Geschäft: Weihnachtsfeiern gehören zu unserem christlich-kulturellen Erbe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.38
TitelWeihnachtsfeiern gehören zu unserem christlich-kulturellen Erbe
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Januar 2020
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Person21.11.2024
27.11.2019Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2020Eintreten36Zustimmung66Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 66:36 Stimmen bei 7 Enthaltungen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Ich nehme vorweg zur Kenntnis, dass ich meine, gehört zu haben, allen Fraktionen seien die christlichen Werte überaus wichtig. Wir werden beim nächsten Geschäft dann darauf zurückkommen, wenn es um das Fach Ethik, Religion und Gemeinschaft (ERG) in der Schule oder Kirche geht, und sehen, wie Ihr Haltung dann dort sein wird, wenn Sie Diskussion verlangen.

Ich möchte nicht viel dazu sagen, Sie haben das jetzt hinlänglich diskutiert. Die christlichen Werte sind auch der Regierung sehr wichtig. Deshalb ist es im Volksschulgesetz zum einen geregelt, aber zum andern ist es auch im neuen Lehrplan Volksschule ausführlicher und obligatorischer Inhalt. Nicht nur Weihnachten, sondern alle diese Feste sollen gepflegt werden. Wir haben die gesetzliche Grundlage im Lehrplan, daher braucht es keinen Handlungsbedarf.

Ich muss Sie immer wieder auf etwas hinweisen und etwas in Erinnerung rufen: Sie sind der kantonale Gesetzgeber und in unserem Kanton ist es Tradition, dass die Schulgemeinden eine hohe Autonomie geniessen. Da haben jetzt gewisse Vorredner, wenn Sie mit jedem Entscheid, der irgendwo in einer Schulgemeinde – wir haben 93 Schulgemeinden und 7'000 Lehrpersonen – gefällt wird, ein Grundsatzproblem, wenn Sie bei allen möglichen Geschäften immer wieder einzelne Beispiele herausnehmen. Wir sind mit dieser hohen Autonomie der Schulgemeinden gut gefahren und wir sollten das auch weiter führen und deshalb auch die Flughöhe beachten und das Ganze nicht so dramatisch nehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wick-Wil: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Diese Motion steht vermutlich unter dem Titel: «Wo nichts ist, da wird was gemacht.» Wenn ich Wasserfallen-Rorschacherberg zuhöre, dieser Vorfall, wenn man von nichts weiss, dann denkt man, in Wil, da ist etwas passiert. Ich kann Ihnen versichern, es ist gar nichts passiert. An diesem Schulhaus gibt es offensichtlich Menschen, die sind nicht gleicher Meinung mit den Vorgesetzten, mit wem auch immer, und die tragen das an die Öffentlichkeit. Wenn es einen Vorfall gibt, dann wäre wenn schon das der Vorfall. Es gehört sich nicht, wenn ich als Lehrkraft nicht einverstanden bin mit der Singliste, das an die Öffentlichkeit zu tragen. Das ist schulintern. Wer jetzt glaubt, diese Schule hätte im Geringsten was getan, das Ihnen Anlass geben könnte zu denken, die christliche Kultur sei in Gefahr, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Ich habe mir die Mühe gemacht, habe bei der Schulverwaltung angefragt und gesagt, ich möchte mehr wissen als die Leute, die jetzt Wirbel machen. Ich habe eine saubere Antwort erhalten. Ich war damit nicht einverstanden und sagte, ich möchte sie präzise und sie kam präziser. Es wurden Lieder gestrichen, die kennen Sie nicht einmal. Es sind auf der Liste jedoch Lieder, die Sie sehr wohl kennen. «Stille Nacht» ist das letzte und abschliessende Lied dieser Abschlussfeier. Ein Lied wurde z.B. nicht gestrichen, da hätte ich noch Verständnis gehabt, wenn da rebelliert worden wäre, das Lied heisst: «Wie sieht der Esel aus?» Sie machen einen Sturm im Wasserglas. Was Hasler-St.Gallen gesagt hat, kann ich nur kritisieren. Das ist wesentlich mehr als Wahlkampf, das ist schlichtweg unwürdig. Lassen Sie das sein und ziehen Sie die Motion zurück.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wasserfallen-Rorschacherberg: Ich möchte zuerst noch auf das Votum Jäger-Vilters-Wangs eingehen, das er im Namen der FDP-Fraktion gehalten hat. Er hat mich gefragt bzw. kritisch darauf hingewiesen, weshalb wir namentlich Weihnachtsfeiertage hervorheben. Namentlich meine ich im Sinne von insbesondere und unter anderem. Man könnte da natürlich auch andere christliche Bräuche aufzählen. Aber bei der Weihnachtsfeier explizit, weil es sich hierbei um eine Feier handelt, die stark aus der reinen Religiosität in ein Kulturgut übergewandert ist und in unserer Bevölkerung sehr beliebt ist.

Dann vielleicht noch auf den Vorwurf von Hasler-St.Gallen: Er hat uns etwas unterstellt, anhand dieses Vorfalls betreiben wir Wahlkampf. Es ist natürlich so, dass dieser Vorfall sehr stark ins Rampenlicht geraten ist, vielleicht medial auch aufgebauscht wurde. Es ist wahrscheinlich nachvollziehbar und verständlich, dass wir dieses Thema aufgreifen. Es geht hier nämlich im Kern um eine ganz sensible und zentrale Wertediskussion. Dieser einzelne Vorfall, und ich möchte wie gesagt nicht den ganzen Druck ausüben und auf diesen Einzelfall fokussieren, aber er ist beispielhaft dafür, dass es uns in der Schweiz, und davon ist der Kanton St.Gallen nicht ausgeschlossen, häufig an Mut und Selbstbewusstsein fehlt, wenn es darum geht, Integration eben nicht nur grosszügig mit verschiedenen finanziellen Mitteln und anderen Bemühungen zu fördern, sondern auch an gewissen Stellen konsequent einzufordern. In diesem Fall geht es um christlich geprägte Grundwerte und auch Grundpfeiler unserer Demokratie und diese gilt es zu verteidigen. Es ist ein beispielhaftes Vorkommnis, das es auch an anderen Stellen gibt, sei es in der Schule oder auch in unserer Gesellschaft allgemein. Da müssen wir empfindlicher bzw. konsequenter sein und zu dem stehen, was uns so geprägt hat.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Hess-Balgach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Keine Angst, ich werde heute kein Weihnachtslied vorsingen. Aber es ist für unsere Fraktion sehr spannend, nachdem wir die C-Frage zuerst in unserer Partei thematisiert haben, ist das jetzt also im ganzen Rat angekommen. Es ist gut, sich darüber Gedanken zu machen. Ob das im Rahmen dieser Motion sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich möchte Ihnen das folgendermassen begründen: Sie schreiben in Ihrer Einladung an die Regierung, Sie möchten einen Auftrag erteilen, die Schulträger darin zu bestärken, dass christlich-kulturelle Erbe zu pflegen. Jetzt muss sich schon sagen, der Begriff «bestärken» ist für mich schon ziemlich schwammig, eigentlich ein Gummibegriff. Was heisst das konkret? Brauchen wir in unserem Kanton bald einen offiziellen Kantusmagister, der uns eine Liste für die Schulen aufschreibt, welches Weihnachtslied wann gesungen werden muss und welche Strophe. Brauchen wir das? Wollen wir das? Ich kann Ihnen sagen: Nein, das wollen und brauchen wir nicht. Es gibt bei uns kein Singen nach Vorschrift. Gut, ich wollte auch einmal das St.Galler Lied vorschreiben. Aber ich kann mich noch gut an Ihre Voten damals erinnern. Hier muss ich sagen, lassen wir doch die Schulbehörden, die verantwortlich sind, diese Verantwortung wahrnehmen. Wenn in einzelnen Gemeinden die Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr mit der Wahl der Lieder zufrieden sind, sei es an Weihnachten oder Ostern oder wann auch immer, dann ist bei den nächsten Wahlen Zahltag. Dann müssen neue Leute demokratisch von den Stimmbürgern in diese Behörden gewählt werden, ohne dass wir dafür einen Steuerabzug machen können.

Der Fall Wil, wie es Hasler-St.Gallen richtig gesagt, hat, so wie wir ihn weitgehend aus den Medienberichten mitbekommen haben, wenn sich das wirklich so abgespielt haben sollte, dann finde ich das auch ein wenig ungeschickt. Aber ich kann Ihnen mit grösster Überzeugung sagen, es braucht keine Vorschriften für die Schulen, die Schulen machen ihren Job. Die christlich-abendländische Kultur ist verankert und wird gepflegt, das kann ich Ihnen versichern. Vielleicht nicht überall genau gleich, aber das wird gelebt. Wenn Sie jetzt hier ein Gesetz machen wollen, speziell für Weihnachten, dann kommt genau der andere Eindruck auf, es sei etwas nicht mehr vorhanden, es müsse jetzt künstlich am Leben gehalten werden. Das ist nicht so. In den Schulen findet das kulturelle Leben statt. Diese Fälle, wo Leute sich daran stören, dass das gemacht wird, das sind wirklich wenige Fälle. Das gibt es übrigens bei jedem Thema und egal bei welchem Projekt, das man macht, es gibt immer Leute, die nicht einverstanden sind und etwas schlecht finden. Das kann man auch gar nicht vermeiden. Die Frage ist, wie geht man damit um? Sicher nicht, indem man Lieder streicht oder vorschreibt. Ich finde beides etwa gleich sinnlos.

Wir brauchen dafür kein Gesetz und beantragen, dem Antrag der Regierung zu folgen und nicht auf die Motion einzutreten. Wir stellen aber erfreut fest, dass die christlichen Werte nun langsam aber sicher auch bei den anderen Parteien wieder Einzug halten. Wir hoffen einfach, dass das nicht nur vor Wahlen oder vor Weihnachten der Fall ist, sondern über das ganze Jahr hinweg. Wir werden Sie gerne wieder daran erinnern im Umgang mit Andersdenkenden, wenn Sie vielleicht dort dann die christlichen Werte wieder vergessen. Somit möchte ich noch einmal betonen, das ist gut gemeint, dass man mit Weihnachten nicht etwas auf Spiel setzen soll, aber es ist völlig unbegründet.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Egli-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Leben wir wirklich in einer verrückten Welt oder warum erhält die Streichung von drei Weihnachtsliedern, geschehen an einer Schule in unserem Kanton, so grosses mediales Echo? Per Zufall lebe ich in dieser Gemeinde der betreffenden Schule. Es ist auch bei uns in der Gemeinde auf sehr grosses Unverständnis gestossen, was in der einen Schule ablief. Einmal mehr wurde auf eine kleine Minderheit gehört, und wegen dieser kleinen Minderheit werden Anpassungen getätigt. Es soll doch erwähnt werden, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmer solcher Weihnachtsfeiern sich einfach an den Aufführungen und dem Engagement, das die Lehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern an den Tag legen, erfreuen. Wir leben wirklich in einer verrückten Welt, weil je länger je mehr auf Wünsche und Beanstandungen von einzelnen mehr eingegangen wird, als sich an der Mehrheit, der salopp gesagt, einfach zufriedenen Eltern, zufriedenen Schülern und auch Lehrpersonen zu fokussieren und genau diese positiven Stimmen mehr hervorzuheben. Es gibt noch diverse solche Geschehnisse aufzuzählen, wo Verantwortliche einer Gemeinde sich an kleinen Minderheiten orientieren, um diese zufrieden zu stellen. Bestimmt erleben Sie dies auch des Öfteren in Ihrem eigenen Umfeld. Aber wo führt denn diese Arbeitsweise noch hin? Wenn ich dann noch erfahre, dass aus Weihnachtsfeiern auf einmal die Jahresschlussfeiern werden, hinterfrage ich ernsthaft, ob dem Erhalt unserer christlichen Tradition wie Weihnachtsfeiern in den Schulen genügend Platz eingeräumt wird und eingeräumt werden kann.

Warum wird in einzelnen Schulen wohl der Name Weihnachten mit Jahresschluss ersetzt? Müssen wir uns denn schon bald schämen, wenn wir Weihnachten feiern? Es interessiert mich schon, ob diejenigen, die sich an Weihnachtfeiern in Schulen stören, sich auch am Erhalt von Weihnachtsferien stören oder am Erhalt von gesetzlichen Feiertagen als Freitage? Oder sollen diese wohl besser auch bald abgeschafft werden?

Wir haben auch in der Gemeinde versucht, eine bessere Verankerung von unseren christlichen Werten über den politischen Weg einzubringen, dies mittels einer Resolution, die jedoch leider knapp gescheitert ist. Sie ist leider knapp gescheitert, weil sich in der Partei der Mitte, die das C momentan noch im Namen trägt, einzelne nicht einigen konnten, ob sie zu christlichen Verankerungen in den Schulen noch stehen oder nicht. Wenn wir es nicht schaffen, in unserem Land unsere christlich-kulturellen Werte besser zu verankern und diese Werte mit Bodenständigkeit und Herzblut zu pflegen und nach ihnen zu leben, und dies selbstbewusst und ohne schlechtes Gewissen, dann weiss ich auch nicht, wohin sich unsere Werte und Traditionen noch bewegen.

Da unsere Kinder und Jugendlichen einen sehr grossen Teil ihre Jugendzeit in der Schule verbringen, ist es sehr wichtig und prägend, welche Werte und Traditionen in der Schule gepflegt und vermittelt werden. Weil gerade der SVP-Fraktion die christlichen und kulturellen Werte sehr viel bedeuten, hat uns dies dazu bewogen, jetzt eine gesetzliche Anpassung in die Wege zu leiten, um die Bedeutung dieser Werte zu stärken und mittels einer ergänzenden Bestimmung im Volksschulgesetz die Schulträger auch bestärkt werden, den Wert, den Erhalt und die Pflege unseres christlich-kulturellen Erbes in den Schuleinheiten zu leben, zu pflegen und auch in den Schulalltag einzubinden. Dazu gehören, wie schon erwähnt, nebst den Weihnachtsfeiern auch die Fasnachtszeit, die Ostern und natürlich auch weitere zahlreiche Traditionen und Bräuche, die in einzelnen Gemeinden gepflegt und gelebt werden. Solche Traditionen vermitteln uns Werte wie Heimatgefühl, Verbundenheit und Zusammenhalt. Genau das ist es doch, worauf es ankommt in einer intakten Gesellschaft. Ich wünsche mir nämlich, in einer intakten Gesellschaft zu leben und auch eine intakte Gesellschaft in die Zukunft zu führen und dazu gehören unsere christlichen Grundwerte.

Es würde uns sehr freuen, wenn eine Mehrheit hier im Saal unser Anliegen unterstützen kann und die Motion gutheisst

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Hasler-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Nach einem eher verwirrlichen Diskussionsvormittag, bei dem Namen und Inhalte verwechselt wurden, sind wir jetzt an einem definitiv nicht mehr so ganz verwirrenden Punkt angelangt, nämlich bei einem Vorstoss, wo doch ziemlich klar ist, was der ursprüngliche Motionär damit will. Er will Wahlkampf machen. Das ist ein völlig probates Mittel, das müssen wir uns zugestehen, aber wir müssen uns dann trotz allem auch wieder sagen, es ist Wahlkampf, nämlich nicht viel mehr. Wasserfallen-Rorschacherberg, Sie sagen, es geht Ihnen ums Prinzip. Nun gut, über dieses Prinzip sind wir uns in diesem Kanton mit grosser Wahrscheinlichkeit alle einig. Es gilt Art. 3 des Volksvolksschulgesetzes. Wir haben nicht vor, einen Krieg gegen Weihnachten oder gegen christliche Werte in diesem Rat auszurufen, auch wenn uns vielleicht hier eine säkulare Allianz von vorher zwischen Böhi-Wil und mir, an christlichen Werten plötzlich sägt. Böhi-Wil, ich darf sicher auch für Sie sprechen, wir wollen Weihnachten nicht abschaffen, da sind wir uns einig.

Dudli-Oberbüren sagt, es sei das Vorkommnis gewesen, welches die Bevölkerung in breite Aufruhr gebracht habe. Das ist einfach nicht wahr. Was die Bevölkerung in breite Aufruhr gebracht hat, war die Art und Weise, wie das Vorkommnis skandalisiert wurde. Über das tatsächliche Vorkommnis wissen wir immer noch nichts, das steht im Vorstoss. Wir wissen aus Medienberichten, dass angeblich drei Weihnachtslieder gestrichen wurde. Haben Sie sich nur schon einmal angeschaut, welche drei Weihnachtslieder das denn überhaupt waren und wie sehr diese traditionell sind? Es ging konkret um zwei afroamerikanische Spirituals und um ein Lied, das irgendwann in den letzten 20 Jahren geschrieben wurde. Ich glaube nicht, dass das tatsächlich mit einer jahrhundertealten christlichen Tradition in diesem Land einen Konnex hat, der sie dazu bringen dürfte, hier so auf die Barrikaden zu steigen. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, es geht offensichtlich nicht nur ums Prinzip, sondern es geht anscheinend darum, dass es Teile dieses Rates gibt, die gerne bestimmen würden, was denn genau christlichen Werte sind. Da wird es dann ein bisschen problematisch. Wenn wir ehrlich sind, dieser Rat ist nicht der Papst. Nur schon die Frage, ob es der Papst ist, der definiert, was christliche Werte sind, daran scheiden sich dann in diesem Kanton doch ziemlich die Geister. Ich nehme gerne zur Kenntnis, man darf Wahlkampf machen, gerade auch mit einem emotionalen Thema, aber um den grossen sozialistischen Vordenker Thoma-Andwil zitieren zu dürfen: Es gibt Staatsebenen. Es geht doch nicht an, dass dieser Kanton sich plötzlich auf der kommunalen Ebene in die Belange einer einzelnen Schulgemeinde, sogar eines einzelnen Schulhauses, auf dieser Detailebene einmischen will, von wegen welche Lieder werden da gesungen und welche nicht. Das ist doch das Thema und da bin ich dann ganz bei Thoma-Andwil, wenn ich Ihnen sagen: Nein das wollen wir nicht, das soll man nicht, dafür gibt es eine klare Aufgabenteilung. Wir haben Art. 3 VSG, der liegt in unserer Kompetenz und ist einzuhalten, da gebe ich Ihnen Recht. Falls gegen diesen Artikel verstossen würde, was hier nicht der Fall war, dann könnten wir reagieren.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Auf die Motion ist einzutreten.

Es wäre nur zu schön, könnte man die Begründung der Regierung zum Antrag auf Nichteintreten dieser Motion ernst nehmen. Ich zitiere aus ihrer Begründung:

  • Die Volksschule des Kantons St.Gallen wird nach christlichen Grundsätzen geführt;

  • Der Volksschullehrplan misst der Auseinandersetzung mit christlichen Traditionen und Werten eine wichtige Bedeutung zu;

  • Der Volksschullehrplan hält insbesondere fest, dass Grundkenntnisse christlicher Traditionen und Werte nicht nur für christlich sozialisierte Schüler, sondern gerade auch für solche ohne oder mit anderer Religionszugehörigkeit wichtig sind, um sich kompetent in Kultur und Gesellschaft zu orientieren;

  • Weiter definiert der Lehrplan die Charakterisierung von Festtraditionen als verbindliche Kompetenz, und Weihnachten ist als obligatorischer Inhalt festgehalten usw.
Auch in den Augen der Regierung soll und muss die Volksschule also nach christlichen Werten geführt werden. Aber warum torpediert bzw. ignoriert die Regierung die christlichen Werte insbesondere an Weihnachten? Nach all diesen Beteuerungen versteckt sich die Regierung hinter dem Art. 3 VSG, wonach dieser bereits eine programmatische Bestimmung betreffend Vermittlung von christlichen Werten vorsieht. Dann frage ich mich aber wohl berechtigt, aus welchen Gründen die Regierung die Streichung traditioneller Weihnachtslieder aus dem Programm der Weihnachtsfeier des Mattschulhauses in Wil telquel akzeptiert? Das Vorkommnis brachte die breite Bevölkerung in Aufruhr, nicht aber die Regierung. Sie sieht keinen Grund, warum sich die zu den christlichen – unserer Verfassung entsprechenden – Werten stehende Bevölkerung aufregt. Die Regierung wimmelt einfach ab und tut gar nichts, notabene trotz Art. 3 VSG. Schlussfolgerung: Es besteht Handlungsbedarf, denn entweder ist die bestehende Gesetzgebung ein nicht ernst zu nehmendes Wunschkonzert, oder die Behörden – einschliesslich Regierung – haben total versagt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Volksschule wird im Kanton St.Gallen gemäss Volksschulgesetz nach christlichen Grundsätzen geführt. Christliche Grundsätze fokussieren auf die kulturelle und ethische Haltung. Diese Grundsätze sind für die FDP-Fraktion sehr wichtig und gehören zwingend in die Schulstuben. Diese Grundsätze, das kann ich auch aus eigener Erfahrung als Primarlehrer berichten, werden grossmehrheitlich in der Volksschule umgesetzt und vor allem auch schon gepflegt. In der Adventszeit werden viele Rituale gepflegt, sei es mit Adventskalendern für die Schüler, wichteln, gemeinsamem klassenübergreifendem Adventssingen oder auch kleine Weihnachtsgeschenke an die Schüler. Was aus der Sicht der FDP-Fraktion erstaunt, ist, dass Weihnachten explizit im Gesetz erwähnt werden muss. Zwar mag für die Kinder und Familien Weihnachten noch ein bisschen spannender sein, und wie es scheint ebenso auch für die Motionäre und Unterzeichner, aber für die Christen sind das Osterfest und die Ostertage die wichtigsten Feiertage im Jahr. Man feiert hier die Wiederauferstehung Jesu Christi, Weihnachten wiederum ist ein Symbol für die Jesugeburt. Wenn wir schon gewisse Feiertage ins Gesetz aufnehmen sollen, ist es schon erstaunlich, dass man das wichtigste Fest der Christen, namentlich die Karwoche mit Ostern, aussen vor lässt. Ansonsten müssten wir konsequent sein und alle christlichen Feiertage als wichtige christliche kulturelle Erben ansehen und pflegen.

Wir sind der Meinung, dass innerhalb der genannten Rahmenbedingungen den Schulen und Lehrpersonen freisteht, ob sie solche Feiern durchführen und wie sie diese ausgestalten. Wird eine solche Veranstaltung innerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt, ist die Teilnahme sowieso obligatorisch für alle und muss besucht werden. Ebenso werden im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und vor allem im Rahmen des Fachs Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) Schule und ERG Kirche ausdrücklich die Grundkenntnisse christlicher Traditionen und Werte behandelt, nicht nur für christlich sozialisierte Schülerinnen und Schüler, sondern gerade auch für solche ohne oder mit anderer Religionszugehörigkeit, um sich kompetent in Kultur und Gesellschaft zu orientieren.

Natürlich ist es aber auch wichtig und sinnvoll, dass man die anderen Weltreligionen ebenso behandelt und Grundkenntnisse erlangt. Wir sind der Überzeugung, dass die Weihnachtsfeiern, auch Ostern, durch die Schulen und Lehrpersonen genügend Beachtung finden und auch gepflegt werden. Eine zusätzliche Bestimmung im Volksschulgesetz mit der expliziten Erwähnung der Weihnachtsfeier generiert keinen Mehrwert, wie es auch die Regierung in ihrer Antwort vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wasserfallen-Rorschacherberg: Auf die Motion ist einzutreten.

Wie man im Dezember 2019 diversen Medienberichten entnehmen konnte, hat die Leitung eines Primarschulhauses hinsichtlich ihrer Weihnachtsfeier vom 22. Dezember 2019 angeblich aus Rücksicht gegenüber anderen Kulturen und Religionen drei traditionelle Weihnachtslieder aus ihren Programmen gestrichen, und dies obwohl zwei der drei Lieder im offiziellen Mittelstufensingbuch «Sing Ais» des Kantons St.Gallen stehen. Nachdem der mediale Wirbel nicht ganz zu Unrecht bald einmal ein Flächenfeuer entfachte, hat «Tagblatt Online» eine Umfrage lanciert, bei der sich die Teilnehmenden zum eben geschilderten Sachverhalt äussern konnten. Da wurde die Frage in den Raum gestellt: Eine Wiler Schule verbannt drei Weihnachtslieder. Was halten Sie davon? Über 1'600 Teilnehmende haben an dieser Umfrage teilgenommen. Das Ergebnis überrascht wenig. 81 Prozent erachten diesen Entscheid als völlig daneben. Wenn diese Umfrage auch nicht repräsentativ ist, so gibt sie wohl gut das Bild das zeigt, was erfreulicherweise ein grosser Teil unserer Bevölkerung darüber denkt bzw. davon hält. Ich glaube nicht, dass der Fall in Wil auf ein flächendeckendes Problem hindeutet. Offenbar besteht aber in gewissen Teilen der Bevölkerung bei Lehrpersonen und insbesondere auch bei Schulleitungen und Schulbehörden eine Unsicherheit, wie mit gesellschaftlich stark verankerten und auch äusserst beliebten aber christlich geprägten Bräuchen und allfälliger Kritik dazu aus anderen Kulturkreisen umgegangen werden soll. Dabei gilt es, den Verantwortungsträgern in der Volksschule von Seiten Politik den Rücken zu stärken und ein klares und deutliches Signal auszusenden. Die Volksschule leistet mit ihrer tagtäglichen Arbeit einen äusserst wertvollen Beitrag an eine gelungene Integration von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen. Sie ist wahrscheinlich sogar das zentralste Element im Bereich der Integration. Wenn meiner Auffassung nach Religion auch nicht vermehrt in unseren Schulen platziert werden und der Unterricht selbstverständlich konfessionell neutral erfolgen soll, so basiert unser Staat, unsere Gesellschaft und unsere Kultur nach wie vor auf christlichen Grundwerten. Zu diesen Werten dürfen und müssen wir stehen. Das Weihnachtsfest ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer christlich geprägten Kultur und längst nicht nur noch eine rein religiöse Feier. Selbst der Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) ermuntert die Schulen ausdrücklich, christliche Lieder zu singen, denn das gehöre zu einem christlich geprägten Land. Zudem käme es gar in der islamischen Welt vor, dass Muslime mit Christen zusammen Weihnachten feiern. Zur Bewahrung unserer christlich geprägten Grundwerte soll das Weihnachtsfest also durchaus auch im Schulrahmen gepflegt werden dürfen. Gegen mögliche kulturelle Abbauversuche in diesem Bereich oder eine nur vermeintlich gut gemeinte Rücksichtnahme auf andere Kulturen und Religionen gilt es ein klares Zeichen zu setzen.

Mir geht es bei unserer Motion nicht darum, die Schulleitung des erwähnten Schulhauses an den Pranger zu stellen. Mir geht es auch nicht um den exakten Inhalt der drei gestrichenen oder auch der neuen Lieder. Mir geht es ums Prinzip. Aus meiner Sicht darf es nicht sein, dass aus Rücksichtnahme auf erfreulicherweise eine zwar äusserst geringe, aber eben doch leider bestehende Anzahl von sehr intoleranten Minderheiten Bräuche oder Traditionen über Bord geworfen werden, die zwar aus unserer christlichen Prägung heraus resultieren, längst aber in unser allgemeines Kulturgut übergegangen sind. Dies gilt es aus meiner Sicht auch in Zukunft zu pflegen und dazu zu stehen. In unserer Motion wird die Regierung deshalb eingeladen, das Volksschulgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, mit welcher die Schulträger bestärkt werden, namentlich die Weihnachtsfeiern als wichtiges christlich-kulturelles Erbe zu pflegen. Ob man religiös ist oder nicht –wie das z.B. auch im meinem Fall gegeben ist, ich bin nicht sonderlich religiös –, das soll so gepflegt werden. Unser Staat, unserer Gesellschaft und unsere Kultur bleiben stark christlich geprägt und das ist gut so. Wir brauchen uns deswegen nicht zu verstecken.



Dies soll Entscheidungsträgern in der Volksschule zusätzliche Rückendeckung geben, wenn auch bereits jetzt in Art. 3 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) verankert ist, dass die Volksschule in St.Gallen nach christlichen Grundsätzen geführt wird. Der Fall in Wil zeigt gerade exemplarisch, dass die bestehenden gesetzlichen und lehrplanbezogenen Vorgaben nicht ausreichen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020