Geschäft: Ist das neue Planungs- und Baugesetz ein Rohrkrepierer für den Kanton St.Gallen?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.12 |
Titel | Ist das neue Planungs- und Baugesetz ein Rohrkrepierer für den Kanton St.Gallen? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 17.2.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.2.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Müller-Lichtensteig | 21.11.2024 |
18.2.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Tanner-Sargans | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.5.2020 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Zugegeben, der Titel der Interpellation und die darin aufgeführten Fragen weisen einen provokativen Inhalt aus. Und zugegeben, dies wollten die Interpellanten mit voller Absicht auch tun. Auch verständlich, dass die Regierung in Ihrer Antwort das bestehende Gesetz verteidigt, aber auch Schwachpunkte anerkennt und diese sollen mittels Teilrevisionen behoben werden. Einen ersten Nachtrag durften wir ja bereits behandeln. Was natürlich für ein Gesetz, welches noch nicht seit langem in Kraft gesetzt wurde, als eher unerfreulich bezeichnet werden kann. Und um was geht es eigentlich den Interpellanten? Eigentlich geht es auch um ein «Wachrütteln» der Regierung und der Verwaltung. Ein Gesetz lässt immer einen gewissen Spielraum offen. An der Front, und da spreche ich von den Gemeinden und insbesondere von den Bauherren und Investoren, und natürlich letztlich auch von den Bürgerinnen und Bürger, ist leider kein Spielraum wahrzunehmen. Verordnungen, Kreisschreiben, Normen, Gerichtsentscheide werden bei den Beurteilungen hinzugezogen. Analysiert wird jeder Punkt und jedes Komma und letztlich führt dies zu einer ungemein langen Bearbeitungsdauer von Baugesuchen jeglicher Art. Was verständlicher Weise zu Unmut und auch Mehrkosten für einen Bauherrn führen kann. Die Interpellanten wünschen sich ein Umdenken. Eine Dienstleistung seitens des Kantons ist gefragt. Eine Dienstleistung in Form von Lösungsansätzen. Und gerade bei den Lösungsansätzen darf doch auch ein Spielraum ins Auge gefasst werden. Natürlich, geschützt von allfälligen Rekursen und Beschwerden ist niemand. Dieses Risiko ist weiterhin zu tragen. Aber auch in diesem Bereich sollte geprüft werden, ob wenn ein Einsprecher gar keinen triftigen Grund für seine Einsprache bzw. Rekurs vorbringen kann, so glimpflich aus dem Prozess schleichen kann. An dieser Stelle gäbe es noch viel über das neue Planung- und Baugesetz zu reden. Trotzdem, die Totalrevision kann tatsächlich auch als Chance betrachtet werden. Und gerade aus dieser Optik ist die Sachlage zu betrachten. Dazu gehört aber auch der Wille seitens der Regierung die Mängel im Planungs- und Baugesetz so schnell wie möglich anzupacken und zu verbessern. Ein Gesetz muss einfach anwendbar sein. An diesem Grundsatz schiesst das neue Planungs- und Baugesetz regelrecht vorbei. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |