Geschäft: XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.19.02
TitelXIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung13.11.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 11. Dezember 2019
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 150 Abs. 4 vom 18. Februar 2020
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 19. Februar 2020
Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 10. Januar 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 26. Mai 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 25. November 2019
BotschaftBotschaft und Entwürfe des Präsidiums vom 21. Oktober 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2020Gesamtabstimmung101Zustimmung0Ablehnung19
18.2.2020Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 150 Abs. 431Zustimmung79Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 101:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in einziger Lesung durchberaten. Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung über diese Vorlage zusammen mit der Schlussabstimmung über die Vorlage 27.19.03 durch.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 79:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission diskutierte intensiv über Entfernungszuschlag oder Fahrtentschädigung und über alternative Lösungen. Dabei wurde ein ähnlicher Antrag gestellt, der aber konkreter formuliert war. Der Antrag in der vorberatenden Kommission beinhaltete ein Zonenabo, das zwischen Wohnort und St.Gallen beschränkt sein sollte. Dieser Antrag wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Blumer-Gossau: Dem Antrag der SG-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Zeit ist reif – eindeutig, denn das Klima lässt grüssen. Das Firmenabo lässt verschiedenste kreative Vergünstigungen zu, es gilt hier eine gute Verhandlungslösung mit dem Tarifverbund Ostwind zu erreichen.

Zur Behauptung, es komme teurer: Es ist eine Behauptung, die jetzt mehrere Herren in den Raum gestellt haben, bspw. indem sie gesagt haben, sie hätten das selber ausgerechnet. Wie wollen Sie in der Lage sein, das selber auszurechnen? Sie verfügen nicht über alle Daten, die Sie dazu haben müssten. Mir ist bspw. keine Zahl bekannt, auf der aufgelistet wird, wie viel Geld der Kanton ausgibt, um alle Tickets für die Tiefgaragen zu vergüten. Das soll seriös berechnet werden und nicht aufgrund von Behauptungen hier im Rat abgeschlagen werden.

Ich habe gesagt, dass für die Mitglieder in unserem Rat, die bereits ein Generalabonnement besitzen, eine Direktzahlung ausgearbeitet werden muss. Auch diese Frage ist somit angesprochen und ein Weg wurde vorgezeigt. Es macht aber keinen Sinn, das im Gesetzestext genauer auszuformulieren, darum diese kurze Formulierung: «Ein Ostwindabonnement zur Nutzung des öV», alles andere muss nun erarbeitet werden.

Zur Bevormundung: Hier handelt es sich schlicht um eine Behauptung. Die Vergütung basiert zwar dann auf dem, was der öV anbietet, wenn aber Widmer-Wil weiterhin mit seinem Gasauto hierher fahren will, ist ihm das unbenommen. Vielleicht nimmt er dann trotzdem den Zug. Aber von Bevormundung kann hier keine Rede sein. Es gilt aber ein Zeichen zu setzen, denn wir müssen eine Vorbildfunktion einnehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Wick-Wil: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Es stellt sich die Frage, wann ein Thema reif ist. Ich versuche aufzuzeigen, aus welchem Grund es Sinn macht, diesen Antrag zu überweisen. Unser «Bauchef» erzählt bei jeder Gelegenheit, dass wir die Ziele des CO₂ – insbesondere im Verkehr – bei weitem nicht erreichen. Dieser Rat hat unter anderem eine Vorbildfunktion. Wenn Sie die Ziele erreichen möchten, dann müssen Sie irgendetwas unternehmen und dann stellt sich die Frage, wer beginnt damit? Der Kantonsrat wäre kein schlechtes Beispiel. Wenn der Kantonsrat vorausgehen würde und sich in der Mobilitätsfrage anders verhalten würde als bis jetzt.

Zu den Kosten: Es mutet peinlich an, wenn man sagt, dieser Antrag kostet mehr, denn es ist nicht so. Beim Tarifverbund Ostwind bietet ein Firmenabo an. Das Firmenabo ist wesentlich preiswerter, als das normale Ostwind-Generalabonnement. Man sollte sich zuerst mit dem Preissystem beschäftigen, bevor man behauptet, es komme etwas teurer. Es liegt etwas an der Kreativität, um diesen Passus so auszugestalten, dass er Kosten neutral und umweltfreundlicher ausgestaltet werden könnte. Ich bitte Sie also, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie diesem Antrag zu. Die Mobilität wird sich so oder so verändern. Gut ist es, wenn wir schnell beginnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Diesmal «beissen nicht den Letzten die Hunde», sondern er hat das Glück, dass zwei Vorredner bereits gute Argumente vorgebracht haben, weshalb dieser Antrag nicht zu unterstützen ist. Zu Blumer-Gossau: Ihr Antrag ist noch nicht reif.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Widmer-Wil: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde wie erwähnt schon in der vorberatenden Kommission eingebracht und ausführlich diskutiert. Der Präsident wird das Ergebnis noch verkünden.

Der Antrag ist zwar gut gemeint, aber inhaltlich eben nicht gut, weil er ungerecht ist. Er ist teuer und für uns als Liberale besonders wichtig: Er ist bevormundend. Er ist ungerecht, weil, wie bereits erläutert wurde, Personen bevorzugt werden, die das Abonnement des Tarifverbundes Ostschweiz anderweitig brauchen oder bereits ein Abo besitzen. Personen, die in Randregionen des Kantons wohnen, würden benachteiligt, weil sie deutlich längere Reisezeiten in Kauf nehmen müssten. Der Vorschlag ist teuer – das haben nicht nur meine Berechnungen aufgrund der letzten Entschädigungen gezeigt, sondern auch die Berechnung verschiedener Kommissionsmitglieder. Wenn wir diesem Antrag zustimmen, geben wir deutlich mehr Geld für die Reisen des Kantonsrats aus. Der Vorschlag ist bevormundend – es wird uns vorgeschrieben, welches Reisemittel wir zu nutzen haben; indirekt vorgeschrieben über die finanzielle Entschädigung. Ich nutze seit Beginn meiner Kantonsratstätigkeit ein CO2-freies Biogas-Auto um anzureisen. Ich mache das aus Überzeugung und nicht, weil mir vorgeschrieben wird, wie ich an den Sitzungsort anreisen muss.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Göldi-Gommiswald: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag ist unzweckmässig. Er verfolgt zwar ein höheres Ziel, dieses kann ich nachvollziehen und teile ich sogar, aber der Antrag ist unzweckmässig, weil er den Bedürfnissen der Ratsmitglieder nicht gerecht wird. Was nützt einem in der Stadt St.Gallen wohnhaftem Ratsmitglied ein Ostwind-Jahresabonnement? Wenig im Verhältnis zum Preis. Und was nützt mir ein Jahresabonnement des Tarifverbundes Ostwind, der ich am äussersten Zipfel des Kantons meinen Alltag verbringe, dort arbeite und sehr oft mit dem Zürcher Verkehrsverbund unterwegs bin? Ich besitze ein Generalabonnement. Das ist in diesem Antrag nicht geregelt.

Dieser Antrag wird zu deutlichen Mehrkosten führen, weil ein Jahresabonnement des Tarifverbundes Ostwind deutlich mehr kostet, als was ich als Entfernungsentschädigung jetzt zugut habe und ich meine auch zu Recht zu gut habe. Es ist auch nicht zweckmässig, weil wenn ein Ratsmitglied ein Standesbegehren in Bern vertreten darf oder muss, dann würde er mit diesem Antrag keine Entschädigung geltend machen können.

Mit diesen Beispielen habe ich Ihnen aufgezeigt, dass wir in der vorberatenden Kommission nach Lösungen gesucht und nach Lösungen gerungen haben. Lösungen, welche die Wahl des öffentlichen Verkehrs begünstigen würden. Die pragmatischste und beste Lösung ist jedoch der Verbleib bei der Entfernungsentschädigung und dies ohne Zusätze. So ist das Ratsmitglied selbst in der Verantwortung und hat die Möglichkeit zu entscheiden. Ich stelle immer wieder fest, dass viele Ratsmitglieder in die Kantonshauptstadt mit dem öV anreisen, was ich begrüsse und auch der Meinung bin, dass das von der Vorbildfunktion her das richtig ist.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Art. 150 (Sitzungen). Blumer-Gossau beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 150 Abs. 4 wie folgt zu formulieren: «Mitglieder des Kantonsrates erhalten ein Ostwind-Abonnement zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs.»

Sie haben es soeben von Göldi-Gommiswald gehört: Es gehört auch dazu, dass man den Weg nach St.Gallen klimagerecht zurücklegt. Es ist an der Zeit, dass wir nicht mehr mit dem Auto, sondern zu Fuss, mit dem Velo oder dem öV in den Kantonsratssaal gelangen und auch wieder heimkehren. Das muss die Vorgabe sein, wer sich trotzdem anders verhalten will, soll das selber berappen. Sie erinnern sich, am 19. September 2019 habe ich meine Motion 42.19.18 «Ostwind statt Abgaswolken» zurückgezogen, weil mir zugesichert wurde, dass das Thema mit der Beratung des heutigen Geschäftes aufgenommen werde. Da nun in den Unterlagen nichts davon steht, stellen wir diesen Antrag.

Wenn ich auf die Motion zurückblende, so halte ich fest: Die Wahl des Verkehrsmittels hat Auswirkungen auf die CO₂-Emissionen, die das Klima belasten. In Bezug auf die Klimaauswirkungen ist der öffentliche Verkehr dem motorisierten Individualverkehr deutlich überlegen und darum vorzuziehen. Wir befinden uns in unserem Kanton in der guten Lage, dass wir ein dichtes Netz des öffentlichen Verkehrs sowohl im Fernverkehr wie auch bei der S-Bahn und bei den Busverbindungen nutzen können. Das gewährleistet die Vereinbarkeit der möglichen Sitzungsorte in der Hauptstadt wie auch in der Region, um diese jeweils mit einem Billett des Ostwindverbundes anzufahren. Für Ratsmitglieder, die bereits ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr besitzen, z.B. ein Generalabonnement, sind natürlich angemessene Lösungen vorzusehen; z.B. ein finanzieller Beitrag an das Generalabonnement. Sitzungsorte und Sitzungszeiten müssten selbstverständlich in Zukunft so festgelegt werden, dass sie von allen Teilnehmenden mit dem öV mit vertretbarem Zeitaufwand erreicht werden können. Die Formulierung des Antrags ist bewusst kurz und offen gehalten. Sie lässt verschiedene Lösungsmodelle mit dem Tarifverbund Ostwind zu. Es wurden hier noch zu wenig kreative Gespräche geführt und nach Lösungen gesucht. Es gilt, die sinnvollste Lösung zu finden und die kann gefunden werden, wenn den der Wille dazu vorhanden ist. Die Lösung könnte auch günstiger ausfallen als die heutige, denn es werden nebst den Kilometerentschädigungen auch die Parkgebühren in den Parkhäusern wegfallen.

Ich bitte Sie nun um vorbildliches und klimafreundliches Verhalten betreffend Ihrer Mobilität. Das beweisen Sie, indem sie dem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Göldi-Gommiswald (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben jetzt aufgezählt gehört, wie viel Arbeit dieses Mandat als Ratsmitglied mit sich bringt und dass die heutige Entschädigung nicht mehr angemessen ist. Ich kann das nur unterstützen. Und wenn ich mich jetzt auch einsetze für eine moderate Erhöhung, dann kann ich sagen, ich tue das sicher nicht pro domo, für mich selbst, denn ich kandidieren nicht mehr, wie Sie wissen. In diesem Sinne kann ich nach einigen Amtsdauern mit gutem Gewissen sagen, es ist angezeigt, eine moderate Erhöhung der Taggeldentschädigung jetzt zu beschliessen.

Die Entschädigung ist seit ungefähr 30 Jahren gleich hoch und auch bei aller St.Galler Bescheidenheit erscheint es angezeigt, jetzt eine mässige Anpassung zu beschliessen. Dazu gehört auch eine vernünftige Entschädigung der Sitzungen, wenn die Fraktion ausserhalb der Session tagt. Dazu gehört auch eine Entschädigung der Entfernung zum Arbeitsort. Weil wir in Wahlkreisen gewählt werden, müssen wir die Distanz zum Sitzungsort zurücklegen. Die Steuersituation scheint unangemessen und gehört korrigiert, wie es bereits ausgeführt wurde.

Was ich auch richtig finde ist, dass man sich bei Entfernungszuschlag oder Fahrtentschädigung Gedanken zur bevorzugten Wahl der Verkehrsmittel macht. Das hat die Kommission ausgiebig diskutiert. Man hätte gerne eine Lösung gewählt, bei welcher der öffentliche Verkehr bevorzugt worden wäre. Dies scheint mit den gesetzlichen Möglichkeiten nicht umsetzbar zu sein; somit erscheint Entfernungszuschlag oder Fahrtentschädigung richtig. Ebenfalls begrüsse ich, dass kein Verkehrsmittel einseitig bevorzugt wird und die Aufzählung der Entschädigung abschliessend ist. Es kommen keine weiteren Vergünstigungen hinzu – weder für irgendwelche Abonnements noch für irgendwelche Parkplätze hier am Standort in St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir erhalten heute eine bescheidene Entschädigung für unsere politische Arbeit. Die Medien berichteten, dass ein Ratsmitglied im Durschnitt rund 10'000 Franken im Jahr verdient oder an Taggeldern erhält. Sehr viele unserer Fraktionsmitglieder erhalten deutlich weniger. Es ist ein Durchschnittswert, denn es hängt davon ab, in wie vielen Kommissionen oder ob man in einer ständigen Kommission mitwirkt oder nicht. Wenn man in einer vorberatenden Kommission mitwirkt, so bringt dies doch einen gewissen Aufwand mit sich. Da ist einerseits der Sitzungstag, der dauert vielleicht sieben Stunden. Damit ist aber die ganze Arbeit nicht getan, sondern diesem Sitzungstag geht sehr viel Vorbereitung voraus. Wenn wir jetzt nur für einen Sitzungstag von sieben Stunden fünf Stunden Vorbereitung rechnen – was wenig ist – dann kommen wir auf einen Stundensatz von rund 20 Franken, das ist nicht viel. Ich habe jetzt von diesen fünf Stunden Vorbereitung gesprochen. Wir alle wissen, in diesem Rat behandeln wir hoch komplexe Vorlagen. Ich erinnere mich an Sparpakete oder, um bei der Aktualität zu bleiben, an die ganze Spitaldebatte. Alleine der Umfang der Vorlage, all die Absprachen, all das kostet unglaublich viel Zeit, und all das wird mit unserem Taggeld entschädigt. Der aktuell ausbezahlte Betrag von Fr. 250.– ist sehr tief.

Wir möchten ein Taggeld, das unsere Arbeit angemessen entschädigt. Wir wollen unsere Arbeit auch sehr seriös wahrnehmen, und dies ist auch ein Appell an den Kantonsrat. Wenn wir uns hier dieses Taggeld erhöhen, so sind wir gefordert, seriös zu arbeiten. Gefordert, in den Kommissionen die Ergebnisse zu bringen und in den Kantonsrat zu tragen – dazu sind wir in der Lage. Das Taggeld soll angemessen sein und auch allen Interessenten ermöglichen, in diesem Rat mitzuwirken. Auch Personen – ich spreche bewusst nicht nur von Frauen, sondern auch von Männern – die Familienarbeit leisten, sollen im Kantonsrat Mitglied werden können. Sie sollen eine Entschädigung erhalten, die es ihnen erlaubt, auch Kinder während dieser Zeit fremd betreuen zu lassen. Vielleicht gibt es auch Ratsmitglieder, die bewusst ihr Arbeitspensum reduzieren. Ich weiss nicht genau, um wie viele Stunden es sich handelt, aber ich arbeite manchmal einen ganzen Tag nur für den Kantonsrat. Mir ist das möglich, da ich selbständig tätig bin. Das wird vielen von Ihnen auch so gehen. Wir möchten eine Entschädigung, die angemessen ist, und wir meinen, dass dieser Vorschlag, der aus dem Präsidium kommt und nun von der Kommission abgesegnet wurde, dass dieser diesem Bedürfnis Rechnung trägt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das zentrale Thema dieser beiden Teilgeschäfte ist die Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder des Kantonsrats sowie für die Fraktionen. Auch wenn finanzielle Vorlagen in eigener Sache nicht unproblematisch sind, erachtet die SVP-Fraktion eine Erhöhung der Entschädigungen für die Mitglieder des Kantonsrats ab der Amtsdauer 2020/2024 erstmals seit bald 30 Jahren sowie für die Fraktionen als ausgewiesen und vertretbar – wie sie mit Bericht und Antrag des Präsidiums beantragt werden.

Die Erhöhungen werden als zurückhaltend beurteilt, umso mehr, als für Kurzsitzungen nur noch ein reduziertes Taggeld ausgerichtet wird, entspricht doch ein Kantonsratsmandat mit entsprechenden Kommissionssitzungen und der notwendigen Vorbereitung, welche nicht entschädigt wird, mindestens einem Aufwand von 20 Prozent einer Jahresarbeitszeit. Dazu kommen auch noch zusätzliche Verpflichtungen in der eigenen Partei, welche jedoch weiterhin nicht entschädigt werden. Auch eine Grundentschädigung von Fr. 2‘000.– pro Jahr hat Platz. Bisher war es eine Spesenpauschale von Fr. 1‘000.–. Ein Ziel der Anpassungen ist es denn auch, dass sich möglichst alle St.Gallerinnen und St.Galler ein Kantonsratsmandat finanziell «leisten» und für das Amt kandidieren können.
Nochmals rechtlich geprüft werden muss jedoch der Entfernungszuschlag, der jahrzehntelang richtigerweise als Spesen beurteilt wurde, nun aber einen Entschädigungsanteil darstellen soll. Für das kantonale Steueramt ist es offensichtlich unverständlich, dass nicht alle 120 Mitglieder des Kantonsrats in der Hauptstadt wohnen. Für ein Kantonsratsmitglied mit etwa 25 Sitzungstagen (d.h. ohne ständige Kommission) dürfte sich die jährliche Entschädigung von heute rund 7‘500 Franken mit der Grundentschädigung auf knapp 12‘000 Franken erhöhen, was einem monatlichen Betrag von rund 1‘000 Franken entspricht. Viele Bürgerinnen und Bürger sind übrigens überrascht, wenn sie diese Beträge zum ersten Mal hören, weil sie mit deutlich höheren Entschädigungen gerechnet hatten. Damit handelt es sich aus unserer Sicht um einen wichtigen und richtigen aber zu verantwortenden Schritt.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Mitglieder des Kantonsrates für die messbare Zeit weiterhin «Taglöhner» bleiben, ihr materieller Schaden jedoch etwas reduziert wird. Was meine ich damit? Die ursprüngliche Bedeutung von «Entschädigung» ist «Ausgleich für erlittenen Schaden». Wer trotzdem noch zweifelt, dem sei in Erinnerung gerufen, dass 120 Kantonsräte auch mit diesen Erhöhungen nur wenig mehr kosten als sieben Regierungsmitglieder.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Widmer-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die beiden Vorlagen ist einzutreten.

«Was nüt choscht isch nüt wert», sagt der Volksmund. Diese Aussage stimmt aber natürlich nicht durchwegs, z.B. zeigen die Produktprüfungen der Konsumentenschutzorganisationen dies.

Man darf aber insbesondere mit diesem Ausspruch auch nicht die vielen Stunden an Freiwilligenarbeit und Milizarbeit verunglimpfen, die in unserem Land geleistet werden, insbesondere in privaten Organisationen und Institutionen. Das Milizprinzip ist in unseren Institutionen einer der tragenden Pfeiler unseres Staatswesens. Es ist ein grosser Erfolgsfaktor der Schweiz und dieser Erfolgsfaktor hat unserem Land letztlich zur jetzigen Wohlfahrt verholfen. Milizarbeit ist aber nicht gleichzusetzen mit Gratisarbeit, auch wenn diese nicht herabgesetzt werden darf. Mit einer fairen Entschädigung wird die Milizarbeit gestärkt und die Milizarbeit durch Vertreter aller Bevölkerungsschichten im Kantonsrat gefördert.

Wie es der Titel der Vorlage sagt, behandeln wir hier eine Entschädigung und nicht einen Lohn. Ich vermute, kein Mitglied des Kantonsrates übt dieses Mandat wegen der Entschädigungen aus, sondern aus ideellen Gründen. Umgerechnet auf einen Stundenlohn ist die Entschädigung, die der Kantonsrat erhält, ohnehin sehr bescheiden. Umgekehrt kam man aber auch ausführen: Niemand soll ein finanzielles Opfer bringen müssen, wenn er oder sie im Kantonsrat politisiert.

Wir haben in der vorberatenden Kommission eine sehr detaillierte Liste, 32 eng bedruckte Seiten erhalten, um die Entschädigungsregelungen der verschiedenen Kantone zu vergleichen. Dieser Vergleich ist nicht einfach, weil sich auch die Strukturen in den Kantonen nicht vergleichen lassen. Etwas einfacher zu lesen war der Artikel in der gestrigen «Neuen Zürcher Zeitung», der eigentlich die wesentlichen Faktoren auf den Punkt gebracht hat: Die Vorlage ist angemessen, sie ist nicht übertrieben und wir führen keine Zürcher Verhältnisse ein. Die Abgeltung für den Erwerbsausfall soll insbesondere Selbständige, die für ihre Zeit, die sie für die Ratstätigkeit aufbringen, entsprechend entschädigen und so eine Stellvertretung finanzieren können. Das gleiche gilt auch für jene Ratsmitglieder, die während ihrer Tätigkeit z.B. die Fremdbetreuung ihrer Kinder finanzieren müssen. Zu berücksichtigen gilt es auch, dass man als Ratsmitglied auch eine gewisse Verantwortung für die gefällten Entscheide übernehmen muss.

In der Entschädigung enthalten ist nicht nur die Präsenzzeit im Rat, sondern auch viel Vorbereitungsarbeit für Lektüre und Recherchen. So in den vorberatenden Kommissionen und im weiteren Sinn auch die politische Arbeit an der Basis. Wenn man dieses Pensum umrechnet, dann kann man also nochmals mit Fug und Recht sagen: Diese neue Entschädigung ist angemessen. Natürlich ist es ein kleiner Webfehler und etwas speziell, wenn der Kantonsrat sich selber die Entschädigung zusprechen muss. Das ist vom System her aber nicht anders möglich, es könnte nur über ein Referendum noch darüber befunden werden, was nicht auszuschliessen ist.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Dieselbe Kommission behandelte zudem die Vorlagen des Präsidiums zur Entschädigung der Mitglieder des Kantonsrates. Mit diesen beiden Vorlagen erfüllt das Präsidium einen Auftrag des Kantonsrates aus der Beratung des Berichtes 81.19.01 «Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018». Der Antrag lud das Präsidium ein, die Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates zu überprüfen und dem Kantonsrat eine Anpassung mit Wirkung auf die Amtsdauer 2020/2024 zu beantragen. Der Entwurf des Präsidiums sieht auf die Amtsdauer 2020/2024 eine Erhöhung der Entschädigungen für die Fraktionen und die Ratsmitglieder vor. Das Taggeld soll von Fr. 250.– auf Fr. 400.– erhöht werden. Dies jedoch nur für Sitzungen, die mehr als zwei Stunden dauern. Ansonsten soll das Taggeld neu auf Fr. 200.– reduziert werden. Anstelle des heutigen Infrastrukturbeitrags von Fr. 1'000.– sollen die Kantonsrätinnen und Kantonsräte eine jährliche Grundentschädigung von Fr. 2'000.– erhalten. Zusätzlich sollen Fraktionsentschädigungen erhöht werden. Gesamthaft ist mit Mehrkosten für den Kanton von rund 860'000 Franken pro Jahr zu rechnen.

Die vorberatende Kommission ging auf die Bedeutung des Milizsystems für den Kantonsrat ein. Niemand solle aus finanziellen Gründen von der Ratstätigkeit ausgeschlossen werden. Die gestiegenen Anforderungen und der höhere Aufwand für das öffentliche Amt würden in der geltenden Entschädigungsordnung nicht mehr angemessen abgebildet. Die vorberatende Kommission begrüsst deshalb die vorgeschlagene Aktualisierung und Erhöhung der Entschädigungen, auch mit Blick auf die Regelungen in anderen vergleichbaren Kantonen.

Die vorberatende Kommission diskutierte intensiv, ob und wie für die Mitglieder des Kantonsrates verstärkte Anreize zur Benützung des öffentlichen Verkehrs geschaffen werden könnten. Sie beantragt aber keine Änderung des heutigen Entfernungszuschlages. Eine Mehrheit fand sich hingegen für einen Antrag, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionsvorstände entschädigt werden.

Die vorberatende Kommission beantragt einstimmig Ihnen zudem, beide Lesungen des Geschäfts 27.19.03 «VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates» in dieser Session durchzuführen.

Die vorberatende Kommission beantragt einstimmig, auf beide Vorlagen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020