Geschäft: Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.04
TitelHerabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung18.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 17. Februar 2020
AntragAntrag der Regierung vom 24. März 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.2.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.5.2020Eintreten30Zustimmung74Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
20.5.2020Wortmeldung

[Strukturelement auf 01:11:57 vorverschieben]

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre herunterzusetzen, sagt Lemmenmeier-St.Gallen, brächte eine höhere Stimmbeteiligung. Ich bin da gegenteiliger Meinung. Das Stimmrechtsalter auf 16, die nehmen sich noch nicht die Mühe und die Sorge um abstimmen zu gehen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man den 16/17-Jährigen das Stimmrecht gibt, wenn sie sich auf der Gemeinde registrieren lassen würden, dann hätten wir von den registrierten sicher 90 Prozent, die abstimmen gehen und sonst haben wir vielleicht 20 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

zu Wasserfallen-Goldach: Ich meine, es braucht die Jungen und ihre Meinung, auch wenn sie nicht immer ausgereift ist. Das können wir hier in diesem Rat auch nichts sagen, dass das was wir hier drin erzählen immer ausgereift sei. Und ich schliesse mich selber da gar nicht aus. Aber das gehört doch zum politischen Leben, dass man die Jungen mit einbezieht. Ich nehme ein Beispiel, die Klimadiskussion, die weltbewegend und weltwichtig ist. Da halte ich einfach fest dass gerade in diesem Thema viele Jugendliche sich viel mehr und viel ausgereifter Gedanken dazu gemacht haben als viele hier in diesem Saal. Gerade in diesem Thema Zeit sich wie wichtig es ist die Jungen mit einzubeziehen und das gerne ab 16 Jahren.

Ich selber bin in Glarus aufgewachsen, und Sie wissen es, Glarus kennt seit dem Jahr 2007 als einziger Kanton das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren. Bereits vor 3 Jahren hat man ein kleines Jubiläum gefeiert: «10 Jahre Stimmrecht ab 16 im Kanton Glarus» und die Regierung hat sich dazu absolut positiv vernehmen lassen, indem sie sagte, das habe nur Gutes gebracht. Die interessierten Jugendlichen können mitwirken, können mitstimmen und diejenigen die das nicht wollen, die lassen es bleiben. Und so ist es ja bei uns allen, egal in welchem Alter, aber dass man ab 16 mitmachen kann, wenn man etwas zu sagen hat und etwas sagen will, das entspricht dem Zeitgeist. Die Glarner sind stolz darauf und sagen, es bewährt sich, sie möchten nicht mehr zurück.

Wenn ich auch ein bisschen historisch werden darf, nicht so ausgereift wie Lemmenmeier-St.Gallen, aber ich erinnere daran, die Glarner haben hin und wieder Zeichen gesetzt. Sie waren die ersten, die ein Fabrikgesetz erlassen haben, das ist nun viele Jahre her. Sie waren aber auch diejenigen die resolut die Gemeindevereinigungen vorangetrieben haben. Vor rund 15 Jahren haben sie es geschafft, aus 25 Gemeinden noch drei zu bilden – auch das eine Pionierleistung so wie das Stimmrecht 16. Jetzt hätten wir die Gelegenheit, als etwas «spröde» St.Gallerinnen und St.Galler auch einmal der zweite Pionier zu sein, wenn es darum geht, das Stimmrecht 16 einzuführen. Ich wünsche Ihnen und uns den Mut, das jetzt zu tun.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir haben durchaus Verständnis für diesen Vorstoss. Wir freuen uns über das politische Engagement der jungen Menschen, auch wenn die Gründe die Aktivitäten wir nicht immer teilen, dies ist aber schlussendlich ein Teil unseres politischen Tuns und Machen. Das Stimmrechtsalter aber auf kantonaler Ebene zu ändern ist Aufsicht und der Mehrheit unserer Fraktion nicht zielführend. Auf nationaler Ebene wäre das Stimmrechtsalter für junge Menschen von 16 bis 18 nicht gegeben und diese ergäbe unterschiedliche Kompetenzen auf den verschiedenen Staatsebenen, was aus unserer Sicht nicht sinnvoll ist.

Es gibt Gründe für ein Stimmrechtsalter ab 16. Es gibt Gründe für kein Stimmrechtsalter ab 16, Wasserfallen-Goldach hat dies sehr ausführlich dargelegt, wie sie dies sehen. Wir empfehlen aber dieses Thema der Senkung vom Stimmrechtsalter und allenfalls vom Mündigkeitsalter auf nationaler Ebene zu lancieren und allenfalls anzupassen. Es gibt durchaus gute Gründe, dies anzupassen, aber es ist nicht unser hier anwesendes Parlament dasjenige, dass dies machen sollte, sondern lassen wir das national machen. Wir lehnen die Motion ab, nicht aber generell die Senkung vom Stimmrechtsalter auf 16, wenn es national ein Thema sein wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 74:30 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Als entscheidendes Kriterium für die Festsetzung der Altersgrenze zur Gewährung der politischen Rechte wird in der Regel die politische oder persönliche Reife bezeichnet. Persönliche Reife oder auch politische Reife ist ein grosser Begriff, der vieles umfasst: selbstständiges, verantwortungsvolles Handeln, die geistige Entwicklung und emotionale Beständigkeit, die Fähigkeit Folgen abzuschätzen, Entscheidungen zu treffen und sich dafür einzusetzen. Wann ein Mensch diese Reife erreicht, ist so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Es gibt reife Jugendliche und unreife Senioren und dennoch kommt persönliche Reife erst mit den Erfahrungen, die das Leben für uns bereit hält.

In der Schweiz wird das Mindestalter der vollständigen persönlichen Reife auf 18, in manchen gesellschaftlichen Teilbereichen sogar erst auf nach 20 Jahren festgesetzt. Selbst über Zwanzigjährige können so bspw. noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Aber wählen können, das sollte man schon mit 16? Es braucht ein einsichtiges und klares Kriterium für die Festlegung des Stimmrechtsalters. Es scheint sehr naheliegend, die zivilrechtliche und strafrechtliche Mündigkeit ab 18 Jahren als bestimmendes Kriterium zu behandeln, sonst müssten das Strafrecht, das Zivilrecht und auch das Eherecht umfassend revidiert wird. Weicht man allerdings von diesem Massstab ab, erscheint die Festlegung des Stimmrechtsalters, liegt es nun bei 17, 16 oder vielleicht gar 14, eher zufällig.

Würde man das Wahl- und Stimmrecht gar auf das Passive ausdehnen, und das scheint mir das eigentliche Fernziel der Motionäre, dann wäre es möglich, dass ein 17-Jähriger zwar Gemeindepräsident wird, aber selbst seine Eltern gnädigst um eine Unterschrift bitten müsste, wenn er heiraten möchte. Folglich ist es nichts als logisch, dass bei einer Annahme des Stimmrechtsalters 16 auch die Diskussion um die zivilrechtliche Mündigkeit geführt werden müsste.

Vielen Jugendlichen fehlt es an Reife. Sie neigen öfter zu Extrempositionen als Ältere. Das zeigen Greta Thunberg und ihrer Bewegung «Fridays for Future» in aller Deutlichkeit. Der Jugend fehlt es naturbedingt an Wissen, das sich auch Erfahrung speist. Und wer nichts weiss muss alles glauben, deshalb spricht man hier von grösserer Manipulierbarkeit der Jugendlichen.

Winston Churchill soll gesagt haben, wer mit 20 Jahren nicht Sozialist ist, der hat kein Herz. Wer mit 40 Jahren noch immer Sozialist ist, der hat kein Hirn. Dieses geflügelte Wort bringt es auf den Punkt: Jugend und Reife schliessen einander in der Regel aus. Dies ist keine Kritik an unseren Jugendlichen, sondern ein Faktum, das es zu akzeptieren gilt. Ein Fakt, den man der Jugend, wo auch immer Jugendlichkeit beginnt und endet, nicht zum Vorwurf machen kann. Schliesslich ist es vollkommen legitim, sich auszuprobieren, zu provozieren, Argumente radikal zuzuspitzen und gegen bestehende Verhältnisse zu rebellieren. Und so neigen Jugendliche öfter zu Extremenpositionen als Ältere. Ihre Beweggründe taugen jedoch nicht als politische Richtschnur. Das zeigen auch Greta Thunberg und ihre, wie ich finde doch ziemlich ökohysterische Bewegung ganz deutlich. Thunberg sagte: «Ich will, dass ihr in Panik geratet, dass ihr die Angst spürt, die ich auch spüre.» Panik und Angst sind allerdings schlechter Ratgeber. Sie verleiten Menschen zu extremen und irrationalen Entscheidungen und Handlungen. Wer in der politischen Debatte Ängste schürt, dem sollte man mit Skepsis begegnen. Auch «Fridays for Future» sollte sich das zu Herzen nehmen. Um Klimaprobleme zu lösen, muss man mehr tun als lediglich Ängste zu bedienen.

Des Weiteren ist Politik auch kein Selbstfindungstrip. Sie dient allein dem demokratischen Ausgleich von Interessen, dem Wettbewerb um Ideen, der ohne Erfahrung und persönliche Reife nicht gelingen kann. Jugendliche sollten ihrer Unbeschwertheit nicht beraubt werden, indem ihnen Verantwortung übertragen wird, der sie noch nicht gerecht werden können. Abgesehen davon fehlt ihnen auch häufig die Lust an der politischen Partizipation, wie diverse Umfragen und Studien zur Stimmbeteiligung zeigen. Beim Argument, dass junge Menschen in einer alternden Gesellschaft die Zukunft mitbestimmen müssen, wäre zu fragen, warum den erst ab 16, haben nicht auch 14-Jährige eine Meinung, wählen nicht auch Acht- oder Neunjährige bereits Klassensprecher? Auf Gemeinde- und Kantonsebene würde den 16- und 17-jährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger andere Politische gewährt als auf Bundesebene, wo das Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 gilt. Eine unterschiedliche Behandlung des aktiven Wahlrechts und des passiven Wahlrechts ist schwierig zu begründen. Wie lässt sich rechtfertigen, dass jemand mitbestimmen kann, wer in die Kantons- oder Gemeindeexekutive und in das Kantons- oder Gemeindeparlament Einsitz nehmen kann, dieser Person aber gleichzeitig verwehrt wird, sich selbst zur Wahl für ein öffentliches Amt zur Verfügung zu stellen.

Das gleiche gilt für die unterschiedliche Behandlung der politischen Rechte auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Die Gewährung von politischen Rechten setzt ein Interesse an und Kenntnisse der politischen Gegebenheiten voraus. Diese sind entweder gegeben oder nicht, und zwar für alle Staatsebenen und für alle politischen Rechte. Die Herabsetzung des Stimmrechtsalters wird an der Untervertretung der Jungen in der Politik nichts ändern. Dass die Schule politisches Wissen vermittelt ist natürlich sehr zu begrüssen. Doch sollte die politische Mitentscheidung erst einsetzen, nachdem der Bildungsprozess durchlaufen wurde.

Wenn auch Jugendliche noch kein Stimmrecht haben, bleibt Ihnen die Teilnahme am politischen Diskurs und die politische Betätigung nicht verwehrt. Man denke da an die Beteiligung an Unterschriftensammlungen, Parteimitgliedschaften, Teilnahme an Podiumsdiskussionen, Mitarbeit an Petitionen, Engagements in Jugendparlamenten. Ich glaube, da zeigen sich politisch interessierte Jugendliche doch sehr aktiv und engagiert.

Unbestritten ist aus meiner Sicht aber Folgendes: Wir dürfen davon ausgehen, dass schweizweit, und das gilt natürlich auch in unserem Kanton, ein entsprechender Verbesserungsbedarf besteht, um die für die Wahrnehmung der politischen Rechte erforderliche politische Bildung der Jugendlichen auf den nötigen Stand zu bringen. Des Weiteren ist es an der Politik, Volksentscheide auch wirklich umzusetzen und dies nicht bis zur Unkenntlichkeit zu verschleiern. Damit leisten wir einen aktiven und wohl auch den effektivsten Beitrag gegen Politikverdrossenheit – hier müssen wir Ansetzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion möchte das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre festlegen und die Regierung beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der verfassungsmässigen Grundlagen vorzulegen. Ich werde dies im Folgenden mit drei Punkten begründen:

  1. Wie die Demonstrationen der Klimajugend gezeigt haben, besteht bei einem erheblichen Teil der Jugendlichen unter 18 Jahren der Wille zur politischen Mitgestaltung und mit Entscheidung. Dieser in vielen Aktivitäten und Demonstrationen sichtbare Wille wird auch von den Jugendverbänden und von Umfragen unter den Jugendlichen selbst gestützt. Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 trägt somit einem breit abgestützten Willen der jugendlichen Rechnung. Zugleich wird seit Jahrzehnten über Massnahmen diskutiert, wie allgemein die politische Beteiligung der Menschen in der Schweiz angesichts einer tiefen Stimmbeteiligung erhöht werden kann. Dabei wird immer wieder auf die Wichtigkeit der politischen Bildung in den Berufsfach- und Mittelschulen verwiesen, die in den letzten Jahren tendenziell auch gestärkt wurde. Das Problem besteht aber darin, dass die politische Bildung zwar Gegenstand des Unterrichts ist, das der Unterricht aber in abstrakten Lerninhalten verharrt, ohne dass ein Bezug zur realen politischen Umsetzung besteht. Hier schafft die Einführung des Stimmrechtsalters 16 Abhilfe. Zum einen, weil zwischen der obligatorischen Schulzeit mit einer politischen Bildung und der politischen Mündigkeit keine zweijährige Lücke mehr entsteht, sondern die Heranwachsenden ihr in der Schule gewonnenes Wissen direkt in Beteiligungsmöglichkeiten anwenden können. Zum Andern erhält die politische Bildung auf der Sekundarstufe II ein stärkeres Gewicht, wenn sie parallel zur realen Umsetzungsmöglichkeiten erteilt wird. Allgemein können interessierte Jugendliche mit dem Stimmrechtsalter 16 organischer in die politischen Prozess hineinwachsen und ihre Zukunft aktiv mitgestalten. Dies hat unmittelbar positive Auswirkungen auf das politische Interesse. Langfristig hat eine solche frühere Einbindung der Jugendlichen auch positive Auswirkungen auf die Stimmbeteiligung, insbesondere bei der Altersgruppe der 18- bis 30-jährigen, in der die staatsbürgerliche Beteiligung aktuell nicht sehr ausgeprägt ist. Wenn uns die Verbesserung der Stimmbeteiligung ein Anliegen ist, dann ist die frühere Integration der Heranwachsenden in den politischen Prozess eine hilfreiche und vor allem auch erfolgversprechende Massnahme.
  2. Die Regierung verweist in ihrer ablehnenden Antwort insbesondere darauf, das mit einem aktiven Stimmrechtsalters 16 eine Differenzierung zwischen politischer und zivilrechtliche Mündigkeit entstünde. Das erscheint der Regierung nicht zweckmässig. Tatsache ist aber, dass unsere Rechtsordnung verschiedene Altersgrenzen kennt. Ab 16 Jahren können Junge z.B. über Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit entscheiden. Die Altersgrenze 16 gilt auch für die sexuelle Volljährigkeit oder die Erlaubnis gegorene alkoholische Getränke zu kaufen. Jugendliche müssen mit 16 Jahren wichtige Entscheide fällen, bei denen es zentral ist, die eigenen Interessen aber auch diejenigen anderer klar zu erkennen. Jugendliche tragen mit 16 die Verantwortung für ihre Lebensgestaltung. Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und treten zu einem grossen Teil ins Erwerbsleben ein. Das bedeutet auch, dass sie politisch reif sind. Die Regierung bestätigt das ja auch, indem sie auf alternative Möglichkeiten für die politische Partizipation junger Menschen verweist. Wenn die jungen Menschen das politische Geschehen in anderen Institutionen diskutieren und entscheiden können, dann sind sie auch reif für das aktive und passive Wahlrecht im Kanton.
  3. Schliesslich verweist die Regierung darauf, dass in der Bevölkerung ein erheblicher Widerstand gegen das Stimmrechtsalter 16 bestehe. Mehrere Volksabstimmungen in anderen Kantonen seien gescheitert. Ganz abgesehen davon, dass man durchaus etwas tun kann, was andere Kantone nicht tun, so kann man auch feststellen, dass Glarus das aktive Stimmrechtsalter 16 schon seit dem Jahr 2007 erfolgreich etabliert hat. Auch Österreich und einige deutsche Bundesländer kennen das aktive und passive Stimmrecht mit 16 Jahren. Inzwischen hat auch der Landrat Uri eine entsprechende Motion überwiesen und Pro Juventute Schweiz steht hinter dem Anliegen: Stimmrechtsalter 16.

Entscheidend für die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist die Balance in der Demokratie. Heute herrscht aufgrund der demografischen Entwicklung ein Ungleichgewicht. Die älteren Generationen können die Jüngeren an der Urne bei weitem überstimmen, dass Medianalter der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger liegt inzwischen bei 57 Jahren. D.h. die Hälfte der Stimmbürger ist der über 57 Jahre alt. Mit dem Stimmrechtsalter 16 lassen sich die bestehenden politischen Kräfteverhältnisse zwischen den Generationen wieder stärker ins Gleichgewicht bringen. Zugleich lässt sich dadurch die Stimmbeteiligung bei den Jüngeren nachhaltig steigern. Wohl auch ein Grund, warum die heutige Bundesrätin Viola Amherd im Jahr 2017 im Nationalrat die Einführung des Stimmrechtsalters 16 unterstützt hat.

Wir müssen unsere Demokratie pflegen. Das Stimmrechtsalter 16 ist ein Schritt um der jüngeren Bevölkerung mehr Gewicht zu geben und so ihren Einfluss in Fragen des Sozialstaates, der Umwelt, der Gesundheit, der Bildung usw. zu erhöhen. Zusammenfassend möchte ich festhalten: Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist eine wichtige Massnahme, um die Demokratie auszubauen, die politische Partizipation einer an der Politik interessierten Gruppe zu ermöglichen, das Gewicht jüngerer Menschen im politischen Prozess auszubauen und die Stimmbeteiligung allgemein zu fördern.

Zum Schluss eine kleine historische Reminiszenz: Als im Grossen Rat des Kantons St.Gallen im Jahr 1913 durch die Sozialdemokratie der erste Vorstoss zur Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts diskutiert wurde, wandte sich der Sprecher der konservativen Volkspartei mit folgenden Worten gegen das Frauenstimmrecht: «Die Frau besitzt zur Ausübung der politischen Rechte nicht die nötige Reife. Es fehlt ihr auch in durchaus entschuldbarer Weise der Logik, während bei ihr das Gemütsleben vorherrscht.» Die selben Argumente bringt man heute gegen die 16-Jährigen vor. Beim Frauenstimmrecht dauerte es bis zur Einführung 60 Jahre. Lassen Sie die reifen mitten in der Gesellschaft stehenden 16Jährigen nicht 60 Jahre warten, sondern stimmen Sie unserer Motion zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession