Geschäft: Nachhaltige Sicherung der AHV – AHV 2025

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.19.02
TitelNachhaltige Sicherung der AHV – AHV 2025
ArtKR Standesbegehren
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
AntragAntrag der Regierung vom 4. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Person23.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.5.2020Eintreten23Zustimmung59Ablehnung38
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Ich habe nun einen direkten Vorredner gehört. Wenn Sie über das Rentenalter sprechen möchten, sprechen Sie über das Rentenalter, aber dies hier an der Beitragsdauer anzubinden scheint mir schwierig bzw. wir haben ja diese Beitragsdauer bereits. Wie die Regierung korrekt ausführt, es bezahlen ja auch nicht erwerbstätige ab dem 20. Altersjahr einen Mindestbeitrag in die AHV ein. Auch ich habe bereits während dem Studium in die AHV einbezahlt. Es ja nicht so, dass wir alle erst mit der Aufnahme der effektiven Erwerbstätigkeit beginnen in die AHV einzubezahlen. Wir sind damit also grundsätzlich bei dieser von Ihnen ungefähr in einer Bandbreite geforderten Beitragsdauer.

Ich möchte aber auch festhalten, es wurde vorhin angesprochen, es gehe um Solidarität. Ich glaube, es gibt kaum ein solidarischeres System als unsere AHV, weil die AHV dafür sorgt, dass auch jene, die sehr gut verdienen, und das sind dann zum Teil jene, die zunächst vielleicht eine längere Ausbildung gemacht haben, jene die sehr gut verdienen, die bezahlen dann auf jeden Franken, den Sie verdienen, auch AHV, während sie bei der Rente dann einen Maximabeitrag erhalten, diese ist dann gedeckelt. Sie bekommen nicht einfach eine höhere Rente weil Sie mehr einbezahlen, sondern auch Sie haben einen Grundanspruch wie alle andern auch, und der ist nicht höher weil sie mehr verdient haben. Ich glaube, diese Solidaritätsgedanke ist gerade in der AHV sehr stark verankerte. Es ist im BVG weniger, aber in der AHV haben wir. Wenn wir von Solidarität sprechen, dann ist die AHV nicht dasjenige Instrument, das wir revidieren müssen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Selbst wenn man die Überlegungen der Initianten teilen würde, ist die Überweisung nicht angebracht.

Mit dem Standesbegehren haben die Kantonsparlamente die Möglichkeit kantonsspezifische Anliegen dem Bundesparlament zu überreichen. Von dieser Möglichkeit soll deshalb nur ganz gezielt Gebrauch gemacht werden, wenn man sich mit einem echten Kantonsanliegen wirklich noch Gehör verschaffen will.

Die AHV ist nun aber sicherlich keine kantonale Angelegenheit, sondern eine Bundesangelegenheit und deshalb eben bitten wir sie nicht auf dieses Begehren einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Die Regierung schreibt in ihrer Stellungnahme, das Anliegen des Standesbegehrens sei im heutigen System bereits weitgehend berücksichtigt. Das ist aber überhaupt nicht der Fall, denn die Basis der aktuellen AHV beruht auf dem Konzept ist Rentenalters. Dem gebenüber bezweckt das Standesbegehren einen Systemwechsel, indem nicht mehr das fixe Rentenalter, sondern die Anzahl der Beitragsjahre die Grundlage sein sollen für die Berechnung und den Bezug der Rente.

Der volle Rentenanspruch wäre somit für Frauen und Männer von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Die wohl 42 bisw 45 Jahre wäre, deren genaue Zahl müsste man aber natürlich politisch aushandeln. Die AHV-Rente könnte auch mit diesem System entweder vor dem Erreichen der Beitragsjahre mit entsprechenden Abzügen oder mit entsprechenden Zuschlägen nach ihrem Erreichen bezogen werden. Wer also bspw. im Rahmen einer Lehre bereits früh beitragspflichtig ist, würde die notwendigen Beitragsjahre natürlich früher erreichen als jemand, der eine längere Ausbildung absolviert hat. Lösungen für Personen mit vorübergehendem Erwerbsausfall wären natürlich Teil des neuen Systems.

Die Abschaffung des fixen Rentenalters würde auch der aktuellen Tendenz entgegenwirken, bereits 55-Jährige als baldige Berufsaussteiger zu betrachten und an ihren Ersatz zu denken. Heute ist rund ein Drittel der Erwerbstätigen über das Rentenalter hinaus noch im Arbeitsprozess, was wesentlich dazu beiträgt, den Fachkräftemangel zu entschärfen.

Das zeigt, wie die Vorstellung vom starren Ruhestandsalter, die sicherlich bei seiner Einführung vor 70 Jahren gesundheitlich und gesellschaftlich gerechtfertigt war, im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäss ist, ebensowenig die faktische Altersguillotine von 65 Jahren für Erwerbstätige. Es ist Zeit, die unergiebige und ewige Diskussion über das Rentenalter zu beenden und endlich neue Wege zu gehen, hin zu einem System, das für alle gleich viele Mindestbeitragsjahre vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Ich unterstütze das Begehren von Gahlinger-Niederhelfenschwil aus tiefem Herzen.

Es ist Zeit, dass sie in der AHV einmal ein Systemwechsel angebracht wird und Bern braucht anscheinend einen Schubs von den Kantonen. Das wäre dieses Standesbegehren. Schon seit längerer Zeit habe ich eine Umfrage auf meiner Webseite diesbezüglich aufgeschaltet und mit grosser Mehrheit wird ein Systemwechsel unterstützt. Es geht auch darum, dass der einfache Bürger, der sehr wenig verdient, auch eine volle AHV erreichen kann, auch wenn er nicht durchschnittlich während z.B. 45 Jahren über 84'0000 Franken verdient hat.

Ich bitte Sie, dieses Standesbegehren zu überweisen, damit endlich eine neue Perspektive auch in Bern angesehen wird

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf 02:36:39 vorverschieben]

Der Kantonsrat tritt mit 59:23 Stimmen nicht auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Es spricht ein AHV-Bezüger, und ich bin ich der einzige im Saal. Natürlich, die AHV ist eine grosse Kiste, und ich habe in den letzten Jahren als ODK-Präsident im Vorstand, im Plenum und im Austausch mit Bundesrat Berset gesehen, wie schwierig es ist, hier Schritte zu machen. Deswegen, das Ziel ist sicher hehr, aber dieses Anliegen hat das falsche Etikett, das ist auch schon gesagt worden. Bitte, geben Sie es einem Parlamentarier des nationalen Parlaments mit. Hier würde einer sitzen, es gibt Mitglieder des Nationalrats. Das sind Leute, die dort direkt oder über eine ganze Partei in dieses Thema Energie reinbringen können. Ein Standesbegehren eines Kantons ist hier nicht das richtige Instrument.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Die Februarsession ist noch nicht lange her. In der Februarsession hatten wir ein sehr dichtes Programm. Ich hatte damals der Ratsleitung beantragt, das Standesbegehren zu verschieben. Ich danke der Ratsleitung, dass sie dem nachgekommen ist. Für mich und für alle hier in dieser Halle ist die AHV ein sehr wichtiges Thema. Dies ist ein Grundpfeiler unseres Systems.

Zuerst möchte ich einfach ein paar allgemeine Sachen zum Standesbegehren erläutern: Die Chancen bei Standesbegehren sind oft sehr klein, dass sie in Bundesbern durchkommen, aber trotzdem, auch wenn diese Chance klein ist, der Einfluss eines Standesbegehrens ist oft relativ hoch einzuschätzen. Ein Standesbegehren lässt auch Bundesbern vermehrte Optionen offen. Es zeigt auch, was für neue Möglichkeiten man einbringen kann. Es ist also für mich ein ideales Mittel. Es ist nicht nur für mich, sondern für alle Mitunterzeichnenden ein ideales Mittel. Wir haben gerade vorher oft wieder das Wort STAF gehört. Es hat gezeigt, dass die STAF ein sehr wichtiges Element ist.

Die STAF ist aber nur dann möglich, wenn wir die Steuereinnahmen halten können, und dies ist in dieser Zeit sehr schwer, vorab in den nächsten Jahren. Es ist deswegen umso wichtiger, dass wir die strukturellen Probleme, die wir lösen können und müssen, dass wir diese angehen. Denn strukturelle Probleme sind parteineutral und machen niemandem weh. Wenn wir dies lösen, dann kommt automatisch das andere besser.

Die Corona-Krise, ich nehme dieses Wort zwar ungern in den Mund, zeigt aber einiges auf. Die Zeit geht manchmal schnell und vieles, was uns sicher erscheint, ist plötzlich nicht mehr so sicher. Aus diesem Grund finde ich die Lösung, dass dieses Standesbegehren aufzeigt, eine gute Lösung. Es ist mir bewusst, dass eine Lösung nie perfekt ist. Es geht um die Art, wie man weitergeht, ganz nach dem Motto: Der Weg ist das Ziel.

Ein paar Worte zur Antwort der Regierung: Eigentlich zeigt die Antwort wirklich auf, dass wir mit dieser Lösung auf dem richtigen Weg sind.

Die Antwort zeigt aber auch auf, dass die Regierung eigentlich einfach nichts machen möchte oder kann, wie auch immer, aber das ist kein Weg und dies führt zu keinem Ziel. Das, was Sie hier vor sich haben, ist eine Lösung. Sie mag verbessert werden, das ist klar, aber es ist eine gute, tragbare Lösung. Diese Lösung stammt aus der Feder von einem kleinen Handwerker, der kein grosses Einkommen hat, der eine Familie hat wie viele andere auch in unserer schönen Schweiz. Es ist deswegen sehr wichtig, dass wir an diese Menschen denken, die nicht so gut betucht sind.

Ich möchte ein paar Worte zur strukturellen Lösung sagen: Die AHV ist auf der Solidarität von Jung und Alt sowie von Reich und Arm aufgebaut. Ein weiterer wichtiger Punkt für eine gerechtere Ausgestaltung für alle Beteiligten ist die Beitragsdauer. In diesem Bereich hat sich über die Jahrzehnte ein ungünstiger und solidaritätsfremder Umbau entwickelt. Gewollt oder ungewollt, Fakt ist, als damals die AHV gegründet wurde, haben auch praktisch alle mit diesem Datum begonnen einzubezahlen. Diese Schere hat sich immer mehr geöffnet. Ein Handwerker oder z.B. jemand vom Servicepersonal, fangt an zu bezahlen und zwar richtig zu bezahlen, z.B. mit dem 18. Lebensjahr, sobald man Steuern bezahlen muss. Viele Menschen beginnen immer später mit dem richtigen Einzahlen. Diese Schere geht immer mehr auf und dies ist nicht gerecht – dies ist sogar verfassungswidrig. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass wir mit dieser Lösung den richtigen Weg einschlagen, mit einem Standesbegehren auch den richtigen Weg gehen, um Optionen offen zu lassen, um neue Impulse in Bundesbern zu geben. Ich bin davon voll überzeugt, und als Handwerker, als praktisch bezogener Mensch, liege ich selten Fall – ich hoffe es zumindest.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich dem grossen Thema AHV überhaupt gerecht werden. Das ist zentral für uns und für alle hier drin und draussen. Ich bitte Sie, treten Sie ein und lassen Sie die Optionen offen für Bundesbern.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession