Geschäft: Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.17
TitelGesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Titel der Botschaft: Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.12.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Dezember 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 4 vom 18. Mai 2020
ProtokollauszugFeststellung des Ergebnisses der Volksabstimmung und der Rechtsgültigkeit sowie Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Dezember 2020
ErlassAbstimmungsvorlage vom 20. Mai 2020
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 18. Mai 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 25. Mai 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 29. Dezember 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 28. Februar 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.5.2020Art. 471Entwurf der Regierung29Antrag SP-GRÜ-Fraktion20
20.5.2020Schlussabstimmung102Zustimmung8Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

Art. 4 (Verteilschlüssel). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Delegation, Art. 4 wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die Regierung legt den Verteilschlüssel durch Verordnung fest. (Abs. 2) Sie berücksichtigt dabei den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren der beitragsberechtigten politischen Gemeinde an der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren aller beitragsberechtigten politischen Gemeinden sowie die Aufwendungen der beitragsberechtigten Gemeinden (Vollkosten). [Abs. 3] (neu): Die Regierung kann nach Anhörung der Gemeinden durch Verordnung eine Anpassung des Verteilschlüssels beschliessen.»

Bei diesem Art. 4 geht es um den gewählten Verteilschlüssel. Es geht um die Frage, wie diese 5 Mio. Franken zu den Gemeinden bzw. nicht zu den Gemeinden sondern zu den Institutionen und damit direkt zu den Familien kommen, denn es war unser aller Konsens, dass wir gesagt haben, wir wollen mit diesem Geld direkt die Krippenplätze und die familienergänzende Kinderbetreuung, selbstverständlich auch auf Schulstufe, vergünstigen, so dass wirklich die einzelnen Familien davon profitieren können, denn wir haben im Moment ein System, indem die Eltern einen sehr substanziellen Beitrag selbst an die Kinderbetreuung leisten.

Dies ist überall so, aber nicht überall ganz gleich. Wir haben Gemeinden, die tun bereits sehr viel im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Ich möchte hier nicht einzelne Gemeinden herausheben. Ich weiss es auch nicht von sämtlichen Gemeinden. Ich weiss aber, hier in der Stadt St.Gallen macht man schon viel. Sie unterstützt viele Krippen, sie subventioniert die Krippen und sie subventioniert auch die familienergänzende Kinderbetreuung auf Schulstufe.

Nun hat die Regierung einen Verteilschlüssel gewählt, der hat dies in keiner Art und Weise berücksichtigt. Es ist ein Verteilschlüssel, der sich alleine an der Anzahl Kinder in einer Gemeinde orientiert. Was hat dies nun zur Folge? Es ist eine Hypothese. Nehmen wir an, es sind 100 Kinder. Eine Gemeinde hat 20 Betreuungsplätzen, hat sie selbstverständlich nicht, es handelt sich hierbei nur um ein Rechenbeispiel. Eine andere Gemeinde hat bei 100 Kindern zehn Betreuungsplätze. Nun kann selbstverständlich jene, die nur zehn Betreuungsplätze hat, diese sehr viel stärker subventionieren als jene die 20 Plätze hat und die bereits mehr tut. Das ist in unseren Augen ein Fehlermechanismus in diese Finanzierung. Wir möchten deshalb einen anderen Verteilschlüssel. Wir möchten uns orientieren an den Kindern von 0 bis 12 Jahren, wir möchten uns aber auch daran orientieren, welche Vollkosten in einer Gemeinde bereits anfallen, damit die Anzahl der Plätze auch berücksichtigt werden kann. Wir haben nun einen entsprechenden Antrag eingegeben. Es ist heute ein bisschen speziell, es funktioniert ohne die grauen Blätter. Sie haben diesen Antrag aber im System enthalten unter den Neuigkeiten. Ich hoffe, Sie haben diesen alle gefunden. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen zu unterstützen, damit neben der Anzahl Kinder auch die anfallenden Kosten in einer Gemeinde für die Verteilung dieses Geldes durch den Kanton berücksichtigt werden. Es sollen auch jene Gemeinden belohnt werden, die bereits heute viel im Bereiche der ausserfamiliären Kinderbetreuung tun.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist ???

Hier geht es um ein neues Gesetz. Der Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen» zeigte auf, dass die Eltern knapp zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten tragen. Die Gemeinden hingegen etwas weniger als einen Drittel. Mit der Schaffung eines Gesetzes über die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sollen Kantonsbeiträge für institutionelle und regelmässige familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebot an die Gemeinden ausgerichtet werden. Vorausgesetzt wird, dass ein entsprechendes Angebot auf dem Gebiet der Gemeinde besteht oder die Gemeinde ein solches fördert sowie die Kantonsbeiträge vollständig zur Senkung der Kinderbetreuungskosten der Eltern eingesetzt werden.

Die Gemeinden entscheiden selbst wie sie dies erreichen wollen. Die Kantonsbeiträge richten sich nach einem Verteilschlüssel, der dem Gemeindeanteil am Total der Kinder von 0 bis 12 Jahren entspricht. Die Kommission begrüsst die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, um Kinderbetreuungsangebot zu fördern. Diskutiert wurde, dass im gewählten System Gemeinden mit weniger Betreuungsstrukturen mehr von den Kantonsbeiträgen profitieren als Gemeinden mit ausgebautem Angebot. Ein Antrag, den Verteilschlüssel den Kantonsbeiträgen nach den in den Gemeinden angefallenen Vollkosten für die ausserfamiliäre und schulergänzende Kinderbetreuung zu berechnen wurde in der Kommission abgelehnt.

Im Rahmen der Beratung der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde ein Paket an sozialen Ausgleichsmassnahmen beschlossen, das unter anderem die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage auf 30 Franken über den bundesrechtlichen Minimalansätzen enthält. Gleichzeitig wurde der Auftrag formuliert, dass die steuerlichen Bruttomehrerträge der erhöhten Kinder- und Ausbildungszulage in die Förderung der familien- und schulergänzende Kinderbetreuung fliessen sollen. Die vorberatende Kommission hat dies in der vorliegenden Botschaft beraten und grundsätzlich als gut befunden.

Die steuerlichen Bruttomehrerträgen, die durch die Erhöhung der Familienzulage gemäss der Änderung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen bei Kanton bei den Gemeinden anfallen werden, wenigstens aber jährlich 5 Mio. Franken sollen in die Förderung der familien- und schulergänzende Kinderbetreuung fliessen. Damit die Steuereinnahmen für die Verbesserung der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung auf beiden Staatsebenen konkret neutralisiert werden, sind über die Aufgabenteilung 50 Prozent des Förderbeitrags bei den Gemeinden zu refinanzieren. Aufgrund des obligatorischen Finanzreferendums wird es nach der Verabschiedung durch den Kantonsrat zu einer Volksabstimmung über diesen Erlass kommen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Es ist uns eine Freude, dass wir hier nur über dieses Gesetz befinden können. Es ist die Idee entstanden, dass man die familienergänzende Kinderbetreuung auch durch den Kanton im Rahmen des Steuerkompromisses unterstützt, den wir hier, so meine ich, in diesem Kanton gemeinsam vorbildlich geschmiedet haben. Wir haben auf der einen Seite die steuerlichen Entlastungen, die wir nur schwer schlucken konnten, wir haben aber auf der anderen Seite soziale Ausgleichsmassnahmen, die nun zum Tragen kommen. Wir haben 30 Franken mehr Kinder- und Ausbildungszulagen und wir haben diese 5 Mio. Franken, die wir einsetzen können für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Ich möchte an dieser Stelle von unserer Seite her einen herzlichen Dank dafür aussprechen, dass wir hier bei diesen Kompromiss geblieben sind, und dass von sämtlichen Fraktionen hier die Zustimmung erfolgte.

Wie notwendig es ist, dass wir hier in diesem Bereich einen Schritt vorwärts kommen, dies haben uns die vergangenen Wochen eindrücklich gezeigt. Die Kinderbetreuung ist substantiell für das Funktionieren unseres Staates, für das Funktionieren unserer Wirtschaft. Entfällt diese oder ist diese nur noch teilweise gewährleistet, so kommen viele Familien ins Rotieren. Es wird sehr schwierig, die Arbeitsleistung noch aufrecht erhalten zu können.

Wir tun gut daran, wenn wir hier diesen Schritt nun gehen. Wir haben ja auch noch die Motion überwiesen, die flächendeckende Kinderbetreuung auf Schulstufe fordert, und wir freuen uns, in diesem Rat auch darüber wieder mit Ihnen diskutieren zu können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Regierungsrat Klöti, Pragmatismus ist ja schon gut, aber hier übertreiben wir es mit einer möglichst einfachen Handhabung wie wir diese Gelder verteilen wollen. Es steht schon in der Vorlage, und es wird nicht besser, wenn die Regierung sagt, dass wird wahnsinnig kompliziert, wenn man diese Beträge und Vollkosten herausfinden muss. Aber ich bin da tatsächlich anderer Meinung. Die Gemeinden haben ja am Schluss ein Interesse, dass sie eine möglichst guten Kantonsbeitrag erhalten für die guten Leistungen, die sie mitfinanzieren im Bereich der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung. Da ist es doch nicht so schwierig, die Kosten dieser Gemeinde in diesem Bereich nachvollziehbar zusammenzutragen, diese dem Kanton einzureichen, der Kanton macht eine Plausibilisierung, schaut, ob das so wirklich korrekt ist, und dann kann man das von allen Gemeinden, die die Zahlen gebracht haben, zusammenrechnen und die Verteilung vornehmen. Das ist doch keine Hexerei. Ich unterstütze das wirklich nicht, dass man sagt, das gäbe ein bürokratisches administratives Monster oder was auch immer – das ist es tatsächlich nicht. Es gibt andere Bereiche, wo die Gemeinden ebenfalls Daten liefern müssen, sei es beim Sonderlastenausgleich oder wo auch immer, dort ist das auch machbar.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion der richtige Weg ist. Natürlich kann gescheiter werden, aber wir sind heute schon gescheiter, darum ist es auch richtig, wenn wir die Regierung den Auftrag geben: Passt die Verordnung jetzt schon in diesem Sinne an, dass wir sowohl berücksichtigen, was der Anteil der Kinder zwischen null und zwölf Jahren ist und auch was der Anteil der Vollkosten in der Gemeinde ist. Da kann man z.B. sagen, zu 50 Prozent gilt das und zu 50 Prozent jenes. Das wird den Gemeinden und den Städten insbesondere gerecht, die schon viel in dieser Hinsicht leisten, und da ist es auch richtig, dass das mit dem Kantonsbeitrag entsprechend honoriert wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung mit 102:8 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium und die vorberatenden Kommission beantragen, die zweite Lesung morgen Mittwoch durchzuführen. Ich stelle fest, dass dieser Antrag nicht bestritten wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf 02:16:41 vorverschieben]

Der Kantonsrat zieht den Entwurf der Regierung dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 71:29 Stimmen bei 1 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde bereits in der Kommission diskutiert und darüber abgestimmt. Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Vorsteher des Departement des Innern: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist auch mir eine Freude, diese letzte Gesetzesvorlage mit Ihnen zu diskutieren. Es ist keine ganz grosse, aber im Paket selbst mit dem III. und IV. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung haben wir bereits zwei schöne Schritte gemacht, die auch Synergien schaffen.

Hier wissen Sie, basiert das Ganze einmal auf unserem Bericht, Surber-St.Gallen hat das erwähnt, wo wir nachgewiesen haben, dass wir in unserem Kanton zum Teil noch zu wenig Plätze für Kinderbetreuung haben, und dass wir vor allen Dingen ein Übermass der Kosten bei den Eltern haben im schweizweiten Vergleich. Deswegen wollen wir genau hier eingreifen und mit diesen Sammelvorgehen im Gegenzug zur STAF konnten wir jetzt zwei Dinge erreichen: Einerseits die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage und andererseits hier diese 5 Mio. Franken zu verteilen. Diese 5 Mio. Franken sollen an Elternbeiträge, um diese zu senken. Die Gemeinden haben aber selber eine Entscheidungsmöglichkeit. Geben sie Betreuungsgutscheine oder fördern sie mit diesem Geld die Institutionen.

Für diesen Verteilschlüssel haben wir verschiedene Varianten geprüft. Die aller Einfachste und Griffigste, die haben wir in der Kommission auch diskutiert und fand dort Zustimmung. Dass man sich abstützt auf die Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren pro Gemeinde. Wir unterstützen natürlich damit schon auch Gemeinden, die in diesem Bereich noch etwas gefördert werden müssten. Das hat das Beispiel von Surber-St.Gallen genau gezeigt. Das ist aber kein ganz grosses Übel finde ich. Wenn wir jetzt z.B. das andere Modell wählen würden, dass wir auf die bestehenden Plätze abstützen, dann müssten wir genau unterscheiden, welche Plätze, denn ein ganzer Tag in der Kita ist sehr unterschiedlich in den Kosten im Gegensatz zu den Kosten eines Mittagstisches. Wir müssten anfangen, hier zu gewichten, und das würde einen sehr grossen Aufwand bedeuten. Wir möchten doch nicht, dass dieses Geld sich letztlich in verwaltungstechnischen Arbeiten niederschlägt, sondern direkt an die Eltern fliesst.

Deswegen empfehle ich Ihnen sehr, diesen Verteilschlüssel jetzt einmal so anzunehmen. Sie haben ja im Gesetz unter dem Art. 4 Abs. 2 nämlich Folgendes: Die Regierung kann nach Anhörung der Gemeinden durch Verrdnung eine Anpassung des Verteilschlüssels beschliessen. Das bedeutet, wir lassen das einmal laufen. Wenn es dann tatsächlich ganz ärgerliche Verwerfungen geben sollte, und wenn die Gemeinden die das Geld bekommen, etwas mehr als jene, die schon viel anbieten, es dann nicht zur Förderung einsetzen können, dann darf man per Verordnung diesen Verteilschlüssel auch wieder anpassen. Man darf also auch klüger werden. Deswegen empfehle ich Ihnen trotzdem diesen Verteilschlüssel, wie wir ihn jetzt als pragmatisches Mittel vorschlagen, so anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession