Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2019 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.20.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Rechnung 2019 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.3.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageGeschäftsbericht 2019 Spitalregion Fürstenland Toggenburg
BeilageGeschäftsbericht 2019 Spital Linth
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 24. März 2020
BeilageGeschäftsbericht 2019 Zentrum für Labormedizin
AntragBericht der Finanzkommission über die Rechnung 2019 vom 14. Mai 2020
BeilageGeschäftsbericht 2019 Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
BeilageGeschäftsbericht 2019 Kantonsspital St.Gallen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.4.2020Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.3.2020Gesamtabstimmung107Zustimmung0Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2020Wortmeldung

Zu Kapitel III. Erfolgsrechnung, Kontogruppe 6 Baudepartement

Es sind vielleicht nicht gerade die Themen, die es auf die Titelseite des «Tagblatts» schaffen werden, doch es gibt einige Baustellen imB Baudepartement, die wir ansprechen müssen. Zwar attestieren wir, dass einiges auf den Weg gebracht worden ist, z.B. die Beseitigung der festgestellten Mängel im Bereich des Submissionen. Doch es gibt andere Pendenzen, auf deren Erledigung wir doch mit wachsender Ungeduld warten. Beispiele sind die Erhöhung des Anteils für Erneuerungen und Renovationen bei den Investitionen. Die Abbildung des sogenannten Lebenszykluskostenmodells in der Immobilienbewirtschaftung, die Steuerung der Raumnutzung über die Verrechnung der Raumkosten oder die Umsetzung des sogenannten Bruttoprinzips via IKS.

Ein wirkliches Ärgernis ist, dass die überjährigen Kreditreserven häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zudem ungenügend begründet sind. Gegenüber dem Parlament fehlt es hier auch massiv an Transparenz.

Es gibt also noch viel zu tun im Baudepartement. Zum Glück haben wir eine motivierte Bauchefin, von der wir überzeugt sind, dass sie den genannten Themen die nötige Beachtung schenken wird. Sie darf sich dafür auf ein dickes Lob in der nächstjährigen Rechnungsdebatte freuen. Ich danke fürs Mitschreiben der Pendenzen und für die rasche Erledigung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Beschluss

[verschieben auf relativ 01:54:10]

Der Kantonsrat erlässt den KRB ... mit 107:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es freut mich, Ihnen heute als neuer Finanzchef den sehr erfreulichen Rechnungsabschluss 2019 präsentieren zu können. Der neue Vorsteher des Finanzdepartementes hat jeweils an der ersten Revision nach der Departementsübername die Rechnung seines Vorgängers vor dem Kantonsrat zu präsentieren. Mit dem vorliegen Rechnungsabschluss fällt mir dies nicht schwer und es freut mich, dass ich von meinem Vorgänger Regierungsrat Benedikt Würth einen gesunden und robusten Kantonshaushalt übernehmen darf. Dafür gebührt ihm ein grosses Dankeschön.

Leider hat sich aber die Situation in den letzten sechs Monaten dramatisch verändert. Die Corona-Krise hat nicht nur die gesundheitliche Lage verändert, sondern hat die wirtschaftliche Situation global massiv verändert. Lief die Lokomotive noch Ende Jahr 2019 auf Hochtouren, so ist mit der Corona-Pandemie nicht nur die Lokomotive dramatisch abgebremst worden, sondern die Lokomotive wurde auch gleichzeitig noch auf ein neues Gleis gestellt, bei dem Weg noch undefiniert ist bzw. noch nicht gebaut ist. Für unseren Staatshaushalt ist nun ganz entscheidend, wie lange die wirtschaftliche Baise global wie aber auch in der Schweiz anhalten wird. Je länger diese Abschwächung anhalten wird, desto grösser werden die Furche im Staatshaushalt sein. Deshalb werden die kommenden Jahre finanzpolitisch sehr anspruchsvoll werden. Es liegt an uns allen, Kantonsrat und Regierung, diese Herausforderungen klug, mit Weitsicht und mit Vernunft zu meistern. Ich setze auf alle hier im Saal.

Lassen Sie mich nun zu Details der Rechnung 2019 zu sprechen kommen: Die Erfolgsrechnung des Kantons St.Gallen weist für das Jahr 2019 einen Ertragsüberschuss von 118,4 Mio. Franken aus, budgetiert war ein positives Ergebnis von 11,6 Mio. Franken, damit fällt das Ergebnis um knapp 107 Mio. Franken besser als budgetiert aus. Wie im Budget vorgesehen, wurden weder Bezüge aus dem freien noch aus dem besonderen Eigenkapital getätigt. Das Rechnungsergebnis ist dabei beeinflusst durch wesentlich ausserordentliche Effekte.

Lassen Sie mich kurz zu diesen ausserordentliche Effekten zu sprechen kommen: Zum einen ergeben sich ausserordentliche Aufwände von 96,7 Mio. Franken im engeren Sinn, davon 81,8 Mio. Franken aus der erfolgten Kapitalerhöhung der St.Galler Kantonalbank und 14,9 Mio. Franken aus der Umstellung der Periodengerechtigkeit bei den Verlusteinforderungen im Bereich IPV. Zum anderen resultieren ausserordentliche Wertberichtigungen von 93,8 Mio. Franken. Hierbei handelt es sich um die Bildung von Wertberichtigungen auf der Beteiligung am Spitalverbund II sowie auf den Darlehen und Kontokorrentkonten der Spitalverbunde II und VI. Dazu werde ich später noch einige Ausführungen machen.

Zu den ausserordentlichen Erträgen: Hier sind ertragsseitige Effekte aus der Kapitalerhöhung der Kantonalbank im Umfang von 69,5 Mio. Franken zu verzeichnen. Fazit für die Rechnung insgesamt: Es resultiert ein operativer Ertragsüberschuss von rund 240 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Verbesserung des operativen Ergebnisses von 43,4 Mio. Franken.

Die Gründe für das deutlich bessere Ergebnis gegenüber dem Budget sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Ich erlaube mir hier die grössten Abweichungen, die grössten Positionen zu erwähnten: Ertragsseitig ist ein wesentlicher Grund für den besseren Abschluss wiederum der um 58 Mio. Franken höhere Ertrag bei den Kantonssteuern. Zudem ist die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank um 32,4 Mio. Franken höher ausgefallen als budgetiert. Weiter erhielt der Kanton höhere Anteile an der Verrechnungssteuer von 16,1 Mio. Franken und an der Bundessteuer von rund 10 Mio. Franken. Bei der interkantonalen Hospitalisation resultierten gegenüber dem Budget ebenfalls positive Effekte von 26 Mio. Franken. Insbesondere die Beiträge an die Spital- und Psychiatrieverbunde sowie an das Ostschweizer Kantonsspital fielen tiefer aus als budgetiert, und zudem ergibt sich im öffentlichen Verkehr eine Entlastung von 11 Mio. Franken.

Es gab aber nicht nur ausserordentliche Erträge, sondern es gab auch ausserordentliche Mehraufwendungen und hier sind speziell zu erwähnen die Wertberichtigungen bei den Spitalverbunden von diesen 93,8 Mio. Franken sowie aus der Umstellung auf die Periodengerechtigkeit den Verlustscheineinforderungen der IPV von 14,9 Mio. Franken. Bei den ordentlichen Abschreibungen resultierten ebenfalls höher Aufwendung. Dies ist hauptsächlich auf die vollständige Wertberichtigung, die im Jahr 2019 ausgerichtete Darlehens-Tranche von 5,6 Mio. Franken an die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg im Rahmen der vom Kantonsrat beschlossenen Übergangsfinanzierung zurückzuführen. Zudem ist aus der Umstellung der periodischen Verbuchung der Dividende der SAK gegenüber Budget ein Minderertrag von 6,7 Mio. Franken zu verzeichnen.

Lassen Sie mich nun kurz auf die Wertberichtigung bei den Spitalverbunden im Speziellen eingehen: Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfungen der Aktiven per Ende 2017 und Ende 2018 erfolgten ausserordentliche Wertberichtigungen auf den Beteiligungen an den Spitalverbunden in der Höhe von insgesamt 243,8 Mio. Franken. Die den Spitalverbunden gewährten Darlehen und Kontokorrenten wurden mit den Rechnungsabschlüssen 2017 und 2018 als werthaltig eingestuft. Per Ende 2019 beläuft sich der Bestand an offenen Darlehen und Kontokorrenten gegenüber den Spitalverbunden insgesamt auf 488,8 Mio. Franken. Die Abstützung auf das Planungseznario auf die Spitalvorlage es gibt in der Rechnung 2019 im Umfeld der Spitäler einen ausserordentlichen Wertberichtigungsbedarf von insgesamt 93,8 Mio. Franken. Hierzu muss nochmals Folgendes festgehalten werden: Würde man bei der Werthaltigkeitsbeurteilung beispielsweise auf den Status Quo abstützen, also wir würden im Bereich der Spitäler nichts machen, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Wertberichtigungen auf den Darlehen und Kontorenten nochmals deutlich höher wären. Es stehen somit insgesamt bis zu 500 Mio. Franken zur Disposition. Ich werde Ihnen diese Zahlen, und das wurde auch gefordert, immer wieder transparent darlegen. Ich bitte Sie aber, diese Zahlen dann auch zur Kenntnis zu nehmen. Denn Ihnen das nur zu erzählen und das aber nicht hören zu wollen, das bringt auch nichts. Diese Transparenz werden wir Ihnen geben, die werden wir auch der Bevölkerung geben – das sind wir Ihnen allen schuldig.

Nun lassen Sie mich noch ganz kurz zur Entwicklung von Aufwand und Ertrag zu sprechen kommen: Im Vergleich zum Vorjahr steigt der bereinigte Aufwand um 2,6 Prozent. Das Wachstum des bereinigten Aufwands liegt damit unter dem Budget von 3,1 Prozent, das wir budgetiert haben. Die Zunahme des bereinigten Aufwands ist hauptsächlich auf die höheren Steuerbeiträge, höhere ordentliche Abschreibungen sowie den Anstieg beim Sachaufwand zurückzuführen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft schätzt das reale Wachstum des Bruttoinlandprodukts der Schweiz im Jahr 2019 auf 0,9 Prozent. Damit liegt das bereinigte Aufwandwachstum über der Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Daraus ergibt sich für das Rechnungsjahr 2019 eine höhere Staatsquote. Die Entwicklung der Staatsquote ist jedoch, und das haben wir in der Vergangenheit auch immer gesagt, über mehrere Jahre zu betrachten. So resultierte in den Rechnungsjahren 2017 und 2018 jeweils eine stabile bzw. rückläufige Staatsquote. Der Gesamtertrag 2019 liegt mit 429,3 Mio. Franken oder rund 8,3 Prozent über dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist neben höheren Steuer- und Vermögenserträgen sowie den höheren Beiträgen auf eigene Rechnung hauptsächlich auf die ausserordentlichen Effekte aus der Kapitalerhöhung der Kantonalbank sowie den Anstieg der internen Verrechnungen zurückzuführen.

Wie bereits in den Vorjahren 2017 und 2018 wurde auch im Jahr 2019 kein Bezug aus dem freien Eigenkapital getätigt. Das freie Eigenkapital nimmt somit gegenüber dem Vorjahr im Umfang des erzielten Ertragsüberschusses zu und weist per Ende 2019 einen Bestand von 873,2 Mio. Franken aus. Das besondere Eigenkapital weist per Ende 2019 unverändert einem Bestand von 264,4 Mio. Franken auf, da im Rechnungsjahr 2019 wiederum kein Bezug getätigt wurde. Somit liegt das verwendbare Eigenkapital per Ende 2019 bei rund 1,1 Mrd. Franken. Dieser Wert widerspiegelt die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Kantons und ist für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen sicherlich ein grosser Vorteil. Es zeigt sich einmal mehr, dass die alte Weisheit «Spare in der Zeit so hast du in der Not» zutreffend ist. Auch wenn heute viele dem Zeitgeist nachrennen, dass eine exzessive Verschuldung das Zaubermittel sei – auf das werden wir sicherlich in der nächsten Rechnung zu sprechen kommen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Nettoverschuldung um knapp 47 Mio. Franken abgenommen, dass Eigenkapital stärker zugenommen hat als das Verwaltungsvermögen. Neu resultiert damit nach sechs Jahren erstmals wieder ein leichtes Nettovermögen von 3,9 Mio. Franken. Aber das ist mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2019, und man muss nicht sehr weise sein, um zu wissen, dass der heutige Standpunkt sicherlich nicht mehr ein positives Nettovermögen ist, sondern mit den Beschlüssen, die wir tätigen mussten, auch teilweise mit Zustimmung von Ihnen, sind wir wiederum im Minus.

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen: Mit den hohen Ertragsüberschüssen der letzten Jahre konnte der Konsolidierungskurs laufend fortgeführt werden und das Eigenkapital zum Glück auch gestärkt werden. Insgesamt zeigt sich, dass die Regierung und die Verwaltung mit den beschlossenen Budgetkrediten umsichtig und haushälterisch umgegangen sind. Rückblickend auf das Jahr 2019 kann dem Kanton ein gesundes finanzielles Fundament attestiert werden. Richtet man dem Blick auf das laufende Jahr und damit auf die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus, so muss bereits für das Jahr 2020 und dann auch für die kommenden Jahre von einer massiven Veränderung bzw. von einer Verschärfung der Haushaltssituation angegangen werden. Noch sind die erwarteten finanziellen Auswirkungen dieser Krise auf die Gesamtwirtschaft und damit auch auf den Kantonshaushalt nicht abschliessend bezifferbar. In Kombination mit dem bereits in der Finanzplanung 2021 bis 2023 berücksichtigten Mindereinnahmen aus der Umsetzung der Steuervorlage und dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich, den finanziellen Auswirkungen der Spitalvorlage, der hohen Belastungen aus den beschlossenen künftigen Investitionen und der weiterhin hohen Dynamik bei den Staatsbeiträgen werden die erheblichen anstehenden Herausforderungen in aller Deutlichkeit sichtbar. Hier werden wir in den kommenden Jahren eine kluge Finanzpolitik brauchen, um dieses Schiff, den Finanzhaushalt, auf Kurs zu halten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 118,4 Mio. Franken 116,8 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Rechnet man noch die ausserordentlichen Aufwände und Erträge sowie die Wertberichtigungen ein, so resultiert ein Ertragsüberschuss von weit über 200 Mio. Franken. Wie in den letzten Jahren üblich, ist das Ergebnis massiv besser als budgetiert. Es scheint zur Norm geworden zu sein, zu pessimistisch zu budgetieren, damit möglichst wenig Begehrlichkeiten entstehen. So werden aber auch berechtigte Anliegen wie z.B. die Vergrösserung des Bezügerkreis der ordentlichen IPV und die Erhöhung derselbigen zum Vornherein abgewürgt. Die ordentliche IPV war dann auch 14,4 Mio. Franken tiefer als im Vorjahr und vom gesamten Volumen betrug der Anteil für die ordentliche IPV lediglich noch 30 gegenüber 35 Prozent im Vorjahr. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger profitieren von der IPV. Die Zahl der Bezüger hat sich in den letzten Jahren auf gut 66'000 praktisch halbiert und dies nicht, weil es ihnen besser geht, sondern weil einfach weniger Geld zur Verfügung stand.

Auf der Ausgabenseite viel vor allem der Minderaufwand bei den innerkantonalen Hospitalisationen mit 26 Mio. Franken ins Gewicht. Hier zeigt sich, dass die vermehrte ambulante Behandlung zur Entlastung der Rechten beiträgt. Beim Personalaufwand besteht noch Spielraum nach oben, liegen doch die Ausgaben 13,6 Mio. Franken unter dem Budget. Damit der Kanton als Arbeitgeber attraktiv bleibt, ist da also durchaus noch Potenzial vorhanden. Per 31.12. hat der Kanton St.Gallen erstmals seit langen Jahren wieder ein Nettovermögen und zwar 3,9 Mio Franken. Wir stehen also gut da, dies wird uns zur Bewältigung der Corona-Krise sicher helfen. Wichtig ist nun, dass die vom Volk beschlossenen Bauvorhaben zügig an die Hand genommen werden, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Dafür sind auch die erforderlichen Stellen zu besetzen, die Lohnbudgets sind ja vorhanden. Auch im abgelaufenen Jahr sind die Ferien- und Gleitzeitsaldi wieder gestiegen. Wir sehen durchaus, dass es Sinn macht, vorübergehende Arbeitsspitzen mittels Überzeit zu brechen, es darf aber kein Dauerzustand sein. Dies ist schlecht für die Gesundheit der Mitarbeiter und schlussendlich auch für den Kanton als Arbeitgeber. Gerade die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt bietet die Gelegenheit, offene Stellen zu besetzen und die übrigen Mitarbeiter zu entlasten.

Die Steuerneinnahmen haben sich sehr positiv entwickelt. Das wird sich aber spätestens im nächsten Jahr mit der Umsetzung von STAF und der tieferen Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ändern. Die sich ankündigende Wirtschaftskrise wird nicht nur auf der Aufwandseite ihre Spuren hinterlassen. Auch die Steuereinnahmen werden tiefer ausfallen. Steuersenkungen sind unter diesen Voraussetzungen nicht angesagt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund 120 Mio. Franken einschliesslich der Wertberichtigungen gar von rund 200 Mio. Franken und damit einmal mehr deutlich besser als budgetiert. Die SP-Fraktion erachtet dieses Ergebnis in Anbetracht der aktuell und auf uns zukommenden finanzpolitischen Herausforderungen als sicherlich erfreulich. Das auf fast 1,4 Mrd. Frnaken angewachsene Eigenkapital, wir haben es von allen Seiten gehört, schafft ein solides Fundament und gibt uns den nötigen Spielraum, um gut durch die Krise zu kommen. Diesen Spielraum müssen wir jetzt allerdings auch nutzen. Es ist jetzt nicht der Moment für Sparpakete oder für einen Investitionsstopp. Der Kanton muss nun vielmehr sein Beitrag dazu leisten, die Wirtschaft in Gang zu bringen und die sozialen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Dass uns die aktuellen Zahlen, die aus der Rechnung hervorgehen, das erlauben ist positiv zu werten. Den Verantwortlichen insbesondere auch den Angestellten der Verwaltung, die dazu beigetragen haben, ist zu danken.

Ein paar einzelne Aspekte der Rechnung möchte ich im Namen meiner Fraktion dennoch kurz würdigen: Der Sockelpersonalaufwand unterschreitet primär aufgrund von Vakanzen und Verzögerungen bei Stellenbesetzungen das Budget. Hier scheint es uns gerade dort, wo das nicht vorhandene Personal auch zu Verzögerungen der Investitionen und Projekte führt, d.h. insbesondere Baudepartement, wichtig, dass dies eigentlich zur Verfügung gestellten Ressourcen nach Möglichkeit auch tatsächlich genutzt werden, ob beim Unterhalt oder bei den Bauprojekten. Es ist jetzt, wie bereits einleitend angedeutet, Zeit, diese Investition auch tatsächlich zu tätigen und nicht weiter aufzuschieben.

Mit Blick auf die Personalpolitik beschäftigt ferner auch nach wie vor das neue Lohnsystem. Es zeigte sich in der Beratung, dass nicht alle Departemente die Mutationsgewinne in die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel für die individuellen Loslohnmassnahmen einbezogen haben, den Spielraum also vollumfänglich ausschöpften. Bleibt dies auch in Zukunft, so kann das Lohnsystem als Ganzes nicht funktionieren. Das Personal, insbesondere jüngere Kräfte, werden es schlicht nicht mehr schaffen, die eigentlich vorgesehene Lohnentwicklung auch tatsächlich zu erreichen. Das Thema wird uns entsprechend auch weiterhin beschäftigen. Dabei interessiert auch die konkrete Umsetzung von Nelo hinsichtlich den Fragen, wer wann wie Anspruch auf individuelle Massnahmen hat und wie viele Personen trotz guter Leistung von keinen Massnahmen profitierten. Die Zahlen aus den Departementen offenbaren, dass es hier keine einheitliche Praxis gibt. Wir möchten deshalb dazu aufrufen, die Nelo-Umsetzung weiterhin im Auge zu behalten und weiterzuentwickeln. Eine angemessene Lohnentwicklung und ein faires Vorgehen müssen sichergestellt werden.

Das Gesundheitswesen, wir wissen es alle, stand bereits vor der Corona-Krise im Zentrum der politischen und insbesondere auch finanzpolitischen Aufmerksamkeit. Die Ausfälle, welche die Pandemie den Spitälern nun beschert hat, sind beachtlich. Zugleich waren sie unvermeidlich. Natürliche ergeben sich hier nun Herausforderungen und es wird zu diskutieren sein, wie diese Ausfälle gedeckt werden. Wichtig ist sie aus unserer Sicht jedenfalls, dass die Diskussion um die Spitalplanung, der wir uns im Herbst annehmen werden, nicht mit derjenigen zu diesen Ausfällen vermischt wird, das insbesondere auch nicht wild mit Zahlenangaben von Ausfällen, Verlusten und Defiziten um sich geworfen, welche nicht zugleich angemessen eingeordnet werden.

Hinsichtlich der Steuereinnahmen war die Entwicklung im vergangenen Jahr positiv. Es ist davon auszugehen, dass wir hier nun einen deutlichen Buch erleben werden, die sich ankündigende Wirtschaftskrise wird ihre Spuren hinterlassen. Umso wichtiger scheint es uns, nun in der Steuerpolitik keine fahrlässigen Hauruck-Übungen zu machen. Die Kolleginnen und Kollegen von SVP und FDP seien in diesem Sinne aufgefordert, in Bezug auf ihre Steuersenkungsforderungen nochmals über die Bücher zu gehen. Es ist jetzt eine verantwortungsbewusste Steuerpolitik gefragt, dem Haushalt für die kommenden Jahre Mittel zu entziehen, dafür ist es der falsche Moment.

Zuletzt möchte ich kurz bereits an dieser Stelle die Anträge zu den Nachtragskrediten würdigen: Aus Sicht der SP-Fraktion sind beide Nachtragskredite zu genehmigen. Der Nachtragskredit hinsichtlich des Ersatzneubaus beim Schulraumprovisorium Sargans ist unvermeidlich. Die Situation ist unglücklich und ärgerlich, da sind wir uns sicher einig. Diese Ausgaben müssen nun aber schlicht getätigt werden, das lässt sich nicht vermeiden.

In Bezug auf die Mehrkosten beim Unterhalts- und Handelszentrum Zentrum der Strafanstalt Saxerriet muss festgehalten werden, dass es eigentlich, wenn wir ehrlich sind, keine Mehrkosten sondern Minderausgaben sind im Vergleich zu dem Projekt, welches uns die Regierung ursprünglich vorgestellt hatte. Die vorberatende Kommission hatte damals den Kredit für den Bau um 20 Prozent gekürzt, ohne Aussagen darüber zu machen, wo dieses Geld genau eingespart werden muss. Ich erinnere mich gut daran, wie die Antragsteller damals sogleich versicherten, dass wenn diese Einsparung dann wirklich nicht gelingt, kein Theater beim Nachtragskredit gemacht werde. Daran sollte man sich jetzt auch halten und diesen Nachtragskredit bewilligen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie schon erwähnt, fällt die vorliegende Rechnung 2019 um rund 107 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Wären da nicht die ausserordentlichen Wertberichtigungen bei den Spitalverbunden von rund 94 Mio. Franken, dann ergäbe es sogar eine Besserstellung gegenüber dem Budget von 213,3 Mio. Franken. Eine von uns mehrfach geforderte Steuersenkung hätte ein weiteres Mal durchgeführt werden können.

Wir sehen aber im Gegenzug, dass der bereinigte Aufwand ein weiteres Mal gegenüber dem Vorjahr um 95 Mio. Franken zugenommen hat. Dass solche eine Entwicklung der Kanton St.Gallen in naher Zukunft nicht mehr verkraften kann, wissen wir alle, denn nur dank einer positiven Entwicklung der Erträge gegenüber dem Budget, wie Mehrertrag Steuern 58 Mio. Franken, Mehrertrag Gewinnausschüttung Schweizerische Nationalbank 32,4 Mio. Franken und Mehrertrag Verrechnungssteuer von 16,1 Mio. Franken konnte ein solches Ergebnis präsentiert werden.

Diese Steuererträge werden aber schon nächstes Jahr massiv einbrechen (STAF und Corona-Virus). In diesem Zusammenhang kommen für uns permanente Eigenkapitalbezüge in Zukunft nicht in Frage. Wir fordern deshalb die Regierung ein weiteres Mal auf, weitere Massnahmen zu treffen, um die Ausgaben senken zu können. Die tiefer ausgefallenen innerkantonalen Spitalkosten von rund 20 Mio. Franken zeigen uns ein weiteres Mal auf, dass der Umbruch in der Spitallandschaft «ambulant vor stationär» der richtige Weg ist, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Die Spitäler müssen die Strukturen unbedingt an die neue Situation anpassen.

Was wird zudem fordern, ist die klare Trennung von regulären Gesundheitskosten und den Kosten infolge Corona. Wir wissen, dass dies ein schwieriges Unterfangen sein wird, aber es muss unbedingt verhindert werden, dass nicht alles unter dem Titel «Corona» abgebucht werden kann.

Zu den neuen Wertberichtigungen bei den Spitalverbunden in der Höhe von 93,8 Mio. Franken: Der SVP ist es wichtig, dass gegenüber der Bevölkerung mit offenen Karten gespielt wird. Wir haben in den letzten Jahren das Dotationskapital Immobilienübertragung von damals total 320,2 Mio. Franken schon um 259,6 Mio. Franken wertberichtigt. Nun kommen dieses Jahr zusätzlich die ersten 78 Mio. Franken bei den Bau-, Betriebsdarlehen und Kontokorrenten hinzu. Diese Bau- und Betriebsdarlehen und Kontokorrente betragen per Ende 2009 total 488,8 Mio. Franken. Geplant ist die 78 Mio. Franken in der Spitalvorlage als Sanierungsbeiträge, welche in Form einer Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital erfolgen soll, den Spitalverbunden zu erlassen.

Wie schon gesagt, es ist uns wichtig, dass die Bevölkerung im Rahmen der Spitalvorlage transparent informiert wird, was in der Vergangenheit schon total an die Spitalverbunde gesprochen wurde und was in Zukunft noch an diese bezahlt werden muss. Wir haben die Befürchtung, dass dies noch lange nicht der letzte A-fonds-perdu-Beitrag an die Spitalverbunde sein wird.

Die SVP macht sich weiterhin grosse Sorgen um die Ausgabenpolitik sowie um die steigende Staatsbeiträge des Kantons St.Gallen. Wir erachten es weiterhin als notwendig in Zukunft im kantonalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.

Zuletzt möchten wir uns für die Aufarbeitung der Unterlagen bedanken.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wiederum darf festgestellt werden, dass der Kanton St.Gallen über ein beachtliches Polster verfügt. Das gesamte Eigenkapital ist auf 1, 366 Mrd. Franken angewachsen und die Rechnung kann mit einem Plus von 239 Mio. Franken abschliessen. Der Kanton verfügt also über ein erhebliches Eigenkapital und zusätzliche weitere stille Reserven wie z.B. Aktien der St.Galler Kantonalbank.

Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen und den sehr guten Rechnungsabschluss drängen sich deshalb drei Fragen auf: Können Effizienzgewinne und Produktionssteigerungen auch in der Verwaltung erzielt werden? Können wir uns bei jeder Aufgabe, die dieser Rat genehmigt, fragen: Ist das wirklich eine Staatsaufgabe und ist der Franken im Sack der Bevölkerung und der juristischen Personen nicht wertvoller als jener in der Staatskasse? Die FDP-Fraktion meint dreimal klar Ja:

  • Ja zu Effizienzsteigerungen;
  • Ja zur Frage ist das wirklich eine Staatsaufgabe es Leitsatz und
  • Ja, das Geld bei der Bevölkerung und den juristischen Personen ist besser aufgehoben als beim Staat.

«Das Eigenkapital wird in den nächsten Jahren nur so dahin schmelzen» oder «Wir haben Angst vor einem Sparpaket» sind Aussagen, die aktuell herumgereicht werden. Da kontere ich mit dem Satz: «Spare in guten Zeiten so hast du in der Not». Richtig ist, dass der Kanton in der Krisenzeit Eigenkapital abbaut. Dafür ist es da und nicht für neosozialistische Wünsche. Ein Sparpaket möchte wir in dieser Krisenzeit nicht und genau deshalb tritt die FDP-Fraktion hier so pointiert auf. Wir möchten, dass der Staat effizienter wird. Wir möchten, dass Ausgaben reduziert werden, und wir möchten dadurch genau einem Sparpaket vorbeugen. Wenn jede und jeder Departementsvorsteher hier Verantwortung übernimmt, ist es möglich, unseren Kanton effizienter werden zu lassen. Kurz gesagt, es geht um Effizienz im Umgang mit dem Steuerfranken. Bei präziser Planung hilft das. Die Auswirkung der Corona-Krise auf die Volkswirtschaft ist ungewiss. Da gilt es mit Bedacht zu handeln. Es muss verhindert werden, dass giesskannenartigen Forderungen nachgegeben wird und der Staat als Allheilmittel angeschaut wird.

Wir müssen bedarfsgerechte Hilfe bereitstellen. Deshalb ist das in der letzten Motion gezimmerte Paket auch passend und zielführend. Zudem wird so das besondere Eigenkapital auch richtig eingesetzt. Es ist durchaus möglich, dass finanzpolitisch zu schwarz gemalt wird. Unser Kanton kann helfen und z.B. geplante Bauten sollten aufgeführt werden, wie der Ersatzbau der Kantonsschule Sargans oder der Bau Unterhalt- und Handwerkzentrum der Strafanstalt Saxerriet. Beim Letztgenannten sind wir erfreut, dass der Bau billiger als ursprünglich geplant ist. Dennoch finden wir es etwas schade, dass der Auftrag, dies mit 8 Mio. Franken zu erreichen, leicht verfehlt wurde.

Zum Spitalwesen: Die Coronakrise hat gezeigt, dass nur wenige Notfallbetten beansprucht worden sind. Allenfalls liegt unser Problem bei IPS-Notfallbetten und nicht bei der Gesamtbettenkapazität. Insofern muss an der Strategie des Regierungsrates festgehalten werden. Dies ist die bezahlbare Minimallösung. Deshalb darf nicht mit Corona begründet an alten Strukturen festgehalten werden. Wir müssen frei von regionalpolitischen Überlegungen agieren. Denken wir bitte für den ganzen Kanton, denn Corona beleg, wir brauchen eine moderne, flexible Spitalstruktur. Hier explizit zu erwähnen, sind die ausserordentlichen Wertberichtigungen der Beteiligungen und Darlehen der Spitalverbunde auf S. 7 des Berichts. Namentlich Wertberichtigungen auf Darlehen und Konkurrenten das Spitalverbunde 2 und 4 von 78 Mio. Franken. Zusätzlich auf der noch aktivierten Beteiligung am Spitalverbund 2 eine vollständige Wertberichtigung von 50,8 Mio. Franken. Dies macht 93,8 Mio. Franken. Dazu kommt die vom Kantonsrat beschlossene Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg von 9,7 Mio. Franken. Das basiert auf der Regierungsvariante 4 plus 5 dieser Strategie. Ohne diese Variante könnte es noch schlimmer kommen, dann sprechen wir dann von rund 488 Mio. Franken, nahezu eine halbe Milliarde Franken, fast die Hälfte des Eigenkapitals. Diese Zahlen sind verheerend. So kann nicht weiter gewirtschaftet werden. Ich appelliere an die Vernunft und das Urteilsvermögen aller Kantonsräte, wir müssen die Spitalstrukturen insbesondere vor dem Hintergrund dieser Zahlen ändern – es ist fünf nach zwölf.

Der Austausch in der Finanzkommission mit den Departementsvorstehern zeigte, dass in jedem Departement Effizienzgewinne möglich sind. Die Regierungsräte haben jeweils angedeutet, in welchen Bereichen sie dies erkennen. So liegt z.B. in der Digitalisierung und somit auch in der Anpassung von Prozessen eine grosse Chance zur Erreichung dieser Effizienzgewinne. Auch die Kooperation interdepartemental und interkantonal bietet Möglichkeiten für Effizienzgewinne, dies z.B. bei der Materialbeschaffung, im Stellen von Rechnungen oder bei der Überarbeitung von Prozessen. Es gibt im Kanton einige Massengeschäfte wie Steuern- oder Strassenangelegenheiten. Hier soll die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden um so den Staat produktiver zu machen. Der Kanton darf, ja muss sich vielmehr an grossen Unternehmen und deren Prozessgestaltung orientieren. Diese sind gezwungen, Effizienzgewinne zu erzielen. Da aber das kompetitive Umfeld dem Staat fehlt, ist es am Parlament, hier einen gewissen Druck zu erzeugen. Die FDP-Fraktion erwartet und fordert die erwähnten Effizienzgewinne. Mit dem Steuerfranken ist effizienter umzugehen. Gerade in der Krise ist jeder Franken im Sack der Bürger besser aufgehoben als beim Staat. So können wir Konsum und Wirtschaft ankurbeln. Deshalb war es auch richtig, dass der Kantonsrat im Februar eine 5-prozentige Steuersenkung auf 110 Prozent als Auftrag für den Budgetprozess beschlossen hat. Daran möchte die FDP-Fraktion vorerst festhalten unter allfälliger Berücksichtigung von finanziellen Folgen der Corona-Krise und den längst nötigen strukturellen Anpassungen im Gesundheitswesen. Diesen Top-Abschluss 2019, den zusätzlichen 80 Mio. Franken der SNB und dem Eigenkapital von 1, 366 Mio. Franken. ???? Satzende fehlt... Es muss zudem mit folgender Tradition gebrochen werden: Erwirtschaftete Gewinne werden bis anhin intern umgelagert. Neue Begehrlichkeiten werden dann im Rat unterbreitet und gut begründet. Somit wird das ganze Staatswesen immer teurer. Das ist gar nicht im Sinn der FDP-Fraktion. Neue Bedürfnisse sollen mit Mutationsgewinnen und internen Umlagerungen befriedigt werden.

Geschätzte Regierung, Sie hören unsere Erwartungen und Wünsche, bitte erfüllen Sie diese. Schauen Sie, dass wir einen schlanken, leistungsfähigen Staat haben, der bestrebt ist, Effizienzgewinne zu erwirtschaften – das brauchen wir insbesondere in der aktuellen Lage.

Stets sollten drei Fragen im Zentrum unseres kantonalen Handels stehen:

  1. Wie können wir effizienter werden?
  2. Ist das wirklich eine Staatsaufgabe?
  3. Wie können wir die Wirtschaft und die Bevölkerung stärken?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechnung 2019 schliesst mit einem satten Ertragsüberschuss von über 200 Mio. Franken. Hätten wir die Rechnungsdebatte vor drei Monaten geführt, hätten wir also rundum zufrieden geben können. Die Umstände sind heute bekanntlich andere und laden uns ein, in ganz grossen Linien und in ganz grossen Summen zu denken; ich komme darauf zurück.

Doch auch die Rechnung 2019 lohnt einen genauen Blick, und das mache ich namens der Fraktion nun auch. Dass die Rechnung so gut abschliesst und die Kantonsfinanzen insgesamt bestens aufgestellt sind, zeigt, dass wir vieles richtig gemacht haben. Wir haben, alles in allem, weder ausgaben- noch einnahmenseitig übertrieben und werden nun mit einem intakten Kantonshaushalt und einem soliden Finanzpolster für die kommenden schwierigen Zeiten belohnt. Dass dies ganz auf der Linie unserer Fraktion und ihrer Vertreterinnen und Vertreter ist, brauche ich nicht speziell zu betonen.

Doch nur auf die Schultern klopfen dürfen wir uns nicht. Vergessen wir nicht, dass der bessere Abschluss ganz wesentlich auf die höheren Gewinnausschüttungen der Nationalbank zurückzuführen ist. Und auch die Aufwandseite macht Bauchweh, denn uns allen sollte klar sein, dass wir das letztjährige Aufwandwachstum von 2,6 Prozent nicht über weitere Jahre durchhalten können. Wir haben uns sehr viel gegönnt im letzten Jahr, das uns lieb und teuer ist. Um 70 Mio. Franken haben die Staatsbeiträge zugenommen – Gesundheit, Soziales, Bildung, öffentlicher Verkehr. Es war halt auch ein Wahljahr. Doch leider ist diese Entwicklung der Ausgaben nicht nachhaltig. In Zukunft werden andere Fähigkeiten gefragt sein: nicht das schlaue Taktieren, um möglichst viel Geld für die eigenen Lieblingsprojekte locker zu machen, sondern Verantwortung für das grosse Ganze, damit wir den nachfolgenden Generationen keinen finanziellen Scherbenhaufen überlassen.

Zur wachsenden Staatsquote kommen unsere strukturellen Herausforderungen, namentlich die mit grossen finanziellen Unwägbarkeiten verbundene Spitalstrategie des Kantons, die es in den nächsten Monaten zu definieren gilt. Die Finanzpolitik sollte dabei nicht den Hauptpart spielen, sie sollte aber auch nicht völlig unter die Räder kommen. Denn im Gesundheitswesen geht es immer auch finanziell gesehen um sehr viel. Die erneuten Wertberichtigungen der Beteiligungen und der Darlehen und Kontokorrente einzelner Spitalverbunde in der Höhe von 80 Mio. Franken geben uns einen Vorgeschmack auf das, was noch auf uns zukommen wird. Verglichen damit sind viele andere Themen, die wir hier im Rat mit grosser Geste diskutieren, z.B. das Staatspersonal, die Kultur oder teure Kantonsbauten, in finanzieller Hinsicht völlige Nebenschauplätze oder sogar Peanuts.

Zu befürchten ist, dass das bereits in Auftrag gegebene sanfte Abbremsen des Wachstums der Staatsbeiträge nicht ausreichen wird. Denn so schön der Ertragsüberschuss in der letztjährigen Rechnung ist – er hilft uns, den St.Galler Steuerkompromiss zu finanzieren, und er erlaubt uns, Reserven frei zu machen für die Bewältigung der Corona-Krise –, doch weder lässt sich damit der staatliche Geldregen finanzieren, den die Ratslinke fordert, noch die Steuerfusssenkung, welche die Ratsrechte beschlossen hat. Angesichts dessen, dass der Aufgaben- und Finanzplan schon ohne Corona-Krise mit jährlichen Defiziten von bis zu 173 Mio. Franken rechnet, sind solche Forderungen finanzpolitisch hoch unvernünftig. Darum, auch wenn das Finanzdepartement nicht mehr von der CVP geführt wird: Halten wir weiterhin Mass, suchen wir die Mitte, dann kommt es gut.

Ein paar Bemerkungen zu einzelnen Positionen: Zum Personalaufwand: Falls sich die Konjunktur wie erwartet stark eintrüben wird, wird auch der Personaletat des Kantons unter Druck kommen. Zum einen drohen die Einnahmen wegzubrechen, zum anderen muss der Kanton weniger Angst haben, mit seinen Anstellungsbedingungen nicht wettbewerbsfähig zu sein. Umso mehr werden wir gefordert sein, beim Personalaufwand die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Namentlich der Spielraum für individuelle Lohnmassnahmen muss erhalten bleiben. Das bestätigt auch die jüngste Mitarbeiterbefragung des Kantons: Die Mitarbeitenden sind nämlich insgesamt zufrieden mit dem Lohn, nicht aber mit der Entwicklungsperspektive, die ihnen das neue Lohnsystem NeLo bietet.

Es ist deshalb richtig, dass die Finanzkommission sich diesem Thema angenommen hat und von der Regierung mehr Informationen zur Umsetzung von NeLo will. Es gibt nämlich auffällige Unterschiede zwischen den Departementen. Es gibt Departemente, die für die individuellen Lohnmassnahmen prozentual 50 Prozent mehr Mittel zur Verfügung haben als andere. In einem Departement profitieren 30 Prozent der Mitarbeitenden von einer Lohnerhöhung, in einem anderen Departement 60 Prozent. Die grossen Unterschiede werfen Fragen auf und beschäftigen auch die Mitarbeitenden. Wir wollen NeLo nicht grundsätzlich in Frage stellen, doch bei der Umsetzung hapert es noch. Gerade in Zeiten, in denen wir nicht mit der grossen Kelle anrichten können, gilt es, die richtigen Massnahmen zu treffen.

Zum Thema Spesen, Personalanlässe und Verabschiedungen: Die Revisionsberichte zeigen, dass vieles tip top läuft in der Staatsverwaltung. Doch bei den Spesen sowie den Personalanlässen, Geschenken und Verabschiedungen gibt es Missstände, die sich für eine öffentliche Verwaltung nicht gehören und umgehend beseitigt werden müssen. Es ist deshalb richtig, dass die Finanzkommission hier hartnäckig bleibt und von der Regierung Massnahmen verlangt. Konkret wollen wir, dass die Spesenregeln und die Spesenpraxis in den Departementen und den kantonalen Schulen überprüft und vereinheitlicht werden. Es braucht u.a. verbindliche Höchstbeträge, ein besseres internes Kontrollsystem (IKS) und einen Code of Conduct, dem nachgelebt wird.

Inzwischen hat sich die Regierung dem Thema angenommen. Wir haben Verständnis, dass sich wegen der Corona-Krise z.B. bei der Einführung des IKS Verzögerungen ergeben. Weniger Verständnis haben wir aber, dass die Regierung sich nicht dazu durchringen konnte, der Erwartung der Finanzkommission zu folgen und einheitliche Regeln durchzusetzen, die für alle Departemente gelten. Es ist weder nach aussen gegenüber der Bürgerschaft noch nach innen gegenüber den Mitarbeitenden zu vermitteln, dass z.B. in Bezug auf Geschenke oder Personalanlässe im Departement A andere Ansätze gelten als im Departement B. Hier vermissen wir den politischen Willen, das offenbar unangenehme Thema mit der nötigen Konsequenz anzugehen. Wir behalten uns weitere Schritte vor.

Zuletzt zur Corona-Krise: Uns ist schon klar, dass wir die Kantonsfinanzen nicht retten, wenn wir Auswüchse bei den Pensionierungsgeschenken abstellen. Trotzdem ist gerade in den kommenden Krisenzeiten der sorgsame Umgang mit öffentlichen Geldern auch im Kleinen wichtig. Die Corona-Krise wird noch viel abverlangen von uns. Wir werden schwierige Entscheide fällen müssen. Die Mittel werden knapper, die Arbeitslosigkeit wird steigen, die Geldentwertung wird anziehen, die Generationengerechtigkeit wird auf die Probe gestellt, die Schere zwischen Profiteuren und Verlierern wird grösser werden. Wenn hier der Eindruck entstünde, dass die öffentliche Verwaltung weitermacht, als sei nichts geschehen, wäre dies ganz schlecht für ihren Ruf und das Vertrauen in den Staat.

Freuen wir uns heute aber über den Rechnungsabschluss 2019, gehen wir sorgsam um mit dem finanziellen Polster, das wir uns mühsam erarbeitet haben, bereiten wir uns vor auf die schwierigen Entscheide, die noch vor uns stehen, und packen wir jene Themen mutig an, die wir schon allzu lange vor uns herschieben. Wir trauen dies dem neuen Regierungsteam und dem neuen Finanzchef zu und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission, beantragt Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2019 des Kantons St.Gallen.

Die Finanzkommission erstattet gemäss Art. 62 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Kantonsrats Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Rechnung 2019. Dieser Bericht liegt ihnen vor.

Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2019 am 13. und 14. Mai 2020. Sie stützte sich dabei auf die Berichte ihrer Subkommissionen, die in der Zeit vom 23. bis 28. April 2020 die einzelnen Departemente überprüften.

An den Sitzungen der Gesamtkommission erteilten der Vorsteher des Finanzdepartmentes, Regierungsrat Benedikt Würth, und der Leiter der Finanzkontrolle, Ralf Zwick, sowie bei ihren Ressortgeschäften die Departementsvorsteherin und die Departementsvorsteher sowie die Vertreter der Gerichte Auskunft über die ihnen unterbreiteten Fragen. An beiden Sitzungstagen nahm ebenfalls der neue Vorsteher des Finanzdepartements, Regierungsrat Marc Mächler, teil.

Der Kommission standen zur Beratung folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Rechnung 2019 einschliesslich Bericht der Regierung zur Rechnung 2019 vom 24. März 2020;
  • Interne Version der Rechnung 2019 einschliesslich Begründungen zu wesentlichen Budgetabweichungen;
  • Protokolle der Subkommissionen mit ergänzenden Unterlagen;
  • Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Rechnung 2019 des Kantons St.Gallen;
  • Revisionsberichte der Finanzkontrolle über die Prüfung einzelner Dienststellen und Institutionen; insgesamt 97 Berichte;
  • Bericht des kantonalen Steueramtes zu den kantonalen Steuern 2019.

Die Finanzkommission als politische Finanzaufsicht stützt sich bei ihrer Beurteilung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die Finanzkontrolle. Der Bericht der Finanzkontrolle vom 30. April 2020 liegt ihnen ebenfalls vor.

Die zuständigen Subkommissionen haben vor allem ein Augenmerk auf die grössten Abweichungen zum Budget gelegt und ergänzende Auskünfte zu Prüfungsfeststellungen in den Berichten der Finanzkontrolle verlangt.

Fazit: Der Rückblick auf die Rechnung 2019 wurde in der Diskussion der Finanzkommission überlagert durch die aktuellen, insbesondere finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Zusammenfassend stellt die Finanzkommission fest, dass durch die positiven Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre und insbesondere auch durch das deutlich über Budget liegende Ergebnis 2019 eine gestärkte Eigenkapitalbasis vorhanden ist, welche eine gute Ausgangslage für die Bewältigung der gegenwärtigen Situation darstellt.

Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 118,4 Mio. Franken ab. Das Ergebnis ist damit 106,7 Mio. Franken besser als budgetiert. Wie im Budget vorgesehen enthält dieser Ertragsüberschuss weder Bezüge aus dem freien noch aus dem besonderen Eigenkapital. Werden vom Ergebnis die ausserordentlichen Aufwände und Erträge ausgeklammert, resultiert ein operativer Ertragsüberschuss von 239,3 Mio. Franken. Ertragsseitig haben insbesondere die höheren kantonalen Steuereinnahmen, die über Budget erfolgte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie der Kantonsanteil an den Bundessteuern die Rechnung verbessert. Auch die Minderaufwände bzw. Mehrerträge bei der innerkantonalen Hospitalisation haben sich positiv auf die Rechnung ausgewirkt.

Die wesentlichen Mehraufwände betreffen die Wertberichtigungen auf den Darlehen an die Spitalverbunde 2 und 4 sowie der Beteiligung am Spitalverbund 2.

Nach dem Rückgang der Staatsquote im vergangenen Jahr musste im Jahr 2019 wieder ein Anstieg von 2,2 Prozent verzeichnet werden. Das Aufwandwachstum lag damit oberhalb des BIP-Wachstums der Schweiz von 0,9 Prozent.

Die finanzielle Entwicklung der Spitalverbunde und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kantonsrechnung geben Anlass zur Sorge. Die Befürchtungen der Finanzkommission aus dem Vorjahr haben sich bewahrheitet:

So mussten in der Rechnung 2019 sowohl eine erneute Wertberichtigung auf den Beteiligungen als auch eine Wertberichtigung auf ausstehenden Darlehen vorgenommen werden.

Trotzdem bleiben die Risiken insbesondere auf den ausstehenden Forderungen gegenüber den Spitalverbunden weiterhin hoch.

Die Corona-Krise wie auch die unsicheren Strukturanpassungen können weitere Wertberichtigungen notwendig machen. Die Finanzkommission erwartet eine transparente Information an die Bevölkerung, welche ausserordentlichen Kosten im Bereich Spitäler durch den Kanton zu tragen sind.

Erstmals seit 2014 weist die Rechnung des Kantons St.Gallen wieder ein leichtes Nettovermögen aus. Damit und mit einem verwendbaren Eigenkapital von 1,137 Milliarden Franken ist der Kanton St.Gallen in guter finanzieller Verfassung, um die finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie, aber auch weitere Ertragsausfälle, unter anderem als Folge der kantonalen Unternehmenssteuerreform angehen zu können.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen, auf den Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2019 des Kantons St.Gallen einzutreten und den Anträgen auf S. 53 der Botschaft zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020