Geschäft: Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.11
TitelNachtrag zum Planungs- und Baugesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.12.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 25. November 2019
AllgemeinInformation der Regierung vom 26. Mai 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 20. Mai 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 31. Januar 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. September 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Dezember 2019
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 18. Mai 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.12.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2020Eintreten86Zustimmung14Ablehnung20
20.5.2020Schlussabstimmung89Zustimmung16Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 86:14 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage ein.



Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich danke Ihnen, dass Sie diese Vorlage mehrheitlich gut aufgenommen haben und bereit sind, auf diese Botschaft und auf diese Gesetzesänderung einzutreten.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser einfachen Änderung in den Übergangsbestimmungen ein aktuelles Problem, das wir heute bei den Gemeinden bzw. bei den Bauwilligen haben, lösen können.

Es handelt sich nicht um eine Schlaumeierei oder Zwängerei. Die Herausforderungen, welche die Gemeinden mit einer Gesamtrevision haben, sind anspruchsvoll. Sie braucht Zeit. Sie braucht insbesondere auch Zeit wegen der erforderlichen Partizipation, die man machen muss. Ich empfehle den Gemeinden auch, das intensiv mit ihren Leuten zu besprechen, denn sonst entsteht ein riesiges Ausmass von Rechtsmitteln und damit kommen wir auch nicht weiter. Ich erkenne die Problematik der Gemeinden und deshalb sind auch viele schon daran, diese Themen aufzunehmen. Aber es braucht Zeit, Blumer-Gossau, diese Lösungen zu finden.

Ich muss Ihnen auch ehrlich sagen, diese Gesamtrevision ist deshalb besonders anspruchsvoll, weil sie aus einem Zusammenspiel vom neuem Richtplan mit einer neuen Philosophie und einem neuen Baugesetz besteht. Und dieses Zusammenspiel ist für alle Involvierten sehr anspruchsvoll. Die Involvierten sind insbesondere natürlich die Gemeinden, aber ich kann Ihnen sagen, auch der Kanton ist gefordert, auch unsere Leute sind gefordert. Blumer-Gossau, ich kann Sie trösten, die sind im Moment nicht am Däumchen drehen, die sind massiv gefordert. Aber wir kommen jetzt in ein neues Feld, und da sind sich selbst versierte Ortsplaner nicht mehr ganz sicher, was gilt, denn wir haben eine neue gesetzliche Grundlage und wir haben einen neuen Richtplan. Hier muss man zuerst herausfinden, was stimmt. Das ist sehr sehr anspruchsvoll.

Auch die Planer, die Experten, die die Gemeinden herbeiziehen, sind gefordert und finden nicht so schnell die einfache Lösung, weil das Ganze, da stimme ich Bartholet-Schwarzmann-Oberbüren zu, für die Gemeinden und den Kanton wirklich komplex ist. Deshalb brauchen wir hier Zeit, um vorwärts zu kommen. Ich bin überzeugt, dass alle Gemeinden diese Aufgabe angehen wollen, da sie dies auch müssen. Einige sind schon recht weit und einige haben sie schon abgeschlossen. Hier von einer Schlaumeierei oder Zwängerei zu sprechen, wäre falsch. Es ist eine punktuell gezielte Lösung, die das aktuelle Problem löst.

Ich habe in der vorberatenden Kommission erklärt, dass Sie im Rahmen der Junisession 2020 – nachdem wir die Analyse gemacht haben – eine schriftliche Information der Regierung über das weitere Vorgehen erhalten. Dieser Vorschlag wurde von der vorberatenden Kommission meines Erachtens gut aufgenommen. Wir werden jetzt diesen Weg beschreiten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Thema ist tatsächlich komplex. Mit der Einführung des neuen PBG haben sich die Grundlagen komplett verändert. Es gibt keine Ausnützungsziffer mehr, der grosse Grenzabstand ist weggefallen, verschiedene weitere Vorschriften haben sich inhaltlich und konzeptionell komplett verändert. Es ist jetzt die grosse Aufgabe für die politischen Gemeinden, diese veränderten Rahmenbedingungen auf das kommunale Recht zu adaptieren. Sie können das nicht so einfach adaptieren, indem Sie Aussagen machen, dass unter Umständen auch in einem kommunalen Baureglement die Ausnützungsziffer komplett nicht mehr gilt, sondern Sie müssen sich Überlegungen machen, ob Sie vielleicht eine Baumassenziffer wollen oder wie wird die Situation geregelt, wenn es keinen grossen Grenzabstand mehr gibt. In diesem Kontext muss jede Gemeinde, die seriös vorgeht, in die einzelnen Quartiere gehen und Beurteilungen, wie eine Entwicklung in diesem Quartier letztlich auch passieren soll, und wie sie die entsprechenden Rahmenbedingungen gestalten möchten, so dass eine gewünschte Entwicklung in diesem Quartier tatsächlich passieren kann und soll. Das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Prozess. Dieser Prozess braucht auf der einen Seite Zeit und auf der anderen Seite braucht er auch die Einbindung der Bevölkerung selber. Dafür müssen Sie die Meinung der Bevölkerung abholen, zu diesem Thema müssen Gespräche geführt werden. Es ist eine Realität, wenn Sie Entscheidungen fällen, die die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer betreffen, dass man relativ schnell auch in Rechtsmittelverfahren verfangen ist. Sie müssen Ihre Planungsgrundlage dem Kanton zur Einsichtnahme und Anhörung zustellen. Hier handelt es sich um schwierige, komplexe Themen. In diesem Sinne bin ich wirklich absolut davon überzeugt, dass wir dieses neue Instrument auch im Rahmen dieses Nachtrages brauchen, damit wir auch in dieser Zeitspanne von zehn Jahren in der Lage sind, planerisch auch grundsätzliche Entscheide zu treffen, die natürlich letztlich auch in einer Gesamtbeurteilung, in einer Gesamtortsplanungsrevision kongruent mit den Entscheiden, die dort getroffen werden, sind. Darum brauchen wir dieses Instrument wirklich, es ist wesentlich für die Gemeinde.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Spoerlé-Ebnat-Kappel zu Blumer-Gossau: Ich muss konstatieren, dass Sie aufgrund ihres Votums ganz offensichtlich keine Kenntnis über die Abläufe und die Möglichkeiten einer Gemeinde haben. Was Sie ausführen von Zeitschinderei usw. ist ein blanker Hohn. Offensichtlich wissen Sie nicht, wie lange es dauern kann, eine Zonenplanänderung unter Mitwirkung der Bevölkerung umzusetzen. Nur schon allein der Umstand, dass die Rekursverfahren völlig in der Luft hängen in Bezug auf die Länge ihrer Dauer, macht Ihre Aussage unzulässig.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Oberuzwil: legt ihre Interessen als Gemeindepräsidentin von Niederbüren offen.

Aus Sicht der Gemeinden handelt es sich hier um einen wichtigen Nachtragt zum PBG. Mit diesem Nachtrag haben wir eine Rechtssicherheit. Blumer-St.Gallen möchte ich das Geschäft aus Sicht der Gemeinden erklären: Es ist nicht so einfach, das zu handhaben auf der Gemeinde und es ist nicht so, dass die Gemeinden das auf die lange Bank schieben wollen. Die Gemeinden, mit denen ich Kontakt habe, sind intensiv daran. Aber es ist sehr viel zu tun auf der Gemeinde, wir müssen die Bevölkerung mit einbeziehen und zehn Jahre sind eine kurze Zeit, die sehr schnell vergehen wird.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir lösen das Problem nicht, in dem wir es vor uns her schieben. Wir müssen die Gemeinden dazu anhalten, diese zehn Jahre zu nutzen und möglichst vor Ablauf dieser zehn Jahre zum Abschluss zu kommen.

Wenn ich heute eine Zwischenbilanz ziehe, dann sieht das so aus: Ein Viertel dieser zehn Jahre ist verstrichen – Ende März genau gesagt –, es bleiben noch drei Viertel. Wenn ich auf der Liste der verschiedenen Gemeinden nachschauen, was bisher bereits passiert ist, so zeigt sich hier ein erfreuliches Bild. Die allermeisten Gemeinden haben diesen Prozess gestartet, viele sind schon in der Vorprüfung, einige haben das Ganze bereits erledigt, haben auch den Mitwirkungsprozess eingeläutet oder bereits hinter sich. Es gibt auf dieser Liste aber auch 19 Gemeinden, wo noch gar nichts passiert. Bei der Vorbereitung ist noch nicht einmal eine Notiz drin. Nur, entspricht diese Liste offensichtlich gar nicht der Wahrheit. So haben mich jetzt der gleich heute morgen mehrere Ratsmitglieder darauf angesprochen, dass in ihrer Gemeinde auch bereits Vorbereitungen getroffen wurden, die aber auf dieser Liste noch nicht eingezeichnet sind. Hier ist offensichtlich die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton nicht optimal. Das lässt sich verbessern, das muss man aber auch sofort angehen.

Für mich ist das ein weiteres Indiz dafür, dass hier auf Zeit gespielt wird. Zum Teil bei den Gemeinden, es gibt ein paar, die sind hier wirklich zu wenig weit, vielleicht aber auch beim Kanton, indem er da zu wenig schnell vorwärtsmacht, Vorprüfungen erledigt und den Gemeinden auch Unterstützung gewährt um vorwärts zu kommen. Bemühen wir uns doch, diese Anpassungen jetzt an die Hand zu nehmen und nicht das Problem vor uns her zu schieben. Es ist leicht absehbar, wenn wir jetzt wieder altes Recht zulassen, so besteht die grosse Gefahr, dass auch nach Ablauf dieser zehn Jahre verschiedene Gemeinden nicht dort sind, wo sie sein müssten, und dann wird diese Frist nochmals verlängert. Das macht die Sache nicht besser, sondern schlechter. Das gibt auch nicht Rechtssicherheit, sondern es gibt zusätzliche Verwirrung und führt zu Juristenfutter, aber das ist nicht das Ziel. Wir müssen darauf achten, dass die Gemeinden schnell vorankommen. Da braucht es die Unterstützung des Kantons, und die soll gewährt werden, indem die Zusammenarbeit verbessert wird, aber jetzt das Ganze auf die lange Bank zu schieben, ist der falsche Weg. Darum bitte ich Sie, nicht auf dieses Verzögerungsmanöver, das hier zur Diskussion steht, eintreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Spoerlé-Ebnat-Kappel (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Ebnat-Kappel und Baukommissionspräsident.

Die SVP-Fraktion begrüsst diesen I. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz sehr, bleibt doch durch diesen den Gemeinden und auch dem Kanton in dieser Übergangsphase die Handlungsfähigkeit erhalten.

In den Übergangsbestimmungen zum am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen neuen Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist festgelegt, innert welcher Frist die Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) an das neue Recht anpassen müssen. Diese Aufgaben lassen sich leider nicht so schnell realisieren, wie es von der SP-GRÜ-Fraktion gewünscht würde. Nicht ausdrücklich geregelt ist dagegen, ob und wie weit die bestehenden Rahmennutzungspläne vor der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanungen teilweise geändert werden dürfen. Mit dem vorliegenden Nachtrag zum PBG sollen teilweise Änderungen der bestehenden kommunalen Rahmennutzungspläne für alle Zonenarten vor der gesamthaften Anpassung ans PBG grundsätzlich erlaubt sein. Allerdings dürfen diese, und das ist doch wichtig, diesem neuen PBG nicht widersprechen oder entgegenlaufen. Wir spüren diese Blockade gerade in den Gemeinden sehr. Es ist für die weitere Entwicklung der Gemeinde wichtig, dass dieser I. Nachtrag auch eine Mehrheit findet, denn hier handelt es sich um eine wichtige Änderung bzw. Klärung, die insbesondere die Gemeinden, letztlich aber auch dem Kanton helfen, auch in dieser Übergangsphase handlungsfähig zu bleiben.



Weitere sich aufdrängende Anpassungen im PBG sollen in einem zweiten oder weiteren Nachtrag angebracht werden, welche noch in diesem Jahr zur Behandlung kommen sollten. Diese Vorzeichen lassen auch den Schluss zu, dass das neue PBG nicht die gewünschte Qualität hat oder hatte und leider noch einige Nachbesserungen braucht, bis es auch gewinnbringend angewendet werden kann.





Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind ganz klar der Auffassung, dass wird diese Änderung brauchen, weil wir uns sonst in einem planungsrechtlichen Stillstand befinden.

Es ist eigentlich eine Binsenwahrheit, und das Bundesgericht hat diese Binsenwahrheit in mehreren Entscheiden seit vielen Jahren immer wieder betont, wenn sich Verhältnisse oder Bedürfnisse ändern oder geändert haben, müssen Nutzungspläne sowie Bau- und Zonenreglemente überprüft und angepasst werden können. Das ist eigentlich bundesrechtlich klar. Wir hatten kein Verständnis, und haben das auch in der Kommission aufgeführt, dass im Kreisschreiben des Baudepartementes hier eine andere Auffassung eingenommen wurde. Das ist die Auslegung einiger Juristen, es gibt andere namhafte Baujuristen, die diese Anpassung so oder so jederzeit als möglich erachten. Aber es ist nun mal so, deshalb haben wir nun diese Änderung. Wir brauchen sie dringend, um hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Selbstverständlich muss bei der Beurteilung solcher Zonenplanänderungen eine Interessenabwägung erfolgen. Es gibt nie nur ein Interesse, welches bei Plananpassungen entscheidend ist, sondern es muss eine Gesamtinteressenabwägung erfolgen. Selbstverständlich gibt es auch zeitlich Elemente. Es gibt hier seit vielen Jahren, er ist etwa 30-jährig, den Leitentscheid der Gemeinde Herisau, den das Bundesgericht in Bezug auf die zeitlichen Anforderungen an die Anpassung von Nutzungsplänen gemacht hat.

Wir sind klar für Eintreten. Es ist notwendig diesen Nachtrag vorzunehmen und wir teilen auch die Auffassung des CVP-GLP-Sprechers, dass im PBG weitere Anpassungen oder Revisionsarbeiten erforderlich sind. Diese Frage soll aber in weiteren Nachträgen erfolgen und nicht mit dem vorliegenden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Legt seine Interessen als Mitglied des Stadtrats Altstätten offen.

Bei der Gesamtrevision des PBG war die Vereinfachung der Administration und der rechtlichen Vorgaben ein Ziel. Zwischenzeitlich mussten wir feststellen, dass das Ziel dieser Grundidee der Vereinfachung dieser Vorgehensweise nicht oder nicht überall erreicht wurde. Mit diesem nun zu behandelnden Nachtrag wurde ein Problem vom Übergangsrecht bezüglich Raumnutzungspläne erkannt. Ob mit diesem Nachtrag das Problem effektiv gelöst wird oder ob mit der Lösung allenfalls eine neue Baustelle geschaffen wird, lässt sich durchaus diskutieren. Nichts desto trotz ist dieses Vorgehen sinnvoll und nötig. Da aber auch die weiteren Baustellen im PBG zeitnah gelöst werden müssen, ist es uns ein grosses Anliegen, dass weitere Nachträge rasch erarbeitet und dem Parlament vorgelegt werden. Nur so schaffen wir ein sinnvolles, umsetzbares Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Bereits im Kantonsrat haben wir gegen die Überweisung der Motion 42.18.04 «Planungs- und Baugesetz: Handlungsspielraum der Gemeinden stärken» gestimmt. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das neue PBG nun greifen muss und die Gemeinden ihre Anstrengungen zur Anpassung der Ortsplanung ans neue Gesetz forcieren sollen. Die unseres Erachtens zu lange Übergangsfrist von zehn Jahren muss ja nicht völlig ausgeschöpft werden. Auch gibt es genügend Möglichkeiten, wie die Gemeinden bereits Änderungen nach dem neuen Recht vornehmen können. Für uns ist dieser Nachtrag denn auch widersprüchlich. Einerseits wird von den Gemeinden explizit eine neue Gesamtschau verlangt und diese muss eingehalten werden, damit sie Teilzonenpläne nach altem Recht erlassen dürfen. Die künftige Gesamtrevision darf dabei aber auch nicht präjudiziert werden. Andererseits fehlt ja nach neuem PBG gerade diese Gesamtschau und man möchte deshalb nach altem Recht weitermachen. Diesen Widerspruch, diese Schlaumeierei, dieses Weiterpflegen des alten Baugesetzes über die Hintertüre, lehnen wir klar ab.

Wir sehen auch, dass die Übergangsbestimmungen des PBG nicht ganz wasserdicht geregelt sind, wie die Gemeinden bis zum Inkrafttreten ihrer revidierten Rahmennutzungspläne, d.h. ihrer kommunalen Bauordnung sowie des Zonenplans vorgehen sollen und dürfen. Solch lange Übergangsfristen sind problematisch und es braucht einen vernünftigen Umgang damit bzw. eine schnelle Umsetzung wie die längstmögliche Dauer von zehn Jahren. Es darf auf keinen Fall sein, dass einfach das alte Baugesetz für die nächsten acht Jahre zur Anwendung kommt und dann die Frist zur Anpassung verlängert werden muss. Genau dieser Gefahr, oder in den Augen einiger Kantonsräte vielleicht sogar Absicht, wird Vorschub geleistet, wenn wir dem vorliegenden Nachtrag zustimmen. Die Regierung hat ja bereits im Jahr 2017 mit dem Kreisschreiben «Übergangsrechtliche Bestimmungen» im PBG den Spielraum aufgezeigt, der in dieser Übergangszeit möglich sein soll, und dies ist nicht nichts. So führt die Regierung in diesem Schreiben aus: «Konkret sind vorgezogene Anpassungen des Rahmennutzungsplanes an das PBG denkbar, wenn eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen oder eine Schwerpunktzone geschaffen werden soll.» Auch Regelungen für eine bestimmte Zone. z.B. eine Arbeitszone, sind heute bereits möglich, sofern diese Regelung eben nicht nur eine Einzelparzelle betrifft, sondern die gesamte Arbeitszone. Mit der heute vorgeschlagenen Regelung wird ein sehr grosses Scheunentor geöffnet, das es den Gemeinden noch jahrelang ermöglicht, nach altem Recht Teilzonenpläne zu erlassen.

Für uns ist dieser Nachtrag eine Zwängerei der Kreise, die das neue PBG nicht anwenden wollen. Dies unterstützen wir nicht und sind deshalb gegen Eintreten. Wir begrüssen es aber, dass sich dieser Nachtrag nur auf das formelle Übergangsrecht beschränkt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil: das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Gull-Flums, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich gehe davon aus, dass wir heute bei der Beratung des Planungs- und Baugesetzes nicht die grossen Diskussionen haben werden, wie beim Energiegesetz. Vielleicht stehen diese uns noch bevor, aber nicht heute.

Die vorberatende Kommission hat sich am 23. Januar 2020 zu einer Sitzung zum Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz getroffen. Von Seite des zuständigen Baudepartementes haben Regierungsrat Marc Mächler, Generalsekretär Kurt Signer und der Leiter des Rechtsdienstes des Baudepartementes, Niklaus Eichbaum teilgenommen. Von den Parlamentsdiensten wurden wir unterstützt von Aline Tobler und Sandra Stefanovic.

Nach einer Einführung in die Vorlage durch Regierungsrat Mächler wurde die Vorlage durch einige fiktive Beispiele konkretisiert. Anschliessend wurde die Botschaft und Entwurf der Regierung 'Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG) vom 10. Dezember 2019 behandelt.

Das neue Planungs- und Baugesetz ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Dazu gibt es Übergangsbestimmungen, die insbesondere die Gemeinden verpflichten, ihre Richtpläne, Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren an das neue Recht anzupassen. Nicht klar geregelt ist jedoch, ob kommunale Nutzungspläne vor ihrer gesamthaften Anpassung an das neue PBG nach altem oder allenfalls neuem Recht teilweise geändert werden dürfen. Der jetzt vorliegende Nachtrag zum PBG soll diese Klärung herbeiführen und geht auf die am 13. Juni 2018 vom Kantonsrat verabschiedete Motion 42.18.04 «Planungs- und Baugesetz: Handlungsspielraum der Gemeinden stärken» zurück. Mit diesem Nachtrag wären Teilzonenpläne auf der Basis des alten Rechts während der Übergangsfrist möglich. Und genau dies würde den hauptsächlichen Bedenken entgegenwirken, dass die Gemeinden bzw. letztlich auch der Kanton, mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen in ihrer Weiterentwicklung über einen längeren Zeitraum, nämlich während der Übergangsfrist von zehn Jahren, blockiert sind. Der vorliegende Nachtrag konzentriert sich ausschliesslich auf dieses Thema. Es geht also einerseits um eine rechtliche Klärung und andererseits darum, dass mit dieser Klärung den Gemeinden bzw. dem Kanton in der Übergangsfrist eine gewisse Flexibilität und ein Gestaltungsspielraum gegeben wird. Weitere, sich seit dem Vollzugsbeginn des PBG aufdrängenden materielle Änderungen, sollen gesamthaft in einem zweiten Nachtrag, bzw. weiteren Nachträgen, behandelt werden.

Bei der Beratung der Botschaft wurde deutlich, dass die Gemeinden auch nach der Annahme dieses Nachtrags keinesfalls einen Freipass für raumplanerische Massnahmen erhalten. Einerseits bleiben die bundesrechtlichen Bestimmungen bestehen und andererseits müssen Teilzonenpläne einer Gesamtsicht unterzogen werden und sie dürfen für die nachfolgende Gesamtrevision von Richtplan und Zonenplan kein Präjudiz darstellen.

Auch auf den Aspekt der Verantwortlichkeit der Gemeinden für das Vorantreiben des Gesamtrevisionsprozesses wurde in der Diskussion eingehend eingegangen. Verschiedene Gemeindevertreter haben dabei den laufenden Gesamtrevisionsprozess ihrer Gemeinden geschildert. Es wurde dabei deutlich, dass schon alleine die Entwicklung einer Strategie zur Innenverdichtung, die Erarbeitung von Richtplanentwurf, Zonenplan und Baureglement oder die Gewässerraumfestlegung anspruchsvolle Aufgaben darstellen. Ebenso herausfordernd ist der Einbezug und die Mitwirkung der verschiedenen Anspruchsgruppen und der Bevölkerung in diesen Prozess. Hinzu kommen die notwendigen Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren mit dem Kanton sowie die wahrscheinlich in den meisten Gemeinden unausweichlichen Rechtsmittelverfahren. So wird ein auf den ersten Blick lange erscheinender Zeitraum von zehn Jahren plötzlich kurz. Zudem können die Gemeinden durch die wahrscheinlichen Rechtsmittelverfahren die Dauer des Gesamtrevisionsprozesses nur beschränkt selber beeinflussen und bestimmen. Die Vertreter des Baudepartementes haben dahingehend informiert, dass sich alle 77 St.Galler Gemeinden mit dem Prozess der Gesamtrevision der Ortsplanung auseinandersetzen.

In der allgemeinen Diskussion überwog denn auch die Ansicht, dass diese rechtliche Klärung notwendig ist und wir uns im Kanton St.Gallen in einer schwierigen Thematik nicht unnötigerweise noch zusätzliche Fesseln anlegen müssen. Eine Minderheit äusserte hingegen Bedenken, dass dieser Nachtrag das neue Planungs- und Baugesetz aushebeln könnte oder zumindest die konsequente Umsetzung zeitlich verzögert werde.

In der Spezialdiskussion wurde ein Antrag zu Art. 175a bezüglich der Einhaltung von übergeordneten Gesetzen noch präziser zu formulieren, wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt. In den Diskussionen über einen allfälligen Auftrag an die Regierung wurde deutlich, dass weitere Verbesserungen am neuen PBG dringlich sind. Die angestrebten Ziele, Baugesuchsverfahren schlanker, schneller und kostengünstiger abzuwickeln, konnten bisher nicht erreicht werden. Auf einen Auftrag wurde letztlich trotzdem verzichtet. Hingegen wird Regierungsrat Mächler in einer späteren Erklärung noch aufzeigen, wie die weiteren Optimierungsschritte zeitlich erfolgen sollen.

Ich bedanke mich bei den Kommissionsmitgliedern für die konstruktiven Diskussionen und bei den Vertretern des Baudepartementes und der parlamentarischen Dienste für die Unterstützung. Die vorberatende Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 12:3 Stimmen beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
20.5.2020Wortmeldung

Der Vorlage ist zuzustimmen.

Mit der SP-GRÜ-Fraktion haben wir schon einige Diskussionen geführt. Ich darf auch eine Arbeitsgruppe zu diesem neuen PBG mit Vertretern von Gemeinden und des Kantons leiten.

Ich bin etwas überrascht, dass genau von der SP-GRÜ-Seite die Nichtzustimmung kommt, denn an vorderster Front für diesen I. Nachtrag des PBG hat die künftige Kantonsrätin und heutige Stadträtin Maria Pappa, ich glaube, sie gehört der SP an, klar votiert, denn sie kann ohne diesen Nachtrag nicht mehr arbeiten. Und nicht zuletzt dank ihrem immer wieder klaren Druck, den sie gemacht hat, haben wir und politisch bis hier hin in den Kantonsrat dafür eingesetzt, dass man diese Übergangsthematik anders bzw. aus Sicht explizit der Stadt St.Gallen besser regeln kann. Ich glaube nach wie vor, die SP ist die stärkste politische Macht in der Stadt St.Gallen, und genau die haben das explizit gewünscht. Darum habe ich jetzt ein gewisses Missverständnis, aber das ändert nichts an meinem und unserem Abstimmungsverhalten. Wir werden dem zustimmen. Es ist ja auch bereits in Aussicht gestellt, dass das PBG weitere Nachträge erhalten wird. Wir wissen, dass bereits in der Junisession mit einem blauen Blatt darüber informiert. Das haben wir in dieser vorberatenden Kommission bereits ausführlich diskutiert.

Also wenn Sie der Stadt St.Gallen einen Gefallen tun möchten, und ich bin wahrscheinlich jetzt der Letzte, der hier explizit der Stadt St.Gallen helfen muss, ohne dazu Nachwehen vorzunehmen, dann müssten Sie jetzt ja Stimmen. Die Landgemeinden haben weniger ein Problem, ob dieser Nachtrag kommt oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Wir haben uns bereits beim Eintreten gewehrt und gesagt, das sei eine überflüssige Vorlage. Wir wollten nicht eintreten und während der Kommissionsarbeit konnten wir nicht überzeugt davon werden, dass das wirklich eine nötige dringende Vorlage ist.

Es ist für uns nach wie vor eine Zwängerei derjenigen Kreise, die das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) einfach möglichst lange noch nicht einführen wollen.

Das neue Planungs- und Baugesetz soll nun endlich greifen und das möchten wir möglichst schnell umgesetzt sehen. Auch gibt es bereits heute genügend Möglichkeiten, wie die Gemeinden bereits jetzt Änderungen nach neuem Recht vornehmen können, auch wenn sie das PBG noch nicht völlig umgesetzt haben.

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird ein sehr grosses Scheunentor geöffnet, dass es den Gremien noch jahrelang ermöglicht nach altem Recht Teilzonenpläne zu erlassen. Diese lange Übergangszeit wird nun zum Problem. Mit dieser Vorlage befürchten wir, dass sich die Umsetzung des PBG verlangsamt, da jetzt der Druck wegfällt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz mit 89:16 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Beschluss



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession