Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.12
TitelIII. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.12.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Botschaft BerichtBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Dezember 2019
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 22. Dezember 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 20. Mai 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.5.2020Schlussabstimmung111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage 22.19.14 ist nicht einzutreten.

Ich habe im allgemeinen Eintreten bereits dargelegt, welches die Gründe sind für die SP-GRÜ-Fraktion, warum wir auf dieses Geschäft nicht eintreten wollen. Ich möchte gern etwas ergänzen.

Wir können davon ausgehen, dass die Schulträger im Kanton St.Gallen miteinbezogen wurden bezüglich dieser geplanten Massnahmen. Wir alle als Mitglieder des Kantonsrates haben einen Brief vom Verband der St.Galler Volksschulträger und vom Verband Privater Sonderschulträger des Kantons St.Gallen erhalten, wo sie doch sehr dezidiert und klar Stellung nehmen und dieses Geschäft kritisieren.

Ich möchte gerne einen entscheidenden Satz aus diesem Schreiben vom 27. Februar 2020 der Volksschulträger zitieren: «Wir befürchten, dass durch die Einführung der Gemeindepauschale dringend notwendige Platzierungen in Sonderschulen mit einem Internat zusätzlich erschwert werden, und dass anstelle von fachlichen Erwägungen vermehrt finanzielle Überlegungen in den Vordergrund rücken. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Ansicht, dass dieses Geschäft inhaltlich nicht passt und da nützt es auch nichts, Regierungsrat Würth, wenn Sie jetzt ins Feld führen, dass wir doch jetzt die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen haben und bitte nicht mehr an diesem Paket rütteln sollen. Doch, der Kantonsrat muss vollends auch inhaltlich von dem was wir hier beschliessen vollends überzeugt sein, das trifft in diesem Fall nicht zu. Ich habe im Eintreten auch von anderen Fraktionen Zweifel gehört. Wir meinen, hier wird etwas vorgeschlagen, das inhaltlich Konsequenzen haben wird, die wir nicht mittragen können, darum sind wir der Ansicht, dass wir auf dieses Geschäft nicht eintreten sollen und die Regierung soll bitte anderweitig diesen Ausfall zusammen mit den Gemeinden kompensieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Es geht beim III. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung um ein Geschäft aus der Umsetzungsagenda der Finanzperspektiven.

Mit diesem schliessen wir das Programm ab und sind mit der vorgelegten Version einverstanden.

Bei den nächsten vier Geschäften geht es ja um Geschäfte, die aus dem strukturierten Dialog heraus entstanden sind. Der strukturierter Dialog fand statt zwischen Kanton und Gemeinden. Auch wenn wir hier einzelne Fragen in der Kommission geäussert haben, da haben sich Kanton und Gemeinden gefunden und dem stimmen wir somit zu, werden auch Anträgen auf Nichteintreten usw. nicht zustimmen. Wir sind für Eintreten.

Beim Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung geht es darum, dass wir das Geschäft der Erhöhung der Kinderzulagen, die in der Behandlung der Steuervorlage STAF und dem STAF-Kompromiss entschieden wurden, dass man es jetzt so umsetzt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Auf die Vorlage 22.19.14 ist nicht einzutreten.

Ich erlaube mir nach dem Regierungsrat zu sprechen, weil mir aufgefallen ist, dass er uns Zahlen präsentiert und rein finanziell argumentiert hat. Das ist ja genau das, was in diesem soeben zitierten Schreiben als Gefahr dargestellt wird. Diese Gefahr, dass finanzielle Überlegungen überwiegen und dabei die fachlichen und pädagogischen Überlegungen zu kurze kommen. Genau diese Gefahr ist jetzt eingetroffen. Darum bitte ich Sie wirklich, hier nicht einzutreten. Das kann nicht sein, dass auf Kosten von Kindern, die eine fachlich adäquate Behandlung verdient haben, hier ein Gesetz beschlossen wird, damit das in Zukunft nicht mehr oder nicht mehr im gewohnten Masse wie wir es bisher gehabt haben möglich ist.

Also diese Gefahr ist real. Es darf nicht sein, dass man auf Kosten von Schülerinnen und Schülern, die Massnahmen zugute haben, hier ein Paket schnürt, dass sie in Zukunft benachteiligen wird. Denken Sie an die pädagogischen und fachlichen Argumente und nicht nur, wie es der Bildungschef vorhin gemacht hat, an die finanziellen Überlegungen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission tritt auf den XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

[ Beschluss anstelle der Regiewortmeldung der Ratsleitung ] Der Kantonsrat tritt auf die sechs Vorlagen in zweiter Lesung ein.

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage 22.19.14 ist einzutreten.

Ich möchte micht noch ganz kurz über die Eintretensdebatte seitens der Kommission kundtun.

Die vorberatende Kommission hat sich bei diesem Geschäft, welches dem Kanton Einsparungen von 5,9 Mio. Frankne bringt, mit 11:4 Stimmen für Eintreten ausgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den III. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung mit 111:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf die sechs Vorlagen in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium und die vorberatenden Kommission beantragen, die zweite Lesung morgen Mittwoch durchzuführen. Ich stelle fest, dass dieser Antrag nicht bestritten wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Mit dem vorliegenden Nachtrag soll die Möglichkeit zur Aufnahme auf die Pflegeliste geschaffen werden und die Finanzierungsgrundlage auf Menschen mit Behinderungen angepasst werden.

Ich werde das Resultat der Abstimmungen nach den entsprechenden Voten bekannt geben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Struktur

Die Spezialdiskussion zu 22.19.12

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf 01:38:20 vorverschieben]

Der Kantonsrat tritt mit Stimmen auf den Nachtrag ... (22.19.15) ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 81:25 Stimmen auf den Nachtrag ... (22.19.14) ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Vorsteher Bildungsdepartement: Ich präzisiere. die Kontaktgruppe VSGP wird präsidiert seitens des Kantonsrates durch Kilian Losser und an diesen Sitzungen ist immer der SGV durch ihren Präsidenten vertreten. Er war immer zu gegen, als wir das beraten haben und hat natürlich die Position des SGV eingebracht, und die war eben nicht ablehnend bis auf den Tag vorberatenden Kommissionssitzung, als dann dieses Schreiben kam.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Bitte entschuldigen Sie, dass ich nach dem Bildungschef spreche. Ich möchte aber eine Aussage von ihm korrigieren. Es hätte nämlich der Eindruck entstehen können, der Schulgemeindeverband, vertreten durch Gemeindepräsident und Kollege Kilian Looser, wäre an diesem Geschäft beteiligt gewesen. Der SGV war teilweise in diesem Prozess involviert, aber Kilian Looser vertritt den VSGP und nicht den SGV.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Vorsteher Bildungsdepartement: Auf die Vorlage 22.19.14 ist einzutreten.

Ich möchte gerne in Ergänzung zu den Ausführungen von Regierungsrat Würth einige Ausführungen machen, aber natürlich auch spezifisch zur Kritik, die seitens der SP-GRÜ-Fraktion besteht.

Zum einen entspricht diese Erhöhung der Sonderschulpauschale für Internatsplätze dem Sonderpädagogikkonzept. Ein sehr umfassendes Konzept, das wir vor einigen Jahren verabschiedet haben, für die Regelung im Sonderschulbereich neu für den Kanton St.Gallen. Dort haben wir einen Grundsatz verfolgt. Der Grundsatz sah vor, das Internatsplätze zugunsten von Tagessonderschulen reduziert werden sollen bzw ganz klar eine Förderung von Tagesschulplätzen, so dass Schülerinnen und Schüler möglichst am Abend nach Hause gehen können – das ist im Sinne aller Beteiligten. Diese Erhöhung entspricht absolut diesem Grundsatz dieses Konzepts.

Dann ist weiter darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Kanton auch nicht schulische Heimaufenthalte haben, verfügt durch die KESB in der Zuständigkeit des Departement des Innern. Dort haben wir auch einen Verteilschlüssel der Kosten der nicht schulischen Heimaufenthalte, und der sieht zwei Drittel bei den Gemeinden und ein Drittel beim Kanton vor. Bei den schulischen Heimaufenthalten (Internat) haben wir genau den umgekehrten Schlüssel. 28 Prozent liegen jetzt bei den Gemeinden und 72 Prozent beim Kanton. Wenn wir hier jetzt eine Erhöhung dieser Sonderschulpauschale für Internatsplätze machen, haben wir eine leichte Annährung aufs Finanzierungsverhältnis für nicht schulische Heimaufenthalte. Das wird dann 43 Prozent Gemeinde und immer noch 57 Prozent Kanton. Sie sehen, wir haben dort eine Annäherung an ein System das wird dort seit vielen Tagen haben. Ich mag mich nicht erinnern, dass das irgendwann von irgendjemand kritisiert wurde. Das machen wir hier jetzt ähnlich bei den schulischen Internatsplätzen.

Was auch noch ins Feld geführt wird seitens der SP-GRÜ-Fraktion, dass mit dieser Erhöhung die Solidarität nun verloren geht. Ein Internat Platz kostet 130'000 Franken. Wir erhöhen von 36'000 auf 56'000 Franken. Sie sehen selber, diese Solidarität wird absolut immer noch gewährleistet. Wir machen hier eine massvolle Differenzierung, die absolut verhältnismässig ist. Daher macht diese Massnahme hier absolut Sinn.

Ein Wort betreffend der Stellungnahme des Schulgemeindeverbandes: Wir haben ja über längere Zeit in Begleitung des Finanzdepartementes diese Massnahme ausgehandelt, auch zusammen mit dem Verband der St.Galler Volksschulträger (SGV), auch anlässig der Kontaktgruppe, die durch Kantonsrat Kilian Looser präsidiert wird. Wir haben das immer wieder behandelt mit dem Einverständnis des Schulgemeindeverbandes. Diese Stellungnahme, die Sie zitieren, ist am Morgen der vorberatenden Kommission eingetroffen. Diese schriftliche Stellungnahmen, die derart ablehnend war, war bis zum Tage der Sitzung inexistent. Etwas Anderes ist die Stellungnahme der privaten Sonderschulen. Die haben bereits ein Jahr zuvor gesagt, dass sie mit dieser Erhöhung nicht einverstanden sind. Dies ist zu unterscheiden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

[Strukturelement auf 01:17:19 vorverschieben]

Vorsteher des Finanzdepartementes: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich möchte noch zwei, drei Bemerkungen allgemeiner Natur zu dieser wichtigen Vorlage machen, die aus drei Elementen besteht, wie Sie auch schon ausgeführt haben:

  1. ein Restelemente aus der Umsetzungsagenda;
  2. der sogenannte strukturierten Dialog;
  3. die Vorlage Kita

Wir haben 2012 einen sehr umfassenden Bericht gemacht, gemeinsam Regierung und Gemeinden, über die Aufgabenerfüllung und Aufgabenteilung. Wir haben dann gesagt, wir analysieren diesen Bericht, schauen was ist erledigt und was ist noch nicht erledigt und weil es ist noch nicht erledigt und stellten dort auch fest, dass einiges in der Zwischenzeit bereits wiederum bereinigt wurde, dass wir aber auch noch da und dort Handlungsbedarf haben, so sind wir sehr ergebnisoffen in dieser Übung eingestiegen, und so haben wir uns dann nach verschiedenen Diskussionen auf diese Gesetzesvorlagen verständig, die wir Ihnen unterbreiten und die unseres Erachtens wirklich ausgewogen sind. Natürlic, es wurde jetzt vorhin nochmals erwähnt, dass es Kritik gibt, insbesondere im Bildungsbereich bei den Sonderschulpauschalen und auch beim Lehrmittelverlag. Bei den Sonderschulpauschalen möchte ich Ihnen einfach zu Bedenken geben, dass wir natürlich auch versucht haben, die Anreize zu analysieren und zu schauen, wo müsste man justieren, damit auch seitens der Leistungsempfänger/-erbringer die richtigen Anreize gesetzt sind. Da haben wir festgestellt, dass der Preis genau gleich ist, unabhängig davon, wie die Unterbringungsform ist, sei dies ein Tagesinternat oder ein durchgehendes Internat. Diese Internatspauschale ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Wie haben miteinander die Auffassung vertreten, dass eine gewisse Preisdifferenzierung sinnvoll ist, weil ja auch die Kosten logischerweise unterschiedlich strukturiert sind, ob sie ein Internat haben oder nicht.

Beim Lehrmittelverlag haben wir natürlich gesehen, dass die heutige Situation sehr speziell ist, in dem im Grunde genommen die Besteller die Träger der Volksschule sind, also die Gemeinden, die Schulgemeinden und der Finanzierer vollumfänglich der Kanton. Jetzt kann man sagen, das sei eine saubere Ordnung, aber natürlich ist es ein ziemlich krasses Beispiel einer unsachgemässen Aufgaben- und Finanzierungsverteilung. Aber, und das verstehen wir auch, es ist natürlich noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es ist der Einstieg in eine neue Lösung. Das haben wir auch in der Vorlage dargelegt, dass man nun zuerst einmal während drei Jahren in einem Projekt die verschiedenen offenen Fragen klärt und dann die komplexen Themen, die der Bildungschef nachher sicher auch noch beleuchten wird, was dann zu einem guten Ergebnis führt. Das ist ein Einstieg und noch nicht die Schlusslösung, aber es ist eine sinnvolle Sache, wenn wir hier beim Thema Lehrmittel nun Veränderungen anvisieren.

Insgesamt möchte ich festhalten, dass die Positionen, die wir nun diskutieren, hier in den Aufgaben- und Finanzplänen berücksichtigt sind. Es ist nicht so, dass jetzt noch etwas zur Entlastung dazu kommt, sondern das wurde bereits berücksichtigt. Das heisst mit anderen Worten, wenn wir irgendwelche Korrekturen machen würden, dann hätte dies logischerweise Auswirkungen auf den Haushalt, auf die Aufgaben- und Finanzplänen und logischerweise wissen Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage die Problematik sich ja zugespitzt und nicht entschärft hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie sehr, auf diesem Pfad zu bleiben, der wirklich in vielen Sitzungen aufbereitet wurde. Vom Ergebnis ist nicht jeder hier im Saal restlos überzeugt, dafür habe ich auch Verständnis, aber in der Summe sieht man doch dass das nach den geführten Diskussionen tragfähig ist. Ich wäre Ihnen namens der Regierung wirklich verbunden, wenn wir dieses gute Verhandlungsergebnis zwischen Kanton und Gemeinden nun auch in definitives Recht überführen überführen können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Da bereits Vorredner einiges gesagt haben, beschränke ich mich auf einige wesentliche Punkte.

Im Projekt «Strukturierter Dialog» haben sich der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden darauf verständigt, die sich abzeichnenden Mindererträge aus den Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich gemeinsam zu tragen. Dabei wurde eine jährliche Gemeindebeteiligung von 24 Mio. Franken vereinbart. Da die Gemeinden gemäss Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» zu 50 Prozent die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von 5 Mio. Franken zu finanzieren haben, wurde die finanzielle Zielvorgabe im strukturierten Dialog auf 26,5 Mio. Franken erhöht. Auf die Gemeinden kommen somit Kosten von rund 52 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner zu, was im Beispiel der Gemeinde Oberuzwil rund 2,7 Steuerfussprozente ausmacht es ist also nicht ganz unwesentlich.

Die Vorlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindepräsidentenvereinigung VSGP erarbeitet. Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton soll so durch strukturelle Veränderungen angepasst werden. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen und Synergiegewinne in der Aufgabenerfüllung. Die CVP-GLP-Fraktion steht hinter dieser Vorlage.

Zum III. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung: Es ist richtig, dass die Finanzierung angepasste wird. Ich denke, ich muss dazu keine weiteren Ausführungen mehr machen.

Zum IV. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung: Auch hier ist es richtig, diese Aufgabenteilung der Kosten alleine auf die Gemeinden zu verschieben und die geteilten Zuständigkeiten aufzuheben.

Zum XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Auch diese Vorlage haben wir intensiv in der Fraktion diskutiert und besprochen. Klar gibt es gewisse Kritik an dieser Aufgabenteilung oder an dieser Kostenverschiebung, wir sind jedoch der Ansicht, dass es in dieser gesamten Vorlage richtig ist, diese so zu behalten und auf eine Verschiebungen bzw. auf ein Nichteintreten zu verzichten und keine Verteilung der Steuern bei den juristischen Personen zu verändern. Es ist sicher so, dass die Kritik berechtigt ist und es zu einer Ablehnung kam, weil bei kleinen Gemeinden der jährliche Beitrag über 1 Steuerfussprozent ausmachen kann und allenfalls so auf die entsprechenden Schülerinnen oder Schülerin bzw. die Familie geschlossen werden könne. Weitere Kritik wurde bei uns in der Fraktion auch vorgebracht, da Gemeinde aus finanziellen Gründen auf eine Platzierung im Sonderschulinternat verzichten könnten. Die Erfahrung meiner Kolleginnen und Kollegen hat allerdings gezeigt, dass dies nie der Fall war. Deshalb schliesst sich die CVP-GLP-Fraktion grossmehrheitlich der Variante der Regierung an.

Zum XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Auch hier ist sicher eine gewisse Kritik angebracht. Auch hier hat die Fraktion beschlossen sich grossmehrheitlich dem Antrag der Regierung anzuschliessen.

Das grösste finanzielle Paket für die Gemeinden ist der IX. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Die Kostenverlagerung vom Kanton zu den Gemeinden umfasst 14,9 Mio. Franken, Es ist sicher richtig, dass zu berücksichtigen gilt, dass es sich hier um sehr dynamische Beiträge handelt, die in Zukunft weiter massiv ansteigen werden.

Zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: Auch hier wurde eine gewisse Kritik angebracht, da die Gemeinden einheitlich pro Schülerin und Schüler profitieren, auch wenn die heutigen Leistungen und Angebote sehr unterschiedlich sind. Zentral dieser Vorlage ist jedoch, und das war auch zentrales Thema der vorberatenden Kommission bzw. auch der Fraktion, dass die Gelder im Umfang von 5 Mio. Franken zur Senkung der Elternbeiträge auch wirklich verwendet werden und auf keinen Fall für die Senkung der Gemeindebeiträge. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Verteilung von 5 Mio. Franken einfach und zweckmässig sein muss, dass am Schluss nicht der Verwaltungsaufwand höher ist als die Verteilsumme.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Delegation): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Bericht der Regierung vom 22. Dezember 2015 «Langfristige Finanzperspektiven» war die Basis die Kostenentwicklung des Kantons zu analysieren und zu optimieren. Aus der Sicht der FDP-Fraktion ein sehr wichtiger Schritt. Im Budget 2019 kamen mit dem beschlossenen Paket 1 der Umsetzungsagenda der langfristigen Finanzperspektiven bereits erste Massnahmen zum Tragen. Die Entlastungsvorgaben vom Kantonsrat von 24 Mio. Franken sind zwar im Teil bereits erreicht, werden durch das in Aussicht geplante Paket 2 weiter erzielt. Die FDP-Fraktion schätzt die Arbeit der Regierung für die weitere Ausarbeitung von zusätzlichen Massnahmen. Die hier dargelegten finanziellen Massnahmen zeigen sich in sehr vielen Bereichen: im Pflegebereich, in der Volksschule und bei der obligatorischen Krankenkassenprämie. Der Volksentscheid «Ja zu STAF» beinhaltet auch soziale Ausgleichsmassnahmen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen von den erhöhten Kinder- und Ausbildungszulagen sollen gemäss dem unbestrittenen Kantonsratbeschluss in die kantonalen Beiträge der Familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung fliessen. Sicherlich entspricht es der Vorstellung aller Parteien, hierfür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Gerne gehe ich nun in meinem Eintretensvotum auf ein paar einzelne Punkte der Vorlage ein, die unserer Fraktion wichtig erscheinen.

Nachtrag zum Gesetz der Pflegefinanzierun: Wir begrüssen einen Nachtrag bei der Pflegefinanzierung bezüglich Abrechnung der Pflegeleistungen bei Menschen mit Behinderungen. Es ist in der Tat ein grosses Defizit, dass für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung die Abrechnung von Pflegeleistungen nicht nach dem Prinzip der Pflegefinanzierung möglich ist. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind anders konzipiert als Alters- und Pflegeheime. Es soll kein Heimwechsel aufgrund der Abrechnung von Pflegeleistungen mehr stattfinden. Die FDP-Fraktion stimmt dem III. Nachtrag zum Gesetz der Pflegefinanzierung zu. So ermöglichen wir erwachsenen Menschen mit Behinderungen und zusätzlichem Pflegebedarf unabhängig von ihrem Alter in einer adäquaten Einrichtung zu wohnen, insbesondere vor allem beim III. Nachtrag des Gesetz der Pflegefinanzierung fällt diese Kostenverrechnung dort an, wo sie auch bei Menschen ohne Behinderungen anfallt.

Ebenfalls erachten wir die Abwicklung der Durchführungskosten der Pflegefinanzierung bei den Gemeinden als sinnvoll.

Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass die Regierung als Folge vom strukturierten Dialog die 24 Mio. Franken nicht rein durch pauschale Beiträge der Gemeinden sondern durch gezielte Massnahmen vorsieht.

Sonderschulen: Die neue Kostenverteilung bei den Sonderschulen hat auch bei uns Fragen und Diskussionen aufgeworfen, wie z.B. die Frage der Kostenbelastung, oder dass bei kleinen Gemeinden eventuell ein gesellschaftlicher belastender Druck auf die betroffenen Familien stehen könnte. Die Argumente pro überwiegt jedoch. Grossmehrheitlich spricht sich die FDP für den Vorschlag der Regierung aus.

Lehrmittel: Die FDP-Fraktion befürwortet die Mitfinanzierung der Lehrmittel durch die Gemeinden. Die FDP-Fraktion möchte jedoch sichergestellt haben, dass weiterhin einheitliche obligatorische Lehrmittel über den Kanton gelten. Dies garantiert auch die Basis, dass man bezüglich Lehrmittel auch mit anderen deutschsprachigen Kantonen in Verhandlung stehen kann. Die gesetzliche Vorgabe, den Lehrmittelverlag mit eigenen Rechnung auf Vollkostenbasis umzustellen, ist realistisch. Beispiel für dieses Modell ist die Weiterbildungsabteilung der Berufsschule.

IX. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung der Krankenversicherung. Diese Vorlage entspricht einer Anpassung an die Änderung des Bundesgesetzes und wird zur Folge schrittweise umgesetzt.

Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: Es ist der FDP-Fraktion ein sehr wichtiges Anliegen, Massnahmen gegen den Fachkräftemangel zu ergreifen, sei es vermehrt Fachkräfte auszubilden, Fachkräfte zu gewinnen oder ganz wichtig, Fachkräfte zu halten. Die Vorlage «Gesetz über die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung gibt vielen Familien die Möglichkeit für beide Elternteile Beruf und Familie zu vereinbaren. Wir unterstützen den Vorschlag der Regierung. Er ist klar, zielorientiert, mit einem schlanken administrativen Aufwand.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen 22.19.14 und 22.19.15 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlagen 22.19.12, 22.19.13, 22.19.16 und 22.19.17 ist einzutreten. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

26 Mio. Franken, um so viel geht es in diesen sechs Vorlagen dieser Sammelbotschaft. Der kantonale Finanzhaushalt wird entlastet bzw. Kanton und Gemeinden tragen die Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich und den Folgen der Familieninitiative gemeinsam.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist im Grundsatz einverstanden, dass man mit einer noch konsequenteren Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden erreichen soll. Leider gelingt das nicht bei allen Vorlagen. Gerade zwei Vorschläge im Schulbereich erfüllen diese Zielsetzung nicht. Im Gegenteil, es werden Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu vermischt, was nicht nachvollziehbar ist. Die SP-GRÜ-Fraktion beantragen darum, auf die Vorlagen 22.19.14 und 22.19.15 nicht einzutreten.

Die Einführung einer Gemeindepauschale für die Sonderschulinternate lehnt die SP-GRÜ-Fraktion ab. Wir teilen die kritische Haltung des Verbands der St.Galler Volksschulträger, der sich klar geäussert hat. Mit einer Erhöhung der Pauschalen bei Sonderschulinternaten riskieren wir, dass notwendige Platzierungen nicht gemacht werden, oder dass Platzierungen in den Gemeinden mindestens öfters zu einem Politikum werden. Wir beantragen darum Nichteintreten und dass die Finanzierung dieser insgesamt 5,9 Mio. Franken dieser Teilvorlage anderweitig sicherzustellen ist. Es bietet sich hier eine Verschiebung der Gemeindeanteile am Steuerertrag der juristischen Personen zum Kanton an. Diesen Mechanismus hatten wir auch schon anderweitig angewendet.

Die Mitfinanzierung dieser Lehrmittel durch die Gemeinden macht aus unserer Sicht ebenfalls wenig Sinn. Sollten sich die Gemeinden an den Lehrmittelkosten beteiligen, werden die Gemeinden zu Mitzahlerinnen, sobald die Forderung nach Mitsprache bei Inhalt und Auswahl der Lehrmittel stellen. Die Finanzierung der 4,6 Mio. Franken ist ebenfalls durch eine Verschiebung der Gemeindeanteile am Steuerertrag der juristischen Personen zum Kanton auszugleichen.

Mit den vier weiteren Vorlagen sind wir einverstanden mit einer Ergänzung: Der Kantonsbeitrag zur Förderung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung ist ganz sicher zentral für die Senkung der Elterntarife in den Gemeinden. Die finanzielle Belastung der Eltern im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ist zu hoch. Im Kanton St.Gallen bezahlen die Eltern durchschnittlich zwei Drittel der Kosten der externen Kinderbetreuung. Die SP-GRÜ-Fraktion begrüsst darum die Zielsetzung des Kantons, die Kostenanteile der Eltern zu senken. Der Kantonsbeitrag ist explizit ergänzend zu Beiträgen der Gemeinde. Er hilft so, dass die Drittbetreuungskosten der Eltern effektiv gesenkt werden können. Leider berücksichtigt der Verteilschlüssel die Quantität und auch die Qualität der Angebote in den Gemeinden nicht. Gemeinden mit einem bescheidenen Angebot erfüllen zwar die Anspruchsvoraussetzungen, erhalten mit dem vorgesehenen Verteilschlüssel jedoch überproportional hohe Kantonsbeiträge. Die Eltern würden so in höchst unterschiedlichem Ausmass von den Tarifvergünstigen profitieren. Das geht unseres Erachtens nicht. Der geringe Aufwand der Gemeinden für die Gesuchstellung rechtfertigt diese grossen Verwerfungen in den Beiträgen nicht. Wir beantragen darum, dass der Kantonsbeitrag auch, mindestens teilweise, die Vollkosten der Betreuungsangebote in den Gemeinden berücksichtigt. Wir haben dazu ein graues Blatt eingereicht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission befasste sich mit der Gesetzgebungsvorlage im Bereich der Finanz und Familienpolitik, die fünf Gesetznachträge sowie ein neues Gesetz beinhaltet. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf alle Gesetzesvorlagen der Sammelvorlage einzutreten. Im Zentrum stehen Anpassungen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Förderung der Kinderbetreuung.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich am 28. Februar 2020 zur tägigen Beratung getroffen. An der Sitzung waren folgende Personen anwesend nebst der Kommission:

Von Seiten des Finanzdepartementes

  • Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher
  • Flavio Büsser, Generalsekretär
  • Niklaus Fuchs, Ökonom / Projektleiter

Von Seiten des Bildungsdepartementes

  • Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher
  • Jürg Raschle, Generalsekretär

Von Seiten des Departementes des Innern

  • Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher
  • Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales
  • Rainer Hochreutener, Leiter Dienststelle Controlling, IVSE und Informatik
  • Roger Zahner, Leiter Abteilung Kinder und Jugend

Von Seiten des Gesundheitsdepartementes

Peter Altherr, Leiter Amt für Gesundheitsversorgung

Geschäftsführung / Protokoll der Parlamentsdienste

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste
  • Beat Müggler, stv. Geschäftsführer, Parlamentsdienste


Kernelemente der Botschaft: Die Elemente der Sammelvorlage stammen aus den Projekten Umsetzungsagenda, Finanzperspektiven, strukturierter Dialog mit den Gemeinden und der Förderung der Familien und schulergänzenden Kinderbetreuung. Die Vorlage umfasst die Anpassung des Pflegefinanzierungsgesetzes, des Volksschulgesetzes sowie die Einführungsgesetze zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Zudem soll ein neues Gesetz über die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung geschaffen werden.

Der Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» wurde im Jahr 2016 vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen. Bezugnehmend auf diesen Bericht hat die Regierung beschlossen, die Steuerung der bedeutendsten Staatsbeiträge sowie die Entwicklung weiterer relevanter Haushaltspositionen zu analysieren und zu optimieren. Mit dem Budget 2019 wurde durch den Kantonsrat die Umsetzung eines ersten Pakets genehmigt. Um die Entlastungsvorgaben des Kantonsrates zu erreichen, wird mit der Sammelvorlage die Abrechnung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung nach Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagen, was eine Anpassung des Pflegefinanzierungsgesetzes bedingt.

Im Projekt «Strukturierter Dialog» haben sich der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden darauf verständigt, die sich abzeichnenden Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzierungsausgleich gemeinsam zu tragen. Dabei wurde eine jährliche Gesamtbeteiligung von 24 Mio. Franken vereinbart. Da gemäss Auftrag des Kantonsrats der Zusammenhang mit dem Kantonsratsbeschluss über die Gesetzgebungsinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» bzw. dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz die Beiträge für Familien und schulergänzende Kinderbetreuung von 5 Mio. Franken zu 50 Prozent durch die Gemeinden zu finanzieren sind, wurde die finanzielle Zielvorgabe im strukturierten Dialog von den erwähnten ursprünglich 24 Mio. Franken auf neu 26,5 Mio. Franken erhöht.

Durch strukturelle Anpassungen und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinde und Kanton soll Effizienzsteigerungen und Synergiegewinne in der Aufgabenerfüllen ermöglicht werden. Die verfassungsmässigen Prinzipien der Aufgabenzuteilung sollen stärker berücksichtigt werden. Mit diesem Massnahmenpaket kann die erwähnte Zielvorgabe von 26,5 Mio. Franken ab dem Jahr 2022 erfüllt und der Kanton entsprechend finanziell entlastet werden.

Als weiteres Element sieht die Sammelvorlage eine Verbesserung in der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vor, wofür ein neues Gesetz geschaffen wurde. Ich werde im Anschluss an die allgemeine Eintretensdiskussion zu den jeweiligen einzelnen Geschäften die Stimmenverhältnisse aus der Kommission und die wichtigsten Punkte aus den einzelnen Geschäften jeweils kundtun, nachdem mir der Präsident des Rates das Wort erteilt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession