Geschäft: Bauliche Massnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.19.112 |
Titel | Bauliche Massnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 26.11.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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27.11.2019 | Person | Erstunterzeichner/-in - Lüthi-St.Gallen | 21.11.2024 |
27.11.2019 | Person | Erstunterzeichner/-in - Tanner-Sargans | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.5.2020 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass die Regierung die zukünftigen Herausforderungen durch bauliche Verdichtung in Kombination mit den immer spürbarer werdenden Folgen des Klimawandels ernst zu nehmen scheint. Zudem begrüssen wir die von der Regierung erwähnten Anstrengungen zur Information und Beratung der politischen Gemeinden. Wichtig wäre es jedoch auch, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um weitergehender Versiegelung und Verdichtung entgegenzuwirken sowie bestehende Versiegelungen wo möglich rückgängig zu machen. Es ist uns bewusst, dass das Mehr der rechtlichen Mittel, mit denen eine solche Entwicklung zu erreichen wäre, in die Kompetenz der politischen Gemeinden fallen. Es ist jedoch von grosser Bedeutung, dass auch der Kanton über die Grösse des Problems informiert ist. Die erwarteten Kosten von jährlich 5 Mio. Franken durch Oberflächenabfluss lassen die Dimension des Problems erahnen. Anzunehmen ist, dass auch die Kosten aufgrund der zunehmenden Hitzebelastung nicht zu vernachlässigen sind. Es ist deshalb unverständlich, dass die Regierung keine Anstrengungen unternimmt, um das Ausmass von Bodenverdichtung und -versiegelung im Kanton zu erfassen. Nur wenn das Problem bekannt ist, kann auch angemessen darauf reagiert werden. Neben Umfang und Kostenfolge von Bodenverdichtung und -versiegelung sollte insbesondere auch geprüft werden, inwiefern die Gemeinden ihren Handlungsspielraum bei der Ortsplanung nutzen und bzw. klimaangepasste Bauweisen fördern. Anhand dieser Informationen könnte danach das weitere Vorgehen ausgerichtet werden. Generell sollten die Regierung bestrebt sein, Möglichkeiten zur Überwälzung durch Bodenversiegelung und Verdichtung entstehende Kosten auf den Verursacher zu identifizieren. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession |