Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.20.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung26.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht und Antrag der Regierung vom 11. Februar 2020
BerichtAnhang zur Botschaft: Erläuterungen des Initiativkomitees vom 14. September 2018
AllgemeinKommissionsbestellung vom 2. April 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 1. Mai 2020
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 2. Juni 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.4.2020Gremium30.5.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.2.2020Gesamtabstimmung78Zustimmung28Ablehnung14
6.2.2020Ziff. 168Antrag der vorberatenden Kommission31Antrag GRÜ-Fraktion und GLP bzw. Entwurf der Regierung21
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Überlegungen und sehr wertvollen Argumente, die, ob Befürworter oder Gegner eigentlich gar nicht so weit auseinander liegen. Es zeigt sich, dass wir vermutlich mit einer Präzisierung der bestehenden Gesetzgebung sehr wohl die unterschiedlichen Vorstellungen begründen können.

Ich nehme aber nun Stellung zur Vorlage: Die Regierung hat Ihnen den Antrag gestellt, auf die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid» einzutreten und das kantonale Jagdgesetz entsprechend anzupassen. Die Regierung wendet sich jedoch gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Falls Sie dem Antrag der vorberatenden Kommission zustimmen, und davon gehe ich auch aus, werden wir einen entsprechenden Gegenvorschlag ausarbeiten, der die Anliegen der Initiative aufnimmt und sich zugleich an den Eckwerten, wie sie in der vorberatenden Kommission diskutiert wurden, orientiert. Im Besonderen wird es darum gehen, die Ausnahmen von Stacheldrahtverbot in einem engen Rahmen zu halten. Es gibt aber auch weitere Themen, Sie haben es angesprochen, der Umgang mit den Weidezäunen wie aber auch der Geltungsbereich der Stacheldrahtzäune, ich denke, hier braucht es eine Präzisierung, ob die verboten sind, z.B. in der Bauzone, weil da könnte es tatsächlich zu Vollzugsproblemen kommen – diese Themen müssen wir sicher noch aufnehmen. Ziel wird es aber sein, und dafür möchte ich mich als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes auch einsetzen, dass die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen wird. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Interessengruppen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in die weitere Arbeit von Verwaltung und Regierung einbezogen werden. Es ist aber auch so, verboten ist es nicht, die heute bereits bestehenden Stacheldrähte freiwillig zurückzubauen. Wenn Sie das nämlich freiwillig tun, dann können Sie uns letztlich dann auch Vollzugsarbeit einsparen, sei es personeller wie aber auch finanzieller Art.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Die Landwirtschaft hat eine Antwort auf diese Initiative. Die Landwirtschaft anerkennt die Forderungen der Umweltverbände und Jägerschaft, dass ungenutzte Zäune in Weiden und Wäldern entfernt werden sollen. Entsprechend hat sie zusammen mit dem kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei bereits seit dem Jahr 2015 ein entsprechendes Projekt in Auftrag gegeben. Seit dem Jahr 2018 werden nun im ganzen Kanton unter der Koordination des St.Galler Bauernverbandes viele alte und ungenützte Zäune zurückgebaut. Rund 40 Aufträge zum Rückbau wurden koordiniert und in Zusammenarbeit mit den Landwirten, dem Forst, den Jägern und dem Zivilschutz umgesetzt. Daneben sind aber auch die Älpler, Landwirte und Grundeigentümer im eigenen Interesse daran, die nicht mehr gebrauchten Zäune zurückzubauen. Persönlich habe ich vor allem in diesem Winter als Alplandwirt auf dem Betrieb meines Sohnes hunderte von Metern Stacheldraht entfernt, aber nicht wegen den Jägern sondern aus Eigeninteresse. Ich muss Ihnen aber auch gestehen, ich habe rund zehn Meter neuen Stacheldrahtzaun aufgestellt, an diesem Felshang meines Erachtens die beste Lösung.

Allein eine enge Zusammenarbeit zwischen Forst, Jagd und Alpwirtschaft kann eine konfliktfrei Nutzung der Natur und insbesondere den Lebensraum für Wildtiere sicherstellen. Die Initiative von 3 4 oder Jagd St.Gallen und den Umweltverbänden Tierschutz geht leider in die andere Richtung. Mit der Forderung nach neuen Gesetzen und der Einmischung in den Arbeitsalltag der Land- und Alpwirtschaft, begeben sich die St.Galler Jäger definitiv auf eine falsche Fährte.

Ich bitte Sie, die realitätsfremde Initiative abzulehnen und einem Gegenvorschlag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Mein Vater selig war Landwirt und leidenschaftlicher Treibjäger. Ich möchte hier eine Lanze brechen für die Jäger. Mir tut es weh, wenn ich von Fürer-Rapperswil-Jona und Güntzel-St.Gallen höre, die Jäger hätten hier eine Treibjagd als Hobby, als mordlüsternde Gestalten, die da durch die Wälder streifen und ziellos das Wild töten zur Freude ihrer Selbstbefriedigung. Diesen Eindruck gewinnt man, wenn man Ihnen zuhört. Die Jagd ist im Kanton St.Gallen ein Milizsystem, wie es andere Milizsysteme auch gibt. Die Jäger sind inbrünstig, leidenschaftlich hier auch für die Hege und Pflege unseres Wildbestandes zuständig. Es wir jährlich definiert, wie viel Tiere von jeder Sorte zum Abschuss freigegeben werden, damit der Soll-/Ist-Bestand in unseren Wäldern reguliert ist. Wir dürfen den Wolf oder den Bär nicht haben, der reguliert wird, dies müssen unsere Jäger erledigen. Da muss ich wirklich eine Lanze für die Jäger brechen. Die haben eine Aufgabe und diese erfüllen sie meiner Meinung nach sehr gut und mit einer Leidenschaft für das Tier – dabei handelt es sich nicht um Mordlust.

Sorgsame Bauern, wie es Fürer-Rapperswil-Jona gerade beschrieben hat, trifft es ja überhaupt mit. Meine Schwester betreibt selber in Thal einen grösseren Bauernbetrieb mit meinem Schwager. Ich hatte wirklich Ärger mit ihr betreffend dieser Initiative, weil ich auf der Strassen Unterschriften gesammelt habe, ihr aber im Detail dann erklärt habe und aufzeigen konnte, dass es sie überhaupt nicht betrifft. Sie ist eine sorgsame Bäuerin, sie installiert Zäune wie man muss, Weidezäune, die sie nicht mehr braucht, räumt sie weg, nimmt sie vom Strom – es ist also alles in bester Ordnung. Hier wollen wir vor allem die Bauern treffen, die nicht Vollzeitbauern vielleicht, die in der Freizeit ein paar Tiere haben, irgendwo ein Älpli haben, dort Zäune hinstellen, diese mehrere Monate einfach liegen lassen und sich überhaupt nicht darum kümmern. Ich glaube zwei Drittel hier im Saal sind leidenschaftliche Wanderer, die schon einmal im Toggenburg unterwegs waren. Gehen Sie dort einmal auf ein Älpli, dann sehen Sie die eingewachsenen Weidezäune, die dort herum liegen – solche Dinge möchten wir hier verbieten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» wurde gemeinsam mit den Jagdorganisationen und den Umweltverbänden lanciert. Sie klärt die Zuständigkeiten und schafft aus unserer Sicht die längst notwendigen Präzisierungen, Präzisierungen, wie Sie heute nicht festgehalten sind. So z. B., dass Weidezäune und Weidenetze nach der Beweidung entfernt werden müssen. Heute sind für die Abräumung keine Fristen definiert. Bleiben diese bestehen, sind Sie eine Gefahr für das Wild, dass sich darin verhängen und qualvoll sterben kann. Die kantonale Jagdstatistik weist für das Jahr 2019 42 verhangene Tiere aus. Tiere, die sich in unsachgemäss installierten Zäunen verhangen haben. Stacheldrähte sind gefährlich. Fall den sie im Wald oder Waldrand stehen, eingewachsen und nicht sichtbar sind, können Sie zur Todesfalle für Wildtiere werden. Daher sind Sie grundsätzlich zu verbieten. Bestehende Stacheldrähte sind innert vier Jahren zu entfernen. Heute gibt es keinen Grund, mehr der für Stacheldrahtzäune spricht. In der heutigen Regelung gibt es keine Unterscheidung der Zäune keine definierten Fristen für die Abräumung und keine Markierungspflicht. Dies soll sich mit der Vorliegenden wird Gesetzesinitiative ändern respektive klären.

Zäune im Lebensraum der Wildtiere dienen zum Schutz der Nutztiere. Nutztiere sollten ein- und und Wildtiere ausgesperrt werden. Diesem Hintergrund möchten wir da nicht widersprechen. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass mangelnde Unterhalt, fehlende Markierung und Pflege zu teils desolaten Zuständen in unserem Kanton führen. Neu sollten Weidenetze und elektrische Zäune gut sichtbar, unterhalten und regelmässig kontrolliert sein.

Zäune sind um Strom zu mehr zunehmen, wenn sie nicht beweidet sind oder wenn keine Kulturen geschützt werden müssen und sind in zwei Wochen abzuräumen.

Entsprechende Bilder verhangener und verendeter Tiere können Sie unter www.stopptierleid.ch einsehen, alles Aufnahmen, die unter anderem von Mitgliedern des Initiativkomitees in Echt gemacht worden. Wir haben es bereits von der Kommissionspräsidentin gehört. Die Regierung hat dem Kantonsrat mit Beschluss vom Februar 2020 beantragt, auf die Vorlage einzutreten und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Gesetzesinitiative wie Sie vorliegt, einzutreten und anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Selbstverständlich sind die Eckpunkte, die wir gesetzt haben, zu berücksichtigen, sonst müssten ja gar keine Vorgaben machen. Es ist selbstverständlich, dass wenn Sie dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen, dass dieser wie jeder andere Gesetzesentwurf nochmals angeschaltet Diskutierten abgeändert werden kann und das ist ja eben genau der grosse Unterschied zur Gesetzinitiative, die wir vorliegen haben und in der Form die Mehrheit das nicht wollte.

Wenn die Regierung uns einen Gesetzentwurf vorlegt, dann kann man auch gewisse einzelne Abänderungen machen und das war ja hier bei dieser Gesetzesinitiative nicht der Fall. Das ist der Unterschied, weshalb wir es zurückgeben, aber gleich zu Sachen die ganzen Eckpunkte sind hinten völlig unverbindlich, dann hätten wir sie nicht diskutieren müssen. Sie interpretieren sie nach ihrem Verständnis und legen uns einen Gesetzesentwurf vor und wir befinden dann, ob das dem entspricht, was wir davon erwarten. Sie dürfen sicher sein, dass es nicht 120 Stimmen gibt, die genau die gleiche Meinung haben.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Die Haltung unserer Fraktion zur vorliegenden Initiative hat Freund-Eichberg bereits dargelegt. Ich habe trotzdem noch das Wort verlangt. Wenn ich den Titel «Stopp dem Tierleid» lese, kommt mir die Treibjagd in den Sinn, die in unserem Kanton noch erlaubt ist.

Wenn man von einer gewissen Fairness in der Jagd spricht, dann ist das bestimmt nicht die Treibjagd. Ich bin kein Jäger, ich war nie auf einer Treibjagd dabei. Aber wenn man das Tierleid verhindern oder reduzieren will, – Sie wissen, dass mehr Rehe, Hirsche und Wildtiere durch die Jagd getötet werden, als durch Zäune aber das ist nicht das Thema –dann ist das an der Zeit, dass man hier – dann ist vielleicht der Zusammenarbeit zwischen Jägern und Umweltschutz und nicht mehr die Gleiche wie bei dieser Initiative – das berücksichtigt und ich sage das deshalb jetzt hier, weil wir in der vorberatenden Kommission informiert wurden, dass das Jagdgesetz schon eigentlich als Pendenz da ist, aber noch nicht überarbeitet oder erneuert worden ist. Und ich bitte, diese Überlegungen im Hinblick auf die Jagdgesetzüberarbeitung oder -revision zu berücksichtigen, dass wir wenigstens eine gewisse Fairness in der Jagd einführen und die Treibjagd abschaffen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Die Kommissionspräsidentin hat es richtig ausgeführt. Wir hatten vorher zwei Vorrednern, Gschwend-Altstätten und Bisig-Rapperswil-Jona, die haben erklärt, diese Eckpunkte, die Sie der vorberatenden Kommissionen vorgaben, bringe nichts Neues. Diese Punkte, die Sie hier auf dem gelben Blatt aufgelistet sehen, Punkt A, B und C, die greifen die drei Punkte auf, wo Handlungsbedarf besteht.

Es ist nicht so, im geltenden Jagdgesetz in Art. 41 haben wir bereits einen Artikel zu den Zäunen. Da ist relativ wenig geregelt, aber hier bestehen wirklich effektive Eckpunkte bzw. Eckwerte, die wir der Regierung mit auf den Weg geben wollen. Die Regierung macht ein Gesetz, wir werden dann im nächsten Frühjahr oder vielleicht schon im Winter über dieses Gesetz debattieren können. Die Kommission hat klare Eckwerte vorgegeben, vor allem zum Stacheldraht. Die grosse Frage wird sein: Gibt es ein generelles Stacheldrahtverbot mit Ausnahmen oder machen wir eine positive Formulierung was erlaubt ist?

Auch bei den permanenten Zäunen werden Sie noch zu diskutieren haben, da werden wir Differenzen haben, weil die Definition der permanenten Zäune ist sehr vage, sehr differenziert, da könnte noch der eine oder andere hier in diesem Rat noch erschrecken, wenn man eigentlich das umsetzen wollte oder müsste, was die Initianten jetzt mit der jetzigen Vorlage wollten.

Die vorberatende Kommission hat hier wirklich Eckwerte festgelegt, die wurden eifrig diskutiert und wurden zum Teil nicht zu Ende debattiert. Wir hatten dazu nicht überall Einigkeit, aber ich glaube, die Regierung hat hier einen guten Rahmen. Darin kann sie ein neues Gesetz schaffen, bzw. einen neuen Artikel. So werden wir auch gemeinsam eine gute Lösung finden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ziff. 2. beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, bei Ziff. 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Die Gründe für unser Nichteintreten wurden bereits vom Vorredner sehr gut dargelegt. Ich kann nur wiederholen, der Gegenvorschlag bringt im Vergleich zur heutigen Situation überhaupt nichts. Er bringt nichts in Richtung einer Verbesserung oder Verdeutlichung. Das was erwähnt wird auf dem gelben Blatt, dass die Netze eine blaue Farbe haben sollen, ist Sache der Verordnung, dort kann man das sehr deutlich regeln. Hier bringt es nichts ausser einer Verzögerung und ausser dem Willen, den man so zum Ausdruck bringt und den auch die Landwirtschaftsvertreter leider in diesem Saal zum Ausdruck gebracht haben, man will am liebsten überhaupt nichts machen.

Was ich hier von Landwirtschaftsseite gehört habe, ist eigentlich eine wahnsinnige Einseitigkeit. Ich habe bereits im Vorfeld der Initiative festgestellt, auch hier in diesem Rat, die Meinung der Landwirte gehört und war ein bisschen misstrauisch. Ich habe selber eine Umfrage gemacht, zwölf Landwirte aus dem Rheintal und dem Werdenberg, keine Hobby-Landwirte, sondern vollberufliche Landwirte, kein einziger hat gesagt, es sei sinnvoll, Stacheldraht weiter zu verwenden. Fünf haben ausdrücklich gesagt, dass dies auf ihrem Betrieb nicht in Frage komme, nicht unbedingt wegen den Wildtieren, sondern wegen den Nutztieren. Drei weitere haben ausgeführt, sie wollen sich doch nicht selber an diesem Stacheldraht verletzen. Und ganz wichtig, es wurde deutlich betont, dass es ihnen um das Ansehen der Landwirtschaft als Ganzes gehe. Da kommen wir einfach nicht weiter bei Bildern von Stacheldraht mit verendeten Wildtieren.

Letztendlich vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um die Wanderer. Ich habe es selber schon erlebt, auf einer Alp habe ich mich an einem Stacheldraht verletzt und musste fünf Stunden bis ins Thal hinunter laufen. Stellen Sie sich vor, der Stacheldraht, vielleicht 50- oder 100-jährig, sehr rostig und eine blutige Wunde. Man tut niemandem einen Dienst, wenn man mit dieser Zaunart weiter fährt. Je schnelle die alle entfernt sind, auch mit den entsprechenden Anreizen, auch finanzieller Art, das ist mir alles recht, umso besser. Die müssen weg, sie machen keinen Sinn, weder für den Menschen noch für den Ruf der Landwirtschaft und die Tiere.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Rehe, Füchse, Hasen oder Eulen können sich in Stacheldrahtzäunen und unsachgemäss aufgestellten Netzzäunen verheddern. Durch die Bewegungen der panischen Tiere reisst der Draht immer mehr ins Fleisch. Häufig sterben die Tiere einen sehr langsamen und qualvollen Tod.

Obwohl sich alle einig sind, dass dieses unnötige Tierleid verhindert werden soll, gibt es nun Opposition aus bäuerlichen Kreisen. Man befürchtet einen grossen Aufwand für den Rückbau von Stacheldrahtzäunen und die Umsetzung der neuen Regeln bei den mobilen Netzzäunen.

Als Bauernsohn weiss ich aus eigener Erfahrung, dass die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern zeitaufwändig ist. Es ist kein 40-Stunden-Job. Daher habe ich Verständnis, dass die Landwirtschaft neuen Regeln mit einer gewissen Skepsis begegnet. Gleichzeitig ist die Sorge um das Tierwohl eine besondere Qualität der Schweizer Landwirtschaft.

Viele Konsumentinnen und Konsumenten wählen bewusst landwirtschaftliche Produkte aus der Schweiz, weil ihnen das Tierwohl wichtig ist. Bilder von an Stacheldrahtzäunen verendeten Rehen gefährden dieses Vertrauen. Gerade deshalb ist diese Initiative im Interesse der St.Galler Landwirtschaft. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Naturschutzvereine, Jagdgesellschaften oder der Zivilschutz gerne helfen Stacheldrahtzäune zu entfernen. Die Bäuerinnen und Bauern werden nicht allein gelassen.

Die Landwirte kommen sehr gut ohne Stacheldrahtzäune aus. Es werden heute kaum mehr solche Zäune erstellt. Das Handling ist zu unpraktisch, die Verletzungsgefahr für den Bauern und seine Nutztiere zu hoch. Bei den Weidenetzen ist es für die meisten Bäuerinnen und Bauern heute schon eine Selbstverständlichkeit diese wieder vom Strom zu nehmen bzw. wieder abzubrechen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Zum einen werden die Zäune andernorts gebraucht, zum anderen wird durch Überwucherung ihre Funktion beeinträchtigt.

Die Grünliberale Partei ist überzeugt, dass wir mit dieser Initiative auf pragmatische Weise unnötiges Tierleid verhindern können und den guten Ruf der St.Galler Landwirtschaft sichern. Der Zusatzsaufwand ist im Verhältnis zum Gewinn an Tierwohl gering. Wo im grösseren Masse Zäune zurückgebaut werden müssen, können die Bäuerinnen und Bauern auf Unterstützung zählen.

Ich bitte Sie auf beide Vorlagen einzutreten, die Initiative anzunehmen. Zum Gegenvorschlag der Kommission werde ich in der Spezialdiskussion eingehen. Zusammen können wir auf pragmatische und wirksame Weise diesem Tierleid ein Ende setzen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte nochmals Bezug nehmen auf meine allgemeinen Ausführungen im Rahmen des Eintretens. Es ist mir wirklich wichtig, dass wir hier dasselbe Verständnis haben. Es sind Eckwerte. es ist ein Rahmen in dem die Regierung wiederum zusammen, aber auch mit den Betroffenen, ein Gesetz erarbeitet kann. Nicht, dass Sie mich dann in einem Jahr darauf behaften und sagen, die Regierung hätte sich nicht an diesen Rahmen gehalten. Ich möchte deshalb wirklich betonen, wie es die Präsidentin der vorberatenden Kommission, wie es aber auch einzelne Rednerinnen und Rednern bereits ausgeführt haben, die Regierung wird Ihren Auftrag als Rahmen verstehen aber nicht als detaillierten Auftrag zum Vollzug in der Gesetzeserarbeitung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Rehe, Vögel und Füchse, die tot oder fast tot in den Stacheldrähten und Weidenetzen hängen. Mittlerweile können wir alle diese furchtbaren Bilder und wir wissen auch, dass solche Fälle durchaus häufig vorkommen. Hinzu kommt eine grosse Dunkelziffer, weil viele Tiere sich befreien können, dann aber verkrüppelt sind oder bald irgendwo verändern. Schliesslich ist Stacheldraht auch eine Gefahr für den Menschen, besonders dann, wenn er nur noch ungenutzt herumliegt und nur noch schlecht sichtbar im Wald ist.

Kurz, der Handlungsbedarf ist offensichtlich, solche Zäune verursachen grosses Leid an Mensch und Tier. Gleichzeitig haben wir hier nicht ein Problem, dessen Lösung wir zuerst noch suchen müssen. Diese liegt auf der Hand und deshalb wurde auch diese Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» lanciert. Der wichtigste Punkt darin: Stacheldrahtzäune sind verboten. Dies ist vor allem deshalb bedeutsam, weil neben den aktiv genutzten Stacheldrähten noch hunderte oder tausende Kilometer alter Stacheldrähte in den St.Galler Wäldern und an Waldrändern liegen, die nicht entsorgt werden. Wie gesagt, das ist gefährlich für die Tiere, wie auch für die Spaziergänger und Wanderer. Stacheldrähte im Wald legen zu lassen, sind wir ehrlich, das ist etwa so, wie Abfall in den Wald zu werfen. Das gehört sich nicht und ist verboten. Die Initiative fordert also etwas, das eigentlich schon selbstverständlich sein sollte.

Weiter will die Initiative das mobile Weidenetze gut sichtbar gemacht und nach Ende der Umnutzung von Strom genommen und rasch wieder entfernt werden. Schliesslich sollen permanente Zäune nur dort erlaubt sein, wo sie die Mobilität der Wildtiere im und um den Wald nicht einschränken. Die Initiative regelt auch den Vollzug dieser Vorschriften. Dazu wurden bereits Äusserungen gemacht. Zugegeben, die Umsetzung dieser Initiative ist mit Aufwand verbunden. Das ist aber erstens kein Argument dagegen, das weiteres Tierleid verhindert werden soll. Zweitens holt die Initiative nach, was eigentlich schon längst hätte geschehen müssen. So wie Abfall im Wald nichts zu suchen hat, muss auch der Stacheldraht endlich entfernt werden. Die Grüne-Fraktion befürwortet Eintreten auf die Vorlage und stimmt der Initiative sowie dem entsprechenden Nachtrag zum Gesetz zu.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission. Aus meiner Sicht als Laie in Landwirtschaft und Jagd hätte ich diese Initiative, so wie sie hier vorliegt, gerne genehmigt. Im Rahmen der Informationen durch Experten und in vielen Diskussionen kamen aber Punkte zum Vorschein, die im Initiativtext nicht günstig formuliert sind. Diese können, da wir es hier mit einer Gesetzesinitiative zu tun haben, nur in einem Gegenvorschlag verbessert werden. Konkret denke ich an Art. 41 Abs. 1bis. Hier geht es um Weidenetze, die laut Initiative bis zu zwei Wochen ohne Strom stehen gelassen werden dürfen. Es ist aber erwiesen, dass in nicht elektrifizierten Weidenetze mehr Wildtiere verunfallen als in Netzen, die unter ausreichend Strom stehen. Diesem Umstand könnte in einen Gegenvorschlag Rechnung getragen werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Seit 25 Jahren bin ich Biobauer und halte meine Tiere nach den strengsten Tierhaltungslabeln der Schweiz. Meine Kühe haben Hörner, leben im Freilaufstall und alle Tiere auf unserem Hof dürfen selbstverständlich jeden Tag nach draussen. Ich denke ich weiss, wovon ich rede bei diesem emotionalen Thema, denn Tierleid will niemand. Tierleid gilt es zu verhindern so gut es geht. Dies gilt für alle, ob Landwirt, Hobbytierhalter, Tierschützer oder Jäger. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass für die Initiative so schnell genügend Unterschriften gesammelt wurden, aber nur mit einem provokanten Initiativtitel ist es eben nicht getan. Das Gesetz dazu sollte auch wirklich eine Verbesserung bringen. In der ganzen Diskussion wird oft ausser Acht gelassen, dass wir Tierleid nicht nur bei den Wildtieren verhindern müssen, sondern auch bei den Nutztieren. Haben Sie das Gefühl, die Bauern erstellen zum Spass Zäune? Der Unterhalt dieser Anlagen ist sehr aufwendig und in unwegsamem Gebiet sehr mühsam.

Diese müssen dauernd kontrolliert werden und müssen auch Unwettern, Schneefällen, Stürmen usw. standhalten. Der Tierhalter ist haftpflichtig für jegliche Schäden, welche die Tiere gegenüber Dritten verursachen, z. B. Unfälle mit ausgebrochenen Tieren auf derStrasse oder Tiere, welche in und ausserhalb ihrer Weidefläche in Panik geraten und für Menschen bedrohlich sein können. Der Tierhalter ist die in der Pflicht, mit geeigneten und funktionierenden Zäunen die Sicherheit seiner eigenen Tiere zu gewährleisten und erst recht die Sicherheit gegenüber den Menschen sicherzustellen, insbesondere bei den Alpentieren. Jeden Sommer verunfallt eine grosse Zahl von Alptieren, dies aufgrund von Blitzschlägen, aber auch infolge von Abstürzen. Hinter jedem verunfallten Tier steht ein tragisches Ereignis und viel Leid am Tier. Glauben Sie mir, das tut dem Alppersonal weh. Und die Haus- und Nutztiere haben mit Luchs und Wolf neue alte Feinde erhalten, wohlverstanden mit dem Segen und dem Willen der Umweltverbände, welche jetzt mit der Initiative, das Zaunmanagement unnötig erschweren wollen. Der Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, die eigenen Tiere zu schützen. Dazu müssen zum grossen Teil genau jene Zäune eingesetzt werden, welche die Initiative verbieten will. Und denken Sie auch an die Wildschweine, welche sich rasant vermehren. Der Landwirt muss seine Hausschweine das ganze Jahr einzäunen, um sie vor drohenden Übertragungen von Seuchen zu schützen. Ebenso müssen Kulturen und Felder vor den Wildschweinhorden geschützt werden, mit genau den gleichen Zäunen, welche die Initiative verbieten will. Der Landwirt macht diese Zäune nicht zum Plausch. Er ist dazu verpflichtet, weil es von den Jagdorganen verlangt wird, ansonsten zahlt Versicherung die Schäden nicht.

Der Tierhalter ist heute in einem Dilemma. Einerseits ist er gehalten, Zäune unter Strom, zum Schutz der Haus- und Nutztiere so wie seiner Kulturen zu errichten. Andererseits kommt jetzt eine Initiative. welche genau in die umgekehrte Richtung zielt,. Haben Sie deshalb auch ein bisschen Verständnis, wenn die Land- und Alpwirtschaft mit Unmut auf diese Initiative reagiert und sich ich auf Deutsch gesagt, etwas «verarscht» fühlt. Es war bis jetzt ein miteinander von Jagd und Landwirtschaft. Dies wird jetzt aufs Spiel gesetzt.

Die Vorschläge in der Initiative haben Mängel und bringen keine Verbesserung. Das haben auch Fachleute klar bestätigt. Ein Stopp dem Tierleid erreichen wir nur mit einem Nein zur Initiative und einem Ja zum griffigen Gegenvorschlag..

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Gesetzesinitiative ist einzutreten. Auf den III. Nachtrag zum Jagdgesetz ist nicht einzutreten.

Die FDP ist klar für Verbesserungen des Tierschutzes und das Vermeiden von unnötigem leid bei Wildtieren. Bei Gesetzesanpassungen muss jedoch immer darauf geachtet werden, dass nicht nur einseitige Bedürfnisse betrachtet werden, sondern das ausgewogene Lösungen gefunden werden. Viele Punkte der Initiative zeigen gute Ansätze für eine mögliche Stossrichtung. Jedoch gehen Sie in einigen Punkten so weit, dass vernünftige Anwendungen für die Alp- und Landwirtschaft nicht möglich ist bzw. das Tierwohl, konkret die Sicherheit für die Nutztiere, massiv verschlechtert wird. Zäune haben heutzutage ganz verschiedene Funktionen. Zum einen schützen Sie Kulturen und Nutztiere vor Wildtieren, zum andern verhindern sie das Ausbrechen von Nutztieren und leider je länger je meh,r helfen Zäune heutzutage auch, dass Menschen nicht die Felder von den Bauern räumen. Sie sehen, Zäune sind flexibel.

Aus Sicht der FDP kann der Initiativtext nicht 1 zu 1 übernommen werden, sondern es muss ein vernünftiger Gegenvorschlag durch die Regierung erarbeitet werden. Der Gegenvorschlag muss jedoch so gefasst werden, dass die Initianten die Initiative auch zurückziehen. Ansonsten wird es schwierig bei einem Abstimmungskampf.

Die FDP unterstützt deshalb die Anträge der vorberatenden Kommission. Der FDP ist es jedoch wichtig, dass die unter Ziff. 2 Abs. 2 genannten Eckwerte der vorberatenden Kommission durch die Regierung nur zu beachten sind. D. h. sie geben eine gewisse Stossrichtung an, müssen jedoch nicht zwingend 1 zu 1 umgesetzt werden, denn der Gegenvorschlag wie gesagt muss Ausgewogen sein. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Gesetzesinitiative und anschliessend für die Ablehnung der Initiative mit dem Auftrag an die Regierung für die Erarbeitung eines Gegenvorschlags.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu den beiden Geschäften 29.20.01 und 22.20.01 vor.

Die Präsidentin der vorberatenden Kommission beantragt zum einen, auf den Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» einzutreten. Zum anderen beantragt die vorberatende Kommission, auf den III. Nachtrag zum Jagdgesetz nicht einzutreten. Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu den beiden Geschäften vor. Im Anschluss an die Eintretensdiskussion stimmen wir einzeln über das Eintreten auf jene Geschäfte ab, bei denen das Eintreten bestritten wird.



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» mit 78:28 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich möchte noch ergänzen, dass bei diesen Eckpunkten die Diskussion sehr lange war und zwar hat die Regierung auch immer wieder darauf bestanden ganz wenige und breite Eckpunkt zu geben. Es ist nicht die vorberatenden Kommission und das Parlament, die das Gesetz machen, sondern es ist die Regierung. Darum sollte wir diese Eckpunkte so breit und unpräzis wie möglich angeben. Sie dienen wirklich rein nur zur Hilfe, diese Gesetz bzw. diesen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Ziff. 2

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommisson dem Antrag der GRÜ-Fraktion und der GLP bzw. dem Entwurf der Regierung zu Ziff. 1 mit 68:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Wir befinden uns beim Antrag der GRÜNE-Fraktion und der GLP zu Ziff. 1

Ich verstehe das so, dass die beiden Rednern von GRÜNE-Fraktion und GLP den Antrag der vorberatenden Kommission anlegen und dementsprechend mündlich jetzt Antrag gestellt haben, in Ziff. 1 trotzdem der Gesetzesinitiative zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ich bin ich mir nicht mehr ganz sicher, der Kantonsratspräsident hat gesagt, wir führen die Spezialdiskussion, jetzt sind da bereits zwei Vorredner bei Ziff. 2 Abs. 2 Gegenvorschläge?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ziff. 2. beantragt im Namen der GLP, bei Ziff. 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Der Sinn und Zweck eines Gegenvorschlags erschliesst sich den Grünliberalen nicht. Er geht kaum über das geltende Recht hinaus und ist reine Augenwischerei. Obwohl sie gefährlich und nicht mehr zeitgemäss sind, werden im Gegenvorschlag Stacheldrahtzäunen nicht grundsätzlich verboten. Ob genutzte Stacheldrahtzäune überhaupt je zu entfernen sind, wird bewusst offen gelassen. Die Frist zum Abbau von mobilen Weidennetzen wir für den absolut praktikabel zwei Wochen auf die gesamte Vegetationszeit ausgeweitet. Die weiteren Punkten, mit denen der Gegenvorschlag angereichert wurde, sind bereits in der Initiative enthalten oder können über den Verordnungsweg gelöst werden.

