Geschäft: Topsharing – Jobsharing in der Politik

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.19
TitelTopsharing – Jobsharing in der Politik
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. Februar 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. April 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2020Person23.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.5.2020Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden

Die Überlegungen und Zusammenfassung der Vor- und Nachteile von Jobsharing-Angeboten in Kaderfunktionen und Exekutivämtern sind nachvollziehbar und sehr spannend zu lesen.

Die Beurteilung über eine Jobaufteilung in einem Exekutivamt sind ebenfalls ausführlich beschrieben. Hier fehlt mir aber etwas Innovation und der Mut zur Vision. Wieso sollen sich nicht zwei Personen ein Gemeindepräsidium teilen oder sonst ein Exekutivamt? Zumindest überlegen könnte man es sich. Die Regierung betont oft, dass dann viele Gesetzesänderungen fällig wären. Na und? Dann ändern wir sie halt oder diskutieren zumindest an Änderungsmöglichkeiten herum. Ich sehe aber ein, dass es kein einfacher Weg sein dürfte. Ich kann die meisten Vorbehalte in der Regierungsantwort nachvollziehen, vermisse jedoch konkrete Lösungsansätze, wie man es doch vielleicht ändern könnte, wenn man denn wollte.

Lustig war, dass meine Anfrage ganze acht Tage nach meinem Einreichen im Wiler Stadtparlament fast 1 zu 1 von einem SVP-Stadtparlamentarier namens Benjamin Büsser übernommen wurde. Das war sehr lustig zu sehen, kaum eingereicht, in Wil schon kopiert. Fragen hätte nichts gekostet, aber toll, dass das Thema auch andernorts brennt.

Für mich ist das Thema im Moment erledigt. Ich ermutige aber alle, sich auch einmal gemeinsam auf eine Top-Kaderposition zu bewerben, was die Regierung auch nicht verneint, dass sogar gewisse Stellen das explizit nicht ausschliessen, dass man sich zu zweit bewerben darf und so vielleicht auch mehr Teilzeitämter in der Politik oder in Topämtern haben kann. Man kann so Leute, die vielleicht keine 100 Prozent-Jobs suchen, unterstützen. Für diesen Teil der Antwort danke ich und ermutige alle, das einmal zu testen. Ich bin mir sicher, Sie würden die Sympathien der Wählerinnen und Wähler erreichen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession