Geschäft: Verwendung des besonderen Eigenkapitals für die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Spitalbereich
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.20.05 |
Titel | Verwendung des besonderen Eigenkapitals für die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Spitalbereich |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 18.2.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.2.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Böhi-Wil | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.5.2020 | Wortmeldung | Zieht die Motion zurück. Die Regierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass die Mittel des besonderen Eigenkapitals so eingesetzt werden sollen, damit sie möglichst eine nachhaltige Wirkung entfalten und nicht kurzfristig konsumiert werden. Wenn die Regierung sich bei ihrem eigenen Wort nehmen würde, dann hätte sie nicht beantragt, das besondere Eigenkapital zu einem Zweck einzusetzen, der alles andere als nachhaltig ist, sondern eine finanzpolitische Feuerlöschübung darstellt, nämlich die Bewältigung der Corona-Krise. Selbstverständlich will ich damit nur die Widersprüchlichkeit der Regierung in der Begründung zum Nichteintreten auf meine Motion aufzeigen. Ich stelle damit keineswegs die Notwendigkeit der Zusatzkredite und Solidarbürgschaften in Frage und habe demzufolge vorhin den Corona-Vorlagen auch vorbehaltlos zugestimmt. Die Regierung bezeichnet die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für den Gesundheitsbereich nicht als Investitionen, sondern – fast ein wenig abschätzig – als Konsumausgaben. Dabei hat gerade die Corona-Krise gezeigt, wie wichtig die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitswesens und vor allem einer Notfallversorgung ist. Darauf hinzuweisen, dass man die Notfallversorgung der Spitäler finanziell nicht, ich zitiere, «privilegieren» dürfe tönt in der aktuellen Situation ein wenig seltsam. Im Übrigen ist auch das Argument der Regierung nicht wirklich stichhaltig, das besagt, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die für die Weiterentwicklung der Spitalstrategie vorgesehen sind, würden das besondere Eigenkapital übermässig belasten. Es sind verhältnismässig kleine Beträge, die zusätzlich jährlich vorgesehen sind, z.B. um die Notfallversorgung sicherzustellen. Alles was ich soeben erläutert habe, gilt für normale Zeiten. Wir befinden uns aber bekanntlich nicht in normalen Zeiten, sondern in einer ausserordentlichen Lage. Aus diesem Grund und angesichts der geänderten Rahmenbedingungen für die Verwendung des besonderen Eigenkapitals ziehe ich meine Motion zurück. Ich bin aber noch nicht ganz am Schluss meines Votums, denn ich habe vor ungefähr einer Stunde Kenntnis vom Antrag der SP-GRÜ-Fraktion erhalten, die meine Motion mit geändertem Wortlaut gutheissen möchte. Das besondere Eigenkapital soll gemäss dem SP-GRÜ-Antrag auch für die allgemeine Finanzierung von Spitälern, also nicht nur für die Notfallstationen, und zusätzlich für die Schaffung eines Klimafonds verwendet werden. Abgesehen davon, dass ich mit dem geänderten Wortlaut nicht einverstanden wäre, gehe ich davon aus, dass der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion als Folge des Rückzugs meiner Motion gegenstandslos geworden ist. Aber darf ich den Herren Vizekantonsratspräsidenten bitten, das zu bestätigen? | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |