Geschäft: Steuergesetzanpassung – Streichung des Selbstbehalts für Krankheits- und Unfallkosten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.03
TitelSteuergesetzanpassung – Streichung des Selbstbehalts für Krankheits- und Unfallkosten
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung31.1.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 17. Februar 2020
AntragAntrag der Regierung vom 24. März 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.2.2020Person5.8.2024
13.2.2020Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.5.2020Eintreten21Zustimmung64Ablehnung35
Statements
DatumTypWortlautSession
18.5.2020Wortmeldung

Die Regierung verweist auf übergeordnetes Recht, Harmonierungsrecht des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und erklärt, dass wir darum einen Selbstbehalt für die Krankheits- und Unfallkosten erleben müssen. Die Höhe ist jedoch jedem Kanton freigestellt. Theoretisch können wir also einen Pseudoselbstbehalt von einem Franken erheben, bis das Bundesgesetz angepasst ist. Jedenfalls ist der aktuelle Stand unhaltbar und entspricht alles andere als der gross gelobten Gleichbehandlung. Krank ist krank, egal welcher Hintergrund dazu geführt hat.

Bei den heutigen Gesundheitskosten dürfen kranke Steuerzahler nicht noch mit einer indirekten Steuer, nämlich diesem Selbstbehalt, belastet werden. Die Begründung auf allfällige Steuereinnahmenverluste von etwa 15 Mio. Franken finde ich höchst unangebracht. Niemand wird freiwillig krank. In Erinnerung rufen möchte ich, dass das Steuerzahler bereits Prämienverbilligungen, Spitalaufenthalte usw. sowie sämtliche Gesundheitskosten der Sozialhilfeempfänger finanzieren muss.

Wir haben diesbezüglich eine bessere Volksumfrage in Form einer Petition gestartet, welche wir im Februar eingereicht haben. Die Reaktionen und Gespräche waren allesamt positiv und sehr dankbar, dass wir uns diesem Thema annehmen. Um Gleichbehandlung und Harmonisierung anzustreben, bitte ich Sie mit der Überweisung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Für die nächsten Jahre sind gemäss AFP-Defizite in der Höhe von jeweils mehr als 100 Mio. Franken zu erwarten. Dabei ist die von der SVP- und FDP-Fraktion gewünschte Steuerfusssenkung von 5 Prozentpunkten, welche pro Jahr noch einen 70 Mio. Franken ausmachen, noch nicht einmal berücksichtigt. Auch die Kosten der Coronakrise von sicher mehr als 100 Mio. sind in den Zahlen nicht enthalten. Wir müssen also mit Defiziten von jährlich gut 200 Mio. Franken rechnen.

Die Gutheissung der Motion würde zu weiteren Steuerausfällen von mindestens 18 Mio. Franken für den Kanton führen. Die tatsächlichen Ausfälle liegen aber noch viel höher, da die Kosten, welche unter dem Pauschalabzug von 2 Prozent liegen, erst gar nicht deklariert werden. Dies würde es sich beim Wegfall des Selbstbehalts natürlich ändern. Je höher das Einkommen ist, desto höher wäre auch die Steuerersparnis, da es sich um einen prozentualen Abzug handelt. Es würden also nicht vor allem diejenigen entlastet, welche es nötig haben, sondern die hohen Einkommen. In der Praxis zeigt es sich, dass gerade die deklarierten Krankheitskosten einen relativ hohen Kontrollaufwand hervorrufen. So sind oftmals nicht abziehbaren Kosten wie Fitnessabos, Schwimmunterricht, Selbstmedikation usw. enthalten. Auch kommt es vor, dass Rechnungen der Grund- und der Zusatzversicherung eingereicht werden und so in den Steuerbescheinigungen doppelt aufgeführt sind. Auch Brillen- und Zahnarztrechnungen sind oftmals separat aufgeführt und auch noch in den Steuerbescheinigungen enthalten und werden so doppelt deklariert. Dann gibt es durchaus auch ganz originelle Ideen, z.B. wenn die Kosten für die Behandlung der Katze auch noch deklariert werden – das sind aber Einzelfälle und fallen sicher nicht ins Gewicht.

Beim Wegfall des Pauschalabzugs würde sich die Anzahl der Fälle, in welchen ein Krankheitskostenabzug geltend gemacht wird, massiv erhöhen und damit natürlich auch der Verwaltungsaufwand. Ob dies tatsächlich im Sinne der Motionärin ist, wage ich zu bezweifeln und einfach nicht zu kontrollieren, kann ja keine Lösung sein. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort aufzeigt, sind wir aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes verpflichtet, einen Selbstbehalt festzulegen. Mit 2 Prozent ist dies im Kanton St.Gallen im Vergleich zu 21 anderen Kantonen und dem Bund, welche einen Selbstbehalt von 5 Prozent haben, sehr tief.

Es drängt sich also keine Änderung auf. Dies wäre finanzpolitisch in der jetzigen Situation auf total verfehlt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich bitte Sie, nicht auf die Motion einzutreten. Nicht weil das Anliegen der Motion grundsätzlich unsympathisch ist, das ist es nicht. Doch die Argumente der Regierung sind sonnenklar und im letzten Abschnitt der Begründung für alle Querleser zusammengefasst. Der Motionsauftrag verstösst gegen übergeordnetes Recht und selbst eine abgeschwächte Version macht keinen Sinn, weil zu teuer und mit viel zu viel Bürokratie verbunden.

Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Motionäre die Motion angesichts dessen zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 64:21 Stimmen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Regierung: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Gerne nehme ich zu einigen Punkten Stellung, die jetzt geäussert wurden. Vorab, ein Selbstbehalt ist natürlich im Grundsatz etwas Sinnvolles. Es ist nämlich der Ausdruck von Eigenverantwortung, also die Lösung, die wir im Gesetz haben, entspricht beiden Prinzipien, Solidarität wie Eigenverantwortung. Ich verzichte jetzt darauf, Dudli-Oberbüren, Ihnen die Zitate vorzutragen, die ich gefunden habe unter dem Titel «Gesundheit und Eigenverantwortung» in Ihrem Parteiprogramm. Darauf möchte ich lieber verzichten, denn es ist ziemlich diametral zu dem, was Sie vorhin ausgeführt haben. Der Gesetzgeber und unser Staat sind so konzipiert, dass man neben diesen Abzügen noch eine ganze Reihe von Solidaritätsmassnahmen zusätzlich hat. Man muss zuerst einmal ein steuerbares Einkommen generieren, wir haben die IPV, die Ergänzungsleistungen usw. Beim Selbstbehalt geht es darum, auch ein Stück Eigenverantwortung zum Ausdruck zu bringen, so dass man nicht einfach einen Vollkasko-Staat hat, wie Sie es gerne bezeichnen.

Dudli-Oberbüren, ich möchte doch die Einwürfe, die Sie jetzt hier ziemlich deftig gegenüber der Regierung eingebracht haben, in aller Form zurückweisen. Zur Sache: Sie haben ausgeführt, dass zwei Kantone in ihren Steuergesetzen einen tieferen Selbstbehalt haben als der Kanton St.Gallen. Das ist der Kanton Baselland und der Kanton Genf. Beim Kanton Baselland, da liegt der Selbstbehalt bei Null. Natürlich ist das steuerharmonisierungswidrig. Sie dürfen natürlich nicht den Denkfehler machen und sagen, wenn irgendein Kanton in der Schweiz einen steuerharmonisierungswidrige Regelung getroffen hat, dann ist sie dadurch rechtsmässig. Das ist natürlich nicht der Fall. Wir haben in diesem System der formellen Steuerharmonisierung ein gewisses Problem, dass wir nur dann eine abstrakte Normenkontrolle vor Bundesgericht haben, wenn jemand auch konkret betroffen ist und wenn er auch noch klagt. Aber es klagt doch niemand gegen Steuerermässigungen von denen er profitiert – das ist das Problem. Wir haben das auch schon diskutiert. Sie wissen, dass unsere Lösung beiden Ausbildungskosten auch im Graubereich der STHG-Konformität ist. das ist der Sachverhalt. Bei Basel-Landschaft ist es klar, das ist steuerharmonisierungswidrig. Dann haben wir Genf und Glarus sowie das Wallis und der Kanton St.Gallen, die Kantone, die unter dem Niveau des Rechts der direkten Bundessteuer sind. Dort sind es 5 Prozent und lediglich fünf Kantone sind unter diesen 5 Prozent.

Damit sei auch gesagt, dass der Kanton St.Gallen hier eine sehr grosszügige Lösung fährt. Diese Lösung muss man vermögen. Möglicherweise werden Sie eine solche Lösung beim nächsten Stabilisierungsprogramm hinterfragen müssen, um Sie etwas an die künftigen Debatten anzuwärmen, die wir wahrscheinlich in diesem Rat haben werden. Ich werde das mit Aufmerksamkeit verfolgen. Auf jeden Fall ist es klar, dass für die Regierung ein Absenken auf Null oder einen tieferen Betrag aus Gründen der Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität nicht sachgerecht ist.

Ich möchte Sie ebenfalls daran erinnern, dass der Kantonsrat bzw. die Regierung, wir alle haben im Zusammenhang mit Staf auch Anpassungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Prämien beschlossen. Das haben wir ja gemacht. Wir haben in diesem Bereich schon gewisse Korrekturen vorgenommen. Auch auf Bundesebene haben wir Vorstösse hängig, die die Steuerabzugsfähigkeit von Krankenkassenprämien anpassen und diesen Betrag erhöhen wollen. Es ist einiges im Fluss in diesem Bereich.

Dudli-Oberbüren hat auch noch gewisse Fragen gestellt. Ich bitte Sie, allenfalls eine Interpellation einzureichen. Ich habe mir nur einen Punkt bezüglich des Steuerfusses notiert. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat der Rat damals in der Februarsession der Regierung einen Auftrag erteilt, indem man festgelegt hat, für das Budget 2021 eine Steuerfusssenkung von 5 Prozentpunkten und dann allenfalls auch noch tarifarische Massnahmen zu beschliessen. Wenn Sie wollen, kann man das unter diesem Zusatz subsumieren. Aber ich kann Ihnen die Antwort heute schon geben: Die Regierung wird Ihnen ganz sicher nicht hier im Zuge dieses Auftrags solche Massnahmen unterbreiten. Die finanzpolitische Situation ist dergestalt, dass man jetzt schauen muss, dass man diesen Haushalt im Ausgleich halten kann, damit der Staat weiterhin handlungsfähig ist, um diese Corona-Krise zu bewältigen.

Also ich bitte Sie zusammengefasst, diese Motion abzulehnen. Die Argumente sind meines Erachtens erdrückend und es wäre sowohl finanzpolitisch als auch steuerpolitisch komplett falsch, wenn man hier den Weg der Motionäre gehen würde.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Wie die Regierung festhält, zählt der Staat Krankheits- und Unfallkosten zu den Lebenshaltungskosten, solche seien grundsätzlich nicht steuerabzugsfähig. Dem mag so sein, dann frage ich mich aber, ob die Prämien für Krankheits- und Unfallversicherungen ebenfalls zu den Lebenshaltungskosten zählen – wohl ja.

Im Sinne einer Randbemerkung von präjudizer Bedeutung sei in Erinnerung gerufen, dass der Staat individuelle Prämienverbilligungen entrichtet, notabene Lebenshaltungskosten direkt bezahlt. Ein gewisser Widerspruch ist nicht von der Hand zu weisen und genau dieser soll behoben werden.

Ein weiterer Vergleich: Bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens können ungedeckte behinderungsbedingte Kosten vollumfänglich abgezogen werden. Auf behinderungsbedingte Aufwendungen kann niemand spezifischen Einfluss nehmen. Insofern ist auch richtig, dass hiervon betroffene Bürger nicht zusätzlich steuerlich belastet werden. Aber warum gilt dies nicht auch für Krankheit und Unfall? Es ist wohl im Ernst niemand freiwillig oder gar gewollt krank bzw. verunfallt – Corona lässt grüssen. Wie bereits dargelegt, herrscht jedoch steuertechnisch eine differenzierte Handhabung. Es ist schon schräg, dass der aktuell gehandhabte Selbstbehalt gar einkommensabhängig ist. Führen wir also jetzt mehr Gerechtigkeit in der Steuerpraxis ein.

Zum allfälligen Einwand des falschen Zeitpunkts: Der Zeitpunkt kann immer falsch sein. Wer so argumentiert, zeigt seinen Notstand an Argumenten auf. Auch ein blosser Verweis auf die ebenfalls geplante Steuersatzanpassung ist nicht angebracht, zumal es mit gegenständlicher Motion gilt, eine grundlegende Ungleichbehandlung zu korrigieren und ich betone, abgesehen davon die Auswirkungen der gegenständlichen Motion in den Entscheid über die Staatssteuerfussanpassung miteinbezogen werden können.

Zum krönenden Abschluss gehe ich noch auf die diversen von der Regierung genannten bundesrechtlichen Gesetzesartikel ein – hören Sie gut zu, auch Suter-Rapperswil-Jona. So fasst die Regierung zusammen, dass die Kantone harmonisierungsrechtliche und damit aufgrund des übergeordneten Rechts gehalten sind, einen Selbstbehalt bei den Krankheits- und Unfallkosten vorzusehen. Nur in Bezug auf dessen Höhe bestehe kantonaler Freiraum. Beim Abzug für Krankheits- und Unfallkosten gar keinen Selbstbehalt im kantonalen Steuergesetz vorzusehen, wäre aber laut Regierung auf jeden Fall unzulässig. Die Regierung schliesst zu diesem Thema mit den Worten: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Aufhebung des Selbstbehaltes bei den Krankheits- und Unfallkosten gegen das übergeordnete Recht verstösst. Ich hoffe doch sehr, dass die Regierung dem Kantonsrat nur in absoluten Ausnahmefällen einen Bären aufbrummt. Gegenständlich hat sie dies aber klar und eindeutig getan. Wenn sie schon Bezug nimmt auf die Regelung anderer Kantone, so sagt sie nur die halbe Wahrheit. Sie verschweigt offensichtlich jene des Kantons-Basel-Land. Bewohner des Kantons Basel-Land können nämlich Krankheits- und Unfallkosten vollständig, ohne Selbstbehalt steuertechnisch in Abzug bringen und zwar seit Jahren regulär ohne jegliche Intervention des Bundes. Ich übermittle Ihnen dazu gerne die entsprechenden Unterlagen und Korrespondenzen mit dem eidgenössischen Finanzdepartement, welche ihr Argumentarium glasklar widerlegen.

Aus all diesen Details ergeben sich zwei Rückschlussvarianten, wovon eine zwangsläufig zutreffen muss. Entweder setzt die Regierung darauf, Kantonsparlamentarier mittels dem Aufbinden von Bären mundtot zu machen, oder die Regierung ist selber unfähig, Sachverhalte korrekt darzulegen. Konsequenterweise bitte ich Sie auf die Motion einzutreten und dieser zuzustimmen, womit nebst den ungedeckten behinderungsbedingten Kosten inskünftig auch die Krankheits- und Unfallkosten vollumfänglich und erwiesenermassen bundesrechtskonform vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Ich betone nochmals, mit gegenständlicher Motion wird eine grundlegende Ungleichbehandlung korrigiert und abgesehen davon können die Auswirkungen der gegenständlichen Motion in den Entscheid über die Staatssteuerfussanpassung miteinbezogen werden. Als Alternativvorschlag könnte ich mir auch einen einkommensunabhängigen Selbstbehalt in der Höhe von generell 500 Franken vorstellen, quasi zur Harmonisierung mit dem KVG.

Abschliessend noch eine Bitte an die Regierung. Sollten Sie sich ebenfalls noch zu Wort melden, möchten Sie bitte auch zu folgenden Belangen Stellung nehmen:

  1. Könnten Sie sich vorstellen, mit der Zustimmung zu gegenständliche Motion eine grundlegende Ungleichbehandlung zu korrigieren und damit mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, indem inskünftig Krankheits- und Unfallkosten den behinderungsbedingten Aufwendungen gleichgestellt werden?
  2. Könnten Sie sich vorstellen, im Anschluss an die Zustimmung zu gegenständlicher Motion die Auswirkungen dieser Motion in die geplante Staatssteuerfussanpassung miteinzubeziehen? Ich erinnere dabei an den Kantonsratsbeschluss vom 17. Februar 2020 über die Genehmigung des Aufgaben und Finanzplans 2021–2323.
  3. Gerne hätte ich noch eine Stellungnahme zu Ihrem Argument bezüglich des angeblich übergeordneten Rechts, womit Sie offensichtlich versuchen, dem Kantonsrat einen Bären aufzubrummen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession