Geschäft: II. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.05
TitelII. Nachtrag zum Gemeindegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung16.4.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. April 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 2. Juni 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 19. Juni 2020
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 123b vom 15. September 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2020
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 15. September 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 9. Februar 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 19. Juni 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Dezember 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.7.2020Gremium3.4.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.9.2020Art. 123b Abs. 2 Bst. f63Antrag der vorberatenden Kommission33Antrag SVP-Fraktion24
15.9.2020Art. 123b Abs. 2 Bst. g69Antrag der vorberatenden Kommission25Antrag SVP-Fraktion26
2.12.2020Schlussabstimmung105Zustimmung1Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Gemeindegesetz mit 105:1 Stimme bei 2 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
15.9.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SVP-Fraktion mit 65:25 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet, Kommissionspräsident:

Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag für die Einführung dieser Bagatellgrenze von 500 Franken mit 9:6 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Hier gilt das beim vorangehenden Antrag Gesagte: erhöhte Transparenz wäre geschaffen mit der Vorlage der Regierung. Allerdings wehren wir uns auch nicht gegen diese Bagatellgrenze, wir haben keinen Antrag gestellt.

Ich erlaube mir noch eine Auslegungshilfe für die aufgeworfene Frage der CVP-EVP-Fraktion bezüglich der direkten oder indirekten Vertretung der Gemeinde und verweise hier gerne auf das Eintretensreferat des Kommissionspräsidenten, in welchem er die Diskussion in der vorberatenden Kommission korrekt wiedergegeben hat. Wir haben uns darauf verständigt, dass das entscheidende Argument für diese Frage, das entscheidende Abgrenzungskriterium für diese Frage, der Hinweis ist, ob die betreffende Person in diesem Gremium die Interessen der Gemeinde vertritt oder nicht, also ob sie dorthin abgeordnet ist, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Stadler-Lütisburg (im Namen der FDP-Fraktion):

Die FDP-Fraktion schliesst sich der Meinung der CVP-EVP-Fraktion an. Wir halten am Antrag der vorberatenden Kommission fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Kohler-Sargans (im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Ich bitte Sie auch hier, die Vorlage einfach zu halten. Wir sind für die Offenlegung dieser Entschädigungen. Wir bitten jedoch, dass eine Bagatellgrenze von Franken 500 gesetzlich verankert ist. Es besteht ansonsten ein gewisses Risiko, dass etwas vergessen werden und dem Behördenmitglied vorgeworfen werden könnte. Zudem ist die Unterscheidung schwierig, ob es sich um ein indirektes Mandat handelt, wenn ich in einem Dorfverein in einem Vorstand tätig bin und eine kleine Entschädigung dafür erhalte. Oder anders gefragt, bin ich nun als Gemeindepräsident oder als Privatperson im Waldrat?

Solche Abgrenzungsfragen wird es vor allem bei Kleinstentschädigung von unter 500 Franken geben. Lassen wir diese Bürokratie weg. Im Sinn einer Vereinfachung bitten wir Sie, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zum Kantonsratspräsidenten: Ich finde diese Streichungsanträge der SVP nirgends online, ist das korrekt?

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ja, das ist richtig, die Anträge wurden sehr kurzfristig eingereicht.

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Wir haben in der Kommission lange über diese – wir haben sie Bagatellgrenze genannt– lange über diese Zahl diskutiert. Und wir haben gefunden in der Mehrheit, dass es eine Untergrenze geben soll, dass es sich darunter nicht lohnt, ein grosses Aufheben zu machen, wenn jetzt jemand 300 Franken erhält. Es geht ja, wenn man den Antrag der vorberatenden Kommission genau liest, nur um Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts – und jetzt kommt das Entscheidende – die von den Gemeinde direkt oder indirekt abgeordnet wurden. Es geht nur darum, wenn z.B. jemand aus dem Gemeinderat in ein anderes Organ abberufen wurde und ein kleines Sitzungsgeld erhält, sofern die Entschädigung dem Behördenmitglied und nicht der Gemeinde zufliesst. Und da hat die Mehrheit gefunden, und das unterstützen wir, dass es eine Bagatellgrenze geben muss, und man nicht jede 50 oder 120 Franken auch noch angeben muss, wenn man ein- bis zweimal im Jahr irgendwo abgeordnet wird. Deshalb bleiben wir bei der Version der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Schmid-Grabs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 123b Abs. 2 Bst. g zu streichen.

Die SVP-Fraktion legt Ihnen hier mehrheitlich nahe, diesen Antrag der vorberatenden Kommission zu streichen und bei der Vorlage der Regierung zu bleiben, dies aus folgendem Grund: Es können Sie auch kleinere Ausgaben kumulieren und die würden hier durch die Maschen fallen. Deshalb möchte ich Sie bitten, diese doch eher willkürliche Grenze von 500 Franken zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 123b Abs. 2 Bst. f mit 63:33 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet, Kommissionspräsident:

Der Streichungsantrag wurde mit 8:7 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Wenn Sie vollständige Transparenz und ein einfaches System wollen, das sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des Lohnausweises abstützt, müssen Sie dem Streichungsantrag der SVP-Fraktion folgen und auf die ursprüngliche Vorlage der Regierung zurückgehen. Ich gebe allerdings zu, dass es ein kleiner Anwendungsbereich ist. Bst. f dieser Bestimmung bezieht sich auf sogenannte weitere Entschädigungen. Beispiele hierfür sind: wenn man z. B. ein vergünstigtes GA oder ein vergünstigtes Halbtagsabo erhält oder wenn man die Möglichkeit hat, Reka-Schecks zu beziehen. Das sind solche weitere Entschädigungen unter dieser Ziffer, die auch im Lohnausweis deklariert sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Kohler-Sargans (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Wir unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission und somit den Streichungsantrag dieser Bestimmung in Bst. f.

Halten wir diese Vorlage möglichst einfach, so dass man die ausgewiesenen Zahlen auch wirklich vom Lohnausweis entnehmen kann. Ich denke, da wäre weniger Bürokratie mehr. Bei Kleinstleistungen steht dies in einem kleinen Verhältnis zum Lohn. Stellen Sie sich vor, ein Ortsverwaltungsrat erhält für seine Tätigkeiten gratis einen Christbaum oder der Alpchef der Gemeinde gratis einen Käse zusätzlich zur Entschädigung. Wie würde das gehandhabt, müsste dann der Wert dieser Tanne oder dieses Käse definiert werden und als Nebenlohnleistung aufgelistet werden? Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass es sicherlich sehr viele finanziell so kleine und bedeutsame Leistung geben würde, vor allem bei den Spezialgemeinden. Im Sinn einer Vereinfachung bitten wir Sie, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Art. 123b (Artikeltitel). Schmid-Grabs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Art. 123b Abs. 2 Bst. f am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Ich bitte Sie hier keinen Sonderfall zu schaffen. Wir haben einen logischen Vorschlag von der Regierung erhalten, der sich auf den Lohnausweis der eidgenössischen Steuerverwaltung abstützt. Ich denke, es ist angemessen, hier dasselbe System beizuziehen. Ich danke Ihnen deshalb für die Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der «II: Nachtrag zum Gemeindegesetz» geht ja, wie bereits ausgeführt wurde, auf die Einheitsinitiative über die Behördenlöhne zurück und im Rahmen der Beratung dieser Initiative in diesem Rat wurde die Regierung eingeladen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Jetzt haben wir einen Vorschlag für die Umsetzung auf dem Tisch. Wir wollen damit der Bürgerschaft den Zugang zu den Informationen über die Besoldung vereinfachen. Aus Sicht der Regierung ist es richtig und wichtig, dass im Vergleich zu den heutigen Angaben, welche die Gemeinden teilweise bereits in der Jahresrechnung veröffentlichen, die Transparenz erhöht wird. Deshalb braucht es eine Berichterstattung über die einzelnen Löhne von einzelnen Personen und deshalb müssen neben den Löhnen auch alle Spesen und Entschädigungen zugänglich und veröffentlicht sein. Diese Vorlage war in Form der Vernehmlassungsvorlage zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Einheitsinitiative bereits bekannt und hat folglich den Abstimmungsausgang in gewisser Weise beeinflusst.

Ich bin überzeugt, dass wir deshalb, wenn wir politisch glaubwürdig sein wollen – und das will die Regierung – diese Vorlage in der Form der vorberatenden Kommission beschliessen müssen, ohne weitere Abstriche bei der Transparenz zu machen. In diesem Sinn danke ich Ihnen allen dafür, wenn Sie dem «II: Nachtrag zum Gemeindegesetz» so zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Doch noch ein Geschäft, bei dem heute alle Fraktionen grossmehrheitlich einer Meinung sind, daher kürze ich ab.

Es wurde damals bei der Initiative festgehalten, dass das Öffentlichkeitsprinzip bereits besteht. Wer heute Daten möchte, wie viel z.B. eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident verdient, erhält diese Zahlen. Das war aber bisher überaus mühsam, nun verpflichten wir aber die Gemeinden in «geeigneter» Form – und über dieses Wort haben wir natürlich diskutiert – Löhne, Zulagen, Sitzungstaggelder sowie Spesen zu veröffentlichen. Mit geeigneter Form ist auch klar, dass es nicht heissen kann auf der Homepage einer Gemeinde auf einer Unterseite der Unterseite einer Unterseite. Die Bagatellgrenze begrüssen wir ebenfalls und folgen dem Vorschlag der vorberatenden Kommission. Die SP ist wie die anderen Fraktionen für Transparenz in diesem sensiblen Bereich. Wir anerkennen, dass fast 50 Prozent der Bürger damals Ja gestimmt haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen als Präsident des Initiativkomitees «Behördenlöhne vors Volk» offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» forderten die Initianten mehr Transparenz und Mitbestimmung bei den Löhnen von gewählten Behördenmitgliedern in den Gemeinden. Sie wollten damit die bestehende Gesetzgebung im Gemeindegesetz ändern, damit die Bevölkerung mehr Kontrolle über die Gehälter ihrer Volksvertreter erhalten. Der Kantonsrat erliess im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses zur Initiative einen Auftrag, welcher der Forderung der Initianten nach Transparenz, nicht aber der Mitbestimmung gerecht wurde. Daher sprechen wir heute über den «II. Nachtrag zum Gemeindegeset». Die SVP-Fraktion setzt sich klar für die unverwässerte Offenlegung sämtlicher Einnahmen aus der Behördentätigkeit ein. Die Regierung hat sich dabei für die logischste Variante entschieden, die jeder Bürger kennt, nämlich den Lohnausweis der eidgenössischen Steuerverwaltung. Analog zu den Angaben auf dem Lohnausweis sollen auch die Einnahmen aus der Behördentätigkeit offengelegt werden. Die SVP-Fraktion unterstützt daher grossmehrheitlich den Entwurf der Regierung .Wir bitten auch Sie ein klares Zeichen zu setzen. Die Bevölkerung hat die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» unter der Annahme, dass die Löhne von gewählten Behördenmitgliedern künftig unverfälscht offengelegt werden müssen, knapp abgelehnt. Dies unterstreicht das Bedürfnis nach mehr Transparenz. Jetzt liegt es an uns, Wort zu halten und ich bitte Sie daher, den Entwurf der Regierung zu unterstützen. Die Anträge folgen unter den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Den St.Gallerinnen und St.Galler ist Transparenz ein wichtiges Anliegen. Die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» wurde nur knapp abgelehnt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein legitimes Interesse, über die Besoldung der gewählten Behördenvertreterinnen und -vertretern Bescheid zu wissen.

Die Anpassung des Gemeindegesetzes ist darum notwendig und richtig. Neben dem Bruttolohn sind auch Spesen und andere Entschädigungen zu berücksichtige, das Umgehungspotenzial wäre sonst zu gross. Über den Detaillierungsgrad der Veröffentlichung kann man natürlich streiten. Die Bagatellgrenze von 500 Franken scheint uns sinnvoll zu sein. Die Grünliberalen unterstützen die die Gesetzesänderung sowie die vor die Anträge der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Kohler-Sargans (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Über das verfassungsrechtliche Öffentlichkeitsgesetz ist die Transparenz grundsätzlich gewährleistet. Es wird jedoch eine Vereinfachung für den Zugang der Bürgerschaft begrüsst. Die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» wurde relativ knapp mit 47 zu 43 Prozent abgelehnt. Deshalb wünscht man sich grossmehrheitlich mehr Transparenz bzw. will die Vorlage der Regierung nicht zu fest abschwächen, wie dies in mehreren Vernehmlassungen von Gemeinden gefordert wurde.

Diese Vorlage, welche nun eine ziemlich vollständige Transparenz der Besoldung vorsieht, basiert stark auf den Gehältern von Gemeinde- und Stadträten sowie von Gemeindepräsidenten und Stadtpräsidenten. Es muss jedoch auch berücksichtigt werden, das z. B. auch die Ortsgemeinden teilweise mit nur 60 Bürgern dazuzählen, bei denen vieles etwas anders abläuft, als in den grossen Gemeinden. Vor allem bei Ortsgemeinden muss neu vermehrt auch die Abgrenzung zwischen Behörden- und Verwaltungstätigkeit ausgewiesen werden, da diese Behördenmitglieder auch vielfach noch Funktionen der Verwaltung sei es als Alpchef, Wanderweg- oder Strassenunterhalt, Wald usw. ausüben. Allein in meiner Heimatgemeinde Pfäfers mit ca. 1'550 Einwohnern betrifft diese Vorlage nebst der politischen Gemeinde vier weitere Spezialgemeinden, drei Ortsgemeinden sowie eine Wasserkorporation, sprich etwa 50 Behördenmitglieder. Für diese schlank geführten Verwaltungen, muss die Umsetzung dieser Gesetzesvorlage möglichst einfach gehalten werden. Diesem Umstand muss unserer Meinung nach Rechnung getragen werden. Andererseits gilt es auch festzuhalten, dass nicht nur die Einkünfte des Behördenmitglieds in geeigneter Form, sei es via Webseite, Infobroschüre usw. aufgelistet werden müssen, sondern auch die Entschädigungen, die das Behördenmitglied aufgrund seiner Verwaltungsratstätigkeiten, Kantonsratstaggelder usw., transparent offenlegen kann, welche direkt in die Gemeindekassen fliessen und nicht dem Behördenmitglied selber zustehen. Diese Möglichkeit der Veröffentlichung steht der Behörde frei und wird in dieser Vorlage nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es gibt zwei Gründe für diese Vorlage: Einerseits haben wir als Kantonsrat bei der Beratung der Initiative «Behördenlöhne vors Volk» der Regierung den Auftrag erteilt, eine Vorlage auszuarbeiten, um die Behördenentschädigung transparent und öffentlich zu machen. Andererseits lehnten wir die Initiative zwar damals ab, aber wir anerkennen, dass sie ein sehr gutes Resultat erzielt hat und das ist ein Hinweis dafür, dass eben bei der Bevölkerung doch ein gewisses Unbehagen besteht. Es ist also angezeigt und wir haben heute die Aufgabe, hier für mehr Transparenz zu sorgen.

Spesenskandale, wie sie in anderen Kantonen geschehen sind, erschüttern das Vertrauen in die Politik und mit diesem einfachen Schritt, den wir heute wahrscheinlich in erster Lesung vollziehen werden, ermöglicht uns eben dieses Vertrauen längerfristig zu garantieren.

Die Vorlage besteht grundsätzlich aus vielen technischen Details, ist aber in der Grundfrage einfach. Die Grünen unterstützen die Vorlage. Wir werden die Anträge ablehnen, bei denen es um eine Einschränkung bei der Veröffentlichung des Spesenvergütung geht. Den Antrag, die Offenlegung der Entschädigungen auf Beträge ab 500 Franken festzulegen, unterstützen wir hingegen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Stadler-Lütisburg (im Namen der FDP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir werden die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen. Transparenz bei den Behördenlöhnen wie Gemeinde- und Schulpräsidien, aber auch der Mitglieder von Schul- und Gemeinderäten, erachten wir als wichtig. Viele Gemeinden haben bereits heute die Gehälter der gewählten Behördenmitglieder offengelegt oder im Geschäftsbericht ersichtlich aufgelistet. Bekanntlich haben auch die Medien dazu beigetragen. Mit dieser neuen Grundlage soll der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu diesen Informationen definitiv vereinfacht werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission:

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 22.20.05, «II. Nachtrag zum Gemeindegesetz», am 19. Juni 2020 beraten. Anwesend waren, nebst der vollzähligen Kommission, die Vorsteherin des Departementes des Innern, Regierungsrätin Bucher und der Amtsleiter des Amts für Gemeinden, Alexander Gulde sowie Aline Tobler und Simone Durrer von den Parlamentsdiensten. Der Kantonsrat lehnte im September 2019, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Februar 2020, die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» ab. Diese sah vor, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Bürgerinnen und Bürger über die Löhne von Gemeindebehörden mitbestimmen können. Der Kantonsrat beauftragte die Regierung im Rahmen eines Beschlusses, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der die Gemeinden, Spezialgemeinden eingeschlossen verpflichtet werden, die Besoldung der gewählten Behördenmitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit dem «II. Nachtrag zum Gemeindegesetz» kam die Regierung diesem Auftrag nach. Nach dem Einführungsreferat von der Regierungsrätin und Alexander Gulde wurde über die Vorlage in der allgemeinen Diskussion beraten. Als Ganzes war die Vorlage nicht umstritten. In der Spezialdiskussion wurden teilweise sehr intensive Diskussionen zu den einzelnen Buchstaben der Gesetzesartikel geführt und verschiedene Streichungs- und Änderungsanträge gestellt. Gerne erläutere ich Ihnen kurz diejenigen Punkte, die zu Diskussionen Anlass gegeben haben.

Art. 123b Abs. 2 Bst. b: Hier wurde ein Antrag gestellt, den Text «Funktion in der Behörde» anzupassen bzw. zu ergänzen und zwar durch «Funktionen und Ressort in der Behörde». Dieser Antrag wurde rege diskutiert. Die Diskussion zeigte jedoch, dass diese Präzisierung das Gesetz nur unnötig verkomplizieren würde. Es sind nicht in allen Gemeinden Ressortsysteme vorhanden, vor allem nicht in den Spezialgemeinden. Die Formulierung muss eine Vielfalt von Organisationsmodellen und Gemeinden abdecken. Ausserdem steht im Ingress, Abs. 2 «werden wenigstens veröffentlicht». Mit dem Vorschlag der Regierung hat jede Gemeinde, auch die Spezialgemeinden, die Möglichkeit, den Detaillierungsgrad der Veröffentlichung nach ihren Gegebenheiten zu erweitern. Der Antrag wurde dann zurückgezogen.

Art. 123b Abs. 2 Bst. d: Hier wurde ein Antrag gestellt, anstelle des Bruttolohns den Nettolohn zu veröffentlichen In der Diskussion zeigte sich jedoch klar, dass für die Transparenz bzw. die Vergleichbarkeit nur der Bruttolohn das richtige Instrument ist. Der Antrag wurde ebenfalls zurück zurückgezogen.

Art 123b Abs. 2 Bst. e: Hier wurde ein Streichungsantrag gestellt. Auch hier wurde eine grosse Spesendebatte ausgelöst. Es zeigte sich jedoch, dass im Rahmen der Transparenz nicht auf diesen Artikel verzichtet werden kann, weil es sich im Wesentlichen nur um die Pauschalspesen handelt Die effektiv abgerechneten Spesen werden im Lohnausweis nur mit einem «X» bezeichnet. In der Diskussion zeigte sich, dass es am einfachsten und am transparentesten ist, wenn man die Spesen dem Lohnausweis entnehmen kann. Die Kommission lehnte den Streichungsantrag mit 11:4 Stimmen ab. Der Antrag um Umformulierung auf Pauschalspesenvergütung wurde mit 8:7 Stimmen abgelehnt.

Art 123b Abs. 2 Bst. f: Wieder ein Streichungsantrag. Gemäss den Auskünften des Departementes bezieht sich Bst. f auf die Ziff. 14 im Lohnausweis, sämtliche Entgelte für die Behördentätigkeit sind im Bruttolohn aufzunehmen. Bei der Ziff. 14 des Lohnausweises handelt es sich in der Regel nur um einen relativ wenig aussagekräftigen Text. Der Streichungsantrag wurde ebenfalls mit 8:7 Stimmen gutgeheissen.

Art 123b Abs. 2 Bst. g: Die Kommissionsdiskussion fokussierte sich stark auf die Abgrenzungsproblematik, welche Entschädigung in Folge von direkter oder indirekter Delegation in Organen des öffentlichen oder privaten Rechts deklariert werden müssen. Seitens des Amtsleiter vom Amt für Gemeinden wurde festgehalten, dass eine Abgrenzungsproblematik besteht und ein gewisser Spielraum beinhaltet ist. Regierungsrätin Bucher hielt dazu fest, man solle sich von der Hauptfrage leiten lassen, ob die Person die Interessen der Gemeinde oder private Interessen vertrete. So komme man relativ schnell zu einer Abgrenzung. Zur Frage, ob jedes Mandat mit der Entschädigung einzeln aufgelistet werden muss, wurde vom Amtsleiter des Amt für Gemeinden präzisiert, dass angedacht war, dass die Summe als Mindestvorgabe und nicht eine detaillierte Auflistung nötig sei. Regierungsrätin Bucher ergänzte, dass es den Gemeinden freisteht, die einzelnen Positionen detailliert auszuweisen. Damit der administrative Aufwand vor allem für kleinere Positionen in Grenzen gehalten werden kann und auch keine Risiken bestehen, falls Angaben von kleineren Beträgen vergessen werden, wurde ein Antrag gestellt, dass bei Entschädigungen unter 500 Franken, und zwar im Einzelfall, nichts angegeben werden muss. Ausgeschlossen von dieser Freigrenze wurden jedoch ganz klar die Spesen. Ein gestellter Streichungsantrag für Bst. g wurde mit 11:3 Stimmen abgelehnt. Der Antrag für eine neue Formulierung von Bst. g, «Entschädigungen über Franken 500» wurde mit 9:6 Stimmen angenommen. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020