Geschäft: XX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.20.01
TitelXX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung17.1.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf des Präsidiums vom 13. Januar 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 28. Mai 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
25.2.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.5.2020Gesamtabstimmung97Zustimmung0Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
20.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde bereits einiges durch die Vorredner erwähnt. Was nicht gesagt wurde, aber für unsere Fraktion sehr wichtig ist, es geht nicht nur um die Art und Weise, wo der Staatssekretär sitzt, auch nicht die eigentliche Funktion und Organisation, sondern es geht auch um Symbolik, nämlich in diesem Sinne senden wir mit der Überweisung dieser Vorlage ein Signal aus, dass es in diese Richtung geht, im Sinne von Stärkung dieses Rates, und dass dieser Rat auch so auftritt, dass er nicht einfach der verlängerte Arm ist sondern eigenständig. In diesem Sinne eine gute und wichtige Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und freut sich, dass diese Rollen geklärt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 97:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

[ Struktur] Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem der Kommissionspräsident sowie mein Vorredner die wichtigsten Punkte dieses Geschäfts schon erwähnt haben, möchte ich nicht weiter auf das Geschäft eintreten, sondern Sie eindringlich bitten, einzutreten bzw. der Vorlage zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen es, dass mit dieser Vorlage die Aufgabenteilung von Staatssekretär und Leiter Parlamentsdienste konsequenter gestaltet wird. Damit können wir die Gewaltenteilung klarer vollziehen und letztendlich das Parlament stärken.

Wie es der Kommissionspräsident ausgeführt hat, ist es jetzt der richtige Zeitpunkt für diese Änderungen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem XX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates sollen verschiedene Aufgaben an den Leiter der Parlamentsdienste übertragen werden, die bisher vom Staatssekretär erbracht worden sind. Damit werden die im Jahr 2016 weitgehend verselbständigten Parlamentsdienste weiter gestärkt und die Gewaltentrennung zwischen Parlament und Regierung noch konsequenter ausgestaltet. Der Wechsel im Amt des Staatsekretärs auf Beginn der Amtsdauer 2020/2024 ist ein idealer Zeitpunkt dafür.

In der Novembersession 2019 hiess der Kantonsrat die von allen Fraktionen eingereichte Motion 42.19.35 «Aufgabe und Rolle des Staatssekretärs klären» einstimmig gut. Dabei stellte das Präsidium ein zweistufiges Vorgehen zur Erfüllung des Motionsauftrags in Aussicht. In einem ersten Schritt soll das Geschäftsreglement des Kantonsrates auf Beginn der neuen Amtsdauer geändert werden, was ohne Zeitverzug in Angriff genommen werden muss. Im Bericht zur Mitte der Amtsdauer 2020/2024 wird das Präsidium Stellung nehmen, ob weitere Anpassungen notwendig und andere Rechtserlasse, wie beispielsweise das Staatsverwaltungsgesetz, geändert werden sollen.

Mit Botschaft und Entwurf vom 13. Januar 2020 nahm das Präsidium zum ersten Teil Stellung. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Dem Leiter der Parlamentsdienste wird die umfassende Verantwortung für die Aufgaben übertragen, die den Kantonsrat und seine Organe betreffen. Dies beinhaltet auch die Beratung des Kantonsratspräsidenten während den Sessionen, die Mitunterzeichnung der Kantonsratserlasse und kommt auch in der Stellung als Generalsekretär des Parlaments zum Ausdruck.
  2. Dem Staatsekretär kommt aufgrund des geltenden Kooperationsmodells jedoch weiterhin eine Scharnierfunktion zwischen Kantonsrat und Regierung zu, was auch die Teilnahme an Präsidiumssitzungen zu speziellen Fragen nicht ausschliesst.

Noch vor der Beratung der Botschaft durch die vorberatende Kommission nahm die Regierung in einem Brief vom 19. Februar 2020 zu verschiedenen Punkten – teils sehr kritisch – Stellung, so zur neuen Bezeichnung als Generalsekretär, der vorgesehenen Einsitznahme in die Generalsekretärenkonferenz der Verwaltung sowie zur Gehaltsfrage. Dass dieser Brief von der Regierungspräsidentin und vom Staatssekretär unterzeichnet wurde, ist mehr als eine formale Frage und bestätigt, dass die Doppelfunktion für Regierung und Parlament zu Loyalitätskonflikten führen kann. Das Präsidium nahm umgehend mit Brief vom 20. Februar 2020 Stellung und berief sich auf seine Kompetenz und Unabhängigkeit im eigenen Zuständigkeitsgebiet, signalisierte aber auch Kompromissbereitschaft, verschiedene Themen nochmals zu überdenken, wozu auch die Generalsekretärenkonferenz gehört, welche im Staatsverwaltungsgesetz geregelt ist und eine einvernehmliche Lösung erfordert.

Die Sitzung der vorberatenden Kommission fand am 26. Februar 2020 statt. Das Präsidium hatte als Vertreter den Staatsekretär und den Leiter der Parlamentsdienste bestimmt, wobei Lukas Schmucki sich am Sitzungstag aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig entschuldigen musste. Da aber der Vizepräsident des Kantonsrats als Mitglied seiner Fraktion an der Sitzung teilnahm, konnte er ebenfalls Informationen aus dem Präsidium vermitteln und Fragen aus den Diskussionen in der vorberatenden Kommission ins Präsidium mitnehmen. Das Präsidium nahm denn auch mit Brief vom 29. April 2020 gegenüber der vorberatenden Kommission Stellung. So wurde bestätigt, dass dem Leiter der Parlamentsdienste die Stellung eines Generalsekretärs des Kantonsrats zukommt, dass aber die offizielle Umbenennung eine Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes erfordere, wie auch dessen generelle Einsitznahme in die Generalsekretärenkonferenz, sofern dies weiterhin als zweckmässig beurteilt wird. Nicht auszuschliessen ist jedoch eine Teilnahme abhängig von den Themen, wird doch auch dem Generalsekretär der kantonalen Gerichte – ohne gesetzliche Regelung – Gastrecht gewährt.

Nachdem die Motion, wie erwähnt, einstimmig gutgeheissen wurde, überrascht es nicht, dass auch in der vorberatenden Kommission Einigkeit herrschte und die Botschaft von allen Fraktionen begrüsst und unterstützt wurde. Diskutiert wurde insbesondere das bereits erwähnte Thema des gegenseitigen Informationsaustausches in der neuen Organisation. Es gab jedoch keine Änderungsanträge. Die Sitzung konnte bereits vor Mittag beendet werden.

Es bedarf aber den guten Willen aller Beteiligten und die Gesprächsbereitschaft bei erstmaligen Situationen, dass dieser wichtige Schritt in die weitere Verselbständigung der Parlamentsdienste erfolgreich umgesetzt werden kann. Optimistisch stimmt, dass auch der neue Staatssekretär diese Änderungen mit trägt, wie an der Sitzung der vorberatenden Kommission informiert wurde.

Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession