Geschäft: Verzögerungen der Agglomerationsprogramme – Auszahlung von Bundesgeldern in Gefahr?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.110
TitelVerzögerungen der Agglomerationsprogramme – Auszahlung von Bundesgeldern in Gefahr?
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. März 2020
VorstossWortlaut vom 25. November 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
25.11.2019Person27.6.2024
25.11.2019Person21.11.2024
25.11.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.5.2020Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es liegt sicher im Ermessen von uns allen, dass die Verkehrslenkung und die Siedlungsstruktur möglichst nachhaltig sein müssen. Damit wir dies im Kanton erreichen, ist das Agglomerationsprogramm ein sehr grundlegendes Instrument dazu. Insofern ist es wichtig, dass der Kanton St.Gallen diese Programme möglichst vollständig umsetzt. Um es vorweg zu nehmen, sind wir mit der Antwort der Regierung zufrieden, nicht aber mit der Situation.

Die Antwort der Regierung auf die Interpellation ist ernüchternd. Trotz finanziellen total 25 Mio. Franken und personellem Ausbau von 1 Mio. Franken wird der Umsetzungsgrad der aktuellen Aggloprogramme nur um 8 Prozentpunkte gesteigert.

Wir begrüssen es jedoch sehr, dass die Regierung Lösungswege in Erwägung zieht, dass sogenannte Dritte im Auftrag des Tiefbauamtes Agglo-Programme und -Projekte vorantreibt. Wir fragen uns jedoch, sind die daran geknüpften Bedingungen für die Vergabe der Projektierungsarbeiten eventuell zu restriktiv. Es ist auch für uns unbestritten, dass der Kanton die Hoheit über das Ausschreibungsverfahren behalten und seine Qualitätsanforderung durchsetzen will und auch muss. Wir sind jedoch der Ansicht, dass auch Ingenieurbüros aus der Privatwirtschaft in der Lage sind, diese Qualität zu gewährleisten. So könnte man z.B. Projekte erstellen, eingehende Offerten überprüfen und auch Bauleitungen an Dritte abgeben. Leider ist aus der Antwort der Regierung nicht ersichtlich, ob und in welchem Mass diese Stossrichtung bereits eingesetzt und angewendet wird.

Einfach kurz ein nachträgliches Nachfragen hat ergeben, dass in der Zwischenzeit dieser Prozess sehr oft angewendet wird, was uns natürlich entgegenkommt und was wir begrüssen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession