Geschäft: 16 Tage gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz unabhängig von Aufenthaltsstatus und Tatort

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.108
Titel16 Tage gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz unabhängig von Aufenthaltsstatus und Tatort
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
26.11.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Antwort der Regierung bestätigt, dass geflüchtete Migranten und Migrantinnen sowie Sans-Papiers, die im Ausland Gewalt und/oder Ausbeutung erlebt haben, keine spezialisierte Unterstützung durch die Opferhilfe erhalten, wenn sie zur Tatzeit über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Dies obwohl die meisten Geflüchteten, insbesondere Frauen, in ihrem Herkunftsland oder auf dem Weg in die Schweiz Gewalt erfahren haben.

Die Regierung verweist für die Beratung und Unterstützung dieser Menschen auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), für die psychologische Hilfe sowie für die materielle Hilfe auf die Sozial- bzw. Nothilfe. Doch obwohl die betroffenen Gewaltopfer theoretisch über das KVG Zugang zu Therapien haben, ist in der Praxis der effektive Zugang mit zahlreichen Hürden verbunden. Meist haben die Betroffenen kein Recht, die Beratung durch die spezialisierten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Es zeigen sich zudem starke Unterschiede zwischen der Situation von Personen im Asylverfahren oder mit einer Aufenthaltsbewilligung und jenen Personen, welche einen negativen Asylentscheid oder einen Nichteintretensentscheid haben.

Dass Bund und Kantone den Zugang zu notwendigen Unterstützungsleistungen noch verbessern wollen, begrüssen wir. Wir begrüssen es ebenfalls, dass den Bedürfnissen von weiblichen Asylsuchenden im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen auf der Fluchtroute oder in den Herkunftsländern sowie in den Asylstrukturen der Schweiz noch besser Rechnung getragen werden soll.

Die Lücken beim Zugang zu spezialisierten Unterstützungsleistungen für alle Gewaltbetroffenen bleiben jedoch auch mit den geplanten Massnahmen von Bund und Kantonen gross. De facto werden noch immer viele Personen mit der erfahrenen Gewalt alleine gelassen, und dies betrifft meist jene Menschen, die bereits unter prekären Lebensbedingungen in der Schweiz leben. Diese Lebensbedingungen erschweren für viele den Umgang mit den meist traumatisierenden Gewalterfahrungen oder verschlimmern diese sogar. Dies kann schwerwiegende Folgen für die psychische und physische Gesundheit dieser Personen oder gar für ihr nächstes Umfeld haben. Umso wichtiger ist es, dass gerade auch sie Zugang zu angemessener Unterstützung erhalten, und nicht doppelt ausgegrenzt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession