Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 34.20.09 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 31.1.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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20.2.2020 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 17. Februar 2020 | |
19.5.2020 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 18. Mai 2020 | |
19.5.2020 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 14. Januar 2020 | |
28.11.2020 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. September 2020 | |
28.11.2020 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020 | |
28.11.2020 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 13. März 2020 | |
5.6.2020 | Erlass | Referendumsvorlage vom 20. Mai 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.2.2020 | Gremium | Beteiligung - 34.20.09 voKo KRB Beiträge Sicherstellung kinder- und jugendpsychiatrische Notfallversorgung Kanton SG | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.5.2020 | Schlussabstimmung | 109 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir freuen uns, dass zu diesem sensiblen Thema nun die Botschaft vorliegt. Nicht zuletzt wurden auch aus unseren Reihen in der Vergangenheit Vorstösse zu diesem Thema eingereicht und vermehrt auf diesen Notstand bzw. auf diese Versorgungslücke aufmerksam gemacht. Dass Handlungsbedarf besteht, ist unumstritten. Die Zunahme aus verschiedenen Gründen von psychiatrischen Notfällen bei Kindern und Jugendlichen ist leider Realität, da kann man nicht wegschauen. Es geht hier um eines der schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft. Bei den meisten Notfällen handelt es sich um akute Selbstgefährdung. Diese Kriseninterventionen erfolgen kurzfristig. Da müssen wir handeln und das notwendige unternehmen. Die Leistungserbringer wie KJPD, oder das KJPZ Ganterschwil und das OKS sind überlastet. Auch in anderen Kantonen ist die Situation nicht besser. So kam es in der Vergangenheit z.B. auch zu Platzierungen im KJPZ-Ganterschwil aus der Stadt Zürich. Die personellen und finanziellen Ressourcen reichen nicht mehr aus. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Im Bericht werden Verbesserungen der Notfallversorgung anhand von drei Handlungsfeldern aufgezeigt, das vierte Handlungsfeld wird separat behandelt, sowie Lösungsansätze vorgeschlagen. Wir begrüssen das sehr. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 1,1 Mio. Franken ist mehr als gut eingesetzt, denn mit einer gezielten Krisenintervention kann den Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien viel Leid erspart werden. In diesem Zusammenhang scheint uns auch die Nachbetreuung sehr wichtig. Darauf soll in Zukunft ebenfalls ein besonderes Augenmerk geworfen werden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
19.5.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die wichtigsten Punkte wurden bereits mehrfach erwähnt und ich schliesse mich diesen an. Leider ist diese Investitionen notwendig. Wir müssen diese Versorgungslücken im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Notfallversorgung dringend schliessen. Die Entwicklung der Fallzahlen, die Zunahme von psychiatrischen Notfällen, die ist zu bedauern, aber ich kann sie aus eigener Erfahrung leider bestätigen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Die Betroffenen brauchen in dieser Situation dringend eine schnelle Unterstützung und sofortige Hilfe. Je länger damit zugewartet wird, umso schlimmer können sich diese Fälle entwickeln. Das gilt es für uns zu verhindern. Schulen und Eltern sind darauf angewiesen. Am meisten darauf angewiesen sind in dieser Situation vor allem die Kinder und Jugendlichen, die mit zu den schwächeren Gliedern unserer Gesellschaft gehören, die eine entsprechende Unterstützung absolut verdienen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
20.5.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen mit 109:2 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
20.5.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium und die vorberatenden Kommission beantragen, die zweite Lesung ... | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | Vorsteherin Gesundheitsdepartement: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich möchte mich für die sehr gute Aufnahme dieser Vorlage bedanken. Für wahr, es sind Lücken, die dringend geschlossen werden müssen. Im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie und -versorgung konnten wir viele Lücken schliessen und in diesem Fall ist jetzt auch ein grosser Graben, den wir schliessen können, erreicht. Für diese positive Aufnahme und auch für die Akzeptanz, dass das jetzt im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Notfallversorgung an die Hand genommen werden muss, und zwar schnell, sind wir Ihnen vom Gesundheitsdepartement sehr dankbar. Hier gilt reden ist Silber und schweigen ist Gold nicht wirklich, sondern genau das Umgekehrte. In einer Notfallsituation ist es wichtig, dass professionell reagiert werden kann, damit die Betroffenen auch aufzeigen können, sich ernst genommen fühlen, wohl fühlen, dass sie professionell behandelt werden. Das wird mit dieser Notfallversorgung jetzt womöglich. Sie haben es gehört, die Anzahl der Notfälle haben enorm zugenommen und das raubt Ressourcen im alltäglichen Arbeitsbereich, bzw. in der ambulanten Therapie. Das macht das Ganze dann wie wiederum zu einer negativen Spirale, weil dort dann die Zeit für gute, zeitgerechte, wirkungsvolle, intensive Therapien fehlen. Warum? Weil 95 Prozent der Notfälle am Tag stattfinden und dementsprechend muss hier auch das richtige Gefäss zur Verfügung gestellt werden. Ein Notfall ist nicht unbedingt so wie vielleicht in der Somatik, den man relativ schnell behandeln kann. Ein Notfall im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann gut und gerne vier Stunden dauern. Schnelle Intervention ist wichtig. Damit werden die Patientinnen und Patienten sofort entlastet, insbesondere auch die Familien. Da hängt ein ganzes Netzwerk von sozialen Strukturen daran. Hess-Rebstein hat erwähnt, wie wichtig es ebenfalls für die Schule ist. Ein kürzerer Krankheitsverlauf ist damit besser prognostiziert, wenn sofort interveniert werden kann. Die Prognose wird günstiger, es entstehen weniger Sekundärsstörungen und dadurch selbstverständlich auch geringere Kosten oder Folgekosten. Zur Frage der Prävention: Wir haben das in der vorberatenden Kommission ebenfalls diskutiert. Da darf ich in der Verbindung auch mit dem Departement des Innern, dem Bildungsdepartement und dem Gesundheitsdepartement die frühe Förderung erwähnen. Frühe Förderung heisst, die Kinder möglichst früh abzuholen und ihnen einen guten Boden für die Entwicklung, das Erleben und Stärken des Selbstvertrauens und Selbstbewusstseins erwerben zu können. Drei Departemente, die sich zusammengeschlossen haben, sich vernetzt haben, weil es die Gemeinden angeht, weil es die Bildung und die Gesundheit betrifft. Es beginnt bereits schon während der Schwangerschaft oder gerade nach der Geburt mit Hebammen, die sofort auch den Eltern Informationen mitgeben können, die diese Informationen vielleicht zu wenig direkt erhalten haben. Das Suchtpräventionskonzept ist ebenfalls Prävention für und in diesem Bereich. Die verschiedenen Präventionskonzepte und Projekte, die wir lanciert haben, sei das z.B. «Purzelbaum» im Kindergarten für mehr Bewegung für Kinder. Aber auch die Kinder dazu zu motivieren, dass sie in irgendeinem Verein z.B. der Pfadi mitmachen – all das gehört zur Prävention. Da gibt es ein gutes Angebot, das weiterhin gestärkt werden soll. Da arbeiten wir auch ganz intensiv mit Gesundheitsförderung Schweiz zusammen. Das braucht aber Präventionsarbeit auf jeder Ebene. Ich glaube, das sind ja nicht schlecht unterwegs, zurücklehnen kann man sich nicht, das wissen, weil wenn man irgendwo auf einem See rudert und die Strömung gegen einem kommt und man hört auf zu rudern, dann treibt es einem zurück. Das möchten wir nicht und deswegen ist jetzt in diesem Bereich die Notfallkrisenintervention bei Kindern und Jugendlichen angezeigt. Die Vorlage, das darf man nicht vergessen, hatt den Auftrag, diesen Bereich zu analysieren und hier einen Vorschlag zu machen. Dem entspricht diese Vorlage auch und zeigt auch auf, dass das der Kern ist. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die SVP-Fraktion sieht die Dringlichkeit dieses Geschäfts als sehr notwendig. Ich mache es kurz, weil bereits alles erwähnt wurde. Wir treten einstimmig auf das Geschäft ein. Was uns aber nocht fehlt in der Botschaft sind konkrete Präventionsmassnahmen, welche seitens des Gesundheitsdepartementes bzw. Bildungsdepartementes unternommen werden könnten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Erlauben Sie mir einige ergänzende Ausführungen zu machen. Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört, die Zunahme der Notfälle in den letzten zehn Jahren beläuft sich bei den Fallzahlen bei 60 Prozent. Diese Zunahme ist drastisch, vor allem handelt es sich um psychiatrische Fälle bei Jugendlichen, das ist äusserst alarmierend. Dieser Umstand führt zu massiven Versorgungslücken. Das Netz der Notfallversorgung und der Kriseninterventionen im Kanton St.Gallen kommen an ihre Grenzen. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Warum dieser Handlungsbedarf? Um nur auf einige hinzuweisen: Spezialärztliche Kompetenz ist dringend notwendig, z.B. die Beurteilung der Suizidalität im Kindes- und Jugendalter bringt die regulären Notfalldienste an ihre Grenzen, dieser grosse Aufwand bei den Notfallbehandlungen ist von den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychiater aktuell nicht leistbar. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass die involvierten Stellen aufgrund des Fachkräftemangels bei der Rekrutierung von Fachpersonal mit entsprechenden psychiatrischen Fachkenntnissen vor grosse Herausforderungen gestellt werden. Eindrückliche erscheint mir, das unterschiedliche Diagnosespektrum bei den verschiedenen Institutionen, z.B. im KKJPD die häufigste Diagnose der Jugendlichen und Kinder: Verhaltensstörung und emotionale Störung, zweithäufigste neurotische Belastungsstörung, dritthäufigste sind affektive Störungen, Sie kennen das vielleicht besser unter bipulare affektive Störungen oder manisch depressive Störung. Im Vergleich sind beim Ostschweizer Kantonsspital die Essstörungen am Häufigsten, weil sie dort am besten behandelt werden, die somatoforme Störung und die psychische Verhaltensstörung durch Alkohol.
Das Fazit: Wenn Kinder und Jugendliche frühzeitig und fachgerecht behandelt werden, kann viel Leid für die Kinder und Jugendlichen selber sowie dem Umfeld erspart und gelindert werden. Die Chronifizierungsgefahr je nach Ausprägung der Krise kann mit den notwendigen Massnahmen entsprechend minimiert werden, denn wenn diese Jugendlichen nicht nachhaltig in die Gesellschaft integriert werden, ist früher oder später mit massiven Staatskosten zu rechnen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat die Botschaft und den Entwurf der Regierung «Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der Kinder und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen» am 6. März 2020 beraten. Anwesend an der Beratung waren nebst der vollzähligen Kommission die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, die Kantonsärztin Danuta Reinholz sowie die Direktorin der Kinder und Jugendpsychiatrischen Dienste St.Gallen, Suzanne Erb, die Geschäftsführung durch die Parlamentsdienste, erledigten Gerda Göbel-Keller und Aline Tobler. Zu Beginn der Sitzung wurde auf die speziellen Umständen betreffen Corvid-19 hingewiesen. Nach einer Einführung in die Vorlage durch Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann wurde der Kommission durch Frau Erb aufgezeigt, wieso Handlungsbedarf besteht. Die Kantonsärztin führte daraufhin aus, wie die Notfallversorgung verbessert werden kann. Anschliessend wurde die Botschaft der Regierung vom 14. Januar 2020 behandelt. Im Jahr 2018 wurde auf Anregung der kantonale Psychiatriekommission und im Hinblick auf die kommende Psychiatrieplanung in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gesundheitsdepartementes eine Standortbestimmung im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Kanton St.Gallen durchgeführt. Zu den Versorgungslücken mit dem grössten Handlungsbedarf gehört aktuell die Kinder- und Jugendpsychiatrische Notfallversorgung und Krisenintervention. Die Zahl der psychiatrischen Kriseninterventionen bei Kindern und Jugendlichen hat in den letzten zehn Jahren im Kanton St.Gallen stark zugenommen. Die Gründe für die auch in anderen Kantonen verzeichnete Zunahme von psychiatrischen Notfällen bei Kindern und Jugendlichen sind vielfältig. Zu erwähnen sind steigender Leistungsdruck, veränderte Familienstrukturen oder auch soziale Vereinsamung. Diese Tatsache hat zu einer deutlichen Überbelastung der in diesem Bereich tätigen Leistungserbringer, insbesondere der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums und des Ostschweizer Kinderspitals geführt. Auch das Kantonsspital St.Gallen sieht sich auf seiner Notfallstation und Intensivstation zunehmend mit dieser Problematik konfrontiert. Der spezialärztlichen Krisenintervention, Untersuchung und Triage kommt für die Gesamtsituation schlussendlich eine zentrale Bedeutung zu, denn sie kann in sehr vielen Fällen aufwendige und für Betroffene belastende Hospitalisationen verhindern oder zumindest deren Aufgleisung erfolgsversprechend gestalten. Die zum aktuellen Zeitpunkt verfügbaren personellen Ressourcen, der im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgung beauftragten Leistungserbringenden reichen nicht aus, um einerseits die regulären Therapien ohne Qualitätseinbussen durchzuführen und anderseits den Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen eine spezifische Behandlung anbieten zu können. Erschwert wird die Situation durch den akuten Mangel an niedergelassenen Kinderpsychiaterinnen und Kinderpsychiatern. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gesundheitsdepartementes hat sich der Lösungssuche angenommen und ein Konzept für die Kinder- und Jugendpsychiatrische Notfallversorgung und Krisenintervention im Kanton St.Gallen ausgearbeitet. Durch die vorgesehenen Kantonsbeiträge sollen neue personelle Ressourcen in der kinderpsychiatrischen Notfallversorgung geschaffen werden, um dem wachsenden Bedarf qualifiziert gewachsen zu sein. Es ist ein auf Krisenintervention spezialisiertes Team der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) geplant. Dieses stellt während der regulären Arbeitszeit eine permanente Anlaufstelle für Betroffene und Zuweisende dar. Zudem werden das Kantonsspital St.Gallen sowie das Ostschweizer Kinderspital mit Konzilien der KJPD fachlich unterstützt. Für die Zeitfenster ausserhalb der regulären Arbeitszeiten wird ein spezialisierter Pikettdienst partnerschaftlich vom KJPD und vom Ostschweizer Kinderspital angeboten. Die Beiträge werden mit Partnerorganisationen aus dem Bildungs- und Sozialbereich abgesprochen und die dabei formulierten Bedürfnisse im Konzept berücksichtigt. Die ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen werden durch die Tarifstruktur TARMED vergütet. Die Kosten dieser ambulante Angebote werden von TARMED jedoch nicht vollumfänglich gedeckt. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Die Zustimmung dieses Rates vorausgesetzt, kann mit der Umsetzung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Notfallversorgung und Krisenintervention Mitte dieses Jahres begonnen werden. Vor diesem Hintergrund sind im Budget 2020 des Gesundheitsdepartements vorerst 50 Prozent des jährlichen Mehraufwands von 550'000 Franken berücksichtigt. Die Kommission beantragte beim Präsidium aufgrund des dringlichen Handlungsbedarfs die beiden Lesungen in der gleichen Session zu traktandieren. Ich bedanke mich bei den Kommissionsmitgliedern für die konstruktive Diskussion und bei den Vertreterinnen des Gesundheitsdepartementes und der Parlamentsdienste für die Unterstützung. Die vorberatende Kommission beantragt mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
19.5.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf d... in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
19.5.2020 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |