Geschäft: Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (Titel der Botschaft: Bekämpfung des Coronavirus: Liquiditätshilfe in Härtefällen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.07
TitelGesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (Titel der Botschaft: Bekämpfung des Coronavirus: Liquiditätshilfe in Härtefällen)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung22.4.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Aufträge Ziff. 3 vom 18. Mai 2020
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 18. Mai 2020
ErlassAbstimmungsvorlage vom 20. Mai 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 15. Mai 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 21. Mai 2020
ProtokollauszugFeststellung des Ergebnisses der Volksabstimmung und der Rechtsgültigkeit sowie Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Dezember 2020
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Aufträge Ziff. 1 vom 18. Mai 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 7. Mai 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 2. April 2020
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 21. April 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
23.4.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.5.2020Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge88Zustimmung6Ablehnung26
18.5.2020Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge111Zustimmung0Ablehnung9
18.5.2020Antrag SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge96Zustimmung5Ablehnung19
18.5.2020Ziff. 1 der Aufträge85Antrag der vorberatenden Kommission24Antrag SP-GRÜ-Fraktion11
20.5.2020Schlussabstimmung104Zustimmung5Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
18.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann Ihnen vielleicht noch aus der Diskussion aus der vorberaten Kommission berichten. Interessanterweise beinhaltete der Vorschlag, den die Kommission beriet, das Dividendenausschüttungsverbot. Aus der Diskussion in der Kommission resultierte dann der Antrag, das Dividendensusschüttungsverbot zu streichen. Wir haben das Dividendenausschüttungsverbot von vorne nach hinten und rückwärts diskutiert. Der Streichungsantrag dieses Verbotes wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit angenommen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Wie schon in der vorberatenden Kommission mehrmals angetönt, ist es uns wichtig, sofort und gezielt bei den betroffenen Einzelpersonen und Familienhilfe zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

IV. Ziff. 2. Ich habe es bei meinem Votum erwähnt, dass ich zu den Steuererlassen noch eine Verständigungsfrage haben.

Der Vorschlag der vorberatenden Kommission ist, dass man eine Steuererleichterung für Unternehmen, die im Jahre 2019 bis 25'000 Franken bezahlt haben, in der Höhe von max. 40 Prozent, max. 10'000 Franken gewährt.

Meine Verständigungsfrage zur Bewertung zwischen selbstständig Erwerbenden und juristischen Personen. Bei den selbstständig Erwerbenden gilt Steuerertrag gleich Einkommen. Bei der juristischen Person zahlt sich der Unternehmer vorab mehrheitlich einen Unternehmerlohn aus. Das hat zur Folge, dass der Steuerertrag dieser Unternehmung tiefer ausfällt. Was hat die Regierung vorgesehen oder angedacht? Werden selbständig Erwerbende und die juristische Person mit den gleichen Grundsätzen bewertet? Nach meinem Verständnis wird die juristische Person durch die vorhergehende Unternehmerlohnauszahlung tiefere Steuererträge erhalten und somit länger in den Gnuss von dieser Steuererleichterung kommen, oder sind da Unterschiede angedacht?

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

In der Botschaft schreibt die Regierung, dass das kantonale Massnahmenpaket Massnahmen im Bereich der Kindertagesstätten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden umfasst. Die Finanzierung der KiTas fällt, wie in der Botschaft auch festgehalten wird, in die Zuständigkeit der Gemeinden. Wenn die Gemeinden dafür zuständig sind, dann sollte die Regelung auch mit diesen abgesprochen sein, dies ist leider im vorliegenden Fall nicht passiert.

Ich bin, wie auch die VSGP, klar der Meinung, dass es Aufgabe der Gemeinde ist, mit den KiTas, mit welchen die Gemeinde eine Leistungsvereinbarung hat, eine Lösung für die Ausfälle der Elternbeiträge und allfällige Defizite zu finden.

Sehr wenig Verständnis, ja sogar grossen Unmut habe ich wie auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen bzgl. dem Vorgehen des Kantons hier ohne die Absprache mit den Gemeinden zu entscheiden. Auf grossen Unmut stösst bei mir insbesondere der Entscheid und damit die Vorgabe des Kantons, dass eine Gemeinde das Defizit aller KiTas in ihrer Gemeinde übernehmen muss. Konkret heisst das, dass die Steuerzahler einer Gemeinde auch für alle Kitas auf dem Gemeindegebiet und somit für Familien aus anderen Gemeinden aufkommen müssen.

Unter «in Zusammenarbeit mit den Gemeinden» verstehe ich etwas anderes als einfach die Gemeinden zu verpflichten. Ich hoffe sehr, dass wir in der Zukunft wieder echte Zusammenarbeit leben können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die vorberatende Kommission war sich einig, dass die Massnahme, die wir hier entscheiden, so ausgestaltet werden muss, dass die Unternehmen, welche in einer Notlage sind oder wo Arbeitsplätze gefährdet sind, diese Massnahme auch nutzen.

Surber-St.Gallen hat im Namen der SP-GRÜ-Fraktion gesagt, oberste Priorität sei die Arbeitsplatzsicherung. Wenn man diesen Antrag betrachtet, bei dem die Kriterien verschärft werden, dann müssen wir uns die Frage stellen, ob man diesem Ziel entgegenläuft.

Insbesondere die kleinen KMU-Familienbetriebe werden aus dem Raster fallen. Genau diese Betriebe, die in den letzten Jahren vorsichtig gewirtschaftet haben und auch eine vorsichtige Dividendenausschüttung getätigt haben, haben Verpflichtungen, die sie tätigen müssen. Für das schütten sie jeweils auch Dividenden aus. Das Problem beim Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist, auf Einzelfälle wird keine Rücksicht genommen und das ist das grosse Problem bei diesem Antrag. Es gibt nicht mehr entweder oder sondern nur noch schwarz oder weiss.

Wir haben das in der Kommission diskutiert und auch der Leiter der kantonalen Steuerverwaltung hat uns bestätigt, dass das genau angeschaut wird, ob die Kriterien gemäss Auftrag Ziff. 1 Stimmen, und dann wird auch geprüft, ob eine allfällige Dividendenausschüttung möglich sein kann – selbstverständlich bescheiden. Aber wenn wir diesem Antrag zustimmen fallen diese aus dem Raster.

Am letzte Freitag hat das SRF einen interessanten Bericht zum Thema Corvid 19-Kredite publiziert. Thalmann-Kirchberg Dann Essen Freitag hat es reif noch ein interessanter Bericht publiziert zum Thema Coop 19 Kredite: Der Kollege Thalmann hat diese Kredite vorweg angesprochen, und da hat es eine interessant die Aussage von den Banken bzw. ich zitiere die Zürcher Kantonalbank, dort haben 80 Prozent der Unternehmen diese Kredite noch nicht abgeholt. Sie haben sie zwar beantragt, aber noch nicht abgeholt. Interessanterweise gibt es dafür zwei Hauptgründe: Einerseits, dass man sich nicht mehr verschuldet und so lange wartet wie möglich, und der andere Punkt war das Dividendenverbot. Und das wird hier auch der Fall sein, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sagen: Ich reiche das Gesuch nicht ein. Ich werde die Kosten anderweitig einsparen, weil ich eine gewisse Ausschüttung an Dividenden tätigen muss. Schlussendlich ist das Fazit, dass die Kosten bei den Personalkosten eingespart werden und dann geht es wieder um Arbeitsplätze.

Lehnen Sie diesen Antrag ab. Wir haben mit dieser Formulierung, Hartmann-Walenstadt hat darauf hingewiesen, eine klare Eingrenzung, aber geben wir dem Steueramt auch die Möglichkeit, gewisse Einzelfälle zu beurteilen. Wenn wir das nicht machen, dann kann ich Ihnen versprechen, dann werden sehr viele das nicht in Anspruch nehmen mit den entsprechenden Konsequenzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

[zu Wahlgeschäft 15.20.06 verschieben]



Fünfzehn zwanzig null sechs und möchte mich an dieser Stelle noch entschuldigen, weil ich Herrn Kantonsrat Stöcklin das Wort nicht erteilt habe als es um den Wahlvorschlag I die ihn. Ich möchte in Anfragen, ob er jetzt noch das Wort wünscht bei der Wahlvorgang ist noch nicht abgeschlossen und die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler haben noch nicht die Stimmzettel eingezogen.

Ich gebe das Wort, Herr Kantonsrat Stöcklin Rapperswil-Jona und entschuldigen Sie kein Versäumnisentschuldigung angenommen Diskussion findet auch an etwas.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe hier eine Kopie von meinem Kreditantrag im Zusammenhang mit Corvid 19.

Ich war nicht in der vorberatenden Kommission, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass ein allfälliger Steuererlass erst gewährleistet wird, wenn der Kredit im Gefäss 1 auf Bundesebene ausgeschöpft ist, und wenn der Kredit auf kantonaler Ebene im Gefäss 2 ausgeschöpft ist, dass es erst dann ein Steuererlass diskutiert werden kann. Wenn ich hier die Vereinbarung lese, die ich bei meiner Bank unterschreiben musste, heisst es ganz klar, dass ich, der den Kredit beantrage, keine Dividenden oder Tantiemen auszahlen. Es ist mir bereits mit diesem ersten Vertrag untersagt Dividenden und Tantiemen auszubezahlen.

Sollte ich das machen oder sonst gegen das Gesetz verstossen, dann will ich einfach darauf hinweisen. Ich habe hier persönlich unterschrieben, dass sich alles unternehme, um diese Kredite zurückzubezahlen, und dass ich mich an die genauen Vorgaben halte. Wenn nicht, droht mir eine Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe bis 100'000 Franken.

Ich habe es letzte Woche mit meiner Bank abgeklärt, wie sie das rechtlich sehen, ob eine Geldstrafe nur auf meine Firma geht oder auf mich privat. Sie haben mir bestätigt, bei entsprechendem Vergehen, können sie auch auf mich privat zurückgreifen, dass ich privat die 100'000 Franken bezahlen müsste. Unter dieser Voraussetzung bin ich der Meinung, wenn ich das unterschrieben habe, brauche ich diese zusätzliche Einschränkung der Dividendenausschüttung nicht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Wir verteilen auf verschiedene Art und Weise Geld und mildern die Corona-Auswirkungen querbeet von natürlichen Personen, Selbstständigerwerbenden, Firmen, bis hin zu Organisationen. Die Solidarität ist gross und das soziale Netz ist über die Krise hinweg noch dichter gespannt worden. Mit dem Auftrag nach Ziff. 3 schliessen wir eine verbleibende Lücke. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Auftrag zuzustimmen.

Die CVP-GLP Fraktion hat diese Verteilungsaktivitäten in den letzten Wochen mit einem kritischen Blick begleitet, mitgestaltet und auch hinterfragt. Als Politiker verteilen wir Geld, das dem Staat gehört oder aus dem Lotteriefonds stammt. Wir übernehmen die Verantwortung über die Verteilung – da können wir uns aktuell mehrheitlich Lorbeeren holen. Wir übernehmen aber auch die Verantwortung in den nächsten Jahren, dass der Staatshaushalt nicht in Schieflage gerät und die vielen geleerten Fonds und Töpfe mittelfristig wieder geäuffnet werden.

Die CVP-GLP Fraktion möchte ihrerseits einen kleinen Schritt weitergehen. Im Sinn der Solidarität und ganz unter dem Aspekt, dass die Solidarität bei Politikern nicht beim eigenen Geldseckel nicht Halt machen soll, haben die Mitglieder der CVP-GLP Fraktion beschlossen, dass die eigenen Entschädigungen für die heutige Fraktionssitzung und die laufende Session im Umfang von rund 11'000 Franken ebenfalls wie der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds bei Härtefällen für natürliche Personen und Familien im Kanton St.Gallen zu Gute kommen soll und die Caritas damit beauftragt werden soll.

In diesem Sinn möchte ich die anderen Fraktionen auch ermuntern. Wenn sie ihren Beitrag auch leisten, bringen wir nochmals 50'000 Franken zusammen, das gäbe zusammen die stolze Summe von 300'000 Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

[zu Wahlgeschäft 15.20.06 verschieben]

(im Namen der FDP-Fraktion):

Die FDP nimmt zur Kenntnis, dass die Vakanz im Fachrichtergremium der VRK fachlich bestens ausgewiesen und kompetent besetzt werden kann. Die fachliche und persönliche Eignung der vorgeschlagenen Person steht für uns ausser Frage. Wir werden dem Wahlvorschlag daher gerne zustimmen.

Gleichzeitig erachtet die FDP-Fraktion einen Punkt als wichtig und möchte diesen an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Im Jahre 2023 finden die Gesamterneuerungswahlen statt. Eine mit Blick auf die Gesamtbevölkerung repräsentative Vertretung ist kritisch für die Akzeptanz der Urteile. Darüber hinaus sollte bei jeder Wahl eine langfristige Stellenbesetzung angestrebt werden. Wir erwarten daher, dass bei den Gesamterneuerungswahlen gremiumseitig die Möglichkeit geschaffen wird, diesem nachzukommen. Gleichzeitig bekennen wir uns ausdrücklich zu einer entsprechenden Personalpolitik.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie bereits ihm Eintretensvotum erwähnt, sind wir in der Pflicht uns mit Nachdruck für die Unterstützung KMU und die Sicherung der Arbeitsplätze einzusetzen. Wir sind aber ebenso in der Pflicht, jene Menschen, die aufgrund der Corona-Krise plötzlich und akut in Not geraten sind, sofort und unbürokratisch Unterstützung anzubieten.

Wir haben innerhalb des Lotteriefonds den Spielraum in der aktuellen Situation den Fokus bewusst auf soziale Massnahmen zu legen und das sollten wir nun auch wirklich tun. Wichtig ist uns dabei, dass die Gelder, diese 250'000 Franken ganz gezielt für die Unterstützung von Einzelpersonen und Familien mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen vorgesehen werden. Die Abwicklung über die Caritas bietet sich deshalb an, weil es sich bei der Caritas um eine erfahrene und bewährte Institution handelt, die den Zugang zu diesen Menschen findet, die ansonsten keine Anlaufstelle finden oder durch die Maschen des Sozialstaats fallen.

Weitere Einzelheiten werden durch den Kanton zu klären sein, am besten in Absprache mit der VSP.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion) legt seine Interessen als Eigentümer von betroffenen Unternehmungen offen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir von der SVP-Fraktion haben in der vorberatenden Kommission schon unsere Anliegen kundgetan, dass wir von der Regierung wirksamere Massnahmen erwartet hätten. Die vorgezogenen Auszahlung der Direktzahlungen bei der Landwirtschaft klingen gut, haben aber keine Kosten beim Kanton zur Folge. Oder die Aussetzung der Beherbergungs- und der Gastwirtschaftsabgaben haben in den Jahren 2020 und 2021 von je 1 Mio. Franken pro Jahr ist ebenfalls gut gemeint, aber dies ist für die Gastronomie und Hotellerie nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Dazu kommen noch die Liquidationshilfen für Härtefälle von zusätzlich 5 Prozent des Umsatzes bis höchstens 250'000 Franken, wo wir aber klar festhalten müssen, dass es sich hier um zurückbezahlbare Kredite handelt und nicht um A-Fonds-Perdu-Beiträge. Die Kredite haben den Zweck vorübergehend die Liquidität der KMU sicherzustellen, aber lösen die Probleme der Unternehmungen in Zukunft noch lange nicht. Dazu kommen noch die verschärften Kreditprüfungen, die vermutlich die meisten KMU in Schieflage gar nicht erfüllen können und somit gar keine zusätzliche Liquidität bekommen werden. Und so können wir auch hier sagen, dass es vermutlich nicht zu hohen Ausfällen für den Kantonshaushalt kommen wird.

Die vorgeschlagenen Massnahmen der Regierung sind gut gemeint, aber noch lange kein Wirtschaftsrettungspaket. Wir denken aber, dass die Aufträge, die die vorberatende Kommission ausgearbeitet hat, ein zusätzlicher und notwendige Weg ist, die Wirtschaft mit dem Steuererlass und den Sozialbereich mit den zusätzlich 5 Mio. Franken zu unterstützen.

Wir befürworten daher die zusätzlichen Aufträge der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt und den Antrag über die 250'000 Franken Soforthilfe und hoffen, mit diesen Massnahmen helfen zu können. Die Mitglieder der SVP St.Gallen sehen am Horizont einen Sturm auf den Kanton zukommen und hoffen, dass dies der Regierung und der Verwaltung des Kantons St.Gallen bewusst ist und sie sich schon jetzt auf diese Zukunft vorbereiten sollten, damit wir diese gemeinsam überstehen werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Corona-Krise führt uns eines ganz deutlich vor Augen: Die Wirtschaft ist nicht etwas Abstraktes, die Wirtschaft sind wir. Viele Unternehmen, insbesondere KMU und viele Selbständigerwerbende, sehen sich mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Zehntausende von Angestellten sind in Kurzarbeit und die Arbeitslosenzahlen drohen durch die Decke zu gehen.

Der vom Bundesrat angeordnete Lockdown und die internationalen Verwerfungen führen zu einem wirtschaftlichen Einbruch, wie es ihn seit 90 Jahren nicht mehr gegeben hat. An den Folgen werden wir noch sehr lang schwer zu tragen haben. Ob die drastischen Massnahmen tatsächlich alle notwendig gewesen sind, kann zumindest mit Blick auf die jüngsten Studien in Frage gestellt werden. Doch wir sollten auch fair sein; es im Nachhinein besser zu wissen ist immer einfach. Klar ist, dass die Wirtschaft einen immensen Schaden erlitten hat.

Wir alle, unabhängig davon, was wir vom Lockdown halten, sind gefordert, jetzt beherzt, aber nicht unüberlegt zu handeln. Ein zu zögerliches Vorgehen können wir uns schlicht nicht leisten. Fast noch mehr Angst macht mir aber ein überstürzter, unüberlegter Aktivismus – ein politisches «Krisengewinnlertum» gewissermassen. Wenn die Rechten die Grenzen schliessen wollen und ausgerechnet jetzt Sparpakete fordern, ist das ebenso abwegig wie die ewiggestrigen Forderungen von links, die neu einfach beschönigend als soziale Ausgleichsmassnahmen und Konjunkturpakete bezeichnet werden.

Die politischen Kräfte der Mitte stehen deshalb in der Verantwortung, das Augenmass zu wahren, der Vernunft eine Stimme zu geben und dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft durch die Kur nicht mehr Schaden erleidet als durch die Krankheit. Die CVP-GLP-Fraktion begrüsst daher das unter der Federführung des Finanzdepartementes ausgearbeitete Massnahmen-paket. Die Regierung hat rasch und pragmatisch gehandelt, dafür danken wir ihr. Liquiditätshilfen in der Höhe von 45 Mio. Franken sind weissgott eine hohe Summe. Aber wir können sie finanziell stemmen und wir riskieren keine wirtschaftspolitischen Langzeitschäden aufgrund von ordnungspolitischen Fehlgriffen.

Insbesondere begrüssen wir, dass die Massnahmen des Kantons:

  1. auf den Massnahmen des Bundes aufbauen;
  2. gezielt den KMU unter die Arme greifen;
  3. auf tatsächliche Härtefälle beschränkt sind und
  4. auf jene Unternehmen fokussieren, deren Geschäftsmodelle zukunftsfähig sind.

Wichtig ist uns auch, dass der zugegebenermassen schwierige Spagat gelingt, die Abwicklung der Kredite und Bürgschaften einfach und unbürokratisch zu gestalten, auf der anderen Seite aber auch sicherzustellen, dass es zu keinen Missbräuchen kommt.Über die Unterstützung der KMU hinaus setzt sich unsere Fraktion dafür ein, dass auch für Selbständigerwerbende und Start-ups, für Kitas und Tagesfamilien sowie für besonders notleidende Menschen gesorgt wird. Wir haben uns daher bereits in der vorberatenden Kommission für zielführende Massnahmen stark gemacht. Auch hier ist uns wichtig, dass:

  1. die Massnahmen subsidiär zu jenen des Bundes wirken;
  2. mit den finanziellen Mitteln keine Politik der Strukturerhaltung betrieben wird;
  3. Mitnahmeeffekte möglichst klein gehalten werden und
  4. für die Abwicklung der Unterstützungen die bestehenden und bewährten Kanäle genutzt werden.

Das Ergebnis der Vorberatung nehmen wir mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis. Es ist uns gelungen, zu allen Punkten, die uns wichtig sind, gute Lösungen zu finden. Gerne greife ich einige zentrale Punkte heraus:

Die CVP-GLP-Fraktion ist froh, dass die vorberatende Kommission einen klugen Mittelweg gefunden hat, um Unternehmen und Selbständigerwerbende zusätzlich zu entlasten. Der partielle und an klare Bedingungen geknüpfte Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 ist sicher nicht unerheblich, belaufen sich die Steuerausfälle doch auf rund 19 Mio. Franken. Weil dadurch aber Arbeitsplätze gesichert und Spielräume für Investitionen geschaffen werden, macht die Massnahme jedoch auf jeden Fall Sinn. Gut auch, dass die Wirtschaftsverbände die gefundene Lösung ebenfalls unterstützen. Wären stattdessen die von rechts geforderten Corona-Rückstellungen eingeführt worden, hätte ein wesentlich kleinerer Kreis von Unternehmen davon profitiert. Zudem wäre es unvermeidlich zu unerwünschten Mitnahmeeffekten gekommen.

Für Kitas und Tagesfamilien waren die letzten Wochen enorm herausfordernd. Handkehrum hat gerade diese Krise gezeigt, dass Kitas und Tagesfamilien für das Funktionieren unseres Systems mittlerweile unerlässlich sind. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir diese Einrichtungen jetzt nicht im Stich lassen und auf diese Weise viel zerstören, was erst in den letzten Jahren nach und nach aufgebaut wurde. Klar ist, dass die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Gemeinden liegt. Leider habe ich am Beispiel meiner eigenen Wohngemeinde erlebt, wie schwer sich einzelne Gemeinden damit tun, ihrer Verantwortung gegenüber den Kitas und Tagesfamilien vor Ort gerecht zu werden. Wir sind deshalb dem Kanton und der VSGP sehr dankbar, dass sie gemeinsam dafür sorgen, dass die Kitas und die Tagesfamilien schadlos durch die unverschuldete Krise kommen.

Härtefälle betreffen aber nicht nur Unternehmen und Institutionen, sondern auch Familien und Einzelpersonen. Noch verzeichnen die Gemeinen zwar keinen Anstieg der Sozialhilfefälle, doch wenn die Wirtschaft über längere Zeit ins Stottern gerät – und das wird sie –, dann ist damit zu rechnen, dass über die Zeit hinweg auch die Sozialhilfequote wieder ansteigt. Wir unterstützen daher den Antrag der vorberatenden Kommission, insgesamt 5 Mio. Franken für Härtefälle bei Familien und Einzelpersonen vorzusehen. Damit verbunden ist ein Auftrag an die VSGP, zusammen mit der KOS ein sauberes Monitoring der Situation sicherzustellen und gewappnet zu sein, wenn sich die Situation verschlechtern sollte. Wir unterstützen überdies die ergänzende Massnahme, die jetzt im Vorfeld entstanden ist im Sinne einer Soforthilfe, dass mit Hilfe des Lotteriefonds 250'000 Franken für Einzelpersonen und Familien zur Verfügung stellt, die in Not geraten sind und Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben. Somit wird eine Möglichkeit geschaffen, sofort zu handeln. Die Idee, die im Rahmen der vorberatenden Kommission geschaffen wurde, einen Nothilfefonds einzuführen, lehnen wir jedoch klar ab. Es macht keinen Sinn und ist sicher nicht effizient, neben der Sozialhilfe eine parallele Struktur aufzubauen.

Fazit: Es ist höchste Zeit, dass die dringliche Verordnung der Regierung in ein formelles Gesetz überführt wird. Die vorberatende Kommission hat gute Arbeit geleistet. Wir unterstützen ihre Anträge ebenso wie die Lösung von Kanton und VSGP in Bezug auf die Kitas und Tagesfamilien.

Den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion bezüglich dem Dividenenverbot lehnen wir hingegen ab. Mehr dazu in der Spezialdiskussion.

Die Bewältigung der Corona-Krise wird diesen Rat noch lange beschäftigen. Finanziell geht der Kanton mit einem guten Polster in die nahe Zukunft. Strukturell hätte ich mir gewünscht, dass wir die wirtschaftlich guten letzten Jahre besser für die nötigen Reformen in unserem Kanton genutzt hätten. Ich erinnere an das Postulat der CVP-GLP-Fraktion Nr.??? «St.Gallen macht sich fit – schlanke Strukturen für den Kanton», das dieser Rat vor drei Jahren ablehnte, obschon sogar die Regierung den Handlungsbedarf erkannt und die Gutheissung des Postulats beantragt hatte. Nun dürfen wir gespannt sein, wie Regierung und Kantonsrat in neuer Zusammensetzung mit der Bewältigung der Corona-Krise umgehen. Unsere Fraktion ist bereit, die Herausforderung anzunehmen und gemeinsam an guten Lösungen zu arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus mit 104:5 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf relativ 02:47:13 vorverschieben]

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion, der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge mit 96:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

zu Ziff. 3

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 3 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, aus dem Lotteriefonds einen Rahmenkredit von Fr. 250'000.– für sofortige Überbrückungsleistungen an Einzelpersonen und Familien mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen zur Abfederung der durch die Corona-Krise entstandene soziale Not zur Verfügung zu stellen. Mit der Ausführung wird das Hilfswerk Caritas beauftragt. Die Regierung regelt die Einzelheiten, insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen, in einer Leistungsvereinbarung. Sie verpflichtet die Caritas, wo möglich und sinnvoll, mit bestehenden Beratungsstellen zusammenzuarbeiten.»

Der ganze Rat, der diesem Auftrag 2 zugestimmt, bei dem es darum ging, dass wir 5 Mio. Franken für Massnahmen im Sozialbereich zur Abfederung wiederum der Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereit stellen wollen. Für uns in der Kommission war das ein zentrales Anliegen, dass wir auch an die einzelnen Menschen und die Familien denken, die von den Massnahmen betroffen sind. Ich habe es bereits im Eintretensvotum gesagt, wer bereits vor der Krise einen tiefen Lohn hatte, hat jetzt vielleicht mit Kurzarbeit noch 80 Prozent, vielleicht hat er oder sie ab trotz aller Bemühungen die Stelle verloren wartet noch auf Arbeitslosengeld und ist in Not geraten. Dadurch betroffen sind Einzelpersonen wie auch ganze Familien. Sie müssen sich fragen, wie sie die Miete noch bezahlen können. Sie müssen sich fragen, wie sie die Schuhe für ihr Kind bezahlen können, wenn die Füsse schon wieder gewachsen sind.

Für uns ist dieser 5 Mio.-Kredit eine wichtige Sache, ein wichtiges Signal dieses Rates, allerdings in der Systematik ein bisschen schwierig. Wir haben gesagt, wir müssen zuerst einmal abwarten, es braucht ein Monitoring zwischen Kanton und Gemeinden, was genau im Sozialbereich läuft, wie viele Leute effektiv betroffen sind. Wir haben diesen Kredit für das Jahr 2021 vorgesehen, allenfalls mit der Möglichkeit, dass dieser bereits teilweise über einen Nachtragskredit 2020 bezogen werden kann. Wir sind uns bewusst, wenn wir das machen, dann haben wir noch einen Prozess vor uns, dann braucht es gewisse Gesetzgebungsarbeiten. Wir können nicht erwarten, dass das vor September / November 2020 der Fall sein wird, dass man diesen Kredit nutzen könnte.

Wir beantragen Ihnen deshalb nun eine gewisse Soforthilfe zur Verfügung zu stellen, dass wir 250'000 Franken dem Lotteriefonds belassen. Es ist kein sehr hoher Betrag gemessen an Not die es in diesem Kanton gibt. Aber wir möchten dennoch jetzt sofort mit Hilfe beginnen können. Gerne möchten wir diese 250'000 Franken zur Verfügung stellen und zwar mittels Leistungsvertrag der Organisation Caritas- Die Caritas ist bereits jetzt daran. Sie macht bereits Überbrückungshilfeleistungen im Auftrag der Organisation «Ostschweizer helfen Ostschweizer». Ich habe gerade bemerkt, als ich das gelesen habe, dass es da keine weibliche Form gibt. Dies aber nur eine Randbemerkung. Sie helfen bereits jetzt und erbringen diese Leistungen mit einem Leistungsauftrag der Organisation. Sie sind bereits dran, sie wissen, wo die Not ist und wo die Leute sind. Sie arbeiten auch zusammen mit Beratungsstellen, und das möchten wir ebenfalls beantragen. Sie haben den Auftrag aufgeschaltet. Wir konnten ihn gemeinsam mit der CVP-GLP- und der SVP-Fraktion einreichen. Wir sind sehr dankbar, dass auch die anderen Fraktionen diese Not und diese Notwendigkeit sofort zu Handeln sehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf relativ 02:36:47 vorverschieben]

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge mit 111:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf relativ 02:35:24 vorverschieben]

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge mit 88:6 Stimmen bei 18 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf relativ 02:34:13 vorverschieben]

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 der Aufträge mit 85:24 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Nachdem Regierungsrat Würth ausdrücklich eingeladen hat, eine abweichende Meinung klarzumachen, mache ich ausnahmsweise von diesem Recht Gebrauch. Sie haben mich nicht überzeugt mit dieser Argumentation. Ich sage noch einmal, wir haben eine andere rechtliche Auffassung. Wir sind der Auffassung, dass die Bildung von Rückstellungen für Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in der Steuerpraxis durchaus möglich ist. Wenn die kantonale Steuerverwaltung an ihrer Praxis festhält, werden wieder einmal die Gerichte entscheiden müssen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Vorsteher des Finanzdepartementes: Ich werde versuchen zu diesen verschiedenen Fragen einige Antworten zu liefern, und wenn Sie nicht zufrieden sind bitte ich Sie nachzudoppeln.

Zur ersten Frage der Dividenden: Hier schliesse ich zu dem an, was ich vorhin schon zur Frage von Thalmann-Kirchberg gesagt habe. Natürlich machen wir diese Betrachtung, das was in punkto Unternehmerlohn gilt, gilt auch bei den Dividenden. Wenn jemand exorbitante und unsachgemäss eine Ausschüttung macht, dann werden wir das selbstverständlich berücksichtigen. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür haben wir – das habe ich vorhin ausgeführt.

Zu den Bemerkungen von Locher-St.Gallen: Er hat einen Nebensatz erwähnt, der in diesem ganzen Kontext ganz wichtig ist: «Verlustrisiken die im Geschäftsjahr eintreten» – das ist der springende Punkt. Diese Verlustrisiken sind nicht im Jahr 2019 eingetreten und darum haben wir dafür keine Rechtsgrundlage und insofern ist die Situation klar. Es ist auch nicht vergleichbar mit der Situation, die wir ab dem Jahr 20140 im Zusammenhang mit dem Euro-Mindestkurs hatten. Dort ging es nicht um eine Aufwandposition wie hier bei der dann direkt der steuerbare Gewinn reduziert wird, sondern dort ging es um die sogenannten Wertberichtigungen auf den Europositionen. Das war damals Gegenstand der ganzen Debatte, also etwas grundlegend anderes. Es ist völlig klar, was passiert, und das haben wir in der vorberatenden Kommission des Langen und Breiten ausgeführt, wenn man solche Rückstellungen zulassen würde, und das noch mehr oder weniger ohne Kriterien, was dann aber wiederum abgelehnt wurde in der Kommission, das muss ich auch einräumen, dann würde es logischerweise dazu führen, dass der Aufwand und der steuerbare Gewinn sich reduzieren, die Steuerlast würde absenke, und das Problem wäre, dass die Auflösung der Rückstellung im Jahr 2020 bei einer anderen Besteuerung stattfinden würde, nämlich nach Massgabe des neuen Staf. Das hätte logischerweise Ausfälle zur Folge. Das Ganze wäre selbstredend nicht neutral. Dazu kommt, dass sich immer die Frage stellt, ob im Jahr 2020 dann auch entsprechend Verluste gemacht werden und quasi im Rahmen dieses Verlustes weitere Rückstellungen aufgelöst werden, die den Verlust nochmals reduzieren, aber immer noch ein Verlust ausgewiesen ist. Auch dann ist logischerweise keine Besteuerung mehr die Folge. Insgesamt bin ich froh, dass die Kommission dieses Konzept der Rückstellungen verworfen hat. Wenn man das gemacht hätte, hätte man für die ertragsstarken Unternehmen in diesem Kanton sicher etwas Interessantes konzipiert. Viele Revisionsstellen haben mir auch geschrieben, das wäre doch noch gut. Ich kann das völlig nachvollziehen, aber es wäre sicher nicht eine zielgerichtete und wirksame Massnahme mit Blick auf die Corona-Situation gewesen.

Zur Frage von Thalmann-Kirchberg im Zusammenhang mit dem Steuererlass und der Frage mit dem Liquiditätsprogramm. Da muss ich Sie berichtigen, es ist nicht so, dass hier eine direkte Voraussetzung besteht, dass man sagt, nur wer das Liquiditätsprogramm von Bund oder Kanton beansprucht hat, kommt in den Genuss eines Steuererlasses. Das ist kein direkter Konnex. Insofern kann man auch nicht die Schlussfolgerung machen, dass das Problem, das hier angesprochen wird, per se ohnehin gelöst ist, weil, wie Sie richtig sagen, beim Antrag für ein Corvid-Kredit deklariert werden muss, dass man auf Dividenden verzichtet. Beim Corvid-Kredit bzw. bei diesem Liquiditätsprogramm ging es ja darum, rasch die Mittel zur Verfügung zu stellen. Dort wollte man natürlich nicht einfach die Schleusen öffnen, damit man irgendwelche Umfinanzierungen veranstalten kann, damit man irgendwelche Dividenden ausschütten kann – das war natürlich nicht die Idee. Sondern dort wo wir wirklich am Limit laufen sofort die Liquidität zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang noch die Anmerkung von Dürr-Widnau: So wie ich die Situation sehe, läuft es dergestalt, dass man relativ einfach diese Corvid-Kredite beantragten konnte. Man konnte den Umsatzerlös auf dieser Online-Plattform eintragen. Ausgehend von diesem Eintrag der Selbstdeklaration wird dann ausgerechnet wie viel Prozent man erhält, max. 10 Prozent, das ergibt dann den Kreditbetrag. Also 2 Mio. Umsatz gleich 200'000 Franken Kredit. Die Frage ob dann diese Kreditlimite vollumfänglich beansprucht wird, das ist dann natürlich nochmals eine andere Frage: Die Unternehmerinnen und Unternehmer wollen natürlich nicht einfach so viel Geld wie möglich abschöpfen, weil das muss man wieder amortisieren und zurückzahlen. Aber was wir natürlich auch feststellen, dass die Limiten laufend erhöht werden. Die Zahl der Unternehmen, die derzeit bereits die Corvid-Kredite vollumfänglich ausgeschöpft haben, steigt laufend. Es kann natürlich sein, und das ist das Subsidiäre am kantonalen Programm, das dann im Laufe des Sommers sich die Situation, gerade vielleicht in der Gastronomie, aufgrund des Konsumverhaltens zuspitzt und dann subsidiär oder ergänzend auch noch kantonale Kredite beantragt werden. In diesem Punkt hat die Regierung ja auch ein Anliegen der Kommission aufgenommen, das gerade aufgrund dieser Kaskade sinnvoll ist, nämlich dass man das Programm beim Kanton um einen Monat länger konzipiert als es der Bund vorgesehen hat. Bei uns kann man jetzt bis Ende August Corvid-Kredite beantragen, währenddem beim Bund Ende Juli fertig ist. Diese Verlängerung gibt diesen Unternehmen, die hart an der Limite sind, nochmals eine Möglichkeit, gegebenenfalls einen weiteren Kredit zu beantragen, wenn die Liquiditätssituation kritisch ist.

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Ich möchte hier noch etwas dagegen sprechen, dass es vor allem auch um kleine und kleinste Betriebe geht, die wir hier mit diesem Erlass schützen oder ihnen zur Seite springen. Ich glaube, viele dieser wirklich kleineren Unternehmen kommen nicht durch die Steuerbelastung an ihre Grenzen, denn sehr viele Betriebe bezahlen ja im Kanton St.Gallen die Mindeststeuer, ich glaube es sind 60 Prozent der Betriebe. Wenn wir von kleinen Betrieben sprechen, dann müssen wir nicht denken, dass es jene sind, denen wir jetzt mit diesem Steuererlass helfen.

Ich möchte gerne eine Frage klären. Es wurde seitens Thalmann-Kirchberg ausgeführt, dass man diesen Steuererlass dann bekommt, wenn man bereits einen Kredit bei der Banken beantragt bzw. erhalten hat, wo dann auch das Bürgschaftssystem spielt, wo das Dividendenverbote gesetzlich implementiert ist und faktisch auch auf diesen Steuererlass durchgreift – das hat Thalmann-Kirchberg ausgeführt. Dürr-Widnau habe ich nun aber so verstanden, dass er der Meinung ist, dass es durchaus weitere Betriebe geben wird, die Dividenden ausschütten. Also auf der einen Seite die Meinung, dass es faktisch gar keine solchen Betriebe geben wird, die noch Dividenden ausschütten und auf der anderern Seite gibt es durchaus solche Betriebe.

Ich hätte gerne geklärt, was hier Sache ist und ob Regierungsrat Würth uns etwas dazu ausführen kann.

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(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind aus drei Gründen gegen diesen Antrag:

  1. Es geht um die Eigentumsgarantie, in diesem Land. Simmler-St.Gallen hat gesagt, dass es um den grundlegenden Anstand geht. Ja, darum geht. Es geht um den Anstand des Staates, eine bestehende Eigentumsgarantie nicht auszuhöhlen. Wenn wir jetzt die Spielregeln ändern, dann setzen wir ein Zeichen, das in der Wirtschaft sehr wohl gesehen wird. Dann wird man sich nämlich überlegen, ob man in Zukunft noch investiert, wenn plötzlich die Spielregeln ändern und man nicht mehr weiss, ob man über das eingesetzte Kapital als Unternehmer frei verfügen kann, ob man eine Möglichkeit hat, Dividenden zu zahlen oder nicht. Das wären grundlegende Änderungen gegenüber dem jetzigen Zustand. Da muss man sich wirklich überlegen, ob man gegenüber der Wirtschaft solche Zeichen setzen will.
  2. Es geht um die unternehmerische Freiheit. Wir haben zuvor gehört, die Abklärung der Frage juristische Personen selbstständige Unternehmer: Wie kann man wo welche Möglichkeiten zum Rausnehmen von Geld in einer Unternehmung umsetzen. Diese unternehmerische Freiheit soll hier nicht beschränkt werden.
  3. Wir haben bei diesem Antrag für jede Unternehmung, die einen Erlass haben möchte, die Prüfung durch das Steueramt. Das Steueramt wird sehr wohl genau hinschauen, wer einen Erlass erhält und wer nicht. Wenn ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet und dann trotzdem noch einen Steuererlass beantragen würde, dann wird das Steueramt wirklich genau schauen, ob da noch eine Berechtigung für einen Erlass besteht oder nicht.

Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass es diesen Zusatzantrag der SP-GRÜ-Fraktion nicht braucht. Wir haben ein einfachen, zielführenden und wirtschaftsfreundlichen Antrag in der vorliegenden Form ohne weitere

Ergänzungen.



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zu Ziff. 1: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich habe selber eine einfache Anfrage gestellt, die die Rückstellungspraxis der kantonalen Steuerverwaltung betrifft. Diese einfache Anfrage ist noch nicht beantwortet und ich weiss, dass in der Kommission über die Rückstellungenthematik diskutiert wurde. Deshalb bringe ich das hier an.

Es wurde geltend gemacht, das haben wir bei den Eintretensvoten gehört, dass es eine Gesetzesänderung brauche, sowohl auf kantonaler Ebene wie auch auf Bundesebene, um solche Rückstellungen zu machen. Rückstellungen sind im Handels- und Steuerrecht eine übliche Form, wie man voraussehbaren oder plötzlich eintretenden Risiken begegnen kann.

Es ist aus meiner Sicht rechtlich falsch, wenn man sagt, es brauche dazu eine Gesetzesänderung. Im Jahre 2015, als wir am 15. Januar den Frankenschock hatten, gab es sehr viele Unternehmungen, die Rückstellungen gebildet haben, und zwar nach dem Bilanzstichtag, weil dieses Ereignis nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Damals hat man diese Rückstellungen akzeptiert. Ich sehe nicht ein, wieso wir uns jetzt der Corona-Situation jetzt plötzlich auf formalistische Argumente stützen und diese Rückstellungen nicht mehr zulassen wollen. Ich weiss auch, dass das sehr viele Unternehmungen bereits gemacht haben, und wenn die kantonale Steuerverwaltung diese Haltung einnimmt, die sie offenbar eingenommen hat gemäss Schilderungen, dann werden wir eine grosse Prozesslawine haben, weil alle diese Fragen dann gerichtlich entschieden werden müssen.

Frei-Rorschacherberg hat in seinem Eintretensvotum namens der FDP-Fraktion auf Art. 41 und Art. 85 des kantonalen Steuergesetzes hingewiesen. Art. 41 für die natürliche Personen, der Rückstellungen erlaubt, und Art. 85 für juristischen Personen der auch Rückstellungen zum Ausgleich drohender Verluste verlangt. Es wurde gesagt, dass das bundesrechtswidrig sei. Ich muss darauf hinweisen, dass wir im Bundesgesetz im DBG ebenfalls rechtliche Grundlage haben. Art. 29 Abs. 1 und Art. 63 Abs. 1 des DBG lassen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung zu und zwar einerseits für im Geschäftsjahr bestehende Verpflichtungen, der Höhe noch unbestimmt ist – das ist der Normalfall, aber auch andere unmittelbar drohende Verlustrisiken, die im Geschäftsjahr bestehen. Es ist auch üblich bei der Erstellung der Abschlüsse, dass man Ereignisse von schwerwiegender Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, nachträglich berücksichtigt. Das entspricht nicht nur steuerrechtlichen Gepflogenheiten sondern das entspricht auch vorsichtigen handelsrechtlichen Überlegungen.

Ich bin der Auffassung, dass die Steuerverwaltung hier falsch liegt, wenn sie das nicht zulässt bzw. wie gesagt, sie wir mit einer Verfahrenslawine rechnen müssen, wenn sie eine andere Haltung einnimmt.

Wenn wir Steuern erlassen, dann sind sie grundsätzlich und dann sind die Mittel, die man freigibt, eigentlich nicht mehr vorhanden. Wenn wir Rückstellungen zulassen, dann kann man davon ausgehen, dass in künftigen Jahren diese Steuern wieder fliesse. Ob sie noch in gleicher Höhe fliessen oder nicht, das ist offen. Es ist zu hoffen, es hängt nämlich davon ab, wie es diesen Firmen dann geht. Eigentlich ist das ein sehr vorsichtiges und sinnvolles Mittel. Es geht auch nicht um irgendwelche Steuergeschenke, sondern es geht darum, vorsichtig vorzugehen und Liquidität in der Unternehmung zu halten, die es braucht, um den Betrieb fortzuführen und die es auch braucht, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die überwiegende Zahl aller Unternehmen und Unternehmer haben diese Vorsicht, gehen sorgfältig damit um und entsprechen nicht den Schreckgeschichten, die vorher zitiert wurden. Ich bitte das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Ich stelle keinen Antrag, aber ich würde mir wünschen, dass die Steuerverwaltung ihre Praxis hier überdenkt.

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beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion in Ziff. 1 der Aufträge eine neue ZIff. 2bis mit folgendem Wortlaut: «Vorausgesetzt ist, dass juristische Personen aus dem Geschäftsabschluss 2019 keine Dividendenausschüttungen vornehmen.»

Ich muss zugeben, dass ich mich fast etwas darum gerissen habe, diesen Antrag vertreten zu dürfen, da es eine Unterstützung ist, die nicht so sehr mit Parteipolitik, mit links oder rechts zu tun hat, sondern vielmehr mit grundlegendem Anstand. Wir beschliessen heute mit diesem Auftrag einer rückwirkenden Steuererlass für Unternehmen, die gewisse Bedingungen erfüllen und aufgrund der Corona-Krise in Not geraten sind. Wir hätten uns zur Unterstützung von Unternehmen, Surber-St.Gallen hat es einleitend erwähnt, in dieser Kriese andere wirksamere Massnahmen gewünscht als diesen Vorschlag, von dem leider nur Unternehmen profitieren, bei denen es überhaupt Gewinnsteuern zu erlassen gibt. Nur wenige kleine Unternehmen werden da überhaupt infrage kommen, zahlen doch 60 Prozent der Betriebe überhaupt keine solchen Steuer.

Wir können uns aber mehrheitlich hinter die Idee stellen, auf diesem Weg einen Teil der Unternehmen zu entlasten, die aufgrund der ausserordentlichne Lage, in der wir uns befinden, in ihrer Existenz bedroht sind. Wir tragen den Vorschlag im Sinne eines Kompromisses entsprechend mit. Es werden zwar nicht die kleinen Unternehmen entlastet, für sie gilt es andere Massnahmen zu finden. Allerdings werden immerhin Unternehmen und selbständig Erwerbende in einem mittleren Bereich der Ertragskraft unterstützt, die durchaus einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten. Insofern ist die Massnahmen für ein gewissen Teil von Unternehmen durchaus bis zu einem gewissen Grad wirksam. Was aber nun aus unserer Sicht wirklich nicht geht, ist einen solchen Steuererlass anzufordern, sich also rückwirkend teilweise von seiner Steuerpflicht befreien zu wollen und dann zugleich Dividendenausschüttungen vorzunehmen.

Der Auftrag der Kommission ist klar. Wir wollen, dass Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und deren Arbeitsplätze gefährdet sind, unterstützen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, diese bedrohte Existenz zu sichern, diese Arbeitsplätze zu retten. Welche Unternehmerin bzw. welcher Unternehmer, deren Betrieb sich in einer solch misslichen Notlage befindet, nimmt diese staatliche ausserordentliche Hilfeleistung in Anspruch und schüttet sich zugleich Dividenden aus? Es ist von Unternehmerinnen und Unternehmern zu erwarten, dass sie in dieser Notlage auch ihren Beitrag leisten. Wer einen Steuererlass im Umfang von maximal 10'000 Franken so dringend braucht, der hat kein Raum Dividenden auszuschütten. Kann er ohne weiteres solche Ausschüttungen machen, dann ist eine solche Notlage eigentlich gar nicht glaubhaft zu machen. In der Kommission wurde zum Teil argumentiert, dass es schlicht die übliche Strategie von gewissen Familienunternehmen sei, sich regelmässig Dividenden auszuschütten, dass sie davon abhängig seien, das auch weiterhin tun zu können. Es ist dann aber zu fragen, welcher Familie, deren Unternehmen am Abgrund steht, die im Betrieb Leute entlassen muss und die beim Staat um maximal 10'000 Franken Erlass bittet, die früher oder später andere Steuerzahler belasten werden, wirklich so dreist ist, sich selber Gewinne auszuschütten. Ich glaube, diese Unternehmer gibt es schlicht nicht. So viel Initiative und auch Anstand ist ihnen zuzutrauen.

Die von uns beantragte Zusatzbedingung soll entsprechend lautend, dass eine juristische Person nur von diesem ausserordentlichen Steuerlast profitieren können soll, wenn sie aus den Geschäftsabschluss 2019 keine Dividendenausschüttungen vornimmt. Das gebietet aus unserer Sicht, ich habe es einleitend gesagt, der allgemeine Anstand, nicht nur gegenüber allfälligen Arbeitnehmenden, sondern auch und vor allem gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die nicht von einer solchen Entlastungen profitieren können.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen und damit ein Beitrag zu leisten, heute ein ausgewogenes Paket zu schnüren, von dem diejenigen profitieren, die diese Hilfe auch brauchen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
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Vorsteher des Finanzdepartementes:

Das ist ein Thema, das im Grunde genommen auch in diese ganze Dividenden-Diskussion hineingehört, weil es natürlich so ist, dass wenn man eine juristische Person gründet, gibt es eine Trennung zwischen der natürlichen Personen bzw. dem Eigner und der juristischen Person. Aus steuerlicher Sicht ist es klar, beachten wir die juristische Person. Aber das war auch ein Thema bei der Dividenden-Diskussion, nicht einfach nur telquel oder einseitig. Wir haben in diesem Sinne auch das eidgenössische Erlassrecht zu beachten. Wir haben ja auf kantonaler Ebene nicht eine detaillierte Ausgestaltung im Erlassrecht. Wir haben dort in Art. 4 Abs. 4 der eidgenössischen Erlassverordnung: «Ein Steuererlass wird abgelehnt, wenn die Sanierungsbedürftigkeit auf die Gewährung geldwerter Vorteile insbesondere auf offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen zurückzuführen ist, oder wenn die juristische Person nicht mit ausreichendem Eigenkapital ausgestattet ist.» Man kann eine juristische Person nicht mit einem exorbitanten Unternehmerlohn entleeren, wenn man so sagen will, und dann um Steuererlass ersuchen. Das ist eigentlich Ihr Punkt, dass derjenige der Alleinaktionär einer juristischen Person ist, hingeht, sich einen grossen Unternehmerlohn ausbezahlen lässt und bei der Steuerbehörde sagt: Sie, ich habe da eine juristische Person, die erfüllt alle Kriterien, die sie festgelegt haben in Punkto Erlass. Diese Gesamtbetrachtung können wir machen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen. Bei der selbstständigen Personen haben wir natürlich diese Trennung nicht. Dort ist es in diesem Sinne einfacher diese Gesamtbetrachtung zu machen. Bei der juristischen Person werden wir auch im Vollzug hier schon darauf achten, dass es nicht zu Umgehungsgeschäften kommt. Wir stellen uns das so vor, dass wir ein Formular erstellen. Natürlich braucht es eine Selbstdeklaration, man muss das glaubhaft machen. Wir werden dann genau hinschauen, ob hier gewisse Umgehungsgeschäfte passieren oder nicht, damit es möglichst nicht zu irgendwelchen Verwerfungen oder Ungleichbehandlungen zwischen selbstständig Erwerbenden ohne Rechtspersönlichkeit im Unternehmen und juristischen Personen kommt.

Also so gesehen zielt diese Lösung auf eine rechtsformneutrale Erlassordnung hin, aber im Vollzug, gebe ich zu, wird das auch Ansprüche an die Behörden stellen. Aber es ist allemal besser, als das was sonst diskutiert wurde. Hier gehen wir doch von einer breiten Wirkung aus, möglichst unabhängig von der Rechtsform. Ich hoffe, dass ich Ihnen diesbezüglich einiges erklären konnte.

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Vorsteher Finanzdepartement: Auf die Vorlage ist einzutreten

Ich danke Ihnen für die insgesamt gute Aufnahme dieser Vorlage. Ich danke auch der Kommission für das gute Ergebnis der Verhandlungen. Hinter diesem Ergebnis steht die Regierung vorbehaltlos.

Die heutige Sitzung gibt mir auch die Gelegenheit, kurz eine Lagebeurteilung über die vergangenen Wochen hinsichtlich dem finanziellen und wirtschaftlichen Krisenmanagement, das wir im Umfeld dieser Corona-Situation hatten, zu machen.

Es wurde mehrfach erwähnt, Mitte März die Entscheide des Bundesrates am 14. März 2020 hat die St.Galler Regierung die ganze Kommunikation hochgefahren. Wir haben ja sehr regelmässig sie und die Bevölkerung über die Entscheide orientiert. Wir haben damals auch schon bereits gesagt, dass nach unserer Beurteilung das Rettungspaket des Bundes weiter ausgebaut werden muss. Wir haben auch dargelegt, dass für die Unternehmen die Liquiditätsproblematik vordringlich zu lösen ist, und dass wir mutmasslich auch eine ergänzende Lösung zum Bund aufgleisen. Viele Kantone haben das nun auch gemacht. Wir haben in diesem Wirtschaftsbereich auch neben den 40 Mrd. Franken des Bundes mittlerweile rund 2 Mrd. Franken seitens der Kantone beschlossen. Am 18. März 2020 haben wir mit den Banken die Situation besprochen. Wir haben auch klar gesagt, dass das Thema dringlich ist, und dass wir bereits Ende März eine Lösung auf Bundesebene haben müssen und dann in einer Phase auch auf kantonaler Ebene. Am 24. März 2020 haben wir die Eckpunkte dieses Pakets kommuniziert. Es ist, und das muss man einräumen, selbstverständlich nicht ein Paket zusammen mit dem Bund, dass alle Probleme löst und alle wirtschaftlichen Schäden bereinigt. Sondern im Bereich der Liquiditätshilfen sprechen wir vom ersten Brandlöschen. Es ist eine Sofortmassnahme, damit nicht unmittelbar die Liquidität, der Sauerstoff des Unternehmens ausgeht und der wirtschaftliche Lock-down dann rasch Realität wird. Das war eigentlich die Zielsetzung Mitte März auf Bundes- und Kantonsebene. Dass wir in einer zweiten Phase auch weitere Überlegungen anstellen müssen, wie wir diese Situation bereinigen, das ist selbstverständlich. Man wird auf Bundesebene sowohl in materieller wie auch in formeller Hinsicht, prüfen müssen, welche Instrumente es braucht, um im Bereich der Unternehmen Handhabe zu haben, bzw. dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Konkurswelle kommt. Dass dort wo Unternehmen sanierungwürdig und sanierungsfähig sind, dass man dort aktiv und flexibel ist. Diese Beurteilung wird auf Bundesebene in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Da braucht es auch zusätzliche Instrumente. Die Forderungsverwaltung liegt bei den Bürgschaftsgenossenschaften, sie wurden über Nacht sehr wichtig. Sie waren früher schon wichtig, aber in dieser Situation sind sie nun ausgesprochen wichtig. Da werden wir selbstverständlich noch lange an dieser Thematik arbeiten müssen, das sei hier auch gesagt, und selbstredend natürlich dann auch der Kanton. Zielsetzung für uns war immer, dass wir rasch handeln können, dass wir coronabedingte Härtefälle auffangen könnten, und zwar solche, die vom breit gespannten Netz des Bundes nicht erreicht werden und bei denen die Hilfe des Bundes nicht adäquat ist. Das Netz des Bundes ist mittlerweile sehr breit gespannt. Wir haben insgesamt im Bereich der Liquiditätshilfen 40 Mrd. Fanken. Natürlich, das sind nicht A-fond-perdu-Beiträge, das sind sogenannte Eventualverbindlichkeiten und es werden logischerweise nicht 40 Mrd. Franken effektiv als Realverlust beim Bund eintreten. Aber es wird logischerweise Verluste geben und finanzrechtlich ist also mal von diesen 40 Mrd. Franken auszugehen.

Dann mussten wir 6 Mrd. Franken in die Arbeitslosenversicherung einschiessen. Dort werden die Einschüsse ganz sicher noch zunehmen. Wir haben dort eine Verschuldungslimite, und die ist demnächst erreicht. Da wird es weitere Zuschüsse brauchen. Dann hat man im Bereich der Selbstständigen 4 Mrd. Franken Erwerbsersatz gesprochen – das sind die Direktbetroffenen. Dann hatte man die Diskussion um die indirekt betroffenen Corvid-Erwerbsersatz, nochmals 1,3 Mrd. Franken. Dazu alle Massnahmen im Bereich der Armeeapotheke 2,5 Mrd. Franken. Wenn Sie jetzt rechnen, dann sind wir bereits bei über 50 Mrd. Franken. Insgesamt sind wir im Moment bei etwa 63 Mrd. Franken. Also die Restgrösse ist alles, was wir da noch im Bereich Kultur, Sport usw. noch machen werden. Sie sehen, der Staat bzw. die öffentliche Hand hat in dieser Zeit extrem rasch und kurz gehandelt und einen ersten Rettungsschirm bzw. einen ersten Brandlöscher bereitgestellt.

In kantonaler Hinsicht war es für uns auch wichtig, dass man rasch Wirkung erzielen kann, dass es administrativ einfach ist, und dass wir laufend die Situation einschätzen und antizipieren. Wie haben natürlich festgestellt, dass die wirtschaftlichen Schäden unmittelbar im Kontext mit den notrechtlichen Massnahmen stehen, mit den gesundheitlichen Massnahmen. Die waren für uns am 16. März 2020, als der Bundesrat die ausserodentliche Lage beschloss, unbestritten. Es war eine kritische Situation. Sie kennen alle die Bilder von Bergamo, Sie kennen die Situation im Tessin. Wir alle gingen davon aus, dass das, was im Tessin geschieht, zwei Wochen später bei uns auch geschieht. Es kam am Ende etwas anders heraus. Diese Virus war föderaler. Wer hätte gedacht, dass wir zwischen den Kantonen doch relativ grosse Unterschiede haben. Aber das alles war im Moment der Entscheidung so nicht vorhersehbar. Wir haben das als Regierung unterstützt. Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass Mitte April, als der Bundesrat den Exit eingeleitet hat, dass wir diesen Beschluss als zu zögerlich betrachtet haben, dass man rascher hätte Richtung Exit gehen müssen. Der Bundesrat hat dann auch verschiedentlich Korrekturen gemacht und insbesondere am 29. April 2020 dann klare Öffnungsschritte vollzogen.

Wir sind der Meinung, dass wir diese Anpassung auch beim besonderen Eigenkapital machen sollten. Hier haben wir zwei Elemente, die uns zu dieser Lösung geführt haben. Zum einen haben wir gesagt, wir nehmen die ausserordentlichen Erträge aus der Ausschüttung 2020 der Nationalbank. Wir versuchen das ins besondere Eigenkapital zu überführen und werden den Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals anpassen. So gesehen kann man sagen, dass die Finanzierung dieser ganzen Corona-Bewältigung gesichert ist. Man kann sagen, dass die Einmaligkeit der Corona-Übung über das besondere Eigenkapital finanziert wird, und dass das freie Eigenkapital weiterhin für die ordentliche Haushaltsführung so zur Verfügung steht, wobei diese natürlich jetzt noch anspruchsvoller wird als im AFP 2021–2023 bereits vorgezeichnet wurde. Das möchte ich Ihnen nochmals in Erinnerung rufen: Was ist seit dem 1. Januar 2020 in einem Quartal passiert? Wir waren ja alle guter Hoffnung, dass wir mit diesem super Eigenkapital, mit diesen soliden Abschlüssen auch die nächsten, etwas herausfordernden Zeiten gut bewältigen können. Es wurde ja verschiedentlich auch kritisiert, dass wir zu hohe Eigenkapitalien haben. Heute sind wir natürlich froh darum. Es ist nicht der Ausdruck einer konservativen Finanzpolitik ein hohes Eigenkapital zu haben, sondern es ist eindeutig das Element einer vorausschauenden Finanzpolitik, einer Finanzpolitik, die jetzt stabilisierend wirken kann, weil sie auch Handlungsspielraum eröffnet und einer Finanzpolitik, die so auch Gesellschaft und Wirtschaft stützen kann. Das ist sehr viel effizienter als irgendwelche Konjunkturprogramme aus der Hüfte zu entwickeln, die in der Regel falsch oder zu spät wirken. Vor diesem Hintergrund glauben wir, hat sich diese Politik auch bewährt. Wir haben dann am 9. Januar 2020 zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank eine Sonderausschüttung machen will von 80 Mio. Franken in diesem Jahr und im nächsten Jahr nochmals, sofern das auch möglich bleibt. Erster Meilenstein in diesem Quartal. Zweiter Meilenstein die Beratung im Kantonsrat. Wir habe Kenntnis genommen von den schwierigen Haushaltssituationen. Sie haben darüber hinaus dann auch noch weitere Beschlüsse gefasst, punkte Steuerfuss im Jahr 2021, das war Mitte Februar. Am 24. Februar 2020 hat die Regierung die Vorlage zur Neuausrichtung unseres Spitalwesens beschlossen. Einer Vorlage, die natürlich für die ganze Haushaltspolitik von erheblicher Bedeutung ist. Eine Vorlage, die zumindest aus Optik der Spitäler sicherstellt, dass wir spitalbedingt keine zusätzlichen Eigenkapitalbezüge machen müssen, dass wir keine Steuererhöhungen festlegen müssen und dass wir auch in anderen Bereichen keine Ausgabenkürzungen machen müssen. Die Wertberichtigung gehörte auch zu diesem ganzen Kontext, das haben wir letzte Woche auch in der Finanzkommission diskutiert. Wenn man das alles nicht will, dann hat das umgekehrte entsprechende Folgen, dessen müssen Sie sich bewusst sein.

16. März 2020: Der Bundesrat beschliesst diese ausserordentliche Lage. Während wir also zusammengefasst Rechnung 2019, Budget 2020 mit positiven Vorzeichen versehen konnten, werden die Jahre 2021 und Folgende noch herausfordernder und werden von grosser Unsicherheit geprägt sein. Die Steuerschätzungen werden wir korrigieren müssen. In welchem Umfang lässt sich derweil noch nicht sagen. Wir werden auch zusätzliche Ausgaben, zusätzliche Kosten haben. Auch hier ist natürlich noch nicht im Detail abschätzbar, in welchem Umfang diese zusätzlichen Aufwendungen anfallen werden. Einen ersten Kassensturz hat die Regierung am letzten Dienstag vorgenommen und auch in der Finanzkommission haben wir letzte Woche darüber diskutiert. Dieses Big Picture, diese grossen Linien müssen wir im Auge behalten, denn es sind ausserordentlich herausfordernde Zeiten für den Kanton St.Gallen, dessen muss man sich bewusst sein.

Richten wir nun aber auch noch einen Blick in die nächste Geländekammer der finanziellen und wirtschaftlichen Corona-Krise. Am 8. Juni 2020 wird für die Wirtschaft und die Gesellschaft der Lock-down vorbei sein, wobei gewisse Einschränkungen aufgrund der Schutzkonzepte natürlich bleiben. Insbesondere, darauf hat Thalmann-Kirchberg auch vorhin hingewiesen, kennen wir die indirekten Effekte dieser ganzen Corona-Phase noch nicht, z.B. wie verändert sich das Konsumverhalten, setzt der Konsum wirklich wieder bald und rasch ein – was zu hoffen wäre? Ein Sektor wird noch auf absehbare Zeit einen Lock-down mit Direktorbetroffenheit haben. Es sind dies alle Institutionen, die im Bereich der Grossveranstaltungen tätig sind. Über die Länge dieses Lock-downs können wir derzeit keine verlässlichen Prognosen machen. Es ist durchaus möglich, dass Grossveranstaltungen im Jahr 2020 nicht mehr oder nur unter sehr starken Auflagen durchgeführt werden können. Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch im Bereich Sport in diesem Zusammenhang Massnahmen beschlossen. Wir werden diese genau analysieren. Man wird sich fragen müssen, ob die gesetzten Rahmenbedingungen überhaupt praktikabel sind für die im Kanton St.Gallen domizilierten Klubs. Doch nicht nur der Sport ist von diesem langen Lock-down betroffen, sondern auch Teile der Kultur. Hier gehen wir davon aus, dass der Bund die Corvid-Kulturverordnung verlängern wir und wir in der Folge auch nachziehen. Schwierig ist auch die Situation für den Messeplatz Schweiz. Kurzum, die Regierung hat aufgrund dieser Entwicklung bereits Ende April das Finanzdepartement eingeladen, dazu konzeptionelle Überlegungen anzustellen. Wir haben dies getan und am letzten Dienstag auch diskutiert und aufgrund dieser Situation kommt die Regierung nicht umhin, eine weitere Vorlage aufzugleisen und im Detail zu prüfen. Die Regierung hat darum das Präsidium eingeladen, eine vorsorgliche Kommissionsbestellung im Hinblick auf die Junisession 2020 zu veranlassen, sodass eine Vorlage in der Septembersession 2020 beraten und nötigenfalls dringlich im Vollzug gesetzt werden kann. In diesem Bereich empfiehlt sich aus rechtlichen und politischen Gründen nicht, dass die Regierung Dringlichkeitsrecht erlässt.

Inhaltlich geht es um die Situation von Institutionen:

  1. die infolge Corona in existenzielle Schwierigkeiten kommen;
  2. die vom Lock-down im Bereich von Grossveranstaltungen direkt und unmittelbar betroffen sind und
  3. eine schweizweite Ausstrahlung haben.

Mit diesem vorausschauenden Vorgehen gewinnen wir etwas Zeit und bleiben auch handlungsfähig.

Diese Krise hat Bund, Kanton, regionale Führungsstäbe, Gemeinden, die ganze Gesellschaft, die Wirtschaft massiv gefordert. Viele haben angepackt und ich nehme den Dank von Thalmann-Waldkirch gerne weiter an alle Mitarbeitenden in der Verwaltung, aber auch weit darüber hinaus. Es war für unser Land, für unseren Kanton eine enorm herausfordernde Zweit. Wir alle konnten diese Krise einigermassen gut bewältigen. Unser Land ist einigemassen gut durch diese Situation gekommen. Aber die Schäden werden gross sein. Wir werden noch lange an den wirtschaftlichen Folgen dieser Corona-Krise zu beissen haben. Es ist darum insgesamt aus Sicht der Regierung auch positiv, dass der Kantonsrat seinen Betrieb wieder hochgefahren hat und diese Vorlage heute auch in diesem konstruktiven Sinne ins Plenum bringt. Wir haben in diesen drei Sitzungen kontrovers diskutiert, teils bis fast um Mitternacht, informell über Mitternacht hinaus, aber wir haben und gute und breit abgestützte Lösungen gefunden, man könnte sagen ein Corona-Kompromiss. Das ist positiv, denn die Verteilkämpfe werden aufgrund diese fundamental finanziellen und wirtschaftlichen Situation zunehmen.

In diesem Sinne danke ich aus Sicht der Regierung für diese gute Kommissionsarbeit.

Zwei, drei Punkte noch zu einzelnen Voten wie vorhin gefallen sind: Ich möchte betonen, dass es hier um Härtefälle geht. Wir werden nicht alle Schäden decken können. Es ist so, dass wir in diesem Programm eine gewisse Kreditprüfung machen. Aber das ist durchaus richtig, wenn man Härtefälle erreichen will. Aber es ist klar, diese Darlehen, die gesprochen werden, müssen bewirtschaftet werden, sie müssen wieder amortisiert werden. Das wird für die Unternehmen eine grosse Herausforderung sein, diesen Verschuldungsgrad wieder zurück zu führen. Darum ist es so wichtig, dass wir auch die Instrumente in einer Phase 2 anpassen. Das habe ich Ihnen einleitend dargelegt.

Für uns wirkt das Paket. Wir sind der Meinung, wir müssen die Lage aufmerksam weiterverfolgen. Die Ausprägungen dieser Krise in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht sind erst in Umrissen erkennbar und wir werden noch auf absehbare Zeit entsprechend gefordert sein.

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zu Thalmann-Kirchberg: Ich wollte selbstverständlich in keiner Art und Weise hier die Gastrobranche schlechtreden betreffend den Mindestlöhnen. Ich habe grosse Hochachtung vor der Leistung der Gastrobranche. Ich habe selbst auch in dieser Branche gearbeitet. Ich weiss, was es bedeutet hier diese Umsätze erzielen zu müssen, um dann die Löhne gewährleisten zu können. Es ist aber auch ein Fakt, dass in dieser Branche, vielleicht nicht in ihrem Betrieben aber in vielen anderen Betrieben, viele ungelernte Leute sind, die dann deutlich unter dem Lohn von 4'000 Franken in der Gastrobranche liegen. Ich wollte dies zum Ausdruck bringe. Ich glaube, diese Leute sind jetzt ganz besonders betroffen. Es ist aber nicht nur jene Branche, es gibt selbstverständlich noch sehr viele andere Branchen mit sehr tiefen Löhnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Ich spreche in meinem Namen und im Namen einer Branche, die in den letzten Wochen und Monaten sehr stark von der Corona-Krise betroffen wurde. Lassen Sie mich zu Beginn zuerst mal einen kurzen Rückblick machen, was wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben. Das Ganze hat anfangs März begonnen, als Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsgrössen auf 1'000 Personen reduziert wurden. Das war als Veranstalter die erste Einschränkung, aber es war nur ein Vorgeschmack auf das, was noch folgt. Am Wochenende vom 13.-15. März 2020 durften wir die Restaurants offen haben aber mit einer Beschränkung vom 50 Personen. Diese Massnahme war gut gemeint aber in der Sache völlig falsch, weil Abstände damit nicht eingehalten wurden. Ein kleines Restaurant mit 40 Plätzen konnte 40 Plätze vergeben. Grosse Restaurants mit einem Saal durften auch nur 50 Plätze besetzen.

Der erste grosse Hammer kam für mich persönlich am 16. März 2020 um ca. 16 Uhr. Die staatliche Verordnung, dass ich meinen Betrieb oder die Gastrobranche und viele Detailhändler ab Mitternacht das Geschäft nicht mehr betreiben dürfen. Wir als Unternehmer sind uns gewohnt, Risiken einzugehen, Risiken zu tragen, selbstständig zu entscheiden und wie es der Name sagt, wir sind Unternehmer, wir sind uns gewohnt, etwas zu unternehmen.

Definitiv auf den Magen geschlagen hat mir dann die Situation rund um den 16. April 2020, als der Bundesrat in einzelnen Branchen, im Detailhandel, bei den Grossverteilern mit ersten Lockerungsmöglichkeiten weiter gehen soll, und die Gastronomie und Hotellerie in keiner Silbe erwähnt wurde. Wir hatten keine Perspektive ob wir bis Juli oder August ohne Beschäftigung sein werden. Es kam dann Gott sei Dank anders, wir durften am 11. Mai 2020 unter starken Auflagen wieder öffnen.

Zur Kurzarbeit: Was durften wir für Erfahrungen mit der Kurzarbeit machen. Es ist wirklich sehr positiv, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem ersten Tag sofort bei der Kurzarbeit anmelden durften. Das Verfahren war vereinfacht. Wir hatten keine Erfahrung damit. Wir gehören nicht zu einer Branche, in der in den letzten Jahren einmal Kurzarbeit beantragt wurde, aber es wurde von den entsprechenden Ämter wirklich alles entgegengenommen und was mich positiv überrascht hat, wir haben im April die Gelder von der Kurzarbeit aus dem Monat März bereits auf dem Konto. Das hätte ich nicht erwartet und an dieser Stelle sind den entsprechenden Ämter und deren Mitarbeitern ein entsprechender Dank auszusprechen. Weil ich nicht überzeugt war, dass wir diese Gelder so schnell von der Arbeitslosenkasse erhalten, habe ich auch einen sogenannten Bundeskredit beantragt.

Und hier stelle ich einfach noch fest, dass in der Bevölkerung vielfach immer noch die Meinung herrscht. Diese Kredite können wir über fünf Jahre erhalten und mit diesen Krediten können wir über fünf Jahre arbeiten. Es ist aber Fakt, dass wir diese Kredite ab dem ersten Quartal 2021, in den verbleibenden vier Jahren in vier Quartalen in 16 Raten in diesen 16 Quartalen zurück zahlen müssen. Lassen Sie mich ein einfaches Rechenbeispiel machen: Wenn eine Firma einen Kredit von 320'000 Franken beantragt und erhalten hat, muss er ab dem ersten Quartal 2021 20'000 Franken zurück bezahlen. Wenn wir jetzt sehen, wo wir aktuell stehen, in der Gastronomie und im Detailhandel, sind wir verpflichtet, im ersten Quartal 2021 bereits wieder Gewinne zu schreiben, damit wir diese Kredite zurück bezahlen können.

Es ist mir wichtig, dass zumindest in diesem Rat das Verständnis da ist, dass Sie wissen, wir Unternehmer haben diese Kredite nicht während fünf oder allfällig während sieben Jahren in vollem Umfang zu Verfügung. Wir beginnen nächstes Jahr mit der Rückzahlung. Ich werde auch bei den kantonalen Krediten nochmals kurz auf dieses Thema zurückkommen.

Nochmals zur Kurzarbeit zurück: Wir sind dankbar, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit anmelden konnten. Aber auch hier höre ich viel aus der Bevölkerung oder wenn ich mit Leuten zu sprechen komme, es gehe uns ja gut, wir erhielten ja die Löhne für unsere Mitarbeiter vom Staat. Ja, wir bekommen genau diese Beiträge vom Staat, welche wir unseren Mitarbeitern nach Abzug aller Arbeitnehmerbeiträge ausbezahlen. Aber was viele Leute nicht wissen, bei uns Unternehmern bleiben rund 20 Prozent der Lohnkosten trotz allem Hängen. Wie setzt sich das z.B. bei uns in der Gastro zusammen? Wir bezahlen für unsere Mitarbeiter über 25 die BVG-Beiträge arbeitgeberseitig selber. Unsere Mitarbeiter kommen jetzt nach 8 Wochen oder Betriebe die noch länger geschlossen hatten, nach zwei, drei Monaten aus der Kurzarbeit zurück. Unsere Mitarbeiter haben Anspruch während dieser Zeit auf Ferien und Feiertagsersatz. Das heisst, im restlichen Jahr haben sie Anspruch auf Ferien- und Feiertage. Ich will jetzt nicht auf die Sache eingehen, ob man hier faktisch eine allfällige Aussetzung machen will, dass sie Anspruch auf diese Feier- und Ferientage haben. Das heisst für uns Unternehmer in der Gastronomie für diese Zeit 13 Prozent der Lohnkosten, denn wenn Sie Ferien haben, wenn Sie Feiertagsersatz einziehen, haben sie 100 Prozent Lohnt. Das macht in der Summer über 20 Prozent der Lohnkosten, die trotzdem bei uns hängen bleiben. Bitte nehmen Sie das für die zukünftige Beurteilung mit. Wenn ich am Freitag vor einer Woche den Moderator von Arena des Schweizer Fernsehens sagen hörte, dass die Unternehmen von Kurzarbeit profitieren können. Nach meinem Verständnis profitiere ich von etwas, wenn ich am Schluss, am Ende des Monats etwas im Sack habe. Also da ist das Wording total falsch.

Zu den Massnahmen seitens Kanton: Die kantonalen Kredite. Ja das ist gut für Unternehmen, die diese in Anspruch nehmen wollen. Aber bei diesen kantonalen Krediten werden die Banken mit 10 Prozent im Risiko mit drin stehen. Und wenn die Banken im Risiko mit drin stehen können mir hier die Bankenvertreter ganz sicher beipflichten, sie werden die Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen und erst dann den Kredit geben, wenn sie sicher sind, dass diese Unternehmung in den nächsten Jahren dieses Geld zurückzahlen kann. Aus dem Grund bin ich der Meinung, dass am Schluss zu diesen Teil der Kanton effektiv ganz wenig leisten muss, weil die Banken bestimmt kein Interesse haben, hier ja gross mitzahlen zu müssen.

Die Gastronomie / Hotellerie ist sehr dankbar über den Erlass der Beherbungs- und Gastwirtschaftsabgaben, aber in der Summe 1 Mio. Franken über den ganzen Kanton auf alle Betriebe verteilt ist zwar was, wir bedanken uns dafür, aber es wird die Gastronomie und Hotellerie nicht retten.

Zu den Steuererlassen werde ich in der Spezialdiskussion noch eine Frage an den Regierungsrat stellen zur Unterscheidung der Bewertung von Selbständigerwerbenden und den juristischen Personen. Wenn eine juristische Person eine AG oder eine GmbH einen Gewinn von rund 300'000 Franken macht, sind das ungefähr etwa 25'000 Franken Steuern. Wenn wir wieder davon ausgehen, diese Firma hat zehn Angestellte, was machen denn die max. 10'000 Franken wirklich aus? Der Vorteil, es ist der einzige A-Fonds-Perdu-Beitrag, aber auch hier, es ist für mich fast eine kleine Augenwischerei, wenn ich höre, dass das das grosse Rettungspaket sei. Es wird nicht das grosse Rettungspaket sein. Wir Unternehmen werden dankbar sein, wenn wir das über die genauen Massnahmen bzw. die genauen Anforderungen beanspruchen können. Bis jetzt steht, dass nur die Regierung diese Anforderungen erlassen kann.

Zu Surber-St.Gallen: Sehr gerne übergebe ich Ihnen unseren Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe (LGAV) mit unseren Mindestlöhnen. Es sind nur noch Hilfskräfte, die unter 4'000 Franken verdienen. Jeder Lehrabgänger verdient über 4'100 Franken. Dies zur Wertung von unserer Branche. Wir bezahlen angemessene Löhne und nicht wie Sie gesagt haben, dass die Gastronomie Mindestlöhne von deutlich unter 4'000 Franken habe.

Der Gastronomie, dem Detailhandel und allen anderen betroffenen Betrieben kann nur eines helfen, dass wir wieder Umsatz haben. Die Räder müssen sich wieder drehen. Es muss wieder Wertschöpfung erzielt werden können. Dann haben wir eine Überlebenschance. Wenn diese Situation noch länger anhält, und wo ich mir in der Veranstaltungsbranche sehr grosse Sorgen mache, wenn diese Situation noch länger anhält, werden sämtliche Rettungspakete für diese Unternehmen nichts nützen. Wir brauchen Umsatz, damit wir unsere Rechnungen und Löhne bezahlen können.

Zum Schluss noch ein kleiner Rückblick zur Gastronomie ab dem 11. Mai 2020: Wir durften in der Gastronomie unter strengen Voraussetzungen öffnen. Mein Betrieb, der Toggenburgerhof, ist geöffnet. Aber von Montag bis Donnerstag liegen wir weit unter den Erwartungen. Normalerweise servieren wir 50 bis 70 Mittagessen, letzten Woche war der Rekord, 22 Mittagessen. Am Wochenende waren wir etwa auf Kurs, aber unter der Woche noch nicht. Die Businessgäste sind noch nicht unterwegs. Wir sind froh, dass Die Arbeit dort die Business-Gäste sind noch nicht unterwegs. Wir sind froh, dass wir öffnen durften. Es ist jetzt unser Challenge, mit diesen neuen Herausforderungen wirtschaftlich arbeiten zu können, so dass es Ende des Monats aufgeht.

Wir stimmen den Massnahmen des Kantons zu, aber die Überzeugung, dass wir hier der Wirtschaft eine grosse Hilfe leisten, kann ich als Direktbetroffener hier nicht aussprechen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Namen der Alt- wie der Neosozialisten in diesem Rat): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie mit der Notwendigkeit, das öffentliche Leben, das gemeinsame Arbeiten, das Zusammenkommen in Gruppen massiv einzuschränken, hat die Wirtschaft in grosse Nöte gebracht. Entsprechend wichtig ist, dass der Staat hier nun Hand bietet und den Betrieben zur Seite steht.

Oberstes Ziel muss sein, Arbeitsplätze zu sichern. Unsere Fraktion ist und war ein starker, handlungsfähiger Staat stets ein grosses Anliegen. Die aktuelle Krise führt uns deutlich vor Augen, wo wir den Staat ganz dringend brauchen beim Service Public für ein starkes Gesundheitswesen und nun auch um die Wirtschaft zu stützen und die Arbeitsplätze zu sichern.

Aber wir sind auch klar der Meinung, es sind nicht nur die Unternehmen und Betriebe betroffen, es sind auch die Menschen betroffen. Viele geraten aufgrund der nun getroffenen Massnahmen in existenzielle Nöte – ich komme darauf noch zurück.

Wir unterstützen die Vorlage der Regierung, welche vorsieht, dass den Betrieben zusätzlich zu den Bürgschaften des Bundes weitere Bürgschaften für Kredite gewährt werden können. Wir unterstützen und sind gleichzeitig kritisch und skeptisch. Wir befürchten, dass auch trotz solcher zusätzlicher Bürgschaften gerade kleinere Betriebe in unüberwindbare finanzielle Schwierigkeiten geraten und am Ende das Geschäft dennoch aufgeben müssen. Eines müssen wir klar sehen: Der Kanton wird erst einspringen, wenn die Liquiditätsnot bereits sehr gross ist, wenn bereits Schuldscheine vorliegen, letztlich faktisch wenn der Betrieb Konkurs geht. Wer die Kredite nicht bedienen kann, dem wird letztlich auch der Staat nicht helfen. Sicherheit haben bei den kantonalen Bürgschaften in erster Linie die Banken.

Aber es ist das System, welches uns der Bund vorgezeichnet hat, und wir finden es richtig, wenn auch der Kanton etwas unternimmt. Wir sind einfach überzeugt, dass dieses Kapitel hier noch nicht fertig geschrieben ist. Es wird uns weiter Beschäftigen in diesem Rat. Wir sind überzeugt, irgendwann werden wir auch darüber sprechen, ob der Kanton einen Teil der Kredite übernehmen muss, um Betriebe zu retten.

Wenig abgewinnen kann unsere Fraktion dem Auftrag der Kommission, zusätzliche Steuererlasse für das Jahr 2019 zuzulassen. Immerhin sind wir von den zusätzlichen bundesrechtswidrigen Rückstellungen wieder abgekommen – das haben wir zumindest gemeint. Jetzt habe ich meinen Vorredner der FDP-Fraktion gehört. Sein Votum hat mich überrascht. Wir haben uns jetzt in der Kommission in der Mehrheit diese Erlassmöglichkeit festgelegt. Jetzt doch wieder diese Rückstellungen zu fordern, vom Steueramt zu verlangen, es habe Kulanz walten zu lassen, dies widerspricht, so meine ich, dem was wir in der Kommission beraten haben. Es ist auch nicht richtig, hier zu sagen, es ginge kein Steuersubstrat verloren, wenn wir hier zusätzliche Rückstellungen gewährleisten, denn wir haben das in der Kommission gehört, es ist uns allen bewusst, wenn heute ein Unternehmen eine Rückstellung macht, so wird diese nicht versteuert für das Jahr 2019. Wenn dann diese Rückstellungen im Jahr 2000 oder später wieder aufgelöst wird, so wird diese zum tieferen Steuersatz gemäss der STAF-Vorlage, gemäss unserem Steuerkompromiss versteuert. Es ist also sehr wohl so, dass dem Staat dadurch, dass etwas nicht mehr im Jahr 2019 versteuert wird, sondern im Jahr 2020 Steuersubstrateinnahmen verloren gehen. Wir möchten nicht, dass man uns hier Sand in die Augen streut. Wir haben miteinander einen Steuerkompromiss geschmiedet und es wäre jetzt wirklich nicht richtig, hier wieder einzugreifen und zu sagen, der habe jetzt über die Rückstellungen faktisch mindestens für einen Teil des Gewinnes bereits für das Jahr 2019 zu gelten. Wir gehen davon aus, dass wir uns auf diese Erlasse verständigt haben. Ich habe es gesagt, wir finden diese auch nicht toll. Ich glaube, es ist einfach so, dass wenn man von mitte-rechts her etwas für die Unternehmen machen will, dann macht man etwas bei den Steuern. Ob das den Unternehmen viel nützt oder nicht, ist glaub ich etwas nebensächlich. Wir haben nicht das Gefühl, dass diese Massnahme den Unternehmen viel bringen wird. Für uns ist letztlich einfach entscheidend, dass dabei wirklich Unternehmen in Not profitieren, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wir sind aber klar der Meinung, dass ein solcher Erlass nicht mit einer Dividendenausschüttung vereinbar ist. Ein Steuererlass für das Jahr 2019, wenn für dieses Jahr 2019 Dividenden ausgeschüttet werden, das versteht wirklich niemand. Wir werden in der Detailberatung einen entsprechenden Antrag stellen. Wie bereits einleitend gesagt, für uns stehen in dieser Krise auch die Menschen im Zentrum. Viele Einzelpersonen und Familien sind aufgrund der Massnahmen in Not geraten. Wer auf Kurzarbeit gesetzt ist und nur noch 80 Prozent des bisherigen Einkommens erzielt, leidet, je nach ursprünglichem Einkommen, massiv. Wer etwa brutto 4'000 Franken hatte, hat jetzt noch 3'200 und viele haben weniger, denn es sind gerade auch jene Branchen, etwa die Gastrobranche, besonders betroffen, die einen deutlich unter 4'000 Franken liegenden Mindestlohn haben. Die Kommission hat einen 5 Millionen-Kredit für soziale Massnahmen bewilligt. Dieser soll erst ab dem Jahr 2021 zur Verfügung stehen oder allenfalls dann mittels Nachtragskredit. Frühester Zeitpunkt wäre wohl ungefähr ab September 2020. Aber die Menschen sind jetzt betroffen und jetzt in der Not. Wir sind der Meinung, dass es jetzt sofort Hilfe braucht. Wir wollen den Auftrag, den die Kommission gegeben hat, unterstützen. Wir haben aber darüber nachgesinnt, wie man noch eine Lösung finden könnte, die jetzt ihre Wirkung entfalten kann. Wir meinen, wir haben eine gefunden. Wir konnten diesen Auftrag gemeinsam mit der CVP-GLP und der SVP-Fraktion einreichen. Wir beantragen Ihnen, dass für diese Soforthilfe 250'000 Franken dem Lotteriefonds belastet werden. Wir kommen darauf in der Detailberatung zurück.

Wir schlucken diese Steuererlasse schwer, aber wenn wir am Ende auch diese sozialen Massnahmen durchbringen, wenn diese hier eine Mehrheit finden, so werden wir diesem Gesamtpaket mehrheitlich zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die aktuellen Herausforderungen rund um Corvid 19 fordern die Bevölkerung, die Wirtschaft, aber auch uns in der Legislative. Bis anhin hat die Regierung richtigerweise über Notverordnungen agiert. Nun ist es aber an der Zeit, dass sich unser Rat wieder aktiv einbringt und seinen Teil zur Bewältigung der Krise beisteuert.

In diesem Zusammenhang begrüsst es die FDP-Fraktion, dass ein zusätzlicher Rettungsschirm auf kantonaler Ebene geschaffen wird. Neben den Bundesgeldern stellen wir mit der Vorlage ein kantonales Unterstützungsprogramm im Umfang von 45 Mio. Franken zur Verfügung. Dieses umfasst neun kantonale Massnahmen. Aus Sicht der FDP-Fraktion macht es deshalb Sinn, dass der Ertrag aus der Sonderausschüttung der SNB in der Höhe von 79,268 Mio. Franken dem besonderen Eigenkapital zugewiesen wird.

Die Massnahmen zur Entlastung von Unternehmen und für Selbstständige gingen der FDP-Fraktion in der ursprünglichen Vorlage nicht weit genug. Es ist in dieser schwierigen Zeit nämlich von grösster Wichtigkeit, dass die Unternehmen und selbstständig erwerbenden merklich unterstützt werden, denn höchste Maxime muss es sein, die Arbeitsplätze in unserem Kanton zu sichern. Dies müssten wir als Kantonsrat unterstützen. Das kommt am Schluss der ganzen Bevölkerung zugute.

Anfangs forderte die FDP-Fraktion die Möglichkeit für Unternehmen, Rückstellungen in der Jahresrechnung 2019 zu ermöglichen. Dieser Ansatz wäre eine gute andere Möglichkeit gewesen Arbeitsplätze zu sichern – dazu später mehr.

Der nun vorliegende Vorschlag ist für die FDP-Fraktion zielführend und hilft insbesondere den kleineren und mittleren Unternehmen sowie den Selbstständigerwerbenden. In Schieflage geratenen könnten mit dem vorliegenden Auftrag 40 Prozent Steuererleichterungen bis maximal 10'000 Franken erlangen.

Nun müssen wir unsere Unternehmen stützen, nun müssen wir Arbeitsplätze sichern. Um diese Sicherung zu ermöglichen sollen und dürfen die Unternehmen kreativ sein. Zusammen mit der Politik liegt es an ihnen einen Weg aus diesem aufgezogenen Unwetter zu finden, gerade so wie ein Kapitän auf rauer See. Dieser möchte zusammen mit seiner Mannschaft ein tragfähiges Schiff steuern. Schlussendlich wissen die Kapitäninnen und Kapitäne selber am besten, wie sie dem Sturm trotzen können. Deshalb macht es auch Sinn, ihnen zu überlassen, wie sie z.B. mit Dividendenausschüttungen umzugehen haben. Das ist unternehmerische Freiheit. Sie müssen das Überleben des Boots sichern. Wer Corvid 19-Kredite aus dem Bundessubventionstopf bezieht, darf sowieso keine Dividenden ausschütten.

Wir als Kanton müssen nun Schwimmhilfen und Schutzschirme zur Verfügung stellen, und dies ohne in der Neo-Sozialismus abzudriften. Wir als FDP-Fraktion haben deshalb die klare Haltung, dass die Steuerbehörden angehalten sind, bei der Bewertung der eintreffenden Gesuche gemäss Auftrag 2 der vorberatenden Kommission Kulanz walten zu lassen oder eine weitere Schwimmhilfe zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der vorberatenden Kommission, erwartet aber auch weitere Kulanz von den Steuerbehörden, wenn Unternehmen Rückstellungen für drohende Verluste machen, zumal diese ja im Geschäftsjahr 2020 wieder aufgelöst werden müssen. Das Steueramt kann und soll bereits mit dem aktuellen Gesetz Rückstellungen für nachweislich drohende Verluste akzeptieren, denn ob und in welchem Umfang in den Jahresrechnungen 2019 Rückstellung für drohende Verluste aufgrund der Corona-Krise tatsächlich möglich sind wird die Veranlagungspraxis zeigen. Hier ist Art. 41 des Steuergesetzes für natürlich und selbständig Erwerbende und Art. 85 des Steuergesetzes für juristische Personen zu erwähnen. Da steht: «Möglich sind Rückstellungen soweit sie zum Ausgleich drohender Verluste notwendig sind, deren Rechtsbestand oder Höhe noch unbestimmt sind.» Wichtig ist zu verstehen, Rückstellungen sind letztendlich immer nur Periodenabgrenzungspositionen. Es geht kein Steuersubstrat verloren. Es geht immer nur um die Frage der Veranlagungsperiode. Macht es Sinn, dass Unternehmen Gewinnsteuern 2019 zu bezahlen haben, wenn der Verlust im Jahr 2020 wesentlich höher ist als der Vorjahresgewinn und sie die Steuerrechnung mit dem Corona-Kredit bezahlen müssen? Ich meine nicht, deshalb fordern wir die erwähnte Kulanz. Aber auch andere Forderungen werden in der aktuellen Sturmlage laut. Giesskannenartig wird versucht Rettungsringe jedem zuzuwerfen, auch wenn noch so ein guter Schwimmer oder Sturmtrotzer ist. Diesen neosozialistischen Wünschen gilt es Einhalt zu gebieten. Besser sollten gezielte Massnahmen Menschen helfen, die in Schwierigkeiten gekommen sind. Dafür steht die FDP-Fraktion ein. Ein passendes Instrument besteht in den Gemeinden mit den Sozialhilfe bereitsl. In den Gemeinden kennt man die Anliegen der Gemeinden besser. Die Hürde um Hilfe zu holen, ist kleiner. Hierbei macht es Sinn, dass der Kanton 5 Mio. Franken bereitstellt, wenn die Gemeinden an die Grenzen des Leistbaren gegangen sind. So können Sie Geld dafür beim Kanton zusätzlich beantragen. Dafür stehen diese 5 Mio. Franken zur Verfügung, deshalb macht es Sinn, diese im Budget 2021 einzuplanen. Sollten die Geld aber bereits in diesem Jahr benötigt werden, kann mit einem Nachtragskredit an den Kantonsrat bereits früher darauf zugegriffen werden. So helfen wir wirklich den Menschen, die in Not geraten sind. So schneidern wir bedarfsgerechte Rettungsringe und müssen keine neue Instrumente wie Nothilfefonds zimmern. In der aktuellen Sturmlage können wir also mit einem Gesamtpaket wirklich helfen. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion folgende Punkte:

  • 45 Mio. Franken für ein Unterstützungsprogramm mit neun kantonalen Massnahmen;
  • gemäss Antrag der vorberatenden Kommission 5 Mio. Franken zur Unterstützung von Sozialämtern und Einzelpersonen;
  • gemäss Antrag der vorberatenden Kommission rund 20 Mio. Franken als Hilfe für Unternehmen und selbständig Erwerbende im Sinn einer Steuererleichterung.

Wenn der Sturm dann wieder etwas abgeflacht ist, müssen wir politisch mit Vernunft agieren und nicht den Staat weiterhin als Allheilmittel sehen. Unsere Aufgabe wird es sein, Arbeitsplätze längerfristig zu sichern und Strukturen zu schaffen, die den Menschen und der Wirtschaft helfen – Strukturen, die auch Härtefälle auffangen.

Lassen Sie uns gemeinsam das Ruder mit anpacken und unsere Verantwortung mit Vernunft wahrnehmen. Das sind wir der Bevölkerung, den Unternehmen, somit auch den Arbeitsplätzen, und dem Kanton schuldig.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum «Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus» sowie zum «II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital», die sogenannte «Corona-Kommission», tagte an folgenden Tagen:

  • 15. April 2020, vormittags, als eigentliche Informationssitzung
  • 28. April 2020, nachmittags, sowie
  • 7. Mai 2020, abends

Vom zuständigen Finanzdepartement waren nebst Regierungsrat Benedikt Würth und Generalsekretär Flavio Büsser ebenfalls Barbara Fäh, stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes anwesend. Zu den Themen Rückstellungen bzw. vereinfachtes Verfahren für Steuererlasse für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbständigerwerbenden waren Dr. Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramtes, sowie Heinz Baumgartner, Rechtsdienst des kantonalen Steueramtes, an den Sitzungen zugegen.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und sieht aber weitere Anpassungen in der finanziellen Unterstützung für Private und Unternehmen vor.

Ziel dieser Vorlage ist laut der Regierung, rasch, subsidiär zu den Programmen des Bundes und administrativ einfach zu wirken.

Wir sind uns in der vorberatenden Kommission einig, dass Wirtschaft und Bevölkerung unter den finanziellen Folgen der Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie stark leiden. Eingehend thematisiert wurde die Situation der Selbständigerwerbenden, der Kindertagesstätten sowie der Personen, die sich mit dem Gang zur Sozialhilfe konfrontiert sehen.

Kindertagesstätten

Hier sind die Politischen Gemeinden in der Verantwortung. Die Regierung hat in einer Verordnung die Finanzierungsfragen geklärt. Obwohl die Kitas im Kanton St.Gallen während des Lockdowns nie geschlossen waren und Eltern gültige Betreuungsverträge hatten, wurden während dieser Zeit weniger Kinder betreut. Dies hat bei den Kitas zu Ertragsausfällen geführt, welche nun von der öffentlichen Hand übernommen werden. Zudem hat der Bund Beiträge in Aussicht gestellt, welche die Gemeinden entlasten. Kitas, welche von der Gemeinde keine finanzielle Unterstützung erhalten, erhalten das Geld vom Kanton mittels Darlehen an die Gemeinde.

Rückstellungen beim Jahresabschluss 2019

Um Unternehmen weiter zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern, diskutierte die Kommission die Ermöglichung von Rückstellungen bis zu 25 Prozent des ausgewiesenen Gewinns im Jahr 2019, wie sie beispielsweise der Kanton Thurgau kennt.

Dieser Vorschlag wurde von der Kommission aus verschiedenen Gründen wieder verworfen. So handelt es sich um eine sogenannte Drittänderung, das heisst, dass zusätzlich das Steuergesetz geändert werden müsste und eventuell mit dem Steuerharmonisierungsgesetz nicht vereinbar wäre. Zudem gäbe es Fragen zur Einheit der Materie. Ausschlaggebend für die Verwerfung dieses Vorschlags war aber sicherlich die Tatsache, dass die Vorlage dem obligatorischen Referendum unterstehen würde. Das heisst, dass wir erst gegen Ende 2020 eine Volksabstimmung und somit Klarheit hätten. Also zu einem Zeitpunkt, an dem die grosse Mehrheit der Unternehmen die Jahresabschlüsse 2019 längst erstellt und dem kantonalen Steueramt eingereicht haben.

Vereinfachtes Verfahren für Steuererlasse

Die Kommission will aber die Regierung beauftragen, ein vereinfachtes Verfahren für Steuererlasse für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen einzuführen. Auf Gesuch hin können Unternehmen – genauer gesagt juristische Personen und selbständig Erwerbende – die Steuern bis zu 25'000 bezahlen müssen, die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 im Umfang von 40 Prozent, höchstens 10'000 Franken, erlassen werden. Bei diesem vereinfachten Verfahren muss kein Nachweis erbracht werden, es reicht lediglich die Glaubhaftmachung. Ein Erlass ist jedoch nicht möglich bei einem Steuerbetrag über 25'000 Franken. Solchen Unternehmen bleibt selbstverständlich der normale Weg zum Steuererlass offen, bei dem ein Nachweis erbracht werden muss.

Berechnungen des kantonalen Steueramtes, wonach rund ein Drittel dieses vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen, gehen von Ausfällen bei Kanton, Gemeinden und Kirchen im Umfang von 19 Mio. Franken aus. Dem Kanton allein entgehen Einnahmen von rund 4 Mio. Franken bei den juristischen Personen und 5 Mio. Franken bei den Selbständigerwerbenden.

Wirtschaftssozialhilfe

Unter dem Titel der Wirtschaftssozialhilfe beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat, 5 Mio. Franken für den sozialen Bereich zu sprechen. Es geht um die Unterstützung von Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Existenz zu sichern und für die der Gang zum Sozialamt eine gewisse Hemmschwelle darstellt. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) hat ein Positionspapier verabschiedet, wonach sich die Gemeinden für die betroffenen Personen in der Verantwortung sehen. Die Kommission will anstatt eines sogenannten Nothilfefonds die Regierung beauftragen, 5 Mio. Franken im Budget 2021 für den sozialen Bereich vorzusehen und bei Bedarf das Geld mittels Nachtragskredit schön früher – also bereits im Jahr 2020 – zu gewähren. Gemeindevertreter in der Kommission äusserten sich dahingehend, dass gemeinsam mit Betroffenen, die wegen der Corona-Krise Sozialhilfeschulden haben, kulante Lösungen gesucht werden.

Liquiditätshilfe: Öffnung des Programms bis 10 Mio. Franken

Die vorberatende Kommission diskutierte über die Voraussetzungen sowie den Adressatenkreis der Unternehmen, denen eine Solidarbürgschaft des kantonalen Hilfsprogramms gewährt werden kann. Sie beantragt dem Kantonsrat eine Öffnung des Programms auch für Unternehmen mit einem höheren Umsatzerlös als 5 Mio. Franken im Jahr 2019, nämlich bis 10 Mio. Franken. Voraussetzung ist aber, dass die betroffenen Unternehmen die Bundesprogramme 1 und 2 bereits in Anspruch genommen worden sind. Beim kantonalen Programm kommt eine ordentliche Kreditprüfung zum Zug; zum einen bei den Banken und zum andern beim Kanton.

Zuweisung an besonderes Eigenkapital

Um die Massnahmen der Liquiditätshilfe für die Unternehmen, aber auch weitere Massnahmen zu finanzieren, ist vorgesehen, die SNB-Sonderausschüttung von 80 Mio. Franken dem besonderen Eigenkapital zuzuführen. Aus diesem Grund soll auch der Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals um die Bewältigung der Corona-Krise ausgeweitet werden. Das besondere Eigenkapital hätte somit einen Bestand von 344 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf d... in zweiter Lesung ein.



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