Geschäft: Intensivwohnplätze für Menschen mit Einschränkungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.109
TitelIntensivwohnplätze für Menschen mit Einschränkungen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. März 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Person21.11.2024
27.11.2019Person21.11.2024
27.11.2019Person21.11.2024
27.11.2019Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der erstunterzeichneten Kantonsräte aus der Region Werdenberg): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Besten Dank für den Bericht vom 17. März, indem Sie dem Bedarf an Intensivwohnplätzen für Menschen mit Behinderungen und einem erhöhten Betreuungsbedarf wohlwollend zustimmen.

Gesellschaftliche Veränderungen machen sich auch in der Arbeit mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen sichtbar und fordern entsprechende Anpassungen. Der Wandel zeigt auch unter anderem, dass immer mehr Menschen mit psychischen oder körperlichen Behinderungen besondere Angebote benötigen. Menschen mit Behinderungen, die sich selbst oder andere chronisch gefährden, sind auf ein stabiles, Betreuungsangebot und entsprechenden fachlichen und strukturellen Ressourcen angewiesen. Häufig verlieren Menschen aufgrund ihrer Einschränkungen und Ausprägungen ihren angestammten Wohnplatz oder Werten von Klinik zu Klinik geschoben, was zu keiner Stabilisierung führen kann. Wohin mit den Menschen mit ausserordentlichen Anforderungen an ihr Umfeld? Im Kanton St.Gallen bieten die Heimstätte Wil, das Lukashaus Grabs und das Spezialwohnheim Eggfeld solche Plätze bereits an. Aus sicherer Quelle wurde uns zugetragen, dass im Lukashaus Grabs bereits Wartelisten geführt werden müssen und es an entsprechenden Fachkräften mangelt.

Aufgrund des Bedarfs an solchen Plätzen scheint es notwendig, dass sowohl im Süden des Kantons wie auch im Norden solche Intensivwohnplätze angeboten werden können. Auch überkantonal sollen die Angebote genutzt werden, was zu einer guten Auslastung führen kann. Es scheint uns in diesem Zusammenhang jedoch etwas kurzsichtig die Anzahl der benötigten Plätze bzw. Spezialangebote vor einer Evaluierung des aktuellen Bedarfs bereits jetzt auf maximal vier Plätze an zwei bis drei Standorten zu limitieren. Sie stützen sich bei der Antwort auf den Wirkungsbericht zur Behindertenpolitik im Kanton St.Gallen aus dem Jahr 2018. Wir haben heute das Jahr 2020 und es hat sich doch bereits vieles verändert.

Das Ziel einer Intensivbetreuung soll sein, diese Menschen wieder in den Regelstrukturen zurückzuführen und/oder nachhaltig in die Gesellschaft zu integrieren. Dies erfordert besondere Massnahmen und Sicherstellung von entsprechenden Ressourcen und allfälligen baulichen Massnahmen. Wir begrüssen das geplante Vorgehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession