Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.20.01
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinDokument Attrappe
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 30. November 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2020
AntragAntrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig auf Nichteintreten vom 14. September 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. April 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage vom 9. Februar 2021
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 16. März 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2020Eintreten75Zustimmung20Ablehnung (Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig)25
2.12.2020Schlussabstimmung85Zustimmung22Ablehnung13
2.12.2020Antrag SP-Fraktion auf Ratsreferendum26Zustimmung85Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2020Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion), beantragt den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen.

Ich fühle mich ein wenig auf einer «Mission Impossible», aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich beantrage Ihnen, auch hier das Ratsreferendum mithin diesem Beschluss der Volksabstimmung zu unterstellen. Wir haben schon einiges gehört,

Böhi-Wil hat gesagt, dass es unschön ist, dass viele unserer Vorlagen nicht zwingend vors Volk kommen. Louis-Nesslau meinte, man müsse das Volk mit einbeziehen. Ich stimme beidem zu. Ich finde aber auch, wir sind es uns selber schuldig, diese Vorlage dem Volk zu unterbereiten. Das Stimmvolk hat dem Kredit von 85 Mio. Franken für das Spital Altstätten mit grossem Mehr zugestimmt. Wir haben diesen Entscheid hier rückgängig gemacht. Noger-St.Gallen hat davon gesprochen, dass wir einen entsprechenden Auftrag und die entsprechende Kompetenz hätten. Das mag formal stimmen, aber inhaltlich ist es ein Affront gegen den Entscheid des Stimmvolks. Wir sind gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter und entscheiden in der Regel so, wie wir es für den Auftrag unserer Wählerinnen und Wählern erhalten, ganz so wie es Noger-St.Gallen ausgeführt hat. Im Falle des Kredits für das Spital Altstätten, wie aber auch Wattwil, hat dieser Rat seinen Auftrag in der Mehrheit so interpretiert, dass der bewilligte Kredit wieder aufzuheben sei. Wir haben aber in diesem Fall nicht einen mutmassliche Auftrag zu interpretieren. Wir haben im Gegenteil, einen explizit geäusserten, klaren Entscheid des Stimmvolks. Daher, meine ich, sollten es auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sein, die diesen Kredit wieder aufheben oder ihn aber bestätigen. Hier richte ich einen Aufruf an die SVP-Fraktion. Sie betonen immer wieder, wie wichtig der Wille des Volkes sei, wie wichtig unsere direkte Demokratie sein. Die Stimme des Volkes halten Sie immer hoch und gerade Sie, geschätzte Mitglieder dieser Fraktion, müsste den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern heute Gelegenheit geben, sich selbst zu dieser Frage des Kredits für das Spital Altstätten zu äussern. Das soll natürlich die übrigen Mitglieder dieses Rates nicht daran hindern, unseren Antrag gutzuheissen. Seien wir Demokraten im Sinne des des Wortes, das Volk soll entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich möchte Maurer-.Altstätten unterstützen. Wir haben hier einen Volksentscheid, der ist vorhanden, der ist klar und gibt einen klaren Auftrag und den wollen wir rückgängig machen. Da können wir doch vom Volk nicht verlangen, wieder darüber zu befinden, ob man den rückgängig machen soll und 4'000 Unterschriften zu sammeln. Es ist unsere Pflicht. Wir sind im Übrigen auch nicht sicher, ob die Auslegung, dass es nur ein fakultatives Referendum ist, juristisch korrekt ist, um einen Volksentscheid rückgängig machen zu können, das wäre noch eine zu klärende Frage. Aber wird empfinden es als unsere Pflicht, hier wirklich das Volk wieder zu befragen, ihm diesen Entscheid zu unterbreiten, damit es seinen eigenen Entscheid selbst rückgängig macht oder bestätigt. Wir dürfen das in unseren Augen gar nicht für das Volk entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum) mit weniger als 40 Stimmen (26:85 Stimmen bei 1 Enthaltung) nicht zu. Die erforderliche Mehrheit von einem Drittel der Mitglieder des Kantonsrates nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR ist nicht erreicht.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten mit 85:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich weiss nicht, ob Maurer-Altstätten mir nicht zugehört hat, dafür habe ich Verständnis. Aber ich wiederhole deshalb, wir entziehen ja dem Volk nicht das Recht darüber abzustimmen. Das Referendum kann von jedermann ergriffen werden. Es ist die Frage, ob wir das machen sollen oder nicht. Ich glaube, es hat guten Grund, dass wir zu unserem Beschluss stehen und den nicht von uns aus dem Volk vorlegen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage in zweiter Lesung ein.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
17.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 75:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage ein.

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Der Antrag wurde schon in der Kommission gestellt und mit 14:7 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich werde wohl wieder für eine Minderheit sprechen. Die Begründung ist aber auch so kurz wie richtig. Der Souverän hat in dieser Frage entschieden, der Kantonsrat ist dem Volk verpflichtet. Noch ein Wort zum Souverän. Sie haben 2014 dem Volk dieses Bauvorhaben unterbreitet. Das waren rund 300 Seiten im Amtsblatt, es war ein Sonderdruck. Wenn Sie das ein bisschen anschauen, dieses Amtsblatt, das lag in jedem Restaurant auf, in allen Amtsstuben und wer wollte, konnte darin konkrete Baupläne anschauen, mit Operationssälen, Bettenstationen, aber auch mit Parkplätzen und Cafeteria für die Angehörigen. So gingen Sie dann seitens der Regierung im November 2014 in die Abstimmung. Das Volk hat Ihnen diesen Auftrag erteilt und heute frage ich mich, war alles nur schöner Schein? Eigentlich gelte auch eine alter Rechtsgrundsatz: «Roma locuta, causa finita». Roma, oder hier der souveräne Stimmbürger hat entschieden, die Sache ist damit erledigt. Hier verstanden, Punkt. Aber vielleicht haben Sie später noch Gelegenheit, dies dem Souverän nochmals zu erklären und dann hat er nochmals das letzte Wort, das er eigentlich schon einmal gesprochen hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020