Was hier als Gegenvorschlag präsentiert wird, ist kaum mehr als ein neu verpackter Status Quo. Die Initianten werden und diesen Umständen ihre Initiative sicher nicht zurückziehen. Die Ausarbeitung eines schwammigen, zahnlosen und rückwärtsgewandten Gegenvorschlags ist eine Zeitverschwendung und sicher keine Lösung für das Tierleid.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Spezialdiskussion 22.20.01

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Meine erste Frage, die ich mir stellte, als ich von dieser Initiative hörte: Wo ist die Verhältnismässigkeit, um mittels einer Initiative eine Gesetzesanpassung im Jagdgesetz zu erwirken, nota bene eine Anpassung, welche die Regierung selbst noch vor zwei Jahren für unnötig befanden, weil das aktuelle Jagdgesetz ausreichend formuliert ist. Dazu haben wir auch schon ausreichend bei den Ausführungen gehört. Ich vermute, dass Regierung und Verwaltung bis anhin das bestehende Jagdgesetz nicht vollumfänglich umsetzte und anscheinend Widerhandlungen nicht konsequent ahndete – oder liege ich da falsch? Ich weiss nicht, wo der Mangel liegt, ob die Zusammenarbeit von Forst, Jagd und Wildhut zuwenig gefördert und umgesetzt wurde oder die einen wollten sich nicht mit den anderen auseinandersetzen. Was ich jedoch aus eigener Erfahrung sagen kan, die Landwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und entfernt schon jetzt Stacheldraht um Stacheldraht wo er nicht mehr benötigt wird. Die Landwirtschaft trägt die Verantwortung jetzt schon mit. Ich bin dezidiert der Meinung, es hat schon genügend Funktionäre, die sich in unseren Wäldern von Berufs wegen aufhalten und auch die Befugnisse hätten Widerhandlungen vor Ort mit Besitzern und/oder Pächtern zu klären. Ich sehe es daher als absolut unverhältnismässig, eine weitere Gesetzesanpassung im Jagdgesetz zu machen für etwas, was eigentlich schon geregelt ist, und seien Sie doch ehrlich mit sich, im Weiteren nur dazu dient, viel Aufwand für die Verwaltung zu generieren.

Warum wir nun über dieses Gesetz befinden ist auch bekannt, aber weil gerade im Tierleid, im Tierschutzbereich mit Bildern sehr viel Emotionen geweckt werden können, ist aus meiner Sicht nicht verwunderlich, dass eine so grosse Anzahl Unterschriften gesammelt werden konnten. Ich habe grosses Verständnis, dass sich viele Menschen gegen Tierleid einsetzen wollen, aber ich bitte doch inständig, tun Sie dies in einer verhältnismässigen Art und Weise und nicht indem sie mittels Bildern Emotionen schüren, um so Initiativen wie Pilze aus dem Boden schiessen zu lassen. Der schweizerische Bauernverband wirbt nicht nur mit dem Slogan: «Wir schützen was wir lieben.» Die Schweizer Landwirtschaft und insbesondere auch die St.Galler Landwirtschaft, die Bäuerinnen und Bauern leben dieses Motto tagtäglich im Alltag aus.

Wie auch schon mehrfach gehört, wenn laut der Fallwildstatstik gerade mal 1 Prozent all Fallwild durch Zäune und Drähte verursacht wird im Vergleich zum Fallwild durch Strassenverkehr mit 52 Prozent, würde es meiner Ansicht nach mehr Sinn machen, wenn sich die Befürworter dieser Initiative mal Gedanken machen, wie die grosse Anzahl an Fallwild im Strassenverkehr reduziert werden könnte. Ich hätte da schon eine Idee, wenn nämlich genau an den Waldrändern von stark frequentierten Strassen ein fester, für das Wildtier gut sichtbarer Maschendrahtsang errichtet werden könnte, würde innert kürzester Frist die Fallwildstatistik im Strassenverkehr unweigerlich zurückgehen.

Die Initianten zielen ja vor allem auf die Stacheldrähte und mobilen Maschenzaundrähte ab. Genau in diesem Bereich tut sich viel in der Praxis und in vielen Orten arbeiten Land- und Alpwirtschaft, die Jagd und der Forst schon jetzt Hand in Hand miteinander.

Diese Initiative sehe ich einmal mehr als ein Frontalangriff auf die Land- und auch auf die Alpwirtschaft. Eine Überregulierung mit sinnlosem Gesetzestext muss wirklich verhindert werden. Jeder kann jeden anschwärzen, dies ist heute schon kein Problem mehr, die aktuelle Technik macht es möglich. Im Weiteren gehören, wenn schon über ein Verbot von Stacheldrähten diskutiert wird, auch diejenigen Stacheldrähte, die in der Bauzone Verwendung haben, in die Pflicht. Auch an diesen Zäunen passiert Tierleid und auch dies muss in die Diskussion einbezogen werden.

Sie hören, auf was ich hinaus will. Ich erachte die Initiative als unnötig, aber selbstverständlich sind wir für weitere Diskussionen bereit. Ich stelle mich somit voll und ganz hinter den Gegenvorschlag, um so eine verhältnismässige und konstruktive Lösung nicht nur im Sinne der Initianten, sondern auch im Sinne der Land- und Alpwirtschaft sowie der Wald- und Forstwirtschaft herbeizuführen. So hoffen wir im Sinne einer guten Lösung, dass eine grosse Mehrheit hier im Saal dies als Schritt in die richtige Richtung sehen kann und die Ausarbeitung für einen Gegenvorschlag unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Bauer. Die Vorlage ist abzulehnen.

Vor einigen Jahren kam eine Frau mit ihrem Hund zu mir, er hätte sich an meinem Zaun verletzt, ich müsse die Kosten übernehmen. Ich habe ihr geantwortet: «Dort wo mein Zaun steht, hat ein Hund nichts mehr verloren.» Dann hat sie mir geantwortet, dass sie wisse, wenn ihr Hund ein Reh oder einen Hasen sehe, sei er weg. Vielleicht hat mein Stacheldraht dem Hasen das Leben gerettet. Und dann gibt es noch den kleinen Singvogel, das wissen die Naturschützer und Ornithologen, den Neuntöter, der sucht Stacheldrahtzäune und hängt dort seine Raupen und Insekten an die Stacheln, um in Notzeiten dort die Nahrung wieder abzuholen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ich spreche in meinem eigennm Namen. Ich mag Wildtiere sehr, in unserer Gegend in Bollingen gibt es viele Hektaren Wald. Das ganze Dorf ist an drei Seiten von Wald umgeben und dementsprechend gibt es auch viele Wildtiere. Mir ist auch bewusst, dass es die Jägerschaft braucht, um den Ausgleich des Wildes in der Natur ins Gleichgewicht zu bringen. Ich weiss auch, dass der WWF und Pro Natura nicht viel von der produzierenden Landwirtschaft halten. Deshalb erstaunt mich aber auch die Initiative von dieser Seite nicht. Aber dass sich jetzt ausgerechnet die Jägerschaft, welche jeden Herbst mit Herzblut ihrem Hobby nachgeht, um das Wild in Schach zu halten, auch für diese Initiative einsetzen, dafür fährt mir jegliches Verständnis. Der Landwirt muss seine Nutztiere so sichern, dass für Mensch, Auto und Zug keine Gefahr besteht. Er ist dafür verpflichtet, einen geeigneten Zaun zu erstellen. Können Sie sich vorstellen, wie viel Zeitaufwand und Energie es braucht, bis ein solcher Zaun aufgestellt ist, besonders in Hanglagen und auf den Alpen ist dies eine grosse Herausforderung. Diese Zäune werden meistens wechselweise genutzt. Das heisst, eine Weide wird von den Tieren abgefressen und anschliessend werden die Tiere in die nächste Weide getrieben, bis das Gras wieder nachgewachsen ist, um dann wieder auf diese Weide zurückzukehren. In der Initiative wird jetzt aber verlangt, dass eine solche Weide nach 14 Tagen abgebrochen werden soll. Ich denke, die Initianten sind nicht sind sich nicht bewusst, was diese Forderung für einen immensen zusätzlichen Arbeitsaufwand für einen Landwirt bedeutet.

Mit dieser Initiative werden die Bauern und Bäuerinnen einmal mehr als Menschen zweiter Klasse behandelt. Wieso? Mit dem Auto und dem Zug finden um einiges mehr Tiere den Tod und sicher auch nicht immer schmerz- und leidlos. Solche, die sich ins Rundholz verkriechen und dort entweder vom Hund des Jägers gefunden zu werten oder um einsam in der Stille zu verbluten. Ja verbieten wir deswegen das Autofahren? Nein, denn das wäre ja ein zu grosser Eingriff für zu viele Personen.

Unfälle passieren, so ist das Leben. Einmal trifft es den Menschen, einmal das Tier. Ich weiss aus eigener Erfahrung Tiere, welche sich in Zäunen verfangen, sind kein schöner Anblick. In meiner 40-jährigen Erfahrung als Bäuerin ist mir dies zweimal passiert, einmal im Flexinet und einmal im normalen Zaun. Wir haben zum Glück die Tiere noch rechtzeitig gefunden und konnten sie mit viel Mühe wieder befreien und in den Wald zurückschicken. Es war uns aber klar, dass sie vermutlich im Herbst dem Schuss des Jägers zum Opfer fallen. Wie schon erwähnt, Bollingen hat sehr viel Wald in der Gegend, mit sehr vielen Wildtieren, und doch haben sich in den 40 Jahren nur zweimal Tiere im Zaun verfangen.

Dem Landwirt fehlt das Verständnis für diese Initiative. Quasi unter dem Titel «Tierleid verhindern» das tönt sehr schön, die gleichen Kreise verlangen aber, dass der Wolf sich unsere Schafe und Ziegen holen kann, bei lebendigem Leib anfressen darf und das sagt man, ja das ist halt die Natur. Wo bleibt denn hier die Einsicht, Tierleid zu verhindern? In der Initiative will man ein generelles Stacheldrahtverbot. Auch mir ist klar, dass dieser Draht nur dort eingesetzt werden sollte, wo er unbedingt nötig ist. Aber es gibt eben Orte, wo er unbedingt nötig ist. In den Alpen gibt es an vielen Orten die sogenannten «Karrenlöcher». Im Pizzolgebiet gibt es z. B. sehr viele solcher Löcher. Diese Löcher muss man umzäunen, damit nicht eine Kuh oder ein Schaf hineinfallt, denn diese würden sonst elendiglich zugrunde gehen. Solche Löcher kann man aber nur mit Stacheldraht sichern, denn der Draht kann nicht unter Strom gestellt werden und muss aber einem Tierschmerz zufügen, wenn es zu nahe an das Loch gerät. Ja wie will denn der Büromensch dem Älpler eine Bewilligung erteilen, wenn er die Gegebenheiten nicht kennt, wenn er sie kennen möchte, braucht es einen Augenschein vor Ort. Ich kann mir das bildlich, zeitlich und geldmässig vorstellen, wie teuer eine solche Bewilligung kommen würde.

Die Landwirtschaft ist bereits sensibilisiert, nicht mehr benötigte Stacheldrahtzäune zu entfernen. Wir haben es heute in der Hand, den Bauern und Bäuerinnen zu vertrauen, dass sie für das Wild nicht unnötig Todesfallen aufstellen. Machen wir nicht Tür und Tor auf, damit nachher wieder 98 Prozent die Leute wissen, wie und wo ein Zaun stehen darf und wo ein eine Anzeige platziert werden kann und die 2 Prozent, welche ja davon keine Ahnung haben und das Metier nur zum Vergnügen gelernt haben, zu schulmeistern.

Manchmal kommen mir die Bauernfamilien vor, wie die Indianer im wilden Amerika. Dort kam der weisse Mann. drängte die Indianer in die Reservate zurück und erklärte ihnen, wie sie zu leben haben. Hier drängt man die Bauernfamilien ebenfalls auf die noch vorhandenen Flächen zurück, schreibt ihnen vor, wie sie zu produzieren haben und macht sie für alles schuldig. Sie sind schuld, dass die Gewässer vergiftet sind, Insekten aussterben, das Essen viel zu teuer ist und neu zu viele Wildtiere in den Zäunen sterben. Ebenfalls wissen 98 Prozent, wie man gesunde Lebensmittel produziert und 2 Prozent davon haben keine Ahnung. Ich bitte Sie deshalb, setzen Sie ein Zeichen für die Bauernfamilien und stimmen Sie wenigstens dem Gegenvorschlag zu, damit die Weidehaltung in unserem Kanton nicht zum Spiessrutenlauf für die Landwirtschaft wird.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Meine Interessen als Landwirt lege offen. Ich habe als Bauer die ganze Geschichte über Stacheldraht, Litzendraht, elektrische Zaunanlagen Weidenetze etc. mein Leben lang miterlebt und mitverfolgt, mit meinem Betrieb auf verschiedenen Alpen in St.Gallen und im Kanton Graubünden.

Die SVP begrüsst die Diskussion über die Initiative, wir meinen eine Klärung der Sachlage tut gut und das Tierleid von Wildtieren soll auch bei den Nutztieren angwendet werden. Auch Nutztiere, die nicht eingezäunt sind und vor vorausschauender Gefahr nicht geschützt werden können, erfahren Leid und Schmerzen, wie die Wildtiere. Welches Leid ist jetzt höher zu gewichten.?

Die SVP ist der Meinung, dass die Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» zu übetrieben ist und grosse Mängel in der Umsetzung hat. Der jetzige Artikel 41 hat nach unserer Ansicht Genüge getan, die Fehlbaren Bewirtschafter zur Rechenschaft zu ziehen. Der Vollzug müsste nur umgesetzt werden, vor allem die ungenutzten Zäune sind ein Ärgernis und sind aufzuräumen. Die Initiative ist nicht so einfach wie sie dargestellt wird. So sind die Weidenetze nur funktionssicher, wenn Sie mit ausreichend Strom elektrifiziert sind. Wenig oder kein Strom macht die Weidenetze zur Todesfalle. Die neusten Erkenntnisse über die Farbe der Wiedezäune seiner lässt aufhorchen. So könnte eine andere Farbe als die herkömmlichen roten und gelben Farben, vielleicht blau-weiss usw. oder eine andere Farbe es ermöglichen, dass die Wild und die Nutztiere die Zäune besser sehen. Die Initianten verlangen ein absolutes Stacheldrahtverbot. Vergleiche mit anderen Kantonen haben ergeben, dass der Stacheldraht nicht absolut verboten ist, auch nicht in Graubünden, wo ich ja Tierejeden Sommer auf zwei Alpen sömmere. Dort sind auch Ausnahmen zu bewilligen oder Sie müssen es auch bewilligen, weil die grossen Felssbsprünge oder grosse Felslöcher gesichert werden können und das nur mit gutem Stacheldraht. Der Grundeigentümer soll gemäss Initianten für die Zänue verantwortlich gemacht werden. Nach Meinung der SVP sollten aber die Pächter, Mieter und Leiher verantwortlich gemacht werden, weil sie die Zäune aufstellen. Nur Sie können in einem Strafverfahren belangt werden. Die Weidenetze sind für die Wildtiere das viel grössere Problem als der Stacheldraht, die Wildtiere verwickeln sich im Netz und sterben. Auch wenn die Weidenetze sachgemäss installiert und unter Strom sind, können sich die Wildtiere auf der Flucht verwickeln und das führt zum Tod. Das Gleiche gilt auch für die Nutztiere. Wenn sich ein Schaf im Netz verfängt, kann es auch tödlich enden. Hier ist in einem Gegenvorschlag von der Regierung aufzuzeigen, wie das höchst Mögliche gemacht werden kann, dass weniger Tiere verenden. Die Fallwildstatistik des Kantons St.Gallen aus dem Jahre 2018 zeigt einen Überblick über das Fallwild und insbesondere auch über die Anzahl Tiere, welche sich in diesen Zäunen und Drähten verfangen haben und verendet sind. Es verenden rund 2'500 Wildtiere.

84 Unfälle, die nicht korrekt aufgezeigt werden können, beim Bahnverkehr 66, Grossraubtiere 64, Hunderisse 23, Zäune verfangen 25, Krankheiten 447, landwirtschaftliche Maschinen 76, Schussverletzungen 7, Strassenverkehr 1'303 und unbekannte Ursachen 397.

Aber bei all diesen Zahlen kann es auch eine Dunkelziffer sein, und man könnte das noch bei jedem verdoppeln usw., jedenfalls ist die Verhältnismässigkeit hier aufgezeigt. Unter Litera d fordern die Initianten, permanente Zäune die im Wald liegen oder die Zugänglichkeit des Waldes einschränken, sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind zulässig etc. etc.. Wir haben das in den Unterlagen. Diese Forderung kann grundsätzlich unterstützt werden. Betreffend Zugänglichkeit und dem Begriff «permanent» besteht auch eine Unsicherheit. Was heisst denn permanent, was ist Zugänglichkeit? Diese Fragen müssen nun einen Gegenvorschlag erörtert werden. Nicht unlängst haben wir Wald- und Weideausscheidungen befohlen oder gehabt und eingeführt. Die Bauern haben Stacheldrähte um diese Wälder aufgestellt und jetzt müssen sie das wieder wegnehmen und andere Zäune aufstellen. Die Organe der kantonalen Wildhut sollen die Aufsicht haben. Und bei Zuwiderhandlung entscheiden sie selbst oder leiten sie an die zuständige Stelle des Kantons. Die SVP ist der Meinung, dass ein 100-Prozent-Stelle nicht zielführend ist. Es hat in den Kanton und den Gemeindeverwaltungen genügend Kontrollorgane, Kontrollorganisationen und akkreditierte private Kontrollfirmen, die den Bauern ihre Arbeit für die gemeinschaftlichen Leistungen überwachen und kontrollieren. Schlussfolgerunge: Die Initiative ist nicht umsetzbar und wirft viel mehr Fragen auf als Antworten. Sie ist zwar gut gemeint, aber eine Klärung der verschiedenen Zäune, ob stehenlassen oder nicht oder aufräumen, welche Farbe sie haben müssen usw. soll in einem Gegenvorschlag der Regierung aufgezeigt werden. Die SVP ist für Eintreten, lehnt die«Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» ab und die Regierung wird eingeladen, einen Gegenvorschlag mit den Eckpunkten der vorberaten Kommission auszuarbeiten.Stimmen Sie dem gelben Blatt zu.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Kanton St.Gallen umfasst eine Fläche von 2000 Quadratkilometern. Davon sind rund 80 Prozent Wald, Alpgebiet oder landwirtschaftliche Nutzfläche. Auf diesen 2000 Quadratkilometern zum Leben mehr als eine halbe Million Menschen, arbeiten und wirtschaften rund 4'000 Bauernbetriebe und mehrere hundert Älpler, mit ihren 135'000 Stück Rindvieh und den 45'000 Ziegen und Schafen. Gleichzeitig leben im gleichen Gebiet aber auch mehr als 17'000 Rehe Gämsen, Steinböcke und Hirsche. Der gleiche Lebensraum muss Platz bieten für Naturfreunde, Erholungssuchende, Pilz- und Beerensammler, Wanderer, Biker und Skitourengänger. In diesem Lebensraum aktiv sind aber auch die Umweltverbände und die Jäger. Die Auflistung der Akteure und Anspruchsgruppen zeigt die eigentliche Ursache auf: Der Lebensraum ist eng, die steigenden Ansprüche sämtlicher Anspruchsgruppen führen zu Intoleranz und Problemen im Zusammenleben.

Die Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» ist ein Ausfluss dieser zunehmenden Ansprüche und der Intoleranz. Die Initiative greift eines von vielen Problemen auf und lässt dabei aber die grossen Fragen zur Ursache des Problems weg.

Der Kanton St.Gallen hat im Jahre 2012 die «Wald-Wild-Lebensraum-Kommission» (WWLK)» ins Leben gerufen. Diese Kommission mit Vertretern des Forstes, der Jagd, des Kantons und der Landwirtschaft, haben Schritt um Schritt den gemeinsamen Umgang mit der Natur definiert und viele Schnittstellen bereinigt. Es konnten verschiedene Erfolge erzielt werden, das gegenseitige Verständnis gestärkt und gemeinsame Projekte realisiert werden. Mit dieser Initiative wird nun ein grosser Teil dieser Arbeit, das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit in Frage gestellt. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Initiative 29.20.01 ab und beantragt gleichzeitig einen Gegenvorschlag aus den folgenden Gründen. Die Initiative orientiert sich stark emotional am Stacheldraht und macht diesen vordergründig zum Urheber und Grund für verletzte und verendete Tiere. Fachleute wie parktizierende die Jäger sehen aber in den Stacheldrahtzäunen, welche unterhalten sind, weder Gefahr noch Nachteile für Wildtiere. Die wirklichen Probleme des fehlenden Zaunmanagements liegen nicht beim Stacheldraht, sondern bei mangelhaft unterhaltenen oder nicht mehr genutzten Zäunen. Dies betrifft aber nicht nur stacheldrähte, sondern auch jegliche andere Formen von Zäunen. Adressaten der neuen Artikel zu den Zäunen im Jagdgesetz sollen nach Meinung der Initianten die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen sein. Dies mag in der Praxis und bei permanenten Anlagen richtig sein. Bei allen mobilen Zaunanlagen ist jedoch der Bewirtschafter bzw. die Tierhalter verantwortlich. Der Initiativtext ist in diesem Punkt nicht klar und würde Rechtsanpassungen im Pacht- und Mietrecht nach sich ziehen. Die ausformulierte Gesetzesinitiativen geht weit über das hinaus, was andere Kantone gesetzlich verankert haben oder anders gesagt, der ausformulierten Gesetzesvorschlag dieser Initiative umfasst nicht nur die Summe der Restriktionen und Auflagen sämtliche Nachbarkantone, sondern geht sogar noch weiter. Die Verhältnismässigkeit der Initiative ist deshalb grundsätzlich zu beurteilen und auch auf die Machbarkeit zu prüfen.

Die Initiative verlangt bspw., dass nach Ende des Weidegangs die mobilen Weide-Zäune innert dreiTagen vom Strom genommen werden. Ebenso lässt aber die Initiative zu, dass die gleichen Zäune erst nach 14 Tagen abgeräumt werden müssen. Diese Regelung widerspricht sich und macht die mobilen Weidezeit Zäune, wenn Sie nicht unter Strom sind zu einem Risiko für Wildtiere.

Die Frage des generellen Stacheldrahtverbots. Es ist emotional und steht im Mittelpunkt der Diskussionen. Niemand in der Schweiz kennt ein Verbot, nicht einmal der Kanton Graubünden. Er hat das Verbot lediglich einem Musterbaugesetz verankert. Die Initianten haben in den letzen Tagen zugestanden, dass Ausnahmen von einem Stacheldrahtverbot notwendig seien. Wie weit das Stacheldrathtverbot verbaut gehen soll, ist deshalb zu diskutieren.

Die ausformulierte Gesetzesinitiativen lässt dem Kantonsrat leider kein Spielraum. Er kann sich zur Gesetzesinitiative nur so äussern, Ja oder Nein sagen. Inhaltlich kann aber daran aber nichts ändern. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt grundsätzlich die Anliegen der Initianten; jedes verletzte jedes verendete Tiere in einem Zaun ist eines zu viel. Trotzdem lehnen wir die Initiative ab und unterstützen den Antrag für einen Gegenvorschlag. Wir sind überzeugt, dass wir die Interessen der Initianten, wie denjenigen der anderen Nutzergruppen mit einem Gegenvorschlag bedeutend besser regeln können und die Ziele so gemeinsam erreichen werden. Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung über die Printmedien, über die soziale Medien und auch direkt worden Sie von den Initianten im Vorfeld der Sessionen angegangen. Die Initianten weisen darauf hin, dass die Kommission einseitig zusammengesetzt gewesen sei und so schlussendlich den falschen Entscheid gefällt hätte. Die Behauptung der Initianten ist so nicht haltbar. In der vorberatenden Kommission nahmen vier Bäuerinnen und Bauern Einsitz, ein Rechtsanwalt, zwei Gemeindepräsidenten, zwei Lehrer/Schulleiter eine Pflegefachfrau, ein Journalist, ein Ökonom, eine Leiterin Finanzen und Dienstleistungen, eine Tierärztin und der Geschäftsführer des Bauernverbandes. Querbeet hatten wir in dieser Kommission Leute und stellen Sie sich vor, Sie diskutieren eine Bildungsvorlage in diesem Rat. Wenn das sechs, sieben, acht oder neun Leute dabei sind, die etwas von Bildung verstehen, regt sich niemand davon auf und dieser Kommission wird auch genügend Fachkompetenz zugestanden. Ich möchte deshalb auf mein Interessensbindungen offen legen. Als Geschäftsführer des Bauernverbandes habe ich die Aufgabe, die Interessen der Bauern und Älpler zu vertreten. Ich bin aber gleichzeitig auch Biker, ein sehr eifriger, ein eifriger Wanderer, ich jogge viel und bin hie und da sogar auf noch Skitourengänger. Geichzeitig bin ich zusammen mit Kantonsrat Spoerlé-Ebnat-Kappel auch Mitglied der kantonalen Jagdkommission. Wenn mir vorgeworfen wird, ich hätte die Kommission instrumentalisiert und subjektive Interessen eingebracht, muss ich einfach sagen, ich vertrete das Geschäft zu den Zäunen wirklich aus einer objektiven Sicht und kenne alle Facetten und Richtungen. Ich hoffe, der Kantonsrat bleibt seinen Grundsätzen treu und entscheidet, wie immer mit Kompetenz und nach sachlichen Kriterien und nicht nach Emotionen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Am 1. Mai 2020, trafen sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission zur Beratung folgende Geschäfte: Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» und den «III. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)». Bei den Mitgliedern der vorberatenden Kommission fand eine Ersatzwahl statt: Jäger-Vilters-Wangs nahm anstelle von Widmer-Wil teil. Zusätzlich zu den Mitgliedern der vorberatenden Kommission nahmen folgende Personen teil: Von Seite des zuständigen Departementes Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes; Dominik Thiel, Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei; Tom Zuber-Hagen, Leiter Rechtsdienst Volkswirtschaftsdepartement. Weitere Teilnehmer waren die zwei Gastreferenten Peter Weigelt, Präsident Revierjagd St.Gallen; Christian Gazzarin, Dipl. Ing. Agronom ETH, Forschungsinstitut Agroscope. Seitens Geschäftsführungsprotokoll Aline Tobler, Geschäftsführerin; seitens Parlamentsdienste, Matthias Renn stellvertretender Geschäftsführer; Simone Durrer, Parlamentsdienste. Zum Geschäft: Im Kanton St.Gallen verunfallen immer wieder Wildtiere durch Zäune auf Wiesen, im Wald oder am Waldrand. Oft sind die Folgen auch hochgradige Verletzungen oder die Tiere verfangen sich in den Zäunen, können sich nicht mehr befreien und erliegen dem Stress. Zu dieser Problematik wurde am 12. Juni 2017 im Kantonsrat die Interpellation Dietschi-Oberriet und 18 Unterzeichnende eingereicht. Die Antwort der Regierung war für die Interpellanten nur teilweise befriedigend. Am 30. August 2019 wurde die eingereichte Gesetzinitiative «SStopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» und der «III. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)» mit 10'979 gültigen Stimmen von der Regierung als rechtsgültig erklärt. Die Gesetzesinitiative bezweckt gemäss den Ausführungen des Initiativkomitees die Zahl der durch Zäune verletzten Wildtiere zu reduzieren. Vor allem auf der Flucht würden Wildtiere Zäune häufig nicht als Grenze erkennen, sich darin verfangen und oft schwerwiegende bis tödliche Verletzung davontragen. Auch beim Äsen verfangen sich Wildtiere immer wieder in Zäumen, hauptsächlich in mobilen Weidenetzen. Alte, nicht mehr genutzte Zäune sind an Waldrändern häufig eingewachsen, rosten vor sich hin und werden kaum zurückgebaut.

Der Initiativtext sagt, mit dem ausformulierten Gesetzesentwurf zum III. Nachtrag zum Jagdgesetz sollen die bestehenden Regeln vom kantonalen Jagdrecht konkretisiert und ergänzt werden. Der Initiativtext enthält mit seinem Nachtrag zum Jagdgesetz einerseits ein Verbot von Stacheldrahtzäunen für das ganze Kantonsgebiet und anderseits konkrete Regeln für den Umgang mit mobilen Weidenetzen, so wie den Umgang mit permanenten Zäunen, die immer im Wald liegen oder die Zugänglichkeit des Waldes einschränken. So stellt die Initiative konkrete Fristen auf, innert denen ungenutzte Weidezäune vom Strom zu nehmen oder ganz zu entfernen sind und verpflichtet die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Weidenetze und Zäune gut sichtbar zu machen, sie zu unterhalten und regelmässig zu kontrollieren. Bestehende Zäune die nicht mehr erlaubt sind, müssen innert einer Übergangsfrist von vier Jahren zurückgebaut werden.

Regierungsrat Damann führte uns in die Gesetzinitiative ein. Seine Schwerpunkte galten der aktuellen Regelung und der Problematik. So steht bei Art. 41 des Jagdgesetzes, dass Anlagen, insbesondere unnötige Zäune, verboten sind oder beseitigt werden müssen, wenn diese den Lebensraum unverhältnismässig stören. Das Gesetz macht jedoch keine Unterscheidung von Zaunorten. Ebenfalls sind keine Fristen für den Abbau von Zäunen festgelegt. Weiter ist der Vollzug im Umgang mit Zäunen zum Schutz der Wildtiere sehr aufwendig und nicht klar geregelt. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» zuzustimmen. Ebenfalls beantragt die Regierung dem Kantonsrat, dem an III. Nachtrags des Jagdgesetzes zuzustimmen. Zu den Gastreferenten: Der Gastreferent Christian Gazzarin vermittelte den Anwesenden mit seinem Referat «Weidezaun-Systeme im Wandel – wo ist welches System sinnvoll?» vertiefte Kenntnisse in die Zaunsysteme. Die anschliessende Fragerunde wurde intensiv genutzt. Peter Weigelt, Vertreter der Gesetzesinitiative, gab uns punktuelle Ausführungen zum Initiativbegehren. Auch da wo die Fragerunde rege genutzt. In der allgemeinen Diskussion sprachen sich alle Kommissionsmitglieder für Eintreten auf die Vorlage aus. Die Initiative wurde jedoch in der vorberatenden Kommission sehr kontrovers diskutiert oder erörtert. Einige Kommissionsmitglieder äusserten sich klar, dass für sie die Initiative zu weit gehe und sie sich deshalb für einen Gegenvorschlag einsetzen werden. Anderseits gab es auch ganz klare und deutliche Befürworter der Initiative. Folgende Punkte wurden in der Spezialdiskussion ausführlich erörtert. Abbau ungenutzter Zäune: Gemäss der Initiative sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für den Abbau ungenutzter Zäune zuständig. Nicht alle Kommissionsmitglieder teilten diese Ansicht. Stachelzaun: Gemäss dem Wortlaut der Initiative wird der ganz verboten. Es wurde auch die Meinung vertreten, dass Ausnahmen möglich sein müssen. Anderseits wurde eingebracht, dass man Alternativen prüfen müsse. Vergleiche zeigen, dass die Vorschriften verschiedenen Kantone in Bezug auf den Umgang mit Stacheldraht und Maschendrathtzäunen stark divergieren. Weiter war die Definition des Ausdruckes «permanente Zäune» ein Diskussionspunkt. Die diesbezüglichen Ansichten lagen weit voneinander entfernt.

Abstimmung der Initiative: Vor der Beschlussfassung über Zustimmung oder Ablehnung der Gesetzesinitiative, wurden die möglichen Beschlussvarianten und der weiteren Wege vorgelegt. Dem Antrag, die Gesetzinitiative abzulehnen, wurde mit 12:3 Stimmen zugestimmt. Es liegt ein erstes gelbes Blatt vor. Als Folge der Ablehnung der Initiative wurde der entsprechende «III. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)» für eine Diskussion in der vorberatenden Kommission gegenstandslos. Dazu gibt es ein zweites und separates gelbes Blatt mit dem Antrag der vorberaten Kommission auf Nichteintreten auf den III. Nachtrag zum Jagdgesetz.

Wie bereits in der allgemeinen Diskussion angekündet, wurde vermehrt Voten für einen Gegenvorschlag geäussert. Es folgte ein entsprechender Antrag. Dem Antrag, dem Volk soll ein Gegenvorschlag vorgelegt werden, wurde mit 12:3 Stimmen zugestimmt. Der Antrag ist auf dem gelben Blatt.

Anhand dieses Antrags wurden Eckpunkte für einen Gegenvorschlag diskutiert und aufgelistet. Diese Liste soll der Regierung als Richtschnur für den Entwurf eines Gegenvorschlags dienen. So wurde dem Antrag, «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat dem Entwurf des Gegenvorschlages mit folgenden Eckpunkten zu unterbreiten,» zugestimmt. Der Antrag und die Auflistung sind auf dem gelben Blatt. Gesamtabstimmung der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» und den «III. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)» und Nichteintreten auf den III. Nachtrag zum Jagdgesetz.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020