Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.20.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinDokument Attrappe
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 17. August 2020
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 1 vom 14. September 2020
AntragAntrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil zu Ziff. 1 Bst. h und i und Ziff. 2 Bst. a und e vom 14. September 2020
AntragAntrag SP-Fraktion auf Nichteintreten vom 15. September 2020
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 4 (neu) vom 15. September 2020
AntragAntrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig zu Ziff. 1 Bst. e, f, g und Ziff. 2 Abs. 1 und Bst. b, c, d sowie Eventualantrag zu Ziff. 2 Abs. 3 und 3bis vom 15. September 2020
AntragAnträge SP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. e, f, g und Ziff. 2 Abs. 1 und Bst. b, c, d sowie Eventualantrag zu Ziff. 2 Abs. 3 und 3bis vom 15. September 2020
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 16. September und 2. Dezember 2020
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 16. März 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. April 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2020Eintreten89Zustimmung24Ablehnung7
16.9.2020Ziff. 1 Bst. e29Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig bzw. SP-Fraktion84Antrag der vorberatenden Kommission7
16.9.2020Antrag GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 1 Ingress12Antrag GRÜNE-Fraktion104Antrag der vorberatenden Kommission4
16.9.2020Ziff. 1 Bst. f27Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig bzw. SP-Fraktion77Antrag der vorberatenden Kommission16
16.9.2020Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil zu Ziff. 1 Bst. h10Zustimmung91Ablehnung19
16.9.2020Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil zu Ziff. 1 Bst. i8Zustimmung98Ablehnung14
16.9.2020Ziff. 2 Abs. 339Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig bzw. SP-Fraktion72Antrag der vorberatenden Kommission9
16.9.2020Ziff. 2 Abs. 3bis38Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig bzw. SP-Fraktion74Antrag der vorberatenden Kommission8
16.9.2020Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 421Zustimmung87Ablehnung12
16.9.2020Ordnungsantrag Frei-Rorschacherberg auf Verlängerung der Sitzung, bis wenigstens alle Geschäfte der Spitalvorlage durchberaten sind23Zustimmung88Ablehnung9
16.9.2020Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag96Zustimmung0Ablehnung24
2.12.2020Gesamtabstimmung88Zustimmung21Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte mit 88:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
16.9.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil: Da staune ich jetzt doch, wenn der Kantonsrat heute in seiner Weisheit all diese Spitalstandorte schliesst, wenn er Generationenentscheide fällt, wenn er sagt, dass es um so viel Geld geht. Das ist wahrscheinlich der wichtigste Entscheid in dieser Legislatur, welcher der Kantonsrat fällt, und man ist nicht bereit, trotz der Intensität des Entscheides, wo es um so viel geht, auch zu schauen, ob die angestrebte Wirkung auch wirklich eintritt.

Es geht nicht um ein Misstrauen gegenüber der Regierung. Es geht darum, dass die Folgen so eindeutig wohl nicht sind, weil ja alles in Veränderung ist, nicht alles vorhersehbar ist, was im Gesundheitswesen passiert und wir in einer Regelmässigkeit mit externer Unterstützung schauen, ob diese Effekte, die wir auch wollen, wirklich eintreten. Was sind die betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen in diesen Regionen? Das meine ich, wäre doch wirklich sehr wichtig zu begleiten und zu untersuchen. Es ist einfach zu sagen, das sei ein Misstrauen gegenüber der Regierung, aber wir haben schliesslich auch die Oberaufsicht über die Regierung. Ich bitte Sie sehr, die Tragweite dieses Entscheides weiterzuverfolgen und diesem Antrag stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen..

Wir bitten Sie, diesen Misstrauensantrag abzulehnen, auch mit dem Verweis auf die Geschäftsberichte der Spitalverbunde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Ich stimme Etterlin-Rorschach zu, es gibt grosse Sparmöglichkeiten im Gesundheitswesen, die dringend angeschaut werden müssen. Dies soll aber in einem anderen Rahmen geschehen. Die Entwicklung der Spitalverbunde wird routinemässig durch die Finanzkommission begleitet, die einen jährlichen Bericht abliefert.

Durch den Ausnahmezustand der von Schliessungen betroffenen Spitäler werden in den nächsten Jahren nur schwerlich vergleichbare Daten ermittelt werden können. Eine unabhängige Fachstelle hätte einen grossen Aufwand dafür zu erbringen. Ich würde es befürworten, nicht noch ein weiteres Kontrollorgan einzuführen, das zu grossem administrativem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen wird, denn ich bin ein gebranntes Kind. Es ist unglaublich, was im Gesundheitswesen alles belegt und nachgewiesen werden muss, wie viele Berichte, Statistiken und Studien erstellt werden müssen, dies quer über alle Abteilungen und Hierarchiestufen. In jeder Pflegeabteilung sitzen wir täglich mehrere Stunden am PC, und es wird immer mehr. Darin würde ein riesiges Sparpotenzial stecken. Die administrativen Aufgaben des ganzen Betriebs müssen über die Einnahmen, über die Patientenbehandlung, finanziert werden. Auch das ist ein wichtiger Grund, warum die Gesundheitskosten stetig ansteigen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Nachdem selbstverständlich auch wir über diesen Antrag nicht diskutieren konnten, weil er uns nicht vorlag, als unsere Fraktionssitzung stattfand, empfehle ich Ihnen, diesen abzulehnen. Wir brauchen keine neuen Papiertiger, sondern wir brauchen Effizienz und ich gehe davon aus, dass wir via Budget und Rechnung durchaus auch Informationen bekommen und wenn etwas Ausserordentliches wäre, vielleicht einen Bericht der Regierung. Aber wir müssen nicht nochmals externe Fachleute damit beauftragen zu prüfen, ob der Kantonsrat sinnvoll entschieden hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir empfinden das als Misstrauensantrag gegenüber dem Verwaltungsrat, der operativ verantwortlich ist, und der Regierung, welche die Trägerin dieser Spitalverbunde ist. Sie haben selbst gesagt, dass Sie die PWC oder KPMG nicht sehen würden, ich möchte Sie aber doch darauf hinweisen, dass gerade auch die Prüferinstrumente dieser Gesellschaften dazu dienen, einem Spital einen unabhängigen Blick in die eigene Geschäftstätigkeit zu geben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 4 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Schliessung der Regionalspitäler und die von Regierung und Spitalverwaltungsrat in Aussicht gestellte finanzielle Entwicklung mitschreitend von einer unabhängigen Fachstelle evaluieren zu lassen. Alle zwei Jahre soll dem Kantonsrat Bericht erstattet werden, und es soll beurteilt werden, inwieweit die angestrebten Effizienzsteigerungen eingetreten sind, welches die Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Regionen des Kantons und auf den Gesamthaushalt des Kantons sind sowie welche erwünschten und unerwünschten Nebenwirkungen sich ergeben haben.»

Die SP-Fraktion möchte die Regierung beauftragen, die Schliessung der Regionalspitäler und die von Regierung und Spitalverwaltungsrat in Aussicht gestellte finanzielle Entwicklung mitschreitend von einer unabhängigen Fachstelle evaluieren zu lassen. Dem Kantonsrat soll alle zwei Jahre Bericht erstattet und beurteilt werden, inwieweit die angestrebten Effizienzsteigerungen eingetreten sind, welches die Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Regionen des Kantons und auf den Gesamthaushalt des Kantons sind sowie welche erwünschten und unerwünschte Nebenwirkungen sich ergeben haben.

Wir begründen diesen Antrag wie folgt: Je erfolgreicher die Spitäler wirtschaften, desto teurer kann das den Kanton zu stehen kommen. Sie müssen sich bewusst sein, dass die abgerechneten Fallpauschalen zulasten des Kantonshaushaltes jedes Jahr um einen hohen Prozentbetrag zunehmen. Konkret geht es darum, dass sie im Vergleich von 2012 bis heute um sage und schreibe 100 Mio. Franken im Jahr zugenommen haben. Zudem sind in den Gutachten und Berichten der Regierung die Entwicklungsszenarien von Verwaltungsrat und Regierung äusserst vage. Es sind berechtigte Zweifel anzubringen und diese wurden auch in der heutigen Debatte verschiedentlich angesprochen. Wir möchten darum die Effektivität der heute von Ihnen beschlossenen Spitalschliessungen extern überprüfen lassen. Selbstredend kann das keines der mandatierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen sein, die an diesen Spitalkonzepten mitgearbeitet haben. Wir danken Ihnen, wenn Sie mit einem Ja zu diesem Auftrag mithelfen, Vertrauen und Transparenz zu schaffen, insbesondere bei der Bevölkerung, die jetzt keinen Standort mehr haben wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig zu Ziff. 2 Abs. 3bis mit 74:38 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig zu Ziff. 2 Abs. 3 mit 72:39 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Der Eventualantrag zu Altstätten wurde auch in der Kommission gestellt. Ich habe vorhin gehört, dass wir separat über beide Anträge abstimmen. Über Wattwil wurde zwar diskutiert, aber es wurde kein Antrag gestellt, deshalb kann ich Ihnen zu Ziff. 2 Abs. 3 nur das Ergebnis zu Altstätten bekanntgeben. Die vorberatende Kommission hat den Antrag mit 13:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Die Anträge sind abzulehnen.

Ich bin schon ein bisschen überrascht, da haben vor kurzer Zeit abgestimmt, welche Standorte überhaupt noch als Spitalstandorte funktionieren sollen und welche nicht, und jetzt kommt eine Mogelpackung, wie Boppart-Andwil richtig gesagt hat. Man möchte einfach nicht akzeptieren, dass bereits entschieden ist. Wir müssen jetzt entscheiden und nicht noch alles weiter hinaus schieben. Das Personal hat das Recht, jetzt einen Entscheid zu erhalten und nicht nochmals drei Jahre warten zu müssen. Man muss jetzt Klarheit schaffen, und Klarheit haben wir nur, wenn wir jetzt entscheiden.

Wenn man sagt, man müsse noch weiter abklären: Wir haben zweieinhalb Jahre lang abgeklärt. Zweieinhalb Jahre haben wir verschiedene Teilprojekte gemacht und intensiv gearbeitet, sei das mit Experten, sei das in der Regierung, im Lenkungsausschuss oder in der vorberatenden Kommission. In diesen zweieinhalb Jahren sind wir zum Schluss gekommen, dass es keine Alternativen für diese Standorte gibt.

Zu den Fragen von Thurnherr-Wattwil bezüglich PSA: Ich weiss nicht, ob er den finanziellen oder den medizinischen Erfolg meint. Ich kann einfach aus meiner Erfahrung sagen, dass ich immer wieder Patienten nach Wattwil eingewiesen habe. Ich finde das eine gute Institution und wenn jetzt die ambulanten Psychiatrie auch noch dazu kommt, ist das eine sehr gute Institution.

Die adipösen Jugendlichen würde ich nicht einfach als «adipöse Jugendliche» bezeichnen, sondern das sind Essstörungen, dazu gehört auch die Anorexie. Da ist man heute der Meinung, dass beides zusammengehört. Für Essstörungen haben wir ein sehr gutes Zentrum im Kinderspital, deshalb müssen wir nicht für Jugendliche noch etwas Neues erarbeiten. Und wenn sie hospitalisiert werden müssen, gehören sie nicht in ein Akutspital., sondern diese Patienten gehören in eine Psychiatrie. Hier haben wir mit dem Sonnenhof in Ganterschwil eine Institution für stationäre Behandlungen, deshalb brauchen wir das nicht.

Ich bitte Sie, diese beiden Anträge abzulehnen, weil wir heute keine Mogelpackung wollen, sondern Klarheit. Klarheit für die Bevölkerung, aber auch Klarheit für das Personal, so dass die Weiterentwicklung gemacht werden kann. Ich glaube, wir haben jetzt genug abgeklärt. Wenn Sie jetzt sagen, Walenstadt habe diesen Status ja auch bekommen: Die Regierung hat das nur aufgenommen, weil die Kantone Graubünden und Glarus an uns getreten sind und erklärt haben, dass man sich allenfalls eine Zusammenarbeit überlegen könnte. Deshalb haben wir uns diese Zeit genommen, um das in Walenstadt abklären zu können. Aber in Altstätten und Wattwil gibt es ja keine Zusammenarbeit, interkantonal geht dort nichts, ausser wir arbeiten mit Feldkirch über die Landesgrenze hinaus zusammen, aber ich glaube, das funktioniert nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Es wurde transparent dargelegt, wie ein möglicher Abklärungsumfang aussehen kann. Es ist darauf hinzuweisen, allenfalls Antrag zu stellen, aber natürlich muss es sich um ein sinnvolles Ganzes handeln. Aber das Thema ist zu kostbar und wichtig, als dass man jetzt einfach darüber hinweggehen könnte.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Anträge von sind abzulehnen.

Hier handelt es sich natürlich nicht um eine kleine Zusatzschlaufe oder ganz salopp gesagt einfach um «nichts». Wir haben vor wenigen Minuten über die verschiedenen Standorte abgestimmt. Was uns jetzt vorgesetzt wird, ist eigentlich nichts anderes, als eine Mogelpackung, ein Spital «light». Es ist weder sinnvoll noch richtig, wenn wir uns als Kantonsrat jetzt bereits in operative Geschäfte einmischen. Das ist übrigens sowieso schlecht als strategisches Element in diesem Umzug. Wenn ich höre, dass man noch Investoren hat, die das Spital übernehmen wollen, dann wird mir ganz komisch und mulmig. Wir sind jetzt daran, die Strukturen zu bereinigen. Wenn wir ein Spital jetzt verscherbeln bzw. der Konkurrenz geben, machen wir keine Strukturbereinigung, sondern gar nichts. Und ich möchte Sie dringendst bitten, auch keine falschen Zeichen zu setzen, gerade gegenüber dem Personal – das ist absolut schlecht. Drei Jahre Unsicherheit sind nicht dienlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Thurnherr-Wattwil: Als erstes möchte ich mich entschuldigen, ich dachte, Expertenwissen dürfe man in der Diskussion verwenden.

Müller-Lichtensteig hat schon viel gesagt. Hat diese kleine Einheit überhaupt eine Chance? Ich bin der Meinung, ja. Immer wieder wird dieses Erfolgsmodell der Kurzzeittherapie im Alkoholentzug (PSA) erwähnt. Dabei handelt es sich um erfolgreiche überregionale Angebote. Dazu habe ich eine Frage an Regierungspräsident Damann: Liegen auch Zahlen über den Erfolg dieser PSA vor? Ich war bei meiner Recherche chancenlos und habe keine Zahlen dazu gefunden. Ich weiss aber, dass das Jahr 2019 eines der erfolgreichsten in der Geschichte war. Um Ihnen einfach noch ein paar Details aufzuzeigen, es gibt noch mehrere solcher kleinen Projekte, z.B. die Therapie von adipösen Jugendlichen. Das wäre auch ein überregionales Angebot. Die kleine Einheit hat an diesen Spitälern also eine Chance. Wir bitten Sie, den Kleinen diese Zusatzschlaufe zu gewähren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Leider sind wir mit dem Antrag gescheitert, Wattwil und Altstätten als kantonale Spitalstandorte stehenzulassen. Geben Sie uns aber wenigstens die Chance, ein alternatives Szenario zu entwickeln, allenfalls auch mit privaten Anbietern und regionalen Investoren, die das Spital übernehmen würden. Es gibt bereits viele Überlegungen dazu und auch mögliche Partner, sei es in der Region, aber auch grosse mögliche Betreiber des Spitals Wattwil. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag würden Sie eine Gleichbehandlung mit dem Standort Walenstadt ermöglichen, welcher diese Gnadenfrist erhalten hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Den Anträgen ist zuzustimmen.

Ich stelle aber fest, dass wir uns in einer etwas speziellen Situation befinden. Es gibt ja den alten Satz ,und das gilt ganz speziell für Verhandlungen in diesem Saal, man solle «das Fuder nicht überladen». Ich möchte davor warnen, dass man das jetzt wirklich nicht macht. Die Aufzählungen der rechten Seite gingen vermutlich den Leuten, die skeptisch eingestellt sind, etwas gar weit.

Ich finde es auch falsch, wenn man nach wie vor von einem Spital spricht. Es kann nur darum gehen, dass ein zusätzliches Angebot in Richtung Alter entwickelt wird und wir in drei Jahren eine Vorlage haben, über die wir befinden können. Ich bitte die Mitglieder dieses Rates, die vielleicht ablehnend oder skeptisch eingestellt sind, dass sie sich nicht von diesem eigentlich an falschen Wort «Spital» davon abhalten lassen, diese Anträge zu unterstützen. Ich meine, es ist eigentlich richtig, wenn man das jetzt auch macht. Ich hätte erwartet, dass bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft deutlicher geworden wäre, was als Alternative wirklich in Frage kommt. Sie können das nachlesen in der Botschaft, der Abschnitt über Altstätten sagt wirklich nicht viel aus. Und weil er so wenig aussagt, fördert man Spekulationen und öffnet das Feld für genau solche Geschichten, bei denen man mit Klarheit sagen kann, dass das Fuder überladen wird. Es geht nur um einen Auftrag, wir haben es später selber in der Hand, wie dieser umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Den Anträgen ist zuzustimmen.

Sie haben heute unsere regionalen Spitäler mit einem brutalen Entscheid geschlossen. In der Diskussion wurden viele Ideen vorgebracht. Es wurden Konzepte vorgestellt, wie die Zukunft dieser Spitäler aussehen könnte bzw. hätte aussehen können. Im Gegenzug habe ich nichts in die Richtung gehört, dass der Verwaltungsrat konkrete Ideen hätte oder die Regierung jetzt schon wüsste, wohin sich diese GNZ entwickeln können sollten. Ich entnehme dies auch dem Votum von Güntzel-St.Gallen.

Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass nur der Verwaltungsrat darüber befinden wird, wie die Zukunft der Regionalspitäler aussehen soll. Es braucht hier meiner Meinung nach einen Bericht, über den wir im Rat nochmals diskutieren können. Die Spitalstandorte Altstätten und Wattwil hätten während des laufenden Betriebs ohne grossen zusätzlichen Aufwand drei Jahre Zeit zu prüfen, ob die Konzepte, die Ideen, die hier kursieren, auch funktionieren und ob die Konzepte tragfähig sind. Ich bitte Sie, den Spitalstandorten diese kurze Zeit, während ihr Betrieb ohnehin voll läuft, zu geben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Die Anträge sind abzulehnen.

Ich bin etwas überrascht bzw. ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Einerseits haben wir heute die beiden Vorlagen zu Altstätten und Wattwil sehr deutlich und nicht mit einem Zufallsmehr abgelehnt. Und jetzt kommen quasi Aufträge oder Eventualmöglichkeiten. Das einzig raffinierte ist, dass man den Begriff «Mehrspartenangebot» gestrichen hat, aber dafür lange Ausführungen macht. Wenn ich Regierungspräsident Damann heute und auch in der Kommission richtig verstanden habe, wäre das ein Vielspartenspital, wenn alle die Sachen, die geprüft werden sollen, dann auch angewendet werden. Man kann doch nicht ein abgelehntes Spital durch ein neues ersetzen. Man kann vielleicht schon, aber dann ist es nicht das, was das Parlament vorhin entschieden hat. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Das Gleiche gilt auch für das Spital Wattwil. Wenn auf operativer Ebene gewisse neue Lösungen entstehen, dann es ist ja klar und es steht in den Unterlagen und wurde heute erwähnt, dass mit dem Streichen von der Spitalliste nicht am Tage darauf alles geschlossen wird, sondern dass es einige Zeit braucht. Und wenn Überlegungen gemacht werden, die keine Zustimmung des Parlaments brauchen betreffend der Finanzen, dann ist das in Ordnung. Und wenn es Finanzbeschlüsse braucht, dann legt man diese dem Parlament nochmals vor. Es geht auch um den Begriff der Sicherheit, bzw. Schluss mit der Unsicherheit. Auch das meine ich, hätte Regierungspräsident Damann gesagt, nämlich dass auch das Personal wie auch die Bewohner endlich Gewissheit haben, was das Parlament will.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Bevor ich zum Eventualantrag komme, muss ich auf ein paar Dinge antworten, die mir vorhin in nicht gerade netter Weise vorgeworfen wurden. Zuerst zu Kommissionspräsident Gartmann-Mels: Ich habe keine Kenntnis vom Kommissionsprotokoll. Ich habe nicht einmal gewusst, dass die Abstimmung so knapp mit 10:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ausgefallen ist. Aber ich kann eins und eins zusammenzählen, wenn Wattwil in der Kommission, mit der Besetzung die sie hatte, durchgefallen ist, dann hat die Regionensolidarität in der Kommission nicht gespielt. Das habe ich bemängelt und ich kannte die Zahlen nicht.

Zu Ammann-Waldkirch: Ich kenne die Zahlen, wonach im Moment noch 30 Prozent der Toggenburger nach Wattwil gehen. Dazu zwei Hinweise: Es gibt auch Leute aus dem Nicht-Toggenburg, es sind nicht viele, die zu uns kommen, aber es ist ja klar, wenn man alle Leistungen wegnimmt, wie z.B. die Geburtenabteilung oder seit letztem November alle Operationen nach Wil verlagert, was soll man dann noch in Wattwil? Das ist aber nicht unser Fehler und deshalb ist diese Zahl so klein. Diese zynische Bemerkung war nicht eben förderlich für eine gute Diskussion.

Zum Antrag: Ich ergänze nur noch, denn was meine Vorredner gesagt haben, unterschreibe ich zu 100 Prozent. Auch Wattwil möchte, wie Altstätten und Walenstadt, dem bereits zugesagt wurde, diese Zusatzschlaufe, damit wir den Mitarbeitenden und der Bevölkerung sagen können. dass wir jetzt drei Jahre Zeit haben, um eine trag- und zukunftsfähige Lösung auszuarbeiten. Wenn wir das ablehnen, und wir haben zum Glück die Unterstützung der GRÜNE-Fraktion erhalten, dann besteht noch eine kleine Hoffnung, dass wir auf die Hälfte der Stimmen kommen. Geben Sie uns wenigstens die Chance, nochmals eine Zusatzrunde zu machen und diese drei Jahre auszunutzen, um eine gute Lösung für Altstätten und Wattwil zu finden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der Grünliberalen): Ganz offensichtlich stehen sich in der Frage der Realisierbarkeit geriatrischer Kliniken in der Fachwelt zwei – man kann fast sagen «Glaubensgruppen» – gegenüber. Das schreit geradezu danach, wie man neudeutsch sagt, ein «proofe of concept» durchzuführen. In Altstätten haben wir noch sieben Jahre Zeit bis zur geplanten Schliessung. Also geben Sie dem Konzept einer geriatrischen Grundversorgung doch für drei Jahre eine Chance und lassen Sie uns dieses pilotieren.

Eine Pilotierung hat aber noch einen weiteren gewichtigen Vorteil: Wenn wir nun entscheiden würden, dass die Spitäler in Wattwil und Altstätten schliessen müssen, werden sich die Mitarbeitenden in naher Zukunft neu orientieren. Die Spitäler werden dann deutlich früher als geplant schliessen müssen, während in Grabs und St.Gallen die Kapazitäten noch gar nicht aufgebaut sind. Wenn Sie den Eventualanträgen zustimmen, können Sie damit für die nächsten Jahre die Spitalversorgung ohne Kapazitätsengpässe im Kanton gewährleisten und die Frage der Fachwelt könnten wir nebenher gleich auch noch klären und wüssten dann passt wirklich der richtige Weg ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Broger-Altstätten: legt seine Interessen offen als Mitglied im Stadtrat Altstätten.

Im Stadtrat Altstätten haben wir uns in den vergangenen Monaten viele Gedanken bezüglich dem Spital und seiner möglichen zukünftigen Ausrichtung gemacht. Wir haben stunden-, gar tagelang mit einem beigezogenen Fachmann – ein im Gesundheitswesen sehr erfahrener und bestens vernetzter Fachmann – die Situation analysiert, ausgelegt und intensiv kritisch besprochen. Das Ziel war es, ein konsistentes Leistungsangebot für den Spitalstandort Altstätten zu entwickeln und eine bedarfsgerechte und sinnvolle Spital- und Notfallversorgung im Rheintal sicherzustellen. Basis der vorgeschlagenen Lösung bildet die heute bereits starke Position des Spitals Altstätten im Bereich der Akutgeriatrie. Auf diesem bewährten Angebot soll eine innovative und zukunftsweisende integrierte Leistungskette im Bereich der Geriatrie realisiert werden. Im jederzeit zugänglichen Notfall können tagsüber einfache Behandlungen durchgeführt werden, während der Nacht oder bei schwereren Fällen werden Notfallpatientinnen und -patienten in ein anderes Spital triagiert. Wir möchten auf ein integriertes Versorgungs- und Betreuungsmodell für ältere Menschen in optimaler Zusammenarbeit setzen. Das Ziel ist eine effiziente geriatrische Rehabilitation und ein Brückenangebot mit optimaler Vorbereitung auf die Rückkehr in das private Wohnumfeld oder den Eintritt in eines der vielen umliegenden, in der Nähe angesiedelten Alters- und Pflegeheime.

In diesem Kontext kann sich der Stadtrat vorstellen, die bereits heute gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Spital und den in der Nähe liegenden Altersheimen und Alterswohnungen zu vertiefen und im nachgelagerten Bereich der Versorgungskette älterer Menschen eine gewichtige Rolle wahrzunehmen. Die vorgeschlagene Lösung stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung der erfolgreichen Netzwerkstrategie dar, baut auf vorhandene Stärken auf, berücksichtigt Veränderungen im Gesundheitswesen, orientiert sich am Bedarf der regionalen Bevölkerung und optimiert Behandlungsprozesse. Die Lösung gewährleistet aber auch eine hohe Flexibilität, sodass auf künftige Veränderungen adäquat reagiert werden kann. Gerade diese Flexibilität ist in einem kleineren, spezialisierten Spital deutlich höher als in einem grossen Betrieb. Somit ist die vorgeschlagene Spezialisierung des Spitals Altstätten eine nachhaltige, zukunftsfähige und vor allem risikoreduzierte Alternative zur umfassenden Konzentration aller Leistungen an einem Spitalstandort.

Ich empfehle Ihnen daher, den Auftrag: «...dem Kantonsrat drei Jahre nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses einen Bericht vorzulegen und allenfalls Antrag über den Erhalt zu stellen. »zuzustimmen. Geben Sie dieser Möglichkeit eine Chance und lassen Sie uns gemeinsam diese für uns nachvollziehbare Anschlusslösung prüfen und testen.

Das Spital Altstätten soll gemäss Konzept bis ins Jahr 2027 betrieben werden. Auch wenn eine solche Schliessung durch den stillen Niedergang schon im Jahr 2025 erzwungen wird, kann man diesen beantragten Bericht für das ausgeführte sinnvolle Konzept unterstützen und es kann noch vor der Schliessung ein Fazit gezogen werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich möchte Sie bitten, diese Eventualanträge, die wir ebenfalls eingereicht haben, zu unterstützen. Es geht darum, dass wir heute nicht einfach sagen, es ist fertig an diesen Spitälern. Wir wissen, dass sich in Altstätten etwas tut, dass es in der Region Vorstellungen gibt, wie sich dieses Spital weiterentwickeln könnte. Das möchten wir mit unserem Antrag unterstützen. Es geht insbesondere um die Akutgeriatrie, um die Grundversorgung. Es geht auch darum, die Notfallversorgung zu gewährleisten, aber eben auch ergänzt durch Akutgeriatrie, Innere Medizin und Palliative Care, Sie sehen das in unserem Eventualantrag. Es geht darum, der Region wirklich die Chance zu geben, sich noch einmal zu entwickeln, etwas weiter zu gehen und einen Erhalt des Spitals in einer gewissen Form zu gewährleisten. Das sind unsere Anträge, der eine bezieht sich auf Altstätten, der anderen auf Wattwil. Wir möchten auch dort nicht ausschliessen, dass es weiterhin als Spital betrieben wird, sondern dass es eine Weiterentwicklung geben kann. Darin inbegriffen sind auch, was man jetzt in Wattwil als sehr positiv ansieht, die vorhin genannte Kurzzeitalkoholtherapie, aber auch weitere Angebote. Man soll schauen, wie sich dieses Spital allenfalls noch weiterentwickeln kann. Ein Spital, das ja gebaut ist, das haben wir hier mehrfach gehört, und der Region einen grossen Nutzen bringt. Wer der Meinung ist, diese Spitäler sollten sich mindestens noch weiterentwickeln dürfen, bitte ich, den beiden Anträgen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Ich habe mich bereits am Vormittag eingehend zu diesem Thema geäussert und fasse mich daher kurz. Es geht hier wirklich um eine Pilotierung und dass man die Zeit, die man hat, für Abklärungen rund um den Bereich der Akutgeriatrie einsetzt. Das Thema ist aber selbstverständlich offen und ein sinnvolles Ganzes noch abzuklären und zu schaffen. Es gibt auch keine Verzögerungen, sondern wir handeln nach dem Motto: «Nutze die Zeit.» Es ist eine alte Weisheit, dass man die Zeit und Gelegenheit nutzen soll. Es hat auch überhaupt keine grösseren Kostenfolgen, jedenfalls keine im Vergleich mit den 10 Mio. Franken die man z.B. in Altstätten in den Sand gesetzt hat. Jetzt besteht die Gelegenheit, wieder etwas hereinzuholen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Das waren Folgeänderungen, die alle als zurückgezogen gelten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Das ist korrekt. Einer der Anträge war von uns. Es macht keinen Sinn, diese aufrechtzuerhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ziff. 2 Abs. 1: Die jeweiligen fünf Streichungsanträge wurden durch die Entscheide in Ziff. 1 meiner Ansicht nach unnötig. Besteht der Wunsch, diese fünf Anträge zu bearbeiten oder gelten sie als zurückgezogen?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil zu Ziff. 1 Bst. i mit 98:8 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Der Antrag Etterlin-Rorschach ist abzulehnen.

Das Spital Rorschach liegt mir relativ stark am Herzen, ich habe dort meine Assistentenzeit verbracht und es ist wirklich der schönste Operationssaal im Kanton, mit wunderbarem Blick über den Bodensee. Wenn man die Haken hält, dann kann man als Assistent auch nach draussen schauen, wenn man nicht selber operiert. Aber trotzdem müssen wir einfach über unseren Schatten springen, auch wenn es einen schönen Operationssaal hat. Wir können nicht die Spitäler offenlassen. Ich bin überzeugt, dass in Rorschach eine gute Lösung kommt. Wenn Krempl-Gnädinger-Goldach die Frage stellt hat, wer den Lead hat – ich werde hier sicher volles Engagement zeigen in den Regionen, die es wünschen, dass ich als Regierungspräsident dort versuche, eine Lösung zu finden. Ich werde mich einsetzen. Rorschach hat mich bereits angefragt, ich werde mich dort sicher einsetzen. Es wird sicher nicht so sein, dass ich dann allein den Lead haben werde, aber die Leute zu verbinden und die Gespräche zu suchen, hierfür setze ich mich ein, denn ich möchte im ganzen Kanton eine gute Gesundheitsversorgung und nicht Gebiete abschneiden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag von Etterlin-Rorschach ist abzulehnen.

Ich begrüsse es, dass dazu aufgerufen wird, über die Gemeindegrenzen hinaus die Zusammenarbeit zu suchen. Die Zusammenarbeit im Infrastrukturbereich hat z.B. gerade letztes Jahr, als wir über verschiedene Verkehrsträger sprachen, wunderbar funktioniert. Aber so, wie Etterlin-Rorschach fordert über die Gemeindegrenzen hinauszuschauen, müssen auch wir als Kantonsrat über die Regionalgrenzen hinausschauen. Es geht um eine kantonale Gesundheitsstrategie, die prägend für die Zukunft sein wird. Und da macht es Sinn, mit Blick insbesondere auf die Qualität und auch auf die Finanzen, für Rorschach eine neue Lösung zu finden. Wir setzen uns für unsere Region ein, nur nicht auf dem Weg, wie ihn Etterlin-Rorschach sehen möchte. Ein GNZ ist der richtige und passende Weg. Ich bin mir sicher, mein Kollege und Stadtpräsident Raths-Rorschach wird hier aktiv mitgestalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Raths-Rorschach: Leider werden finanzielle und qualitative Gründe zu einem Entscheid, nämlich zur Schliessung des Spitals Rorschach, führen. Alles andere ist nicht ehrlich. Ja, ich wage zu sagen, gegenüber der Bevölkerung in und um Rorschach mehr als nicht ehrlich. Was kommt aber nach der Schliessung? Das ist für mich die grosse Frage. Da wird für Rorschach und die Region etwas sehr Attraktives kommen, da bin ich tief überzeugt und etwas, das sehr zukunftsgerichtet für unsere Region ausfallen wird. Wir arbeiten seit Monaten unabhängig an der Frage: Schliessung Spital Rorschach, ja oder nein? Als Stadtpräsident arbeite ich nach dem Prinzip «agieren statt reagieren».

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16.9.2020Wortmeldung

Wasserfallen-Goldach: Gerne möchte ich mich ergänzend zu meinem Vorredner Gemperli-Goldach zum Antrag von Etterlin-Rorschach äussern. Ich bin ebenfalls in Goldach wohnhaft und selbstverständlich ist es auch mir ein zentrales Anliegen, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Seeregion eine wohnortsnahe und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung stets gewährleistet werden kann.

Gemäss Spitalstrategie der Regierung soll das Spital Rorschach schliessen. In der Hafenstadt soll es künftig noch ein GNZ geben. In Anbetracht der veralteten Spitalinfrastruktur und der räumlichen Nähe zum Spitalstandort St.Gallen ist dies zwar sehr schmerzhaft, aber doch immerhin nachvollziehbar und unter Einbezug sämtlicher Beurteilungsfaktoren eben auch richtig. Passend kann man hierzu das Zitat von Ernst Ferstel anfügen: «Was wir nicht schaffen, müssen wir loslassen, sonst schafft es uns.» Und genau dies gilt es mit dem Spital Rorschach, so wie wir es bis heute kennenlernen durften, wohl oder übel auch zu tun. Alles andere ist im Rahmen einer nachhaltigen Finanz- und Gesundheitspolitik gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und auch gegenüber den Patientinnen und Patienten nicht zu rechtfertigen. Will man zu neuen Ufern aufbrechen, muss man auch den Mut aufbringen, altbekannte Ufer zu verlassen und auf einen neuen Weg müssen wir uns machen, wollen wir denn unsere politische Verantwortung auch wirklich wahrnehmen.

Ohne dass man dieses staatlich zu schaffende GNZ oder auch die kantonale Spitallandschaft konkurrieren wird, bietet sich in der Seeregion nun eine einmalige Chance. Eine national bedeutsame Anbieterin möchte der brachliegenden Klinik St.Georg in Goldach, notabene einer voll ausgestatteten und hoch technologischen Spitalinfrastruktur, neues Leben einhauchen. Diese Chance verspricht eine optimale Ergänzung zur bestehenden Gesundheitsversorgung in der Region, generiert Arbeitsplätze, Steuersubstrat und viel Wertschöpfung. Ich hoffe, die Regierung teilt unsere Auffassung, dass die Wertschöpfung aus dem Klinikbetrieb in Goldach unbedingt in der Region bzw. im Kanton gesichert werden muss. Ich hoffe auch, die Regierung ist bereit, die Situation in Goldach mit einer voll ausgestatteten und sofort verfügbaren Spitalinfrastruktur im Sinne der Erwägungen in unserer Einfachen Anfrage sorgfältig zu prüfen. Damit könnte dann auch der privaten Anbieterin ein Leistungsauftrag erteilt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Wie bereits heute Vormittag gesagt, arbeite ich im Spital Rorschach im dortigen onkologischen Ambulatorium. In einigen Punkten zum Spital kann ich meinem Vorredner Etterlin-Rorschach nur zustimmen, und ich bedanke mich für seine und für die positiven Äusserungen von Gemperli-Goldach zu meinem Spital. Ich werde die Komplimente meinen Kolleginnen und Kollegen gerne weiterleiten.

Nichtsdestotrotz sehe ich für den Standort Rorschach die Aufgabe der stationären Angebote und den Erhalt von ambulanten Leistungen angezeigt. In der Chirurgie und Orthopädie sinken die Patientenzahlen seit Jahren. Dies liegt nicht an der Spitalverwaltung, sondern am Verhalten von uns allen in der heutigen Zeit. Schon lange gehen die Menschen in unserer Region bei Wahleingriffen zu Spezialisten in Behandlung. Und diese Spezialisten sind nun mal nicht in Rorschach zu finden, sondern in St.Gallen oder in den Privatkliniken. Die Innere Medizin ist als Einspartenspital kaum zu führen. Das zeigt sich in diesen Wochen nach dem Corona-Lockdown, da im Spital Rorschach seit Mitte März nicht mehr operiert wird. Für ein solches Angebot sind auch kaum ärztliche Mitarbeiter zu finden. Ausserdem ist der Zustand des Spitalgebäudes teilweise schlecht. Somit bangen wir z.B. im Haus B um die Funktionsfähigkeit unseres einzigen nicht suva-konformen Liftes. Nach bald drei Jahren des Abwartens und der Unklarheit sind jetzt ein Entscheid und der Schritt in die Zukunft nötig, denn in der Zwischenzeit mangelt es in Rorschach an Patienten und Personal. Von den momentan offiziell 50 Betten sind zurzeit noch rund 20 besetzt. Verstärkt wurde die schwierige Situation durch die vom Bund angeordneten Massnahmen gegen Corona.

Bei dem momentan vorgesehenen Tempo der Schliessung ist es jetzt aber sehr dringlich, Gesprächen mit den niedergelassenen Ärzten und den Gemeinden zu führen, damit kein Vakuum in der Gesundheitsversorgung entsteht. Insbesondere ist die Versorgung von betagten und mehrfach erkrankten Menschen anzugehen. Dazu müssen auch Spitex und Heime beigezogen werden. Auch die Festlegung der zukünftig geführten Ambulatorien und Dienste muss festgelegt werden. Die Planung dazu braucht viel Zeit, denn es braucht erst eine Übergangslösung, bis ein Gesundheitszentrum in einer neuen Lokalität betrieben werden kann. Sie sehen, es wartet viel Arbeit. Es ist aber auch viel Motivation für den Aufbau eines künftigen, zeitgemässen Gesundheitszentrums zu spüren. Mir fehlt jetzt nur noch eine Person oder eine Stelle, die den Lead in dieser Transformation übernimmt. Vielleicht kann mir dazu Regierungspräsident Damann weiter helfen.

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16.9.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach: legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Goldach.

Ich möchte mich zum Antrag von Etterlin-Rorschach äussern, welcher einen Erhalt des Spitalstandortes Rorschach vorsieht. Ich habe natürlich Sympathie und auch Verständnis für die Anliegen von Etterlin-Rorschach. Dennoch denke ich, dass aufgrund der Ausgangslage mit der doch eher veralteten Spitalinfrastruktur in Rorschach die Weiterführung eines effizienten Betriebs schwierig wird und die Investition in neue oder erneuerte Infrastrukturen vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zum Spitalstandort in St.Gallen politisch kaum mehrheitsfähig bleibt. Die Argumentation der Regierung erscheint mir vor diesem Hintergrund entsprechend auch nachvollziehbar.

Auch die beabsichtigte Allokation interdisziplinärer Fachkompetenz ist in sich natürlich ein stichhaltiges Argument. Ich möchte aber an dieser Stelle auch meine Wertschätzung zum Ausdruck bringen, für das ganze Personal des Spitals Rorschach und für die grossen Verdienste.

Trotzdem möchte ich an dieser Stelle auch auf die Wichtigkeit der Gesundheitsversorgung in der Region Rorschach hinweisen. Unabhängig von der notwendigen Realisierung eines GNZ in Rorschach möchte ich an dieser Stelle kurz auf folgenden Umstand hinweisen: In Goldach interessiert sich eine renommierte Anbieterin im Gesundheitswesen für die Übernahme einer topmodernen und bestehenden Klinikinfrastruktur. Eine Anbieterin, welche bereits heute rund 20 Prozent der orthopädischen Behandlungen an den St.Gallerinnen und St.Gallern vornimmt, allerdings ausserkantonal. Diese Anbieterin möchte sich gerne in der Region ansiedeln. Mit der Erteilung von entsprechenden Leistungsaufträgen an die Anbieterin könnte viel Wertschöpfung, namentlich erwähnt natürlich Steuersubstrat, Arbeitsplätze und letztlich natürlich auch das Entscheidende in diesem Kontext, eine umfassende Gesundheitsversorgung in den Kanton und auch in die Region geholt werden, ohne dass letztlich eine Konkurrenzsituation zu den öffentlichen Spitälern entsteht. Im Hinblick auf die absehbare Nichtberücksichtigung des Spitals Rorschach als Spitalstandort, bitte ich die Regierung wirklich dringender denn je, die Gesundheitsversorgung in der Region Rorschach nicht zu vergessen und auch entsprechende Leistungsvereinbarungen im stationären Bereich mit privaten Anbietern zuzulassen und letztlich auch zu ermöglichen. Nicht vor dem Hintergrund der Schaffung einer Konkurrenzsituation, sondern vielmehr verbunden mit dem Anliegen, eine Region nicht aussen vor zu lassen. Auf die volkswirtschaftliche Bedeutung einer möglichen Ansiedlung habe ich bereits hingewiesen. Es ist mir natürlich klar und es ist offensichtlich, dass sich der Regierungsrat heute nicht dazu äussern kann und will, das ist selbstverständlich.

Ich nehme aber Bezug auf die Einfache Anfrage 61.19.36 «Wie weiter mit dem SpitalRorschach?» von Gemperli-Goldach und Wasserfallen-Goldach, die im Raum steht. Uns geht es an dieser Stelle natürlich viel mehr um ein Bekenntnis: «Suche nicht nach Fehlern, sondern suche nach Lösungen». So hat es einst Henry Ford zum Ausdruck gebracht. Ich denke, das ist in diesem Kontext auch entscheidend. Regierungsrat Mächler hat es auch erwähnt: Wichtig ist in dieser ganzen Diskussion, dass auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze erhalten bleiben. In diesem Sinne bitte ich Sie, auch künftig bei der Beurteilung von entsprechenden Leistungsaufträgen bzw. bei der möglichen Erteilung von Leistungsaufträgen diesen Aspekt angemessen zu berücksichtigen. In diesem Sinne vertraue ich sehr auf das Wohlwollen und natürlich auch auf die Fantasie der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: beantragt im Namen von Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil in Ziff. 1 einen neuen Bst. i mit folgendem Wortlaut: «das Spital Rorschach.»

Ich spreche in meinem eigenen Namen und im Namen von 1'700 besorgten Rorschacherinnen und Rorschachern, die letzte Woche unserem Regierungspräsidenten eine Petition unterbreitet haben mit dem Ersuchen, man möge das Spital Rorschach nicht schliessen.

Ich möchte dazu ausführen, im 19. Jahrhundert baute die Stadt Rorschach an der Gehrenstrasse ein kleines Spital. 1901 weihte die Rorschacher Bevölkerung das neue Spital an der Heidenerstrasse ein. Über mehr als ein ganzes Jahrhundert finanzierte die Stadt Rorschach dessen Defizite, bis das Rorschacher Spital anfangs der Neunzigerjahre an den Kanton überging. Die Handänderung erfolgte zu einem symbolischen Franken, mit der Verpflichtung, dass der Kanton fortan das Spital betreiben würde. 1997 wollte die St.Galler Regierung dann bereits die Spitäler Wil und Rorschach schliessen. Noch heute ist in Erinnerung, wie Hundertschaften gegen diese Schliessungen demonstrierten und Recht bekamen. 1997 war aber auch gleichzeitig das Jahr des Beginns des mindestens zehn Jahre geplanten Baumoratoriums für alle Spitalliegenschaften. 2003 folgte Quadriga mit vier selbstständigen Spitalverbunden, die 2005 in den jetzigen Spitalverbund führten. 2010 plante der Spitalverwaltungsrat für 70 Mio. Franken die Sanierung und Erweiterung des Spitals Rorschach. Nur vier Jahre später wollte davon aber niemand mehr etwas wissen. Eine ganze Milliarde Franken wurde anderweitig verplant und damit begann der schleichende und zermürbende Niedergang des Spitals Rorschach. Wenn Sie nun gedenken, das Spital Rorschach an der folgenden Abstimmung zur Schlachtbank zu führen, bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen: Ich kritisiere, dass der Spitalverwaltungsrat spürbar über viele Jahre den Standort Rorschach aktiv schwächte. Es stört mich, dass der Verwaltungsrat das Spital Rorschach zunehmend aushungerte, anstatt als bisherige Aussenstation dessen Vorzüge auszuschöpfen. Das Spital Rorschach leistete jahrzehntelang hohe Deckungsbeiträge an die überteuerte Infrastruktur des Kantonsspitals. Nahezu jede Ausgabe, die von St.Gallen aus übernommen wurde, kostete fortan das Doppelte. Leider ist der Campus des Kantonsspital für mehr als ein Jahrzehnt eine Dauerbaustelle. Es werden dort 1,3 Mrd. Franken verbaut, dabei ist der heutige Campus heute schon völlig überbenützt. Niemand kann mir sagen, wann die Misere mit den sechsstündigen Wartezeiten im Notfall des Kantonsspitals vorbei sein wird. Jetzt schon herrscht vor allem im Winterhalbjahr akute Bettenknappheit. Was, wenn die 80 Betten von Rorschach definitiv wegfallen? Es stört mich, dass der Verwaltungsrat das Verbot des Kantonsrates vom März dieses Jahres für weitere präjudizierende Massnahmen knallhart missachtet hat. Nach dem Lockdown hat er die Operationen einfach nicht mehr aufgenommen. Er hat in dieser Zeit aktiv weitere Mietverträge aufgekündigt. Es ist nicht in Ordnung, dass der Verwaltungsrat behauptet, es herrsche Personalknappheit in Rorschach, wenn gleichzeitig das dort tätige Personal unter Druck gesetzt wurde, um vorzeitig in St.Gallen einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Es ist nicht in Ordnung, dass der Verwaltungsrat den offiziellen Schliessungstermin vom Juni 2021 dem Vernehmen nach bereits auf Januar 2021 vorzieht. Die Ärzteschaft in der Region Rorschach steht bis auf eine einzige prominente Ausnahme für das Spital Rorschach ein und hat kein Verständnis, dass eine bestens funktionierende Zusammenarbeit willentlich zerstört wird. Die Rorschacher Ärzteschaft bedauert, dass der umsichtige Spitalbetrieb mit vernünftigen Behandlungen und Diagnosen ausgedient haben soll. Es leben die zahlreichen und teilweise weltfremden Spezialdiagnosen das Kantonsspitals und die vielen Fallpauschalen. Seien Sie sich aber bewusst, dass wird in Zukunft sehr, sehr teuer werden. Patientenferne Technokraten entscheiden zunehmend über medizinische Belange. Das Spital Rorschach hätte als Spezialklinik innerhalb des Kantonsspitals eine grosse Chance gehabt und verdient. Nun werden diese Umsätze mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem auch an die Privatklinik Stephanshorn abwandern. Dr. Zerz, der damalige Vorzeigearzt aus dem Spital Rorschach, wird es freuen, er arbeitet nämlich bereits dort. Schliesslich wird das Spital Rorschach aber an der fehlenden Solidarität unter den Gemeinden in der Region Rorschach scheitern. Die Region wird irgendwann aber schmerzlich feststellen müssen, dass eine vielfältige und intakte öffentliche Infrastruktur für unsere hier lebenden Menschen von grosser Wichtigkeit ist.

Als nächstes stelle ich in Aussicht, werden die SBB-Agenturen in Goldach und Rorschach Hafen verschwinden, die Poststellen Rorschacherberg und Goldach, unter Umständen die Pädagogische Hochschule usw.. Liebe Vertreterinnen und Vertreter des Wahlkreises Rorschach, wacht auf! Wo kein gemeinsamer Wille ist, ist auch bald keine öffentliche Infrastruktur mehr.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag von Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil zu Ziff. 1 Bst. h mit 91:10 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Ich möchte noch ein paar Worte von Güntzel-St.Gallen aufnehmen: Grundsätzlich wurde das grob diskutiert. Ich glaube aber festzustellen, und ich habe das damals gespürt, dass eine breite Zufriedenheit für die Spitäler Flawil und Rorschach mit der jetzigen Lösung bestand. Dazu wurde über keinen Antrag abgestimmt in der Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Der ganze Versuch mit Solviva scheiterte anfänglich aufgrund der Palliativstation. Die halbe Station ist bereits jetzt schon im Kantonsspital und die andere Hälfte ist im Spital Flawil. Die Leitung der Palliativstation hat es abgelehnt, weiterhin in Flawil die halbe Station zu betreiben. Erst durch Intervenieren meinerseits und durch Gespräche mit Solviva und dem Gemeindepräsidenten haben wir eine Lösung gefunden, dass noch maximal fünf Jahren die halbe Palliativstation in Flawil weiter betrieben wird. Wenn sie alleine in Flawil über die nächsten zehn oder zwanzig Jahre betrieben wird, ist die Station einfach sehr klein. Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, eine Palliativstation braucht meistens auch Spezialisten, vor allem, wenn ich an die Onkologie denke. Da müssen Spezialisten kommen und es ist für den Betrieb einfacher, wenn es in St.Gallen dann weiterbetrieben wird. Auch hier haben vor allem die Ärztinnen und Ärzte mitgeredet und gesagt, dass es nicht sinnvoll sei, das in Flawil weiter zu betreiben. Ich bin froh, dass Hand geboten wurde für fünf Jahre, wie das die Solviva verlangt hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Der Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil ist abzulehnen.

Ich habe die Worte von Regierungspräsident Damann gehört betreffend Palliativstationen, die nach St.Gallen verlegt werden sollen. Sie kennen persönlich, wie es in Flawil ist, wie die Palliativstation geführt wird. Ich habe es persönlich auch erlebt, sie ist sehr gut. Gerade in einer Palliativstation ist es sehr wichtig, dass es in der Umgebung ruhig ist, auch für die Besucher. Es sind Menschen, die nicht mehr lange leben. Flawil bietet dies sehr gut an. Wir müssen die Palliativstationen über den ganzen Kanton verteilen, so dass die Besuchenden keine allzu langen Anfahrtswege haben und schnell bei den Angehörigen sein können. Das hatten wir z.B. für die jüngeren Erwachsenen, dazu haben wir zwei zusätzliche Palliativstationen im Kanton geschaffen – dort konnte man das feststellen.

Ich frage Sie, macht es Sinn, eine Palliativstation von Flawil wegzunehmen zum Kantonsspital? Dort müsste doch ganz etwas anderes angeboten werden. Rein von der Anlage her, von den Gebäuden, dort wird für 250 Mio. Franken gebaut. Es macht doch keinen Sinn, das ins Zentrum zu befördern? Ich sehe den Sinn wirklich nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Der Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil ist abzulehnen.

Boppart-Andwil hat es bereits angetönt. Ich habe es heute Morgen schon gesagt, der «letter of intent» ist unterschrieben. Wir machen eine Lösung in Flawil, die auch der Gemeindepräsident sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen hat. Solviva wird dort ein ambulantes Zentrum eröffnen. Das Kantonsspital wird noch während maximal fünf Jahren einen Teil der Palliativstation dort weiterbetreiben. Das Paraplegikerzentrum wird ein Ambulatorium einrichten für Paraplegiker in der Ostschweiz. Wir wollen dann natürlich auch, dass die dort niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dort mitmachen. Es wird so sein, dass wir im nächsten Monat einen Workshop mit Solviva und den Ärztinnen und Ärzten haben. Ich glaube, hier sind wir auf einem guten Weg, dass es für Flawil eine gute Lösung gibt, und ich bin überzeugt, dass die Lösung dann sogar besser sein wird, als was wir heute haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil ist abzulehnen.

Wir konnten verständlicherweise diese Anträge zu Flawil und Rorschach in der Fraktion nicht diskutieren, weil keine entsprechenden Anträge vorlagen. Ich glaube, das darf man aus der Kommission sagen: Während einer gewissen Phase war Flawil auch Gegenstand eines Antrags, der zurückgezogen wurde. Dass es aber hier in Flawil nicht zur Null-Lösung kommt, dazu hat Boppart-Andwil gesprochen. Möglicherweise käme es dann zur Null-Lösung, wenn man jetzt diesem Antrag zustimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Der Antrag Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil ist abzulehnen.

In Flawil zeichnet sich eine sehr gute Lösung ab. Mit diesem Antrag gefährden Sie diese extrem. Die Gemeinde steht hinter der Stossrichtung. Ich erinnere auch an die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen dem Kantonsspital, Flawil, Nottwil und Solviva.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: bestätigt, dass er über die Bst. h und i einzeln abstimmen lassen wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil: beantragt im Namen von Etterlin-Rorschach / Baumgartner-Flawil in Ziff. 1 einen neuen Bst. h mit folgendem Wortlaut: «das Spital Flawil;»

In den letzten Monaten, fast Jahren, stand und steht die Gesundheitspolitik und die Spitalversorgung für unsere Bevölkerung in einer gesellschaftlichen, medialen und politischen Dauerdiskussion. Entgegen der vielen Ansichten, Meinungen und Vorhersagen, setze ich mich ein für eine funktionierende und regionale Spitalversorgung. Eine regionale Spitalversorgung gehört zum Service Public und die Stimmberechtigten haben diesem Vorhaben mit einer überwältigenden Mehrheit im Jahr 2014 zugestimmt – es gilt, auch diesen Volkswillen zu respektieren.

Zum Spital Flawil: Eigentlich sind die Gründe bekannt. Das Spital Flawil ist bestens ausgebaut in der Spitalregion 1, zählt auf ein motiviertes Personal, hat eine intakte, neuwertige Infrastruktur und die Bausubstanz befindet sich in einem sehr guten Zustand. In Flawil stehen die Betten für die Spitalregion 1 bereits zur Verfügung, und beim Verzicht auf das bestehende Angebot von Flawil müssen im Kantonsspital Betten neu erstellt werden. Mit dem Neubau des Hauses 08 in St.Gallen ist im Zeitraum von 2022 bis 2030 voraussichtlich mit Kosten von 250 Mio. Franken zu rechnen, obwohl mit dem Status Quo in Flawil Betten zur Verfügung stehen würden, und das in der Anzahl zwischen 50 und 70. In Bezug auf die Bettenanzahl wird der Druck auf das Kantonsspital gemäss Aussage des Verbandes der Assistenz- und Oberärztinnen- und -ärzte gross werden. Wir haben es heute morgen schon gehört.

Nach chirurgischen Eingriffen macht eine Verlegung von Patientinnen und Patienten innerhalb einer Spitalregion durchaus Sinn. Flawil bietet eine sehr intakte Infrastruktur und die geografische Nähe zum Zentrum muss durchaus als kostengünstige Alternative angesehen werden. Im Zeitalter der Digitalisierung und mit dem Fortschritt der Technik der Telemedizin ist der Campus-Gedanke meines Erachtens ein schwaches Argument. Aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten ist eine wohnortnahe Versorgung zu bevorzugen.

Noch zwei persönliche Bemerkungen gegen die Schliessung des Spitals Flawil: Lieber ungefähr richtig als haargenau das Falsche. Ich finde es schade – das ist die zweite Bemerkung, diese habe ich nicht aus der vorberatenden Kommission –, dass hier die Solidarität nicht zum Tragen kommt.

Wie Sie dem grauen Blatt entnehmen können, haben Etterlin-Rorschach und ich zu den Spitälern Flawil und Rorschach einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Es handelt sich um einen in der Sache ähnlichen Antrag, im Detail liegen selbstredend verschiedene Argumente zugrunde. Ich bitte den Kantonspräsidenten, nach der Diskussion hier im Saal über die Buchstaben h) Spital Flawil und i) Spital Rorschach einzeln abzustimmen.

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16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt klar, dass sich die Beratung von Ziff. Bst. g durch die Abstimmung über Bst. e erübrigt hat.

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16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt die gleichlautenden Anträge von Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig und der SP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. f mit 77:27 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Ich möchte vorab nochmals betonen, die Kommission, die ich geleitet habe, für die ich hinstehe, hat sehr gute Arbeit geleistet, war sehr fair untereinander, hat funktioniert und heute sind schon zwei Mal gewisse Details aus der SP-Fraktion gefallen. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat erwähnt, dass die Solidarität nicht gespielt habe. Ich denke, das könne Sie nicht beurteilen. Ich glaube, es ist vielleicht ein Nachteil, wenn einzelne Standorte klare Konzepte dargelegt haben, z.B. rund um Wattwil. Das haben wir auch alle per Mail erfahren. Da waren mehrere Gruppierungen unterwegs. Mir ist es wichtig, dass hier im Saal keine Dinge aus der vorberatenden Kommission diskutiert werden, bevor hier die Beratung abgeschlossen ist – das ist nicht in Ordnung.

Zu Müller-Lichtensteig: Die vorberatende Kommission hat den Antrag für einen Standort Wattwil mit 10:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

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16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich danke Ihnen, wenn Sie in Zukunft mit Zitaten aus der vorberatenden Kommission zurückhaltend sind, bis diese Beratungen abgeschlossen sind, wie es üblich ist und das Kommissionsgeheimnis wahren.

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16.9.2020Wortmeldung

Thurnherr-Wattwil: Entschuldigen Sie, wenn ich nach dem Regierungspräsidenten spreche. Es ist einfach wirklich sehr schwierig, wenn man diverse Informationen von beiden Seiten hat. Ich erinnere an die Kommission: Ein Verwaltungsratsmitglied der Firma Solviva sagte wörtlich, es hätte in jedem Pflegeheim drei bis vier Fälle, die fehlplatziert oder nicht am richtigen Ort seien. Das können Sie in den Protokollen nachlesen. Diese Sachen verwirren wirklich. Und wenn ich da genau zuhöre, dann wird die Gemeinde Wattwil, vor allem wahrscheinlich deren Präsident, einfach ein bisschen als «Trötzelibueb» dargestellt. Die Gemeinde Wattwil war gut beraten durch diverse Ökonomen. Das ist gewachsen, das ist von Experten ausgearbeitet. Man hat sich Mühe gegeben, hat echte finanzielle Mittel in die Hand genommen. Das einfach abzutun, man habe es geprüft, aber es sei nicht umsetzbar, das ist schwierig. Selbst eine Person von Solviva sagt, sie würden aus den regionalen Pflegeheimen Leute abziehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Ich möchte die Sitzung nicht massiv verlängern, nur noch zwei Dinge erwähnen: Eines hat Regierungsrat Mächler bereits erwähnt. Es geht nicht um ein Pflegeheim, sondern um Spezialpflege. Ich bitte Sie, diejenigen, die sich nicht vorstellen können, was eine Spezialpflege ist, gehen Sie nach Grenchen – Sie sind dort herzlich willkommen. Solviva ist einfach eine Möglichkeit. Wir haben versucht für Wattwil eine Lösung zu finden, und ich persönlich, nachdem ich bei Solviva in Grenchen persönlich vorbei ging, muss sagen, das wäre eine gute Möglichkeit. Also ich bin überzeugt, und auch überzeugt als Mediziner, das würde dem Toggenburg sehr viel bringen.

Ärztemangel im Toggenburg: Das ist ein Thema seit 30 Jahren. Als ich meine Praxis im Jahr 1991 eröffnete, wurde schon der Ärztemangel im Toggenburg beklagt. Es gäbe keine Hausärzte mehr im Toggenburg – wir brauchen Hausärzte. Das war immer schon so, und es werden nicht mehr Hausärzte ins Toggenburg gehen, egal ob das Spital dort ist oder nicht. Ich möchte hier auf das Curriculum hinweisen. Das Curriculum ist eine gute Institution, dort können Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker ein halbes Jahr eine Assistentin bzw. einen Assistenten anstellen zu einem sehr vernünftigen Preis. Dort kann man sich auch finden und schauen, ob man zusammenpasst und dann schauen, ob man allenfalls zusammen arbeiten möchte. Ich habe erwähnt, in meiner alten Praxis, einem Ärztehaus mit sechs Ärzten, haben wir drei neue junge Ärzte aus dem Curriculum bekommen. Die sind jetzt als Partner dort eingestiegen. Das ist eine sehr gute Variante. Ich persönlich glaube, es ist die bessere Variante als ein Einspartenspital, wo die Assistentinnen und Assistenten nicht mehr wahnsinnig viel lernen, da in einer Allgemeinpraxis alles gezeigt wird, dort muss man alles können und man wird breit ausgebildet. Ich bin überzeugt, wenn das Curriculum benutzt wird, dann wären es auch die Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker, die ins Toggenburg kommen würden. Ich bitte Sie deshalb, den Standort Wattwil abzulehnen.

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16.9.2020Wortmeldung

Warzinek-Mels: Es tut mir Leid, dass ich nach der Regierung nochmals das Wort ergreife. Es ist mir doch wichtig, dass wir bei diesem Teilprojekt «Alternativvorschläge 4», das von der KPMG bearbeitet wurde und das jetzt gerade in ein sehr gutes Licht gerückt wurde, uns in Erinnerung rufen, was dieses Teilprojekt für Rahmenbedingungen hat:

  1. das Kantonsspital als Endversorger, damit sind wir noch alle einverstanden, aber gesetzt waren in diesem Projekt die Spitäler Grabs, Uznach und Wil;
  2. keine Greenfield-Beurteilung. Alternativkonzepte fokussieren auf die Standorte Altstätten, Flawil, Rorschach, Walenstadt;
  3. keine kantons- bzw. länderübergreifende Betrachtungs- wie nicht medizinische Nutzungskonzepte.
Dieses ganze Teilprojekt 4 war ein rechter Schlag ins Wasser, schon allein durch die vorgegebenen Rahmenbedingungen. Wir alle wissen, dass wir mit der Botschaft, die jetzt so aus der vorberatenden Kommission kommt, schon ein erhebliches Stück weiter sind für ein Spital Walenstadt, wie es damals der Verwaltungsrat und die Regierung noch vorgesehen hatten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich erlaube mir mich neben dem Gesundheitschef auch noch kurz zu gewissen Themen, die jetzt in Wattwil zur Sprache kamen, zu äussern. Nicht weil ich medizinisch etwas besser verstehe, Regierungsrat Damann ist hier wirklich der Fachmann. Aber ich war von Anbeginn im Lenkungsausschuss und weiss deshalb, was auch wirklich miteinander besprochen wurde und welche Lösungen geprüft, evaluiert und allenfalls dann auch verworfen wurden. Ich nehme es vorweg, man kann mir wirklich nicht vorwerfen, dass ich ein Gegner des Toggenburgs bin. In meiner vierjährigen Tätigkeit als Bauchef habe ich mich engagiert, dass eine Kanti gebaut wird, dass das Klanghaus erstellt wird, dass Umfahrungen gebaut werden (morgen wird übrigens eine ganz wichtige Strasse für das Toggenburg eröffnet). Ich habe mich stets für das Toggenburg engagiert, dort wo es Sinn macht und wo es auch machbar ist. Nun wird von verschiedenen Seiten vorgeworfen, der Lenkungsausschuss hätte die Alternativen gar nicht geprüft, man sei gar nicht ernsthaft an Alternativen heran gegangen. Das ist einfach eine falsche Behauptung. Wir haben dazu, Müller-Lichtensteig hat diese Studie aufgezeigt, sogar extra einen externen Dritten damit beauftragt, er soll Alternativen prüfen, das war seine Aufgabe, weil uns bewusst war, wenn wir das nicht machen, wird uns vorgeworfen, wir hätten es gar nicht ernsthaft geprüft. Diese Firma hat das gemacht, und bei der KPMG kann man nicht sagen, dass sie nichts vom Gesundheitswesen verstehen. Das ist eine der renommiertesten Firmen in diesem Sektor, die verschiedene Analysen für verschiede Standorte, aber auch für verschiedene Regierungen macht. Sie haben ein professionelles Team im Bereich der Gesundheit. Die KPMG hat Alternativen evaluiert. Die wurden auch zusammen mit den Standortgemeinden erarbeitet. Natürlich, vorausgesetzt, es kam etwas. Und am Schluss musste die KPMG selber zugeben, und das geschieht selten bei Beratern, dass ihr alternatives Modell nicht tragfähig ist und das Modell der PWC, das Bessere sei. Ich habe das so noch nie erlebt, aber das war eigentlich sehr ehrlich und glaubhaft. Das heisst, diese Alternativen sind nicht nachhaltig machbar und sind auch keine effektive Lösung, deshalb hat man das auf die Seite gelegt. Die Regierung war aber immer interessiert, dass man mit Wattwil eine Lösung findet. Wir haben nach KPMG noch weiter gesucht, was es gibt. Dann kam die Solviva ins Spiel, wie in der Botschaft enthalten. Mit diesem Anbieter zusammen haben wir eine Lösung erarbeitet, die aus unserer Sicht für Wattwil interessant ist, nämlich zum einen das GNZ. Nochmals, Notfall ist der Bevölkerung sehr wichtig. Ich war an allen Bevölkerungsgesprächen dabei, der Notfall ist ein Anliegen der Bevölkerung, und das nehmen wir auf und das wird es auch geben, sieben mal 24 mal 365 Tage.

Dann gibt es heute in Wattwil eine Spezialität, die ist in der ganzen Ostschweiz gesucht, nämlich das Thema mit der Alkoholkurzzeittherapie, die so genannte PSA. Auch das wollen wir in Wattwil weiter behalten, weil hier hat man eine Einzigartigkeit, und die ist auch wichtig. Dann bringen wir diese Spezialpflege ins Spiel, und es wurde schön gesagt, das ist keine Konkurrenz zu den bestehenden Pflegeheimen, sondern es ist eine Spezialpflege für Leute, die heute teilweise an falschen Orten sind. Das wollen wir in Wattwil ermöglichen, damit Arbeitsplätze im Toggenburg entstehen. Das war immer und ist auch heute noch ein Anliegen der Regierung. Ich muss Ihnen schon sagen, man muss auch Alternativen aufzeigen, die am Schluss nachhaltig sind, die auch effektive Lösungen sind und die auch tauglich sind. Im Strauss von Vorschlägen gab es auch seitens der Gemeinde Vorschläge, die so nicht funktionieren. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Es wurde argumentiert, das Spital Wattwil müsse eine Stiftung werden. Wir nehmen es aus dem heutigen Spitalverbund weg, Spitalverbundvorteile entfallen damit, es kommt zu einer Stiftung und dann soll der Kanton der Hauptstifter sein, denn er muss dann bezahlen. Das kann keine Lösung sein, dass man ein Spital aus dem Verbund heraus nimmt, alle Vorteile vom Verbund entfallen, und es steht am Schluss alleine da. Man macht zwar obendurch eine Stiftung und der Kanton ist der Hauptstifter, der dann bezahlen muss. Das sind einfach keine Lösungen, die man wirklich ernsthaft weiter verfolgen kann. Das habe ich stets in diesen zwei Jahren bedauert und ich bedaure es heute noch, dass wir insbesondere mit der Standortgemeinde keine konstruktiven Lösungen finden konnten. Das Beispiel Flawil zeigt es – wenn man gemeinsam mit der Regierung unterwegs sein wollte, dann haben wir Hand geboten. In Flawil haben wir heute wirklich eine gute Lösung. Im Toggenburg, wenn es so weitergeht, das kann ich Ihnen noch sagen, dann verlieren Sie sogar noch die gute Möglichkeit mit Solviva, weil Sie diesen Teil auch in Flawil anbieten können. Und was haben wir dann am Schluss? Das wäre das Schlechteste von allem, dass wir am Schluss von diesem Prozess einen Scherbenhaufen haben. Wir stehen nicht weit davon weg, da bin ich mit Ihnen einverstanden. Deshalb war die Regierung stets gewillt, eine Lösung zu suchen, aber es braucht in einer Partnerschaft zwei, die aktiv miteinander ernsthaft Lösungen suchen wollen. Wir haben uns bemüht, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, und ich glaube, dieses Angebot, das heute in der Botschaft steht, ist weiterhin attraktiv und wir stehen dafür ein, Wir wollen dieses möglich machen, aber Sie müssen uns dabei auch helfen.

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Gerig-Mosnang: «Will sich der Kanton das Toggenburg noch leisten?» habe ich in einer Zeitung gelesen. Nein, er will es nicht. Das Volk hat der Erneuerung des Spitals Wattwil zugestimmt. Bekanntlich wurde der Bau gestoppt. Nun soll die medizinische Grundversorgung der Region gänzlich aufgelöst werden. Eine Region, die klimatisch und topographisch ein Sonderfall ist. Surber-St.Gallen hat es erwähnt. Mit der Aufhebung des Spitals Wattwil ist auch die Planzahl von 30 Minuten bis zum nächsten Spital nicht gewährleistet. Und es wird zeitlich schon schwierig von Unterwasser nach Grabs diese Planzahl einzuhalten. Zugleich sollen in den nächsten Jahren noch 170 Mio. Franken in das Spital Wil investiert werden. Das gleicht wirklich einem Schildbürgerstreich. Ausserdem will der Kanton noch die Spitalliegenschaft Wattwil für 10 Mio. Franken verschenken. Dies notabene mit einem Neubau, der nahezu 60 Mio. Franken gekostet hat. Schlaue Köpfe haben wahrscheinlich die Flughöhe extra tief angesetzt, damit niemand ein Mitspracherecht hat. Daher die Frage an die Regierung, wie dieser willkürliche Verkaufsbetrag von 10 Mio. Franken zustande kommt. Erlauben Sie mir hier noch einen kleinen Hinweis zur möglichen und echten Preisfindung: Gemäss Grundbuch, Louis-Nesslau hat es vorhin erwähnt, existiert eine Rückübertragungsverpflichtung mit der Gemeinde. In dieser Verpflichtung regelt auch eine Formel die Entschädigung, und gemäss dieser Berechnung ergibt sich sicherlich mehr als 10 Mio. Franken. Für diese Feststellung muss man kein Zahlengenie sein.

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Ammann-Waldkirch: Ich möchte zu den Zahlen, die jetzt vom Toggenburg genannt wurden, doch noch eine Ergänzung machen. Wir haben von der Solidarität des Toggenburgs gehört. Ich habe mir die Zahlen in den Unterlagen zur Vorlage angeschaut: Wahlkreis Toggenburg 2017 von 7'381 Eintritten in Spitälern waren damals 30 Prozent im Spital Wattwil und alle anderen Eintritte waren entweder im gleichen Kanton in Spitälern oder auch in ausserkantonalen Spitälern. Also Sie sehen, die Wattwiler haben selber schon entschieden, wohin sie gehen.

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Surber-St.Gallen: Lassen Sie mich hier noch eine Lanze brechen für die regionale Gesundheitsversorgung und dabei einen Aspekt besonders hervorheben. Sie haben es gehört, wir werden uns hier solidarisch für den Erhalt von Walenstadt, Wattwil und Altstätten einsetzen. Warum wollen wir diese regionale Gesundheitsversorgung? Es wurden schon viele Argumente vorgebracht. Für mich gibt es auch noch ein ganz besonderes Argument. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat vorhin insbesondere auf die spezielle Lage des Toggenburgs hingewiesen, dass eben auch Menschen dort zum Teil peripher leben, es ist im Tal, etwas gebirgig rundherum und letztlich ist es nicht so einfach mit der Erreichbarkeit im Toggenburg. Wenn wir jetzt sagen, wir zentrieren alle Leistungen für die Toggenburger in Wil, allenfalls in Uznach oder Grabs, je nach Wunsch, dann sind das lange Wege, die dann je nachdem zu bewältigen sind. Und zwar nicht nur für die Patientinnen und Patienten, die in die Spitäler gehen müssen, sondern vor allem auch für deren Angehörige. Wir haben hier eine alternde Bevölkerung, das wissen wir alle, aber viele leben noch zu Hause, leben auch als Ehepaare zu Hause und es ist selbstverständlich ein wesentlicher Aspekt in der Genesung dieser Patientinnen und Patienten in den Spitälern, dass ihre Angehörigen sie regelmässig besuchen und auch in der Krankheitszeit begleiten können. Es ist zum Glück in der Schweiz so, dass wir ein Gesundheitssystem haben, das nicht auf die Angehörigenhilfe abstellt, wie das zum Teil in anderen Ländern der Fall ist. Selbstverständlich ist es trotzdem so, dass im Genesungsprozess in dieser Situation in den Spitälern diesen Besuchen, dieser Begleitung durch Angehörige, sehr viel Bedeutung zukommt. Wenn wir das nicht gewährleisten, indem wir die Regionalspitäler belassen, dann haben wir ein Problem. Dann werden einfach an einem andern Ort Kosten auf uns zukommen. Es wäre nämlich interessant, einmal auszurechnen, wie viel allenfalls eingespart wird, dadurch dass Angehörige Besuche machen. Den Menschen geht es psychisch besser, wenn die Angehörigen kommen. Es braucht weniger psychologische Betreuung dieser Menschen. Es braucht auch etwas weniger Seelsorge für diese Menschen in diesen schwierigen Situationen. Ich glaube, das darf man hier nicht vernachlässigen. Das wurde sicherlich noch nie irgendwo berechnet, aber diesen Wert haben die Regionalspitäler auch, und das möchte ich hier noch betonen und Sie auch deswegen bitten, wegen der Möglichkeit der älteren Angehörigen, Besuche machen zu können, die Regionalspitäler zu belassen.

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Götte-Tübach: Es wurde von den Toggenburger Vertreten zweimal die IHK-Studie HFutura aus dem Jahr 2013 erwähnt. Ich musste diese zuerst nochmals zur Hand nehmen, damit ich dazu entsprechend entgegnen kann, und das kann ich auch, nachdem ich die Studie nochmals kurz überflogen habe. Es gab in dieser Studie verschiedene Varianten. Es gab eine Variante 2 mit Wattwil gegenüber einer Variante 3 ohne Wattwil. Diese beiden Varianten wurden mit 50 bzw. 51 Punkten einander gegenüber gesetzt. D.h. die Variante mit Wattwil hat ganz knapp gewonnen. Aber der Studienautor sagt, Variante 2 «HFutura-Midi» setzt sich knapp vor Variante 3 durch, da sie im direkten Vergleich vor allem in der politischen Machbarkeit deutlich besser bewertet wurde. Das können die beiden Vorredner auf S. 24 dieser Studie nachsehen.

Es ist auch zu erwähnen, dass die Studie noch ganz andere Aspekte miteinbezogen hat. Das ist auch dieser Weg, den die SVP-Fraktion seit dem Jahr 2013 weiterverfolgt hat und wir froh sind, wenn wir heute hoffentlich einen Schritt weiter kommen, aber man muss die ganze Studie lesen und auch die Begründung, warum es zu dieser Aussage kam. Diese kann ich klar entgegnen und vor allem stimmt sie heute im Gesamtkontext nicht mehr. Im Weiteren wurden dort auch Erwähnungen von Patientenströmen gemacht, diese werden wir aber in den kommenden Voten noch hören.

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Krempl-Gnädinger-Goldach: Persönlich tendierte ich bis vor kurzem zum zusätzlichen Erhalt des Spitals Wattwil, da ich den dortigen Ärztemangel als problematisch ansehe. Die Zukunft sieht diesbezüglich prekär aus, diese Situation muss dringend angegangen werden, wenn wir nicht Zustände haben wollen, wie es die SBB zurzeit mit den Lokomotivführern hat. Im Toggenburg leben doch verhältnismässig viele Menschen, es hat eine Kantonsschule und Industrie. Eine Variante wäre ein Kleinspital z.B. nach dem Muster von Schulz zu prüfen unter Miteinbezug des Projektes von Solviva. Ein Fragezeichen setze ich allerdings zur Rentabilität eines solchen. Auch ist fraglich, ob dies wirklich ein attraktiver Arbeitgeber für junge Ärzte wäre. Ein umfassendes, gut ausgebautes GNZ mit innovativen Ideen und zuverlässigen Partnern und eine Zusammenarbeit mit Solviva wäre für die Toggenburger Bevölkerung sicher mindestens so erfolgreich. Somit könnten die neuen Gebäude genutzt werden, es wäre für die Bevölkerung vorteilhaft, für Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen eine interessante Mischung und würde mit dem Pflegeprojekt von Solviva auch eine attraktive Ausbildung für Pflegepersonal und verschiedene Therapeuten anbieten. Denn parallel zum Hausärztemangel im Toggenburg erhöht sich in den nächsten Jahren auch der Pflegefachpersonenmangel. Das Konzept von Solviva in Wattwil ist keine Konkurrenz zu den Alters- und Pflegeheimen, sondern eine Ergänzung. Es gibt Menschen, die in unseren Pflegeeinrichtungen für Betagte nicht am richtigen Ort sind, aber wegen ihres hohen Pflegebedarfs nur dort betreut werden können, so z.B. junge, körperlich kranke Menschen, die geistig keine Einschränkung haben. Diese hätten bei Solviva eine angemessene Betreuung.

Ich empfehle auch für Wattwil die Lösung, wie sie von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen wird. Das wäre auch eine Chance für das Toggenburg.

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Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich war als einziger der Vorredner nicht Mitglied der vorberatenden Kommission, aber ich bin täglich im Toggenburg unterwegs und glaube, den Puls zu spüren. Der Grossteil in unserem Tal ist, um es gelinde zu sagen, fassungslos und verliert das Vertrauen in uns, in die Politik und in die Demokratie. Ich möchte hier einige Sachen aufgreifen zum Spezialfall Wattwil und grundsätzlich zur Demokratie. Wenn ich die Argumente von Thurnherr-Wattwil und Müller-Lichtensteig wiederhole, so möge mir das Frei-Rorschacherberg verzeihen.



Ich bezeichne das Ganze als ein Spiel der Schande. Wattwil wird ausgehungert, seit Jahren. Erst hat man die Geburtenabteilung geschlossen, die Geld eingebracht hat, dann, obwohl eigentlich gesagt wurde, das Spital Wattwil bleibe im Moment, hiess es auf einmal, dass alle Operationen nach Wil verlegt würden. Dass das zu einem Minus führt, leuchtet sogar mir als Nicht-Finanzexperte ein.

Die Regionensolidarität: Ich habe gestern und vorgestern mit vielen anderen Kantonsrätinnen und Kantonsräten gesprochen, und es wurde uns immer – zum Teil offen, zum Teil hinter vorgehaltener Hand – vorgeworfen: Wenn ihr elf euch nicht mal einig seid, dann seid ihr selber Schuld. Das mag sein. Wir haben es nicht geschafft, alle elf im Tal zu einen. Wieso, weiss ich bis heute nicht. Wo sind aber auch die anderen Kantonsräte aus der Region Walenstadt? Wurde in der Kommission Walenstadt gerettet und kurz darauf Wattwil abgeschossen? Das geht so nicht. Wo sind die Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus der Region Altstätten oder Flawil, die jetzt eine Lösung haben? Diese fehlende Geschlossenheit von uns, kreide ich mir auch an. Ich habe einiges versucht, wir haben es nicht geschafft, eine Einstimmigkeit zu erreichen.

Warum Wattwil ein Spezialfall ist: Müller-Lichtensteig hat einiges gesagt. Ich möchte auf die Weitläufigkeit eingehen. Am problematischsten wird es für die Gemeinde Nesslau-Krummenau, Ennetbühl. Wenn da die Regierung verlangt, man soll in 30 Minuten in einem Spital sein, dann wird das verunmöglicht. Wir in Wildhaus könnten sagen, das ist uns egal, wir haben das Spital Grabs, und die in Bütschwil abwärts könnten auch denken, egal, wir haben das Spital Wil. Das Toggenburg ist aber sehr weitläufig. St.Gallen, Rorschach, Flawil und Wil liegen an der A1, Grabs und Altstätten liegen fast direkt an der A13, Walenstadt und Uznach liegen an der A3. Und Wattwil ist eingeklemmt zwischen Ricken und Wasserfluh und verkehrstechnisch gesehen, etwas überspitzt formuliert, irgendwo im nirgendwo. Wattwil lief anständig, bis der Verwaltungsrat mit dem Aushungern begann. Der Verwaltungsrat hat immer mehr Fakten geschaffen und hat dadurch riesige Unsicherheit beim Personal, im Spital und bei der Bevölkerung ausgelöst. Ich war beim Bevölkerungsgespräch im Thurpark dabei, der Saal platzte aus allen Nähten. Der Verwaltungsrat hat so lange gesprochen und am Schluss noch gesagt, man dürfe noch drei bis fünf Fragen stellen – so lief das bei uns.

Dann zu den Hausärztinnen und Hausärzten: Auch hier, klar, Schwager-St.Gallen sagt, die Meinungen der Ärzte seien verschieden, je nachdem, mit wem man spricht. Ich war an zahlreichen Sitzungen in der Region, mit den Ärzten, der Gemeinde Wattwil, parteiintern usw., Müller-Lichtensteig hat es kurz angetönt. Ich möchte noch ein paar Zahlen genauer ausführen. In fünf Jahren sind von den jetzigen 31 Hausärztinnen und Hausärzten nur noch zehn unter 60ig-jährig. Jeder hätte dann, wenn die Bevölkerung so stabil bleibt, rund 3'700 Personen zu betreuen. Normal wären 1'000 pro Arzt. Welcher Arzt, welche Ärztin kommt ernsthaft neu ins Toggenburg, wenn sie wieder unzählige Wochenenddienste und 24-Stunden-Einsätze leisten müssen? Bis jetzt ist ein Grossteil durch das Spital abgedeckt. Die integrierte Notfallpraxis, die Böhi-Wil angesprochen hat, funktioniert einigermassen, aber nur, weil es nebenan ein Spital hat. Das ist nicht zu verwechseln mit einem GNZ mit vier bis fünf Betten. Der Toggenburger Ärzteverband stellte immer wieder klar, dass sie die Grundversorgung ohne Spital nicht gewährleisten können, weil kein Nachwuchs zu uns nachkommen wird.

Wir sind gewillt, und das hat die Gemeinde mehrfach gemacht, verschiedene Modelle zu prüfen. Der Eventualantrag Müller-Lichtensteig / Schöbi-Wil und der SP-Fraktion zeigt wieder eine Alternative. Wir sagen nicht, es muss genau so bleiben wie jetzt. Aber wir sagen, wir können nicht heute eröffnen und morgen schliessen. Hallo, das geht nicht! Das ist mein Demokratieverständnis. Wenn 78 Prozent der Bevölkerung vor sechs Jahren Ja zu einem 85 Mio. Franken Bau stimmten, davon wurden 60 Mio. Franken verbaut und jetzt will man will man es für 10 Mio. Franken verschenken? Erklären Sie das einmal irgendeinem Einwohner von uns. Ich habe es versucht, scheiterte aber enorm. Und dann wird uns vorgeworfen, wir müssten etwas machen? Ich bin mit meinem Latein am Ende, aber so geht es nicht, und dagegen werden wir uns wehren.

Apropos wehren, kurz zur Initiative, die jetzt heute morgen von einem Teil des Bürgerforums propagiert wurde. Das ist nicht in meinem Sinne. Wattwil erhalten Ja, aber wenn man das Kleingedruckte liest, wird da gegen Wil geschossen. Deshalb müssen wir, wenn alle Parteien da mitmachen wollen, den Initiativtext sicher noch überarbeiten.

Einige sagen: Ok, Wattwil kann man schliessen, dafür sieht man einen Neubau oder eine riesige Renovation in Wil vor. Ich habe in der Botschaft Zahlen von 150 bis 170 Mio. Franken gelesen. Da kann man sich fragen, ob das sinnvoll ist. Das soll aber keinesfalls gegen Wil gemeint sein, denn wir von der SP-Fraktion stehen ein für eine wohnortnahe Grundversorgung.

Zu den GNZ: Ich bin kein Arzt und ich muss Regierungsrat Damann einiges glauben. Aber ich kann auch anderen Ärzten glauben, die eben dann dieses GNZ betreiben müssen. Wir haben in mehreren Sitzung mit Ärztinnen und Ärzten gesprochen. Da war keine und keiner, die mir gesagt haben, das GNZ sei eine gute Idee. Wem soll ich jetzt glauben? Regierungsrat Damann sagt, GNZ, das komme gut und unsere Ärztinnen und Ärzte im Toggenburg sagen, man müsse das vergessen. Es gibt konkrete Vorschläge, wie unser Spital aussehen könnte. Es gibt da zahlreiceVorschläge seitens der Gemeinde, ob die alle gut sind oder nicht, das kann ich nicht beurteilen. Aber eine Grundversorgung, und das kann ich beurteilen, gehört auch aufs Land. Die Spezialisierung gehört ins Zentrum.

Noch etwas zum Joint Medical Master: Wir haben vor nicht allzu langer Zeit alle Ja zu Ausbildungsplätzen im Kanton St.Gallen für angehende Ärztinnen und Ärzte gesagt. Damals wurde in der Debatte gesagt, und zwar nicht von linker Seite, dass Landspitäler sehr wichtig sind, dass man diese angehenden Spezialistinnen und Spezialisten auch mal für einige Wochen oder Monate auf ein Landspital schicken sollte. Die Hoffnung ist, dass dann einige vielleicht hängenbleiben. Ich weiss von Ärzten, die die Ausbildung in Wattwil gemacht haben und dann hängengeblieben sind und jetzt entweder noch am Spital arbeiten oder eine Praxis eröffnet haben. Wenn das wegfällt, wird uns das sehr weh tun.

Müller-Lichtensteig hat die IHK-Studie aus dem Jahr 2013 erwähnt. Dazu interessiert mich die Meinung der IHK-Vertreter. Vielleicht möchte Götte-Tübach etwas dazu sagen, was sich denn in diesen sieben Jahren so wahnsinnig geändert haben soll, ausser dass die Medizin natürlich Fortschritte gemacht hat? Was aber noch dazukam, war die Studie von PWC, deren Votum sehr viele Firmen vertrauen. PWC sieht für die Schweiz für das Jahr 2030 noch sieben Gesundheitsregionen vor. Eine davon sind wir. Wissen Sie, dass PWC St.Gallen und Wattwil vorschlägt und alles andere weglässt? Verstehen Sie mich nicht falsch, das möchte ich nicht, aber Wattwil ist da ein Kernpunkt von der Topografie her.

Was mich am meisten aufregt, ist, dass wir hier den Willen der Bevölkerung mit Füssen treten. Also ich lasse mich gerne belehren, aber man kann doch nicht sagen, die Welt habe sich in sechs Jahren so grundlegend verändert? Nein, das hat sie nicht. Unser Volk hat Ja gesagt, wir bauen jetzt ein Spital und suchen eine gute Lösung für Wattwil. Aber schliessen? Nicht mit uns, dagegen wehren wir uns mit Händen und Füssen.

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Müller-Lichtensteig (im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion): Den Anträgen Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig ist zuzustimmen.

Ich habe zwei Bitten. Eine Bitte an den Präsidenten der vorberatenden Kommission, und zwar zu Bst. b Spital Wattwil, dazu gab es auch einen Antrag in der Kommission. Ich bitte Sie, dazu anschliessend das genaue Abstimmungsresultat bekannt zu geben. In diesem Fall ist es wichtig, um aufzuzeigen, dass sehr knapp über den Standort Wattwil entschieden wurde. Eine weitere Bitte: Ich habe hier den Bericht vorliegend: «Alternative Vorschläge; Schlussbericht». Dieser Bericht ist ein Jahr alt. Ein Jahr später hinterfragen wir alle – das darf man, aber ich glaube, man sollte darauf verzichten, darin die Auswirkungen von Corona mitzuberücksichtigen. Das Jahr 2020 ist ein spezielles Jahr mit Corona, das entsprechend negative Auswirkung auf die Spitäler hat. Das sollte man hier nicht einbringen, sondern ich möchte auf der Basis des Berichts der KPMG diskutieren und nicht neue Zahlen hinzufügen, die wir nicht kennen oder die beeinflusst sind durch Corona.

Zum Spital Wattwil: Das Spital Wattwil ist ein Sonderfall. Das zeigte unter anderem die Industrie- und Handelskammer (IHK) noch im Jahr 2013 auf. Gemäss der Studie HFutura sollte das Spital Wattwil langfristig erhalten bleiben mit einem Grundversorgerauftrag. Die gleiche Diskussion lief im Rahmen der Volksabstimmung 2014. Ich sehe auch auf der Regierungsbank Personen, die noch diese Meinung vertreten haben. Von diesem Sonderstatus ist aber weder von der Regierung etwas zu vernehmen, noch von der vorberatenden Kommission. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, dieses Versäumnis zu beheben und das Spital Wattwil wieder auf das Spitallandkarte zu heben. Die Gründe sind vielfältig und offensichtlich. Die Wichtigsten zusammengefasst:

  • Das Tal ist weitläufig und topografisch anspruchsvoll;
  • Die Spitäler im Umfeld sind nicht einfach zu erreichen, sollte dereinst zusätzlich das Spital Wil geschlossen werden, würde die Problematik massiv verschärft;
  • In Wattwil steht ein neu gebautes Spital. Dieses Spital soll weiter genutzt werden und zwar für medizinische Zwecke;
  • Im Toggenburg droht eine massive Unterversorgung mit medizinischen Leistungen und die geplante Pflegeeinrichtung kann die medizinischen Lücken nicht schliessen. Verstärkt würde diese Problematik noch dereinst mit der Schliessung von Wil, das habe ich bereits erwähnt, muss aber unbedingt auch beachtet werden;
  • Das grösste Problem ist die Unterversorgung mit medizinischen Leistungen. Das Spital Wattwil übernimmt heute eine wichtige Rolle in der Versorgung und mit der Schliessung fällt diese weg. Bereits Warzinek-Mels hat erwähnt, dass es Probleme mit den Hausärztinnen und Hausärzten und dem entsprechenden Nachwuchs gibt. In wenigen Jahren werden noch zehn Hausärzte im Toggenburg tätig sein, und das wird anschliessend ein grosses Problem werden.

Wir bitten Sie wirklich nochmals inständig, diese spezielle Ausgangslage im Toggenburg zu berücksichtigen.

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Regierungspräsident Damann: Ich kann nicht hundertprozentig antworten, weil ich nicht die ganze Zeit im Lenkungsausschuss dabei war. Ich kann einfach sagen, was meine persönliche Meinung ist, das haben wir auch in der Regierung nie besprochen. Meine persönliche Meinung ist, dass wir das Spital auch der Gemeinde Wattwil verkaufen würden, zu dem Preis, wie es Privaten angeboten wird. Was ich nicht garantieren kann, dass dann ein Leistungsauftrag für ein Spital gegeben werden kann, denn wir müssen abschätzen und genau abklären, ist die Bedürftigkeit da? Braucht es ein Spital Wattwil, was ich sehr bezweifle, weil wir haben genügend Betten im Kanton. Eine solche Leistungsvereinbarung kann auch jeder Kanton vor dem Verwaltungsgericht beanstanden. Man kann vor das Verwaltungsgericht gehen und das könnte der Fall sein. Als wir den Leistungsauftrag der Klinik Oberwaid gaben, hat der Kanton Thurgau Einsprache erhoben. Das ist das Recht der umliegenden Kantonen, dass sie eine Einsprache machen können.

Ihre erste Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, aber ich glaube nicht, dass die Regierung deswegen dieses Tempo eingeschlagen hat, denn wir wollten eigentlich schneller sein. Wir wollten eigentlich die Debatte, aber Corona hat uns etwa ein halbes Jahr gekostet. Wir wollten vorwärts machen. Ich habe das gar nicht gewusst, dass das so im Vertrag steht. Ich habe das Tempo vorgeschlagen, dass es jetzt gemacht wird und nicht später.

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Louis-Nesslau: Den Anträgen Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig ist zuzustimmen.

Bitte entschuldigen Sie, dass sich mich vorher schon so intensiv zu Wattwil geäussert habe. Für mich hatten die Anträge einen gewissen inneren Zusammenhang, man hat es auch an den Argumenten gehört. Ich mache da weiter, wo ich aufgehört habe. Ich habe zwei Fragen zum Zeitplan dieser alternative Lösung in Wattwil. Ich bin überzeugt, dass die Antworten darauf vielleicht bei der Entscheidungsfindung eine gewisse Relevanz haben.

Ich entschuldige mich auch, dass ich diese Fragen nicht in der vorberatenden Kommission gestellt habe. Mir war das damals noch nicht bekannt. In der öffentlichen Urkunde zur Abtretung des Spitals Wattwil von der Gemeinde Wattwil an den Kanton St.Gallen vom 1. Januar 2003 steht unter Ziff. 8 Rückübertragungsverpflichtung: «Für den Fall, dass der Kanton St.Gallen innerhalb der nächsten 20 Jahren ab den Eigentumsübergang kein systematisches Akutspital mehr betreibt oder unter Aufsicht des Kantons nicht mehr als somatisches Akutspitälern betreiben lässt, hat die politische Gemeinde Wattwil Anspruch auf die unentgeltliche Rückübertragung des Grundstückes 231 [Anm.: das ist der Boden] sowie die entgeltliche Rückübertragung der Gebäude ohne Betriebsinventar zum dannzumaligen baulichen und betrieblichen Zustand.» Und dazu meine Fragen: Hat man den Zeitplan bewusst so gewählt, dass diese Übertragungsverpflichtung nicht mehr erfüllt werden muss? Würde man der politischen Gemeinde Wattwil die Übertragung zum selben Preis, zu diesen 10 Mio. Franken anbieten? Man hat generell bei diesem Geschäft im Operativen Tatsachen geschaffen, die letztendlich jetzt die Strategie definieren. Das Resultat darf in meinen Augen so nicht festgehalten werden.

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Thurnherr-Wattwil: beantragt im Namen der SP-Fraktion in Ziff. 1 einen neuen Bst. f mit folgendem Wortlaut: «das Spital Wattwil.»

Ich frage mich, ist es ein gutes Zeichen, dass uns das Schweizer Fernsehen wieder beehrt? Sie filmten schon dreimal in Wattwil. Das Thema Spital Wattwil hat anscheinend nationales Interesse geweckt. Leider in jüngster Vergangenheit mit negativen Tatsachen. Hoffentlich entsteht heute ein positiver Filmbericht. Als Kantonsrat der Standortgemeinde Wattwil hat mich dieses Thema seit langer Zeit fest im Griff und ich fühle mich gedrängt, Ihnen die Ereignisse rund um den Spital nochmals kurz zu präsentieren. Ich möchte das mit drei Schlagzeilen machen:

  1. Eröffnung und Schliessung eines neuen Spitals am gleichen Tag. Dies geschah im Juni 2018 in Wattwil. Dieses Ereignis wird wohl einzigartig in der Spitalgeschichte von St.Gallen bleiben.
  2. Ein neukonzipierter Operationssaal wird erstellt, aber nie eingeweiht, noch schlimmer, er wird wieder abgebaut.
  3. Ein neuwertiges Spital soll in nächster Zeit in ein Pflegeheim umgebaut werden. Dies sind die neusten Pläne der St.Galler Regierung.

Dass diese drei unglaublichen Schlagzeilen grosses Entsetzen, Empörung, Wut und grosses Kopfschütteln auslösen, ist mehr als verständlich. Eine solche Kombination gleicht einem einzigartigen Schildbürgerstreich. Schnellstmöglich wurde von Seiten der Standortgemeinde Wattwil das Gespräch mit dem Verwaltungsrat gesucht. Es sei erst ein Grobkonzept und der Verwaltungsrat und Lenkungsausschuss seien ergebnisoffen, noch sei nichts entschieden. «Ergebnisoffen», das neue Zauberwort in der Spitaldebatte, das löste Aktivismus aus.

In gebündelter Zusammenarbeit mit externen Partnern präsentierte die Gemeinde Wattwil dem Kanton neue medizinische Konzepte. Sie wurden zwar angehört, wie ernsthaft diese Anliegen geprüft wurden, entgeht meinen Kenntnissen. Was ich aber genau weiss, die Gemeinde Wattwil steht nach der Anhörung vor einem Scherbenhaufen, kennt die geforderten erwünschten Rahmenbedingung weiterhin nur lückenhaft, Frustration und Unverständnis bleiben in Erinnerung vom Besuch in der Pfalz.

Zur zweiten Schlagzeile: Immer und immer wieder greift der Verwaltungsrat in die Standortstrategien ein. Mal nur im Kleinen, dann aber wieder mit dem Vorschlaghammer. «Ende der Operationstätigkeit am Standort Wattwil», hiess es im April 2019. Ein wirklicher Paukenschlag und dieser verursacht weitere Verunsicherung beim Personal. Damit war auch der Weg frei für das unglaubliche Ausräumen des neuen Operationssaals. Die Negativspirale der Landspitäler dreht sich immer schneller. Das Ausbluten und Aushungern Wattwils geht gezielt munter weiter. Dass die Fallzahlen sinken und die negativen finanziellen Auswirkungen da sind, muss ich wohl nicht erwähnen. Der Verwaltungsrat kommt seinem Ziel – Schliessung Wattwil – einen entscheidenden Schritt näher.

Kommen wir zur dritten Schlagzeile: Umwandlung der Spitalliegenschaft in ein Pflegezentrum. Die Regierung will mit der neuen Strategie das medizinische Angebot in Wattwil streichen und die Liegenschaft einem Privaten verkaufen. Andere sprechen von verscherbeln. Hier werden Volksvermögen, etliche Millionen, grobfahrlässig vernichtet. Unglaublich, ein CEO in der Privatwirtschaft könnte unverzüglich abdanken. Dies hinterlässt bei der Gemeinde Wattwil einen bitteren Nachgeschmack. Ihre Lösungsvorschläge, welche die Standortgemeinde mit Partnern präsentiert hat, wurden von der Regierung stets vom Tisch gewischt. Wieso aktuell ein Privater den Zuschlag für die Liegenschaft erhalten soll, bleibt rätselhaft. Wattwil sucht bei ihren Lösungsansätzen stets eine öffentlich-rechtliche Lösung, diese wäre als Gemeindeverbund oder als Stiftung angedacht gewesen.

Diese drei unschönen Schlagzeilen stossen auf grosses Unverständnis in der Bevölkerung. Hand aufs Herz, Sie haben selten so viele Mails und Briefe erhalten wie zu diesem Thema. Die St.Galler Regierung will aber trotz all diesen Vorschlägen keine medizinischen Leistungen in Wattwil. Der Verwaltungsrat spurte diesen Weg gezielt vor und die Regierung vollendet nun die Schliessung des Spitals Wattwil. Pflege ist keine Medizin oder gehen die Toggenburgerinnen und Toggenburger künftig ins Altersheim bei akuten Bauchschmerzen? Ich verstehe den Groll der Region und auch den Unmut des Gemeinderates. Es muss eine medizinische Lösung für Wattwil her.

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Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt klar, dass die Beratung des Antrags zu Ziff. 1 Bst. g betreffend das Spital Walenstadt hinfällig ist, da es gemäss Antrag der vorberatenden Kommission auf der Spitalliste steht. Es geht nur um die redaktionelle Frage, welchem Buchstaben es zuzuordnen ist.

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16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag von Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig und der SP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. e mit 84:29 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.



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Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Zum Beispiel der Antrag Schöbi Altstätten / Müller-Lichtensteig, aber auch die kommenden Anträge sind in in der Kommission ähnlich gestellt worden. Die Stossrichtung ist die Gleiche. Ich habe in der Mittagspause Schöbi-Altstätten gefragt, ob das bewusst so ist. Es kann sein, dass es eine gewisse Änderung ist und nicht ganz gleich wie in der Kommission. Die ähnlichen Vorstösse in die gleiche Stossrichtung fanden alle keine Mehrheit in der Kommission und ich bitte Sie, am Kommissionsergebnis festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Erlauben Sie mir kurz eine Erwiderung gegenüber Regierungspräsident Damann. Es geht mir um das dargestellte Gesellschaftsbild. Regierungspräsident Damann hat ausgeführt, es sei eben vielen Frauen wohler, wenn sie Teilzeit arbeiten können. Ich gehe davon aus, dass Sie damit primär diejenigen Frauen ansprechen, die Kinder haben, denn ich denke Frauen, die nicht auch noch Familienarbeit wahrnehmen, sind sehr wohl gleichermassen in der Lage, 100 Prozent zu arbeiten, wie dies auch Männer sind. Nur, es wäre schön, es wäre eben auch Männern, die Kinder haben, wohler, wenn sie Teilzeit arbeiten könnten.

Es sollte kein Thema der Frauen sein und ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas ansprechen, auch gegenüber Schwager-St-Gallen. Ja, es hat viel mehr Frauen an den Spitälern, die dort arbeiten. Wir haben beinahe 60 Prozent, 58, 6 Prozent aller Assistenzärztinnen sind Frauen. Gehen wird aber in der Chefarztposition, sind es noch 12,6 Prozent Frauen. Also wir haben hier vielleicht schon einen Wandel. Der Wandel ist aber auf der unteren Stufe, und dort, wo die Chefs sitzen, haben wir immer noch mehr Männer. Ich möchte hier bitten, vielleicht ein bisschen am Gesellschaftsbild zu arbeiten.

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16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Sie haben jetzt sehr viele engagierte regionalpolitische Voten gehört, auch unhaltbare Vorwürfe und Unterstellungen. Die CVP-EVP-Fraktion steht hinter dem Entscheid der vorberatenden Kommission. Die Ausnahmen haben Sie fast ausnahmslos gehört. Der Aufruf zur Solidarität ist vielleicht nicht so gut, weil nicht alle Spitäler genau gleich gelagert sind.

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16.9.2020Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich spreche noch kurz zu Altstätten, zu Wattwil wird es dann etwas länger. Ich danke zuerst den Vorrednern Schöbi-Alstätten, Warzinek-Mels, Müller-Lichtensteig und so weiter und meinen Fraktionskollegen. Das ist eben nicht «Gärtlidenken» wir uns die einen das vorwerfen, sondern wir sind für diese drei Landspitäler und nicht nur für Wattwil und Schöbi-Altstätten nur für Altstätten, das möchte ich klar festhalten.

Ich appelliere jetzt an alle: Solidarität, Solidarität, Solidarität. Wir sind ein Ringkanton mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen. Was hier passiert, ist ein reines Trauerspiel. Gestern habe ich im TVO gehört, man werde alle Anträge ablehnen. Ja ,was sollen wir noch hier? Sollen wir jetzt noch einfach für die Presse ein bisschen schön machen und gut aussehen? Nein, es geht für uns um viel, um sehr sehr viel, und ich werde mich nachher zu Wattwil eingehender äussern. Ich appelliere jetzt aber schon im Fall von Altstätten an die Solidarität von uns allen.

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16.9.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau: Güntzel-St.Gallen hat von einzelnen Stimmen der SVP-Fraktion gesprochen, die anderer Meinung sind, Sie hören eine davon. Ich bitte Sie, den Antrag der Kantonsräte Schöbi Altstätten / Müller-Lichtensteig bzw. der SP-Fraktion insgesamt zu unterstützen. Sie haben von den Antragstellern viele Argumente gehört, insbesondere Warzinek-Mels hat sie dabei unterstützt. Er hat Argumente für den Spitalstandort Wattwil gebracht, die nicht von den Toggenburgern kamen, sondern von ausserhalb und ich bitte Sie darum, diesen Anträgen zu folgen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um noch einige neue Anmerkungen zu bringen und es sind Anmerkungen zu dieser Alternative, die vorgeschlagen wird in der Botschaft für den Standort Wattwil. Es sind eigentlich Argumente, die für das Festhalten von Wattwil als Spitalstandort sprechen sollten.

Ich kann einige Punkte, die bezüglich dieser Alternative genannt werden, nicht nachvollziehen. Ich bin überzeugt, dass die Regierung beim Festhalten dieser Alternative in der Botschaft einige taktische Fehler gemacht hat. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die Regierung eine einzelne private Gesellschaft herausgreift und dies in der Botschaft zentral erwähnt. In meinen Augen gibt es dafür zwei Gründe und vielleicht wird uns ein Regierungsvertreter aufklären, wo die Wahrheit liegt. Entweder waren die Verhandlungen im vergangenen Februar schon so weit fortgeschritten, dass es eigentlich nur eine abgeschlossene Sache war und es nur noch eine Möglichkeit für den Standort Wattwil, eine Interessentin, eine Käuferin der Liegenschaft, gab. Wenn diese Abmachung aber schon so weit fortgeschritten war zu diesem Zeitpunkt, dann wird die Entscheidungshoheit des Kantonsrates massiv beschnitten. Denn dieser Festlegung, dass es kein Spitalstandort mehr sein und deshalb verkauft werden soll, ist eine Kompetenz des Kantonsrats und die können wir faktisch nicht mehr nutzen, wenn das so beschnitten wird. Möglicherweise hat man aber an dieser Gesellschaft etwas voreilig festgehalten. Dafür spricht die Tatsache, dass die Vertreter der Gesellschaft nicht wussten oder keine Kenntnis hatten über die Details der Abmachung, die in der Botschaft festgehalten wurden.

Es gab weitere Interessenten und diesen wurden teilweise noch vor einem Jahr gänzlich andere Vorgaben gemacht. Es wurde z. B. festgehalten, dass es bevorzugt wäre, wenn die zukünftige Eignerin der Liegenschaft nicht gleichzeitig Betreiberin ist. Das waren die Vorgaben, welche galten und jetzt mit dieser Lösung nicht eingehalten würden. Eine weitere Tatsache, die ich nicht nachvollziehen konnte, ist, dass der erwartete Verkaufserlös von 10 Mio. Franken überhaupt in der Botschaft steht. Die private Gesellschaft hatte angeblich keine Informationen über diese Preisvorstellung.

Ich habe die Vermutung, dass dieser Verkaufserlös bewusst eher tief festgehalten wurde, denn es wird die Meinung in diesem Rat nicht mehr ändern, ob wir jetzt 40, 50 oder 20 Mio. Franken in den Sand gesetzt haben. Es interessiert anscheinend die Wenigsten. Aber wenn wir nachträglich einen zusätzlichen Mittelfluss haben, der über diesen 10 Mio. Franken wäre, dann kann man das als Erfolg verkaufen. Das Problem daran ist, dass ich Ihnen hier garantieren kann, dass es ein Mittelfluss sein wird, der nicht über 15 Mio. Franken ist, weil dann müsste es nochmals in den Kantonsrat nach Art. 17octies des Gesetzes über die Spitalverbunde (sGS 320.2; abgekürzt GSV). Dann müsste dieser Entscheid nochmals vorgelegt werden und das wird nicht passieren. Ich finde, so geht man mit öffentlichen Mitteln nicht um. Ich habe zwei konkrete Fragen zum Zeitplan für diese Alternativlösung oder die Entwicklung in Wattwil.

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Wir sind in der Diskussion über das Spital Altstätten.

Louis-Nesslau: Es geht um den Antrag Schöbi-Altstätten / Müller Lichtensteig.

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Wie ich erklärt habe, gehen wir buchstabenweise vor, jetzt sind wir beim Spital Altstätten, danach beim Spital Wattwil. Es wäre sinnvoll, wenn Sie Ihre Fragen zum Spital Wattwil später stellen würden.

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Güntzel-St.Gallen (im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion): Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass die Qualitätssicherung des medizinischen Angebots höchste Priorität hat, was eine Konzentration auf wenige Spitalstandort erfordert. Und an dieser Aussage lässt sich unsere Fraktion, mindestens die Mehrheit davon, messen. Wir haben die Unterlagen selbstverständlich ausführlich studiert und diskutiert und am Schluss auch Varianten angeschaut. Die Fraktion hat sich grossmehrheitlich für die Lösung der vorberatenden Kommission, also das abgeänderte Projekt und Konzept «5plus4« entschieden. Das heisst mit anderen Worten, dass die Mehrheit unserer Fraktion, aber einzelne regionale andere Stimmen wird es geben, die Spitäler Altstätten, Wattwil und später auch Flawil und Rorschach nicht unterstützen wird.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis oder eine Interpretation eines Vorredners heute Morgen. Warzinek-Mels hat über seine grosse Erfahrung berichtet und unter anderem mehrmals das Spital Schiers erwähnt.

Ich habe das Gefühl, wenn dieses verhältnismässig kleine Spital sowohl medizinisch aber auch wirtschaftlich Erfolg hat, dann ist es leider die Ausnahme, die möglicherweise die Regel bestätigt. Aber ich glaube nicht, dass wir ohne Konzentration, wenn wir sechs, sieben, acht oder neun Spitäler behalten, ans Ziel kommen. Die Konzentration und Spezialisierung ist keine st.gallische Erfindung, sondern ist schweizweit und wahrscheinlich weltweit im Trend. Somit darf es einzelne Ausnahmen geben, aber es kann nicht die Wegleitung oder die Voraussetzung sein, deswegen keine Spitäler zu schliessen. Ich bitte Sie, die Anträge abzulehnen.

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16.9.2020Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: legt seine Interessen als Mehrspartenpatient offen. Ich vertrete weder irgendeine Ärztegruppe noch einen Spitalverband, weder ein Ein- oder Mehrspartenspital. Ich bin ein Mehrspartenpatient und ich spreche in diesem Sinne nur für mich und für meine Erfahrungen, die ich im Gesundheitswesen gemacht habe.

Meine ersten Erfahrungen im Gesundheitswesen gehen auf das Spital Wattwil zurück. Mir wurde dort als elf- oder zwölfjährigen Junge der Blinddarm operiert und es ist offensichtlich gut herausgekommen, da bin ich dankbar. Im Jahr 1993/1994 war ich Krebspatient im Kantonsspital St.Gallen, vor zehn Jahren hatte ich wiederum eine ziemlich massive Erkrankung. Ich hatte eine Herzschwäche zu überwinden. Im Februar dieses Jahres habe ich auch wieder dank dem Kantonsspital zwei Herzinfarkte überstanden. Ich kann damit sagen, ich bin ein durchaus erfahrener Patient mit einer gewissen Spezialisierung. Ich verdanke dem Schweizer Gesundheitswesen sicher dreimal mein Leben, dass ich noch hier stehen darf. Ich verdanke es auch einem Gesundheitswesen, dass sich massiv entwickelt hat in den letzten zehn bis 20 Jahren. Ich trage eine Smart Watch, die meinen Herzschlag misst, ich bin immer informiert, wie das aussieht. Ich bin seit 30 Jahren Diabetiker. Ich habe einen Chip an meinem Arm und kann regelmässig mit meinem Smartphone meinen Glukosestand abfragen und entsprechend reagieren, wenn etwas nicht gut ist.

Warzinek-Mels hat aus einem Leserbrief von Robert Schönenberger zitiert, den ich auch gelesen habe. Er ist Präsident des St.Galler Ärztevereins. Ich habe mir die Mühe gemacht, um mit anderen Ärzten in der Stadt St.Gallen zu sprechen und ich kann Ihnen sagen, dass das nicht einfach die Meinung des St.Galler Ärztevereins ist. Es gibt in der Ärzteschaft durchaus unterschiedliche Auffassungen, was der richtige Weg ist, so wie das bei uns hier im Rat auch ist. Aber ich finde es ein bisschen gewagt, dass ein Präsident eines Ärztevereins, ohne Rücksprache mit seiner Basis, mit seinem Titel als Präsident des Ärztevereins solche Äusserungen macht, damit habe ich Mühe.

Warum es zu wenig Hausärzte gibt, auch aber nicht nur auf dem Land, dafür gibt es viele Gründe. Aber sicher kein entscheidender Grund ist, wie nah oder wie fern ein Spital ist. Es lohnt sich, die Gründe für den Ärztemangel, den Hausärztemangel näher anzuschauen.

Erster Punkt: Die Lohnstruktur in der Ärzteschaft. Ärztinnen und Ärzte verdienen ganz viel Geld, wie z. B. auch die hier im Rat sehr gut vertreten Anwältinnen und Anwälte. Dabei gibt es aber sehr grosse Unterschiede in den Fachbereichen. Zu den Top-Verdienenden gehören die Spezialisten wie etwa die Chirurgen oder die Urologen. Die mittlere Lohnsparte eines Arztes gehört nicht zu den Spitzenlöhnen und liegt bei rund 8'700 bis 11'400 Franken im Monat. Es gibt aber gerade auch in der Allgemeinmedizin bzw. bei den Hausärztinnen und Hausärzten Löhne, die tiefer liegen. Fazit: Es gibt sehr grosse Unterschiede bei den Handwerkerinnen und Handwerkern im Gesundheitswesen. Und nicht immer verdienen diese eigentlich das, was ihnen aufgrund ihrer Verantwortung und Arbeitslast zustehen würde. Andere verdienen für ihr Schaffen viel zu viel.

Zweiter Punkt: Die Feminisierung der Medizin – ein Begriff, von dem ich erst in den letzten paar Tagen gehört haben. Es drängen immer mehr Frauen in eine berufliche Domäne vor, die früher fast ausschliesslich Männern vorbehalten war. Hier die allwissenden, heilenden Götter in ihren weissen Kitteln, da die «nur» pflegenden Krankenschwestern, wie der Beruf der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns früher hiess. Diese Entwicklung durfte oder musste ich in der ersten Hälfte dieses Jahres selber erleben. In einem modernen Spital gibt es keine so ausgeprägten Hierarchiestruktur mehr, wie das noch vor vielleicht zwar zwei Jahrzehnten der Fall war. Im Rahmen eines wochenlangen Spitalaufenthaltes habe ich in drei Spitälern neben Herzspezialisten beiden Geschlechts auch gegen zehn Urologen kennengelernt. Darunter war die Hälfte Frauen. Und diese standen ihren männlichen Kollegen natürlich fachlich in nichts nach. Früher war es für Frauen völlig normal, dass die Gynäkologen ausschliesslich Männer waren. Als Mann meiner Generation muss ich mich erst noch daran gewöhnen, dass Frauen in diesem für uns Männer sensiblen Bereich genauso gut heilen können. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Sparten der Medizin.

Dritter Punkt: Neue Lebensmodelle. Dass mehr Frauen den Beruf Ärztin ausüben und mehr Männer einen Pflegeberuf ergreifen, ist eine gute Entwicklung. Diese trägt auch dazu bei, dass sich Lebensmodelle wandeln. Früher haben männliche Hausärzte bis zum Umfallen gearbeitet und gaben ihre Praxis erst an ihrem Todestag auf. Heute setzt sich interdisziplinäres Teamwork in Gemeinschaftspraxen immer mehr durch. Moderne Ärzte achten mehr auf eine ausgewogene Work-Life-Balance, was unter dem Strich nicht nur gut für ihre eigene Gesundheit ist, sondern auch für jene der Patientinnen und Patienten. Hausärztinnen und Hausärzte möchten auch eine 40- oder 42-Stundenwoche und fünf Wochen Ferien haben pro Jahr. Ein weiterer Punkt ist die Ausbildung. Die Schweiz hat es sich viel zu lange zu einfach gemacht und statt in die Ausbildung eigener Fachkräfte investiert, einfach solche aus dem Ausland und bei uns in der Ostschweiz insbesondere aus Deutschland geholt. Dazu gehören neben Pflegenden eben auch Ärztinnen und Ärzte. Diese Fachkräfte fehlen natürlich bei unseren grossen nördlichen Nachbarn. Die offenen Plätze werden durch gut ausgebildete Fachpersonen aus dem Osten Deutschlands ersetzt, mit geringeren Lohnansprüchen. Im Osten Deutschlands rücken Fachkräfte aus Polen nach und in Polen solche aus der Ukraine.

Es ist ein guter erster Schritt, dass vor wenigen Tagen in St.Gallen die ersten 26 Studierenden ihr Medizinstudium angefangen haben. Eine Entwicklung zu der auch die ehemalige Regierungsrätin Hanselmann beigetragen hat. Die Beibehaltung eines Landspitals macht den Beruf eines Hausarztes bzw. einer Hausärztin nicht wirklich attraktiver und eine gute Notfallversorgung bliebe auch bei einer Aufhebung des Spitals Wattwil für das Toggenburg bestehen. In der Stadt Zürich etwa gibt es Quartiere, von denen die Fahrt zum nächsten Spital länger dauert, als von jedem Ort im Toggenburg nach Wil oder nach Grabs. Es mag Gründe geben, dass sich Ärzte innerhalb oder auch ausserhalb des Toggenburgs für die Erhaltung der Landspitäler einsetzen. Aber es ist lange nicht so, dass dies eine Mehrheitsmeinung dieses Berufsstands wäre, weder der Ärzteschaft, noch der Pflegeberufe. Was wir schnellstmöglich überwinden müssen, ist das «Gärtlidenken» für einzelne Spitalstandorte. Wir müssen schnellstmöglich verstärkt in Regionen denken, die auch über Kantons- oder sogar Landesgrenzen hinausgehen. Der Fürst von Liechtenstein soll gesagt haben, das Fürstentum hätte mit gutem Grund keinen Flughafen. Da müsse man für ein Volk von 30'000 Menschen auch kein neues Spital bauen. Ich bin kein Monarchist, aber diese fürstliche Vernunft sollte auch in den St.Galler Regionen, aber auch in den beiden Appenzell mehr Verbreitung finden.

Bei der Spitalplanung dürfen finanzielle Überlegungen nicht im Vordergrund stehen. Stimmt aber die Qualität des Gesundheitswesens, dann wirkt sich dies auch auf die Kosten positiv aus. Als Beispiel mag unser Nachbarkanton Thurgau mit seinen zwei Mehrspartenspitälern in Frauenfeld und Münsterlingen dienen, die zu 100 Prozent dem Kanton gehören. Die Spital Thurgau AG stellt eine gute Gesundheitsversorgung sicher und fährt dabei bei erst noch Gewinne ein.

Ein letztes Wort zur Notfallversorgung: «Möglichst schnell am richtigen Ort» muss das Motto sein und nicht schnellstmöglich am falschen Ort. Wir haben diesen Flyer bekommen heute beim Empfang in den Ratssaal. Ich muss sagen, mich macht dieser Flyer ziemlich wütend. Hier wird behauptet, dass jemand gestorben ist, weil er mit der Ambulanz statt nach Wattwil nach Wil gebracht wurde. Ich durfte oder musste im Februar/März dreimal mit der Ambulanz unterwegs sein. Und ich kann Ihnen sagen, das sind Fachleute, die diese Ambulanzen betreiben. Wenn die Ambulanzmannschaft der Meinung war, dass es besser sei, nach Wil zu fahren, als in Wattwil Halt zu machen, dann hatten Sie wirklich guten Grund dazu. Was wir hier bekommen haben, ist eine Propaganda der übelsten Sorte und das macht mich wirklich wütend.

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Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Wir Grünliberalen stehen hinter der von der Regierung aufgezeigten Spitalstrategie. Wir sind jedoch der Meinung, dass es versäumt wurde, die Altersmedizin ganzheitlich zu betrachten. Die Bereinigung der Spitalstandorte hätte die Möglichkeit geboten, das bestehende und zukünftig notwendige Angebot in einer alternden Gesellschaft zu hinterfragen und neu zu positionieren. Insbesondere die Tatsache, dass ältere Menschen oft nicht das ganze Spektrum der Medizin ausnutzen möchten und eine wohnortnahe Betreuung sozial wichtig ist. Wir werden deshalb die beiden Eventualanträge Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig. unterstützen.

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Benz-St.Gallen (im Namen der Grünen-Fraktion): Es ist nur konsequent, dass die Grünen diesen Antrag ablehnen und die Spitalstandorte Altstätten, Wattwil und Walenstadt nicht als Standorte definiert haben möchten. Wir unterstützen aber den Eventualantrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig und jetzt auch der SP.

Wie bereits erwähnt, bedeutet mir persönlich das Spital Altstätten etwas. Die dort angeboten Akutgeriatrie ist gut aufgestellt, wie ich erst kürzlich in meinem privaten Umfeld selber erfahren durfte bzw. musste. Denn es ist nie schön, wenn Angehörige notfallmässig ins Spital eingewiesen werden.

Das Spital Altstätten liegt in unmittelbarer Nähe zum Pflegeheim, zum Altersheim, zur Demenzabteilung und zu Alterswohnungen. Es macht Sinn, dieses Angebot in irgendeiner Form zu erhalten und mit der Inneren Medizin und Palliative Care zu verbinden. Wenn wir dies als Spitalstandort festlegen, dann wissen wir nicht, was geschieht, dann wissen wir nicht, ob wirklich Akutgeriatrie dort entsteht. Das wäre aber sinnvoll, ein Kompetenzzentrum für spezialisierte Altersmedizin. Das können wir uns gut vorstellen. Der Betrieb muss nicht unter der Fahne des Spitalverbunds laufen. Alternative Trägerschaftsmodelle mit privaten Leistungserbringern, allenfalls zusammen mit den Gemeinden oder dem Kanton, sind zu prüfen. Entscheidend ist, dass die Unterstützung von der Ärzteschaft von den Gemeinden und von den Altersorganisationen her gegeben ist. Es muss nicht selbsttragend sein, aber ein finanzielles Desaster sollte es auch nicht werden. Deshalb braucht es aus unserer Sicht auch die Offenheit, zu scheitern.

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Mattle-Altstätten (im eigenen Namen als Gemeindepräsident von Altstätten und im Namen der Gemeindespitalkonferenz): Die Deutschen sind uns für einmal voraus. Die Anzahl der Krankenhäuser in ländlichen Regionen sinkt seit Jahren aufgrund von Unterfinanzierung und der dadurch verunmöglichten Investitionen. Inzwischen sind uns die Deutschen aber auch in einem weiteren Punkt voraus.

Sie vermissen ihre Regionalspitäler inzwischen sehr. Niemand Geringeres als der deutsche Städte- und Gemeindebund anerkennt die wachsende Bedeutung der wohnortsnahen Grundversorgung und fordert, die Abwärtsspirale mit laufenden Krankenhausschliessungen zu durchbrechen. Denn in Deutschland merkt man nun, dass die Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Städten und Gemeinden zunehmend schwierig wird. Den Krankenhäusern im ländlichen Raum kommt eine immer grössere Bedeutung bei der Sicherstellung der ärztlichen Grundversorger insgesamt, also auch der ambulanten Versorgung, zu.

Müssen wir die Fehler der anderen unbedingt auch machen oder wäre es nicht besser, aus den Fehlern der anderen zu lernen und bessere Lösung zu suchen? Ich beschränke mich auf drei zentrale Aspekte in der Beantwortung dieser Frage. Erstens wurde die von uns eingebrachte Lösung von einer wohnortsnahen geriatrischen Grundversorgung vom Lenkungsausschuss nie ergebnisoffen und konstruktiv geprüft. Obwohl verschiedene Fachexperten darin einen sinnvollen Ansatz sehen, wurde dieses Konzept vom Lenkungsausschuss abgelehnt. Zweitens wurde dieser Vorschlag selbst noch abgelehnt und nicht weiter geprüft, nachdem sich gezeigt hat, dass die Mehrkosten gegenüber der «4plus5» Strategie lediglich 6 Mio. Franken pro Jahr betragen für alle drei Standorte Walenstadt, Wattwil und Altstätten und damit im statistischen Fehlerbereich liegen. Es zeigt sich wiederholt, dass das Hauptziel der Strategie die Stärkung des Kantonsspitals St.Gallen ist, indem künftig möglichst viele Patientinnen und Patienten in dieses transferiert werden sollen.

Argumentiert wurde dabei, und damit bin ich bereits beim dritten Punkt, mit der Qualität der medizinischen Versorgung und der hierzu erforderlichen Fallzahl. Regierungsrat Damann hat dies in einem Interview im St.Galler Tagblatt und heute morgen wiederholt. Aber Qualität kann und darf man nicht nur anhand von Fallzahlen messen. Qualität ist gerade für ältere Menschen bspw. auch eine wohnortnahe Grundversorgung, der Zugang zu Bezugspersonen und lokalen Institutionen oder überschaubaren Strukturen. In Deutschland bereut man heute vielerorts vorschnelle Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung. Wir sollten nicht vorschnell entscheiden, sondern auch an den Standorten Altstätten und Wattwil die verfügbare Zeit bis zur geplanten Schliessung für eine vertiefte und ergebnisoffene Prüfung nutzen. Schöbi-Altstätten hat das bereits angetönt. Lernen wird auch aus den Fehlern anderer und unterstützen den Antrag.

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Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion):

Es mag Sie nicht erstaunen, dass ich Sie im Namen der FDP-Delegation bitte, am Ergebnis der vorberatenden Kommission festzuhalten.

Zwei kleine Bemerkungen: Verschiedene Rednerinnen und Redner haben in ihrer Argumentation sehr viele Details erwähnt, wie sie irgendetwas leisten möchten, umbauen möchten strukturieren möchten. Ich glaube, wir befinden uns, wenn wir auf dieser Ebene argumentieren, bereits wieder auf der Ebene der operativen Verantwortlichen. Ich glaube, wir sollten wirklich das Zutrauen haben, dass der Verwaltungsrat, dass auch die CEOs unserer Spitalverbunde nicht sehenden Auges in die falsche Richtung gehen, sondern, dass sie ihre Verantwortung tatsächlich auch wahrnehmen. Folglich gilt für solche Fragen wie «Haben wir genügend Spitalbetten?», «Wird es genügend Lösungen geben für die Probleme, die anstehen?», eben die Klärungen, die gefordert werden, unter anderem im Antrag von Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig, diese Klärungen haben aus unserer Sicht bereits stattgefunden, einerseits eben in der Verantwortung der Verwaltungsräte, aber auch durch den Lenkungsausschuss und in intensiven Diskussionen in der vorberatenden Kommission. Also da nochmals Zeit aufzuwenden für weitere Abklärungen scheint uns wirklich jetzt nicht angebracht. Eine kleine Bemerkung an die Adresse von Hasler-Balgach. Sie hat gewisse Argumente als intelligent bezeichnet, daraus schliesse ich, das anderslautende Argumente als nicht intelligent gelten. Es ist eigentlich die Gepflogenheit, im Rat solche wertenden Aussagen zu unterlassen.

Und schliesslich noch die Frage zur Geriatrie in Altstätten. Schöbi-Altstätten hat die Frage gestellt, ob es sinnvoll wäre, eine Akutgeriatrie in Altstätten zu führen und er hat gemutmasst, dass vielleicht die geriatrische Klinik St.Gallen deren Verwaltungsratspräsident ich bin, mehr Patienten brauchen könnte. Ich kann Schöbi-Altstätten versichern, dass die geriatrische Klinik St.Gallen einen Leistungsauftrag für akutgeriatrische Leistungen in der Spitalregion 1 hat. Sie ist auf der Spitalliste des Kantons Appenzell Ausserrhoden und hat auch Patienten aus dem angrenzenden Thurgau.

Die Patientinnen und Patienten aus dem Rheintal würden im neuen Konzept in der Akutgeriatrie in Grabs betreut. Schöbi-Altstätten kann die Chefärztin in Altstätten, Frau Schwenk, fragen, sie weiss haargenau, dass diese Konzentration so angedacht ist.

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Müller-Lichtensteig (im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion ): Ich erlaube mir kurz eine allgemeine Bemerkung zu unserem Antrag von Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig zu machen. Zwar habe ich beim Eintreten ausführlich über die Lösung B2 gesprochen, möchte aber hier zusammenfassend nochmals die wichtigsten Argumente vortragen. Das wäre nicht die Radikallösung, die B2-Lösung, sondern der gut schweizerische Kompromiss, wie wir ihn in vielen anderen politischen Themen auch immer wiederfinden. Diese Lösung bietet verschiedene Vorteile. Die Lösung B2 mit dem Erhalt der Landspitäler Walenstadt, Altstätten und Wattwil ist finanziell tragbar. Der EBITDA Unterschied liegt, wie bereits beim Eintreten gesagt, bei 0,5 Prozent. Die Lösung reduziert ebenfalls stark die Spitalbetten, ohne dass an anderen Orten neue Spitalbetten gebaut werden müssen, wie bspw. in Wil oder Grabs. Mit Spezialisierungen kann auch die Qualität erhalten werden und es können Fachkräfte auch für die Zukunft gewonnen werden. Die Vorteile der kleinen Einheiten können ausgenutzt werden, dem Stadt- und Landausgleich wird Genüge getan. In diesem Sinne bitte ich Sie, alle drei Standorte auf der Spitalliste zu belassen.

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Warzinek-Mels: legt seine Interessen offen als niedergelasser Spezialarzt mit eigener Praxis. Ich kooperiere als Beleg- und Konsiliararzt mit mehreren inner- und ausserkantonalen Spitälern mit verschiedener Trägerschaft. Wichtig zu erwähnen ist, dass ich in keinem Spital in einem festen Angestelltenverhältnis stehe. Wichtig auch, dass meinerseits keine Abhängigkeit von einem Spital besteht. Konkret sind dies die Spitalregion 2 dort bin ich in den Spitälern Grabs und Walenstadt tätig. Über die Spitalregion 2 bin auch mit dem Kantonsspital verbunden, wo ich selten operiere. Weiter operiere ich regelmässig im Spital Schiers in Graubünden und stehe ebenso regelmässig konsiliarisch den Kliniken Valens zur Verfügung. Erwähnen möchte ich auch, dass ich Stabsmitglied von Geschäftsleitung und Vorstand der kantonalen Ärztegesellschaft bin.

Gerne äussere ich mich nun zum Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig und ich werde mich nicht nur auf den Spitalstandort Altstätten beschränken, sondern auch gleich meine Überlegung zu Wattwil miteinschliessen. Es geht mir darum, etwas Generelles zum Wert kleinerer Spitäler zu sagen und zum Spital Wattwil im Speziellen.

Mit dem heutigen Geschäft wird unser Spitalwesen zentralisiert. Kernargumente gegen die kleinen Landspitäler und für die grösser werdenden vier Spitäler, die vorerst weiterbetrieben werden sollen, sind Bedenken bezüglich der Qualität und finanzielle Überlegungen, vor allem aus Sicht der Spitalverbunde, weniger aus volkswirtschaftlicher Sicht. Sind wir ehrlich, zu Beginn der ganzen Spitalstrategiedebatte dominierte der finanzielle Aspekt. Nun versucht man den Menschen glauben zu machen, dass es für sie eine bessere Qualität bedeutet, wenn man das Spital in ihrer Nähe schliesst und sie dann bspw. zur Begleitung eines sterbenden Angehörigen in seinen letzten Lebensmonaten regelmässig mit dem öffentlichen Verkehr, vielleicht weil ältere Menschen keinen Führerschein mehr haben, auf eine richtiggehende Reise begeben müssen, um ihren Angehörigen zu begleiten. Ich bitte bei dieser Diskussion die Kolleginnen und Kollegen in diesem Rat, die aus der Region der Stadt St.Gallen kommen, wo in jeder Beziehung, nicht nur im Gesundheitswesen, bspw. auch in der Bildung und der Kultur, schlaraffenlandähnliche Zustände herrschen, die auch mit Geldern aus dem ganzen Kanton finanziert werden – der jüngste Olma-Kredit lässt in diesem Zusammenhang grüssen –, den Bewohnenden auf dem Land nicht mit einer Haltung, die man als überheblich empfinden könnte zu erklären, dass man nicht mehr mit Ross und Wagen unterwegs sei. Diese unglückliche Bemerkung habe ich als Bewohner einer ländlichen Region in den letzten Monaten tatsächlich häufig hören müssen.

Lassen Sie mich bitte einfach eines erwähnen: Es ist sehr wohl möglich, auch kleine Spitäler finanziell erfolgreich und qualitativ gut zu betreiben. Ich kenne ein solches Spital bestens, das ich gerne beispielhaft erwähnen möchte, das Spital Schiers im Prättigau. Es bietet 230 Mitarbeitenden mit 160 Vollzeitstellen in einer kleinen Talschaft eine sehr wertvolle Arbeitsstelle. Dort wurden im Jahr 2017 2'391 und im Jahr 2019 2'543 Patientinnen und Patienten stationär versorgt. Gemäss unserem Verwaltungsrat und der Regierung liegt die unterste Schwelle, um einen Spital betreiben zu können bei 7'000 Patienten pro Jahr. Die EBITDA-Marge des Spital Schiers – nicht der der Flury Stiftung – lag im Jahr 2018 bei 8,7 Prozent. Eine Zahl von der wir im Kanton St.Gallen träumen. Das liegt auch daran, weil sich viele Menschen aus dem Prättigau, aus der Bündner Herrschaft und nach der Schliessung der Geburtshilfe im Spital Walenstadt, auch aus dem Sarganserland, gerne in dieses persönlich geführte, überschaubare Spital begeben, in dem man sich noch kennt. Das ist ein grosses Stück Qualität für viele Menschen. Während geburtshilfliche Abteilungen bei uns im Kanton mit über 300 Geburten im Jahr immer ein Problem waren, weil angeblich zu klein, steigen die Geburtenzahlen in Schiers Jahr für Jahr. Im Jahr 2017 kamen dort 135 Kinder und im Jahr 2019 schon 176 Säuglinge auf die Welt und alles war und ist in bester Ordnung. Trauen wir unseren politischen Verantwortlichen, dann wäre eine Geburtshilfe mit einer so niedrigen Zahl an Geburten undenkbar. Die gelebte Realität zeigt aber anderes, es ist möglich, sogar erfolgreich.

Nun noch im speziellen zum Spital Wattwil. Doktor Robert Schönenberger, der Präsident des Ärztevereins der Stadt St.Gallen, ein, glauben Sie mir, durch und durch bürgerlich denkender Kollege aus der Stadt St.Gallen, äussert sich in einem Leserbrief in gleicher Weise, wie es Doktor Uwe Hauswirth, der Präsident des Toggenburger Ärztevereins, seit Monaten tut. Ich möchte diesen zwei Kollegen hier Gehör verschaffen, indem ich aus dem Brief zitiere, den Doktor Schönenberger vor wenigen Tagen an verschiedene Redaktionen geschickt hat. Er schreibt: «Als Präsident des Ärztevereins der Stadt St.Gallen und Vorstandsmitglied der Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen beobachte ich die Spitaldebatte besonders interessiert. Was sich da für das Toggenburg abzeichnet, erfüllt mich mit grosser Sorge. Es ist klar: Die Spitalkapazitäten im Kanton St.Gallen sind zu gross. Das Spital Wattwil zu schliessen, wäre jedoch ein klarer Fehlentscheid. Die Situation des Toggenburgs ist speziell. Die Region kämpft mit einem Strukturwandel wie keine andere Region im Kanton. Die Gesundheitsversorgung im Toggenburg nimmt schon heute zunehmend ab. Ohne Spital würde sich der Ärztemangel noch verstärken. Es würden sich noch weniger Grundversorgerinnen und Spezialisten in der Region niederlassen. Wer wird so den Notfalldienst in abgelegenen Winkeln des Toggenburgs noch übernehmen? Der Toggenburger Ärzteverein (TÄV) betont seit Monaten, dass seine Hausärzte die medizinische Grund- und Notfallversorgung bereits heute nur dank enger Zusammenarbeit mit dem Spital Wattwil gewährleisten können. Ohne Spital sieht er sich ausserstande, die Verantwortung für die medizinische Versorgung der Region weiter mitzutragen. Die Rechnung ist einfach: Heute praktizieren im Einzugsgebiet des TÄV mit rund 37'000 Einwohnern noch 28 Hausärzte, die jünger sind als 65. Das ergibt also rund 1'300 Personen pro Hausarzt (ohne Touristen). In wenigen Jahren werden es ohne Nachwuchs noch 10 Ärzte sein. Jeder soll dann also ohne Spital 3'700 Einwohner betreuen. Zum Vergleich: Bei uns in der Stadt sind es keine 1'000.»

Ich bitte Sie, diesen wohl bedachten Voten meiner Kollegen Gehör zu schenken. Glauben Sie mir, auch kleine Spitäler lassen sich qualitativ hervorragend betreiben und sind möglicherweise kostengünstiger als grössere Zentren. Ich stimme dem Antrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig zu.

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Maurer-Altstätten: Dem Antrag Schöbi-Altstätten/Müller-Lichtensteig ist zuzustimmen

Wir haben es nun dreifach gehört von Schöbi-Altstätten bis hin zu Hasler-Balgach Alle diese Punkte, die aus gesundheitspolitischer Sicht, aus medizinisch versorgender Sicht für die Regionalspitäler sprechen. Ich spreche hier auch für das Spital Altstätten und meine damit auch alle Regionalspitäler bspw. Wattwil, Flawil oder Walenstadt.

Wir sind uns einig, spezialisierte Medizin gehört ins Zentrum. Ich meine aber auch, dass genau die Art von Medizin, von der wir jetzt gehört haben, eben in die Regionen gehört. Sie haben das nun schon mehrfach gehört und ich danke meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern für die Ausführungen, die ich vollständig unterschreiben kann und deren Wiederholung ich Ihnen jetzt erspare.

Als Kantonsrat aus der Landregion Rheintal möchte ich jetzt Ihren Blick etwas mehr auf den volkswirtschaftlichen Bereich richten, wie wir es aber auch heute morgen schon gehört haben. Als Schulratspräsident von Altstätten erlaube ich mir, hier ein kleines Detail herauszugreifen, ein kleines Mosaiksteinchen, dass ich Ihnen auch noch gerne mitgeben würde, das vielleicht vor der heute viel zitierten Gesundheitsversorgung etwas verblasst.

Das volkswirtschaftliche Detail, das hier bis jetzt etwas zu kurz gekommen scheint, sind eben die Ausbildungsplätze, insbesondere, daher sage ich das, für unsere Schulabgänger. Ein Spital bietet eine grosse Fülle von Ausbildungsmöglichkeiten. Es gibt eine Vielzahl von Lehrberufen, die auch an einem kleineren Spital angeboten werden können. Selbstverständlich Fachfrau/Fachmann Gesundheit steht im Vordergrund., aber ich habe mich auf der Homepage unsere Spitalverbunde kundig gemacht. Es die Möglichkeit einer Berufslehre als Koch/Köchin, Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft, Logistiker und nicht zuletzt auch im kaufmännischen Bereich. Es kommen weiter denkbare Berufe wie zum Beispiel im Bereich des betrieblichen Unterhalts, in der Gastronomie und Hotellerie eines Spitals dazu und noch nicht einmal eingerechnet habe ich für Ausbildungsmöglichkeiten im ärztlichen Bereich: Assistenzstellen für Ärzte oder wenn Sie an die Idee eines geriatrischen Spitals in Altstätten denken: Ausbildungsplätze für die Weiterbildung mit Schwerpunkt Geriatrie.

Man kann es drehen und wenden, wie man es will, mit wenigen zentralen Spitälern bietet man weniger Ausbildungsplätze als mit zusätzlichen regionalen Spitäler mit beschränktem Angebot. Es macht zudem volkswirtschaftlich Sinn, die Ausbildungsplätze in den Regionen zu behalten. Auf kantonaler Ebene beklagen wir uns, das haben wir schon mehrfach gehört hier im Rat, dass unsere Fachkräfte in andere Kantone abwandern, weil sie dort bessere Ausbildungsmöglichkeiten finden. Wenn es aber um die Regionen innerhalb des Kantons geht, soll uns das plötzlich nicht mehr kümmern? Ich kann es weder nachvollziehen noch verstehen. Und was für Ausbildungsplätze gilt, setzt sich fort bei der Gesundheitsversorgung und bei den Arbeitsplätzen.. Mit dem Verlust des Spitals gehen nicht nur Arbeitsplätze im Haus verloren, nein, auch Zulieferer und Dienstleister haben weniger Aufträge und Einkommen und Arbeitsplätze verschwinden. Und auch für die Ärzte wird die Region ohne Spital deutlich weniger attraktiv. Um das Bild abzurunden sei hier ergänzt, dass es selbstverständlich auch in gesundheitlicher Hinsicht nur von Vorteil ist, wenn die stationäre medizinische Behandlung soweit möglich wohnortsnah erfolgt. Wir haben das bereits gehört, Stichworte wie häufigere Krankheitsbesuche, welche die Genesung fördern. Weniger Gesundheitsfabrik im Spitalsilo, wo man sich im schlimmsten Fall noch eine Infektion mit einem antibiotikaresistenten Keim einfängt, dafür aber mehr persönliche Betreuung im Landspital. Zum Schluss: Wenn Sie dem Erhalt der regionalen Spitäler zustimmen, dann respektieren Sie auch den Volkswillen. Für Altstätten bspw. hat das Stimmvolk einen Kredit von 85 Mio. Franken in der Abstimmung von November 2014 klar bewilligt. Stimmen Sie dem Erhalt des Spitals Altstätten als Spital und allen anderen regionalen Spitälern ebenfalls zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Hasler-Balgach: Ich danke Schöbi-Altstätten und Hauser-Sargans für die ausgesprochen intelligenten Argumente. Ich spreche mich hiermit für den Spitalstandort Altstätten aus und setze damit auch ein Zeichen für die Solidarität der Regionen.

Der vorgelegte Lösungsweg der Stadt Altstätten in Richtung geriatrisches Zentrum dockt an bestehende Synergien an und ermöglicht eine professionelle Triagierung von älteren Patientinnen und Patienten, die nicht im Widerspruch zu spezialisierten Dienstleistungen und Operationen des Kantonsspitals St.Gallen steht. Im Gegenteil, damit ist ein bedarfsorientierter Service public möglich, der nicht überversorgt, sondern richtig versorgt. Ein Abzug aller medizinischen Ressourcen von Altstätten, seien dies Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, Infrastruktur, Spezialwissen, Synergien und lokale Wertschöpfungsketten usw. verursacht eine unnötige Abhängigkeit der Regionen von anderen Zentren. Medizinische Entscheidungsprozesse sollten nicht aufgrund der finanziellen Interessen des Kantonsspitals aus den Regionen abgezogen werden, sondern dort getroffen werden, wo die Probleme zu lösen sind, nämlich vor Ort bei den Menschen. Es existieren ebenfalls übergeordneten Entwicklungen, welche die Zentralisierung medizinischer Leistungen mit grossen Risiken behafteten. Es sterben in der Schweiz jährlich mehr Menschen an antibiotikaresistenten Keimen als durch Autounfälle. Bedrohungen durch virale Infektionen wie Covid-19 werden weiterhin ansteigen und die Versorgung von Patienten und Patientinnen in grossen, fabrikähnlichen Anlagen schwächt die individuelle Betreuung und verkürzt die Genesungszeit durch zu hohe Kosten. Dass eine gewisse Überversorgung im Raum steht, kann nicht ignoriert werden. Eine ersatzlose Alternative finden wird auch über alle Massen hinweg irrational und falsch, vor allem im Hinblick auf bestehende Ressourcen, Bevölkerungsentwicklung und Volksentscheide. Ein Standort mit bedarfsorientiert Leistungen kann richtig versorgen, ohne mit anderen Interessen in Konkurrenz zu bestehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Hauser-Sargans: Ich habe mich nicht geirrt. Ich bin Sarganserländer und ich habe gesehen, dass jetzt nicht das Spital Walenstadt dran ist, sondern Altstätten. Ich spreche hier für die Solidarität unter den Regionen und für die Regionen.

Schöbi-Altstätten hat es gründlich ausgeführt. Offenbar hat sich die Position durchgesetzt, dass nicht gut zusammengestellte Leistungsangebote in wohnortnahen Mehrspartensspitälern das richtige seien, sondern wohl zunehmend überqualifizierte und überteuerte zentralisierte Leistungsangebote. Die Alternative ist, den mutmasslichen Bevölkerungswillen aller Regionen in diesem Kanton ernst zu nehmen, denn die Menschen aller Regionen würden wohl, wenn sie vor der Situation stehen würden wie Wattwil, Walenstadt und Altstätten, schon in naher Zukunft keine wohnortnahe Spitalversorgung mehr zu haben, sich erstens vehement dagegen wehren und zweitens, vielleicht bei den nächsten Wahlen, einige Kolleginnen und Kollegen abwählen. Die Streichung von vier, je nach Verlauf der Debatte auch von nur drei Regionalspitälern, reduziert die wohnortnahe Gesundheitsversorgung erheblich und stellt einen grossen Verlust an regionalen Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätzen dar. Diesen Verlust betrifft insbesondere Regionen, die ohnehin schon wenig Strukturstärke aufweisen.

Das bringt nun einige unserer Kolleginnen und Kollegen in diesem Rat in eine schwierige Lage. Sie sind eigentlich für das rigorose Streichkonzert bei den Spitälern, können sich diese Position aber in der eigenen Region nicht leisten. Einige von Ihnen werden in der kommenden Debatte nun so tun, als ob just in Ihrer Region eine Ausnahme notwendig sei und Sie werden sogar offen dafür votieren. Dies allerdings nur in Ihrer Region, bei den anderen nicht. Ein bisschen Lokalpatriotismus darf zwar sein, aber hier ist dies ziemlich unehrlich und unsolidarisch. Wer nur für das eigene Regionalspital ist, riskiert deshalb die Verhinderung dieses eigenen Spitals. Solidarität ist nie etwas Einseitiges. Ich möchte auch nicht als Sarganserländer Schmarotzer gelten, der nur für das eigene Spital einsteht und die anderen im Regen stehen lässt. Für den Erhalt der Spitalstandorte Wattwil, Altstätten und Walenstadt gibt es unter dem Strich ähnlich viele gute Argumente hinsichtlich der relevanten Kriterien Wohnortnähe, regionalstrategische Lage und Potenzial für spezifische Angebotspakete unterscheiden sie sich kaum – sie unterscheiden sich diesbezüglich auch kaum von den Spitälern Wil, Uznach und Grabs. Deshalb, wer wirklich für das eigene Spital ist, muss konsequenterweise auch für die anderen Spitäler sein. Der sicherste Weg zur Sicherung des eigenen regionalen Spitals ist die Befürwortung der Anderen. Es ist auch der fairste Weg, sonst haben wir im Kanton St.Gallen bald eine gesundheitspolitische Zweiklassengesellschaft. Ich verstehe jeden und jede hier drin, der nach Ablehnung des eigenen Spitals anschliessend auch die andere ablehnt. Dieser Reigen wird nun beginnen. Ich werde deshalb für jedes Spital stimmen und empfehle Ihnen aus Gründen der Fairness sowie im Sinne der Aufrechterhaltung eines hochwertigen Service public in allen Regionen Dasselbe zu tun. Dass die Kosten weniger stark ausfallen, die dann auf uns zukommen, haben einige Kantonsräte vor mir ausgeführt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: beantragt im Namen von Schöbi-Altstätten/Müller-Lichtensteig, Ziff. 1 wie folgt zu ändern: «Als kantonale Spitalstandorte werden festgelegt:

Bst. e: das Spital Altstätten;

Bst. f (neu): das Spital Wattwil;

Bst. g (neu): das Spital Walenstadt.

Ziff. 2 Abs. 1: Als Standorte mit einem Gesundheits- und Notfallzentrum werden festgelegt:

Bst. b: Streichen.

Bst. c: Streichen.

Bst. d: Streichen.

sowie eventualiter Ziff. 2 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, für den Standort Altstätten dem Kantonsrat drei Jahre nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses einen Bericht vorzulegen und allenfalls Antrag über die Erhaltung als Spitalstandort – mit einer stationären Grundversorgung in Akutgeriatrie, Innerer Medizin, Palliative Care, hierauf abgestimmter Diagnostik, ambulanter Konsiliarversorgung aus dem Spitalverbund und/oder Belegpersonal sowie nachgelagerte Versorgung – in Ergänzung von Ziff. 1 dieses Erlasses zu stellen. Es kann auch in Zusammenarbeit mit einem privaten Träger und Betreiber umgesetzt werden.

und einen neuen Abs. 3bis mit folgendem Wortlaut: Die Regierung wird eingeladen, für den Standort Wattwil dem Kan- tonsrat drei Jahre nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses einen Be- richt vorzulegen und allenfalls Antrag über die Erhaltung als Spital- standort – mit einer stationären Grundversorgung in Akutgeriatrie, Innerer Medizin, geriatrische Rehabilitation, Psychosomatische Rehabilitation (PSA) und Psychiatrie, hierauf abgestimmter Diagnostik, ambulanter Konsiliarversorgung aus dem Spitalverbund und/oder Belegpersonal sowie nachgelagerte Versorgung – in Ergänzung von Ziff. 1 dieses Erlasses zu stellen. Es kann auch in Zusammenarbeit mit einem privaten Träger und Betreiber umgesetzt werden.»

Ich lege Ihnen das graue Blatt mit dem Antrag vor, Ziff. 1 des noch zu erlassenen Kantonsratsbeschlusses in der Gestalt abzuändern, dass die Spitäler Altstätten, Wattwil und Walenstadt zusätzlich als kantonale Spitalstandorte zu führen sind. Ich spreche für eine Minderheit in der CVP, für die Mehrheit der Rheintalerinnen und Rheintaler sowie den grössten Teil der Landbevölkerung des Kantons St.Gallen. Die Begründung entnehmen Sie dem grauen Blatt. Ich habe diese Begründung nicht selbst erfunden, «Spiritus Rector» oder gendergerecht auch geistige Mutter dieser Begründung ist die Regierung selbst in ihrer Botschaft, andererseits auch das Spitalunternehmen auf der Homepage der Spitalregion 2. Das zeigt, die Botschaft, das gelbe Blatt mit den Anträgen der vorberatenden Kommission und unser graues Blatt haben dieselben Grundlagen, wir ziehen jedoch unterschiedliche Schlüsse daraus – das ist legitim, siegen soll am Schluss die Vernunft. Sieger soll das Volk sein, denn es geht um die medizinische Qualität im Gesundheitswesen. Grundsätzlich ist die medizinische Qualität im Gesundheitswesen abhängig von der Expertise, der Erfahrung der Fachleute, die das machen. Es ist personenbezogen und nicht standortbezogen. Es gibt nämlich keinen «Genius loci», keinen Schutzgeist des Ortes, der allein für die Qualität bürgt. Die Qualität hängt davon ab, wer die Diagnose stellt, wer operiert, wer behandelt und wer pflegt, das sind immer ganze Teams. Heutzutage arbeiten die Teams mit Telemedizin, mit Datentransfer, mit Ferndiagnostik wie z.B. in der Radiologie. Das ist bei uns im Kanton sehr ausgebaut. Die medizinische Expertise beruht auf mobilen Teams. Das ist entsprechend auch bei den einzelnen Standorten zu berücksichtigen. Man kann nicht sagen, dieser oder jener Standort habe Qualität. Nein, es ist das Team. Das Team hat Qualität, der Operateur, der Diagnostiker, die Pflegepersonen. Dementsprechend kommt es darauf an, wer etwas macht und nicht, wo er es macht. Das Wo ist hingegen entscheidend für die Patienten und deren Angehörige, insbesondere die der Geriatrie und Palliative Care. Diese benötigen vor allem Leistungen der inneren Medizin, darauf abgestimmte Diagnostik. Sie können ambulant aus dem Spitalverbund oder mit Belegpersonal in Spezialdisziplinen versorgt werden.

Sie unterliegen einem Denkfehler, wenn Sie glauben, sämtliche oder auch nur das Gros der geriatrischen Patienten würde stets das volle Angebot der spezialisierten technischen High-end-Medizin vor Ort benötigen – das ist selten der Fall. Es ist eine systematische, fehlerhafte, kognitive Verzerrung, ein Denkfehler oder ein Vorurteil, wenn man von der Multimorbidität ohne Weiteres direkt auf den Endversorgungscharakter schliessen möchte. Solange der Kanton wohnortnah und mit günstigen Investitionen das breit nachgefragte Angebot bieten kann, lohnt sich finanziell die Verlegung in das Zentrumsspital mit Krankenwagen oder sogar mit Helikoptern allemal noch. Und vergessen Sie nicht den Einfluss der Mitmenschen und Angehörigen auf die Patienten. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Gemeinschaft und die soziale Verbundenheit einen wichtigen Einfluss auf die Heilung haben. Persönliche Atmosphäre, Empathie, Überschaubarkeit und auch die Kontinuität der Betreuung durch dasselbe Personal tragen entscheidend zur Genesung bei sowie auch die Nähe der Angehörigen. Sie alle gehören ins Repertoire der Gesundheitsversorgung. Sie sind einfach nur weniger sichtbar, denn sie geben weder Taxpunkte noch erweitern sie die Fallpauschale (Diagnsosis-Related-Group – DRG).

Ich spreche besonders zu Bst. e «Spitalstandort Altstätten»: Das Rheintal hat rund 75'000 Einwohner. Vor allem in Altstätten besteht ein erheblicher sozialer Brennpunkt. Ich denke an das Regionalgefängnis, das soll noch vervierfacht werden, das einzige Asylzentrum des Bundes, das noch erheblich ausgebaut wird, die sozialen Jugend- und Behinderteneinrichtungen sowie drei Alters- und Pflegeheimen. Das ist ein grosser Bevölkerungsanteil, der besonders gesundheitlich gefährdet oder verletzlich ist. Unsere Gesundheit wird mit unseren Krankenkassenprämien und unseren Steuergeldern finanziert, kantonsweit und auch auf dem Land. Die Region hat Anspruch auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie die Ballungsräume. Für das mit Abstand grösste Gefängnis des Kantons und das einzige Bundesasylzentrum ist das obere Rheintal offensichtlich gut genug. Nicht aber für ein Spital, sei es auch nur für Geriatrie und Palliative Care – dafür reicht es nicht und das stimmt mich bedenklich. Dabei ist das Spital Altstätten nach meiner Wahrnehmung voll ausgelastet und vor allem bei älteren Kranken höchst geschätzt. Der Standort arbeitet wirtschaftlich, Verluste konnte mir bis heute keiner bestätigen. Altstätten schreibt, wohl dank seiner Geriatrie, schwarze Zahlen – dies wohl als einziges Haus.

Die Botschaft zeigt auf und das Spitalunternehmen bestätigt es: die B-Varianten erzielen mit 7,2 Prozent die gleich hohe EBITDA-Marge wie die «4plus5»-Variante. Der absolute EBITDA in Franken ist bei den B-Varianten sogar am höchsten. Man höre und staune, denn damit verbleibt am meisten Volumen in der Spitalregion und es wird auch der höchste Umsatz erzielt. Geht man noch einen Schritt weiter, adaptiert man nun das Alternativkonzept B2 auf Geriatrie, innere Medizin und Palliative Care, so sinkt dank diesen Optimierungen der Investitionsbedarf noch weiter. Fazit: Der EBITDA-Wert steigt weiter. Die Differenz gemäss Botschaft von lediglich 0,5 Prozent oder rund 6 Mio. Franken pro Jahr wird noch geringer und am Schluss verschwindet sie nicht mehr wahrnehmbar im Streubereich aller Prognosen. Die sind schliesslich mittel- bis langfristig angelegt, wie uns die Botschaft gezeigt hat.

Zudem werden die Zentren in Grabs und St.Gallen entlastet, da nur ein kleiner Teil der geriatrischen Patienten die teure Infrastruktur eines Zentrumspitals benötigt. Im Spital Altstätten sind weniger bezahlbare Investitionen und kaum Vorhalteleistungen notwendig. In dieser Konstellation hat die Grösse des Spitals keinen signifikanten Einfluss auf die medizinische Qualität. Grösse und Fallzahlen haben vor allem bei Behandlungen mit operativen Eingriffen Einfluss auf die Behandlungsqualität. Es gibt nämlich keinen Nachweis, dass kleinere Spitäler im Bereich der Geriatrie qualitativ schlechtere Leistungen in der Grundversorgung erbringen. Und sollten Sie nicht glauben, dass der kostendeckende Ertrag nicht erreicht werden soll, und Sie Angst vor einem angeblichen Defizit von 70 Mio. Franken haben, dann beachten Sie Folgendes: Gab es am Anfang einen Berechnungsfehler, so weiss jeder, welcher einmal eine Mathematikstunde besucht hat, dass das Endresultat eine umso grössere Streuung aufweisen kann. Das Zahlenmaterial an der Basis vor mehr als zehn Jahren erscheint reichlich ungenau für eine Prognose in rund zehn Jahren. Es handelt sich um eine Spanne von rund 20 Jahren. Und wenn das Risiko des Kapitalgebers nun unsere Gesundheit diktieren soll, so frage ich mich, welche Verzinsung wünscht der Kanton denn? Soll er an meiner Gesundheit verdienen oder ist es gerade die öffentliche Aufgabe, den Kanton gleichmässig und flächendeckend mit Grundversorgung zu bedienen? Interessant ist übrigens der Vergleich mit dem Ausland. Da braucht es tiefere Margen. Warum? Weil günstiger produziert und gebaut wird. Wir müssen immer Überdenken, ob alles, was investiert wird, auch als Nutzen beim Patienten ankommt. Ginge es auch mit weniger Aufwand, frage ich mich? Ich denke, diese Frage gilt auch für den gesamten Staatshaushalt. Wie die Diskussion und das Drama um eine Maschinenhalle in der Strafanstalt Saxerriet zeigen, hat die Verwaltung die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt. Rund 10 Mio. Franken wollten sie im Jahr 2017 für eine simple Maschinenhalle bei Strafgefangenen. Die Verwaltung will aber keine jährlichen 6 Mio. Franken für drei Landspitäler ausgeben. Hier handelt es sich doch um eine verkehrte Welt. Das versteht kein rechtschaffender Bürger. Die Frage sei denn in unserem Staat erlaubt: Muss denn ein Landspital zwingend rentieren und Gewinn abwerfen? Ist ein Spital nicht Teil des Service Public? Rentiert denn die Bildung, der ÖV, die Abfallentsorgung, Radio und Fernsehen? Stellen wir damit nicht Dienstleistungen in Infrastrukturen der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit und das Wohl aller zur Verfügung? Warum müssen die Landregionen das Bildungsangebot, z.B. Universität, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschule und das Kulturangebot (Stadttheater) in der Hauptstadt unterstützen und dann im Bereich eines Basisspitalangebotes für alte Personen aber leer ausgehen? Die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt ist ein Anspruch des ganzen Kantons und aller Einwohner, ob sie jetzt in der Stadt oder auf dem Land leben.

Doch mir liegt der Eindruck auf der Hand, dass die Landregionen dem Kantonsspital St.Gallen und der geriatrischen Klinik St.Gallen AG, einem Betrieb der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, Patienten zuhalten sollen. Ich jedenfalls habe das Gefühl, und das nährt sich verstärkt, jener Betrieb ist nicht ausgelastet. Er bräuchte noch Patienten und soll nun mit Patienten aus den Landregionen wahrscheinlich am Leben erhalten werden. Unsere Gesundheit muss nicht Gewinn für den Spitaleigentümer abwerfen. Der Kanton sind wir. Der Mehrwert ist unser Gewinn, und das ist die Gesundheit, und zwar der gesamten Bevölkerung in Stadt und Land. Angesichts dieser Ausgangslage und dieser Wertungen liegt es auf der Hand, dass nicht die von der Regierung und der vorberatenden Kommission favorisierte Lösung, sondern die aufgezeigte Alternative «B2» ausgelegt im Folgenden für die Spitäler Altstätten, Walenstadt und Wattwil angezeigt sind. Deshalb gehören diese Standorte auf die Liste unter Ziff. 1. Unter Ziff. 2 sind dann lediglich noch die Folgekorrekturen aufgeführt.

Noch zur Auslegung: In der Botschaft wird von Mehrspartenspitälern gesprochen. Was aber dann die Regierung in der Folge nicht immer mehr so verstanden haben will. Die vorberatende Kommission hat dann das Rechtsinstitut eines Mehrspartenspitals eliminiert. Gesetz und Kantonsratsbeschluss kennen nur noch das Rechtsinstitut Spital. Für die Spitäler Altstätten und Wattwil ist dies entsprechend dem Eventualantrag auf dem grauen Blatt auszulegen. Das bedeutet für Altstätten eine stationäre Grundversorgung in Akutgeriatrie, Innerer Medizin, Palliative Care, hierauf abgestimmte Diagnostik, ambulante Konsiliarversorgung aus dem Spitalverbund oder mit Belegpersonal sowie eine nachgelagerte Versorgung.

Damit bin ich schon beim Eventualantrag: Sollte die Aufnahme unter die Spitäler keine Mehrheit finden, so soll eine Pilotierung für den Erhalt des Spitalstandorts geprüft werden. Den Prüfungsumfang entnehmen Sie ebenfalls dem grauen Blatt. Es ist wichtig, das kann auch in Zusammenarbeit mit privaten Trägern oder Betreibern umgesetzt werden. Ein solcher Prüfungsauftrag geht Hand in Hand mit der Sicherstellung der Versorgung in der Spitalregion. Eine Schliessung des Standorts Altstätten hätte einen Aufbau von mindestens 60 Betten in Grabs zur Folge. Deshalb geht das Spitalunternehmen selbst davon aus, mit einer Verschiebung der stationären Angebote aus Altstätten nach Grabs ist vor 2027 gar nicht zu rechnen, da die Patienten dort nicht untergebracht werden können. Damit wird in drei Jahren längstens klar sein, ob eine stationäre, geriatrische Grundversorgung in Altstätten nicht günstiger kommt als die geschätzten 130 Mio. Franken, für die dadurch angestossenen weiteren Ausbauschritte in Grabs. Dieses Vorgehen angesichts dieses Umsetzungszeitplans in der Botschaft ist übrigens auch kein Hinauszögern, nein, es ist ein sorgfältiges Handeln als Ausdruck der Weisheit des Regierens. Verhelfen wir nun im Rat mit unserer Abstimmung der Weisheit zum Durchbruch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 1 mit 12:104 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Wie es Güntzel-St.Gallen erwähnt hat, hat er der vorberatenden Kommission einen Antrag gestellt. Dieser wurde mit 19:1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen. Darauf hat eine andere Partei noch Änderungswünsche angebracht und die finale Fassung, wie wir sie hier haben, wurde mit 14:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ganz wichtig, es hiess damals ganz genau: Wir sollen den Spitalstandort festlegen und nicht in die Operative eingreifen. Das wäre dann mit Mehrspartenspitälern der Fall. Das war die Begründung.

Ich habe gesehen, dass Schöbi-Altstätten noch weitere Anträge gestellt hat, die teilweise das Gleiche betreffen. Wenn jetzt der Antrag der GRÜNE-Fraktion angenommen wird, müsste man das ausmehren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir schliessen uns den Worten von Güntzel-St.Gallen nach eingehender Diskussion auch in der vorberatenden Kommission an.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir unterstützen die Überlegungen von Güntzel-St.Gallen. Wir haben darüber in der vorberatenden Kommission eingehende Diskussionen geführt, deshalb beantragen wir Ihnen, dem Antrag der vorberatenden Kommission stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich «oute» mich als Antragsteller dieser Änderung in der vorberatenden Kommission und war sehr positiv überrascht, weil es ein spontaner Antrag war zwischen der zweiten und zu Beginn der dritten Sitzung. Aber ich bin persönlich absolut der Meinung, unabhängig von der Referendumsfähigkeit der Spitalstandorte, dass es nicht Aufgabe ist, das auch im Gesetz bzw. im Kantonsratsbeschluss festzusetzen. Es gibt einen praktischen Grund, der ist aber sicher nicht alleine massgebend: Ich habe mich über das Wochenende zwischen der zweiten und dritten Sitzung mit Leuten aus dem Gesundheitsdepartement ausgetauscht bzw. ganz einfach gefragt: Was ist die Definition in der Medizin einer Sparte? Man versteht darunter Angebote. Ich fragte, ob es eine klare Definition im Gesetz oder in den Bundesvorlagen gibt, und die Antwort war: Nein. Was bedeutet Mehrsparten? Wann ist es Mehrsparten und wann nicht? Wenn diese Aufgabe jetzt vom Parlament bestimmt wird bzw. sollte es noch referendumsfähig werden, dann durch das Volk, ist das sicher nicht mehr der richtige Weg. Wenn man von der Konzentration des Angebots spricht, muss das auf der Stufe des Spitalverwaltungsrates sein, der grössere Fragen der Regierung zur Genehmigung vorlegen muss. Ich bitte Sie deshalb, unabhängig von der ganzen Überlegung der Referendumsfähigkeit der Spitalstandorte, diese Begriffe nicht auch noch verpflichtend in den Kantonsratsbeschluss und in das Gesetz – an beiden Orten gab es ursprünglich diese Begriffe – aufzunehmen. Mit allen Überlegungen von Benz-St.Gallen, aber das kann nicht der Kantonsrat entscheiden, das muss wirklich auf der obersten operativen bzw. strategischen Ebene der Spitalverbunde sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion in Ziff. 1 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Wir stellen den Antrag, Ziff. 1 des Beschlusses über die Festlegung der Spitalstandorte so zu formulieren, wie es die Regierung ursprünglich gemacht hat, nämlich dass nicht nur die Spitalstandorte, sondern Spitalstandorte mit einem Mehrspartenangebot festgelegt werden. Wir sind der Auffassung, dass es zur Qualitätssicherung zielführend ist, jetzt im Kantonsratsbeschluss und dann auch im Gesetz schliesslich vier Standorte für Mehrspartenspitäler zu definieren. Um die heutigen Ansprüche zu erfüllen, muss ein öffentliches Spital ein grosses Spektrum an Leistungen erfüllen und unter einem Dach anbieten. Die festgelegten Spitalstandorte sollen alle als vollwertige Spitäler mit einem Mehrspartenangebot einschliesslich Geburtshilfe betrieben werden. Einspartenspitäler unter dem Dach der Spitalverbunde haben aus unserer Sicht keinen Zweck mehr und sind nicht mehr zeitgemäss.

Das mag als Haltung der GRÜNE-Fraktion erstaunen. Sind wir jetzt die Totengräberinnen und -gräber der Landspitäler? Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Nachdem wir die Meinung der Spitalverbunde, der Ärzteschaft und der Pflege angehört haben, sind wir aber zur Überzeugung gelangt, dass es für die Qualität der stationären Behandlung besser ist, die medizinischen Angeboten noch stärker als bisher zu bündeln. Wir haben uns dabei leiten lassen von der allgemeinen Dynamik im Gesundheitswesen, von der zunehmenden Digitalisierung und ihren Möglichkeiten, einem gut funktionierenden Rettungsdienst sowie auch der Arbeitsplatzattraktivität in grösseren Spitälern. Die Konzentration der Spitalverbunde auf vier hoffentlich sehr gute, öffentliche Spitäler im Kanton St.Gallen schliesst jedoch nicht aus, dass an den bisherigen Standorten Wattwil, Walenstadt und Altstätten alternative Lösungen gefunden werden können. Die GRÜNE-Fraktion stellt sich den grossen Bemühungen dieser Regionen für den Erhalt eines angepassten Angebots nicht quer. Nur finden wir es nicht sinnvoll, wenn diese Spitäler weiterhin als Spitalstandorte im Gesetz oder auch im Beschluss aufgeführt werden und von den Spitalverbunden betrieben werden.

Wir haben uns schwer getan. Es wurde uns bei der Beratung der Vorlage deutlich vor Augen geführt, wie viele Einflussfaktoren in diese Debatte hineinspielen und wie wenig wir tatsächlich wissen können. Trotz den Anhörungen von Fachleuten sind wir von objektiven Erkenntnissen weit entfernt. Sowohl die Spitalverbunde wie auch die Ärzteschaft verfolgen ihre je eigenen Ziele. Die Patientinnen und Patienten haben keine Lobby. Sie sind auch eine solche heterogene Gruppe, die nicht mit einer Stimme sprechen kann.

Es mag für die Bevölkerung dieser Regionen zynisch klingen, wenn ich als Städterin für die Schliessung von Regionalspitälern votiere. Uns GRÜNEN geht es aber nicht um Einsparungen, sondern um qualitative Verbesserungen, die letztlich der Landbevölkerung zugutekommen. Sodann bin ich persönlich verbunden mit Altstätten, meinem Herkunftsort und es fällt mir sehr schwer, mir vorzustellen, dass es dort in mittelferner Zukunft kein gewöhnliches Spital mehr geben soll. Auch finde ich es unendlich bitter, dass die Toggenburgerinnen und Toggenburger von ihrem neuen Spital nicht sollen profitieren können. Nichtsdestotrotz müssen wir die Signale der Zeit erkennen und jetzt handeln. Die Strategie mit vier Mehrspartenspitälern ist richtig.

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Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Wir sind mit diesem Vorgehen einverstanden.

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16.9.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: stellt den Ordnungsantrag, den Antrag der GRÜNE-Fraktion jetzt zu behandeln.

Der Antrag der GRÜNE-Fraktion über den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte ist natürlich jetzt der Hauptantrag und nicht ein Folgeantrag, wenn wir die Vorlagen jetzt umgekehrt haben. Ich möchte, dass wir diesen Antrag jetzt behandeln.



lc: Ordnungsantrag oder mündliche Aufforderung?

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16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 89:24 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage ein.

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Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Eintreten auf die Vorlage wird bestritten.

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Regierungspräsident Damann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn Sie nicht eintreten, dann wird die Unsicherheit in den Spitälern noch weiterhin geschürt. Wir haben zweieinhalb Jahre gearbeitet, zweieinhalb Jahre Unsicherheit in den Spitälern. Jetzt müssen wir endlich Nägel mit Köpfen machen, und jetzt müssen wir eintreten und nicht wieder alles hinausschieben. Wir können alles hinausschieben, es wird aber nicht besser.

Zu Surber-St.Gallen: Die Palliativstation in Flawil wird noch während fünf Jahren geführt, und dann ist das Kantonsspital deutlich entlastet von einem Teil der Palliativmedizin und deshalb wird es im Kantonsspital nicht zu Bettenmangel kommen.

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Louis-Nesslau: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Eine kurze Replik an Güntzel-St.Gallen: Es stimmt natürlich, der Grosse Rat hatte sich damals, vor über 156 Jahren, selbst die Kompetenz gegeben. Aber der Kantonsrat hat es in dieser Zeit nicht für nötig befunden, diese Kompetenz auch auszunutzen und diese Kompetenz zu erfüllen. Deshalb ist es jetzt der richtige Zeitpunkt um zu entscheiden, dass wir diese Kompetenz wieder an das Stimmvolk zurückgeben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Mattle-Altstätten zu Surber-St.Gallen: Ich möchte Ihrem Votum noch anfügen, dass es nicht um das Kantonsspital in St.Gallen geht. Wir haben heute die Planung, wenn man das umsetzt wie gewünscht, dass Altstätten per 2027 geschlossen würde. Solange braucht man nämlich, weil man Grabs noch ausbauen müsste – ein zusätzlicher Ausbau, über das hinaus, was inzwischen bereits geplant ist. Wir sind uns aber wahrscheinlich auch einig, dass ein Spital, das geschlossen wird, kaum noch sechs Jahre aufrecht erhalten bleiben kann.

Der Verwaltungsrat hat bereits einmal eine Denkpause über Altstätten sowie über Wattwil ausgesprochen. Es wäre jetzt aber auch gut, auch wieder eine Denkpause zu machen, und jetzt nicht die Bettenkapazitäten zu gefährden in der Region, in Grabs, aber auch in St.Gallen, wie wir es vorher gehört haben.

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16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich frage mich, weshalb wir nicht über die Spitalstandorte diskutieren und beschliessen sollen, wenn wir nicht auf diesen Kantonsratsbeschluss eintreten? Ich kann Böhi-Wil versichern, dass wir uns damals im Grossen Rat bzw. im Jahr 2005 war dann etwa der Wechsel vom Grossen Rat zum Kantonsrat, durchaus überlegt haben, weshalb der Kantonsrat oder das Parlament abschliessend über die Standorte bestimmen soll. Es ist nicht Zufall, es ist nicht Willkür, sondern es war ein gut überdachtes, lange diskutiertes Thema und der Kantonsrat bzw. der Grosse Rat hatte sich damals so entschieden. Jetzt aber, und jetzt komme ich zum Punkt, wir sprechen jetzt nicht darüber, ob das Gesetz, der IV. Nachtrag, so abgeändert wird, dass die Spitalstandorte referendumsfähig werden. Das haben wir dann, wenn wir auf jenes Gesetz eintreten. Aber ich finde es richtig und wir hatten auch in der vorberatenden Kommission bei dieser Vorlage an diesem Ort die Spitalstandorte diskutiert und darüber abgestimmt. Wenn jetzt aber so Schalmeienklänge kommen, eigentlich gehe es mehr darum, dass das Volk dann auch noch sagen kann, «jawohl, wir wollen schliessen usw.», dass das damit noch bestätigt wird. Das erinnert mich ein bisschen an den kürzesten Politikerwitz: Treffen sich zwei ehrliche Politiker. Ich glaube, man darf doch sagen, wenn man etwas nicht will, und dass das Volk darüber bestimmen soll. Aber vorzugaukeln, das sei fast noch eine Bestärkung usw.

Ich bitte Sie, treten Sie auf diese Vorlage ein, damit wir die Diskussion über die Spitäler führen können. Und sollte sich dann beim Gesetz eine Mehrheit sich für die demokratische Ausweitung finden lassen, dann wird das dem fakultativen Referendum unterstellt, und dann kann man auch die Standorte, die jetzt im Kantonsratsbeschluss aufgenommen wurden, problemlos ins Gesetz transferieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: legt ihre Interessen als Leiterin der Geschäftsstelle des Verbands der Schweizerischen Assistenz- und Oberärzte der Kantone St.Gallen und Appenzell offen.

Warum ich hier spreche? Uns bereitet diese Situation, die wir haben, grosse Sorgen. Das, worauf wir hier mit dieser Vorlage zusteuern, bereitet uns grosse Sorgen, wenn wir diese so verabschieden, wie sie uns heute vorliegt. Sulzer-Wil hat alle Überlegungen unsererseits, auch zu den regionalpolitischen Gedanken, bereits dargelegt. Was uns wirklich beschäftigt, ist die Situation mit der Anzahl Betten. Wir haben die Schliessung von Flawil, Rorschach, Altstätten und Wattwil in dieser Vorlage vorgesehen gemäss Antrag der vorberatenden Kommission. Der Verwaltungsrat sieht vor, die Bettenkapazität an den Spitälern bis ins Jahr 2028 um 250 Betten zu reduzieren. Die Spitäler Flawil und Rorschach sollen in einem rasanten Tempo geschlossen werden. Es ist vorgesehen, dass die stationären Angebote ab dem Jahr 2022 ans Kantonsspital verlegt werden. Rorschach vermutungsweise, wenn wir heute abstimmen, bereits morgen, so wie der Verwaltungsrat die Schliessung dieses Spitals voran getrieben hat. Was bedeutet dies? Das Kantonsspital St.Gallen müsste diese Betten zur Verfügung stellen, Betten, die es aktuell gar nicht hat. Es gibt einen gewissen Bettenausbau gemäss Vorlage, aber dieser ist in einem sehr geringen Umfang und die Regierung weist auch selbst darauf hin, dass sich das Haus 07A noch im Bau befinden wird, wenn diese Spitäler geschlossen werden. Wir wissen zudem selbstverständlich alle, dass die Frage der Patientenströme nicht vorhersehbar ist. Wir können nicht ermessen, was bei einer Schliessung des Spitals Altstätten etwa geschieht, ob sich die Leute vermehrt Richtung Grabs wenden oder dann eben gleich ins gross gelobte Zentrumsspital hier in St.Gallen. Das wissen wir aktuell nicht. Unsere Befürchtung in diesem ganzen System ist, dass das Kantonsspital St.Gallen das nicht zu bewältigen vermag, dass die Patientenströme nicht bewältigt werden können, wenn wir hier alles zentralisieren, dass es letztlich zu einer Überforderung und Überlastung dieses Zentrumsspitals kommen wird. Das, denke ich, wollen wir hier drinnen alle nicht. Wir wollen keinen Kollaps am Zentrumspital St.Gallen. Aktuell ist es so, dass Patientinnen und Patienten aus dem Spital in die Regionalspitäler nach Flawil und Rorschach verlegt werden. Das war selbstverständlich unter der Covid-Pandemie nicht mehr der Fall. Aber im System vorher und vermutungsweise nun auch wieder in diesem zur Normalität zurückgekehrten System wird dies wiederum der Fall sein.

Die Regierung geht in der Botschaft davon aus, dass man diese Bettenkapazitäten durchaus reduzieren kann und zwar deshalb, weil die Ambulantisierung fortschreitet und weil man den Nachfolgeprozess verbessert und die Nachbetreuung der Patientinnen und Patienten an anderen Orten wie in den Spitälern verbessern will. Es mag sein, dass die Ambulantisierung voranschreitet, aber wir haben einen anderen Effekt in der Botschaft dargelegt, und das ist die zunehmende Polimorbidität, die Multimorbidität, die Mehrfacherkrankung von Patientinnen und Patienten. Die Menschen werden älter, viele leiden dann, wenn sie krank sind, unter Mehrfacherkrankungen, wenn sie in die Spitäler kommen und selbstverständlich ist dann in einer solchen Situation eine ambulante Behandlung auch sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen als bei einem im Grundsatz jungen Menschen, der ansonsten gesund ist und einfach wegen eines konkreten Eingriffs ins Spital kommen wird. Wir sind überzeugt davon, dass die Ambulantisierung ihre Grenzen erfahren wird. Viel mehr ambulantisieren, wie man das jetzt schon tut, wird man dann irgendwann nicht mehr können. Wir sorgen uns wirklich, dass wir in den kommenden Jahren zu wenig Bettenkapazitäten haben werden. Dies möchten wir hier wirklich festhalten, wir werden sehen, wie sich das entwickelt, wenn der Kantonsrat heute der Vorlage der Regierung folgt. Wir wollen das hier noch einmal vermerkt haben.

Wenn wir auf diese Vorlage eintreten und sagen, dass wir diese Spitäler nun reduzieren und schliessen werden, ist es auch nicht so, dass wir viel tiefere Investitionskosten haben werden, als bis jetzt angedacht. Die Investitionskosten laufen im ähnlichen Rahmen, wie wenn wir hier mit den Regionalspitälern weiterfahren würden. Das Kantonsspital St.Gallen wird in den kommenden Jahren einen riesigen Investitionsbedarf von 1,3 Mrd. Franken haben. Das Kantonsspital St.Gallen wird in den kommenden Jahren eine riesige Baustelle sein, das ist es jetzt schon und das wird es bleiben. Und auch in diesem Zusammenhang haben wir Sorge, dass dieses Spital kollabieren könnte. So ist es uns ein Anliegen, dies hier noch einmal zu bemerken und zu sagen, wir treten auf diese Vorlage nicht ein, weil sie uns nicht überzeugt. Vieles wurde von meinem Vorredner Sulzer-Wil dargelegt, ich wollte jetzt diese Sorge noch einmal zum Ausdruck bringen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich bitte Sie, auf den Kantonsratsbeschluss nicht einzutreten und als Alternative die Standorte im IV. Nachtrag einzufügen und zwar aus folgenden Gründen: Aufgrund der öffentlichen Diskussion, die seit zwei Jahren rund um die geplante Neugestaltung der St.Galler Spitallandschaft stattfindet, habe ich wiederholt festgestellt, dass in der Bevölkerung die Meinung vorherrscht, sie hätte das letzte Wort, wenn es um die Standorte der Spitäler geht. Das ist eben leider nicht der Fall. In Tat und Wahrheit kann die Stimmbevölkerung gemäss dem heutigen Stand der Dinge zu den Vorlagen, die wir heute beraten, nur indirekt Stellung nehmen. Von den neun Beschlüssen, die wir für die Umsetzung des Konzepts Mehrspartenspitäler bzw. GNZ fassen müssten, sind nur zwei dem obligatorischen Referendum unterstellt. Vier Beschlüsse sind dem fakultativen Referendum unterstellt und bei drei Beschlüssen, darunter die Festlegung der Standorte, ist keine Volksabstimmung möglich. Dem obligatorischen Referendum unterstellt sind die Erhöhung des Eigenkapitals für die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg und die Beiträge an die Notfallversorgung in den Spitalregionen 2, 3 und 4. Eine Ablehnung dieser beiden Finanzvorlagen durch die Stimmbevölkerung würde die Umsetzung des Gesamtkonzepts allenfalls verzögern, aber wohl kaum gefährden. Man würde wohl Mittel und Wege finden, um das Gesamtkonzept trotzdem umzusetzen. Bei den Beschlüssen, die dem fakultativen Referendum unterstellt sind, handelt es sich unter anderem um die Aufhebung der beiden Kantonsratsbeschlüsse von 2014 zu den Spitälern Altstätten und Wattwil. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass es darüber zu einer Volksabstimmung kommen wird, sei es als Folge eines Ratsreferendums, sei es als Folge einer entsprechenden Unterschriftensammlung. Falls die Aufhebung eines oder beider Kantonsratsbeschlüsse abgelehnt würde, hiesse das jedoch lediglich, dass diese Beschlüsse weiterhin bestehen, keinesfalls aber, dass damit die betreffenden Spitäler wie bisher weitergeführt bzw. erweitert oder erneuert werden würden. Auch hier könnte ein negativer Volksentscheid lediglich eine Konfusion verursachen und falsche Erwartungen wecken. Das ist die Ausgangslage, wie sie sich heute präsentiert, denn im Moment liegt die Zuständigkeit zur Bestimmung der Standorte beim Kantonsrat. Bis jetzt hat der Kantonsrat diese Befugnis nicht genutzt, weil es keinen Grund gab, die Standorte im Gesetz festzuschreiben. Diese bzw. die so genannten Betriebsstätten sind nur in den Statuten der Spitalverbunde erwähnt. Jetzt aber ist die Stunde der Wahrheit gekommen und die Standorte müssen festgelegt werden. Damit sie demokratisch legitimiert sind, soll das Volk darüber entscheiden können – können, nicht müssen, denn es ging lediglich um die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Ich vertraue darauf, dass die Mehrheit des Kantonsrates die grosse politische Bedeutung erkennt, die der Antrag auf Integration des Kantonsratsbeschlusses in den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde hätte. Nehmen wir an, Sie stimmen dem Antrag zu und die Standorte der Mehrspartenspitäler und der GNZ wären im IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde aufgeführt. Nehmen wir weiter an, eine Gruppierung ergreift erfolgreich das Referendum dagegen und es kommt zu einer Volksabstimmung. Nun könnte man einwenden, es wäre nicht klar, was genau eine allfällige Ablehnung des IV. Nachtrags zum Gesetz über die Spitalverbunde bedeuten würde bzw. um welchen Standort es gehen würde. Dieses Argument ist aber rein formalistisch, denn selbstverständlich würde das Referendumskomitee die Gründe darlegen, warum es gegen das Gesetz ist. Anschliessend könnte der Kantonsrat die entsprechenden Korrekturen im Gesetz anbringen und damit dem Volkswillen Rechnung tragen. Würden die Stimmberechtigten dem revidierten oder ergänzten IV. Nachtrag jedoch zustimmen, dann wäre das Gesamtkonzept durch eine Volksabstimmung legitimiert. Dass die Einführung des fakultativen Referendums zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Spitalstruktur führen könnte mit entsprechenden Kostenfolgen ist durchaus möglich. Aber das wäre der bescheidene Preis, den wir dafür zu bezahlen hätten um der Stimmbevölkerung das letzte Wort zum dominierenden Thema zu geben, das den Kanton aufrüttelt wie schon lange nicht mehr, nämlich die Spitalpolitik.

Ich werde mich bei der Beratung des IV. Nachtrags zum Gesetz über die Spitalverbunde wieder zu Wort melden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Struktur

23.20.01 Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Diskussion zum Eintreten ist erschöpft. Ich stelle aufgrund der Voten und Anträge fest, dass Eintreten auf die Geschäfte:

  • 23.20.01 «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte»;
  • 35.20.01 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten»;
  • 35.20.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil»

bestritten wird. Wie bereits gesagt, werden wir in jenen Fällen, in denen das Eintreten bestritten wird, dann über das Eintreten abstimmen, wenn die Spezialdiskussion zu jenem Geschäft an der Reihe ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als erstes möchte ich mich für die Würdigung meines Berichtes von Sulzer-Wil bedanken. Die ganze Diskussion, die wir jetzt geführt haben, widerspiegelt eigentlich ziemlich genau das Bild, das auch in der vorberatenden Kommission stattfand. Die vorberatende Kommission ist grossmehrheitlich auf diese Vorlage eingetreten.

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16.9.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau (im Namen der Interpellanten von 51.20.54): Auf die Vorlage ist einzutreten

Aufgrund der finanziellen Konsequenzen müssen wir, die Interpellanten von 51.20.54 «Spitäler aus dem Spitalverbund entlassen – wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglichen», doch auf die Gesamtvorlage eintreten. Eintreten wird unsererseits in diesem Falle nicht bestritten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die doch mehrheitlich positive Aufnahme unserer Vorlage der Regierung. Es hat mich auch gefreut, dass die GRÜNE-Fraktion eine Bewegung gemacht hat. Es ist mir klar, dass wir mit dieser Vorlage nicht nur Freunde geschaffen haben. Es ist eine schwierige Vorlage, eine einschneidende Vorlage und diese Vorlage bringt Veränderungen, und Veränderungen bringen immer wieder Ängste und man weiss nicht, wie die Zukunft sein wird.

Was Sie heute beraten, ist das Resultat von zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit im Lenkungsausschuss, in der Verwaltung, bei den Spitalverbunden, bei externen Experten, in der Regierung und in der vorberatenden Kommission. Im Mai 2018 ist der Verwaltungsrat der Spitalverbunde an die Regierung und Öffentlichkeit herangetreten und hat das Grobkonzept mit der Reduktion von neun auf vier Spitalstandorte vorgestellt. Das war ein sehr mutiger Schritt. Der Aufschrei war gross, die Reaktionen harsch und die Empörung bis heute allgegenwärtig. Aber aus Sicht des Verwaltungsrats war der Schritt zwingend. Seine Analysen hatten unmissverständlich ergeben, dass die Spitalverbunde in Zukunft zwei grundlegende Voraussetzungen ihres Leistungsauftrages nicht mehr erfüllen können:

  1. die Bereitstellung der stationären Grundversorgung in adäquater Qualität;
  2. die Aufrechterhaltung des kostendeckenden Betriebs ohne anhaltende, massive Defizite.

Die Regierung kommt heute zum gleichen Schluss, sie stützt sich dabei auf die umfangreiche Abklärung der letzten zweieinhalb Jahre, welche sachlich, systematisch und ergebnisoffen getroffen wurden. Die Regierung hat heute ein klares Bild von den enormen Herausforderungen für unsere Spitäler. Das Schritthalten mit dem medizinisch-technologischen Fortschritt bringt uns allen mit laufend neuen Erkenntnissen, Diagnose- und Behandlungsmethoden viele Vorteile. Der Fortschritt stellt aber gleichzeitig neue Anforderungen an die Art und den Ort der Leistungserbringung. Es braucht bspw. immer weniger stationäre Betten dank gezielteren, schonenderen und kürzeren Eingriffen. Der Trend zu mehr ambulanten Eingriffen verstärkt diese Entwicklung zusätzlich. Das Schritthalten mit der wachsenden Spezialisierung erfordert zusehends Teams von Fachspezialisten. Lösungen aus einer Hand sind heute kaum mehr möglich. Dies erhöht den Bedarf nach Fachkräften und gerade kleinere Spitäler sind im Wettbewerb um Talente zusehends im Nachteil. Ohne das Fachpersonal – es handelt sich dabei nicht nur um Ärztinnen und Ärzte, sondern ebenso um Pflegepersonal, Therapeutinnen und Therapeuten – ist das Leistungsangebot in der heutigen Breite, sieben Mal 24 Stunden in neun Spitalstandorten, unweigerlich gefährdet. Das Schritthalten mit den Qualitätsanforderungen braucht zusätzliche Anstrengungen. Ja, unsere Spitäler schneiden heute in den nationalen Qualitätsvergleichen gut ab, aber das reicht nicht, wir müssen die Qualität auch in Zukunft sicherstellen. Hierfür brauchen wir zuerst hervorragendes Fachpersonal, aber auch ausreichende Fallzahlen und ausreichend grosse Spitalbetriebe mit zeitgemässer Infrastruktur und Disziplinenvielfalt im Haus. Dies verbessert die Behandlungsergebnisse nachweislich, zieht damit Zuweiser und Patienten und mit ihnen weitere erstrangige Fachkräfte an. Zu diesen Herausforderungen kommen die desolaten Finanzen, die sich gegenläufigen Vermutungen zum Trotz nur in eine Richtung bewegen: nach unten. Die Gefahr, dass der Kanton Forderungen von einer halben Milliarde Franken abschreiben muss, ist nicht herbeigeredet, sondern ohne Gegenmassnahmen unabwendbar. An der Konzentration der Spitalleistungen führt deshalb kein Weg vorbei. Nur damit können wir den enormen Herausforderungen begegnen. Sie verbessert den Einsatz knapper Personalressourcen und entschärft damit die Folgen des Fachkräftemangels. Sie verbessert die Vernetzung und Zusammenarbeit der spezialisierten Fachkräfte, da diese wieder an allen Standorten verfügbar sind. Sie erhöht die Fallzahlen an den verbleibenden Standorten, was nicht nur aus Qualitätssicht anzustreben ist, sondern auch zusehends eine Vorgabe ist. Sie verbessert die Nutzung der bereitgestellten Kapazitäten, insbesondere der aufwendigen Vorhalteleistungen z.B. in den 24-Stunden-betriebenen Notfallaufnahmen. Sie verbessert die Nutzung der Infrastruktur und erlaubt kürzere Beschaffungs- und Amortisationszyklen, womit die Infrastruktur auf dem neusten Stand gehalten werden kann. Sie reduziert teure Doppelspurigkeiten in dem kostenintensive Bereiche zusammengelegt und mehrfach geführte Leistungsangebote reduziert werden.

Mit der Leistungskonzentration im Spitalwesen legen wir den Grundstein für eine sichere und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung im Kanton. Mit der Beschränkung der Spitalstandorte auf St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil schaffen wir vier starke Spitäler, die uns sowohl im Notfall bestmöglich versorgen als auch bei geplanten Eingriffen die erste Wahl sind. Leistungsstarke Spitäler mit hervorragendem Ruf sind wiederum der beste Garant, um im Wettbewerb um Fachkräfte Erfolg zu haben. Damit im ganzen Kanton die Bevölkerung flächendeckend Zugang zur Gesundheitsversorgung hat, wird die Spitalversorgung durch die Rettungsdienste und die ambulante Versorgung der niedergelassenen Ärzteschaft ergänzt. Das ist nichts Neues und gilt auch weiterhin. Die Rettungsdienste sind von der neuen Spitalstrategie nicht berührt und sind weiterhin so organisiert, dass sie im Notfall in 15 Minuten vor Ort sind und die kompetente Erstversorgung vornehmen können. Die frei praktizierende Ärzteschaft ist weiterhin für die ambulante Versorgung und die Versorgung von Notfällen zuständig. Sie kann dabei, wie heute, auf die Unterstützung der Spitalverbunde zurückgreifen. Das viel diskutierte Konzept der GNZ erlaubt es, dass die Spitäler bei Bedarf weiterhin ambulante Leistungen erbringen können. Die Spitalverbunde drängen sich dabei nicht auf und das Gesetz hindert sie auch daran, dies zu tun, aber sie sind bereit, in bestimmten Fällen die Verantwortung wahrzunehmen und notwendige Leistungen weiterhin anzubieten, bspw. dann, wenn es durch den Rückzug aus einem bisherigen Spitalstandort eine Angebotslücke gibt, die von der Ärzteschaft vor Ort nicht geschlossen werden kann oder will. Ein GNZ ist ein sehr flexibles Angebot, das auf die Bedürfnisse und Eigenheiten der einzelnen Regionen zugeschnitten werden kann. Daraus können sich auch umfassendere Angebote entwickeln. Das zeigen die Überlegungen, die inzwischen für Wattwil und Flawil skizziert worden sind, und die ein andernorts erfolgreicher privater Anbieter, die Solviva AG, umsetzen würde. In Wattwil handelt es sich dabei um die Kombination des GNZ mit Spezialpflegeleistungen und der Weiterführung der Alkoholkurzzeittherapie für eine überregionale Kundschaft. Inzwischen hat auch die Psychiatrie St.Gallen Nord Interesse angemeldet, sich unter diesem Dach mit ambulanten Leistungen anzusiedeln. In Flawil besteht die Aussicht, dass im GNZ auch ein Therapiezentrum angesiedelt wird. Ich habe gerade vor einer Stunde ein Mail erhalten, das der «letter of intent» nun auch durch die Paraplegikerstiftung unterschrieben ist, und dass alle Institutionen nun mitmachen, dass wir Flawil umsetzen können.

Genau solche Entwicklungen hat die Regierung mit den GNZ im Visier. Dies natürlich nur mit Hilfe der niedergelassenen Ärzte. Sie fördern integrierte Versorgungsmodelle, bringen für die Bevölkerung attraktive und qualitativ hochstehende Angebote und sind für Leistungserbringer interessante Wirkungs- und Arbeitsorte. Davon profitieren also alle, ohne dass die Spitäler und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen geschwächt werden. In all diesen Punkten unterscheiden sich die GNZ wesentlich von den teils noch immer mit Vehemenz geforderten Kleinst-, Einsparten oder eigentlich Rumpfspitälern mit einer reduzierten inneren Medizin. Die sogenannte B2-Variante wurde von der Regierung vertieft geprüft und wieder verworfen. Gerne bringen die Befürworter von solchen Kleinspitälern die Altersmedizin oder die Akutgeriatrie ins Spiel und argumentieren, dass vor allem die älteren Personen wohnortnah versorgt werden müssten und in der Regel nur eine einfache Medizin benötigen. Ich kann das emotional nachvollziehen, doch als Mediziner, und da spreche ich für die grosse Mehrheit der Fachvertreter, ist das für mich schlicht kein gangbarer Weg. Auf innere und sogenannte Altersmedizin reduzierte Einspartenspitäler bieten die Qualität, auf die wir überall im Kanton Anspruch haben, nicht. Es fehlen die Partnerdisziplinen im Haus, insbesondere die Chirurgie und Anästhesie, und es fehlen die dafür benötigten Apparate und Vorrichtungen. Die Folge sind Verlegungen. Je älter ein Patient oder eine Patientin ist, desto mehr müssen Verlegungen vermieden werden. Einen solchen Weg für die Zukunft einzuschlagen, ist für mich schlicht unverantwortlich.

Aber lassen Sie mich noch auf die «4plus5»-Strategie oder wie die vorberatende Kommission sie nennt, «5plus4»-Strategie, zurückkommen. Sie ist eine ausgewogene, durchdachte und realistische Lösung. Sie sichert uns die Gesundheitsversorgung und Gesundheitsqualität im ganzen Kanton. Sie schafft starke Spitäler, die fit sind im Wettbewerb um Zuweiser, Patientinnen und Patienten, Fachkräfte, so wie, auch das eine viel gehörte Forderung, für die interkantonale Kooperation. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist lanciert. Sie ist mit der kantonsübergreifenden Spitalplanung mit Graubünden, Glarus und beiden Appenzell gestartet und wird auf Ebene der Spitalunternehmen nach entsprechenden Entscheiden in diesem Rat auch in Walenstadt aufgenommen. Die interkantonale Kooperation ist richtig und wichtig, doch sie nimmt uns nicht aus der Pflicht, unsere Hausaufgaben zu machen. Wir hier im Saal sind alle in der Verantwortung, heute einen Entscheid zu fällen. Wenn wir es nicht heute tun, dann nehmen wir unsere Verantwortung nicht wahr. Verantwortung wahrnehmen heisst für uns, die Spitäler so aufzustellen, dass sie nicht in fünf Jahren bereits wieder vor denselben Problemen stehen – das ist unsere Pflicht.

Die «4plus5»-Strategie oder «5plus4»-Strategie stabilisiert die wirtschaftliche Basis der Spitäler. Sie ist deswegen aber nicht günstig oder gar billig. Sie geht einher mit einem Sanierungspaket von insgesamt 88 Mio. Franken. Dies zusätzlich zu der vor einem Jahr bereits beschlossenen Finanzspritze an die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg. Und auch die Entschädigungen aufgrund der Corona-Pandemie müssen noch finanziert werden. «4plus5» fordert darüber hinaus jährliche Zusatzausgaben von 20 Mio. Franken für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Die«4plus5» hat ihren Preis und ja, der Preis ist hoch, aber immer noch verkraftbarer, als wenn wir die Struktur nicht straffen. Wir könnten die Augen verschliessen und in Zukunft Millionen an die Spitäler überweisen, doch damit wäre das Problem nicht gelöst, denn wenn sich die Medizin verbessert, ändern sich auch die Strukturen. Wir würden Millionen in überholte Strukturen investieren. Damit schaden wir uns und der nächsten Generation – das wollen wir nicht. Wir wollen das Geld in die Zukunft investieren, nicht in die Vergangenheit.

An dieser Stelle möchte ich mich auch herzlich bei der vorberatenden Kommission bedanken. Sie hat sehr intensiv gearbeitet, hart diskutiert, aber immer fair, und das ist nicht selbstverständlich in diesem sehr schwierigen Thema, das wir nun behandeln müssen.

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16.9.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Frei-Rorschacherberg provoziert mich zu einer Stellungnahme: Es geht heute nicht darum, einen möglichst effizienten Ratsbetrieb zu gewährleisten oder darum, dass wir dieses Geschäft möglichst rasch durchboxen, sondern es geht um eine Diskussion, die breit geführt werden soll. In dem Sinne erlauben wir uns, auch im Rahmen der Spezialdiskussion zu den einzelnen Punkten vertieft Stellung zu nehmen.

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16.9.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Ich danke meinen Vorrednern für die Ausführungen aller Argumente. Das war mehr als eine Eintretensdebatte, wenn ich das so werten darf. Ich gehe davon aus, dass in der Spezialdiskussion nicht noch einmal alle Argumente in gleicher Form dargelegt werden und wir so einen effizienteren Ratsbetrieb haben, wenn diese Argumente jetzt gesagt wurden und nicht wieder wiederholt werden.

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16.9.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Das Nichteintreten betrifft die gesamte Vorlage.

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16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Bezieht sich Ihr Nichteintreten auf sämtliche neun Vorlagen oder nur auf die Vorlage 23.20.01 «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte»?

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16.9.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: (im Namen der Interpellanten von 51.20.54): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir, die Verfasser der dringlichen Interpellation 51.20.54 «Spitäler aus dem Spitalverbund entlassen – wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglichen» können und wollen auf diese Vorlage nicht eintreten. Wir können keine Grabenkämpfe noch ein kantonales Finanzdesaster goutieren. Unser Ziel ist klar definiert: Wir wollen eine gesunde, wirtschaftliche und faire Lösung für alle. Diese Chance wollen wir auch der Bevölkerung da draussen bieten, die uns heute so freundlich empfangen hat. Wenn auch andere Mitglieder unserer Meinung sind, würde es uns natürlich sehr freuen, wenn Sie das ebenfalls mit einem Nichteintreten bestätigen.

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16.9.2020Wortmeldung

Thurnherr-Wattwil: Ich bin schon das erste Mal leicht irritiert. Meine Irritation hält sich nach den Reden von Schöbi-Altstätten und Müller-Lichtensteig allerdings in Grenzen. Von allen anderen Vorrednern höre ich nur «4plus5» als das einzige Heilmittel in dieser Debatte. Lassen Sie mich noch zwei, drei ganz kurze Gedanken zum B2-Modell, das von der SP-Fraktion forciert wird, machen: Eine flächendeckende, möglichst gerechte Gesundheitsversorgung steht hoffentlich nicht nur bei der St.Galler Bevölkerung im Vordergrund, sondern auch bei Ihnen, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen. Die richtige und ehrliche Einstufung des Verfassungsauftrags bleibt mit diesem Kahlschlag und der Schliessung von fünf Standorten leider auf der Strecke. Der wahrzunehmende Verfassungsauftrag im Gesundheitswesen wird in den Hintergrund gedrängt und man fühlt sich des Öfteren in einer Finanzdebatte statt einer Gesundheitsdebatte. Dazu seien folgende Fragen erlaubt: Muss, kann oder soll das Gesundheitswesen Renditen abwerfen? Wieso stehen immer mehr die wirtschaftlichen Renditen im Mittelpunkt, statt das Wohl der Patientinnen und Patienten? Ist Gesundheitspolitik eher als Service public einzuordnen oder steuern wir auf eine Zweiklassenmedizin Stadt-Land zu? Die Antwort auf diese Fragen geben Sie in dieser Debatte ab.

Die Variante B2 kostet laut Botschaft ganze 6 Mio. Franken mehr als die Variante «4plus5». Die Beispiele von den Kollegen Sulzer-Wil, Schöbi-Altstätten und Müller-Lichtensteig möchte ich nicht wiederholen. Diese relativ kleine Zahl von 6 Mio. Franken Mehrkosten würden bei grossen Teilen der Landbevölkerung ein Gefühl der Fairness und ein Gefühl der Gleichberechtigung auslösen. Ebenfalls bin ich überzeugt, dass grosse Teile der städtischen Bevölkerung diese Mehrkosten gerne solidarisch mittragen. Der Unterschied der beiden oben erwähnten Varianten ist wirklich klein. Besten Dank, Schöbi-Wil, für die EBITDA-Nachhilfe für uns im Saal.

Darf ich Sie bitten, den Mehrkostenbetrag von 6 Mio. Franken während dieser Debatte nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Grundversorgung muss in den ländlichen Gebieten sichergestellt sein. Die Spezialisierung gehört ins Zentrumsspital.

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16.9.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist unbestritten, dass es Anpassungen bei der Spitallandschaft braucht. Dies verlangt die finanzielle Ausgangslage und dies verlangt auch die Qualitätsthematik. Spitalschliessungen sind unausweichlich. Wir bekämpfen deshalb auch kein Eintreten, verlangen aber Nachbesserungen bei der Vorlage. Die Frage ist: Braucht es diese Radikalkur mit der Schliessung von Spitälern in Altstätten, Flawil, Walenstadt, Wattwil und Rorschach? Die Antwort ist nein. Dies braucht es nicht, denn es gäbe eine Lösung, welche finanziell tragbar wäre, langfristig funktionieren würde und auf dem Tisch liegt. Sie steht in dieser Botschaft auf S. 32. Es ist die Lösung B2. Sie wurde auch in der Kommission intensiv diskutiert und unterlag nur knapp. Sie berücksichtigt die Anliegen der ländlichen Regionen im Kanton St.Gallen und schafft den Land-Stadt-Ausgleich indem Wattwil, Walenstadt und Altstätten erhalten blieben. Die finanziellen Unterschiede zum Vorschlag der Regierung wären gering. Der Unterschied läge gerade einmal bei 0,5 Prozent beim Unterschied des EBITDA. Statt einem geschätzten EBITDA von 7,3 Prozent, läge dieser bei 6,8 Prozent, d.h. 7,3 zu 6,8 Prozent, und dies mit Blick auf das Jahr 2028. Bei diesem langen Zeithorizont kann es noch zu weiteren Angleichung kommen. Wenn man es zuspitzen wollte, handelt es sich um Streubereich. Bei der Lösung B2 würden auch zwei Standorte geschlossen: Rorschach und Flawil. Das heisst, es gäbe auch da grosse Einschnitte in die St.Galler Spitallandschaft. Es könnten damit stark Betten reduziert und die Leistungen konzentriert werden. Dies wäre für die betroffenen Standorte auch verkraftbar. Rorschach liegt sehr an der Stadt St.Gallen, wo gleich mehrere Spitäler für die medizinische Versorgung der Bevölkerung sorgen. Für Flawil, das ebenfalls an der Hauptachse Wil–St.Gallen liegt, gibt es inzwischen eine Alternativkonzept, das von der Gemeinde auch mitgetragen wird. Es kann dort eine neue funktionierende Lösung aufgebaut werden, ohne dass die Gesundheitsversorgung gefährdet wird. Ein kurzes Zwischenfazit zur Lösung B2: Die Lösung B2 mit dem Erhalt der Landspitäler ist finanzierbar und spart massiv Gelder ein. Die Lösung B2 reduziert Spitalbetten, ohne dass an den bestehenden Standorten neue Betten geschaffen werden müssten. Die Schliessung von Altstätten, Wattwil und Walenstadt ist unnötig aus finanzieller Sicht.

Nun könnten Sie das Thema Qualität ins Feld führen, wenn diese Argumentation der Finanzen nicht überzeugt. Oft heisst es, dass in Zukunft die kleinen Spitäler die Qualitätsansprüche nicht mehr erfüllen könnten. Doch auch hier gibt es Lösungen, nämlich, indem man die drei Spitäler ernsthaft weiterentwickelt und noch mehr spezialisiert. Es gibt in der Schweiz viele gute Beispiele von Spezialkliniken, die hohe Qualität liefern. Es liegen an den verschiedenen Standorten auch konkrete Alternativvorschläge vor. Walenstadt kann, wie von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen, verstärkt mit den Kantonen Glarus und Graubünden zusammen arbeiten. Für Altstätten wäre ein Spital mit der Fokussierung auf die Altersmedizin denkbar. Für Wattwil gab und gibt es bereits mehrere Alternativvorschläge mit dem Kanton als Betreiber oder auch private Alternativen. Leider wurden diese Lösungen nicht weiter verfolgt. Genaueres zu Wattwil werde ich als Regionalvertreter im weiteren Verlauf der Debatte äussern. Es gilt aber bereits hier zu erwähnen, dass Wattwil bzw. der Standort Toggenburg eine spezielle Ausgangslage haben. Das Tal ist weitläufig und die Spitäler im Umfeld sind nicht einfach zu erreichen. Sollte dereinst sogar das Spital Wil geschlossen werden, würde die Problematik massiv verschärft. In Wattwil steht ein neu gebautes Spital. Dieses Spital muss weiter für medizinische Zwecke genutzt werden, ansonsten wird es zum demokratiepolitischen Mahnmal. Im Toggenburg droht eine massive Unterversorgung mit medizinischen Leistungen. Die geplante Pflegeeinrichtung kann die medizinischen Lücken nicht schliessen.

Nun zurück zum Gesamtgeschäft: Das Credo der heutigen Zeit liegt ganz offensichtlich in der Zentralisierung, der Zentralisierung, der Zentralisierung. Grösser gleich besser, grösser gleich günstiger, grösser gleich erfolgreich – ein Allheilmittel, so zumindest ist die Annahme. Wer jedoch genau hinschaut und aufmerksam beobachtet, bemerkt, dass dieses Credo auch viele Nachteile mit sich bringt und der Wind in verschiedenen Bereichen dreht. Dezentrale Strukturen werden in Zukunft wieder an Wert gewinnen. Die Digitalisierung und andere Trends treiben die Dezentralisierung an. Zudem haben kleinere Einheiten grosse Vorteile: Sie sind agiler, sie sind persönlicher, sie sind individueller, sie sind flexibler und was heute immer mehr und wichtiger wird, sie sind innovativer. Wenn sich diese kleinen Einheiten auf Spezialitäten konzentrieren können, wird es auch möglich sein, entsprechendes Fachpersonal zu gewinnen. Dies beweisen Organisationen, die erfolgreich arbeiten, obwohl sie nicht in grossen Zentren tätig sind und obwohl sie nicht die geforderten 7'000 Ein- und Austritte ergeben. Als Beispiel können die kleinen Spitäler im Bündnerland aufgeführt werden. Neben medizinischen und finanziellen Überlegungen geht es auch um volkswirtschaftliche Überlegungen. Mit der Schliessung der Landspitäler verschwinden dringend benötigte Arbeitsplätze, was die Regionen weiter schwächt. Damit geht Wertschöpfung verloren und der Stadt-Land-Graben wird grösser. Dies muss verhindert werden.

Zusammengefasst bitte ich Sie, den Vorschlag der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission anzupassen und Wattwil, Altstätten und Walenstadt auf der Spitalliste zu belassen. In den nächsten drei Jahren soll intensiv und ergebnisoffen an einer neuen Spitallösung an diesen Standorten gearbeitet werden.

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16.9.2020Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich spreche für die Mehrheit der Rheintalerinnen und Rheintal sowie den grössten Teil der St.Galler Landbevölkerung. Ich nehme es vorweg: Auf die Vorlage ist einzutreten, sie hat jedoch Korrekturbedarf. Warum ist einzutreten? Die Regierung, das Spitalunternehmen und der Kantonsrat treiben die gleichen Beweggründe: die medizinische Qualität und die Finanzen. Das ist ein gutes Zeichen, dass die Fragestellung gleich lautet, ist in der Politik nicht immer so. Dazu kommt seitens des Bundes, dass uns das Krankenversicherungsgesetz vorschreibt, dass die Medizin wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss. Ist die Fragestellung nun einmal klar, müssen wird uns den besonderen Gegebenheiten des Kantons zuwenden. Fünf Faktoren sind entscheidend:

  1. Die Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen baut auf drei Stufen auf. Endversorger ist das Kantonsspital St.Gallen mit konzentrierter Spitzenmedizin. St.Gallen ist aber ein Flächen- und Ringkanton. Die Versorgung in der Fläche wird von den Grundversorgungsspitälern wahrgenommen. Neben einer Grundversorgung haben sich einzelne Spezialitäten, so am Kantonsspital Grabs, ausgebildet. Schliesslich sind im ambulanten Bereich die niedergelassenen Hausärzte sowie neu angedachte GNZ in einer noch zu definierenden Form nötig. Schliesslich runden die Rehabilitation, die mobilen, strassengebundenen und fliegenden Rettungsdienste, die stationäre Pflege und schliesslich auch insbesondere die Spitex die Versorgung der St.Galler Bevölkerung ab.
  2. Unsere Bevölkerung wird immer älter und deshalb auch gesundheitlich verletzlicher. Das bedeutet einerseits Mehrfacherkrankungen. Unsere älteren Generationen bleiben aber länger zu Hause. Spitex wird dem Pflegeheim klar vorgezogen. Damit sind die Patientinnen und Patienten und insbesondere auch ihre Angehörigen auf kurze Wege angewiesen. Die konkreten medizinischen Problemstellungen im Alter brauchen auch nicht immer alle technischen Anforderungen direkt vor Ort. Telemedizin ist heute Alltag.
  3. Die ambulante Gesundheitsversorgung nimmt in erster Linie die niedergelassene Ärzteschaft wahr. Dazu gehört auch ein ambulanter Notfalldienst. Dieser ist nun ergänzend an den Grundversorgungsspitälern anzugliedern. Darüber hinaus besteht eine spezialisierte High-end-Versorgung am Kantonsspital St.Gallen. Hierfür sind dann die Rettungsdienste oder Helikopter notwendig.
  4. Qualität und Erfahrung in der medizinischen Behandlung gehen einher und sind durch Fachkräfte sicherzustellen. Jene sind samt ihrem Wissen mobil, ebenso die Daten der Patienten in den Datennetzwerken.
  5. Wie die derzeitige Pandemie klar gezeigt hat, braucht der Kanton St.Gallen in seiner Versorgung eine Aufbaufähigkeit. Damit sind aber keine reine Vorhalteleistungen für 24-Stunden-7-Tage-Angebote gemeint. Vielmehr sind Expertise und «Lean Management» gefragt. Daraus folgt nun, der Kanton ist flächendeckend mit einer stationären Grundversorgung zu versehen. Stufengerecht steht der Bevölkerung neben der regionalen, stationären Grundversorgung ein Zugang zur spezialisierten und wenn nötig High-end-Behandlung zu – auf Qualität und Finanzen ist zu achten.

Somit und so weit dürfen sich die Regierung, das Unternehmen, der Kantonsrat und nicht zu vergessen das Volk, unser Souverän, einig sein. Der Knackpunkt ist wie so oft das «Wie». Wie kommen wir zum Ziel? Hier muss ich feststellen, dass die Botschaft Schwächen und offenkundige Fehler aufweist. Dieser Koloss steht sprichwörtlich auf tönernen Füssen, nämlich bereits mit seinen finanziellen Annahmen. Auch wenn man jetzt plötzlich zur Erkenntnis gelangen könnte, dass man bisher wohl zu sehr die finanzielle Seite betont hätte, muss ich feststellen, dass man da gar nicht so genau hingeschaut hat. Sondern die Regierung hatte anfangs 2020 lediglich mehr als ein Jahrzehnt alte narrative Erzählungen (Legenden) einfach fleissig weiter gesponnen. Grundlage von allem Eifer und aller Hektik ist der so genannte EBITDA, welcher bis heute aus nicht erklärten und von der Regierung nicht erklärlichen Gründen unbedingt 10 Prozent betragen soll. Der EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und bezeichnet den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Seitens der KPMG wird er als Zielgrösse als angemessen genannt. Es ist keine wirtschaftswissenschaftlich bewiesene Tatsache. Zirkelschlüssig beantwortet die Regierung die Notwendigkeit von 10 Prozent denn auch einfach mit einer Eigentümerstrategie. So steht es in der Leistungsvereinbarung, dass sei nicht nur eine schweizweite, sondern sogar eine internationale Vorgabe. Da frage ich mich aber, wer ist denn Herr über die Vorgaben? Wer gibt vor? Sie können es auch mit Hiob feststellen: «Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen.». Der Eigentümer ist immer noch der Kanton, und er gibt sich selbst etwas vor. Der Kantonsrat ist ein Organ des Kantons wie die Regierung auch. Folglich entscheidet dann auch der Gesetzgeber, das heisst das Parlament und das Volk, über die Eigentümerstrategie. Die jetzigen Grundlagen sind sicher veraltet. Aber auch diese EBITDA von 10 Prozent, diese angebliche Vorgabe, die vom Himmel gefallen scheint, ist veraltet. Ich zeige Ihnen das im Folgenden auf:

  1. Die immer wieder gepredigten 10 Prozent werden von keinem Spital in der Gegend erreicht.
  2. Diese Grösse beruht auf den Verhältnissen von vorr zehn Jahren und noch weiter zurück bis ins Jahr 2007. Damals lagen übrigens auch die Zinsen anders.
  3. Bei der öffentlichen Hand wird anders gemessen. So ist es nicht denkbar, dass vom Gewinn noch Steuern abzuführen wären.
  4. Die Abschreibungen auf eine Dauer von 20 bis 30 Jahren sind nur in Teilbereichen angemessen. Wenn Sie die Gebäude betrachten, drängen sich viel höhere Abschreibungsdauern auf.

Begründet und angeknüpft wird dieser EBITDA-Wert immer mit den Kapitalkosten des Investors. Was hat es nun mit diesen Kapitalkosten auf sich? Ein EBITDA für Spitäler heisst, nur auf die Kosten des Investors zu schauen. Sowohl Fremd- wie auch Eigenkapital verursachen Kosten, die sogenannten Kapitalkosten. In der Praxis wird dann auch von gewichteten Kapitalkosten gesprochen. Diese Kosten sind aber lediglich ein Abbild des Risikos, das die Kapitalgeber eingehen. Die gewichteten Kapitalkosten sind eine Näherung der angestrebten Gesamtrendite auf das investierte Kapital. Sie hören nochmals richtig, es geht um das Risiko des Kapitalgebers, es geht um die angestrebte Gesamtrendite des investierten Kapitals. Aber hier handelt es sich um den Kanton, eine Körperschaft. Diese Körperschaft, der Kanton, der ist für alle seine Anwohner da. Soll sich nun der Kanton an seinen Einwohnern bereichern? Oder hat er viel mehr die öffentliche Wohlfahrt, so wie es in der Verfassung steht, anzustreben? Die Beantwortung dieser Frage gebe ich dann auch gerne der Regierung weiter.

Die EBITDA-Marge von 10 Prozent als langfristiger Zielwert stammt aus einem Gutachten der PwC vom Jahr 2012. Diese Aussage ist inzwischen auch acht Jahre alt und beruht auf einem Rückblick bis in Jahr 2007 zurück. Im Gesundheitswesen ist das sozusagen eine Generation. Interessant ist in dieser Studie der internationale Vergleich. Unser heutiger Finanzminister beruft sich auf eine Vorgabe mit internationaler Geltung. Die Studie besagt nun, dass europäische Spitäler ihre Anlagennutzungskosten mit einer tieferen EBITDA-Marge decken können. Sie arbeiten hinsichtlich der Investitionen effizienter. Sie benötigen für den gleichen Umsatz bis zu einem Drittel tiefere Investitionen. Somit genügt dann auch eine tiefere EBITDA-Marge zur Deckung der Anlagenutzungskosten. Dabei haben diese Spitäler im Ausland gegenüber den St.Galler Spitälern noch zwei gewichtige Nachteile: Sie zahlen Steuern und sie haben ein höheres Kreditzinsniveau. Die gleiche Studie zeigt aber auch auf, dass die effektiv pro einzelnes Spital erforderliche EBITDA-Marge von der konkreten Ausstattung abhängt. Weniger Anlageninvestitionen wie z. B. in eine Akutgeriatrie benötigen kleinere Margen, untersucht wurde dies allerdings nie. Ich vermisse klare Aussagen zur in diesem Sinne optimierten Anlagenauslastung und die entsprechenden «Design-to-Cost»-Ansätze.

Ich fasse zusammen: Daraus folgt nur eins, die Regierung argumentiert mit veralteten Zahlen. Die Regierung interessiert sich nur für Kapitalkosten des Investors und 10 Prozent sind wissenschaftlich nicht bewiesen und schon gar nicht für alle Spitalmodelle, insbesondere auch nicht für Einspartenhäuser mit niedrigem Anlageninvestitionsbedarf. Demzufolge bleibt finanziell Raum für Akutgeriatriespitäler. Darauf komme ich in der Spezialdiskussion zurück.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich unterstütze das Konzept der Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde mit seiner Unterscheidung zwischen Mehrspartenspitälern und GNZ, dies aus Gründen der Behandlungsqualität, des Trends von stationär zu ambulant, aber auch aufgrund der betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten.

Zudem war ich Präsident des Initiativkomitees für eine stationäre Notfallversorgung in allen Regionen des Kantons St.Gallen. Diese Initiative verlangte, dass an allen Standorten die Notfallstationen weiter bestehen sollen, einschliesslich eines kleinen Bettenangebots für Notfälle. Ausserdem sah die Initiative vor, dass die ansässige Ärzteschaft womöglich in den Betrieb der Notfallstationen einbezogen werden sollte. Wir kündigten die Initiative im Juli 2019 an und die Unterschriftensammlung startete im November 2019. Als die Regierung im Februar dieses Jahres die vorliegende Botschaft veröffentlichte, stellte das Initiativkomitee mit Genugtuung fest, dass sämtliche Forderungen der Initiative darin enthalten waren. Aus diesem Grund verzichteten wir schlussendlich auf die Einreichung der Initiative.

Ich befürworte insbesondere die Einrichtung der GNZ. Diese sind optimal für die niederschwellige stationäre Notfallversorgung in den Regionen. In enger Zusammenarbeit mit dem nächstgelegenen Spital und dem Rettungsdienst werden sie die Gesundheitsversorgung in den Regionen gewährleisten können. Zur Erinnerung: Der Rettungsdienst, das sogenannte 144, ist nicht betroffen von der Neugestaltung der Spitallandschaft. Der Rettungsdienst unterhält insgesamt elf Stützpunkte im Kanton, die teilweise unabhängig von Spitalstandorten sind. Im Toggenburg z.B. gibt es neben dem Stützpunkt im Spital Wattwil auch einen in Alt St.Johann und Bütschwil. Der Rettungsdienst kommt bekanntlich zum Einsatz bei lebensbedrohenden Notfällen, bei Unfällen oder auch wenn ein Notfallpatient sich nicht mehr aus eigener Kraft ins Spital begeben kann.

Im Rahmen der Unterschriftensammlung für die erwähnte Volksinitiative stellten wir immer wieder fest, dass sich die Bevölkerung in den Regionen hauptsächlich Sorgen macht wegen der allfälligen Schliessung der Notfallstationen in den Spitälern. Die geplanten GNZ tragen dieser Sorge Rechnung, umso mehr, als ihre genaue Ausgestaltung den Gegebenheiten der betreffenden Regionen angepasst werden soll. So ist z.B. klar, dass ein GNZ in Wattwil eine grössere Bedeutung für die Region haben wird und deshalb anders ausgerüstet sein muss als bspw. ein GNZ in Rorschach. Es gibt aber einen weiteren Grund, der für das GNZ-Konzept spricht: Das System der Hausärzte, so wie es heute noch existiert, hat eine sehr schwierige Zukunft vor sich. Nur wenige junge Ärztinnen und Ärzte sind noch bereit, praktisch 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein. Kommt dazu, dass ein wesentlicher Teil von den heute noch praktizierenden Hausärzten in den nächsten Jahren pensioniert wird, und sie werden wahrscheinlich grosse Schwierigkeiten haben, für ihre Einzelpraxis einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden. Gerade was Ärztinnen betrifft, gibt es eine interessante Entwicklung: Die Studienrichtung Humanmedizin wird heute von mehr Frauen als Männern gewählt. Im Jahr 2017 z.B. waren von Personen, die in der Schweiz ein Studium in Humanmedizin abgeschlossen haben, 56 Prozent Frauen. Nun können Sie mich fragen, was das mit GNZ zu tun hat. Sehr viel, denn aus familiären Gründen werden vermutlich die meisten Ärztinnen keine Vollzeitstelle suchen und wenige werden eine Praxis als Hausärztin übernehmen wollen. Mit der Einrichtung von GNZ in den Regionen jedoch werden zahlreiche Teilzeitstellen geschaffen, die ideal sein werden für Ärztinnen, die ihre Arbeit mit der Familienbetreuung kombinieren wollen. Zudem wird das ein Anreiz werden, in ländlichen Gebieten zu wohnen. Aus all den erwähnten Gründen bin ich überzeugt, dass die GNZ ein wichtiger Bestandteil werden, um in Zukunft fehlende Hausarztpraxen in den ländlichen Gebieten zu ersetzen.

Übrigens wurden in den letzten Jahren in der Schweiz vor allem in den grösseren Städten sogenannten Permanences eröffnet. Diese sind vergleichbar mit den GNZ, sie haben lange Öffnungszeiten, einige davon sogar einen 24-Stunden-Betrieb und empfangen ihre Patienten auch ohne Terminvereinbarung. Diese Permanences sind sehr gut ausgelastet und decken offensichtlich ein Bedürfnis ab bei nicht lebensbedrohenden Notfällen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Zahl der Patienten, die in den Notfallstationen behandelt werden, in den letzten Jahren markant zugenommen hat. Einer der Gründe ist, dass es für eine neu zugezogene Person schwierig sein kann, an ihrem neuen Wohnort überhaupt einen Hausarzt zu finden. Ein anderer Grund ist die Einwanderung aus dem Ausland. In vielen Ländern kennt man das System der Hausärzte nicht und man geht auch für kleinere medizinische Probleme direkt in die Notfallstation des Spitals. Ähnliche Erfahrung hat man in Wil und Wattwil gemacht. Dort hat man reagiert, indem in beiden Spitälern integrierte Notfallpraxen eröffnet wurden. In Zusammenarbeit mit den Hausärzten werden dort leichtere Fälle ambulant behandelt und dadurch die eigentlichen Notfallstationen entlastet. Das gut funktionierende Organisationsmodell der integrierten Notfallpraxen zeigt, dass es auch für GNZ anwendbar wäre.

Ich unterstütze die Aufteilung in Mehrspartenspitäler und GNZ gemäss dem Konzept «5plus4», das die vorberatende Kommission dem Kantonsrat beantragt, ebenso die Absicht der Regierung, die Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen zu intensivieren. Allerdings teile ich in einem wesentlichen Bereich die Position der vorberatenden Kommission nicht: Ich bin der Meinung, die einzelnen Standorte müssen im Gesetz über die Spitalverbunde aufgeführt werden. Die Standorte müssen dem Referendum unterstellt werden können und nicht einfach Teil des Kantonsratsbeschlusses sein. Ich werde mich zu diesen Punkten später nochmals zu Wort melden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: legt ihre Interessen offen als Bewohnerin der Region Rorschach, als Pflegefachfrau und insbesondere als langjährige Angestellte des Spitals Rorschach. Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Schweiz verfügen wir über eine moderne, qualitativ sehr hochstehende und für alle Menschen zugängliche medizinische Versorgung. Wir alle schätzen dies und möchten keinen Abbau dieser Leistungen. Durch die Entwicklung der Medizin und die hohen Ansprüche von uns Schweizern haben sich aber die Anforderungen an die Beteiligten verändert. Unter anderem entsprechen die bisherigen dezentralen Landspitäler, die jahrzehntelang beste Leistungen erbracht haben, nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Gründe dazu wurden in den vergangenen Monaten und auch heute Vormittag wieder ausgiebig diskutiert. Ich möchte sie nicht nochmals wiederholen. Die Tatsache, dass mein Spital nicht mehr gefragt ist, tut weh, insbesondere da ich überzeugt bin, dass auch wir in den kleinen Spitälern in der Vergangenheit sehr qualitativ gute Arbeit geleistet haben. Nichtsdestotrotz sind wir an einem Punkt angelangt, an dem Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen: Einerseits durch die Aufgabe von gewohnten Angeboten, andererseits aber auch durch den Aufbau neuer, zeitgemässer Strukturen. Damit wir dies anpacken und auch als Chance nutzen können sind nun Entscheidungen von uns Kantonsräten gefragt. Nach vielen Diskussionen mit verschiedenen Beteiligten, auch bei mir im Spital, kam ich zum Schluss, dass im Rahmen einer kantonal abgestimmten Lösung der Vorschlag der vorberatenden Kommission am ehesten gangbar ist. Ich bin sicher, dass wir mit innovativen Gesundheitszentren und regional angepassten Angeboten für die kommenden Jahre gut aufgestellt sein werden. Hierbei sollte der Fokus aber nicht nur auf den ärztlichen Bereichen liegen, sondern auch auf Pflegerische. Denn eine der Schwierigkeiten der Spitalschliessungen wird die Versorgung von Betagten und/oder mehrfach erkrankten Menschen sein. Für diese besteht die Gefahr zwischen Stuhl und Bank tzu fallen, wenn sie nach medizinischen Vorgaben nicht spitalpflichtig sind, aber auch nicht nach Hause gehen können. Es wäre eine traurige Tatsache, wenn in unserem reichen Land Menschen auf diese Art vernachlässigt würden. So muss es zwingend Hand in Hand mit dem Aufbau von Gesundheitszentren, eine Weiterentwicklung von Spitex Übergangspflege und Palliativ Care geschehen. Insbesondere ist diese mögliche Versorgungslücke im Auge zu behalten, wenn die Spitäler Rorschach und Flawil innerhalb weniger Monate beide geschlossen werden sollen.

Als Mitarbeiterin des Spitals Rorschach bitte ich Sie alle, die Vorschläge der vorberatenden Kommission zu unterstützen, damit die nötigen Vorbereitungen und Planungen für den kommenden Wechsel in der Gesundheitsversorgung bald in Angriff genommen werden können. Die Zeit des Zuwartens war nun lange genug, in den betroffenen Spitälern möchten wir wieder nach vorne schauen und unsere Zukunft, aber auch die unserer Patienten, um die es bei dieser Vorlage letztendlich geht, anpacken können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben heute eine aussergewöhnlich wichtige Vorlage. Eine Vorlage, mit der viele Erwartungen verbunden sind und eine neue Situation für die Spitalversorgung entsteht. Was 150 Jahre lang aufgebaut und weiterentwickelt wurde, wird aufgegeben. Logisch, dass dies nicht Erwartungen weckt sondern Ängste und Enttäuschungen. Ganz wichtig ist es für die GRÜNEN, dass wir ein gut organisiertes, einwandfrei funktionierende Spitalwesen haben. Sie wollen, dass die Spitäler und alle öffentlichen Einrichtungen die steigenden Qualitätsansprüche erfüllen, nicht nur heute sondern auch morgen und übermorgen. Die vorberatende Kommission war sehr lange an der Arbeit. In dieser Zeit hat sich vieles verändert:

  1. Durch die äusseren Umstände, aber auch indem der Verwaltungsrat an einigen Standorten Leistungen abgebaut hat. Damit schaffte er neue Fakten;
  2. Die Finanzsituation hat sich ebenfalls verändert. Die Finanzierung steht vor allem in einem Verbund und ist sehr dürftig. Sie steht auf einem unsicheren Fundament und kann so in dieser Art nicht weitergeführt werden;
  3. Allein in dieser Zeit, als die vorberatende Kommission an der Arbeit war, ergaben sich neue Einsatzmöglichkeiten in der ambulanten Medizin, die zu völlig neuen Möglichkeiten führen.

Wir haben heute eine andere Situation, als wir mit der vorberatenden Kommission starteten. Wir befinden uns in einem ganz anderen Umfeld als vor sechs Jahren, als sich auch die GRÜNE-Fraktion für den Ausbau an den verschiedenen Standorten stark machte und seit dem Jahr 2004, als sich das Volk für alle Standorte aussprach. Die aktuelle Situation ist nicht mehr vergleichbar und dies zu akzeptieren ist nicht einfach. Die GRÜNE-Fraktion macht es sich nicht leicht, sie springt wirklich über ihren Schatten, es wurde so auch in den Medien dargestellt, sie unterstützt unterdessen die Vorlage so, wie sie vorliegt. Im Verlauf der letzten beiden Jahren mussten wir aber vor allem im Rahmen der Arbeit der vorberatenden Kommission akzeptieren, dass Alternativvorschläge beim Lenkungsausschuss sehr wenige Chancen hatten. Wir mussten akzeptieren und finden es nach wie vor nicht richtig, dass betriebswirtschaftliche Überlegungen für den Lenkungsausschuss im Mittelpunkt standen.

Nun zur aktuellen Botschaft, wie Sie vorliegt: Die GRÜNE-Fraktion findet die Lösung sinnvoll, vier Standorte als Mehrspartenspitäler beizubehalten. Drei leistungsstarke Spitäler in Grabs, Uznach und Wil unterstützt sie ebenfalls, sowie ein starkes Spital in der Stadt St.Gallen.

Zu den anderen fünf Standorten: Diese einfach zu schliessen kommt für die GRÜNE-Fraktion nicht infrage. Sie unterstützt aber das Ansinnen, die fünf umzuwandeln und die Forderungen, dass für diese Standorte unterschiedliche Lösungen erarbeitet werden. Es sind aber keine Mehrspartenspitäler mehr. Bei den angedachten und in der Botschaft vorgestellten Lösungen gibt es viele offene Fragen. Teilweise enthält die Botschaft Aussagen, die bereits überholt sind. Zum Teil werden Vorschläge unterbreitet, die so mit fast 100-prozentiger Sicherheit nicht funktionieren werden. Ganz ausgeprägt sehen wir das bei diesen Notfällen, das wurde bereits erwähnt. Wir finden es falsch, wenn nicht klar ist, wer den Notfall wirklich führen soll, und wenn man zu den Regionen und Standorten, die ihr Spital verlieren, sagt, sie erhalten wenigstens einen Notfall. Man schlägt das vor, weiss aber jetzt schon, dass es so nicht funktionieren wird. Dann meine ich, dass es sich um eine unehrliche Haltung handelt und es ein Spiel mit dem Feuer ist, auch deswegen, weil wir wissen, was Spitalschliessungsdiskussionen in der Schweiz auslösen. Da kann der eine oder andere Stuhl sehr warm werden.

Die Haltung der GRÜNE-Fraktion zu den einzelnen Standorten: Sie steht zu dieser Umwandlung und findet es sehr gut, dass Walenstadt einen Aufschub erhält und vorläufig als Spital weiterlaufen soll. Sie steht nicht nur zu «4plus5», sondern letztendlich auch zu «5plus4», zu Flawil, das mit seiner neuen Lösung schon relativ weit ist. Es ist keine sehr gute Lösung, aber es ist eine und sie wird offenbar auch unterstützt. Für Wattwil ist einiges angedacht, das ist nachvollziehbar. Es ist sehr wohl verständlich, dass die Wattwiler mehr wollen als das, was aktuell in Aussicht steht. Für Altstätten unterstützt die GRÜNE-Fraktion die Anträge, dass man weitere Angebote schaffen will in der Altersmedizin. Bei den Rorschachern ist die Situation am eindeutigsten. Der Weg hin zu einer Aussenstation ist nachvollziehbar und die GRÜNE-Fraktion akzeptiert, dass Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach keine Mehrspartenspitäler sein werden. An dieser Entwicklung führt leider nichts vorbei. Aber das schliesst nicht aus, dass viel mehr Energie dafür verwendet werden muss, dass an diesen Standorten Angebote entwickelt werden für die Standorte selber, die Umgebung und die dort lebenden Menschen und für diejenigen, die allenfalls auf einen Spitalaufenthalt angewiesen sind. Die GRÜNE-Fraktion tritt auf die Vorlage ein aus der Überzeugung, dass es endlich vorwärts geht und vor allem, dass die lähmende Unsicherheit ein Ende hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren substanziell verändert. Die technologische Entwicklung und der damit verbundene medizinische Fortschritt, die fortschreitende Alterung unserer Gesellschaft und die Zunahme von komplexen, chronischen und parallel verlaufenden Krankheiten tragen wesentlich zu den steigenden Kosten bei. Gleichzeitig wird die Spezialisierung voran getrieben und neue Behandlungsmöglichkeiten stellen erhöhte Anforderungen an Personal und Infrastruktur. Wir denken in diesem Bereich vor allem auch an individualisierte Behandlungsmethoden, welche spezialisiertes Fachwissen bedingen und Behandlungskosten pro Fall in sechsstelliger Höhe verursachen. Das Zusammenwirken dieser Entwicklungen zwingt den Kanton, seine Gesundheitsversorgung neu zu organisieren. Ein «weiter so» darf und kann es angesichts der hohen hohen Kosten, welche wir schlussendlich alle mittragen, nicht geben. Die in der Botschaft vorgestellte Spitalneuorganisation geht aus Sicht der Grünliberalen in die richtige Richtung. Aus finanziellen Überlegungen ist es nicht möglich, in allen Regionen Mehrspartenspitäler zu betreiben. Die Überwälzung der Defizite auf den Steuerzahler ist aus Sicht der Grünliberalen nicht sinnvoll. Wir anerkennen aber auch, dass die zur Debatte stehende Strategie nicht jede Region im Kanton gleich stark betrifft. Spitalschliessungen sind aus sozialer, ökonomischer und arbeitsmarktlicher Sicht mit vielen Unsicherheiten und Ängsten behaftet. Wir begrüssen deshalb die ergänzenden Lösungsansätze der vorberatenden Kommission. Insbesondere die Prüfung der interkantonalen Zusammenarbeit des Spitals Wattwil in der geplanten Versorgungsregion Sardona, aber auch die vertiefte Analyse der Zukunft des Spitals Wil scheinen uns plausibel und nachvollziehbar zu sein. Wir verweisen dabei auch auf die Absichtserklärung der fünf Kantone St.Gallen Thurgau, Glarus und beider Appenzell für eine gemeinsame stationäre Gesundheitsversorgung.

Die Bestrebungen, Leistungen zu zentralisieren, qualitativ und finanziell zu optimieren, sind richtig. In einer alternden Gesellschaft und unter Berücksichtigung, dass gegen Ende des Lebens die grössten Gesundheitskosten entstehen, fehlt uns aber die Gesamtschau über das geriatrische Betreuungsangebot. Der aktuellste Geriatriebericht stammt aus dem Jahr 2005 und liefert keine aktuelle Analyse über das qualitativ und quantitativ notwendige Angebot. Uns scheint dieses Manko gravierend zu sein, insbesondere wenn über die Zukunft der Spitäler entschieden werden soll.

Es gibt heute eine breite Übereinstimmung in der Fachwelt, dass eine wohnortsnahe und integrierte geriatrische Versorgung sozial, medizinisch, aber auch ökonomisch sinnvoll ist. Die Argumentation im Regierungsbericht, das hochbetagte Menschen meist an mehreren Krankheiten leiden überzeugt nicht ganz. Wir teilen die Auffassung, dass komplexe Fälle in einen Mehrspartenspital zugewiesen werden müssen. Medizinisch weniger anspruchsvolle Behandlungen sollten aber wohnortsnah möglich sein. Altstätten präsentiert heute ein integriertes Modell für die geriatrische Grundversorgung, welches überzeugt und kaum Mehrkosten verursacht. Diese standardoptimierten Überlegungen wären allenfalls auf in Wattwil zu prüfen und kämen den Bedürfnissen der Bevölkerung entgegen. Leider fanden diese Überlegungen in die vorberatenden Kommission keine Mehrheit.

Zusammenfassend stehen die Grünliberalen weitgehend zur Spitalstrategie und den Anträgen der vorberatenden Kommission. Parallel dazu wünschen sie sich einen aktualisierten Geriatriebericht. Aufgrund dieser Erkenntnisse sollte deshalb die Zukunft der Standorte neu justiert werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben ein strukturelles Defizit oder Problem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung des medizinisch-technologischen Fortschrittes, der laufenden Spezialisierung und damit zusammenhängend der Fallzahlen, des Fachkräftemangels und vermehrt regulatorischer Vorgaben, die gerade auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt machen. Handlungsbedarf ist also angezeigt, 70 Mio. Franken jährliches strukturelles Defizit möglicherweise künftig noch steigend, sind insgesamt kein Pappenstiel für unseren Staatshaushalt. Deshalb ist es wichtig, überall genau hinzuschauen.

Die CVP-EVP-Fraktion hat im Nachgang zur Präsentation des Grobkonzepts im Jahre 2018 verschiedene Nachbesserungen gefordert. Bei der Nachbesserung haben wir die folgenden Grundsätze verfolgt:

  • die bisherigen Spitalstandorte sollen nach Möglichkeit künftig Teil der St.Galler Gesundheitsversorgung sein;
  • die Bevölkerung kann auf eine effiziente und sichere Erst- und Notfallversorgung zähle;
  • die Leistungsangebote sind unter dem Aspekt vor allem der Qualität konzentriert;
  • die St.Galler Gesundheits- und Spitalversorgung ist bezahlbar.

Weiter hat die CVP-EVP-Fraktion schon damals zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung gefordert, dass die quantitativen und qualitativen Vorgaben, welche die Regierung in ihrer Botschaft aufführt, mit der Spitalstrategie unbedingt eingehalten werden. Das heisst:

  • 90 Prozent der Bevölkerung müssen innert 15 Minuten durch die Rettungsdienste erstversorgt werden;
  • die Bevölkerung kann innert maximal 20 Minuten Fahrzeit ein Notfall-Zentrum erreichen;
  • die stationäre Grundversorgung an einem St.Galler Spital ist innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreichbar.

So haben wir auch in der Vernehmlassung vom Dezember 2019 trotz regionaler Besonderheiten klar Stellung bezogen. Wir wollen und wollten den verschiedenen Spitalstandorten eine Perspektive geben. Daran wollen wir festhalten und denken dabei an das Personal, aber auch an die Regionen in unserem Kanton.

Es gilt allerdings auch, diese verschiedenen Chancen in den Regionen zu nutzen. Einige dieser Regionen arbeiten an der Strategie mit, andere verharren stur in ihren Positionen. Dass das Vier-Standort-Konzept gegenüber den Alternativkonzepten und dem Status Quo deutlich besser abschneidet, ist keine Überraschung – eine stärkere Leistungskonzentration mit höheren Fallzahlen und damit bessere Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Leistungserbringung. Die Fachkräfteproblematik wird reduziert und die Auslastung der Infrastruktur gleichzeitig erhöht. Damit trägt man auch der Innovation und der medizinisch-fachlichen Entwicklung Rechnung und das strukturelle Defizit wird reduziert. Dennoch, das Alternativkonzept nimmt Rücksicht auf die regionalen Perspektiven, die die CVP-EVP-Fraktion immer gefordert hat. Das ist gesamtwirtschaftlich und vor allem auch politisch klug. Den Vorschlag der Regierung mit der Übergangslösung für das Spital Walenstadt hat die Kommission noch verstärkt, indem Walenstatt als Spitalstandort bis zur definitiven Entscheidfindung aufgenommen wurde. Wir erwarten, dass die Regierung mit den Bündnern, aber auch allen anderen Nachbarkantonen sehr zeitnah entsprechende Verhandlungen führt, dann muss auch für Walenstadt ein Entscheid fallen.

Eine gute Gesundheitsversorgung soll mit regionalen Gesundheits- und Notfallzentren kombiniert und mit einem umfassenden ambulanten Leistungsangebot und gut erreich- und erkennbarem Walk-in-Notfall sichergestellt werden. Allerdings nur dort, wo es betriebswirtschaftlich und fachlich Sinn macht. Diese dafür notwendigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen würden vom Kanton finanziell gestemmt. Für die CVP-EVP-Fraktion ist es klar und notwendig, dass dieses Angebot in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern des Gesundheitswesens, namentlich und prioritär den niedergelassenen Hausärzten, erarbeitet wird. Besteht kein Bedarf oder kein Interesse, namentlich an Notfallzentren, muss auf diese verzichtet werden. Die Notfallversorgung der Bevölkerung muss aber in diesem Fall jederzeit sichergestellt werden. An dieser Stelle sei festgestellt, dass die Notfallversorgung bzw. die Sicherheit für Notfall-Patienten und somit die Erstversorgung mit diesem Geschäft nicht tangiert wird. Im Gegenteil würde die erste Notfallversorgung mit dem Konzept «4plus5» gestärkt. Die Qualität ist im Gesundheitswesen der Schlüssel des Erfolgs und wird es künftig noch mehr werden. Dazu braucht es unter anderem entsprechende Fallzahlen und Fachkräfte bzw. gut ausgebildete Ärzte. Kleinere Spitäler werden bezüglich Verantwortlichkeiten zunehmend unter Druck kommen, Einspartenspitäler verschwinden.

Der CVP-EVP-Fraktion war es wichtig, den verschiedenen Standorten eine Perspektive zu geben. Das ist grossmehrheitlich erfüllt, auch wenn zurzeit einiges offenbleibt und Fragen im Raum stehen. Wir sind der Meinung, dass im Moment die aufgezeigte Stossrichtung der Regierung zielführend bzw. auch politisch machbar und mehrheitsfähig ist. Wer jetzt trotzdem den Status Quo oder einfach noch etwas mehr aus regionalpolitischen Überlegungen einfordert, läuft Gefahr, am Schluss nichts zu haben. Unsere Fraktion steht hinter den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Auch für jene, die im Moment ihre regionalpolitische Haltung über das Wohl des gesamten Kantons stellen. Wie viele Male haben wir uns in den letzten Jahren gegenseitig Vorwürfe um die Ohren geschlagen, dass wir jenes falsch, ungeschickt und aus regionalpolitischen Überlegungen damals anders beurteilt haben? Dass wir An- und Aufträge, die eigentlich gleichermassen lauteten bekämpft haben, nur weil sie jeweils aus der falschen Ecke kamen. Ich erinnere da an die legendären Sitzungen der Bauvorlagen. Rückblickend hätten wir alle viel mehr Mut gebraucht. Diese Fehler oder letztendlich sehr kostspieligen Entscheidungen können wir jetzt korrigieren und weiter Geld, das wir nicht haben, in ein mit strukturellen Problemen belastetes System pumpen. Wenn ich dann höre, dass Volksvermögen vernichtet wird, gibt es nur eine Antwort: Ist es denn schlauer, künftig jährlich 10 bis 20 Mio. Franken, also in zehn Jahren 200 Mio. Franken, in ein Fass ohne Boden zu schütten, als einmalig einen hohen Betrag abzuschreiben?

Bei einem so dynamischen Bereich wie dem Gesundheitswesen müssen laufend Anpassungen gemacht werden. Das erwarten wir von der Regierung und dem Verwaltungsrat. Dazu muss der Verwaltungsrat auch handlungsfähig sein und darf nicht ständig von der Politik ausgebremst werden. Genau dieser Punkt verschafft nämlich den Privatspitälern den Vorteil gegenüber den Kantonsspitälern. Dort kann entschieden und sofort gehandelt werden, wogegen die politischen Prozesse schwerfällig und langsam sind, sodass Entscheide, wenn sie dann wirklich gefällt werden, bereits wieder überholt sind. Wir tun gut daran, hier schneller und mutiger zu agieren, ohne natürlich die demokratischen Prozesse auszuhebeln, aber auch im Wissen, dass man eine deutliche Mehrheit im Boot haben muss. Man wird es in der Gesundheitsversorgung nie allen Recht machen können – das ist Fakt, aber man muss versuchen, in schwierigen Zeiten und Situationen zu führen und den einen oder anderen im Detail schwierigen, schmerzhaften, aber für das Gesamtwohl zwingenden Entscheid zu fällen. Das wiederum heisst bevor z.B neue Investitionen in Wil beschlossen werden, muss die Situation rechtzeitig neu beurteilt werden, gerade dann, wenn überkantonale Überlegungen endlich Gewicht erhalten. Deshalb auch der Kommissionsauftrag, den wir einstimmig unterstützen.

Das erwartete strukturelle Defizit kann mit der vorliegenden Botschaft um 40 Mio. Franken verbessert werden. Zur Stabilisierung der Finanzen der Spitalverbunde müssen weiter betriebliche Optimierungsmassnahmen mit einer wiederkehrenden Entlastungswirkung von 19 Mio. Franken gemacht werden. Hinter der Erhöhung der kantonalen GWL-Beiträge, mit der Aufrechterhaltung der Notfallversorgung von 20 Mio. Franken pro Jahr, steht die CVP-EVP-Fraktion. Damit die Spitalregionen Fürstenland-Toggenburg und Rheintal-Werdenberg-Sarganserland auf eigenen Beinen zu stehen kommen, spricht sich die CVP-EVP-Fraktion für die in der Vorlage vorgesehenen einmaligen Bareinlagen und die Umwandlung der bisherigen Darlehen in Eigenkapital aus, im Wissen, dass diese Massnahmen lediglich der Überbrückung dienen. Diesen ganzen Finanzvorlagen kann aber nur zugestimmt werden, wenn dem Konzept der Regierung «4plus5» mit den Ergänzungen der vorberatenden Kommission jetzt so zugestimmt wird. Ich mache darauf aufmerksam, dass uns diese Finanzvorlagen 88 Mio. Franken kosten, um dieses Gesundheitswesen jetzt am Laufen zu halten. Strukturen müssen deshalb unbedingt bereinigt werden. Corona hat die Situation rund um unser Gesundheitswesen zudem verschärft. Die CVP-EVP-Fraktion erwartet, dass sich die Organisationsform der Spitalverbunde weiter entwickelt. Ziel muss der Zusammenschluss aller Verbunde zu einem Verbund sein. Dringend zu investieren ist auch in die interkantonale Zusammenarbeit. Ob sich daraus weitere Anpassungen ergeben, bleibt offen oder mindestens zu hoffen. Der Verwaltungsrat darf es hier nicht verpassen, rechtzeitig und transparent zu kommunizieren und den Kantonsrat entsprechend einzubinden, in dem er frühzeitig Vor- und Nachteile entsprechend auflistet und so Vertrauen schafft. Vor dem Hintergrund, dass der Kanton St.Gallen sowieso 55 Prozent der stationären Kosten pro Patient trägt, ist das «Gärtlidenken» zu korrigieren, überfällig bzw. für die CVP-EVP-Fraktion kein Wunsch, sondern Pflicht.

Ich hoffe auf eine mehrheitsfähige Lösung im Kantonsrat. Die CVP-EVP-Fraktion steht hinter den Ergebnissen der vorberatenden Kommission mit einer Ausnahme im Geschäft 22.20.2 02 «IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» Art. 4bis.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Der Bericht des Kommissionspräsidenten hatte wohl mehr den Charakter einer persönlichen Stellungnahme und war weniger ein Kommissionsbericht. Die SP-Fraktion will die Abbauvorlage der Regierung mit Klarheit nicht und ist überzeugt, dass das die Bevölkerung des Kantons St.Gallen auch nicht will.

Die Stimmbevölkerung hat erst vor sieben Jahren mit grosser Mehrheit den verschiedenen Bau- und Sanierungsvorhaben zugestimmt. Sie hat einer wohnortnahen qualitativ guten Gesundheitsversorgung zugestimmt. Sie hat Mehrspartenspitälern in den Regionen zugestimmt, ja gesagt zu grossen Investitionen und zur Zukunft. Und jetzt wenige Jahre später, soll das alles nichts mehr Wert sein. Regierung, Kantonsrat und Bevölkerung haben alle daneben gelegen vor sieben Jahren. Es stimmt wahrscheinlich, dass der Verwaltungsrat der Spitalverbunde, allen voran das Kantonsspital, in den vergangenen zwei Jahren alles unternommen hat, damit die Regierung und wohl auch eine Mehrheit dieses Rates der Meinung ist, dass wir zu viele Spitäler haben, sie zu teuer sind und die Qualität nicht stimmt. Zwei Jahre lang hat der Verwaltungsrat der Spitalverbunde nun Tatsachen geschaffen. Heute stehen wir vor einem Scherbenhaufen, der dazu verleiten könnte, dass wir keine andere Wahl haben könnten, als Spitäler zu schliessen. Wer sich, wie die SP-Fraktion, für die Regionalspitäler starkmacht, wird als Fantast verschrien, als jemand, der die Realität noch nicht begriffen hat.

Die Botschaft der Regierung aber ist eine reine Abbauvorlage und sie ist eine Machtdemonstration des Kantonsspitals. Eine Vorlage, die ausschliesslich die betriebswirtschaftliche Sicht der Spitalverbunde einnimmt. Aus Sicht des Kantons und der St.Galler Bevölkerung ist das klar ungenügend und es ist enttäuschend, dass Regierung und Kommission dem Verwaltungsrat der Spitalverbunde so gefolgt sind. Die Vorlage beruht auf sehr pessimistischen Annahmen, auf zu hohen Investitionen und einer unrealistisch hohen Margenvorgabe der Regierung. Alles zusammen führt dazu, dass die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der Regierung kaum zu erfüllen sind und zu einer Zäsur, einem radikalen Abbau unsere Gesundheitsinfrastruktur in den Regionen führen. Die Verlierer dieser Vorlage sind das Toggenburg, Flawil, Rorschach, das Rheintal und Walenstadt. Anstatt dass die Regionen nun solidarisch zusammenstehen, ist ein unwürdiger Streit zwischen ihnen entfacht. Die Toggenburger wollen mit Recht ihr Akutspital behalten und dafür stellen einige die Existenz des Spitals in Wil in Frage. In letzter Sekunde wird eine Volksinitiative lanciert, für den Erhalt des Spitals Wattwil und gegen das Spital Wil. Diese regionalen Kämpfe sind unseres Kantons unwürdig. Es kann doch nicht sein, dass wir die Regionen gegeneinander ausspielen, dass wir unseren Kanton auseinanderdividieren. Unsere Aufgabe als Kantonsrat muss es sein, unseren Kanton wieder zusammenzubringen und solidarisch zu sein.

Die Gesundheitsversorgung im Kanton muss uns etwas wert sein und sie darf uns auch etwas wert sein. Aber wir wollen Investitionen in allen Regionen, nicht nur in der Stadt St.Gallen. Akutspitäler in den Regionen sind nicht einfach nur Kostentreiber. Die Spitäler in den Regionen sind lebenswichtig, nicht nur für die Menschen dort, sondern auch für die Gemeinden, für die lokale Wirtschaft, die Zulieferer, Lieferanten, niedergelassene Ärzte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Spitalschliessungen werden für die betroffenen Regionen verheerend sein. Die Wertschöpfung ist weg, sowie der Standortvorteil, hunderte Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Der Hausärztemangel wird sich verschärfen ohne Akutspitäler in den Regionen. All das benennt die Regierung in ihrer Vorlage leider nicht. Der volkswirtschaftliche Schaden in den Regionen wird ausgeblendet und das machen wir der Regierung zum Vorwurf. In unserem geografisch anspruchsvollen Kanton brauchen wir eine andere Gesundheitsversorgung, als irgendwo anders in der Schweiz. Wir brauchen eine eigene, solidarische Lösung für unseren Kanton. Notwendig ist eine wohnortnahe Versorgung für alle Regionen, mit kurzen Wegen und Spitäler, die überschaubar sind, Vertrauen schaffen, wo man sich wohl fühlt und gut versorgt wird. Es geht nicht einfach um die Frage, ob wir da und dort ein Spital schliessen oder nicht. Wir fällen heute einen Grundsatzentscheid über die Ausgestaltung unserer zukünftigen Gesundheitsversorgung. Die heutigen öffentlichen St.Galler Spitäler sind Ausdruck der kantonsweiten Solidarität. Die SP will eine Grundversorgung in allen Regionen. Wir wollen gute Spitäler in allen Regionen, auch in Wattwil, Walenstadt und Altstätten.

Die SP hat sich durchaus bewegt in den Diskussionen in den vergangenen zwei Jahren. Sie hat Hand geboten für die Umsetzung eines alternativen Konzepts im Sinne einer optimierten Variante B2, die Sie in der Botschaft finden. Für uns ist unverständlich, dass die Regierung und die vorberatende Kommission nicht bereit waren, dieses Alternativszenario ernsthaft zu diskutieren. Für wenige Millionen Franken Mehrkosten hätte man viel gute Substanz erhalten können. Wir reden von Mehrkosten im Umfang von 6 Mio. Franken bei einem Umsatz aller Spitalverbunde von mehr als 1 Mrd. Franken. Für ein halbes Prozent dieses Umsatzes könnten wir Altstätten, Walenstadt und Wattwil als Mehrspartenspitäler halten, so steht es in der Vorlage.

In Rorschach unterstützt die SP das GNZ, aber wir müssen klar und deutlich von der Regierung hören, dass es ihr ernst ist mit den GNZ. Wird dürfen der Bevölkerung keinen Sand in die Augen streuen, das wäre höchst unfair. In Flawil soll, wie von der Kommission vorgeschlagen– und hier springt die SP-Fraktion über einen grossen Schatten, vielleicht über einen zu grossen Schatten – ein Gesundheits-, Notfall- und Therapiezentrum entstehen. Die Gemeinde Flawil hat sich sehr bemüht und sie haben sich kompromissbereit gezeigt. Die SP-Fraktion möchte diesem Vorschlag eine echte Chance geben und verlangt von der Regierung, dass sie alles unternimmt, die Region bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Aber etwas geht nicht, dass wir funktionierende gut unterhaltene Spitalimmobilien an Private verscherbeln. Die Idee, das Spital Wattwil 10 Mio. Franken an Private zu verkaufen, wo wir gerade eben 50 Mio. Franken investiert haben, lehnt die SP-Fraktion entschieden ab.

Wenn der Kantonsrat diese Vorlage wie von der Regierung vorgeschlagen gutheisst, gibt es wenige Gewinner und es gibt sehr viele Verlierer. Diese Vorlage geht zu weit.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Delegation attestiert der Botschaft der Regierung eine gute Qualität und begrüsst die Spitalstrategie der Regierung. Daran hat sich nichts geändert. Auch die Erkenntnisse aus den letzten Monaten mit der Coronapandemie oder Hearings und Detaildiskussionen in der vorberatenden Kommission des Kantonsrats führen zu keinen anderen Schlüssen. Es besteht dringender und tiefgreifender Handlungsbedarf. Auch besteht ein strukturelles Defizit von rund 70 Mio. Franken jährlich, das durch den Verwaltungsrat, dem Eigentümer und dem Kanton frühzeitig signalisiert worden ist. Wir erkennen, dass dem Verwaltungsrat keine andere Möglichkeit offen stand, um die Dramatik der Situation zu zeigen, als die völlige Offenlegung der finanziellen Notlage. Kritik am Vorgehen des Verwaltungsrates, wie sie von anderer Seite formuliert wurde, erachtet die FDP-Fraktion als nicht angebracht.

Ein jährliches strukturelles Defizit von 70 Mio. Franken ist auf Dauer nicht tragbar. Der Kanton ist zudem mit Darlehen von 488 Mio. Franken sowie anfangs Juli mit rund 120 Mio. Franken als Kontokorrentsdarlehen an die Spitäler im Risiko. Die Spitäler verpassen damit deutlich die in der Eigentümerstrategie des Kantons vorgegebenen finanziellen Zielsetzungen z. B. eine EBITDA-Quote von 10 Prozent. Wenn die Spitäler die qualitativen Vorgaben einhalten wollen, ist es nötig, Leistungen zu konzentrieren, höhere Fallzahlen in den spezialisierten Angeboten der Spitäler zu erzielen und dazu genügend Personal und gut ausgebildetes Personal zu gewinnen und zu halten. Hohe Qualität und angemessene Erreichbarkeit, umfassende Spitalleistungen rund um die Uhr an 365 Tagen pro Jahr in allen Regionen des Kantons kann nicht mit neuen Spitälern erreicht werden. Die Mindestzahl von 100 Betten oder der Zielwert von 7'000 verrechneten Austritten pro Jahr, werden hingegen mit der Strategie «4plus5» erreichbar.

Die Regierung hat in der Botschaft ausgeführt, dass die Ziele am ehesten erreicht werden können, wenn an vier Standorten im Kanton – St.Gallen, Grabs, Uznach, Wil – umfassende stationäre und ambulante Angebote vorhanden sind. Das Konzept «4plus5» stellt auch aus unserer Sicht sowohl in medizinisch- versorgungstechnischer als auch in betriebswirtschaftlich finanzieller Hinsicht eine zukunftsfähige Versorgungs- und Betriebsstruktur dar. Wenn, wie wir das schon früher gefordert haben, die Organisationsstruktur in einem nächsten Schritt weiter angepasst wird – wir denken an die Zusammenlegung aller Spitalverbunde zu einem einzigen kantonalen Spitalunternehmen – wird die Führung in diesem zentralen staatlichen Leistungsangebot konsequenter und die standortübergreifende Zusammenarbeit kann aus einer Hand intensiver geführt werden.

Der Kantonsrat sollte sich auf die wesentlichen strategischen Entscheide konzentrieren. Es ist nicht seine Aufgabe, das Konzept, welches die bestmöglichen bestellten Gremien unter Beizug kompetenter Fachleute erarbeitet haben, punktuell und mit lokal geprägtem Blick zu verändern oder gar zu verschlimmbessern. Der Lenkungsausschuss hat aufgezeigt, dass wesentliche Punkte aus der Vernehmlassung in der jetzt vorliegenden Botschaft aufgenommen worden sind und wo und warum Ideen aus der Vernehmlassung keine Berücksichtigung finden konnten. Erst recht soll sich der Kantonsrat nicht in operative Belange des Spitalbetriebs einmischen. Ein moderner Spitalbetrieb ist so komplex, dass es sich regelrecht verbietet, mit punktuellen Einflussnahmen und aus regionalem Strukturerhaltungsdenken ein sorgfältig ausgearbeitetes Lösungspaket in seiner Wirkung zu gefährden.

Die Pläne für Rorschach, Wattwil und Flawil nimmt die FDP-Fraktion positiv zur Kenntnis. Es handelt sich um plausible Massnahmen, die wohl mit den geplanten GNZ Teil des Gesamtkonzepts sind und auch um Massnahmen, die in Flawil und Wattwil den verständlichen Wunsch um Erhalt bzw. Schaffung von interessanten Arbeitsplätzen unterstützen. Mit den Abklärungen bezüglich des Standorts Walenstadt hinsichtlich einer eventuellen Kooperation mit Graubünden und Glarus, wird ein grosser regionalpolitischer Druck weggenommen. Ein Bericht bis 2023 ist dazu ein guter Zeithorizont. So lange soll Walenstadt auf der Liste der kantonalen Spitalstandorte verbleiben. Bis dann wird man sehen, ob die angedachte überkantonale Zusammenarbeit und die Öffnung der Spitallisten, die jetzt noch gewisse Asymmetrien aufweisen, in eine erfolgreiche und nachhaltige Lösung mündet. Natürlich würden wir uns freuen, wenn es gelingt, hohe Qualität, gute Erreichbarkeit und wirtschaftliche Leistungserbringung dort zu kombinieren. Dass auch eine Klärung der Weiterentwicklung des Standorts Wil nötig ist, ergibt sich nahezu aus Analogie zu Walenstadt. Wenn dort eine interkantonale Zusammenarbeit eine nachhaltige Lösung bringen kann, so ist diesbezüglich Wil mit den Kantonen Thurgau und Zürich ebenfalls zu prüfen, bevor ein Bauvorhaben zur Sanierung und Erweiterung des Spitals Wil auf den Tisch kommt. Natürlich braucht das etwas mehr Zeit, weil die Strategie der Spitalverbunde zuerst umgesetzt werden muss.

Die Idee der GNZ beurteilen wir vor allem politisch. Die Tatsache, dass der kantonale Ärzteverband diese GNZ im Hearing ablehnte und dafür die finanzielle Unterstützung von Gruppen- und Gemeinschaftspraxen mit erweitertem Angebot aber ohne stationäre Betten für kurze Aufenthalte vorschlug, ist bedenkenswert. Allerdings ist der Zug in diese Richtung eigentlich schon abgefahren. Wir sind der Überzeugung, dass unter dem Arbeitstitel «GNZ» auch die Ideen der praktischen Ärztinnen und Ärzte zusammen mit dem Gesundheitsdepartement erarbeitet werden können. Die FDP-Fraktion steht zur Idee des subsidiären Ansatzes und zum Grundsatz, dass der Staat dort unterstützend eingreift, wo es nötig ist, aber nicht alles selbst mit staatlichen Angeboten sicherstellen muss. Vielleicht ist es angezeigt, möglichst rasch z.B. in Rorschach ein Pilotversuch zu machen. Generell würden wir es begrüssen, wenn die so genannten GNZ bezüglich dass Standorte etwas offener gehandhabt würden. Es sollte auch hier die Leistung, die Erreichbarkeit und die personelle Tragfähigkeitslösung im Vordergrund stehen und nicht der aus einem früheren Regionalspital abgeleitete Standortwunsch.

Die vorgeschlagene Finanzierungslösung mit der Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital stellen Kröten dar, die die FDP-Fraktion nicht gerne schluckt, zumal sie befürchtet, dass diverse Kaulquäppchen, die jetzt noch herumschwimmen, zu richtigen Kröten werden, die uns dann später präsentiert werden. Auch der generellen Forderungen der Gemeinden, sie wollen die Spitäler zum Betrag von Fr. 1.– pro memoria übernehmen, kann so vorbehaltlos nicht akzeptiert werden. Es geht hier um Werte, die mit kantonalen Mitteln gebaut und unterhalten wurden. Es ist aber im Einzelfall zu prüfen, ob spezielle Konditionen, z. B. aufgrund früherer Übertragungen von Gemeindespitälern an den Kanton, angezeigt sind. Ansonsten kann der Kanton durchaus Vermieter sein, der für andere Angebote zu Marktpreisen Raum zur Verfügung stellt. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Botschaft und für die Vorlagen der Regierung und unterstützt die Ergebnisse der Beratungen der vorberatenden Kommission.

Ich würde mich ausserdem persönlich sehr freuen, wenn die GLP unsere Überlegungen mitträgt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es gab lange Zeit ein kantonales Spital, das Kantonsspital, aber auch viele Gemeindenspitäler, die später Haus für Haus durch den Kanton mitfinanziert und an den Kanton übertragen wurden – die letzten noch vor nicht allzu langer Zeit. Bis vor kurzem wurde alles Übernommene fast ungeprüft weitergeführt. Dadurch wurde Bestehendes für viele als selbstverständlich und unantastbar. Dies auch aufgrund der Haltung des zuständigen Regierungsmitglieds für das Gesundheitswesen in den letzten 16 Jahren und der fehlenden Bereitschaft zur überkantonalen Zusammenarbeit. Die Regierung liess vor rund zehn Jahren in anderer Zusammensetzung Bauvorlagen für fast alle Spitäler erarbeiten, ohne vorher den effektiven Bedarf abzuklären und obwohl wesentliche Veränderungen mit Kostenfolgen im schweizerischen Gesundheitswesen bereits beschlossen oder mindestens absehbar waren. Die SVP schlug damals als einzige Fraktion Alternativen vor und beurteilte nicht alle bisherigen Standorte als notwendig, erhielt jedoch kaum Unterstützung von anderen Fraktionen. Dies ist wohl das Schicksal einer Partei, die der Zeit voraus ist. Einzelne Mitglieder der Regierung betrieben in jener Zusammensetzung massiv Propaganda für die Volksabstimmungen im Jahre 2014 und hat verwaltungsinterne Maulkörbe verteilt, damit unangenehmes Insiderwissen unter Verschluss blieb. Es wurde erst nach dem Wechsel im Präsidium des Spitalverwaltungsrats offen über die sich rasch und massiv verschlechternde und wirtschaftliche Situation der Spitäler informiert. Das alles hat nun zu dieser Vorlage geführt.

Feststellungen: Der Kanton St.Gallen verfügt aktuell in den öffentlichen Spitälern über ein deutliches Überangebot an Spitalbetten, stark beeinflusst durch den Trend zu mehr ambulanten und weniger stationären Behandlungen und zudem kürzere Aufenthaltsdauer bei stationärer Behandlung.

Unabhängig von der ungenügenden Wirtschaftlichkeit muss die Anzahl der Akutspitäler im Kanton St.Gallen deutlich reduziert werden, um ein qualitativ hochstehendes medizinisches Angebot sicherzustellen. Dies erfordert in allen Eingriffsbereichen Mindestfallzahlen an jedem Spital. Dessen ist sich die Bevölkerung übrigens sehr wohl bewusst, was die Patientenströme bestätigen, wenn es sich nicht um Notfälle handelt. Die schweizerische Gesundheitspolitik erlaubt und trägt dazu bei, dass diese Patientenströme in Grenzregionen auch in andere Kantone führen, was aber selbstverständlich in umgekehrter Richtung auch gilt, wenn die Qualität stimmt. Für die Bevölkerung von einer halben Million Menschen würden ein bis höchstens zwei Akutspitäler genügen. Aufgrund der geografischen und topografischen Situation im Kanton St.Gallen, der bekanntlich ein Ringkanton mit zusätzlich einem langen aber dünn besiedelten Quertal ist, sind die Verkehrswege länger als in flachen Kantonen. Dies ist bei der Gesamtbeurteilung für die Planung jedoch zu berücksichtigen und auch Grenzen neuer Akutspitäler in anderen Kantonen. Die Vorlage der Regierung mit dem Konzept «4plus5» sieht eine sachlich begründete Unterteilung in Spitalstandorte und Notfallzentren vor, wobei die Ausgestaltung dieser Gesundheits- und Nofallzentren (GNZ) noch nicht abschliessend feststeht. Auch mit weniger Standorten ist die zeitnahe Erreichbarkeit sichergestellt. Zudem hat die Reduktion der Spitalstandorte keinen Einfluss auf die Anzahl Stützpunkte der Notfallambulanz. Erfreulicherweise ist das Gesundheitsdepartement unter der neuen Führung offen für eine überkantonale und partnerschaftliche Lösung. Erinnert sei auch daran, dass die Mitglieder des Kantonsrates gemeinsam für das Wohl des Kantons verantwortlich sind, was eine Gesamtschau erfordert, also über die eigene Region hinaus.

Erkenntnisse: Höchste Priorität hat die Qualitätssicherung des medizinischen Angebots, was eine Konzentration auf wenige oder mindestens weniger Spitalstandorte fordert, ergänzt mit einzelnen Notfallstationen. Dies bedeutet, dass verschiedene Eingriffe und Behandlungen nur an einzelnen Standorten erbracht werden können. Bereits im Vernehmlassungsverfahren hatte sich die SVP-Kantonalpartei grundsätzlich dafür ausgesprochen.

Das heisst aber aus SVP-Sicht nicht, dass das Kantonsspital St.Gallen zu einem Universitätsspital befördert werden soll, wie es verschiedentlich zu hören ist. Es soll sinnvollerweise das qualitativ beste nichtuniversitäre Spital bleiben, wie es von verschiedenen Seiten beurteilt wird, als ich einem teuren Konkurrenzkampf in der obersten Liga zu stellen. Dadurch kann auch die dramatische wirtschaftliche Situation des St.Galler Spitalwesens, wenn auch nicht von heute auf morgen deutlich verbessert werden, was dringend ist und ebenfalls hohe Priorität hat. Die Patientenströme beweisen, dass der Bevölkerung bei Wahleingriffen bereits heute die medizinische Qualität wichtiger ist als die Entfernung zum Spital.

Für den definitiven Entscheid, welche Spitäler weitergeführt würden, wo Notfallstation betrieben oder neue Angebote geprüft werden sollen, sind auch die notwendigen Investitionskosten zu berücksichtigen und zu werten, welche in den nächsten Jahren anfallen würden. Standorte, welche diesen Kriterien nicht gerecht werden, dürfen nicht unter dem Titel regionale Wirtschaftsförderung weiterbetrieben werden. Alle kombinierten Varianten, die Standorte retten wollen, sind deshalb sehr kritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall abzulehnen. Auch hier gilt lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Hinweise und Feststellungen zur Coronapandemie: Es kann erstens festgestellt werden, dass die Spitäler bereit waren, Coronapatienten zu behandeln, es aber erfreulicherweise weit weniger waren, als ursprünglich befürchtet. Deswegen muss die Reduktion der Spitalstandorte nicht in Wiedererwägung gezogen werden. Gemäss einer kürzlichen Mitteilung des Spitalverwaltungsrats habe aber Corona zu einem zusätzlichen Ertragsausfall von gut 50 Mio. Schweizer Franken geführt. Dies mag Umgangssprachlich passen, muss jedoch präzisiert werden, ohne an dieser Stelle die politische Diskussion auch über die Frage der Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen zu führen. Das faktische Arbeitsverbot für die Spitäler, ich erinnere, während des Lockdowns waren nicht dringende Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe verboten und die Spitäler beklagen sich über Arbeitsmangel. Dieses faktische Arbeitsverbot ist jedoch auf notrechtliche Massnahmen des Bundesrates und weiterer Behörden zurückzuführen. Juristisch beurteilt, war Corona somit höchstens indirekt oder mittelbar verantwortlich dafür und somit auch nicht kausal für diese und andere hohen finanziellen Ausfälle.

Fazit: Das Konzept «4plus5» der Regierung und der geänderte Antrag «5plus4» der vorberatenden Kommission ist ein wichtiger und realisierbarer Zwischenschritt, dem in einigen Jahren weitere folgen werden oder sogar folgen müssen. Dies geht bereits aus den Aufträgen der vorberatenden Kommission an die Regierung hervor, sind doch für die Spitäler Wil und Walenstadt überkantonale Lösungen zu prüfen, wobei solche nur partnerschaftlich möglich sind, wie der neue Gesundheitsdirektor bereits in der vorberatenden Kommission ausgeführt hat, es also um ein geben und nehmen geht. Allein dadurch ist nicht auszuschliessen, dass sich diese kantonalen Spitäler weiter verändern werden.

Unsere Fraktion erachtet dies als richtig und wichtig, dass der Kantonsrat zwar die Standorte, die Spitäler abschliessend festlegen kann, jedoch nicht auch noch den Umfang des medizinischen Angebots. Wie bereits erwähnt, müssen auch das genaue Angebot und die Organisation und Trägerschaft der GNZ noch genau eruiert und festgelegt werden, wobei auch unterschiedliche Lösungen für verschiedene Standorte nicht auszuschliessen sind. Zuversichtlich stimmt auch die Erkenntnis, dass die Bevölkerung diesen notwendigen Veränderungen in der St.Gallischen Spitallandschaft im Gegensatz vor 16 Jahren gelassener und offener gegenübersteht, was auch die Patientenströme beweisen. Dies lässt hoffen, dass auch verunsicherte Politiker einsichtig werden. Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich das Konzept «5plus4» der vorberatenden Kommission, was die Spitalstandorte betrifft, sowie das Rückkommen auf zwei Volksabstimmungen aus dem Jahre 2014 und fast einstimmig die Finanzvorlagen, bei denen es doch um 88 Mio. Franken geht, mit denen der Spitalbetrieb für die kommende Zeit finanziell sichergestellt ist. Dabei sind weitere Unterstützungsmassnahmen nicht auszuschliessen, werden doch die betroffenen Spitäler mit Rechtskraft dieser Vorlage nicht umgehend aufgehoben und geschlossen. Dass weitere Schritte für eine nachhaltige und finanzierbare Spitalstrategie folgen werden und müssen, haben wir bereits ausgeführt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es zeigt schon jetzt die Brisanz auf dieser Vorlage und Emotionen, wenn schon ein Ordnungsantrag vor dem Kommissionspräsidenten länger dauert, als sonst die Ansprache zum Eintreten. Ich möchte auch etwas zurückblicken auf meine Kommissionsarbeit mit der Kommission als Präsident. Es ist so, dass wir über zwei Legislaturen getagt haben, dann mit einer neuen Zusammenstellung, fast mit den gleichen Personen, im Juli in der neuen Legislatur gestartet sind. Wir haben deshalb am 1. Juli sowie am 14. und 17. August 2020 diese Botschaft mit den vorliegenden Anträgen beraten. Bei diesen Beratungen waren Regierungspräsident Damann, der neue Vorsteher des Gesundheitsdepartementes; Peter Altherr, Leiter Amt für Gesundheitsversorgung; Roland Unternährer, Amt für Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement; und Monika Engler, Projektleiterin Weiterentwicklung der Strategie der Spitalverbunde anwesend. Weiter war Regierungsrat Mächler, Vorsteher Finanzdepartement und teilweise ebenfalls Regierungsrat Fässler, Vorsteher Sicherheits- und Justizdepartement, dabei.

Die Thematik der Spitallandschaft Kanton St.Gallen beschäftigt uns seit mehr als zwei Jahrzehnten immer wieder. Und ich beziehe mich besonders nochmals auf das Wort beschäftigen, was dazu alles geschrieben und auf Papier produziert wurde, was für Studien und Projekte ausgegeben wurde. Ich meine, es würde fast Spital geben. Aber wie man auch leicht feststellen muss, zumindest wenn man den Tatsachen ins Auge sieht, ist es nicht damit getan, einen Neubau zu erstellen, denn ein Spital kostet vor allem im Betrieb.

Der ehemalige CVP-Regierungsrat, Toni Grüninger hat bereits 2004 Vorschläge für eine strukturelle Bereinigung der Spitalstandorte aufs Tapet gebracht. Leider haben auch damals politische Argumente gegenüber den rechnerischen Klarheiten den Vorzug erhalten. So hat man mit dem Start in die Legislatur 2004 bis 2008 ein neues Zeitalter eingeläutet und unmissverständlich durch die Regierung mitgeteilt: «Wir halten an jedem Spitalstandort fest und werden keine Spitäler schliessen.» Als eine Person, die bereits damals im Kantonsparlament dabei sein durfte, bleibt mir über die Jahre eine prägende Erinnerung haften, nämlich eine Dauerdebatte bis zum heutigen Tag zu Finanzen und die Standorte rund um die Spitalpolitik.

Immer wieder wurden neue Ideen und Bereinigungen diskutiert und immer wieder sind sie an regionalen und an Einzelinteressen gescheitert. Für den Wahlkampf von sage und schreibe drei neuen Kantonsratswahlen und Regierungsratswahlen wurde die Spitalthematik benutzt, manchmal auch missbraucht. In vielen Gesprächen, welche ich in den vergangenen Jahren dazu führen durfte, wurde jeweils grosses Verständnis für eine baldige Bereinigung und eine Qualitätsverbesserung im St.Galler Spitalwesen entgegengebracht. Aber natürlich soll dies nicht eine politische Karriere beeinträchtigen oder gar eine Schliessung in einem einzelnen Wahlkreis nach sich ziehen. Entgegen aller Wahrnehmung bzw. besser ausgedrückt den Vorahnungen und Empfehlungen im Vorfeld zur Abstimmung vor sechs Jahren, wurde im Jahr 2014 den St.Galler Bürgern eine Spitalvorlage vorgelegt, die Seinesgleichen wohl sucht.

1 Mrd. Franken für neue Spitäler, eine wahrlich stolze Investitionssumme und viele Nachbarkantone rieben sich die Augen aufgrund dieser mutigen Vorwärtsstrategie der St.Galler. Noch heute wage ich manchmal zu hören wie Margrit Stadler sagte: «St.Gallen kann es». Leider bereits drei Jahre später tauchten dunkle Wolken am Himmel der St.Galler Spitäler auf: der Spitalregion geht das Geld aus, in einzelnen Spitälern ganz desaströse Zustände, Personal wird herumgeschoben. Das Kantonsparlament wollte nicht mehr länger zusehen und setzte von sich aus im Februar 2018 eine Kommission ein, welche am 2. Juli 2018 zum ersten Mal tagte. Obwohl diese Kommission immer wieder zu Fragen oder Inspirationen Anlass gab, obwohl man die Berechtigung dieser Kommission teilweise anprangerte, die Kommission war da, gespickt mit Koryphäen aller Parteien. Trotzdem, weil ohne Botschaft der Regierung unterwegs, hatte sie lange Zeit keinen richtigen Namen und wurde einfach «XY» benannt. In Anlehnung an die bekannte Fernsehserie «Aktenzeichen XY ungelöst» hatte sie wohl damit sogar den richtigen Namen bekommen, denn auch bei uns waren am Anfang Fakten und Akten sowie Einsicht in Verwaltungsarbeiten ungelöst. Nun darf ich heute mit gutem Gewissen berichten. Es wurde doch auch viel gearbeitet und viel recherchiert. Verwaltungsrat, Lenkungsausschuss, die Verwaltung und das Gesundheitsdepartement wurden von der Kommission aufgefordert, Unterlagen und Zahlen zu liefern. Diese Einforderung hat eine wahre Flut von Papier und Daten ausgelöst. Ich bin mir sicher, nicht nur ich, sondern auch einige Kommissionskollegen, sind nicht dazugekommen alles Material gebührend zu prüfen und zu sichten, welches uns zugestellt wurde. Manchmal kam das Gefühl auf, uns mit diesen Unterlagen wohl zum Schweigen bringen zu wollen. Auch deshalb kam es vor, dass dadurch von einigen Kommissionsmitgliedern Unterlagen auch wieder eingefordert wurden, obwohl sie bereits vorhanden waren. Vielleicht lag es auch daran, dass unsere Kommission total an elf Sitzung tagte und dies auch noch in zwei verschiedenen Legislaturen mit teils veränderter Zusammensetzung. Die offizielle Botschaft der Regierung vom 24. Februar 2020 wurde in dieser Legislatur in drei Sitzungen beraten. Die Verschiebung in diese Legislatur war auch notwendig, wegen Corona.

Zum letzten Mal haben wir am 7. August 2020 getagt und den heute vorliegenden Kommissionsentwurf fertig beraten und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Persönlich bin ich der Meinung, dass wir ein gutes und richtungsweisendes Ergebnis erzielt haben, welches eine breite Unterstützung im Rat verdienen würde. Ich bin mir bewusst, es gibt harte Einschnitte, es gibt Enttäuschungen, aber ich glaube, es ist besser, jetzt richtig zu handeln und die Weichen für ein zukünftig tragbares Gesundheitswesen mit Spitälern im Kanton zu stellen. Notkredite, Personalrochaden und Qualitätsverluste bringen niemanden weiter. Es bringt auch nichts an Sachen festzuhalten, welche nur noch künstlich und in einer Scheinwelt erhalten werden können. Lieber heute ein Ende mit Schrecken annehmen, als ein Schrecken ohne Ende aufrechterhalten. Es muss manchmal auch etwas sterben, damit etwas Neues entstehen kann. Spitäler und Gesundheit sind ein sehr emotionales Thema, aber vertrauen Sie der Kommissionsarbeit, es ist ein Schritt in die richtige Richtung und ermöglicht es jedem Bürger im Kanton, auf eine gute und qualitative Gesundheitsversorgung zurückzugreifen. Es soll Klarheit für Personal, Bevölkerung und Qualität geschaffen werden. So wird es den Spitalregionen ermöglicht, in funktionalen Räumen und auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu funktionieren.

Ich bitte auf die Kommissionsvorlage und die entsprechenden Anträge einzutreten und diesen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Ordnungsantrag Louis-Nesslau mit 83:30 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Der Ordnungsantrag ist abzulehnen.

Wir haben in der vorberatenden Kommission gesehen, dass es sehr schwierig wäre, wenn man zuerst das Gesetz behandeln würde und nachher den Kantonsratsbeschluss. Im Gesetz heisst es, der Kantonsrat legt die Spitalstandorte fest. Deshalb muss man zuerst Spitalstandorte festlegen, sonst wird immer weiter hin und her diskutiert und ich bitte, dass wir dieses Geschäft auch einigermassen zeitlich durchbringen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Der Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Die GRÜNE-Fraktion schliesst sich den Vorrednern der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion an. Es macht Sinn so vorzugehen, wie abgemacht. Gerade in diesen Fragen ist es wichtig, sich nicht zu verlieren. Es wird sowieso eine anspruchsvolle Sitzung und das Präsidium hat sich entschieden, dass die Eindeutigkeit im Bezug auf das Vorgehen da ist. Aus diesem Grund und der Einfachheit halber unterstützt die GRÜNE-Fraktion das geplante Vorgehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Wir haben grossmehrheitlich entschieden, sämtliche heute kommenden Anträge abzulehnen.

Der Kommissionssprecher zu diesem Geschäft, Güntzel-St.Gallen, hat die weitere Ausführungen bereits gemacht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion ): Der Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist abzulehnen. Wir sind, wie die CVP-Fraktion, für Beibehalten des vom Präsidium geplanten Vorgehens. Als Begründung dazu vielleicht dies: Das Gesetz über die Spitalverbunde gibt dem Kantonsrat bereits jetzt die Kompetenz, die Spitalstandorte festzulegen. Also haben wir die gesetzliche Grundlage, um in diese Diskussion des Kantonsratsbeschlusses einzusteigen, und können danach das Gesetz noch im Detail anpassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Ich muss nicht weiter ausholen, die Vorrednerin und die Vorredner haben es bereits aufgezeigt. Wir finden den Ablauf, wie vom Präsidium vorgesehen und vom Kantronsratspräsident dargelegt, als richtig. Die Frage der Spitalstandorte ist zentral im Geschäft, das wir heute behandeln und darum bitten wir, die Reihenfolge der Behandlung der Geschäfte so einzuhalten, wie uns das vorgeschlagen wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist zuzustimmen.

Ich kann die Überlegungen des Präsidenten sehr gut nachvollziehen. Auf der anderen Seite meine ich aber, dass der Antrag Louis-Nesslau Sinn macht. Wir haben einen Antrag darauf, dass die Spitalstandorte im Gesetz festgelegt werden. Es geht um die Frage, ob wir diese Spitalstandorte einer demokratischen Überprüfung unterstellen wollen, ob wir die Möglichkeit eröffnen wollen, hier allenfalls gegen ein Gesetz allfällig ein Referendum zu ergreifen. Es geht um die Frage, wo die Spitalstandorte geregelt werden. Wenn der Antrag Louis-Nesslau nun obsiegen würde, müssten wir sachlogisch auch die Spitalstandorte im Rahmen der Gesetzesvorlage behandeln und nicht mehr im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Spitalstandorte.

Deswegen meine ich, würde es grundsätzlich schon Sinn machen, zuerst die Frage zu klären, ob die Spitalstandorte ins Gesetz aufgenommen werden sollen oder nicht. Selbstverständlich, das wird uns vor eine gewisse Herausforderung stellen, aber ich glaube, wir wären fähig dazu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Der Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Ich bin der dritte SVP-Sprecher, aber ich bin auch Sprecher unserer Fraktion zu diesem Geschäft. Ich meine, es gebe gute Gründe, wie es der Kantonsratspräsident einleitend begründet hat, weshalb er den Kantonsratsbeschluss vor die Gesetzesdiskussion nimmt und ich empfehle Ihnen, diesen Ablaufplan nicht zu ändern bzw. den Ordnungsantrag abzulehnen. Ich habe nicht verstanden, was diese Umstellung mit Demokratie zu tun haben soll.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Dem Ordnungsantrag Louis-Nesslau ist zuzustimmen.

Es ist wichtig, dass wir in dieser hochkomplexen, zum Teil emotionalen Debatte nicht irgendwie den Eindruck erwecken, dass wir durch taktische Schachzüge die Diskussion behindern oder verzögern wollen. Natürlich hat die Tatsache, dass es sehr viele Anträge hat, eine gewisse Komplexität zur Folge. Ich bin überzeugt, dass der Kantonsratspräsident es schaffen wird, die Anträge trotzdem professionell rüber zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: begründet den Beschluss des Präsidiums.

Bevor wir zur Diskussion darüber kommen, weise ich Sie darauf hin, dass sich mehrere Eventualanträge im Geschäft 22.20.02 auf Beschlüsse im Geschäft 23.20.01 beziehen. Folgen Sie dem Antrag, wird das die Beratung erschweren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau: beantragt zuerst das Geschäft 22.20.02 IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde zu beraten, wie auf der Tagesordnung aufgeführt.

Es ist üblich, den Entwurf in der Reihenfolge gemäss der Botschaft und dem Entwurf der Regierung zu behandeln.

Ich beantrage, dass wir uns an die Tagesordnung halten. Das ergibt und auch von der Regelungsstufe und der Gesetzessystematik her Sinn. So können wir zuerst über den Grundsatz diskutieren und erst dann über den Kantonsratsbeschluss entscheiden, der auf diesem gesetzmässig verankerten Grundsatz aufbaut. Es ist leider in diesem Geschäft üblich, dass man sich teilweise nicht ganz an die demokratischen Gepflogenheiten hält. Wir sollten das hier anders handhaben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Geschäft ist in einziger Lesung durchberaten. Die Gesamtabstimmung wird bis zur Novembersession 2020 aufgeschoben, damit sie zusammen mit den Schlussabstimmungen über die weiteren Geschäfte der Spitalvorlage, die zwei Lesungen benötigen, stattfinden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag mit 96:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag ist zuzustimmen.

«Bekanntlich ist nichts in der Geschichte des Lebens beständiger, als der Wandel. »Dieses Zitat von Charles Darwin trifft bei den Spitälern nur bedingt zu, zumindest in den letzten Jahren. Insbesondere die grosse Anzahl Spitäler in unserem Kanton führte letztlich dazu, die interkantonale Zusammenarbeit sträflich zu vernachlässigen. Weitestgehend fehlt der Sinn fürs ganze und nicht Wenige vertreten lieber die eigene Region, statt den Kanton und ein schweizweit koordinierten Spitalwesen. Wie soll denn eine kantonsübergreifende Zusammenarbeit funktionieren, wenn jedes «Regiönli» sein eigenes «Spitöli» haben soll oder gar gleich mehrere davon. Als Einwohner der Gemeinde Oberbüren profitiere ich gleich von mehreren Spitälern in Steinwurfnähe, zumindest heute noch.

Das Kantonsspital ist in 19 Minuten erreichbar, das Spital Flawil in 13 Minuten das Spital Wil am nordwestlichen Zipfel und somit an der Peripherie des Kantons, in gar nur neun Minuten und die Spitäler in Herisau und Niederuzwil sind in 19 bzw. sieben Minuten erreichbar. Nicht zu vergessen sind weitere Spitäler in relativer Nähe, wovon andere Regionen wie das Toggenburg nur träumen können. Gewiss, Konkurrenz belebt das Geschäft und die Innovation. Nur, im Gesundheitswesen funktioniert das dank Tarifen, in der Privatwirtschaft auch aus kartellrechtlichen Gründen längst abgeschafft, eben nicht wirklich. Alle Spitäler rennen ihrer Kundschaft nach, um den eigenen Standort auszulasten, sprich auf ihr Fallzahlsoll zu gelangen. Ich sehe nicht ein, warum so viele Spitäler in einem derart kleinen Umkreis quasi dasselbe Produkt in ähnlicher Qualität anbieten sollen. Es geht im Kern immer um dasselbe, ob das Angebot mit der Nachfrage übereinstimmt. Wenn dies der Fall wäre, dann hätten auch öffentlich rechtlicher Spitäler ökonomisch keine oder zumindest wenig Mühe.

Für Umfunktionierungen zu Standorten mit spezialisiertem Aufgabenbereich bin ich sehr wohl zu haben. Ich war und bin aber der Auffassung, dass nicht alle Spitäler fast dasselbe Produkt anbieten sollen. In diesem Sinne nochmals, mehrere Spitäler in Steinwurfnähe, die alle mehr oder weniger dasselbe Produkt anbieten, macht wirklich keinen Sinn. Der Auftrag der vorberatenden Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Auftrag ist aber auch wirklich ernst zu nehmen, vor allem, wenn man sich über die folgenden Gegebenheiten des Spitals Wil bewusst ist: Die kritische Fallzahl bzw. Betriebsgrösse wird trotz absehbaren Zustimmen aus Flawil und Wattwil nur äusserst knapp erreicht. Ein mittlerer Fallschweregrad von lediglich 0,695 lässt eher auf einen Nebenschauplatz in der Provinz mit ungewisser Zukunft schliessen, als auf einen starken Player mit guten Zukunftsperspektiven.

Ein Marktanteil von 26 Prozent im eigenen Wahlkreis ist schlicht zu mager, zumal die Spitäler Altstätten, Flawil und Wattwil mit zum Teil klar bessere, CMI und Marktanteilswertenwohl gar von der Spitalliste gestrichen werden. Die lediglich relative Akzeptanz seitens der Kundschaft zeigt sich leider auch dadurch, als dass der Marktanteil nur im Bereich der Grundversicherung gehalten werden konnte, hingegen Halbprivat- und Privatpatienten immer rarer wurden. Quintessenz: der Auftrag gemäss Vorschlag der vorberatenden Kommission ist absolut legitim, doch die Regierung sei gebeten, zu den vier folgenden Punkten verbindlich Stellung zu beziehen. Die Zukunft des Spitals Wil kann nur gesichert werden, wenn erstens die interkantonale Zusammenarbeit forciert wird und sich das Spital Wil auch über die Kantonsgrenzen hinaus wirklich profiliert. Zweitens, das Spital Wil insbesondere für die Einwohner des Wahlkreises Wil zur primären zentralen Spitalanlaufstelle wird, was natürlich eines gesteigerten qualitativen Angebots zu hin eines hören mittleren Fallschweregrades bedarf. Drittens, die kritischen Fallzahlen bzw. Betriebsgrösse dauerhaft erreicht und sogar überschritten wird und viertens der Marktanteil des Spitals Wil von derzeit mageren 26 Prozent klar gesteigert wird und auch bedeutend mehr Privatversicherte bedient werden. Ich bin daher der Auffassung, dass sich der in Aussicht stehende Bericht insbesondere auf diese vier Punkte zu fokussieren hat und darauf basierend über die Zukunft des Spitals Wil zu befinden ist, letztlich mit dem Bestreben nach einem guten konkurrenzfähigen Spital Wil.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Unterschrieben ist noch nichts, aber die Institutionen haben die Zusage gemacht, ich kann Ihnen die E-Mail vorlesen, die ich heute Morgen erhalten habe.

Die Paraplegikerstiftung hat noch nicht unterschrieben. Heute Morgen ist die Meldung an Herrn Metzger gegangen und hier wird geschrieben: « Wie am letzten Freitag besprochen, sende ich Ihnen eine kurze Rückmeldung zur gestrigen Sitzung des Stiftungsrates. Das Feedback war positiv, der Letter of Intend wurde seitens SR, also Stiftungsrat, mit einer kleinen marginalen Änderungen freigegeben und somit grünes Licht für die nächste Phase.»

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil zu Ziff. 2 Abs. 4 (neu) der Anträge der vorberatenden Kommission:

Ich habe eine Präzisionsfrage an den Regierungspräsidenten. Er hat mich heute Morgen damit überrascht, dass die Absichtserklärung mit den fünf Akteuren jetzt unterzeichnet sei. Ich möchte nur rückfragen, ob es wirklich der Fall ist, dass diese fünf Akteure, die Solviva AG, das Paraplegikerzentrum Nottwil, das Gesundheitsdepartement, das Kantonsspital und die Gemeinde Flawil, diese Absichtserklärung unterzeichnet haben. Meine Frage ist, wie verpflichtend ist es für das Kantonsspital, dass für Flawil eine tragfähige und umsetzbare Lösung erarbeitet wird in diesem Kontext, weil man in Flawil mit dem Kantonsspital nicht so gute Erfahrungen gemacht hat. Aber wir schauen vorwärts und wir möchten eine tragfähige Lösung. Wir wissen ja, dass das Paraplegikerzentrum die Absicht hat, in Flawil ein ambulantes Zentrum zu erstellen, so, wie in Bellinzona für den Kanton Tessin, also für die Südschweiz und in Lausanne für die Westschweiz. Das wäre natürlich für Flawil ein sehr grosser Vorteil, aber auch für den Kanton St.Gallen bzw. für die Ostschweiz.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Ordnungsantrag Frei-Rorschacherberg mit 88:23 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: zum Verfahren

Die Diskussion zum Antrag ist erschöpft. Ich werde in diesem Sinn eine Entscheidung fällen, dass ich heute den Antrag zulasse und zwar mit der Begründung, dass es ein sehr wichtiges Geschäft ist und der Rat in diesem Fall die letzte Entscheidung haben soll, wie dieses wichtige Geschäft bearbeitet wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach: Herr Präsident, ich habe Ihren persönlichen Antrag sehr geschätzt, ich bitte auch das Parlament, diesen zu unterstützen. Dieses Vorgehen wurde heute Mittag auch bewusst in einer Präsidiumssitzung so besprochen. Ich bitte den FDP-Fraktionspräsidenten, seinen Präsidenten zu informieren, damit wir Klarheit haben und somit auf all diese Anträge verzichten können. Der Präsident hat vorgegeben, wie es sein sollte und sollten wir es machen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich möchte meinem Vorredner zustimmen. Ich denke auch, dass es richtig ist, wenn wir diese für unseren Kanton doch sehr gewichtige Vorlage in Ruhe fertig beraten, uns diese Zeit nehmen und uns keinen Zeitdruck machen. Güntzel-St.Gallen hat korrekt ausgeführt, dass es die Idee des Präsidiums war, entweder heute ganz fertig zu werden, weil nur noch ein kleineres Geschäft ansteht plus eine dringliche Interpellation sowie die Schlussabstimmungen. Aber selbstverständlich kann auch dies eine gewisse Diskussion auslösen, auch die Schlussabstimmungen. wo man sich auch noch äussern kann. Ich gehe davon aus, dass zum Energiegesetz auch noch das eine oder andere Votum kommen wird. Ich möchte Sie bitten, dass wir diese vier Tage, die wir uns reserviert haben, auch in Anspruch nehmen, vielleicht sind wir ja morgen Mittag fertig. Das ist auch gut, aber wir sollten uns die nötige Zeit nehmen, um die Geschäfte zu behandeln.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich bin der Meinung, und jetzt spreche ich nicht mehr zur Zulässigkeit, man soll direkt über den Antrag abstimmen. Aber ich persönlich meine, wenn sich der Rat ernst nimmt, sollte er sich bei einer wichtigen Diskussion nicht unter Druck setzen lassen. Am Schluss dauert es heute bis 19 Uhr, denn dann wird auch noch der Antrag gestellt, die ausstehenden Geschäfte ebenfalls noch zu behandeln und die Schlussabstimmung auch noch zu machen und ich finde, das ist keine seriöse Arbeit.

Wir haben vier Tage blockiert und wenn wir morgen früh nochmals zusammenkommen, dann sind wir hoffentlich am Mittag fertig. Wir haben diese Tage reserviert und wenn wir jetzt bis 19 oder 20 Uhr weitermachen, ist das für mich keine seriöse politische Arbeit. Ich empfehle Ihnen, dieser Verlängerung nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Blumer-Gossau: Es ist tatsächlich Art. 85 Abs.1bis der folgendermassen heisst: «Ordnungsanträge, die auf die Gestaltung der Session und der Sitzungen abzielen, sind unzulässig.» Aus meiner Sicht ist dem so, ich schlage aber vor, dass Sie als Präsident entscheiden, was jetzt gilt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Ich will nicht eine Diskussion zwischen amtierenden und ehemaligen Kantonsratspräsidentin führen, aber ich bin der Auffassung, dass dieser Rat durchaus die Kompetenz hat, das Reglements im Einzelfall anders auszulegen und anders zu entscheiden. Also seien wir nicht so formell. Es wurde ein Ordnungsantrag auf Verlängerung gestellt.

So ist zumindest zu verstehen, dass wir heute bis 18 Uhr verlängern und wir können allenfalls nochmals über eine weitere Verlängerung abstimmen, gesetzt der Fall, dass dieser Antrag angenommen wird. Ich bin der Auffassung, wir sollten jetzt über diesen Ordnungsantrag abstimmen, es wurde heute schon genug gefilibustert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: zum Verfahren

Ich danke Güntzel-St.Gallen für sein Votum. Ich hoffe, ich kann seine Frage korrekt beantworten. Diesen Antrag verstehe ich so, dass es auch über die eine Stunde hinausgehen kann, welche ich veranlassen oder verfügen kann. Aber man kann über die Zulässigkeit dieses Antrages jetzt auch noch abstimmen, so dass wir zuerst über die Zulässigkeit abstimmen und dann über den Antrag. Das wäre die wahrscheinlich formell korrekte Lösung.

Ich frage Sie deshalb an: Wollen wir zuerst über die Zulässigkeit diskutieren und abstimmen und dann über den Antrag?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: zum Verfahren

Ich habe gestern kurz vor fünf Uhr einen Antrag gestellt, die Session nicht zu verlängern und Sie haben ohne den Artikel zu erwähnen, vermutlich auf die kürzliche Änderung, ich glaube, es ist Art. 83 oder 84 des Reglement des Kantonsrates., darauf hingewiesen, dass Anträge zur Organisation der Sessionen nicht mehr statthaft sind. Deshalb frage ich mich jetzt, ob dieser Antrag – gestern ging es um eine Nichtverlängerung und jetzt geht es um eine Verlängerung – ob dieser statthaft ist oder nicht. Sonst müssen wir auf gestern zurückkommen und nochmals abstimmen. Nein, das ist natürlich nicht ernst gemeint, aber für mich stellt sich die Frage, ob der Antrag unter diesen Artikel oder diese Bestimmung fällt oder nicht.

Und wenn er darunter fällt, dann haben Sie jetzt entschieden und ich meine, es macht Sinn, dass wir um 17 Uhr aufhören. Man kann schauen, dass man eine einzelne Vorlage abgeschlossen hat, denn das könnte nämlich genau nach das Gesetz sein, das wir jetzt behandeln und dort wird die Referendumsfrage zentral sein. Aber ich bitte Sie, zuerst zu entscheiden, ob dieser Antrag überhaupt zulässig ist, weil mein gestriger Antrag dies nicht war.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: stellt den Ordnungsantrag, die Sitzung zu verlängern, bis wenigstens die Beratung aller Geschäfte der Spitalvorlage beendet ist.

Ich bin der Meinung, dass alle Argumente ausgetauscht wurden. Es kommt nichts Neues mehr auf den Tisch. Meiner Meinung nach müsste man deshalb die heutige Session im Minimum mit der Spitaldebatte beenden, das heisst die Spitaldebatte abschliessen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich informiere über den weiteren Ablauf der Session. Der Fortschritt in den Geschäften gibt Anlass dazu, dass wir mit diesen Geschäften heute nicht fertig werden. Ich werde deshalb den Sessionstag spätestens um 17 Uhr beenden und wir werden morgen um 8.30 Uhr mit den Diskussionen weiterfahren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 4 mit 87:21 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Alle zwei Jahre einen Bericht zu schreiben, ist fast nicht möglich, weil die Vorlaufzeit viel länger ist. Zweitens erstellen wir jedes Jahr einen Jahresbericht. Drittens hat der Verwaltungsrat die Aufgabe, Sparpotenzial zu finden. Wir haben eine Vorlage, die wir jetzt beraten. Die Spitalverbunde müssen auch Sparpotenzial aufzeigen, damit Sie auf diese 10 Prozent EBIDTA kommen.

Das ist nicht ganz einfach, das ist ein relativ ein grosses Sparpotenzial. Ich glaube, mit dem Jahresbericht und in dem Bericht, den die Regierung erhält, kontrollieren wir die Spitalverbunde genügend.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020