Geschäft: Erhöhung der Wahlbeteiligung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.40
TitelErhöhung der Wahlbeteiligung
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 27. November 2019
AntragAntrag der Regierung vom 7. Januar 2020
AllgemeinRückzug vom 17. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2020Wortmeldung

Hess-Rebstein: zieht die Motion zurück.

Das Problem, das meiner Motion zu Grunde liegt, ist weitgehend bekannt. Wir haben es am letzten Abstimmungssonntag wieder erlebt, wie gering die Beteiligung an unserer Demokratie in Sachen Stimm- und Wahlbeteiligung ist. Ich muss Ihnen die Zahlen dazu nicht vorlesen, das können Sie selber überprüfen. Unsere Statistiker halten das sehr zahlengetreu und zuverlässig fest. Es ist leider für mich und für viele, die ich kenne und mit denen ich gesprochen habe, ernüchternd, dass nur ein geringer Anteil unserer stimmberechtigten Bevölkerung ihre Rechte wahrnimmt. Jetzt kann man sagen, das liegt vielleicht auch daran, dass eine gewisse Zufriedenheit über die herrschenden Zustände da ist – das mag sein. Es ist sicherlich auch so, dass in einer Demokratie auch das Recht auf Verzicht auf Wahrnehmung seiner Rechte ebenfalls Bestand haben muss. Ich denke, trotzdem ist es richtig und im Sinn von uns allen, wenn wir hier versuchen, entsprechende Anreize für eine aktivere Beteiligung zu schaffen.

Ein Anreiz, das sage ich ganz bewusst, könnte z.B. ein solcher Steuerabzug sein. Nicht eine Strafe für diejenigen, die sich nicht daran beteiligen. Es gibt Kantone, die gehen so vor. Ich finde, das ist eher ein negativer Ansatz. Ich finde, ein Anreiz durch Steuerabzug wäre etwas Positives und Motivierendes. Man kann das mit anderen Steuerabzügen vergleichen, z.B. Steuerabzüge für Weiterbildungen. Auch dort ist nicht zwingend eine wirtschaftliche Einbusse gegeben. Das ist die Begründung, weshalb man den Steuerabzug nicht als sogenannten Sozialabzug auf Grundlage unserer Bundesgesetzgebung gelten lassen könne, so die Regierung.

Nein, ich denke, wer seine Rechte wahrnimmt, wer Verantwortung wahrnimmt und sich gewissenhaft mit der Materie auseinandersetzt, der handelt zutiefst sozial im Sinne der Allgemeinheit und der Gesellschaft. Ich denke, Demokratie muss gelebt werden, wenn sie ihren Wert erhalten soll. Es ist aus meiner Sicht auch nicht angebracht, dass man irgendwelche Ängste schürt, es gingen dann die falschen Personengruppen mit den falschen Meinungen an die Urnen. Oder man würde sich gar nicht mit den konkreten Fragen befassen. Das glaube ich nicht. Ich glaube, unsere mündigen Bürgerinnen und Bürger, wenn sie schon diesen Aufwand und diese Arbeit auf sich nehmen, überlegen sich sehr wohl, was unserem Land, unserem Kanton oder unserer Gemeinde gut tut. Diese Überlegung dürfen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern wirklich zutrauen.

Es wird beim roten Blatt der Regierung, welches Nichteintreten beantragt, sehr technisch und juristisch argumentiert. Ich denke, ich bin kein Jurist, aber ich meinte, es ist doch so wie bei vielen Fragen, man kann gewisse Gesetzesgrundlagen verschieden interpretieren. Wo ein Wille ist, ist in der Regel auch ein Weg. Deshalb habe ich die Vermutung, dass der Wille ein wenig fehlt. Vielleicht ist es aber auch so, dass die Zeit noch nicht reif für solche Vorschläge ist. Vielleicht ist dieser Vorschlag mit dem Steuerabzug tatsächlich nicht das Gelbe vom Ei. Vielleicht gibt es bessere Möglichkeiten, ich warte darauf. Wir brauchen mehr Kreativität, um unsere Leute wieder vermehrt an die Urnen zu bringen – so lebt die Demokratie.

Ich denke, wie gesagt, die Rückmeldungen haben mir gezeigt, dass die Zeit nicht reif ist und die Unterstützung zu gering ist. Daher komme ich zu meinem Fazit: Ich ziehe meine Motion zurück mit dem klaren Auftrag an uns alle, uns Möglichkeiten zu überlegen, wie wir diese Stimm- und Wahlbeteiligung erhöhen können. Machen Sie sich aktiv Gedanken darüber. Wir sind hier als Vertreterinnen und Vertreter unserer kantonalen Bevölkerung sicher in einer Vorbildfunktion. Wir haben vielleicht schon morgen eine Gelegenheit beim Geschäft 27.19.03 «VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates». Da werden wir uns über die künftige Entschädigung des Kantonsrates unterhalten. Vielleicht sollten wir uns besser überlegen, diese Entschädigung ein bisschen geringer ausfallen zu lassen, bzw. diese Erhöhung etwas zu reduzieren und das gesparte Geld für einen sogenannten Wahl- und Abstimmungsfonds zu äufnen, um dann von dort diese Gelder beziehen zu können. Vielleicht wäre das ein kreativer Vorschlag.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020