Geschäft: Gebühren und Abgaben auf ökologische Investitionen im Gebäudebereich reduzieren
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.19.20 |
Titel | Gebühren und Abgaben auf ökologische Investitionen im Gebäudebereich reduzieren |
Art | KR Postulat |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 13.12.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.12.2019 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - 22.19.09 voKo VI. Nachtrag Energiegesetz | 3.4.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
18.5.2020 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung | 94 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 24 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Wenn bekannt ist, und ich glaube, das ist kein Verletzen des Kommissionsgeheimnis, dass dieses Postulat von der Kommission einstimmig beantragt wurde, dann müssen Sie davon ausgehen, dass auch die SVP-Delegation diesem Postulat in jener Form zugestimmt hat. Ich möchte deshalb Folgendes sagen, dass auch die Fraktion weitgehend geschlossen dahinter steht. Trotzdem erlauben Sie mir zu zwei Punkten. Eine Bemerkung bzw. eine Frage:
Deshalb wir die SVP-Fraktion der Gutheissung des Postulats fast geschlossen zustimmen. Hingegen diesen beiden Punkte bitte ich im Postulatsbericht Beachtung zu schenken und dazu Stellung zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Vorlage ist zuzustimmen. Die Regierung ihrerseits beantragt Gutheissung des Postulates mit geändertem Wortlauts. Der angepasste Wortlaut wird damit begründet, dass eine gesonderte Berichterstattung über den Postulatsauftrag nicht notwendig bleibt, sondern vielmehr eine Dokumentation im Rahmen des Budgetprozesses 2021 stattfinden soll. Dies ermöglicht letztlich auch eine departementsübergreifende Betrachtung. Sinn und Zweck des ursprünglichen Postulats bleibt die Absicht, ökologisch sinnvolle Investitionen im Gebäudebereich nicht zusätzlich durch Abgaben und Gebühren zu belasten. Ganz im Sinn der Haltung auch Anreize für ökologisch nachhaltige Sanierungen und Investitionen zu tätigen und damit natürlich auch die Eigeninitiative und die Motivation jedes Einzelnen und jeder Einzelnen ins Zentrum der Energiepolitik zu rücken, und nicht primär mit Verboten zu legiferieren. Insofern ist dem Postulat eine wichtige Bedeutung zuzuschreiben, auch wenn dies vielleicht prima vista so gar nicht erkennbar bleibt. Gebühren sind das Entgelt für eine vom Pflichtigen verursachte Amtshandlung. Sie sind in ihrer Höhe durch das Äquivalenzprinzip limitiert, d.h. der Umfang der staatlichen Leistung muss mit dem Nutzen oder mit dem Vorteil für den Gebührenpflichtigen in einem sachlichen und ursächlichen Zusammenhang letztlich auch stehen. Eine Abweichung bei diesem Prinzip sowie eine bevorzugte Behandlung für bestimmte Amtshandlungen ist sicher richtig und entsprechend auch angezeigt, soll die Energiepolitik gemäss dem politischen Willen auch in eine gewünschte Richtung gelenkt werden. Vorab ist es aber auch notwendig, dass eine Auslegeordnung gemacht wird, in welchen Bereichen des staatlichen Handelns entsprechende Gebühren erhoben werden. Die Regierung hält es für richtig, diese Fragestellungen im Rahmen des Budgetprozesses und departementsübergreifend zu beantworten. Dieser Weg ist durchaus nachvollziehbar, es darf hingegen in diesem Kontext natürlich nicht vergessen werden, dass es beim Gegenstand dieses Postulates natürlich nicht in erster Linie um Fragen der Budgetierung von Einnahmen und Ausgaben geht, sondern dass es letztlich auch darum geht, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, damit Gebühren tatsächlich auch rechtlich richtig eine Reduktion erfahren können. Für uns ist noch ganz wichtig, im Titel des Postulates ist erwähnt, dass es sich um Reduktion von Gebühren handelt. Das ist in der Begründung auch entsprechend so ausgeführt. Aber im geänderten Wortlaut des Postulates gemäss Antrag der Regierung wurde der Terminus «Reduktion» so nicht mehr verwendet. Wir gehen ganz klar davon aus, dass ist ja auch die Ursache des entsprechenden Postulates, dass wir hier auch den Abklärungsgegenstand in dieser Weise interpretieren, dass es sich um Reduktionen der entsprechenden Gebühren handelt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion ): legt seine Interessenbindung als Präsident des Hauseigentümerverbandes des Kantons St.Gallen (HEV) offen. FDP-Fraktion und HEV sind mit dem Antrag der Regierung auf dem roten Blatt einverstanden. Wir finden das eine sinnvolle Stossrichtung. Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass natürlich auch das Schätzungswesen irgendwann angesehen werden muss. Die Gebäudeschätzungen sind oftmals Grundlage für die Bemessung der Abgaben und auch der Gebühren und Abgaben. Es ist natürlich unsinnig, wenn man einen Hauseigentümer, der energetische Sanierungen macht, dann mit einer höheren Gebäudeschätzung bestraft bzw. mit höheren Abgaben. In diesem Sinne begrüssen wir diesen Prüfauftrag sehr und sind gespannt auf die Ergebnisse und noch mehr auf die dadurch erhofften Wirkungen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Beschluss | [Strukturelement auf 04:25:52 vorverschieben] Der Kantonsrat heisst das Pmit 94:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Postulat ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident, stellt Eintreten auf das Postulat fest. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): ??? Gebühren auf ökologischen Investitionen führen oft zu einer unnötigen Verteuerungen der eigentlich wünschbaren Erneuerungen. So führt z.B. eine Solaranlage, die auf einem Dach montiert wird zu einem höheren Wert der Liegenschaft und damit in gewissen Gemeinden automatisch zu einer höheren Abwassergebühr. Das ist stossend und nicht zielführend. Auch ist die Zuständigkeit für die Erhebung dieser Gebühren und Abgaben zum Teil beim Kanton und teils bei den Gemeinden. Will man die ökologischen Investitionen im Gebäudebereich fördern, und das ist das erklärte Ziel des VI. Nachtrages zum Energiegesetz, so kann eine kleine Massnahme auch sein, dass Gebühren bei solchen Investitionen reduziert oder ganz fallen gelassen werden. Es braucht deshalb in einem ersten Schritt eine Auslegeordnung über die Gebühren und Zuständigkeiten, die bei Gebäudeinvestitionen zur Verringerung des CO₂-Ausstosses und dann eine gezielte Reduktion derjenigen Gebühren, die eine Investition in die Ökologie des Gebäudebereichs hemmen könnten. Wir begrüssen es auch, dass die Regierung uns im Rahmen des Budgets 2021 darüber informieren möchte. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |
18.5.2020 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung des Postulats mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |