Geschäft: Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.37
TitelFlächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
AntragAntrag Wasserfallen-Rorschacherberg vom 17. Februar 2020
AntwortAntrag der Regierung vom 21. Januar 2020
VorstossGeänderter Wortlaut vom 18. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2020Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung70Zustimmung41Ablehnung9
18.2.2020Wortlaut50Antrag Wasserfallen-Rorschacherberg63Antrag der Regierung7
18.2.2020Eintreten79Zustimmung33Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit 70:41 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag Wasserfallen-Rorschacherberg mit 63:50 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 79:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Bucher-St.Margrethen: Es tut mir leid, dass ich nach der Regierung spreche. Ich kann Ihnen nur noch im Rahmen der Motionärsfraktion bestätigen, was Regierungsrat Kölliker soeben ausgeführt hat. Wir freuen uns auf die Diskussionen über die Finanzierung dieser Angebote im Rahmen dieser Gesetzesänderung, die wir dann miteinander beraten werden. Wir haben nicht die Absicht oder die Forderung, dass diese Angebote für die Eltern kostenfrei angeboten werden müssen. Es gab auch bereits aus der FDP-Fraktion Voten dazu. Diese Stossrichtung unterstützen wir grundsätzlich, dass man einkommensabhängige Tarife vorsehen sollte. Wir sind offen für diese Diskussion und freuen uns auch darauf.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Diese verschiedenen Optionen, dass man regional eine Lösung finden kann, das soll unter Umständen möglich sein, auf das verweisen wir. Wie das finanziert wird, die Preise, die führen wir nicht so präzise aus. Wir müssen Ihnen offen legen, welche Möglichkeiten der Finanzierung dann bestehen. Das werden wir sicher machen, wenn wir die Motion entsprechend vorbereitet haben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach: Für mich stellt sich die Frage, ob es nach dem Text der Motion so weit immer noch möglich bleibt, dass letztlich auch die Eltern im Rahmen der Beanspruchung dieser schulergänzenden Tagesstrukturen auch entsprechend einen Beitrag zur Finanzierung zu leisten haben. Das erscheint mir noch ein wichtiger Punkt im Rahmen der Klärung. Wir stellen in der Gemeinde-Goldach ab diesem Jahr im Sommer entsprechende Angebote bereit. Wir sind aber natürlich auch in der Absicht, dieses Angebot letztlich auch im Rahmen einer Mitfinanzierungspflicht der Eltern nach Massgabe der Parameter in Bezug auf das Einkommen stattfinden lassen wollen.

Diese Klärung erscheint mir im Rahmen der Motion bzw. der Antwort der Regierung durchaus noch wesentlich.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Frick-Buchs zu Wasserfallen-Rorschacherberg: Ich möchte hier noch präzisieren, ich habe klar von einer freiwilligen Haltung gesprochen. Ich meine, die Eltern sollen das freiwillig benützen dürfen. Wir würden uns gegen eine Tagesschule aussprechen, aber nicht gegen Tagesstrukturen. Wir haben auch klar gesagt, dass wir eine Bedarfsgerechtigkeit wünschen, d.h. wir möchten abgeklärt haben, ob der Bedarf vorhanden sei, und es dann auch möglich sein soll, dies über Gemeinden hinweg anbieten zu dürfen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wasserfallen-Rorschacherberg: Göldi-Gommiswald danke ich für sein Votum. Es ist durchaus möglich, dass es sich hier um eine begriffliche Verwirrung handelt. Göldi-Gommiswald als ausgebildeter Jurist weiss aber sicher ganz genau, wie wichtig Begriffe sein können und welche Bedeutung in einzelnen Begriffen liegen kann.

Zur Klärung meines Wortlautes möchte ich zuerst noch ein gewisses Unverständnis über die Haltung der FDP- und der CVP-GLP-Fraktion ausdrücken. Frick-Buchs hat vorhin ausführlich erläutert, dass die FDP-Fraktion ihr liberales Gedankengut hoch hält und an einer Freiwilligkeit eines solchen Angebots festhalten und keine Pflicht einführen will, dass Schulträger bzw. Gemeinden eine solche Massnahme einführen müssen. Die CVP-GLP-Fraktion hat auch davon gesprochen, sie sei nicht im Sinn von flächendeckenden Betreuungsangeboten auf diese Motion mit geänderten Wortlaut eingetreten, sondern wolle das nur dort, wo tatsächlicher Bedarf ausgewiesen ist.

Wenn ich diesen Text lese, dann steht da laut und deutlich: «Angebotspflicht der Schulträger für eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung». Dann störe ich mich natürlich extrem ab dieser Begrifflichkeit, die dann auch bei einer gewissen Interpretation durchaus für mich naheliegend so verstanden werden kann, dass man das anbieten muss, selbst wenn der Bedarf oder die Nachfrage vielleicht gar nicht ausgewiesen ist. Ich bitte Sie wirklich um Berichtigung dieser materiell doch sehr relevanten Angelegenheit und möchte Sie auch um die Unterstützung bitten für meinen Antrag. Vielleicht sind wir vom Verständnis her gar nicht grundlegend anderer Meinung, aber ich glaube, das muss geklärt sein. Da wo die Nachfrage ausgewiesen ist, soll man dem entsprechen können, ansonsten genügen, wie ich es vorhin erklärt habe, auch konzeptionelle Aufgleisungen oder Vorbereitungen in diesem Sinn, und nicht ein künstliches Angebot, das dasteht und gar nicht real genutzt wird.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker zu Göldi-Gommiswald: Die Angebotspflicht ist als eine Pflicht zu verstehen. Wenn Sie eine Motion gutheissen und das im Gesetz so aufnehmen, dann kann es nicht eine Eventualität sein, die dann vielleicht umgesetzt wird. Es muss eine Angebotspflicht bereits stehen, wenn das Angebot nicht durch die Gemeinde bereits bereitgestellt wird. So verstehen wir das.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Göldi-Gommiswald zur Angebotspflicht im Verhältnis zum bedarfsgerechten Angebot: Ich bin etwas verwirrt und bitte um Klärung, was Regierungsrat Kölliker mit der Angebotspflicht im Verhältnis zum bedarfsgerechten Angebot meint. Ich möchte auch zuhanden der Materialien festhalten, dass es nicht darum geht, dass jetzt flächendeckend Angebote heraufgefahren werden, auch wenn keiner das braucht. Ich möchte das so sehen wie beim Mittagstisch, dass der Auftrag, den wir mit dem Antrag der Regierung überweisen werden, die Angebotspflicht in dem Sinne meint, dass nur da, wo die Nachfrage und ein Bedarf besteht, das Angebot auch angeboten wird. Das ist die Differenz zwischen dem Antrag von Wasserfallen-Rorschacherberg und dem Antrag der Regierung, zumindest so habe ich Wasserfallen-Rorschacherberg verstanden. Es geht nicht darum, Angebote heraufzufahren, die nicht nachgefragt werden. Es soll dann ein bedarfsgerechtes Angebot entstehen, wenn der Bedarf ausgewiesen ist. So haben Sie die beiden Anträge einander gegenübergestellt und erläutert, dass Sie das auch so verstehen. Habe ich das richtig verstanden?

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes: Die Motion ist mit geändertem Wortlaut gutzuheissen.

Es handelt sich um eine gesellschaftspolitische Frage, die wir hier eigentlich behandeln, deshalb übernehme ich, wenn ich inhaltlich argumentiere, den Part meines Regierungskollegen. Es geht natürlich schlussendlich um die Umsetzung dieses Vorstosses und dort ist die Schule zuständig.

Zu Thoma-Wil: Wenn Sie überrascht sind, dass die Regierung hier diesen geänderten Wortlaut und auch Gutheissung vorlegt, dann ist das eigentlich nicht weiter erstaunlich, denn wenn Sie schauen, die Regierung hat in der Schwerpunktplanung 2017–2027 bereits ganz klar die Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die familienergänzende Kinderbetreuung genannt. Im Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen» aus dem Jahr 2018 schlug die Regierung insbesondere als Massnahme vor, eine Bereitstellungspflicht für schulergänzende Tagesstrukturangebote zu verankern. Das ist eigentlich eine Herbeileitung seitens der Regierung, die man sehr gut nachvollziehen kann. Wie hat Ihnen die Regierung das hier jetzt vorgeschlagen? Sie sehen eine Angebotspflicht, die bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung vorsieht. Wir verweisen auch darauf, dass wir den pragmatischen Ansatz, den wir damals – das war vor meiner Zeit – gefunden haben, bei der Lösung des Mittagstisches, jetzt ebenfalls verfolgen wollen. Ich habe auch die Signale der SP-GRÜ-Fraktion so verstanden, dass man einen pragmatischen Ansatz verfolgt. Auch sie haben Bereitschaft signalisiert, dass wir dann schauen, wie die Ausgestaltung genau sein soll. Wenn ich sehe, wie der Mittagstisch in unserem Kanton in der Zwischenzeit geregelt wurde, dann ist das wirklich sehr pragmatisch. Die einen Gemeinden bieten ein Mittagessen an, die anderen stellen die Räumlichkeiten bereit, dann kann sich ein Kind selber mit mitgebrachtem Essen verpflegen und das Modell der Gastfamilie wurde in 34 Gemeinden gewählt. Sie sehen, ein sehr pragmatischer Ansatz. Das ist auch der Ansatz, den die Regierung hier verfolgt und sie sagt auch, dass die Schule dann in die Verpflichtung kommt, wenn es nicht von der Gemeinde erfüllt wird. Wir werden Ihnen in der Botschaft, wenn sie kommt, auch die Auswirkungen von verschiedenen Modellen aufzeigen, dann sehen Sie auch, was die verschiedenen Konsequenzen aus diesen Modellen sein werden.

Zum Antrag von Wasserfallen-Rorschacherberg: Wir haben diesen Text studiert und sind der Meinung, so wie Sie das formulieren, sprechen Sie von einer Grundlage für ein bedarfsgerechtes Angebot. Wir interpretieren dieses Angebot auch als Angebotspflicht und notabene legen wir den Text, den Sie jetzt so formuliert haben, dass mit diesem Antrag dann auch eine Angebotspflicht verbunden wäre.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Bucher-St.Margrethen: Auf die Motion ist einzutreten.

Wasserfallen-Rorschacherberg hat es sehr eindrücklich gesagt, die Gesellschaft befindet sich in einem Wandel. Ich stelle fest, dass dieser Wandel offensichtlich bei Bruss-Diepoldsau und Thoma-Andwil noch nicht angekommen ist. Umso mehr freue ich mich, dass die Regierung die Zeichen der Zeit erkannt hat, und auch die meisten Fraktionen in diesem Rat die Zeichen der Zeit anerkennen und sehen, dass wir uns in diesem Wandel befinden und Handlungsbedarf besteht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Lassen Sie mich hier kurz sachlich Stellung nehmen, nachdem die Kommunismuskeule über uns heruntergesaust ist. Ich glaube, es ist hier kein sehr kommunistisches Anliegen, zu fordern, dass es diese Tagesbetreuung und Grundlagen dazu wirklich braucht. Es ist auch unsere Aufgabe hier im Kanton, zu sagen, wo wir in gewissen Bereichen hinwollen, wo wir eine dringende Entwicklung sehen. Wir danken deshalb der Regierung, dass sie uns hier in diesem Anliegen unterstützt und auch den anderen Fraktionen für die grundsätzliche Zustimmung.

Es wurde vorhin ausgeführt, es werden dann einfach die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Das ist eine schwierige Geschichte. Wenn beide Elternteile arbeiten gehen, dann erwirtschaften auch beide Elternteile ein Einkommen und bezahlen wiederum Steuern. Es gibt dazu sehr viele Studien, dass, wenn der Staat in die Kinderbetreuung investiert, er nicht mehr bezahlen muss, sondern dass sich das steuerlich positiv auswirkt. Sie kennen auch die Modelle in nordischen Ländern, wo es einfach selbstverständlich ist, dass die Kinderbetreuung durch den Staat finanziert ist. Das fordern wir hier mit dieser Motion nicht ein.

Wir wollen das dann diskutieren, haben Sie Vertrauen in diesen Rat. Wir werden das nicht einfach hier durchsetzen, sondern wir müssen eine gemeinschaftliche, mehrheitsfähige Lösung in dieser Frage finden. Es ist wichtig und richtig, dass hier nun ein Anstoss kommt und wir mit der Überweisung dieser Motion vorwärts machen können.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Fürer-Gossau: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Wenn sich zwei Personen für eine Familie entscheiden, zieht dies berufliche und private Konsequenzen mit sich. Es ist wichtig und richtig, dass beide Elternteile, sofern sie dies wünschen, weiterhin berufstätig sein können. Es ist aber nicht richtig, wenn in dieser Thematik nach dem Staat gerufen wird. Sowohl die Eltern als auch die Wirtschaft sind gefordert, für alle Beteiligten eine Lösung zu suchen und diese erfolgreich umzusetzen.

Die Motion verletzt die Gemeindeautonomie und zwingt Gemeinden schulergänzende Betreuungsangebote auf. Dieser Aspekt widerspricht unserem demokratischen Grundgedanken.

Die Gemeinden können bereits heute schulergänzende Strukturen anbieten, sofern die Nachfrage genügend gross ist. Die Stimmbürger meiner Wohngemeinde haben bspw. dem Ausbau familienergänzender Tagesstrukturen im Jahr 2016 demokratisch zugestimmt. In diesem Jahr wird das Angebot sogar ausgebaut. Die Gemeinden beschäftigen sich mit Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter schon länger, eine kantonale Regelung ist somit überflüssig.

Greifen Sie nicht in die Gemeindeautonomie ein, handeln Sie nach unserem demokratischen Grundgedanken und lehnen Sie die Motion ab, damit kein Diktat durch den Kanton entsteht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Kohler-Sargans (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Motion geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Wie es die Regierung auch in ihrem Schwerpunktthema 2017–2027 festgehalten hat, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Ziel der St.Galler Politik. Dies steht zurzeit auch auf vielen Flyern von Kantonsratskandidatinnen und -kandidaten.

Die vorliegende Motion schiesst mit ihren Forderungen jedoch über das Ziel hinaus. Ein flächendeckendes Angebot wäre nicht zielführend und zudem auch kostentreibend. Eine Verakademisierung der Kinderbetreuung ist zu vermeiden. Eine Umsetzung der Motion gemäss dem vorliegenden Auftrag wäre nicht nur kostentreibend, sondern würde auch flächendeckend keinen Sinn machen. Die CVP-GLP-Delegation unterstützt den Antrag der Regierung und damit den Gesetzesentwurf mit einer Angebotspflicht der Schulträger für eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Thoma-Andwil (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motion «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» ist eine typische Forderung der Sozialisten in unserem Parlament. Ich betone «flächendeckende» Betreuungsangebote. Neu sollen alle Eltern den Anspruch an den Staat stellen können, ihre Kinder vom Kindergarten bis zur Lehre an den Staat abgeben zu können. Auch sind wir es bereits gewohnt, dass die Kosten bei solchen Forderungen für die Linken nicht wichtig sind, das haben wir gestern besprochen. Locker schreiben Sie in der Motion: «Damit alle Eltern ein solches Angebot in Anspruch nehmen können, soll dieses keine hohe Kostenfolge haben.» Ja, keine hohe Kostenfolgen, konkret heisst das, der Steuerzahler übernimmt die Aufgaben der Eltern. Die Eltern sollen ihre Kinder vom zarten Alter von vier Jahren bis zur Lehre zur Betreuung an den Staat abgeben können, natürlich zum grossen Teil finanziert durch den Staat. Ganz ähnlich wie in einigen sozialistischen und kommunistischen Staaten. Den Eltern wird die Aufgabe der Erziehung abgenommen und sie können sich auf die persönliche Selbstverwirklichung konzentrieren. Die Sozialisierung der Kinder findet durch Pädagogen in staatlich zertifizierten Betreuungsstätten statt. Der Sozialismus ist bekanntlich die Vorstufe des Kommunismus. Dass die SP-GRÜ-Fraktion solche Forderungen stellt, verwundert mich nicht wirklich, das ist nichts Aussergewöhnliches. Jetzt komme ich auf den Punkt, worum es geht: Die Ungeheuerlichkeit liegt in der Antwort der Regierung und ihrem Antrag. Dass das Subsidiaritätsprinzip völlig ausgehebelt wird durch die Regierung, ist nicht nur ungeheuerlich, sondern ein Staatsskandal. Das Subsidiaritätsprinzip beschreibt das Verhältnis verschiedener staatlicher Ebenen zueinander und wie sie Aufgaben untereinander aufteilen. Dabei stehen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Vordergrund. Beim Subsidiaritätsprinzip gilt, dass alles, was eine politische Ebene leisten kann, nicht von der ihr übergeordneten Ebene oder Instanz übernommen werden soll. Also, wir sind uns vielleicht einig, dass wir uns inhaltlich nicht einig sind, und das müssen wir heute auch nicht stundenlang diskutieren. Meine Haltung ist bekannt, die Haltung der Sozialisten ist auch bekannt, aber die Antwort der Regierung, das ist das Problem. Die Regierung möchte den Schulträgern per Gesetz aufzwingen, eine neue Aufgabe zu übernehmen. Was, frage ich Sie, hat die Regierung getrieben, diese Motion mit geändertem Wortlaut gutzuheissen?

Staatsebenen interessieren die Linken nicht, das ist bekannt. Aber ich frage mich, wie funktioniert unsere Regierung? Es soll ein Gesetz zur Angebotspflicht der Schulen für die Kinderbetreuung ausgearbeitet werden, bei dem auch Minimalvorschriften zu Preis und Qualität definiert werden sollen. Hier greifen Sie in die Kompetenz der Gemeinden ein, das geht gar nicht. Lassen Sie die Bürger in den jeweiligen Gemeinden selbst bestimmen, ob sie eine solche staatliche Kinderbetreuung wollen. Wir sind in vielen Gemeinden auch unterwegs, die einen machen das, die anderen machen das nicht. Der Kanton hat auch nicht zu bestimmen, in welcher Qualität und zu welchem Preis diese Leistung allenfalls zu erfolgen hat. Das liegt in der Kompetenz der Gemeinden. Wenn meine Bürger in meiner Gemeinde eine solche Leistung wollen, ist es für mich als Exekutivpolitiker selbstverständlich, dass ich das umsetze. Aber es kann doch nicht sein, dass der Kanton den Gemeinden eine neue Aufgabe aufs Auge drückt und vorschreibt, wie diese Leistung ausgestaltet werden soll und auch die Finanzierung bei den Gemeinden belässt. Diese Haltung der Regierung ist unverständlich und widerspricht unserem System. Diesbezüglich erwarte ich eine Antwort der Regierung.

Ich appelliere an alle Kantonsräte, die irgendwo in einer der 77 Gemeinden hier leben. Ich appelliere an Sie, dass Sie die Verantwortung und die Kompetenz der Gemeinden, in der Sie leben, behalten und verteidigen. Lösen Sie das in Ihren Gemeinden. Es wird gelöst und der Bürger hat das Recht und die Möglichkeit, eine ausserschulische Betreuung in der Gemeinde umzusetzen. Ich beantrage Ihnen überhaupt gar nicht erst auf diese Motion einzutreten, sondern den Weg, den wir jetzt seit einiger Zeit gehen, weiterzuverfolgen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Frick-Buchs: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Im Kanton St.Gallen gibt es bereits diverse Angebote für Kinderbetreuung im Vorschul- und Volksschulalter, welche gerade auch durch Mitglieder der FDP in verschiedenen Gemeinden lanciert und umgesetzt werden. Der FDP-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, nebst einer möglichst umfassenden und guten Betreuung der Kinder auch dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Es geht darum, dass die Familien die Möglichkeit haben, ihr Kind während der Arbeitszeit der Eltern wohlbehütet und gut versorgt zu wissen. Das Kind und die Betreuung des Kindes sollen im Zentrum stehen. Dass dieses Angebot freiwillig ist und bleibt, ist uns in der Fraktion ein wichtiges Anliegen. Dass die Bezüger dieses Angebotes – die Eltern –, sich finanziell beteiligen, ist für uns zentral. Wir wünschen uns eine Abstufung nach Einkommen, so wie es bereits in den meisten bestehenden Angeboten gehandhabt wird. Es soll ein Angebot der Gemeinden, auch überkommunal lösbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit den Schulen, sein, auf keinen Fall aber der Wirtschaft als Pflicht auferlegt werden.

Es ist der FDP-Fraktion ein grosses Anliegen, dass die Regierung eine Gesetzesvorlage ausarbeitet, die sich stark auf Bedarfsgerechtigkeit fokussiert. Es sei vorzugeben, dass der Bedarf zuerst geklärt wird, bevor ein Angebot flächendeckend angeboten werden muss. Das Angebot soll differenziert betrachtet werden. Den Gegebenheiten der Örtlichkeiten soll grosse Rechnung getragen werden, so unter anderem die Möglichkeit, ein solches Angebot über verschiedene Gemeinden hinweg gemeinsam anbieten zu können.

Dass dieses Angebot auch während den Ferien angeboten werden muss, erachten wir als selbstverständlich. Die Kinder stehen im Fokus und die sollen auch während den Schulferien von einem guten Betreuungsangebot profitieren können.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Mit Befremden verfolge ich die Anstrengungen in diesem Bereich. Kinder werden mit viel finanziellem und bürokratischem Aufwand verstaatlicht. Das begann schon mit den Blockzeiten in den Schulen, über Mittagstischangebote bis hin zur Aufgabenhilfe. Kinderkrippen und Kinderhorte schiessen aus dem Boden. Für einige wenige werden hier Finanzen locker gemacht, während Eltern, die selbst verantwortlich handeln und in der Regel auf einiges verzichten, finanziell diskriminiert werden.

Ich kann gut nachvollziehen, dass gut ausgebildete Mütter im Berufsleben bleiben wollen und andere für Annehmlichkeiten, Luxus und Anerkennung einer Tätigkeit nachgehen. Fakt ist, dass die Wertschätzung der Familienfrau immer mehr sinkt. Kinder werden gar nicht gefragt. Mich wundert nicht, dass der Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie vermehrt boomt. Die Begründung, dass mit einer solchen Familienpolitik dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden soll, beweist mir, dass alleine Unternehmen und Familien in die Verantwortung genommen werden sollten und nicht der Staat.

Wir sollten eine Rückkehr zu mehr Eigenverantwortung wagen. Es würden viele Gelder für wirklich soziale Hilfestellungen frei. Ich erspare es Ihnen, an dieser Stelle aus meinen persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen als Kind sowie als Mutter doch zu erzählen, das würde wohl den Rahmen dieses Votum sprengen.

Aus tiefster Überzeugung kann ich weder der Motion noch dem Antrag der Regierung zustimmen. Mein Fokus liegt auf dem Kindeswohl und der Eigenverantwortung, darunter zählt auch Gleichbehandlung und Gleichstellung. Übrigens ein Wort, das Linksgrün aufleben lässt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wasserfallen-Rorschacherberg: beantragt Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, einen Gesetzesentwurf als Grundlage für ein bedarfsgerechtes Angebot der Schulträger für eine schulergänzende Betreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten vorzulegen, der unter anderem auch Minimalvorschriften zu Qualität und Preis enthält.» Auf die Motion ist einzutreten.

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Familienmodelle wurden vielseitiger und vielschichtiger. Immer häufiger sind beide Eltern, die sowohl väterliche oder mütterliche Pflichten wahrnehmen müssen, auch Teil des Arbeitsprozesses. Ohne diese Entwicklung werten zu wollen, ist für mich klar, dass wir als Politik dem zu einem zunehmenden Grad Rechnung tragen müssen. Auch mir als Mitglied der SVP-Fraktion ist bewusst, dass wir als Schweiz, als Kanton St.Gallen oder auch als einzelne Gemeinde familienpolitisch noch etwas hinterherhinken und etwas tun müssen, dass es auch in Zukunft attraktiv ist, Kinder haben zu wollen, gerade für junge Paare bzw. gleichzeitig auch noch einer Arbeitstätigkeit nachgehen zu können. Dies wurde von Surber-St.Gallen angedeutet. Natürlich ist das auch absolut in unserem Sinne. Wir sind diejenigen, die Fachkräftemangel beklagen und hier können wir mit einer attraktiven Familienpolitik auch einen Pflock einschlagen und würden künftig weniger auf zusätzliche ausländische Fachkräfte bzw. Arbeitskräfte angewiesen sein. Sie hören es also, ich begrüsse grundsätzlich die Stossrichtung einer familienfreundlicheren Politik. Wozu für mich durchaus auch sinnvolle und bedarfsgerechte schulergänzende Massnahmen gehören.

Im Wortlaut der Regierung störe ich mich allerdings extrem daran, dass die Regierung dabei von einer so genannten Angebotspflicht spricht. Hier wünsche ich mir eine wesentlich liberalere Lösung, welche auch der in unserem Kanton und in der gesamten Schweiz hochzuhaltenden Gemeindeautonomie Rechnung trägt und da auch einen gewissen Spielraum zulässt.

Deshalb stelle ich den vorliegenden Antrag. Wenn die Gemeinden oder der Schulträger den Bedarf nach einer solchen Massnahme bzw. nach einem solchen schulergänzenden Angebot als ausgewiesen betrachtet, sollen sie dies anbieten müssen. Wenn dies im Moment aus Perspektive der Gemeinde oder des Schulträgers nicht für nötig befunden wird, reicht eine lediglich konzeptionelle Aufbereitung bzw. Vorbereitung für eine eventuell künftige Nachfrage. Wichtig, und das ist mir ganz zentral in diesem Punkt, ist auch, dass man hier den kleinen Landgemeinden nicht zuvorkommt und Raum offen lässt für regionale oder gemeindeübergreifende Massnahmen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit mir mitziehen und diese Angebotspflicht mit Hilfe meines Antrags aus dem Gesetzesentwurf ausschliessen und so einer liberalen, offenen und auch gemeindefreundlichen Lösung den Vorzug geben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Zunächst lassen Sie mich einen Dank an die Regierung aussprechen, welche die Dringlichkeit dieses Themas sieht und bereit ist, im Bereich der Kinderbetreuung zu handeln. Wir sehen hier einen grossen Handlungsbedarf. Wir haben uns in diesem Rat schon verschiedentlich mit dieser Thematik beschäftigt, insbesondere im Rahmen des Berichtes 40.18.01 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen», den wir beraten haben. Der Steuerkompromiss stand dort im Zusammenhang mit diesem Bericht. In diesem Zusammenhang haben wir dann auch beschlossen, dass wir diese steuerlichen Mehreinnahmen aus den zusätzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen für die Kinderbetreuung verwenden wollen.

Was aber in der Beratung dieses Berichtes auch offenbart wurde, ist, dass es im Kanton St.Gallen kein flächendeckendes Betreuungsangebot gibt. Hier wollen wir ansetzen. Wir haben jetzt bewusst auf der Schulstufe, beim Kindergarten ab Kindergartenalter angesetzt. Selbstverständlich gäbe es auch vor dieser Zeit Handlungsbedarf. Im Bereich der Schule hat aber der Kanton sicherlich eine gewisse Einflussmöglichkeit, die er hier wahrnehmen kann. Er hat dies in der Vergangenheit bereits getan, indem er den Schulgemeinden und Gemeinden vorschreibt, einen Mittagstisch zu führen, sofern hier eine Nachfrage vorhanden ist. Dies wollen wir auch für die zusätzliche Betreuung erreichen. Es geht darum, dass wir wirklich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier fördern, dass wir die Grundlagen schaffen, dass beide Elternteile im Erwerbsprozess verbleiben können. Dies ist eine Frage der Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Dies ist aber auch ein ganz grosses Interesse, welches die Wirtschaft hat. Wir haben insbesondere einen Fachkräftemangel. Dieses Thema wurde auch seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) aufgenommen und sie fordert ebenfalls, dass es hier Bewegung braucht. Es ist also eine Forderung für die Gleichberechtigung, aber auch eine Forderung für die Wirtschaft, der wir hier nachleben können, wenn wir die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung schaffen und so beiden Elternteilen ermöglichen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Über die Schule ist ein gewisser Teil mit den Blockzeiten abgedeckt, aber die Wenigsten können erst nach 8 Uhr aus dem Haus gehen zur Arbeit oder vielleicht schon wieder um 11.30 Uhr zu Hause sein, um das Mittagessen vorzubereiten. Die Wenigsten können die Nachmittage abdecken, welche die Kinder weiterhin frei haben, wenn sie erwerbstätig sind.

Wir haben in unserer Motion bewusst auch die Ferien angesprochen. Wir haben hier eine reale Situation, dass in der Wirtschaft nach Obligationenrecht ein Ferienanspruch auf vier Wochen besteht. Kinder haben in der Schule 13 Wochen Ferien. Da prallen Realitäten aufeinander, die sich schwer vereinbaren lassen. Die Regierung hat wohl bewusst darauf verzichtet, diese in ihrem abgeänderten Wortlaut aufzunehmen. Wir sind bereit, diesen so zu akzeptieren. Wir wollen, dass wir eine breite Diskussion führen können, was es braucht und was es vielleicht dann an gesetzlichen Vorgaben nicht braucht. Wir möchten jetzt hier auf den Weg gehen, uns nicht auf unseren Forderungen versteifen, sondern der Regierung folgen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020