Geschäft: XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.14
TitelXXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.12.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Dezember 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
AntragAntrag Etterlin-Rorschach / Frick-Buchs / Hess-Balgach zu Art. 39bis vom 19. Mai 2020
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2020
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 25. Mai 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 4. Juni 2020
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion vom 18. Mai 2020
ErlassIn der Gesetzessammmlung veröffentlicht am 27. Juli 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.5.2020Eintreten81Zustimmung25Ablehnung14
19.5.2020Art. 39bis58Zustimmung42Ablehnung20
20.5.2020Rückkommensantrag Etterlin-Rorschach106Zustimmung6Ablehnung8
20.5.2020Rückweisung von Art. 39bis an die vorberatende Kommission110Zustimmung1Ablehnung9
6.4.2020Schlussabstimmung111Zustimmung2Ablehnung7
6.3.2020Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 39bis Abs. 3 Satz 1105Zustimmung4Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich nehme es vorweg, die grosse Mehrhei unsere Fraktion ist für Eintreten in zweiter Lesung auf die Vorlagen 22.19.14 und 22.19.15. Als Gemeindepräsident bin ich direkt bzw. ist meine Gemeinde von diesen Erlassen betroffen.

Die Regierung unterbreitet einen ganzen Reigen von Gesetzesanpassungen sowie ein neues Gesetz im Bereich Finanz- und Familienpolitik. Nachdem der Kantonsrat in zweiter Lesung den XXII. und XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz an die vorberatende Kommission zurückgewiesen hat, arbeitete das Finanz- und Bildungsdepartement vier weitere Varianten aus. Im Zentrum stand, dass die Globalbilanz, die zwischen der Regierung und den Gemeinden ausgehandelt wurde, stimmt. So sind es primär Finanz- und keine Bildungsvorlagen, obwohl bildungspolitische Überlegungen den Ausschlag zur Rückweisung gaben.

Zum XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Im Zentrum der Diskussion stand die Höhe der Beiträge für Sonderschüler in Internaten. Eine Unterscheidung in den Kosten hätte aus ökonomischen Gründen durchaus Sinn gemacht. Verschiedene Vertreter unserer Fraktion hätten denn auch gerne den ursprünglichen Vorschlag der Regierung beibehalten. Dennoch unterstützt die grosse Mehrheit der Fraktion den ausgehandelten Vorschlag und unterstützt das Eintreten in zweiter Lesung und anschliessend in der Zustimmung.

Zum XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Dieser wird unverändert in zweiter Lesung zum Eintreten und zur Genehmigung empfohlen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat setzt die in der Aufräumsession ausgesetzte zweite Lesung des Geschäfts fort. Die Frage des Eintretens stellt sich daher nicht mehr.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion ): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir danken der Regierung und den Mitarbeitenden des Bildungs- und Finanzdepartementes, dass sie nach dem Rückkommensantrag und der Rückweisung des Geschäfts in die vorberatende Kommission und so kurzer Frist vier Varianten zu neuen Finanzierung der Sonderschulen erarbeitet haben.

Wie bereits in unserem ersten Votum bei der ersten Lesung zu diesem Geschäft möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der neue Kostenverteiler bei den Sonderschulen auch bei der FDP-Fraktion Fragen und Diskussionen aufgeworfen hat.

Die FDP-Fraktion hat Verständnis für die Befürchtungen, dass eventuell Entscheide für Schülerinnen und Schüler bezüglich Sonderbeschulung anhand des Kostenaufwands erfolgen könnten und nicht nach dem Wohl des Schüler oder der Schülerin. Mit dem Regierungsvorschlag Variante 2 werden alle Sonderschulpauschalen generell von 36'000 auf 40'000 Franken erhöht. Die Solidarität unter den Gemeinden für die Finanzierung der Schulformen wird beibehalten und Entscheide zwischen Tages- und Internatsschulen sind nicht befangen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Dem Kompromiss ist zuzustimmen.

An der letzten Session gab die massive Erhöhung der Kostenpauschale für interne Sonderbeschulungen von 36'000 auf 56'000 Franken pro Jahr und Kind Anlass für die Rückweisung an die vorberatende Kommission. Die Gründe, die wir damals ausführten, waren insbesondere, dasss eine ausgewiesene Sonderbeschulung von einem benachteiligten Kind. primär als persönliches und privates Schicksal zu gelten hat und die Grenzen für finanzielle Anreizsysteme erreicht bzw. damit überschritten waren. Eine weitere Aufweichung der innerkantonalen Solidarität bezüglich Finanzierung der Sonderbeschulungen war ebenfalls Thema dieser Debatte.

Wir hatten in der Debatte angeboten, anstelle der massiven Erhöhung der internen Sonderbeschulungskosten die Lehrmittelkosten inskünftig vollständig durch die Schulträger zu übernehmen. Dies hätte den klaren Vorteil gehabt, dass die Kostenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden sehe gleichwertig hätte erfolgen können. Jetzt gibt es leider mit dem ausgehandelten Kompromiss massive Verzerrungen zulasten von Standortgemeinden und Zentren.

Der ausgehandelte Kompromiss in der vorberatenden Kommission tragen wir jedoch mit. Wir danken Ihnen für die Unterstützung. Gleichzeitig erlauben wir uns den Hinweis, dass die alleinige Steuerung der Sonderschulkosten durch das Bildungsdepartement nun kritisch wird, weil die Schulträger und die Gemeinden nun mehr 50 Prozent der gesamten Sonderschulkosten finanzieren.

Wir erlauben uns den zweiten wichtigen Hinweis zur Vorlage 22.19.15, dass vom Bildungsdepartement dann erwartet wird, dass das Projekt «Lehrmittel» zügig in Angriff genommen wird, damit dieses tatsächlich bis 2023 abgeschlossen wird und nicht von der Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist Gebrauch gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
4.6.2020Beschluss

[verschieben auf relativ 04:04:30]

Der Kantonsrat erlässt den ... mit 111:2 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

[verschieben auf relativ 00:48:41]

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 105:4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

[ Sprecher Cozzio-Uzwil einfügen ]

Ratspräsidentn: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Nach Absprache mit dem Finanzchef ergreife ich das Wort, weil es doch um Bildungsfragen geht. Aber was Sie schon auch richtig festgestellt haben, dass wir hier jetzt wieder eine Bildungsmassnahme besprechen, die monetäre Wirkung auf den Kanton bzw. die Gemeinden hat. Das war bereits das erste Mal so, als wir die Sonderschulpauschale vor einigen Jahren von 21'000 auf 24'000 Franken und dann auf 36'000 Franken erhöht haben. Heute reden wir darüber, dass wir das weiter erhöhen.

Ich möchte Sie informieren, was wir auch in der Zwischenzeit gemacht haben. Sie mögen sich erinnern, anlässlich der letzten Session wurde darauf hingewiesen, gerade auch die Rücksprachen mit den Beteiligten der Schulwelt im Bereich Sonderschulen, das wir diesen Austausch nochmals suchen. Wir haben das gemacht. Ich habe eine Rückmeldung des Schulgemeindeverbandes. Der Schulgemeindeverband hat sich nochmals dahingehend geäussert, dass er eher die Lösung darin gesehen hätte, dass die Lehrmittel vollständig durch die Gemeinden übernommen würden. Aber in diesem Fall, und wenn wir dem Rechnung tragen wollen, dann wollen wir doch auch berücksichtigen, was der Verband Privater Sonderschulen zurückgemeldet hat: «Der Vorstand des VPS kann sich im Grundsatz die Zustimmung zu jeder Alternative vorstellen, die vollständig auf eine Differenzierung der Sonderschulpauschale verzichtet. Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, dass die Pauschale unabhängig von der Art der Schule und der Beschulung bzw. Betreuungsform einheitlich und gleich gross bleibt. Das war auch das Hauptanliegen der SP-Fraktion, dass diese Solidarität, die gegenwärtig herrscht, mit diesen 36'000 Franken aufgeweicht oder aufgelöst würde durch diese neue Sonderschulpauschale für Internatsplatzierungen. Ich möchte nochmals im Namen der Regierung bekräftigen, dass unser Vorschlag schon richtig war, dass wir die Internatspauschalen von 36'000 auf 56'000 Franken erhöhen wollten, weil das dem Sonderpädagogikkonzept entspricht, das Sie ja notabene völlig überzeugend vor einigen Jahren hier verabschiedet haben, das vorsieht, dass man Internatsplatzierungen möglichst reduziert zugunsten von Tagessonderschulen, die wir auch fördern wollen. Daher war diese Unterscheidung sinnvoll und deshalb haben wir Ihnen das ja auch so vorgeschlagen.

Wir haben zusammen mit dem Finanzdepartement jetzt diesen Vorschlag von 36'000 auf 40'000 Franken erarbeitet. Etterlin-Rorschach, ich würde hier nicht davon reden, ausser ich habe Sie falsch verstanden, dass das jetzt eine Verzerrung der Situation bedeutet. Es ist quasi eine Weiterführung des Status Quo 36'000 auf 40'000 Franken. Wir pflegen eigentlich die Spielregeln, die wir jetzt hatten, auch für die Zukunft.

Ich bin froh, dass Sie mit den Anträgen aus der vorberatenden Kommission Abstand vornehmen von einer vollständigen Übernahme der Lehrmittel zum jetzigen Zeitpunkt durch die Gemeinden. Sie wissen, wir befinden uns in einem Prozess, der ist sehr komplex, intensiv und anspruchsvoll, das wurde auch erwähnt. Ich bin wirklich froh, dass Sie jetzt mit diesen Anträgen aus der vorberatenden Kommission Abstand nehmen vor einer vollständigen Übernahme der Lehrmittel zum jetzigen Zeitpunkt durch die Gemeinden. Sie wissen, wir sind in einem Prozess, der ist sehr komplex, intensiv und anspruchsvoll mit der Aussicht wie lange das dauern kann, wie geht es weiter mit der Lehrmittelproduktion, Lehrmittelbeschaffung, Lehrmittelerstellung überhaupt interkantonal. Und dann auch die zur Verfügungstellung zu Handen von Schulgemeinden und Lehrpersonen. Das ist alles in der Schwebe, das ist alles im Moment in der Schweiz ungeklärt. Wir sind hier an intensiven Prozessen beteiligt, unter anderem auch, weil die Digitalisierung reinspielt und vieles infrage stellt: Welche Lehrmittel braucht es noch? Können die Lehrpersonen heute und in Zukunft notabene alles über das Netz beziehen? Ich sage Ihnen vorweg, das ist nicht meine Meinung, aber solche Ideen geistern herrum. Das müssen wir alles klären.

Ich mache immer wieder den Hinweis auf den Kanton Zürich, die befinden sich dort im Parlament seit Jahren in diesem Prozess. Es ist ausserordentlich unglücklich, was sich in den letzten Jahren dort abgezeichnet hat im Zusammenhang mit dem Lehrmittelverlag, Lehrmittel usw. Wir müssen hier behutsam vorgehen. Deshalb bin ich wirklich froh, dass Sie jetzt diesem Vorschlag hoffentlich dann zustimmen, damit wir jetzt mal eine hälftige Finanzierung machen mit den Gemeinden und die andere Hälfte bezahlt weiterhin das Bildungsdepartement. Wie das dann am Schluss aussieht, werden wir dann sehen. Aber wir werden Gelegenheit haben, das noch miteinander zu beraten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben Verständnis für den formulierten Mittelweg. Uns ist aber sehr wichtig, dass solche Beiträge in Zukunft nicht für Sparvorlagen missbraucht werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion ): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Den Sonderschulträgern und den Kritikern der regierungsrätlichen Vorlage ging es ja darum, dass man mit einer Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung die Solidarität in Frage stellt. Diese wollten eigentlich keine Unterscheidung zwischen Tages- und Internatsschulen. Mit dem vorliegenden Antrag wird dem Rechnung getragen und das Positive aus diesem Antrag ist auch, dass die finanzpolitischen Vorgaben ebenfalls eingehalten werden können.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GLP): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die GLP schliesst sich der Argumentation an, dass die Erhöhung der Sonderschulinternats-Pauschale um 20'000 Franken nicht sinnvoll wäre, da eine Beschulung in einem Sonderschulheim nicht nach finanzpolitischen Argumenten gefällt werden darf.

Als Fachperson für Bildung weiss ich, wovon ich spreche, wenn ich Ihnen versichere, dass keine Sonderbeschulung – ob mit Tagesstrukturen oder aber im Sonderschulheim – von Fachpersonen ohne nachgewiesenen Sonderschulbedarf veranlasst wird. Gerade die Unterbringung in einem Schulheim bedeutet für die Familie und insbesondere für das Kind einen enormen Einschnitt in den Alltag, der nie leichtfertig veranlasst wird.

Um die anfallenden Kosten mit den neuen Rahmenbedingungen zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen, erscheint die Erhöhung der Sonderschulpauschale auf 40'000 Franken je schulpflichtiges Kind als für die Schulträger vertretbar, auch wenn eine solche Pauschale nicht ganz widerspruchsfrei ist.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident und ehemaliges Mitglied der vorberatenden Kommission. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Bei der Gesetzgebung im Bereich der Finanz und Familienpolitik, und der Nachtrag zum Volksschulgesetz gehört hier dazu, handelt es sich, es wurde bereits erwähnt um eine finanzpolitische Vorlage. Die Gemeinden beteiligen sich im Kontext des der reduzierten Mittel aus dem nationalen Finanzausgleich an den Mindereinnahmen des Kantons. Aus dem gesamten Paket oder fast den gesamten Paketen resultieren Belastungen von rund 3 Steuerfussprozenten in den jeweiligen Gemeinden.

Ich kann mich mit der Erhöhung der Sonderschulpauschalen einverstanden erklären, weil es darum geht, einen Kompromiss zu finden um der Vorlage die notwendige Mehrheit zu beschaffen. Ganz glücklich bin ich indessen nicht, weil die Anpassung der Sonderschulpauschalen nicht die Realität wiedergibt. Die Beschulung eines Sonderschülers in einem Internat kostet nun einmal mehr und aus einem Blickwinkel der Transparenz betrachtet, wäre es durchaus richtig geblieben, diese Kosten auch entsprechend auszuweisen. Dieser Argumentation folgend hätte es durchaus Gründe gegeben, dem Vorschlag der Regierung letztlich auch zu folgen.

Zu guter Letzt überzeugt aber natürlich auch das Argument, dass Gemeinden, welche eine entsprechende Institution, eine entsprechende Sonderschule mit Internatscharakter auf ihrem Gemeindegebiet wissen, natürlich auch übermässig benachteiligt werden könnten.

Meine Bemerkung zielt nun im Grundsatz darauf ab, dass auch diese Vorlage natürlich letztlich Gemeinden benachteiligt, welche aufgrund ihrer soziodemografischen Struktur eine hohe Anzahl von, ich nenne es hier einmal so, eher schwierigen Schülern beschulen muss. Sie werden sich nämlich überproportional am finanziellen Ausgleich der reduzierten Finanzmittel aus dem nationalen Finanzausgleich beteiligen müssen. Das kann man natürlich letztlich so gut oder auch schlecht finden, letztlich bleibt es aber natürlich eine Tatsache.

Tatsache ist aber auch, dass jedem Schüler eine optimale Beschulung zukommen soll und es ist damit natürlich auch richtig, dass nicht auf Kosten der jungen Generation gespart werden soll. Bildung ist ein sehr wichtiges Gut und es ist wahr, wir reden hier nicht von einer bildungspolitischen Vorlage.

Die vorgängige Aussage möchte ich natürlich an dieser Stelle nochmals bekräftigen: Die Bildungschancen sind ganz wichtig für eine Gesellschaft. Trotzdem sei es an letzter Stellung noch erlaubt, die Bemerkung zu tätigen, dass der Kanton St.Gallen in einem schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Sonderschüler ausweist. Selbst wenn es vielleicht unangenehm bleibt, auch diesem Umstand gilt es in Zukunft kritisch Beachtung zu schenken. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass wir natürlich auch davon reden, dass es sich ja um eine finanzpolitische Vorlage handelt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Aufgrund der Debatte von vorletzter Woche haben wir kurzfristig am vergangenen Montag eine erneute Kommissionssitzung einberufen, um den XXII. und XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz zu beraten. In der Kommission haben sich seitens der SP-Fraktion zwei Mutationen ergeben und zusätzlich war nebst dem damaligen Finanzvorsteher Regierungsrat Benedikt Würth auch bereits der heutige Finanzvorsteher Regierungsrat Marc Mächler an dieser Sitzung anwesend.

Zum Sitzungsergebnis kann ich mich relativ kurz fassen: Beim XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz gab es nach längeren und ausführlichen Diskussionen sowie gestellten Anträge keine Änderung zur Variante, die wir bereits hier besprochen haben, es sei denn, es würden heute aus der Mitte des Rates nochmals Änderungsanträge gestellt werden. Somit können wir uns auf den XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz konzentrieren, dazu war ja auch bereits hier in diesen Hallen die grosse Debatte wer wie viel seitens Schulträger und Kanton beitragen muss. Das betrifft vor allem den Art. 39bis Abs. 3. Diese Unterlagen wurden Ihnen auch bereits zugestellt oder werden heute sicherlich nochmals zu Diskussion Anlass geben.

Das Resultat der vorberaten Kommission war schlussendlich eindeutig, dass wir einen Antrag aus der Mitte der Kommission mit der Erhöhung von 36'000 auf 40'000 Franken je schulpflichtige Schülerin bzw. Schüler in der Sonderschule beantragen würden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
20.5.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Nachdem Etterlin-Rorschach seinen Antrag zurückgezogen hat und eine klare Mehrheit dieses Parlaments einer Rückweisung an die vorberatende Kommission zugestimmt hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommission in Rücksprache mit dem Finanz- und dem Bildungsdepartement am Montag, 25. Mai 2020, um 19.00 Uhr, tagen und dieses Geschäft beraten wird. Somit können wir gewährleisten, dass dieses Geschäft in der Junisession nochmals beraten wird. Das hat zur Folge, dass ein neues Geschäftsverzeichnis versandt wird und das heute Morgen Ausgeteilte bereits wieder überholt ist, dies in Rücksprache mit den Parlamentsdiensten. Der Sitzungsort wird den Kommissionsmitglieder von den Parlamentsdiensten mitgeteilt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Bärlocher-Eggersriet stellt einen Ordnungsantrag.

Es wurde ein graues Blatt angesprochen, das uns nicht vorliegt oder ich habe keine Kenntnis davon. Ich bitte Sie, hier kurz um Information.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach beantragt im Namen von Etterlin-Rorschach / Frick-Buchs / Hess-Balgach Rückkommen auf Art. 39bis und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 39bis Abs. 3 im Nachtrag zu streichen, also am geltenden Recht festzuhalten.

Ich stelle Antrag auf Rückkommen zur Vorlage 22.19.14 «XXII. Nachtrag zum Volksschulgesetz». Die gestrige Debatte um die Erhöhung der internen Sonderschulbeiträge hat eine nachgelagerte, intensive Auseinandersetzung rund um diese Thematik ausgelöst. Es wird noch ein Antrag folgen, dass ebenso das Geschäft 22.19.15 «XXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz» an die vorberatende Kommission zurückgewiesen wird, damit diese beiden Vorlagen nochmals vertieft in der vorberatenden Kommission beraten werden können.

Die Gründe, die dazu geführt haben, liegen auf dem grauen Blatt vor, das allen Mitgliedern des Parlamentes zugeleitet wurde. Es geht insbesondere darum, dass in finanzieller Hinsicht nicht unterschieden werden sollte, ob es sich um eine interne oder externe Sonderbeschulung handelt, und die finanzielle Steuerung über die nochmals erhöhten Beiträge in die Vergangenheit gezeigt hat, dass das so nicht funktioniert, und sinnvollerweise eine Kompensation der in in Aussicht gestellten Beträge, die die Gemeinden übernehmen sollen, über die Finanzierung der Lehrmittel erfolgen sollte.

Ich frage den Präsidenten, ob das bei der Vorlage 22. 19.15 nochmals separat beantragt werde muss? Es scheint so der Fall zu sein. Dann gilt dieser Rückkomensantrag für die Vorlage 22.19.14.



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Schulratspräsident

Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu einem vermeintlich vielversprechenden Detail zur Verknüpfung der Haltekraft der Volksschule mit dem erhofften Sparpotenzial durch die Einführung einer Gemeindepauschale Sonderschulinternat. Mir ist nicht ganz klar, wie viele Gemeindepräsidenten in der VSGP auf diese kuriose Idee kamen. Auf diese Idee eines damit verbundenen Sparpotenzials kann wirklich nur kommen, wer von der Praxis keine Ahnung hat. Oder glauben Sie wirklich, wir Schulratspräsidentinnen und -präsidenten hätten auch nur schon ein minimales Interesse an einem einzigen Kind mehr in einer Sonderschule? Wissen Sie eigentlich wie mühsam und undankbar das ist Eltern und Kinder für solche Lösungen zu motivieren und zu gewinnen? Darauf würden wir liebend gerne verzichten. Das tun wir mit Sicherheit nicht ohne gute Gründe. Die Motivierung von Eltern und Kindern für eine solche Lösung ist in aller Regel aufwendig, mühsam und sie ist ganz sicher etwas, was niemand von uns gerne macht. Meinen diese Gemeindepräsidenten tatsächlich, dass wir unnötigerweise Kinder in diese Schulen schicken? Wir können hier schon die gerne bemühten Haltekräfte der Volksschule ausreizen, dann bleiben halt behinderte und/oder nachhaltig sozial störende Kinder in den Regelklassen mit dem Effekt, dass Lehrerinnen und Lehrer sehr viel Zeit für diese einzelnen Kinder brauchen, was dann wieder an der Zeit für den Rest der Klasse abgeht. In der Regel mit nachweislich negativen Effekten für diesen Rest, also die Mehrheit der Klasse. Meinen Sie wirklich, dass der vielzitierte und hoch verehrte Steuerzahler das möchte? Ganz sicher nicht, wenn seine Tochter oder sein Sohn auch in dieser Klasse sind. Denn genau diese Kinder und Jugendlichen, für welche Schulbehörden eine Sonderschule verordnen, lassen sich nicht durch individualisierende Massnahmen ruhig stellen.

Genau das aber erhoffen sich die Konstrukteure dieses Kapitels des strukturierten Dialogs, denn Sie schreiben, dass sie davon ausgehen würden, dass die Summe von 5,6 Mio. Franken reduziert werden könne durch den Einfluss dieser Pauschale auf den Schulträger. Der Effekt wird sein, Nachteile für den Rest der Klassen und auch für diese einzelnen Kinder. Damit wird die Haltekraft der Volksschule zu einem finanziell motivierten Integrationsgewurstel.

Es ist eine Aufforderung an Schulbehörden, die fachlichen Diagnosen und Empfehlungen von z.B. SPD nicht ernst zu nehmen und als Sparpotenzial aufzufassen. Dieses Ansinnen ist deshalb umfassend abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zieht den Antrag Etterlin-Rorschach / Frick-Buchs / Hess-Balgach zurück.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Dürr-Widnau mit 110:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

(nicht erfassen gem. mü)

Etterlin-Rorschach: Der Rückweisung der Bestimmung an die vorberatende Kommission ist zuzustimmen.

Die Parlamentsdienste haben mich informiert, dass im öffentlichen RIS das graue Blatt aufgeschaltet ist und das in der Sitzungsapp offensichtlich aus technischen Gründen noch etwas dauert. In der Sache kann ich in Aussicht stellen, dass wir in dieser Situation dann den Antrag auf Festhalten am geltenden Recht zurückziehen werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Rückkommensantrag Etterlin-Rorschach mit 106:6 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-GLP-Delegation der vorberatenden Kommission mündlich Rückkommen auf Art. 39bis und für den Fall, dass Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Rückweisung von Art. 39bis an die vorberatende Kommission.

Ich danke Bärlocher-Eggersriet für seinen Input. Das graue Blatt ist im System noch nicht aufgeführt, deshalb ist es für die Mitglieder des Rates schwierig, den genauen Wortlaut zu kennen.

Ich gebe Ihnen hier gerne eine Empfehlung im Namen der CVP-GLP-Delegation ab. Diese Empfehlung kann das Parlament aufnehmen, denn dieser Antrag wurde so in der Kommission nicht diskutiert.

Ich erlaube mir eine Vorbemerkung über die Art und Weise wie dieses Geschäft hier behandelt wird, erlaube ich mir. Ich finde es immer gut, wenn neue Ideen kreiiert werden und neue Vorschläge kommen, aber es wäre schon sehr hilfreich, wenn diese Vorschläge zumindest in der vorberatenden Kommission eingebracht werden oder spätestens an den Fraktionssitzungen, so dass man das vorab besprechen kann, aber nicht kurz nach der ersten Lesung Vorschläge einbringen. Das ist sehr unglücklich, darum meine Bitte, diese vorher zu tun.

Zum zweiten Punkt, und da bitte ich das Bildungsdepartement mit dem Verband der St.Galler Volksschulträger (SGV) nochmals ein Gespräch über die Kommunikation zu führen. Wir alle haben ein Schreiben von SGV und VPS unterzeichnet erhalten. Dieses Schreiben hat die Kommission einen Tag zuvor erhalten. Im Schreiben steht, dass der Vorschlag der Regierung als schlecht beurteilt wird. In der Kommission wurde uns aber von der Regierung mitgeteilt, dass der SGV in der Bearbeitung der Vorlage miteinbezogen wurde und die Erhöhung der Pauschale mitgetragen hat. Ich bitte dort wirklich, setzen Sie sich zusammen und achten Sie darauf, dass die Kommunikation besser wird, denn das sollte nicht mehr passieren.

Zum Rückkommen: Ich glaube, die Begründung müsste sein, dass hier neue Vorschläge auf dem Tisch liegen. Es bestehen noch andere Vorschläge, die man im Vorfeld von heute Morgen diskutiert hat, deshalb macht es Sinn, wenn wir über Rückkommen entscheiden, dass man das auch mit einer Rückweisung an die Kommission verbindet, damit sie diese Vorschläge wirklich prüfen und ausdiskutieren kann. Es mach meiner Meinung nach keinen Sinn, dass man das innerhalb von zehn Minuten entscheidet, immerhin handelt es sich um 5,6 Mio. Franken, um die wir hier diskutieren. Darum wäre mein Antrag: Rückweisung an die Kommission. Wenn das Rückkommen Zustimmung findet, ich hoffe Etterlin-Rorschach zieht dann seinen Antrag zu Gunsten der Rückweisung an die Kommission zurück. Das gleiche gilt für den XXIII. Nachtrag, denn das ist zusammenhängend. Vor allem geht es beim XXII. Nachtrag um Art. 39 und beim XXXIII. Nachtrag um Art. 22 allenfalls Art. 23, weshalb man das verknüpfen und diskutieren müsste. Ich hoffe, das dieser Rat dem zustimmt.

Ich muss fairerweise sagen, die Kommissionsmitglieder müssten dann bereit sein, nächste Woche an einer weiteren Sitzung teilzunehmen und sich anzustrengen, denn das müsste an der Junisession in zweiter Lesung noch tätigen. Ich gehe davon aus, dass die Abendtermine noch nicht so stark gefüllt sind, dass man da irgendwann abends noch einen Termin findet. Die Corona-Kommission hat das auch geschafft und auch diese Kommission wird das schaffen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau: Ich gehe davon aus, dass man zum Rückkommen noch sprechen kann. Sie wollten jetzt schon zur Abstimmung übergehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt Art. 39bis mit 58:42 Stimmen zu, zieht also den Entwurf der Regierung dem Antrag SP-GRÜ-Fraktion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Schulratspräsident und Mitglied im Vorstand des SGV.

Es wird sie nicht erstaunen, dass ich mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner vollumfänglich anschliesse. Nur einen kleinen Gedanken möchte ich noch beifügen und er passte denke ich gut in die jetzige Zeit der Corona-Krise. Es geht um Solidarität. Es geht um Schicksale. Eine Sonderschulbedürftigkeit ist nicht etwas, das man sich freiwillig aussucht, Hauser-Sargans hat es auch erläutert. Es handelt sich um einen Schicksalsschlag, und noch mehr Schicksal, wenn man es so nennen will, ist es, wenn ein Internat notwendig wird um die Sonderschulbedürftigkeit zu beheben.

Wenn es um Solidarität geht, dann darf es nicht auf den einzelnen Gemeinden lasten bleiben. Wir mussten, wie Etterlin-Rorschach bereits erwähnt hat, in den letzten Jahren ständig höhere Sonderschulbeiträge leisten. Wir haben das geschluckt. Aber jetz ist es genug. Die Solidarität soll auf kantonaler Ebene bleiben. Weisen Sie diesen Artikel deshalb zurück.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Art. 39bis (2. Finanzierung). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 39bis im Nachtrag zu streichen, also am geltenden Recht festzuhalten. legt seine Interessen offen als Schulratspräsident der Stadt Regierung und Vorstandsmitglied des Verbandes St.Galler Schulträger (SGV).

Zur Begründung, warum ich diesen Artikel ablehne, möchte ich einen kurzen Blick zurück machen. Bereits bei länger zurückliegenden Sparmassnahmen wurden die damaligen Sonderschulpauschalen sukzessive in zwei Schritten von 21'000 Franken auf die heute gültigen 36'000 Franken pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr erhöht. Es war damals wie heute die Absicht, weniger Sonderschulfälle zu produzieren, weniger Anreize zu schaffen und die Zuweisung quasi in die Verantwortung zu nehmen, indem sie quasi für diese Zuweisungen dann entsprechend bezahlen sollten. Jetzt aber zehn Jahre nachher, ja wie sieht denn die Realität aus? Es ist nicht gelungen, diese Entwicklung zu durchbrechen. Die Anzahl Sonderbeschulungen im Kanton ist nach wie vor hoch und leider wurde damit die ursprünglich vorhandene Solidarität zwischen den einzelnen Schulträgern durchbrochen. Wenn ich von Solidarität rede, so geht es weniger darum, ob man jetzt 30, 35 oder 40 Prozent zahlt, sondern Sie müssen sich vorstellen, die Sonderschulfälle im ganzen Kanton sind sehr unterschiedlich verteilt und zwar bezahlen diese Zeche durch diese fehlende Solidarität nunmehr die Standortgemeinden von Sonderschulen und die Zentren. Es ist auffällig, dass alle Standortgemeinden von Sonderschulen überdurchschnittlich viele Sonderschulfälle haben. Stellen Sie sich vor, Sie wären persönlich in der Lage, hätten ein Kind das einen Bedarf an einem Sonderschulplatz hätten und würden umziehen. Ja, wo ziehen Sie denn hin? Sie ziehen an den Ort oder in die Nähe der Sonderschule. Das können Ihnen die Schulträger der betroffenen Schulen statistisch nachweisen.

Jetzt zu diesem neuen Projekt, das man wieder Anreize für weniger interne und mehr externe Sonderschulplätze schaffen möchte. Es ist wieder die Absicht, die Anzahl von Internatsplätzen zugunsten von Tagesschulplätzen zu reduzieren Und wie sieht denn jetzt die Realität aus? Es gibt keinen einzigen Schulträger in diesem Kanton, der sich überlegt, aha, die Tagesschule ist ein bisschen billiger, geben wir das Kind doch dorthin. Nein, sehr oft sind die Kinder einmal einer externen Sonderschule zugewiesen. Ich habe ganz konkret einen tragischen Fall auf dem Tisch, dieses Kind ist in einer Tagessonderschule untergebracht. Die Entwicklung ist leider sehr sehr ungünstig verlaufen und es ist jetzt notwendig, dass das Kind vom externen in den internen Teil dieses Heims wechselt. Das hat also nichts mit Anreizen zu tun, sondern das hat mit Verantwortung für das Kind und die anderen Kinder in diesen Settings zu tun .

Ich bitte Sie darum, weisen Sie diesen formulierten Artikel deswegen zurück. Die St.Galler Schulträger und der Verband der privaten Sonderschulträger danken Ihnen dafür.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession