Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2021–2023

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.20.04
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2021–2023
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung9.1.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt I Bst. b vom 17. Februar 2020
Botschaft BerichtBotschaft und Entwurf der Regierung vom 17. Dezember 2019
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 17. Februar 2020
AntragAntrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Auftrag vom 17. Februar 2020
BeilageBeratungsschema vom 4. Februar 2020
AntragAntrag der Finanzkommission vom 23. Januar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
12.3.2020Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2020Gesamtabstimmung66Zustimmung46Ablehnung8
17.2.2020Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Auftrag64Zustimmung50Ablehnung6
17.2.2020Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt I Bst. b25Zustimmung88Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2021–2023 mit 66:46 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion mit 64:50 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Der Antrag ist abzulehnen.

Ich bin über diesen Antrag nicht überrascht. Ein Auftrag ist es zum Glück noch nicht, das werden wir sehen, wenn Sie darüber abgestimmt haben.

Götte-Tübach, ich kann Ihnen sagen, ich bin nicht überrascht, weil ich natürlich auch überrascht war, dass die Finanzkommission diesen Antrag nicht diskutiert hat und insofern bin ich enttäuscht, dass wir auch auf diese Art und Weise 70 Mio. Franken so locker diskutieren. Wenn wir in der Finanzkommission diskutiert hätten, dann hätten wir zuerst einmal diskutiert, wie viel 5 Prozent überhaupt bedeutet. Es sind nämlich nicht 65, sondern 70 Mio. Franken, darüber sprechen wir jetzt. Dann hätten wir auch noch diskutieren können, was das überhaupt formell bedeutet. Wir reden hier über einen Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsregelements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR). In diesem Kontext muss man klar sagen, ein Auftrag ist ein Auftrag. Das bedeutet, dass Ihnen die Regierung ein Budget unterbreiten muss, welches nicht mit 115, sondern mit 110 Steuerfussprozenten operiert. Das bedeutet, dass man natürlich auch aufzeigen muss, wie man kurz- und mittelfristig diesen Budgetausgleich wieder herstellen kann. Man hätte darüber diskutieren können, was dieser Auftrag nun genau bedeutet. Ich habe auch nach meinem Verständnis den Eindruck, es ist klar, man will auf 110 Prozent. Das ist der klare Wortlaut und dann prüft man weitere Steuererleichterungen im tarifarischen Bereich. Die Frage ist natürlich letztlich, wie man das umsetzen will.

Sie haben jetzt lebhaft darüber diskutiert und ich habe jetzt festgestellt, dass es schriftliche und mündliche Begründungen für diesen Auftrag gibt. Ich beginne bei den schriftlichen Begründungen: Hier steht auf dem grauen Blatt eindeutig und klar: «Eine Entlastung der Steuerzahlenden ist letztendlich nur möglich, wenn man dem Staat die Mittel entzieht.» Für mich ist das im Klartext ein Sparpaket, nichts Anderes. Man kann das nicht anders interpretieren. Das ist die eine Möglichkeit, diesen Budgetausgleich herzustellen: Ein Sparpaket zu schnüren. Eine zweite Variante, das wurde auch in der Diskussion mündlich dargelegt, wäre, dass man das hohe Eigenkapital etwas ausschöpft. Die Steuern sprudeln vielleicht auch besser, als der konservative Finanzchef uns erzählt – mag sein, wer weiss das schon, wir werden es dann sehen. Wir können das auch machen. Das ist, wie Sie wissen, natürlich eine begrenzte Freude. Natürlich kann man jetzt das Eigenkapital noch etwas anpacken. Sie wissen, dass Steuerfusssenkungen nach unserem Staatsverwaltungsgesetz dann vorgenommen werden können, wenn wir ein Eigenkapital von 20 Steuerfussprozenten haben, bzw. das sind derzeit 280 Mio. Franken. Diesen Korridor von 280 Mio. Franken aufwärts haben wir zur Verfügung. Aber mit diesem Korridor, das haben wir im AFP ausgeführt, müssen wir diesen Steuerkompromiss und diesen AFP finanzieren. Wir haben schon negative Ergebnisse, und auf diese negativen Ergebnisse oben drauf wollen Sie nochmals 70 Mio. Franken schnallen. Wenn Sie diesen Weg der mündlichen Begründung gehen, wird das dazu führen, dass es relativ schnell geht. Dann müssen Sie der übernächsten Generation oder Legislatur erklären, wieso dieser Kantonsrat derart unverantwortlich einfach das Eigenkapital verbraucht hat. Es gibt Staaten, die das machen, das ist keine grosse Kunst. Aber schauen Sie sich diese Staaten an. Ihre Infrastruktur verlottert, denn irgendwann ist die Party vorbei, dann kommt bekanntlich der Kater. Wir sind jetzt genau vor der Fasnacht und möglicherweise gehen Sie am Donnerstag auch an die Fasnacht und hauen etwas über die Stränge. Das kann man schon einmal machen, aber man sollte es nicht dauerhaft tun, weil dann wird es wirklich gefährlich. Und das ist hier das Problem. Die Wirkung dieses Antrags wird nicht einfach so einmalig sein, das wird keine einmalige Party sein, sondern da schaffen Sie einen Basiseffekt, den Sie verarbeiten müssen.

Zur Frage der Rolle der Regierung? Natürlich können wir Ihnen das unterbreiten. Wir können Ihnen alles unterbreiten, was Sie hier bestellen, aber der Staat, den Sie hier auf dem grauen Blatt ansprechen, das ist nicht die Regierung. Wir sind natürlich auch ein Teil des Staates, aber der Staat sind die letztlich die Dienstleistungen, die Sie hier über diesen Haushalt finanzieren. Dann müssen wir doch miteinander Klartext reden. Wir weisen jeweils auf, wie sich dieser Staatshaushalt zusammensetzt. Wir haben, wenn ich die Rechnung 2018 nehme, bei der allgemeinen Verwaltung einen Nettoaufwand von 135 Mio. Franken für öffentliche Sicherheit.

Jetzt könnten wir noch Folgendes machen, Baumann-Flawil hat gesagt, 1,8 Prozent, das sei doch nichts. Ich habe es vorhin nachgerechnet:

  • allgemeine Verwaltung, Nettoaufwand 135 Mio. Franken, 2,4 Mio. Franken;
  • öffentliche Sicherheit, Nettoaufwand 326,2 Mio. Franken, 5,8 Mio. Franken;
  • Bildung, Nettoaufwand 583 Mio. Franken, 10 Mio. Franken;
  • Kultur, Nettoaufwand 25,3 Mio. Franken, 0,5 Mio. Franken;
  • Die Gesundheit werden wir in dieser Legislatur noch diskutieren, dort müssen wir nicht Ausgaben erhöhen, dort müssen wir 10,5 Mio. Franken holen;
  • soziale Wohlfahrt, Nettoaufwand 490 Mio. Franken, dort holen wir 9 Mio. Franken, das sind z.B. ausserordentliche Ergänzungsleistungen usw.

Wenn ich das so durchgehe, dann können wir Ihnen das so präsentieren, aber ich muss Ihnen eingestehen, dass das ernsthaft zu Mehrheiten führt und zwar von links bis rechts – das glaube ich derzeit einfach nicht. Sonst müssten Sie mich bereits in dieser Legislatur eines Besseren belehren, vor allem die Damen und Herren namentlich seitens der SVP-Fraktion. Dann müssen Sie bereits in dieser Legislatur, und das ist alles noch vor dem Budget, den Tatbeweis erbringen, dass Sie wirklich Probleme lösen. Wir steuern auf ein Problem hin. Angenommen, Sie werden die Vorschläge der Regierung zur Spitalfrage gutheissen, davon gehe ich nach wie vor davon aus, ich bin zuversichtlich, dass wir trotzdem nochmals 10 Mio. Franken holen müssen, wie ich es vorgerechnet habe.

Angenommen Sie machen das nicht, Sie werden diese Probleme nicht lösen, dann werden Sie mit diesem Antrag de facto eine noch härtere Gangart einschlagen, auch bei der Spitaldebatte. Dann werden Sie zwar vielleicht in dieser Legislatur einen Null-Entscheid fällen, aber Ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger werden dann ganz sicher nicht mehr umschiffen, wegreden und wegdiskutieren können, sondern sie werden sagen müssen: Okay, wo setzen wir an? Ja, mutmasslich dort, wo wir auch Steuerungshebel haben. Bei vielen Positionen, die ich vorhin deklariert habe, wissen wir, dass der Steuerungsumfang relativ eingeschränkt ist. Aber wenn wir GWL erhöhen, haben wir einen relativ grossen Steuerungsumfang. Das werden dann ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger machen. Das ist für mich eigentlich der Worst Case, dass man diese Vorlage nicht umsetzen wird und gleichzeitig diesen Antrag beschliesst, dann kommt es ganz gut.

Ich frage dann Alt-Regierungsrat Stöckling an der Fasnacht, wie er das gemeint hat. Aber Verstand hin oder her, denken Sie einfach einmal in die nächste Geländekammer. Ich formuliere es jetzt etwas diplomatischer als Alt-Regierungsrat Stöckling, stellen Sie sich einfach vor, wie es in der nächsten Geländekammer aussieht. Versuchen Sie sich geistig in die nächste Legislatur hinein zu manövrieren. Wenn Sie das machen, dann werden Sie feststellen, dass dieser Antrag nicht besonders klug ist.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Huber-Oberriet hat mich provoziert. Ich möchte diese Debatte um die Gemeindesteuern doch ein bisschen objektiviert wissen. Wir haben in den Gemeinden die Abschreibungsdauer massiv gestreckt. Das ist ein kurzfristiger Gewinn, eine kurzfristige Entlastung. Alle Gemeinden, die jetzt da gestreckt haben, werden ihre anstehenden Investitionen trotzdem tätigen müssen. Das hat zur Folge, dass sich die Gemeinden dadurch zusätzlich verschulden werden. Das ist jetzt bei null Prozent absolut kein Problem, aber glauben Sie mir, wenn sich dann die hohen Schulden kumuliert haben und die Zinsen steigen, wird das ein echtes Problem sein für diejenigen Gemeinden, die nicht sorgfältig gewirtschaftet haben. Das scheint mir kein geeignetes Thema zu sein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet zu Boppart-Andwil: Dann ist das Parlament hier nicht viel gescheiter. Mit der RMSG wurden die Gemeinden dazu verdonnert. Gleichstand ist dies nicht. Der Kanton hat andere Spielregeln als die Gemeinden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Jetzt hat Huber-Oberriet natürlich den Vogel abgeschlossen. Wirklich, also wenn Huber-Oberriet glaubt, dass er mit solchen Verzögerungstaktiken sparen kann, ist das wirklich falsch. Ein Budget so frisieren zu wollen, das wäre dann wirklich dumm und es würde auf Kosten anderer Generationen etwas hinausgezögert werden. So geht es wirklich nicht. Ich hätte nichts gesagt, aber was Huber-Oberriet gesagt hat, ist wirklich grenzwertig.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet: Die FDP ist schon bei Verstand, aber immer wieder wurden die Gemeinden mit den hohen Einnahmen, Überschüssen und den Haushalten zitiert. Der Kanton kann es gleich machen. Man muss nur die Abschreibungsdauer auf den Investitionen erhöhen. Wie die Rechnungslegung (RMSG) bei den Gemeinden, dann liegen Millionen drin.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Lemmenmeier-St.Gallen: Ich wollte auch ein paar Dinge korrigieren, die zum Teil schon geschehen. Man muss den Antrag von SVP und FDP richtig lesen. Es heisst hier, dass der Staatssteuerfuss um 5 Prozent gesenkt werden soll und weiter heisst es, «sie prüft zudem weitere Steuererleichterungen im tarifarischen Bereich». Das was Tinner-Wartau gesagt hat, ist vollkommen falsch. Weiter hat Tinner-Wartau ausgeführt, dass die Staatsquote dauernd gestiegen sei. Auch das stimmt nicht, die Staatsquote ist konstant geblieben. Ausserdem ist die Staatsquote ein ziemlich zweifelhaftes Instrument. Es gibt Staaten, die haben eine sehr viel höhere Staatsquote und sind wirtschaftlich topleistungsfähig. Seien Sie also vorsichtig mit der Staatsquote. Die Staatsquote steigt immer dann, wenn der Staat absolut notwendige Aufgaben übernehmen muss, z. B. im Krieg. Alle Staatsquoten sind im Krieg angestiegen und zum Glück haben die Menschen damals gemerkt, vor allem die vermögenden Menschen, dass Sie entsprechend mehr Steuern zahlen müssen für das Überleben ihres Staates und das müsste man vielleicht auch heute nochmals sagen. Sie machen es sich einfach und erzählen, es sei 1,8 Prozent vom gesamten Staatshaushalt. Natürlich sind es nur 1,8 Prozent. Das ist relativ wenig aber absolut sind es 65 Mio. Franken. Der Staatsbeitrag an die Hochschule ist vielleicht nicht mal in dieser Grössenordnung. Wir können ja die HSG abschaffen, das wäre einfach. Die beiden sind im Wahlkampf. Ich glaube, Tinner-Wartau hat die Möglichkeit, an jeder Veranstaltung zu erzählen, wie er den Staatshaushalt senken will. Erzählen Sie den Leuten, was Sie abschaffen wollen, die Ergänzungsleistung kürzen oder was auch immer. Götte-Tübach kann dasselbe tun. Legen Sie Ihre Interessen offen, sagen Sie den Wählerinnen und Wählern, was Sie vorhaben. Nutzen Sie Ihr Wissen, aber es ist eben nicht so einfach und es ist billig, jetzt einfach eine solche Steuersenkung vorzuschlagen, von der zudem nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung profitieren würde. Deshalb bitte ich Sie, lehnen Sie diesen Antrag ab. Alt-Regierungsrat Stöckling hat einmal hier im Rat in etwa gesagt: «Wenn Sie dann Ihren Verstand wieder eingeschaltet haben, würde ich Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.» Ich zitiere hier nur Regierungsrat Stöckling und vertraue darauf, dass die FDP ihren Verstand wieder einschaltet.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen zu Tinner-Wartau: Ich möchte Sie doch bitten, Ihre Anträge ehrlich zu vertreten. Auch Dürr-Widnau hat bereits darauf hingewiesen. Sie sprechen nicht davon, dass man entweder 110 Steuerprozente festsetzen oder tarifarische Anpassungen prüfen soll, sondern Sie sagen, 110 Prozent Steuerfuss und tarifarische Anpassungen sind zu prüfen. Was ich vorhin sagen wollte: Wir haben bereits viele tarifarische Anpassungen gemacht. Das ist etwas, was die Gemeinden nicht tun können, deshalb senken Sie den Steuerfuss. Das war meine Erwiderung auf das Votum von Frei-Rorschacherberg. Wir haben aber bereits sehr vieles gemacht und sehr viele Steuerausfälle mit den tarifarischen Anpassungen hingenommen und wir sind ganz klar der Meinung, mehr können wir nicht verkraften. Ich bitte Sie deshalb nochmals, diesen Antrag, der weitergeht als zunächst vertreten von Seiten der SVP und FDP, abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich bin etwas überrascht und ich bin erstaunt, dass gewisse überrascht sind über diesen Antrag. Wir haben in der Novembersession beim Budget, konkret war das Schmid-Grabs, den Antrag für eine Steuerfusssenkung gebracht. Dann hiess es von links bis rechts, das gehe nicht, das müsse man im AFP machen und so weiter und so fort. Jetzt sind wir beim AFP und es sind dieselben Leute wieder überrascht: Es sei nicht geplant, es sei Wahlkampf. Nein, das ist nicht Wahlkampf, es ist die Konsequenz der Diskussion vom vergangenen November und nichts anderes. Und dass die SVP jetzt mit einer Steuerfusssenkung kommt, sei Wahlkampf. Das ist nicht Wahlkampf, das ist unser Parteiprogramm und wir bringen es immer und immer und immer wieder. Wenn ich dann noch höre, die SVP sei mitschuldig an den erhöhten Ausgaben, dann können wir einmal systematisch durchgehen, bei welchen Ausgaben sich die SVP wie gewehrt hat. Aber leider haben wir noch keine Mehrheit in diesem Saal und müssen uns der Mehrheit fügen und deshalb ist die Ausgabenseite gestiegen und gestiegen. Es wurde nach Beispielen gefragt. Schauen Sie nur als Beispiel die Staatsquote an, die ist nicht tiefer als vor vier Jahren. Wir haben uns regelmässig gewehrt – in der Finanzkommission, beim Budget, beim AFP –, aber leider ist die Entwicklung so. Es wurde sehr viel gesagt von meinen Vorrednern, explizit von Baumann-Flawil, wie es aussieht auf der Einnahmenseite und das ist die konkrete Antwort, weshalb jetzt im AFP – ich spreche nur vom AFP – diese Steuerfusssenkung wichtig ist und zwar ist jetzt der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort, um über diese Steuerfusssenkung abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Zwei Bemerkungen zur FDP: Eigentlich hat mir mein Vorredner Widmer-Mosnang schon vieles aus dem Mund genommen. Ich möchte doch noch zwei Feststellungen machen, zunächst an das Votum von Frei-Rorschacherberg. Dass wir immer zu vorsichtig budgetieren, ist eine interessante Feststellung. Wir machen diese Feststellung eigentlich jährlich immer wieder und sagen, wir haben besser abgeschlossen, als budgetiert. Der Druck auf den Haushalt wurde bewusst hochgehalten. Jetzt müssen Sie uns doch nicht vormachen, Sie würden den Druck auf den Haushalt bei der nächsten Budgetierung rausnehmen und wir könnten ein bisschen optimistischer budgetieren und wir müssten nicht bei den Ausgaben irgendwie etwas kürzen. Sie werden sagen, wir müssen jetzt auf die Ausgabenbremse treten und hier etwas reduzieren und dann haben wir, auch wenn Sie es selbst nicht in den Mund nehmen, ein Sparpaket. Weiter wurde vorhin ausgeführt, dass die Gemeinden die Steuerfüsse senken würden. Nun, es ist die einzige Möglichkeit, welche die Gemeinden haben – sie senken den Steuerfuss, wenn sie finanzpolitisch etwas machen wollen, um weniger Einnahmen zu haben. Der Kanton hat aber andere Möglichkeiten, der Kanton macht die Gesetzgebung und hier haben wir ganz ordentlich geschraubt in diesem Rat, in Zusammenhang mit dem Steuerkompromiss. Wenn die Rede davon ist, dass wir den Unternehmen etwas zurückgeben sollen, den Privaten etwas zurückgeben sollen, das haben wir bereits getan mit dem Steuerkompromiss. Wir haben die Steuern für die Unternehmen sehr sehr deutlich gesenkt. Sie werden das spüren in den nächsten Jahren und wir werden es im Haushalt spüren. Also ich bitte Sie, beachten Sie das. Sagen Sie nicht, wir hätten nichts getan. Wir haben sehr viel getan, aber wir müssen jetzt sicher nicht den Steuerfuss senken. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumann-Flawil zu Hartmann-Flawil: Ich habe das Wort Sparpaket nicht in den Mund genommen, das haben Sie gemacht. Auch Schmid-Grabs hat diesbezüglich nichts gesagt. Wir stellen fest, dass man vielleicht eben trotzdem mit den Steuern runter gehen kann und zwar, weil eben die Einnahmeseite besser ist, als wir alle glauben. Hier in diesem Saal sitzen verschiedene Gemeindepräsidenten. Wenn ich jeweils die Abschlüsse der Gemeinden lese, stelle ich immer wieder fest. dass wir Jahr für Jahr Überschüsse machen. Der Kanton macht das ziemlich ähnlich. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir da immer sehr vorsichtig budgetieren. Stellen Sie sich einmal vor, das hat Hartmann-Flawil richtig erwähnt, dass wir mit tieferen Einnahmen budgetieren, aber vielleicht sind wir wieder zu vorsichtig, vielleicht sind die Einnahmen wegen der Wirtschaft viel besser, als wir budgetiert haben. Allein dieser Effekt könnte den 30 Mio. Franken Bezug aus dem Eigenkapital unnötig machen. Es kommt noch etwas hinzu: Wenn wir noch 5 Prozent tiefere Steuern haben, sind das ungefähr wieder 65 Mio. Franken. Das sind bei einem Budget von 5,4 Mio. Milliarden, wenn ich richtig gerechnet habe, etwa 1, 8 Prozent Ungenauigkeit beim Budgetieren in die nächsten Jahre. Ich glaube, diesen Mut könnten wir haben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Der Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Alle Jahre wieder, könnte man sagen, bei der Budget-Debatte, bei der AFP-Debatte. Güntzel-St.Gallen erlebt das bereits zum 28 Mal, für die frischgebackenen Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es vielleicht das erste Mal. Links fordert mehr Ausgaben und mehr Staat. Insofern sind Sie konsequent, dass Sie auch Sagen, wofür. Rechst fordert Steuersenkungen und dort fehlt jeweils die Begründung, wo man die Steuerausfälle kompensieren könnte.

Die FDP sagt Ja zu verschiedenen Kulturausgaben. Wir werden so ein Geschäft in dieser Session noch behandeln. Die SVP ist an einer Initiative zu Notfall für die Spitäler. Das kostet Geld. Wir alle wissen, dass die Spitalstrategie, egal wie Sie ausfällt, wie sie gestaltet wird, uns mehr Geld kosten wird.

Wir müssen aber auch daran denken, wir haben Steuersenkungen realisiert vor mehr als einer Jahresfrist, die kommen jetzt zum Laufen: 100 Mio. für unsere Unternehmen. 55 Mio. für die natürlichen Personen. Wir haben Steuern gesenkt. Wenn die Gemeinden jetzt landauf landab Jahr für Jahr Steuern senken können, ist es gut und richtig, zeigt aber auch, dass die Aufgaben und die Finanzplanung zwischen Kanton und Gemeinden zugunsten der Gemeinden verlaufen ist. Es ist gut, wenn die Gemeinden die Steuern senken. Als Kanton dürfen wir das nicht.

Ich möchte auch zehn Jahre zurückschauen, wir waren schon einmal in der gleichen Lage und hatten 1,4 Mrd. Franken Eigenkapital. Damals kam die Mehrheit der Finanzkommission auf die gloriose Idee, die Steuern um 10 Prozent zu senken. Dies mit der Folge, dass wir innert drei Jahren die Steuerfusssenkung rückgängig machen und ein Steuerpaket nach dem anderen schnüren mussten und schlussendlich gar nichts erreicht hatten für unseren Kanton. Dudli-Oberbüren hat heute bereits erwähnt, dass wir ein Finanzloch haben und er es noch nie erlebt hat, dass hier in diesem Rat überhaupt über Einsparungen diskutiert wurde. Ich möchte beliebt machen, dass diese zwei Fraktionen, die jetzt diese Steuerfusssenkung beantragen, sich überlegen müssen: Sie hatten vier Jahre lang die Mehrheit, 64 Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Sie hätten den Kantonshaushalt nach Belieben gestalten können, Sie hätten Steuern senken können, aber das Umgekehrte war der Fall. Sie haben mitgeholfen, mitgetragen und Anträge gestellt, um die Ausgaben zu erhöhen. In diesem Sinn können wir den Antrag wirklich als Thema Wahlpropaganda abbuchen. Es gehört dazu, ich habe es anfangs gesagt, immer zu Beginn der AFP- Budgetdiskussionen: Die einen fordern, die anderen wollen mehr – schlussendlich liegt die Mitte irgendwo dazwischen. Also sage ich, halten Sie doch Vernunft. Wir haben in den ersten zwei Jahren ein grosses Loch zu stopfen. Stopfen wir dieses Loch zuerst, sorgen wir für unsere Aufgaben, die wir erfüllen müssen und vor allem, definieren wir zuerst die Spitalstrategie und dann reden wir wieder über die Finanzen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dem Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die guten Steuereinnahmen haben sich übermässig entwickelt in den letzten Jahren. Was macht eine Gemeinde, wenn sie das feststellt? Sie diskutiert über den Steuerfuss. Ich bin auch der Meinung von Suter-Rapperswil-Jona, dass diese Diskussion in der Finanzkommission hätte geführt werden müssen. Sie ist leider nicht in dem Masse geführt worden. Insofern finde ich es nichts anderes als richtig, das jetzt hier zu machen. Hartmann-Flawil sagte es richtig, 65 Mio. Franken weniger ist so über den Daumen gesagt die Zahl, von der man ausgehen kann und ich bin wirklich überzeugt, dass unsere Regierung die Fähigkeit hat, das in ihrem Budget vorzusehen und auch dementsprechend zu finden.

Es geht in keinster Art und Weise um eine Hauruck-Wahlkampfaktion. Deshalb habe ich bereits im November zu Schmid-Grabs gesagt, wir sind nicht der Meinung, dass jetzt einfach so zu machen, sondern wir wollen das geplant haben und jetzt geben wir der Regierung die Möglichkeit – deshalb findet es im AFP statt – das sauber zu planen und uns dementsprechend die Zahlen zu bringen. Wir sind überzeugt, dass die Steuereinnahmen aus den letzten Jahren hier das Fundament für diesen Antrag bilden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Hartmann-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Im Bericht finden Sie in der Zusammenfassung die Darstellung der Erträge in den kommenden Planjahren. Sie sehen, dass die Erträge um rund 150 Mio. Franken zurückgehen und nachher wieder leicht ansteigen, bis zur Basis von 2020. Bei der Betrachtung der Steuererträge, bei Punkt 3.3.8, sehen Sie, dass hier die Steuererträge, insbesondere der juristischen Personen, dazu führen, dass wir tatsächlich viel weniger Steuererträge haben und diese ausgleichen müssen. Wenn wir von «ausgleichen müssen» sprechen, dann heisst das auch, dass wir Eigenkapital beziehen wollen. In der Begründung sind 30 Mio. Franken aufgeführt, die wahrscheinlich aus dem besonderen Eigenkapital stammen sollen. Es sind im Normalfall etwa 25,6 Mio. Franken und der Rest ist anschliessend für die Gemeindefusionen reserviert. D.h., wir müssen also auch vom freien Eigenkapital beziehen. Wenn Sie diese fünf Steuerfussprozente anschauen, dann fragen Sie sich – was heisst das schon? Es sind jährlich ungefähr 65 Mio. Franken weniger Einnahmen in den St.Galler Finanzhaushalt. Jetzt können wir nachlesen und stellen fest, dass gesagt wird, dass der Eigenkapitalbezug von 30 Mio. Franken bereits genug sei. Woher nehmen wir jetzt diese 65 Mio. Franken? Ich glaube, dass zumindest die FDP-Fraktion weiss, dass wir die Vorschrift haben, dass wir maximal ein Defizit von drei Steuerfussprozenten haben können. Ich bin nicht sicher, ob Schmid-Grabs sich aller Konsequenzen bewusst ist. Das heisst, wir werden bereits bei der Budgetierung ans Limit gehen müssen und nachher sind es noch diese 65 Mio. Franken. Und wie bringen wir diese ein? Es ist klar, es bleibt nur der Weg über die Streichung von Ausgaben. Wir haben aber vorhin von Regierungsrat Würth gehört, dass die Staatsbeiträge immer mit Aufgaben hinterlegt sind, die wir erfüllen müssen. Dann bitte ich die SVP-Fraktion und heute auch die FDP-Fraktion eindringlich, jetzt auch zu sagen, wo Sie das einsparen wollen. Welche Leistungen wollen Sie streichen? Das wird zu einem Sparpaket führen, ausgenommen, Sie sagen mir jetzt, dass Sie diese 65 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital nehmen werden. Wenn das ihr Vorschlag ist, dann handelt es sich um eine andere Ausgangslage. Aber ich lese hier in der Begründung etwas ganz anderes. Diese 65 Mio. Franken hier zu verbraten, wäre finanzpolitisch schon ein Unsinn.

Wir hatten beim Steuerkompromiss eine Abmachung. Wir hatten bei diesen massiven Steuersenkungen und der Anteilserhöhung bei der direkten Bundessteuer, die für Unternehmen gebraucht wurden, aber auch zur Entlastung der natürlichen Personen gemacht wurden, eine klare Verpflichtung: Es gibt keine Steuerfusserhöhungen aus diesen gravierenden Ausfällen, aber es gibt auch keine Sparpakete.

Und das war die vernünftige Finanzpolitik, die wir bisher in der Finanzkommission und auch im Kantonsrat betrieben haben mit der Regierung. Es ist möglich, dass wir dieses Ziel erreichen. Aber wenn dieser Antrag angenommen und um fünf Steuerfussprozente reduziert wird, dann verlassen Sie den Steuerkompromiss. Sie erwarten von uns auch immer, dass wir uns daran halten – wir erwarten von Ihnen auch, dass Sie sich an das halten, was wir abgemacht, diskutiert und worauf wir uns geeinigt haben.

Vielleicht noch etwas zur Finanzpolitik: Ich muss sagen, das ist Hauruck-Finanzpolitik und eigentlich, wenn Sie auch den Ausführungen von Schmid-St.Gallen zugehört haben, war das bisher zumindest in der Finanzpolitik nicht die Art und Weise der FDP-Fraktion, die immerhin hier gewisse Vernunft aufscheinen lässt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Ziel einer Steuerfusssenkung kann man durchaus diskutieren, auch mit unserer Fraktion. Dass die steuerliche Belastung im Kanton St.Gallen namentlich für den Mittelstand zu hoch ist, ist auch uns ein Dorn im Auge. Trotzdem möchten wir unser Erstaunen über den Antrag nicht verhehlen, denn der Antrag kommt ohne genügende Vorabsprache und vor allem ohne seriöse Vorberatung daher. Ich glaube, die Bevölkerung und unser Rat dürfen von uns erwarten, dass solche Anträge mit derart weitreichenden finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Finanzkommission vorberaten werden. Der vorliegende AFP zeigt, dass wir in den nächsten Jahren mit Defiziten von jährlich rund 150 Mio. Franken rechnen müssen.

Dass bürgerliche Fraktionen auf Steuersenkungen pochen, überrascht niemanden. Dass dies aber unter Inkaufnahme riesiger Defizite und ohne einen einzigen Hinweis darauf geschieht, wo auf der Aufgaben- und Aufwandseite korrigiert werden soll, spricht weniger für eine verantwortungsvolle, bürgerliche Finanzpolitik, als vielmehr für eine schlecht getarnte Wahlkampfaktion. Wir alle sind im Wahlkampf, da kann man sicherlich etwas kollegiale Milde walten lassen. Doch es wäre mir schon ein Anliegen, dass wir möglichst rasch wieder zu einer sorgfältigeren und verantwortungsvolleren Art des Politisierens zurückkehren könnten. Der Antrag geniesst in unserer Fraktion deshalb wenig Sympathien.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben es gehört, auch unser Finanzchef hätte gerne eine tiefere Staatsquote. Heute muss Ihr Glückstag sein, denn wir bieten Hand. Einsparpotentiale müssen dringend aufgedeckt werden, um den Kanton St.Gallen wieder fit zu machen. Weiter steigende Steuereinnahmen können nur erwartet werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung gestärkt wird. Eine Steuerfusssenkung um 5 Prozent würde nicht nur helfen, überschüssige Ausgaben zu überdenken, sondern auch den Bürgern und den Firmen mehr Geld in den Taschen lassen. Damit können diese dringend notwendigen Investitionen vornehmen und die Finanzkraft des Kantons langfristig gestärkt werden. Die SVP-Fraktion hat Jahr für Jahr Steuersenkungen gefordert und nach zahlreichen gescheiterten Versuchen freut sich die SVP-Fraktion, dass nun die FDP-Fraktion Wort hält. Ich hoffe, dass wir damit gegen das Ende dieser Legislatur ein klares Zeichen einer erfolgreichen bürgerlichen Zusammenarbeit setzen können. Noch viel mehr hoffe ich aber, dass die Standhaftigkeit der FDP-Kollegen auch anhält, denn sollten wir heute die Einplanung einer Steuerfusssenkung von 5 Prozent beschliessen, erwarten wir, dass auch in der Budgetdiskussion im November, also nach den Wahlen, alle Beteiligten der Steuersenkung zustimmen werden. Setzen wir ein Zeichen und geben wir der Bevölkerung ein Stück Wohlstand zurück.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumann-Flawil (im Namen der FDP-Fraktion): beantragt im Namen der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion, die Regierung einzuladen, den Staatssteuerfuss ab dem Budget 2021 auf 110 festzusetzen. Sie prüft zudem weitere Steuererleichterungen im tarifarischen Bereich.

In der Budgetdebatte hatte damals der Präsident der FDP-Fraktion bereits gesagt, dass wir im AFP wieder auf dieses Thema zurückkommen werden – ich kann mich noch gut an die Diskussion mit der SVP erinnern. Wir sind der Meinung, dass eigentlich Gelder, die zu viel bezahlt wurden, dem Bürger auch wieder zurückbezahlt werden sollten. Eigentlich ist es aber bei meiner Steuerklärung jedes Jahr so, wenn ich einzahle, dann wird im nächsten Jahr verrechnet, wie viel ich zu viel einbezahlt habe, und ab und zu, wenn ich zu wenig bezahlt habe, muss ich nachzahlen.

Ich glaube, auch hier können wir in diesem Moment genau so vorgehen, denn wir hatten zwei sehr gute Jahre, in denen wir Eigenkapital äufnen konnten. Es wäre jetzt eine gute Zeit, wenigstens kurzfristig zu versuchen, im AFP einen tieferen Steuerfuss zu planen. Dies ganz bewusst in diesem Moment, wo wir wissen, dass wir später vielleicht aufgrund der Spitaldiskussion wieder erhöhen müssen. Wir sind der Meinung, 5 Prozent ist verkraftbar.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Phase 3.1: Aufträge an die Regierung

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Klöti zu Etterlin-Rorschach: Ich gebe Ihnen gerne schnell einen Zwischenbericht. Sie wissen, was Sie uns mit dieser Motion schon grundsätzlich in Auftrag gegeben haben. Sie verlangen quasi, dass wir das Sonderpädagogikkonzept, das wir sehr komplex und allumfassend verabschiedet haben, sehr grundsätzlich abändern. Ihr Motionstext, den Sie hier verabschiedet haben, bezieht sich nicht nur auf die Sprachheilschüler, – einleitend schon, aber im unteren Teil dann nicht mehr –, sondern es gilt für alle Sonderschüler. Wir haben das auch anderweitig schon diskutiert. Wir sind jetzt in der Vorbereitung dieser Motion, die wird dann kommen. Wir werden versuchen, Ihnen Varianten aufzuzeigen, was es kosten wird, wenn es nur Sprachheilschüler sind, und was es kosten würde, wenn es alle Sonderschüler sind. Wir werden dort aber auch aufzeigen müssen, ob das überhaupt möglich ist – rechtlich die einen zu bevorzugen und die anderen zu benachteiligen, scheint uns schwierig zu sein. Lange Rede kurzer Sinn: Sie erhalten die Botschaft noch vor den Sommerferien und dann werden wir das ausgiebig beraten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Ich referenziere im AFP Ziff. 4.4.1 (XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz, Erfüllung Motionsauftrag 42.18.19 «Kindern mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen») auf S. 50: Das Bildungsdepartement weist für die Umsetzung der Motion 42.18.19 «Kindern mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht zu verhelfen» exorbitante Mehrkosten von sage und schreibe 5 Mio. Franken im Jahr aus, und dazu stellt das Bildungsdepartement noch in Aussicht, dass angesichts dieses riesigen Betrags die Schaffung von zusätzlichen Personalstellen im Amt für Volksschule nötig werden könnten. Gemäss meiner Beurteilung eröffnet sich hier eine riesengrosse Diskrepanz.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Basis für diese Motion eine unbefriedigende Antwort der Regierung auf die einfache Anfrage 61.18.21 «Spart der Kanton auf Kosten von sprachbehinderten Schülerinnen und Schülern?» war. In der Folge haben wir über alle Fraktionen die Motion eingereicht. Ich erinnere Sie daran, diese Motion haben wir am 17. September 2018 eingereicht. Die Motion wurde am 19. Februar 2019, vor genau einem Jahr, überwiesen.

Es ist mir unverständlich, wie in dieser langen Zeit jetzt einfach Zahlen und Kosten kolportiert werden, die offensichtlich jeder Grundlage entbehren. Ich bitte deshalb um dringliche Überweisung der Botschaft, damit die Interpretation dieser Motion auch wirklich politisch und fundiert erfolgen darf. Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ich im Moment mit nicht unbeträchtlichem Aufwand damit beschäftigt bin, die Sonderschulzahlen zu verifizieren und auch da ergeben sich relativ grosse Unterschiede. Es ist mir persönlich im Moment nicht klar, ob jetzt 1'390 Sonderschüler gelten sollen oder sage und schreibe, wie vom Bildungsdepartement auch erwähnt, 1'760. Es würde den Rahmen hier jetzt sprengen, das zu klären, ich bitte aber inständig, dass wir möglichst bald in der vorberatenden Kommission zu dieser Motion alle diese Details eingehend diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Phase 2.4: Gesetzesvorhaben

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Erlauben Sie mir einen Hinweis zum Investitionsplafond: Investition in Hochbauten sind zweifelslos wichtig. Doch wir haben in den letzten Jahren so viele Bauprojekte beschlossen, dass bereits darüber nachgedacht wird, ob die bestehende Obergrenze für Investitionen erhöht werden muss. Zudem wird das seit Jahren versprochene Verhältnis von zwei Dritteln Unterhalt / Erneuerung zu einem Drittel Nutzerbedarf / Neubau einmal mehr verfehlt. Das tatsächliche Verhältnis ist nämlich rund 50:50. Hier erwarten wir von der Regierung, dass sie sich endlich ernsthaft darum kümmert, dass der aktuelle Immobilienbestand in Schuss gebracht wird, statt von Einweihungsfeier zu Einweihungsfeier zu reisen.

Auch was die interne Verrechnung der Rangkosten betrifft, wurde zwar ein erster Schritt gemacht, doch ein Steuerungssystem mit den wichtigen Anreizen fehlt nach wie vor. Ich hoffe, dass die Erledigung dieser Tendenz nicht noch einmal eine Amtsdauer auf sich warten lässt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Phase 2.3.5: Investitionsrechnung

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Eine Bemerkung zum Status Quo: Wenn wir die Vernehmlassungen anschauen, dann muss ich festhalten, dass alle etwas ändern wollen, wenn auch natürlich in etwas unterschiedlicher Ausprägung – das ist mir auch klar, das hat die Regierung auch festgestellt – aber das Handlungsbedarf besteht, haben eigentlich alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer festgestellt.

Zu Ihren Fragen: Wir haben dargelegt, dass wir auf der Basis der Vernehmlassungsvorlage den AFP machen, wissend, dass das eine Vernehmlassungsvorlage ist. Also mit anderen Worten heisst das eigentlich, dieser AFP, wenn wir die Zahlen betrachten, liegt unter der Prämisse, dass die Vernehmlassungsvorlage so 1:1 umgesetzt wird – das werden wir sehen. Mit anderen Worten, wenn es nicht so umgesetzt wird, hat das logischerweise Anpassungen im Zahlenwerk zur Folge. Das ist dann mutmasslich ein Thema für den AFP 2020/2024. Das war die Arbeitshypothese, die wir zu Grunde gelegt haben, was eigentlich normal ist bei solchen Prozessen, dass man auf dem aktuellsten Stand der Dinge die Planung macht.

Konkret heisst das, dass wir im AFP 2021 10,7 Mio. Franken zusätzliche gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) eingestellt haben, im AFP 2022 16,4 Mio. Franken und im AFP 2023 auch 16,4 Mio. Franken. Ab dem AFP 2027 wird dann der volle Effekt zu Buche schlagen, also 20,2 Mio. Franken. Das ist die Erfolgsrechnung, und dann, das haben wir auch ausgewiesen, gibt es natürlich auch Fragen mit Blick auf die Bilanz, also die Frage von Wertberichtigungen, sei es bei den Darlehen oder den Beteiligungen. Wenn wir natürlich dieses Problem nicht sauber lösen, wird das potenziell auch Diskussionen auf dieser Seite der Bilanz geben, was natürlich dann auch logischerweise wieder Auswirkungen auf die Rechnung hat. Also insgesamt ist die Situation eigentlich klar, wir haben das auch dargelegt und logischerweise ist angesichts dieser Zahlen der Handlungsbedarf gross. Wie erwähnt, Sie werden eine Vorlage bekommen, die Sie dann im März in der Kommission und dann im April im Rat diskutieren und beschliessen werden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Locher-St.Gallen zu Hartmann-Flawil, Sie machen es sich etwas zu einfach. Wenn man keine Argumente hat, dann produziert man eine Verschwörungstheorie. Ich war heute an einer öffentlichen Medienorientierung. Sie hätten auch kommen können, wäre eigentlich gut gewesen, dann hätten Sie das aus erster Hand gehört und hätten sich selbst ein Bild machen können. Die FDP-Fraktion hat keine besonderen Beziehungen zum Spitalverwaltungsrat, aber die FDP-Fraktion hört hin, wenn der Spitalverwaltungsrat seine Bedenken äussert, die er äussern muss. Also beschäftigen Sie sich mit der Sache und machen Sie keine Verschwörungstheorien, das nehmen Ihnen die Wählerinnen und Wähler nicht ab.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Hartmann-Flawil: Es ist schon erstaunlich, wie gut die Beziehung zwischen der FDP-Fraktion und des Verwaltungsrates ist. Einmal mehr hatte die FDP-Fraktion nach der letzten Sitzung als einzige das Gutachten bzw. die Stellungnahme der Revisionsfirma in ihrem Besitz, alle anderen hatten das nicht. Es wurde in der Antwort der Regierung auf eine einfache Anfrage auch schriftlich so dargelegt und jetzt kommt heute Morgen der Verwaltungsrat und präsentiert, bevor der ganze Verwaltungsrat darüber entschieden hat, sogar noch 2018er-Zahlen in einem Spitalverbund, damit wir heute Nachmittag die Dringlichkeit dieser Frage nach einmal diskutieren können.

Ich danke Locher-St.Gallen, dass es das so überbracht hat. Ich bin auch froh, dass er mit der FDP-Fraktion so gute Beziehungen zum Verwaltungsrat hat. Das ist super, so ist man direkt in der politischen Diskussion. Ich möchte Ihnen einfach beliebt machen, wenn Sie die Vorlage lesen, und nicht einfach etwas wiederholen, was der Verwaltungsratspräsident gesagt hat, dann müssen Sie die Herleitung der Regierung nicht noch einmal hören. Das können Sie nachlesen. Sie wissen dann auch, auf welchen Grundlagen die Regierung da diskutiert hat. Ich weiss schon, es geht Ihnen auch um den Druck und um die Unterstützung allenfalls einer Mehrheit der Regierung im Vorfeld der Vorentscheide. Ich kann Ihnen das verzeihen und habe hier nachsehen. Aber dann sagen Sie es doch, dass das auch eine gewisse politische Steuerung des Verwaltungsrates ist, anscheinend insbesondere des Präsidenten und der FDP-Fraktion.

Ich bin nur ein bisschen erstaunt, Sie haben auch angesprochen, dass der Verwaltungsratspräsident ausgeführt hat, er sorge sich um die Qualität, die in den Spitälern geleistet wird und da finde ich, das geht nicht, dass solche Sachen gesagt werden. Wir haben ein Gesundheitswesen, eine Gesundheitsversorgung, die austariert ist, die abgestimmt ist in den einzelnen Regionen und wenn er hat da von Qualitätsproblem redet, dann finde ich das nicht in Ordnung. Dann macht er seinen Job als Verwaltungsratspräsident nicht. Wenn er die betriebswirtschaftliche Lage darlegt, ist es das kein Problem. Aber das Gesundheitswesen in die Pfanne zu hauen, wie es vorher Ratskolleg Locher-St.Gallen gesagt hat, das geht nicht. Ich bitte Sie um eine Portion Gelassenheit, Locher-St.Gallen. Vielleicht können Sie in die Spitalkommission wechseln und dort mitdiskutieren, denn da wird die Auseinandersetzung laufen und nicht hier im Vorfeld.



Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Wenn man die Redezeit des Finanzchefs im Eintretensvotum anschaut, dann waren es etwa gefühlte 50 Prozent mit denen er sich zur Frage der strukturellen Probleme bei den Spitälern geäussert hat. Das zeigt eben, dass dort drin das Hauptproblem dieses AFPs liegt. Der AFP geht, das sehen Sie dann auf S. 62, von gewissen Planwerten und einer Berechenbarkeit aus. Es stellt sich die Frage, wie berechenbar und planbar diese Zahlen tatsächlich sind, angesichts der Probleme, die im Spitalwesen bestehen.

Ich war heute Morgen an der Medienkonferenz der Spitalverbunde. Es wurden etwas früher als geplant endlich die Zahlen für 2019 präsentiert, weil die auch Grundlage für unsere Beschlüsse sind. In diesem Bericht kommt das in Ziff. 4.5 nochmals vor sowie im Bericht über die Finanzperspektiven. Die Zahlen 2019 liegen vor, aber noch nicht für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Da haben wir immer noch die Zahlen aus dem Jahr 2018. Es sind dort einige Probleme vorhanden. Dasselbe gilt für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg.

Insgesamt, ohne diese Unsicherheiten, rechnet der Spitalverbund mit einem Verlust für das Jahr 2019 von 20,3 Mio. Franken. Der Präsident des Spitalverbundes hat dann die Aussage gemacht, dass es für das Jahr 2020 noch viel düsterer komme. Dort wird im Moment mit einem Verlust von 35,5 Mio. Franken gerechnet.

Wir haben also eine zunehmende Verschlechterung der Finanzergebnisse. Wir haben erstmals im Jahr 2020, soviel kann man sagen, die Situation, dass alle vier Spitalverbunde mit negativem Jahresabschluss abschliessen. Und wir haben eigentlich dringlichen Handlungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der Spitalstrategie. Wir haben ein Paket auf dem Tisch zudem wir dann im April Stellung nehmen können, dass die Regierung uns mit dem Arbeitstitel «4 plus 5» präsentiert hat. Ein Paket, dass die medizinische, fachliche und finanzielle Gesundung der kantonalen Versorgung nachhaltig sicherstellen soll.

Nun kann man sagen, das könnte man erst im April beraten. Aber, wie gesagt, wir gehen hier und das wäre dann eine Frage an den Finanzchef, in diesem AFP eigentlich davon aus, dass diese Strukturreform umgesetzt wird. Wir haben aber Kräfte in diesem Rat in der Politik, die der Auffassung sind, dass man alles beim Status Quo belassen sollte. Im Bericht 33.20.04A (Langfristige Finanzperspektiven 2019), den wir anschliessend behandeln, steht, was passieren wird: Wenn wir alles beim Alten belassen, dann sind zwangsläufig Eigenkapitalbezüge, Aufwandkürzungen bei anderen Kantonsaufgaben oder Steuererhöhungen erforderlich. All das ist aus meiner Sicht richtig, dass es dargestellt wird. Ich danke der Regierung hier für diese Offenheit. Ich danke auch dem Spitalverwaltungsrat heute Morgen für die Offenheit. Aber d. h. für uns, dass wir ein grosses finanzielles Problem haben, wenn diese Strukturreform nicht umgesetzt wird. Ich glaube der Rat muss wissen, was das für den Kantonshaushalt bedeutet, wenn das nicht in ein, zwei oder drei Jahren umgesetzt wird. Ich wäre froh, wenn sich der Finanzchef diesbezüglich noch äussern könnte.

Ich möchte Ihnen ein Votum des Verwaltungsratspräsidenten der Spitalverbunde – und das war eine interessante Äusserung zu den finanziellen Angelegenheiten – nicht vorenthalten: Es ist nicht nur ein finanzielles Problem, ein grobes finanzielles Problem, das wir haben, wenn wir diese Strukturreform nicht umsetzen, sondern wir bekommen auch zunehmend ein Qualitätsproblem.

Es ist ganz klar gesagt worden, dass diese Verzögerung oder die Verhinderung der Strukturreform dazu führen wird, dass wir auch hochqualifiziertes Personal verlieren werden an Orte, wo man die Hausaufgaben besser löst – in andere Kantone und andere Regionen. Das auch, weil die Innovation ausbleibt, etc., also all das, was das St.gallische Gesundheitssystem zu dem gemacht hat, was es einst war und was es wieder sein sollte. Es wurde aufgezeigt heute Morgen, wenn man nichts macht, dass dann das Eigenkapital der Spitäler im Jahr 2027 aufgebraucht ist, und wenn dieses Eigenkapital aufgebraucht ist, weil man nichts gemacht hat, dann muss eben der Kanton Geld einschiessen und das, glaube ich, muss der Rat heute wissen und er muss auch wissen, was das bedeutet, wenn wir weiterhin einfach nichts tun. Ich wäre froh, wenn Regierungsrat Würth diesbezüglich sagen könnten, von welchen Annahmen man ausgegangen ist, als man diesen Bericht erstellt hat, bei Ziffer 3.4.8 und hinten bei 4.5.4 und dem Bericht 33.20.04A (Langfristige Finanzperspektiven 2019). Der Rat muss wissen, was er tut bzw. muss wissen, was er tut, wenn er nichts tut.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Gesundheitsdepartement

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 88:25 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ein gleich lautender Antrag wurde auch in der Kommissionssitzung gestellt. Die Finanzkommission lehnte ihn mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten ab.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe schon im Eintreten einige grundsätzliche Ausführungen zum Personal und indirekt auch zu diesem Antrag gemacht. Ich verzichte auf Wiederholungen. Ich möchte einfach nochmals die Geschichte ein bisschen in Erinnerung rufen. Ganz früher war es einmal so, dass auch der Kanton St.Gallen einen automatischen Teuerungsausgleich hatte – das ist aber doch schon einige Jahre her. Wir haben in unserem Besoldungsrecht heute keinen automatischen Teuerungsausgleich. Die Teuerung ist ein Faktor, den wir bei der Festlegung der generellen Besoldungsansätze berücksichtigen, wie auch die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage und die finanzielle Lage des Staatshaushaltes. Wir haben übrigens letztes Mal auch insbesondere die 0,8 Prozent Erhöhung mit der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage begründet, weil wir gesagt haben, dass wir nach unseren Analysen bei der Reallohnentwicklung festgestellt haben, dass wir etwas ins Hintertreffen geraten sind, gerade auch gegenüber der Privatwirtschaft.

Quintessenz: Wenn wir über generelle Besoldungsansätze reden, dann müssen wir alle dieser drei Faktoren mitberücksichtigen, und das ist ein Konzept, das flexibel ist, ein Konzept, das im Rahmen des Budgetprozesses umgesetzt wird und bei dem man eben nicht sagen kann, wir nehmen irgendeine prognostizierte Teuerung von irgendeinem Institut und legen diese im APF fest. Ich muss Sie daran erinnern, dass wir in den vergangenen Jahren auch negative Teuerungen hatten. Wenn wir auch dann so konsequent wären mit dem Automatismus, dann hätten wir damals sagen müssen, dass es eine Reduktion bei den generellen Besoldungsansätzen gibt. Das haben wir aber auch nicht gemacht.

Wir haben bekanntlich, was die Teuerung anbelangt, einen Korridor definiert: plus/minus 6 Prozent des Index. Ich muss Ihnen sagen, dass wir schon seit Jahren im Grunde genommen im positiven Bereich dieses Indexes sind. Es ist nicht so, dass wir da negativ sind bzw. viel aufzuholen hätten. Aber nochmals, wir werden im Rahmen des Budgetprozesses die ganzen Fragen der Opportunität und der Anpassung genereller Besoldungsansätze selbstverständlich anschauen. Wir werden dies mit den Sozialpartnern selbstverständlich diskutieren und das unter Berücksichtigung dieser drei Faktoren.

Hinsichtlich der Frage zu generell individueller Lohnentwicklung oder wie viel wir wie einsetzen, da muss ich Ihnen sagen, da haben wir mit der neuen Personalaufwandsteuerung eine gewisse Flexibilität. Die Frage ist nur, wie die neue Regierung dann die Schwerpunkte setzen kann und will.

Wir haben bekanntlich nach unseren Planungen diese 0,8 Prozent. Da gehen wir aufgrund unserer internen Überlegungen davon aus, dass wir weiterhin 0,4 Prozent für die individuelle Lohnentwicklung und 0,4 Prozent für den strukturellen Personalbedarf einsetzen. Aber, nach der Personalaufwandsteuerung könnte die Regierung auch sagen, wir setzen z.B. 0,6 Prozent zuzüglich der Mutationseffekte für die individuelle Entwicklung ein und nur 0,2 Prozent für den strukturellen Personalbedarf – diese Freiheit hätten wir. Aber insgesamt muss man dann auch auf gesicherten Grundlagen diese Überlegungen machen. Es wird immer wieder gesagt, z.B. von Suter-Rapperswil-Jona, wir hätten ein strukturelles Problem, dass wir die Leute in unseren Laufbahnen nicht nachziehen können. Das stimmt so pauschal sicher nicht. Ich weiss nicht, woher Sie das haben, dass Sie das immer wieder erwähnen. Es ist nach unseren Analysen und Daten, die wir jetzt, seit wir das NeLo haben, sehr differenziert und einlässlich machen können, nicht feststellbar, dass die Ist-Löhne strukturell einfach unter einer Standartlohnkurve sind, die selbstverständlich eine technische Kurve ist. Wir haben hier kein strukturelles Problem geortet. Wenn das so wäre, dann hätten wir tatsächlich zusätzliche Mittel beantragen müssen. In der internen Verteilung zwischen den Departementen, auch innerhalb eines Departementes, kann man sehr wohl die Überlegungen machen, und die machen wir auch, wie man die Mittel zuteilen will. Selbstverständlich macht es Sinn, dass man schaut, habe ich eine Abteilung bzw. ein Amt mit einem grösseren Nachholbedarf oder handelt es sich um ein Amt, bei dem viele ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die vielleicht nicht so viel Entwicklung durchmachen müssen. Diese Flexibilität haben wir mit der neuen Personalaufwandsteuerung, das ist eine Führungsaufgabe, dass man dann auch sachgerecht die individuellen Mittel zuteilt und nicht nach einem Schema.

Wir haben an sich nicht festgestellt, dass wir die Leute strukturell zu tief eingestuft haben oder gewisse Leute die Entwicklung nicht machen können, weil bei den 0,4 Prozent immer auch die Mutationseffekte dazu gerechnet werden müssen. Diese Elemente scheinen mir wichtig zu sein, wenn Sie diese Diskussion führen.

Bitte lehnen Sie den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion unter Berücksichtigung meiner Ausführungen ab.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumann-Flawil (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion ist klar gegen einen fixen Einbau einer Teuerung. Wir haben es bereits in der Finanzkommission so diskutiert, die Teuerung seit dem Jahr 2014, also seit sechs Jahren, ist kumuliert auf 1,3 Prozent. Die zukünftige Teuerung, so wie sie prognostiziert ist, kann plus/minus Null sein. Wenn wir jetzt hingehen und mit 0,5 Prozent eine fixe Lohnerhöhung einbauen, dann passt das einfach nicht ins System. Zudem haben wir die 0,8 Prozent, die beinhalten Mittel, um den Mitarbeitern der Verwaltung entsprechende Lohnerhöhungen zu geben. Das muss vorläufig genügen. Wenn die Teuerung wirklich anspringen sollte, dann können wir darüber diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Schöb-Thal: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Es freut mich, das NeLo nun auch in der CVP-GLP-Fraktion Anklang gefunden hat, gerade wenn ich an die Kämpfe denke, die uns seitens der Personalverbände beschäftigen.

Die geforderten 0,5 Prozent sind etwas unter dem Durchschnitt der Teuerung der letzten drei Jahre. Die Mitarbeitenden hatten also unter dem Strich in den vergangenen Jahren bei gleichbleibendem Lohn höhere Lebenserhaltungskosten und Einkäufe in die Pensionskasse – letztendlich also Jahr für Jahr weniger Geld im Geldbeutel. Das kann es doch wohl nicht sein. Wir arbeiten, haben einen gleichen Lohn Ende Monat, aber dafür Jahr für Jahr weniger zur Verfügung. Daher ist es für mich unabdingbar, den Teuerungsausgleich und somit allgemeine Lohnmassnahmen jährlich in den AFP zu stellen. In der jährlichen Budgetdebatte sollte über strukturelle Lohnmassnahmen diskutiert werden können, nicht über Teuerungsausgleiche – diese sollten selbstverständlich sein. Anspruch auf Teuerungsausgleich sollten alle haben, Lohnerhöhung jedoch nur diejenigen, die sich für den Arbeitgeber einsetzen, eine Weiterbildung machen und/oder einen guten Job machen. Ich bitte Sie, im Sinne eines Teuerungsausgleichs den 0,5 Prozent zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Beim Personalaufwand unterstützt unsere Fraktion die Haltung von Finanzkommission und Regierung, d.h. ein jährliches Wachstum um 0,8 Prozent. Dies ist sicher relativ grosszügig. Eine Notwendigkeit für eine weitere allgemeine Lohnerhöhung besteht mit Blick auf den Teuerungsindex nicht.

Ganz grundsätzlich wehren wir uns gegen weitere allgemeine Lohnerhöhungen, sondern sind viel mehr der Meinung, dass der zusätzliche finanzielle Spielraum von 0,8 Prozent jährlich stärker für individuelle Lohnmassnahmen aufgewendet werden soll. Auch weiteren Stellenschaffungen stehen wir als Fraktion kritisch gegenüber, solange das Optimierungspotenzial infolge Digitalisierung von Prozessen kaum ausgeschöpft wird.

Erlauben Sie mir noch eine andere Bemerkung in Bezug auf das NeLo. Auch wenn es die Regierung nicht gerne hört, die Umsetzung des NeLo ist nicht nur positiv verlaufen. Nach wie vor gibt es grössere Verwerfungen innerhalb der Einstufungen. Gerade bei jüngeren Mitarbeitenden der Staatsverwaltung besteht Handlungsbedarf. Allgemeine Lohnerhöhungen, wie sie von Seiten SP-GRÜ-Fraktion gefordert wurden, leisten hier keinen Beitrag. Im Gegenteil, die bestehenden Verwerfungen werden nur noch weiter zementiert. Hier erwarten wir von der Regierung, dass sie hier auf das Parlament hört und ihrer Exekutivverantwortung gerecht wird. Wir fordern, dass es die Regierung an die Hand nimmt, den Spielraum, den wir zur Verfügung haben, stärker für individuelle Lohnmassnahmen aufzuwenden und diesen den Vorzug zu gegeben, gegenüber allgemeinen Lohnerhöhungen und weiteren Stellenschaffungen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Simmler-St.Gallen: Abschnitt I. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Abschnitt I Bst. b wie folgt zu formulieren: «Das Wachstum des Personalaufwands für allgemeine Lohnmassnahmen wird für die Planjahre 2021, 2022 und 2023 von jeweils 0,0 auf 0,5 Prozent erhöht.»

Der heute zu beratende AFP orientiert sich wesentlich an verschiedenen einschlägigen Prognosen, unter anderem auch an den Konjunkturprognosen des Bundes. Diese sehen für das kommende Jahr 2021 eine Teuerung von 0,4 Prozent vor, nachdem bereits in den letzten drei Jahren, also von 2017 bis 2019, eine Teuerung von insgesamt 1,8 Prozent zu verzeichnen war. Dieser Trend scheint sich entsprechend fortzusetzen. Trotzdem hält es die Regierung offenbar nicht für nötig – wir haben es gehört –, im AFP Mittel vorzusehen, die es ermöglichen würden, die Teuerung durch allgemeine Lohnanpassungen zu kompensieren. Sie setzt für alle drei Planjahre 0,0 Franken für generelle Lohnmassnahmen ein, geht also offenbar davon aus, dass eine allfällige Teuerung nicht automatisch kompensiert würde. Ein Verzicht auf ein Teuerungsausgleich bedeutet aber schlicht eine faktische Reallohnsenkung.

Diese Planung sendet ein völlig falsches und ernüchterndes Signal in Richtung des Personals. Wir beantragen deshalb, den AFP entsprechend anzupassen und vorsorglich für die nächsten drei Jahre Mittel einzusetzen, um allfällige Teuerungsausgleiche auch tatsächlich vornehmen zu können. Selbstverständlich können Sie nun einwenden, dass man jederzeit auch im Budget entsprechende Lohnerhöhungen vorsehen könnte. Abgesehen davon, dass ihre Bereitschaft dazu in den letzten neun Jahren nur ein einziges Mal vorhanden war, ist auch zu berücksichtigen, dass mit dem AFP nicht nur eine langfristige Haushaltsplanung vorgenommen wird, sondern, dass damit auch Signale im Sinne von Absichtserklärungen gesendet werden. Stellen Regierung und Parlament nun keinen einzigen Franken für generelle Lohnerhöhungen im Sinne von Teuerungsausgleichen ein, bedeutet das für das Personal nichts anderes als die Botschaft, dass sie nach dem Ausgleich 2020 mindestens bis zu den nächsten Kantonsratswahlen keine Erhöhung mehr erwarten können. Ein solcher Verzicht auf allgemeine Lohnentwicklung für mehrere Jahre und die Unsicherheiten, die aktuell in Bezug auf die individuellen Lohnentwicklungen bestehen, sind nach NeLo ein weiterer Dämpfer für die Angestellten. Es wäre jetzt wichtig, einmal ein positives Zeichen zu setzen, dass man grundsätzlich bereit ist, Lohnanpassung zu machen – insbesondere bei Teuerung. Lässt die Finanzentwicklung das dann wirklich nicht zu, kann man immer noch darauf zurückkommen. Es müsste allerdings grundsätzlich heissen: Es gibt im Normalfall einen Ausgleich und deshalb planen wir diesen im AFP auch wirklich ein.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zu folgen, und dabei nicht nur an die Amtsleiter und Chefärztinnen zu denken, sondern vor allem an diejenigen Personen, die uns im Krankenhaus pflegen, jeden Tag für Sicherheit sagen und die unsere Strassen unterhalten. Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen wir auch ihnen gegenüber Verantwortung. Dazu gehört, grundsätzliche Bereitschaft zu signalisieren, Reallohnsenkungen wenn immer möglich zu verhindern.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Finanzdepartement

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Klöti zu Boppart-Andwil: Zu Ihren Aussagen im Zusammenhang mit diesen Ergebnissen aus der letzten PISA-Erhebung: Was ganz wichtig ist, dass es sich nur noch um Schweizer Werte handelt. Früher hatten wir kantonale Werte, das gibt es nicht mehr. Das ermitteln wir über die Grundkompetenzen, die wir jetzt auch innerhalb der Schweiz selber ermitteln. Man muss aufpassen, und somit kann ich Ihnen auch keine klare Antwort geben, wenn man sieht, dass in der Schweiz die Lesekompetenzen abnehmen, dann gilt das für alle gemessenen Kantone in der Schweiz. Wir wissen nicht, wie die Entwicklung im Kanton St.Gallen ist. Gleichwohl dürfen wir uns auch nicht zu stark brüsten, wenn wir in der Mathematik gut sind, weil wir auch da nicht wissen, wo der Kanton St.Gallen genau steht. Aber wie gesagt, wir messen das auch über die Grundkompetenzen und dort haben wir auch Hinweise, die das zum Teil schon bestätigen, was Sie sagen. Wir haben mit der Pädagogischen Hochschule sicher die richtige Institution, weil, das wissen die Wenigsten, sie ist auch das Kompetenzzentrum der Schweiz für PISA und zur Ermittlung der Grundkompetenzen. Wir haben diesen Auftrag bei uns, und wir werden das ganz bestimmt anschauen. Wir werden dem nachgehen. Das sind dann wieder die Forschungsgelder, die wir benötigen, über die ihre Vorrednerin reklamiert hat. Wir können das nur ermitteln, wenn wir das erforschen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Wir mussten kürzlich in der Zeitung lesen, dass wir St.Galler zwar im Vergleich zu anderen immer noch gut sind, dass aber gesamtheitlich die Kurve der Pisa-Studie nach unten zeigt – einmal mehr. In der Praxis sieht es dann so aus, dass Lernende z.B. in Mathematikprüfungen an der Berufsschule, die vor 10 bis 15 Jahren noch problemlos gelöst wurden, heute bei ähnlichem Niveau an den Anschlag kommen bzw. fast chancenlos sind. Das müsste eigentlich alarmieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die jungen Berufsleute und das Ende der Fahnenstange im digitalen Zeitalter scheint noch nicht erreicht.

Was fehlt? Ja, es sind die Basics, mathematische und sprachliche Grundlagen fehlen. Fazit: Die Anforderungen steigen laufend, die sprachlichen und mathematischen Kompetenzen sinken. Das Problem der Lehrabbrüche wurde hier schon mehrmals thematisiert. Heute wird versucht, alle in gleicher und unheimlicher Breite, vom Lehrplan vorgegeben, gleichmässig über neun Jahre zu beschulen. Das Ergebnis:

  1. Fast schon im Kindergarten sollten die Kinder lesen schreiben und rechnen können. Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr spielen, sondern lernen mit ihnen. Sie setzen so ihre Kinder ungewollt bereits unter Druck.
  2. Eltern, die in der Unterstufe schon täglich mit ihren Kindern Hausaufgaben lösen müssen – nicht zehn Minuten, sondern eine oder zwei Stunden –, damit ihre Kinder nicht scheitern. Diese Kinder verpassen viel. Sie können ihre eigenen Erfahrungen kaum im Wald, auf dem Fussballplatz oder auf der Strasse sammeln.
  3. Kinder, die mit Lernprogrammen mehr Zeit an ihrem Computer verbringen als draussen mit Freunden zu spielen, Stichwort «Sozialkompetenz».
  4. Kinder, die in der Freizeit ständig Elternprogramm haben, anstatt auch einmal einfach nichts zu tun und sich auch so zu erholen.

Es gäbe sicher noch weitere Punkte. Forschung ist recht und gut. Aber bitte betreiben Sie auch einmal darüber Forschung, was unseren Kindern gut tun würde, anstatt ständig weiter Ideen zu entwickeln, was man auch noch zusätzlich lernen könnte.

An die Bildungsplaner der Lehrpläne: Stellen Sie wieder die Basics in Deutsch und Mathematik in den Vordergrund und führen Sie die Übungsschule wieder ein. Forschen Sie, was die Schule an Erziehung machen darf und was selbstverständlich nicht und was dringend notwendig ist.

Zu meinen Fragen: Kennt der Bildungschef das Problem der offensichtlichen Schwächen in Deutsch und Mathematik auf Sekundarstufe II? Kann sich der Vorsteher des Bildungsdepartementes vorstellen, in die Richtung meines Votums forschen zu lassen oder mindestens das Problem anzugehen?

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Erlauben Sie mir einen Hinweis zum Bildungswesen. Die Staatsbeiträge wachsen nämlich insbesondere auch im Bereich Bildung rasch an. Dabei ist völlig unstrittig, dass ein gutes, zeitgemässes Bildungswesen ein zentraler Erfolgsfaktor unseres Kantons ist. Das kostet, und das ist auch gut so. Trotzdem lohnt es sich, auch im Bereich Bildung genauer hinzuschauen. So sind wir z.B. gespannt auf den Leistungsauftrag der neuen Fachhochschule Ost. Wir werden den Leistungsauftrag im Hinblick auf das Budget 2021 genau anschauen und prüfen, ob er unseren hohen Erwartungen tatsächlich genügt und diese auch erfüllt.

Ähnliches gilt für die Pädagogische Hochschule: Im AFP sind Mehraufwendungen von 3,1 Mio. Franken für Organisationsentwicklung und Forschung eingestellt. Die erheblichen Mehraufwendungen sind nur teilweise nachvollziehbar. Wir behalten uns deshalb vor, im Rahmen des AFP in Bezug auf die neuen Leistungsaufträge entsprechende Korrekturen zu beantragen.

Wir begrüssen zudem, dass die Ausbildungslehrgänge an unseren Berufsfachschulen daraufhin überprüft werden, ob sie an die Anforderungen von heute und morgen angepasst werden müssen. Das duale Bildungssystem ist ein zentrales Element des Erfolgsmodells Schweiz. Dem gilt es, Sorge zu tragen und das beinhaltet auch, dort Reformen einzuleiten, wo es nötig ist. Eine Reform, die zahlreiche Fragen aufwirft, ist die Reform im Zug der Umsetzung des Sonderschulkonzepts. Hier erwarten wir in einer ersten Einschätzung von der Regierung eine deutlich pragmatischere Herangehensweise. Plätze hat es nämlich genug, wenn man regional besser verteilt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Phase 2.3.4: Ergebnisse der einzelnen Departemente / Bildungsdepartement

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Nach einigen finanziell erfolgreichen Jahren schlittert der Kanton St.Gallen gemäss AFP schon bald wieder in ein Finanzloch mit jährlichen Defiziten in dreistelliger Millionenhöhe. Und dies trotz jährlich rund 400 Mio. Franken Finanzausgleich-Zuschüssen von Bund und Geberkantonen. Zwar beteuert die Regierung im AFP seit Jahren – und auch in der aktuellen Botschaft – ich zitiere: «Die Gesamtausgaben des Kantons werden so gesteuert, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Deshalb sind bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen.» Nur mag ich mich in keinem meiner zahlreichen vorberatenden Kommissions­geschäfte daran erinnern, jemals konkret über solche Einsparungen diskutiert zu haben. Offensichtlich waren und sind die Einnahmen des Kantons schlicht zu üppig. Nur so lässt sich erklären, wieso die Botschaften der Regierung seit Jahren wortwörtlich dieselben Beteuerungen beinhalten, letztlich aber wenig bis gar nichts geschieht. Wenn sich ausgabenseitig nichts bewegt, muss wohl einnahmenseitig nachgeholfen werden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Struktur

Phase 2.2: Grundlagen der Planung

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vorab danke ich Ihnen für die insgesamt doch gute Aufnahme des AFP, andererseits aber auch für die Programmumstellung, dass wir für einmal den AFP am Montag beraten, da ich morgen in einer Kommission des Ständerates tätig sein muss.

Wir haben das erwartete Bild nach dieser Eintretensdebatte. Auf der einen Seite hat man den Eindruck, dieser Staat sei nur noch Skelett, es laufe nichts mehr und auf der anderen Seite hat man den Eindruck, dieser Stadt sei nur noch fett. Wir müssen uns entscheiden, ob es so ist, dass es nur noch Fett hat oder so, dass dieser Staat nur Skelett ist. Ich meine, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es ist natürlich nicht so, dass nichts läuft, Hartmann-Flawil. Ich habe auch in der Finanzkommission erwähnt, dass wir wahrscheinlich in der Regierung die Systematik ändern und aufzeigen, was alles in der Pipeline ist bzw. beschlossen wurde und jetzt in Umsetzung ist. Das ist natürlich sehr relevant und das ist ein sehr grosses Volumen. Das müssen wir auch zuerst einmal bewältigen. Wir haben im Investitionsbereich in diesem letzten Jahr, Sie können sich erinnern, grosse Vorhaben beschlossen im Mittelschul- und Berufsschulbereich, bei der Universität oder im Kulturbereich. Es war ein sehr intensives Jahr, was die Investitionen anbelangt. Das ist auch soweit gut so, aber das müssen wir nun bewältigen. Wir können nicht jedes Jahr ein solch grosses Volumen stemmen, nur schon rein technisch nicht. Es wäre auch nicht sinnvoll.

In diesem Zusammenhang müssen Sie sich vielleicht auch einmal bewusst sein, was das volkswirtschaftlich überhaupt bedeutet. Natürlich hat der Kanton bzw. die öffentliche Hand eine relevante Rolle, wenn es um die Investitionen geht. Das sind im Wesentlichen jeweils Bauinvestitionen, aber noch wichtiger ist eigentlich für mich der Indikator, wie die Privaten in diesem Kanton investieren – das ist relevant. Dazu gibt es auch wunderbare Unterlagen aus der Fachstelle für Statistik. Wenn Sie schauen, wie dort die Bautätigkeit in diesem Kanton ist, dann stellen Sie eigentlich erfreuliche Indikatoren fest – das ist positiv, das soll auch einmal gesagt sein. Mir ist es wichtig, dass nicht nur der Staat investiert, sondern vor allem auch die Privaten, weil das ist das Zeichen, dass man an diesen Standort glaubt, und dass man bereit ist, Risiken einzugehen. Man kann sich verschiedene Beispiele vorstellen, von grossen privaten Investitionen oder von Bühler bis Stadler Rail usw., bedeutende Unternehmen, die massgeblich in den Standort investieren, aber auch viele KMU und auch Private.

Natürlich besteht derzeit eine Situation, die mit Blick auf die Jahre 2021 und die Folgenden erfreulicher sein könnte, aber das ist kein Primeur. Wir haben immer wieder dargelegt, dass mit der Umsetzung des Steuerkompromisses und des NFA auch eine gewisse Delle eintreten wird. Eine Delle, die wir aber relativ gut mit dem doch gut aufgebauten Eigenkapital prästieren können. Dieser Wert darf nicht unterschätzt werden. Es ist klar, dass das in naher Zukunft auch zu einem gewissen Abbau des Eigenkapitals führt, das kann auch so vertreten werden. Aber insgesamt ist das keine neue Information, das wussten wir, als wir das Steuerpaket in diesem Saal so beschlossen haben.

Nun gilt es auch, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wie erwähnt haben wir diese Konsequenz diskutiert und damals gesagt, dass wir das auf der einen Seite ohne zusätzliche Steuererhöhungen und auf der anderen Seite ohne zusätzliche Sparpakete prästieren wollen. Wenn man die Aufwandentwicklung etwas näher betrachtet, stellt man fest, dass, was das bereinigte Aufwandwachstum anbelangt, eine relativ komfortable Situation besteht. Wir wachsen etwa so wie die Wirtschaft, natürlich wäre es mit Blick auf die mittlere Zukunft gut, wenn man in dieser guten Hochkonjunkturphase eine etwas tiefere Staatsquote hätte, aber insgesamt kann man mit Blick auf die Staatsquote sagen, dass wir auf der Aufwandseite eigentlich relativ gut unterwegs sind. Aber die Problematik, wie erwähnt, liegt nach wie vor bei diesem grossen Block der Staatsbeiträge. Hier handelt es sich nicht um irgendeine anonyme Zahl, sondern da stehen Aufgabenpolitikbereiche dahinter, von EL über IPV, Hospitalisationsleistungen etc. Wenn wir über eine Senkung der Staatsbeiträge reden, müssen wir auch darüber reden, wie wir in diesen Bereichen korrigieren wollen und was überhaupt politisch von links bis rechts akzeptiert ist. Dann wird es konkret und dann sieht man schnell, dass es nicht so einfach ist, einfach zu sagen: Okay, wir haben das Potential, um dem Staat Mittel zu entziehen, Steuern zu senken usw. Dieser Tatbeweis muss dann erst noch erbracht werden, aber darauf komme ich noch einlässlich zurück, wenn es darum geht, den Auftrag gemäss grauem Blatt beim Steuerfuss zu diskutieren.

Auf der Einnahmenseite haben wir eigentlich eine relativ gute Entwicklung, was die Konjunktur anbelangt, das ist erfreulich. Es ist in Ordnung, wenn die Finanzkommission diesen Antrag so stellt. Wir haben Ausblick, dass auch bei der Ausschüttung der Nationalbank die Kantone wie auch der Bund positiv profitieren wollen. Wir haben selbstverständlich nichts dagegen, wenn die Finanzkommission ihre Schattenrechnung nochmals optimiert oder vielleicht sogar auch nochmals einen anderen Weg diskutiert. Das Thema Schattenrechnung war eine Erfindung der Finanzkommission, andere Kantone gehen anders vor, was die Nationalbankmillionen anbelangt. Da könnten wir vor- und nachgeben, die Regierung ist da völlig offen für diese Diskussion.

Baumann-Flawil hat in der Eintretensdebatte gesagt, was zu tun ist. Ich stelle fest, dass hier kein grosser Dissens besteht. Aber bemerkenswert war ihre Aussage, dass wir beim Spitalwesen ein Finanzproblem haben, weil wir ein Strukturproblem haben. Das ist natürlich so, und wenn man diesen Satz nach den Gesetzen der Logik analysiert, dann heisst das mit anderen Worten, wir müssen zuerst das Strukturproblem lösen, wenn wir auch das Finanzproblem lösen wollen. Ich denke, Sie stimmen mir zu. Das war auch die Diskussion, welche Rolle die Finanzkommission bei dieser ganzen Spitaldebatte haben soll. Natürlich verstehe ich die Finanzkommission, wenn sie sagt, sie wolle sich hier auch einbringen. Aber vor allem müssen Sie die Strukturprobleme lösen, dann haben Sie das Terrain und die Grundlagen gelegt, dass es auch finanziell wieder einigermassen in ein gutes Gleichgewicht kommt.

Derzeit, das müssen Sie unweigerlich feststellen, haben wir ein gravierendes Problem. Bei allen Prognosen, die da bestritten oder nicht bestritten werden, muss ich Ihnen sagen, die echten Zahlen, die Ist-Zahlen, sind Realität, die können Sie nicht wegdiskutieren. Davon ist zuerst einmal auszugehen, wenn wir in eine Sanierung einsteigen. Dann kann man sagen, gut, diese Ist-Zahlen bilden vielleicht eine Situation ab, die sich in naher Zukunft verändert. Wir haben kein Strukturproblem, wir haben nur eine vorübergehende Problematik, die sich dann irgendwie wieder in Luft auflöst. Aber ich kenne in diesem Land keinen namhaften Experten, der sagt, das sei einfach Kopfweh und geht wieder vorbei. Alle namhaften Experten halten den Trend in Richtung mehr ambulant, mehr integrierte Versorgung usw. als nachhaltig. Darum ist es ein strukturelles und kein vorübergehendes Problem. Strukturelle Probleme löst man nicht, indem man einfach Mittel hineinschiesst, sondern so, dass eine Nachfrageentwicklung mit der Angebotsstruktur in Einklang gebracht wird. Das ist in jedem Unternehmen so, und das sollte im Grunde genommen auch im Staat so sein. Wenn wir das nämlich nicht machen – Angebotsstruktur und Nachfrageentwicklung in Einklang zu bringen –, dann heisst das nichts anderes, als dass wir Geld in ein System kippen, welches de facto Überkapazitäten aufweist.

Sie werden diese Fragen bekanntlich bereits in diesem Monat auf den Tisch bekommen. Die Regierung hat immer in Aussicht gestellt, dass wir im Februar diese Vorlage verabschieden – das werden wir auch tun. Dann werden Sie zum Zug kommen, dann haben Sie diese Vorlage, die Sie schon lange von uns erwarten. Danach wird eine nächste Etappe in diesem Prozess eintreten, indem der Kantonsrat die Hoheit über dieses Geschäft übernimmt. Das bedeutet auch, dass Sie dann die Verantwortung für Ihr Tun und Lassen übernehmen müssen.

Der Einfluss auf die Finanzen, das hat Baumann-Flawil angesprochen, ist natürlich eindeutig. Wir haben diese zusätzlichen Staatsbeiträge im Umfang von 20 Mio. Franken eingeplant bzw. in diesem AFP sind es noch nicht 20 Mio. Franken, es kommen also nachher noch mehr. Wenn Sie finden, das sei zu wenig, man müsse noch mehr hineinschütten, dann ist es klar, das hat nochmals Auswirkungen auf das Zahlenwerk – Sie müssen sich dessen einfach bewusst sein. Wenn Sie finden, das sei jetzt schon zu viel, dann müssen Sie strukturell weitergehende Schritte in Angriff nehmen.

Dann möchte ich abschliessend auch noch ein Wort hinsichtlich der Personalsituation sagen: Wir hatten diese Diskussion auch in der Finanzkommission. Ich möchte das einfach auch in diesem Rat nochmals betonen und auch an die Adresse des Personals: Wir haben nicht null Entwicklung hineingestellt, weil wir der Überzeugung sind, das ist jetzt für die nächsten drei Jahre definitiv null, was die generellen Besoldungsansätze anbelangt. Wir haben klar gesagt, dass wir das im Budgetprozess wieder anschauen müssen, unter Berücksichtigung der bekannten Kriterien: Arbeitsmarktlage, Situation des Haushaltes, Wirtschaftslage. Das werden wir im Rahmen des Budgetprozesses tun, und, das ist mir auch wichtig, unter Einbezug der Sozialpartner. Die Planwerte, die Ihnen jetzt vorliegen, sieht die Regierung nicht als abschliessend definitive Entscheidung an. Es wäre schon vom Prozess her falsch, wenn man im AFP über drei Jahre definitiv entscheiden würde, dass nichts möglich sei. Ob etwas sinnvoll, richtig und möglich ist, werden wir im Rahmen des Budgetprozesses unter Einbezug der Sozialpartner evaluieren, diskutieren und Ihnen dann entsprechend auch Antrag stellen.

Es wurde gesagt, wir befinden uns insgesamt eigentlich in einer relativ guten Situation, auch wenn ich den Blick über die Kantonsgrenzen hinaus mache. Wir haben für diese schwierigeren Jahre vorgesorgt. Wir können daher sagen, dass der Kanton St.Gallen eine solide, verlässliche Finanzpolitik gemacht hat. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Pfad auch weiterführen. Ich hoffe es, wir werden nachher in der Diskussion um einen allfälligen Auftrag in Punkto Steuerfuss sicher nochmals darauf zurückkommen müssen, aber ich bitte Sie weiterhin, zugunsten des Standorts und der Bevölkerung eine verlässliche und berechenbare Finanzpolitik zu betreiben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Hartmann-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Delegation): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken, dann können wir festhalten, der Staatshaushalt des Kantons St.Gallen ist gut aufgestellt. Ein wichtiger Teil ist sicher die Finanzhaushaltung im Kanton St.Gallen und auch die entsprechende Gesetzgebung. Was wir aber auch anmerken können: Wir haben jedes Jahr immer wieder sehr grosse Rechnungsabschlüsse und sehr grosse Überschüsse. Wir sind der klaren Meinung, dass wir eine realitätsnähere Budgetierung erwarten. Die Finanzkommission hat einen ersten Schritt getan, indem sie Ihnen vorschlägt, bei den Gewinnen der Schweizerischen Nationalbank realitätsnäher zu budgetieren. Wenn wir den Staatshaushalt der nächsten drei Jahre betrachten, geht es um verschiedene Punkte:

  1. Bereich Ausgaben: Wenn Sie die Vorlage gelesen haben, dann können Sie feststellen, und zwar ohne irgendwelche Kniffe, dass wir die Ausgaben im Griff haben. Sie steigen insgesamt im Rahmen des voraussichtlichen Wachstums des Bruttoinlandproduktes (BIP).
  2. Bei den Staatsbeiträgen läuft immer die grosse Diskussion. Im Gesundheitsbereich besteht sicher ein Problem. Wir müssen aber auch festzuhalten, dass die Staatsbeiträge nur in einem kleinen Teil beeinflussbar sind, und dass die Beeinflussbarkeit sich sogar noch negativ auswirken kann. Betrachten Sie die Diskussionen in den letzten Tagen, als es um die öV-Erschliessung in der Region St.Gallen ging. Da wurde heftig diskutiert und die Diskussion ist eigentlich nur Ausdruck des AFP der Jahre 2021 bis 2023. Der Regionalverkehr nimmt in dieser Zeit um 3 Prozent ab. Die Staatsbeiträge werden also reduziert, und dann muss man sich nicht wundern, wenn die Ergebnisse bei der S-Bahn zu Diskussionen Anlass geben. Wir haben einen Problemkreis: Ab dem Jahr 2021 werden bei den Ausgaben die Abschreibungen in einem Sprung um 36 Mio. Franken erhöht. Das ist die Folge unsere Beschlüsse zu Bauvorhaben. Unter die Ausgaben fällt auch der wichtigste und wertvollste Teil der Staatsverwaltung, das Personal. Wenn wir das anschauen, dann können wir festhalten, es ist beabsichtigt, diese Leidensgeschichte der letzten Jahre weiterzuführen. Es werden wieder Nuller-Jahre beantragt, und das ist nicht die Meinung der SP-GRÜ-Fraktion. Hier braucht es klare Zeichen gegenüber dem Personal. Ein entsprechender Antrag der SP-GRÜ-Fraktion liegt Ihnen vor.
  3. Bei den Einnahmen muss man wirklich feststellen, wir haben ein Einnahmenproblem. Es wurde von verschiedener Seite bereits angedeutet, wir haben hier bei den juristischen Personen ein riesiges Problem. Das sind die Beschlüsse, die wir gemacht haben mit dem Steuerkompromiss. Die juristischen Personen zahlen insgesamt rund 40 Prozent weniger Steuern. Wenn Sie das ausdeutschen, dann sehen Sie, dass die juristischen Personen nicht einmal mehr 10 Prozent des Steuerertrags für den Kanton beisteuern, und dabei sind es die juristischen Personen, die Unternehmen, die Standortfaktoren brauchen, die auch Staatsbeiträge generieren, die wichtig sind, damit hier Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir stellen fest, wir sind wiederum in dieser Abwärtsspirale zwischen den Kantonen, dass es bei den juristischen Personen gegen Null geht. Das kann nicht der Sinn sein. Wir können auch feststellen, wenn Sie die Zahlen anschauen: Am Schluss dieser Planungsperiode haben Sie den gleichen Steuerertrag wie im Jahr 2020 und dazu tragen ausschliesslich die juristischen Personen bei. Sie müssen diese Lücke füllen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich die bürgerlichen Parteien an ihre Aussagen, die sie gemacht haben, als wir den Steuerkompromiss hier in diesem Rat miteinander diskutierten und festlegten. Es wurde klar gesagt, wir wollen weder Steuererhöhungen noch wollen wir Sparpakete. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Es geht nicht an, dass die juristischen Personen entlastet werden und auf der anderen Seite die natürlichen Personen die Lasten tragen und dazu noch mit Sparpaketen belastet werden.

In der Finanzkommission gab es einen kleinen Lichtblick, ich möchte das hier auch erwähnen, als es um die Plafonierung der Kulturausgaben ging. Da hat sich die Finanzkommission klar verpflichtet und gesagt, mit dem Entscheid im Rahmen der Budgetberatungen ist dieser Plafond weg. Im Bereich der Kultur geht es wieder den ordentlichen Weg, d.h. Antrag an die Regierung, die Finanzkommission und nachher im Rat.

Auch in der Beilage A, wenn Sie dieses Investitionsprogramm zwischen 2020 und 2029 anschauen, dann sehen Sie, es ist priorisiert. Wie damals Ursula Koch mit der Stadt Zürich sagte, Zürich sei gebaut, kann man hier auch feststellen, der Kanton St.Gallen ist gebaut. Sie haben hier praktisch keine nennenswerten Investitionsvorhaben mehr. Es kann doch nicht sein, dass der Kanton St.Gallen, der wichtige Aufgaben hat, hier praktisch bei Null stehen bleibt. Das gleiche gilt für die Gesetzesvorhaben mit finanziellen Folgen. Wenn Sie mit den früheren Jahren vergleichen, wie viele Projekte da aufgeführt wurden, dann stellen Sie fest, dass es in den nächsten drei Jahren praktisch keine Aktivitäten gibt. Man könnte meinen, neben dem Gesundheitsbereich liegen die Regierung und der Kanton in einem künstlichen Koma und warten auf Erleuchtungen. Aber ohne Vorhaben und Vorstellungen, wohin der Kanton St.Gallen gehen muss, geht es nicht.

Regieren heisst auch vorwärtsschauen, über den Tellerrand hinaus und Projekte im Interesse des Kantons anzustossen. Die Herausforderung der nächsten drei Jahre liegen zum einen bei den fehlenden Steuererträgen, insbesondere durch den Steuerausfall der juristischen Personen, aber auch an den Interessen der Bevölkerung, die wir aufnehmen müssen. Wir haben Standortfaktoren oder den Bereich des Klimawandels, der kosten wird und Investitionen benötigt. Das müssen wir angehen. Das ist das, was wir in diesem AFP vermissen.

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17.2.2020Wortmeldung

Baumann-Flawil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung und die einzelnen Departemente präsentieren einen AFP 2021 bis 2023 der gut dokumentiert ist und umfassende Einflüsse mit einbezieht. Wir danken der Regierung, dem Finanzdepartement und der Verwaltung für die sorgfältige Planung der nächsten drei Jahre. Die Regierung legt uns einen AFP, der nach ihrer Meinung einen Konsens aus voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, der Kapitalkraft des Kantons und der gesellschaftlichen politischen Einflüsse darstellt.

Nachdem die Finanzen unseres Kantons auf Konsolidierungskurs waren, geht die Regierung nun davon aus, dass sogar bis ins Jahr 2021 insgesamt 91,8 Mio. Franken aus dem Eigenkapital bezogen werden müssen, um die vorgesehenen Ausgaben decken zu können. Grund dafür sind hauptsächlich die Auswirkungen aus der STAF, dem NFA und höheren Abschreibungen aus Investitionsvorhaben. Gleichzeitig rechnet man weiterhin mit einem laufend höheren Aufwandwachstum bei den Staatsbeiträgen und bei den Löhnen. Die FDP-Fraktion sieht dieses Vorgehen wohl als vertretbar, ist jedoch überzeugt, dass der Eigenkapitalbezug von 30,6 Mio. Franken pro Jahr auch durch Einsparungen auf der Ausgabenseite möglich wäre. Beachtet man folgende fünf Punkte, sind wir uns sogar sicher, dass auch Steuersenkungen möglich wären:

  1. Der Wirtschaft bzw. den ansässigen Unternehmen ist Sorge zu tragen. Für neue Firmen müssten wir weiterhin attraktiv sein und werden, nur so ist ein gesundes Wachstum der Steuereinnahmen bei den Firmen, aber auch deren Mitarbeitern, also den Privatpersonen, gewährleistet. Konkret brauchen wir ein Umfeld, in dem die Firmen kompetitiv sind, flexible und moderne Personalfreizügigkeit besteht, moderne Arbeitsmodelle möglich sind und kooperative und unkomplizierte Staats- und Verwaltungsstellen vorhanden sind.
  2. Die Aufwände und die Personalkosten: Eine weiterhin hohe und strikte Budgetdisziplin ist unabdingbar. Die notwendigen Ausgaben müssen laufend überprüft werden. Lohnexperimente sind klar zu vermeiden. Im AFP sind pro Jahr 0,8 Prozent Wachstum des Sockelpersonalaufwands vorgesehen. Diese Aufwendungen sind im pauschalisierten System anzuwenden und zusammen mit NeLo zu optimieren und zu perfektionieren. Zusätzlicher Personalbedarf ist möglichst durch Abgänge aufzufangen und soll grundsätzlich im Sockelpersonalaufwand integriert sein. Nur erhebliche Sondersituationen wie z.B. der Personalbedarf beim Gefängnis Altstätten dürfen und sollen über zusätzliche Aufwände geregelt werden. Ziel muss es sein, Schritt für Schritt auch weitere Bereiche des Personalaufwands zu pauschalisieren und eventuell sogar in das Modell zu integrieren.
  3. Die exogenen Faktoren: Die IPV und die Ergänzungsleistungen (EL) sind bedeutende Ausgabenposten, die aus Sicht der Kantonsfinanzen kaum steuerbar sind. Hier pflegen wir eine Art «Pflästerli-Politik». Wir müssen bei diesem Thema endlich in die nächste Geländekammer schauen. Schön, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Kanton hier sogar Personen aus diesem Raum nach Bern gewählt haben. Wir freuen uns, wenn diese zwei sich entsprechend in Bern einsetzen.
  4. Die grundsätzlichen Zielvorgaben unseres Kantons sind strikte einzuhalten. Der AFP richtet sich nach Vorgaben, die wir als Kantonsrat und Regierung definiert haben. Diese Vorgaben dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Ich erinnere hier nochmals an die fünf wichtigsten Punkte: Erstens, kein Anstieg der Staatsquote, d.h. das Verhältnis zwischen Staatsausgaben und Bruttoinlandproduktpunkt; zweitens, langfristige Senkung der Steuerquote, also die Steuerlast im Vergleich zum Einkommen; drittens, konkurrenzfähige Steuerung und Vermeidung von Steuererhöhungen, langfristig sogar Steuersenkungen; viertens, geringe Verschuldung und Bildung von freiem Eigenkapital; fünftens, ein ausgeglichenes Budget und eine ausgeglichene Erfolgsrechnung. Halten wir uns an diese Vorgaben, wenn wir Gesetze und Vorlagen in den vorberatenden Kommissionen diskutieren? Halten wir uns an diese Vorlagen während wir in diesem Saal Gesetze und Vorlagen bestimmen? Sie können sich selber eine Antwort geben. Ich glaube, wir tun das zu wenig. Als Folge muss dann die Regierung genau beim AFP den Saldo so zusammenstellen, dass eine schwarze Null daraus entsteht. Das ist nicht einfach und eine Gratwanderung. Mit diesem vorliegenden AFP schafft die Regierung aber diese Gratwanderung, im Wissen, dass es noch Luft hat, mehr Einsparungen vorzunehmen. Ein AFP ohne Bezug aus dem Eigenkapital zu präsentieren, wäre möglich. Übrigens sind auch Steuersenkungen planbar, vor allem, wenn man feststellt, dass die Steuerabschlüsse laufend deutlich besser sind, als budgetiert.
  5. Dieser Punkt kann die Bedeutung des AFP sehr stark relativieren, es geht um die Finanzlage der Spitäler: Wir haben eigentlich nicht ein Spitalproblem, unsere Spitäler funktionieren. Die Patientinnen und Patienten werden auf mehrheitlich hoher Qualität in einem modernen Umfeld behandelt und gepflegt. Wir verfügen über freundliches und gut ausgebildetes Personal, unsere Spitäler erhalten durchwegs auch gute Kritiken. Gerade darum hängen wir wahrscheinlich an diesen Spitälern. Doch wir haben ein Finanzproblem, und dies, weil unsere Spitäler ein Strukturproblem haben. Das Strukturproblem drückt auf die Finanzen und die Qualität dieser Spitäler. Wir müssen das Finanzproblem zwingend in den Griff bekommen. Umso mehr erstaunt es mich, dass die Finanzkommission, wohlgemerkt die Kommission, die mit Finanzspezialisten bestückt ist, dieses Problem fast vollumfänglich der Spitalkommission delegiert und kaum oder nicht diskutieren will. Diese Nachlässigkeit verstehe ich nicht. Den Gesundheitszustand der Spitäler verbessern wir nur, indem wir alle miteinander integrativ und koordiniert an Lösungsansätzen arbeiten.

Zusammenfassend kann ich aus finanzieller Sicht Folgendes abschliessen: Das Spitalproblem ist prioritär zu behandeln, der AFP ist gemäss den Vorgaben von Kanton und Regierung entsprechend in den Kommissionen integrativ zu behandeln und es ist zu prüfen, ob auf Grund der laufend besseren Steuereinnahmen Steuersenkungen grundsätzlich möglich sind. Die FDP-Fraktion, insbesondere die Delegation der Finanzkommission, werden sich in diesem Sinne auch weiterhin einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende AFP enthält genau jene Entwicklungen, vor welchen wir in den letzten Jahren immer wieder gewarnt haben. Es ist genau das eingetreten, was die SVP in den letzten Jahren immer wieder versucht hat, zu verhindern: Steigende Kosten beim Personalaufwand, bei den Gesundheitskosten, bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) und bei diversen Bauprojekten, z.B. dem Stadttheater St.Gallen. Wir haben in den vergangenen Beratungen zu Budgets und AFPs immer wieder zusätzliche Massnahmen gefordert, um das Ausgabenwachstum zu bremsen. Ebenfalls hat die SVP jeweils darauf hingewiesen, dass Einsparungen aufgrund der «Umsetzungsagenda Finanzperspektiven» von rund 30 Mio. Franken bei weitem nicht ausreichen werden. Die im AFP 2021-2023 aufgezeigten Defizite im Umfang von rund 500 Mio. Franken sollen nun mit Eigenkapitalbezügen gedeckt werden. Dies kommt für uns, wie bereits in den letzten Beratungen dargelegt, nicht in Frage. Das Eigenkapital hat den Zweck, ausserordentliche Ereignisse abzufangen und soll ein Polster für die Zukunft, für die nächste Generation, sein. Es müssen daher umgehend weitere Massnahmen getroffen werden, um den Haushalt wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Uns interessiert, was die Regierung beabsichtigt zu unternehmen, um der aufgezeigten Entwicklung entgegenzuwirken.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aktuell überwiegt die Freude über den stabilen Finanzhaushalt. Die Rechnung 2019 wird positiv abschliessen, und wir verfügen wieder über eine sehr solide Eigenkapitalbasis. Die Finanzpolitik der letzten Jahre – die ein ewiges Manövrieren zwischen den Extremforderungen von links und rechts war – trägt Früchte. Wir können deshalb die Steuerreform und die Ausfälle im Bundesfinanzausgleich ohne Sparpakete schultern. Eine saubere Leistung, auf die unser Rat stolz sein kann.

Leider hält die Freude nicht allzu lange an, denn wir stehen vor Jahren mit hohen Defiziten. Namentlich die ausufernden Staatsbeiträge, die über die Hälfte unseres Staatshaushaltes ausmachen, machen Bauchweh. Zwar ist die «Umsetzungsagenda Finanzperspektiven» gut aufgegleist und in Bearbeitung, doch noch bin ich nicht überzeugt, dass Regierung und Kantonsrat wirklich willens sind, das Wachstum der Staatsbeiträge zu bremsen und darauf zu verzichten, den steten Geldregen auf das eigene Umfeld immer weiter in die Höhe zu schrauben. Ebenfalls stark zu Buche schlagen, werden die Abschreibungen. So schön die hohe Investitionstätigkeit ist: Unsere Fraktion hätte sich von der Regierung mehr Mut zur Priorisierung erhofft. Doch unsere mahnenden Worte verhallten weitgehend ungehört. Jetzt bekommen wir dafür eine gesalzene Rechnung auf den Tisch.

Noch nicht auf dem Tisch ist die Rechnung im Bereich der Weiterentwicklung der Spitalverbunde. Hier ist die Unsicherheit auch in Bezug auf die Kantonsfinanzen enorm gross. Die Ausgangslage ist wie folgt: Folgt der Kantonsrat einigermassen dem Fahrplan und der bisherigen Linie der Regierung, sind die Mehrkosten einigermassen verkraftbar. Veranstalten wir stattdessen aber ein regionalpolitisches Wunschkonzert, hat die Spitalpolitik das Potenzial, den Kantonshaushalt ganz massiv und über lange Zeit in erhebliche Schieflage zu bringen. Im Fokus der Spitalpolitik muss ganz klar die gesundheitspolitische Perspektive sein. Doch vergessen wir dabei bitte auch unsere finanzpolitische Verantwortung nicht.

Unsere Fraktion nimmt die Herausforderungen an, die der AFP aufzeigt. Ziel muss aus unserer Sicht eine ausgewogene, verlässliche Finanzpolitik sein – d.h. keine Steuererhöhungen, aber auch keine Sparpakete. Wenn wir Mass halten, schaffen wir es, unserem Ziel eines leistungsfähigen Kantons mit moderater Steuerbelastung Schritt für Schritt näher zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

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17.2.2020Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 22. und 23. Januar 2020 den Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2023 in Anwesenheit der Departementsvorsteher unter Gerichtspräsidenten intensiv beraten. Der gemäss Art. 16d des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) jährlich auszuarbeitende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen:

  • Konsolidierte Zusammenstellung der zentralen Grundlagen für die mittelfristige Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen;
  • Übersichtliche Darstellung der mutmasslichen finanziellen Veränderungen in den kommenden Jahren;
  • Schaffung der notwendigen Grundlagen für mittelfristig orientierte finanzpolitische Entscheide und Vorgaben.

Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahr 2002 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den allgemeinen Rahmen des AFP. Der AFP hat also die Funktion, die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren aufzuzeigen. Und diese mutmassliche finanzielle Entwicklung sieht es alles andere als rosig aus. In den Jahren 2021 bis 2023 ergeben sich operative Plandefizite von 159,8 Mio. Franken im Jahr 2021, 173 Mio. Franken im Jahr 2022 und 167 Mio. Franken im Jahr 2023, die den Kanton St.Gallen vor sehr grosse Herausforderungen stellen.

Die negativen Rechnungsergebnisse sind laut Botschaft und Entwurf der Regierung hauptsächlich auf das Aufwandwachstum bei den Staatsbeiträgen zurückzuführen sowie auf Effekte auf der Einnahmenseite, namentlich dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz bzw. aus der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) des Bundes sowie des Systemwechsels beim Nationalen Finanzausgleich (NFA). Aus dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz bzw. aus der Umsetzung der STAF resultieren alleine für den Kanton St.Gallen Mindereinnahmen von gegen 70 Mio. Franken pro Jahr. Der Nettoertrag des Kantons St.Gallen aus dem NFA reduziert sich infolge des Systemwechsels nach Mitfinanzierung der Gemeinden auf gegen 40 Mio. Franken pro Jahr.

Eigenkapitalbezüge in dreistelliger Millionenhöhe, um die Defizite zu decken, können und dürfen keine langfristige Lösung sein. Sie dienen höchstens für eine kurzfristige Überbrückung. Zählt man die Plandefizite 2021 bis 2023 zusammen, so schmilzt das Eigenkapital des Kantons St.Gallen auf rund die Hälfte. Weitergehende Massnahmen sind dann zu prüfen, wenn sich die Planzahlen im Hinblick auf die kommenden Budgets bzw. die weiteren AFPs nicht massiv verbessern. Das Beratungsergebnis der Finanzkommission entnehmen Sie dem gelben Blatt. So beantragt Ihnen die Finanzkommission bei der Schattenrechnung der Gewinne der Schweizer Nationalbank mit den in Aussicht gestellten Beträgen zu rechnen. Das wird die Ergebnisse 2021 bis 2023 um 9,8 Mio. Franken, 17,4 Mio. Franken und 13 Mio. Franken verbessern.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020