Geschäft: IV. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.13
TitelIV. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.12.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Dezember 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 20. Mai 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 22. Dezember 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.5.2020Schlussabstimmung111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung mit 111:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

[ Struktur] Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium und die vorberatenden Kommission beantragen, die zweite Lesung morgen Mittwoch durchzuführen. Ich stelle fest, dass dieser Antrag nicht bestritten wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Hier geht es um die Übertragung der Durchführungskosten an die Gemeinden. Die Pflegefinanzierung wird vom Kanton St.Gallen zentral über die SVA und anhand von Zweigstellen in den Gemeinden abgewickelt. Damit können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die gesamte Durchführungskosten der stationären Pflegefinanzierung an die Gemeinden übertragen werden. Die Einsparung für den Kanton beträgen hier 1,1 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession