Geschäft: Leistungen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.111
TitelLeistungen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. Januar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es war ein würdiger Anlass am 21. September 2019, der Gedenkanlass für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Es war aber auch ein sehr beklemmender Anlass. Viele Betroffene waren auf Einladung der Regierung gekommen. Viele von ihnen gezeichnet von erlittenem staatlich verordnetem und geduldetem Unrecht. Mittlerweile liegt ein Bericht der Expertenkommission «Administrative Versorgungen» der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) vor.

Der Bericht zeigt auf, dass viele Betroffene der administrativen Versorgung heute in prekären Verhältnissen leben. Viele sind von der Sozialhilfe abhängig, viele von ihnen sind im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das Unrecht dauert an und hat ihr Leben geprägt. Der Staat bezahlt über den Bund, der Kanton beteiligt sich mit einem Solidaritätsbeitrag von 25 Franken an die Opfer. Wir sind klar der Meinung, dass es weitere Leistungen braucht, dass es die Anerkennung für weitere Zuwendungen an die Opfer braucht. Die Regierung hat mit dem Gedenkanlass und mit der Beteiligung an diesen Solidaritätsbeiträgen bereits einiges geleistet. Wir denken aber, es wäre noch mehr möglich. Es wird z.B. ausgeführt, dass in Frage steht, ob vielleicht ein Generalabonnement für die ganze Schweiz günstig abgegeben wird. Wir haben hier aber auch einen Ostwind Tarifverbund, man könnte auch über ein Abonnement für diesen Verbund nachdenken.

Wir werden mit Sicherheit prüfen, ob es allfällige gesetzliche Revisionen braucht und allfällige Anträge stellen. Im Weiteren sind wir aber sehr zufrieden mit der Antwort der Regierung, die sich z.B. auch dafür ausspricht, dass es eine Änderung in Ergänzungsleistungsgesetz braucht, damit diese Solidaritätsbeiträge nicht an das Vermögen angerechnet werden, denn aktuell führt das dazu, dass Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, ihre Solidaritätsbeiträge, die ihnen zugesprochen wurden, für das Erlittene Unrecht, das sie erdulden mussten, für die elementarsten Bedürfnisse verwenden müssen. Ich bin froh, dass die Regierung hier anerkennt, dass es eine Revision braucht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020