Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 23.19.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 30.10.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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26.11.2019 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 25. November 2019 | |
20.1.2020 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 13. Januar 2020 | |
24.1.2020 | Antrag | Anträge der Regierung vom 21. Januar 2020 | |
19.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. d vom 18. Februar 2020 | |
19.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Auftrag vom 18. Februar 2020 | |
19.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Bst. b und c vom 17. Februar 2020 | |
30.10.2019 | Botschaft | Bericht und Entwurf der Regierung vom 22. Oktober 2019 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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26.11.2019 | Gremium | Beteiligung - 23.19.03 voKo Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.2.2020 | Gesamtabstimmung | 106 | Zustimmung | 5 | Ablehnung | 9 | |
19.2.2020 | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Auftrag | 29 | Zustimmung | 81 | Ablehnung | 10 | |
19.2.2020 | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. d | 25 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 15 | |
19.2.2020 | Ziff. 1 Abs. 2. Bst. b | 55 | Antrag der vorberatenden Kommission | 56 | Antrag CVP-GLP-Fraktion | 9 | |
19.2.2020 | Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a | 25 | Antrag der vorberatenden Kommission | 86 | Antrag der Regierung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 mit 106:5 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (in seinem eigenen Namen): Bevor ich das Ergebnis aus der Kommission verkünde eine persönliche Bemerkung: Es war meine erste Kommission, ich habe mich sehr gefreut auf heute, aber die Voten von Zoller-Quarten, Dürr-Widnau und Güntzel-St.Gallen geben mir sehr zu denken. Es war keine Klangwelt-Vorlage, diese kam nicht einmal im Inhaltsverzeichnis vor, geschweige denn in der Zusammenfassung – kein Wort davon. Das war ganz klein irgendwo auf S. 100, und daraus ergab sich aus unserer Fraktion ein Antrag. Ich hätte mich nie für diese Kommission beworben, wenn es um die Klangwelt gegangen wäre. Ich war damals nicht Mitglied der Klanghaus-Kommission. Ich war die ganze Zeit mit Müller-Lichtensteig auf der Tribüne. Das verletzt und ärgert mich. Ich möchte hier klarstellen, jeder weiss, dass ich Mitarbeiter bin, und ich habe es gesagt, es steht auf S. 53 des Kommissionsprotokolls, deshalb verletzen mich solche Aussagen von diesen drei Herren. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15:0 Stimmen auf den Bericht einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu einem Auftrag mit 81:29 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Ich erinnere Sie gerne noch an einen wichtigen und grössten privaten Arbeitgeber in unserem Land, die Migros. Die kennt das Kulturprozent und wirtschaftet seit Jahrzehnten hervorragend mit diesem Instrument. Hier hätten wir auch von Seiten der Wirtschaft ein gutes Beispiel, um Ja zu stimmen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission ebenfalls gestellt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, die Regierung einzuladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um verpflichtend mindestens ein Prozent des ordentlichen Staatshaushalts für die Kulturförderung einzusetzen. Auch hier geht es darum, dass wir die notwendigen Finanzen für die kulturellen Ausgaben zur Verfügung stellen sollten. Es ist ein bisschen ein weniger komplizierter Antrag als der letzte, das gestehe ich ein. Ich weise Sie darauf hin, dass es doch einige Mitglieder dieses Rates gibt, die sich auch an der Umfrage der IG-Kultur beteiligt haben. Zur konkreten Frage des Kulturprozentes war die Zustimmung aus den Reihen dieses Rates zwar eher klein. Es waren ausserhalb unserer Fraktion sage und schreibe sieben Mitglieder, die sich zumindest eher zu einem Ja zu 1 Kulturprozent durchringen konnten. Ich möchte Sie bitten, dieses eher Ja tatsächlich auch in ein Ja zu diesem Antrag umzumünzen, denn was wir hier haben, ist ein Auftrag an die Regierung eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Ich persönlich gehe stark davon aus, dass es analog zum Kanton Aargau eine Verankerung in der Verfassung geben würde, das wäre eine obligatorische Volksabstimmung. Wir müssten also nicht einmal die Entscheidung abschliessend selber fällen. Worüber aber in diesem Rat anscheinend bei weit mehr als nur sieben Personen Einigkeit besteht, ist, dass die kulturellen Ausgaben in diesem Kanton zu tief sind, dass wir unsere Verantwortung nicht wahrnehmen, dass wir notwendige Schritte zur Weiterentwicklung unseres kulturellen Förderangebotes nicht umsetzen können. Das sind nicht nur die Teuerungsausgleich bei den Kulturinstitutionen mit Leistungsvereinbarungen. Es sind auch die Bildungsangebote, die wir haben, «kklick». Wir hatten bei «kklick» keinerlei Kostenentwicklung seit seiner Begründung, weder für die Schulgemeinden, die diese Angebote in Anspruch nehmen noch für die Kulturschaffenden, die diese Angebote betreuen. Ich bitte Sie, wir verschwenden in diesem Rat so viel Zeit dafür über Beiträge, die wirklich im grossen und ganzen Bild nicht wahnsinnig relevant sind, zu diskutieren. Mit diesem Antrag, mit dem wir analog zum Vorbild des Kantons Aargau 1 Prozent der Staatsausgaben für Kultur einsetzen, würden wir uns all diese Diskussionen ersparen. Es wäre klar, wir hätten die finanziellen Mittel, um über Jahrzehnte hinweg diese Ideen, die jetzt auch in dieser Strategie stecken, die Sie ja offensichtlich überweisen wollen, etwas anderes habe ich im Eintreten nicht gehört, zu finanzieren, anstatt dass wir uns bei jedem Budget und jedem AFP wieder darüber streiten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. d mit 80:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der Kommission ebenfalls gestellt und mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 2 Bst. d (neu) wie folgt zu formulieren: «ab dem Budget 2021 die Kulturlastenausgleichsgelder von rund 3,437 Mio. Franken in die Kultur zurückfliessen zu lassen, d.h. den Lotteriefonds um entsprechende 40 Prozent (1,374 Mio. Franken) zu entlasten und die Staatsbeiträge für das Amt für Kultur aus dem ordentlichen Haushalt um entsprechende 60 Prozent (2,062 Mio. Franken) aufzustocken.» Sie haben die beiden Anträge erhalten. Die Tatsache, dass diese in meinem Namen und nicht im Namen der Fraktion gestellt werden, ist den Schwierigkeiten des Ratsinformationssystems der letzten Tage geschuldet. Wir haben aus ökologischen Gründen darauf verzichtet, nochmals eine berichtigte Fassung ausdrucken zulassen. Es geht bei beiden Anträgen um etwas Ähnliches. Schlussendlich ist die Diskussion über Kultur in diesem Kanton – und es ist tragisch, dass das so ist – eine Diskussion über Finanzen. Der Kanton St.Gallen hat mit zwei Lagern in diesem Rat zu tun: Es gibt ein Lager, das der Ansicht ist, dass Kultur eine Staatsaufgabe ist und das wie bei jeder anderen Staatsaufgabe auch dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stehen sind. Es gibt ein zweites Lager, anscheinend mit etwa einer Stimme mehr in diesem Kantonsrat, welches anscheinend der Ansicht ist, dass Kultur eher so etwas ist, dass man zwischendurch vielleicht als grosszügiges Almosen mitfinanziert. Wir verrennen uns in teilweise absurden Diskussionen in diesem Rat darüber die Diskussion, die vorherige Diskussion hat es gerade gezeigt, die Diskussion über das letzte Budget hat es gezeigt, in der wir sinnlos Zeit verschwenden für Beiträge, die ich zitiere Tinner-Wartau, die am Schluss eigentlich, wenn wir den gesamten Staatshaushalt anschauen, vernachlässigbar sind. Und dass sie vernachlässigbar sind hat auch damit zu tun, dass anscheinend das Thema für viele von uns von vernachlässigbar ist. Das sind die generellen Ausführung, wären wir den Bericht ziffernweise durchgegangen, hätte ich das vielleicht an anderer Stelle gesagt. Es gibt gewisse Verantwortung, die wir übernehmen müssen, das sind nicht nur die kantonalen Kulturstandorte, da gibt es auch noch diverse andere Institutionen, die auf Unterstützung von uns angewiesen sind. Ich verweise als Vertreter der Stadt St.Gallen darauf, dass z.B. in der Kulturförderstrategie auch das Textilmuseum St.Gallen erwähnt ist, das eventuell dereinst Förderbeiträge des Bundes erhalten wird. Die Frage, die sich durchaus stellen wird, falls dies nicht der Fall ist: Wer springt dann ein und übernimmt diese Beiträge? Ich kann Ihnen sagen, die Stadt St.Gallen wird es nicht sein, aber das ist jetzt ein Nebensatz. Es ist z.B. auch bei der Weiterentwicklung der Fördersysteme unter Punkt 5.1.4 klar aufgezeigt, dass man endlich einmal einen Teuerungsauslgeich in die Leistungsvereinbarungen aufnehmen will. In der Kommission hat dies zur Diskussion geführt, das wäre ja absurd, dass man für die Kultur, als einzigen Bereich, plötzlich einen Teuerungsausgleich in die Leistungsvereinbarungen aufnimmt, während die Realität genau anders herum aussieht. In allen anderen Bereichen, in denen der Kanton Leistungsvereinbarungen eingeht, gibt es einen Teuerungsausgleich. Sie sehen, es gibt finanzielle Verpflichtungen, die wir längst eingegangen sind und für die wir auch in Zukunft gerade stehen müssen. Dafür brauchen wir finanzielle Mittel. Ich komme zurück zur Sache, unsere beiden Anträge geben Ihnen zwei konkrete Vorschläge auf. Vorschlag Nummer 1: Es ist tatsächlich so, dass nach der Übernahme Konzert und Theater St.Gallen (abgekürzt KTSG) durch den Kanton mit der Volksabstimmung im Jahr 2009 der Kanton St.Gallen eine finanzielle Verpflichtung eingegangen ist. Die ist im Gesetz auf den Franken genau festgehalten. Die ausserkantonalen Beiträge, die der Kanton zusätzlich einnimmt bei den Kantonen Thurgau, Appenzell Innerhoden und Ausserrhoden, sind im Gesetz nicht erwähnt. In der allgemeinen Volksmeinung ist es tatsächlich so, ich weiss nicht ob das vielleicht sogar bei diesen umliegenden Kantonen auch so ist, dass diese Beiträge von insgesamt 3,5 Mio. Franken tatsächlich in das kulturelle Angebot des Kantons St.Gallen fliessen – dies ist nicht der Fall. Der Kanton St.Gallen nimmt diese Beiträge von 3,5 Mio. Franken und steckt sie einfach irgendwo in die laufende Rechnung. Der Begriff dafür: Man refinanziert ein Angebot. Das kann man schon tun, nur interessanterweise stimmen dann die Zahlen nicht mehr, mit denen wir hantieren. Wir haben es vorher gehört, angeblich geben wir 27 Mio. Franken aus. Das stimmt einfach nicht, wir geben noch 23,5 Mio. Franken aus. Und konkret ist es in Bezug auf die KTSG sogar so, dass der Kanton aus seinem Budget weniger Geld an die KTSG gibt als die Standortgemeinde Stadt St.Gallen. Wir reden von rund 8, 1 Mio. Franken, die noch beim Kanton bleiben, während die Standortgemeinde St.Gallen sogar 8,7 Mio. Franken beisteuert. Das ist einfach nicht im Geist des Gesetzes, das ist nicht im Geist der Volksabstimmung. Wir haben ihnen einen konkreten Antrag gestellt. Wir fordern, dass diese 3,5 Mio. Franken, die wir von den umliegenden Kantonen für das kulturelle Angebot des Kantons erhalten, wieder zurück in die Kultur fliessen, und zwar aufgeteilt am gleichen Kostenteiler, dafür wofür sie eingeholt werden. Also 60 zu 40 Prozent, 60 Prozent in den ordentlichen Haushalt, aber zweckgebunden für die Kulturförderung, und 40 Prozent zurück in den Lotteriefonds, der nach wie vor von uns geplündert wird. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Damit ist der Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. c obsolet. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Mit der Streichung von Bst. b hat sich der Antrag zu Bst. c erledigt. Dieser wurde von der vorberatenden Kommission als Eventualantrag gestellt, falls Bst. b Zustimmung finden sollte. Da nun keine Aufwände verschoben werden, muss man diese auch nicht finanzieren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-GLP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. b mit 56:55 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag zu Bst. b nach Stichentscheid des Präsidenten mit 8:7 Stimmen zu. Das erste Abstimmungsergebnis lautete 7:7 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 0 Abwesenheiten. Dem Antrag zu Bst. c stimmte die Kommission mit 9:6 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Klöti: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Regierung hat mit ihrem Antrag aufgezeigt, wohin die Reise gehen soll. Ich habe mich heute nochmals mit dem Finanzchef abgesprochen. Sein Stellvertreter Regierungsrat Fässler wäre auch hier, um nochmals zu bestätigen wohin die Reise gehen soll. Eine Erhöhung des Personalaufwands für die Kantonsarchäologie kann nicht über diesen Sockel und über die Individuellen bezahlt werden. Es muss einen Niveaueffekt geben analog des Korps der Kantonspolizei. So lautet der Antrag der Regierung, lesen Sie diesen bitte genau. Die Verschiebung kann nicht aus diesen strukturellen 0,4 bezahlt werden. Das wären über 1 Mio. Franken. Wir haben dort 1,6 Mio. Franken. Wenn wir diese 1,6 Mio. Franken mit 1 Mio. Franken für die Archäologie sozusagen ausbeuten, dann bleibt für andere strukturelle Veränderungen nichts mehr. Diese 1,1 Mio. Franken beinhalten 600'000 Franken Personalkosten, viereinhalb Stellen, und 500'000 Franken Sachaufwand. Die 1,1 Mio. Franken sollen über den Staatshaushalt bezahlt werden, wie das Gesetz es eigentlich vorgibt, wie wir es nicht leben, und deswegen nicht aus dem Strukturellen – so wie es unser Antrag aufzeigt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Eine Richtigstellung: Ich möchte zuhanden von Dürr-Widnau festhalten, dass gemäss AFP die Staatsbeiträge beim Amt für Kultur in den kommenden Jahren in keiner Weise ansteigen. Das einzige was ansteigt sind die internen Verrechnungen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen zu Dürr-Widnau: Auch ich möchte Stellung beziehen, da Sie mich direkt angesprochen haben. Sie haben unter anderem die Glaubwürdigkeit angesprochen. Ich glaube, wir sind nicht glaubwürdig, da wir alle wissen, dass es nicht gesetzeskonform ist, wie es heute ist, wenn wir hier Abs. 2 Bst. b nicht zustimmen. Alles andere ist nicht glaubwürdig. Ich persönlich möchte als Politikerin glaubwürdig sein, wie die CVP-GLP-Fraktion das sieht, kann ich nicht beurteilen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen: Dürr-Widnau hat mich persönlich angesprochen, weswegen ich mir eine kleine Replik erlaube. Ich habe nicht gesagt, wir hätten uns wahnsinnig um die Frage der Rechtmässigkeit gestritten. Tatsache war, dass in der Kommission niemand dazu etwas gesagt hat, ausser uns. Sie haben innerhalb der Kommission genau gleich argumentiert wie hier, verzeihen Sie mir, wenn ich das so sagen muss. Es ging nur um finanzpolitische Effekte und da gab es anscheinend gewisse Personen, die es nicht begriffen hatten, dass der Plafond aufgehoben wurde. Sie wissen selber, dass dem so war. Diese Frage wurde in der Zwischenzeit von der Finanzkommission geklärt. Bezüglich Rechtmässigkeit habe ich von Ihnen wieder kein Argument gehört. Da muss ich einfach sagen, Sie können doch nicht ernsthaft einen Beschluss fällen, von dem Sie wissen, dass er bundesgesetzwidrig ist, das ist doch nicht redlich. Ich bitte Sie wirklich ganz im versöhnlichem Ton von Tinner-Wartau, stimmen Sie dem zu, lassen Sie die Kirche im Dorf und gehen wir zum nächsten Geschäft über. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Tinner-Wartau: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich möchte versuchen, ein paar Äusserungen ins richtige Licht zu rücken. Es freut mich, dass der Leiter der Kantonsarchäologie Dr. Martin Schindler und seine Mitarbeitenden ebenfalls unter uns sind. Ich lege meine Interessen offen. Ich habe auf dem Ochsenberg in der Gemeinde Wartau ein archäologisches Kulturgut und es hat mich insbesondere gefreut, dass ich im letzten Mai/Juni 2019 Regierungsrat Klöti auf der Burgruine Wartau in nächster Nähe dieses archäologischen Grundstücks begrüssen durfte. Wir haben im Rahmen der Beratung des Budgets 2020 in diesem Rat entschieden, dass die Kantonsarchäologie inskünftig aus dem Staatshaushalt finanziert werden soll. Wir sollten nun diesen Entscheid nachleben. Anlässlich meiner letzten Sitzung in der Finanzkommission, als dieses Thema an im Januar nochmals aufgeworfen wurde, befand die Kommission ebenfalls, dass wir jetzt diesem Entscheid dieses Rates vom November nachleben möchten. Noch etwas zur Steigerung des Aufwands: Sie wissen doch alle, dass dieses Wachstum von 18 auf 27 Mio. Franken Effekt der gesetzlichen Aufgabenerfüllung ist. Wir müssen einmal ehrlich sein, wir können nicht ein Gesetz erlassen oder Aufgaben zuweisen und anschliessend das Gefühl haben, diese finanziellen Lasten könnten wir dann irgendwo anders, vielleicht dem Lotteriefonds, belasten. Ich bitte Sie, seien Sie konsequent und unterstützen Sie den Antrag Bst. b der vorberatenden Kommission. Ich kann Ihnen aber versichern, die FDP-Fraktion wird bei Bst. c den Streichungsantrag der Regierung mittragen und somit sollte dann auch die Kirche wieder im Dorf sein. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Zu Hasler-St.Gallen, es ist wirklich eine Interpretationsfrage, ob das eine neue Stelle bzw. Aufgabe ist oder nicht. Es natürlich nicht so, wie von Hasler-St.Gallen geschildert, dass die vorberatende Kommission den Grundsatz so einhellig unterstützt hat. Das Abstimmungsverhältnis zeigte diese Deutlichkeit nicht auf. Ich glaube, das Abstimmungsergebnis lautete 8:7 Stimmen. Die Regierung hat in ihrer Botschaft ausgeführt, dass sie diesen Zustand ändern möchte, und zwar mittelfristig vom Lotteriefonds in die Staatsbeiträge. Was in der Botschaft nicht erwähnt wird, ist die Finanzierung. Wir haben hier zwei Fragen zu klären: Wollen wir uns in die Strategie der Regierung einmischen oder oderlassen wir sie ihre Planung durchführen? Es geht darum, wie diese Stellenverschiebung finanziert wird. Dazu habe ich eine klare Haltung, die ich auch in der Kommission zum Ausdruck brachte. Es erstaunt mich schon, als ich das Votum von Schorer-St.Gallen hörte, dass man es gleich mache wie bei der Polizei. Ja, wo hört denn das auf? Nicht einmal vor 48 Stunden haben Sie gesagt, ich zitiere den FDP-Sprecher beim Eintreten zum Aufgaben- und Finanzplan (abgekürzt AFP): «Es braucht Einsparungen bei der Aufgabenseite. Der Personalsockelaufwand darf nicht weiter steigen, das müssen wir beachten.» 48 Stunden unterstützt man Anträge in der Höhe von fast über 1 Mio. Franken, durch welche der Aufwand bei den Staatsbeiträgen und im Personalaufwand steigt. Wenn der Rat das macht – er kann das Verfahren beschleunigen und die Archäologie davon ausnehmen – dann ist es zwingend, dass Bst. c stehen bleibt, damit die Regierung die Finanzierung über den strukturellen Personalaufwand vornehmen kann. Es ist genau das, was sich in der Kommission gesagt habe, Schorer-St.Gallen, was passiert. Sie haben immer argumentiert, die Regierung könne die Finanzierung zusammen mit der Finanzkommission regeln. Den vorliegenden Antrag der Regierung habe ich schon angekündigt. Die Regierung wird sagen, dieser Rat hat die Stellenverschiebung bestimmt und jetzt soll man das auch ausserhalb des Personalsockelaufwands finanzieren. So geht das nicht. Ich appelliere an die Kollegen der FDP-Fraktion, 48 Stunden später, dass Sie hier nicht eine Wendung um 180 Grad machen und tatsächlich auch das tun, was Sie sagen, denn Politik hat mit Glaubwürdigkeit zu tun. Ich denke, wir sind gut beraten, die Finanzen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn man die Anträge in dieser Sessionen verabschiedet hat. Zu Tinner-Wartau: Er hat vor 48 Stunden beim Thema AFP auch gesagt, die Kultur, das sind ja «nur» 25 Mio. Franken. Das sind Dinge, die mich ärgern. Hier geht es nicht um die Kultur an sich, aber ich bitte einfach zur Kenntnis zu nehmen, Sie befinden sich ja im Regierungsratswahlkampf, dass die Staatsbeiträge beim Amt für Kultur 2008 bis 2018 von 18,5 Mio. auf 27 Mio. Franken gestiegen sind. Das ist eine Steigerung um fast 50 Prozent. Man muss doch auch dort einmal hinschauen und sagen, dass diese Steigerung nicht weitergehen kann. Mit der Einführung des Plafonds wurde, war die Steigerung nicht mehr so hoch. Wir haben den Plafond im letzten November 2019 aufgehoben, jetzt sind die Staatsbeiträge im AFP bereits wieder 1 Mio. Franken gestiegen. Ich bitte, das wirklich nicht schön zu reden. Jede Million an Mehrausgaben müssen wir irgendwo wieder hereinholen. Deshalb bitte ich Sie dem Streichungsantrag der CVP-GLP-Fraktion zuzustimmen, d.h. überlassen wir es der Regierung. Sie soll einen Vorschlag machen, die Finanzkommission kann diesen gutheissen oder nicht und unser Rat fällt schlussendlich die definitive Entscheidung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir haben diese Diskussion doch wirklich schon ein paar Mal geführt, nicht zuletzt anlässlich des letzten Budgets. Ich staune schon ein bisschen, es war innerhalb der Kommission unbestritten, dass die derzeitige Art und Weise wie die Kantonsarchäologie finanzieren, nicht mehr konform ist mit dem Bundesgesetz und auch Zoller-Quarten hat dem nicht widersprochen. Es klingt, da gehe ich mit Schorer-St.Gallen einig, als würde man den gesetzeswidrigen Zustand jetzt noch ein bisschen weiter tolerieren wollen, denn seien wir ehrlich, jetzt machen wir es schon so lange, auf ein Jahr oder zwei kommt es auch nicht mehr – das ist einfach falsch. Es gibt ein Bundesgesetz, das sagt wo wir Lotteriefondsgelder verwenden dürfen und wo nicht. Dafür gibt es insbesondere zwei Kriterien: Das eine ist, wir dürfen es nicht für gesetzliche Aufgaben verwenden, das ist hier der Fall, und wir dürfen es ganz besonders nicht für gesetzliche Aufgaben verwenden, wenn dabei für den Kanton kein Spielraum besteht. Wir haben in der Kommission die Diskussion ein bisschen analog noch zu den denkmalpflegerischen Massnahmen geführt, Sie erinnern sich. Dort ist es klar, es besteht ein Spielraum, weswegen es erlaubt ist. Man kann sich darüber streiten, ob es sinnvoll sei, aber erlaubt ist es. Bei der Kantonsarchäologie besteht keinen Spielraum mehr. Wenn dieser Rat nun tatsächlich beschliessen sollte, diesen gesetzeswidrigen Zustand weiterzuführen, im vollen Bewusstsein um seine Gesetzeswidrigkeit, dann laden Sie quasi eine Beschwerde schon ein. Ich kann Ihnen versprechen, die wird kommen. Ich bitte Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen. Zur Frage zu Bst. c des Personalsockels: Da kann man tatsächlich geteilter Meinung sein. Die SP-GRÜ-Fraktion ist grundsätzlich der Ansicht, dass gesetzliche Aufgaben auch von Stellen innerhalb des ordentlichen Haushalts geleistet werden sollen. Bisher ist es so, dass die Kantonsarchäologie einen grossen Teil ihrer Arbeit mit Aufträgen an Dritte leistet. Man kann das komisch finden – wir tun das. Man kann aber auch sagen, nun gut, da wir tatsächlich jetzt etwas internalisiert im Plan der Regierung, deswegen fällt es unter den Personalsockel. Wir sehen das so, dass es sich um eine bisherige Aufgabe handelt, die neu internalisiert wird, deshalb ist es eine neue Aufgabe, folglich müssten auch neue Beiträge dafür gestellt werden – darüber kann man streiten. Aber bitte beginnen Sie nicht wieder über den Grundsatz zu streiten, dass die Kantonsarchäologie aus dem ordentlichen Haushalt bezahlt werden muss. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. So wie ich den Antrag interpretiere, besteht zwar Einigkeit darüber, dass man die Aufwände der Archäologie aus dem ordentlichen Haushalt finanzieren sollte, weil wir ein wenig neben gesetzlichen Grundlagen stehen. Dies ist auch mittelfristig von der Regierung geplant. Aber, Zoller-Quarten, ich gehe davon aus, dass wir uns über den Zeitpunkt nicht ganz einig sind. Bezüglich Abs. 2 Bst. b wird die FDP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission der vorberatenden Kommission folgen. Der Lotteriefonds sollte, wie schon gesagt, nicht primär für staatlichen Kulturaufgaben verwendet werden, denn dies widerspricht auch dem Zweck des Bundesgesetzes für Geldspiele. Bezüglich Abs. 2 Bst. c folgt die FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung. Wir sind der Meinung, dass diese personellen Aufwände zusätzlich gehandhabt werden sollen, wie z.B. die Aufstockung des Polizeikorps, wie es die Regierung in ihrem Antrag begründet. Deshalb sind wir der Meinung, dass nicht der Sockel des Personalaufwands dafür verwendet werden soll. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 2 Bst. b und c zu streichen. Ich habe schon in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass in der Kulturförderstrategie 2020–2027 einige grosse kulturelle Projekte angedacht sind. Ich erwähne die Kantons- und Stadtbibliothek, das Staatsarchiv, die Tonhalle oder grössere Beiträge an den Hof zu Wil oder an das Kunstmuseum. Vor diesem Hintergrund, ich wiederhole mich, erachten wir es als falsch, den Staatshaushalt jetzt schon mit zusätzlichen Bürden zu belasten und empfehlen Ihnen deshalb, die Streichungsanträge der CVP-GLP-Fraktion zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a mit 86:25 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Böhi-Wil (in Stellvertretung des Kommissionspräsidenten): In Bezug auf diesen Artikel gab es in der vorberatenden Kommission zwei Versionen. Die erste Version beabsichtigte, das Klanghaus Toggenburg ab Eröffnung als kantonalen Kulturstandort zu bestimmen. Die zweite Version verlangte, dass das Klanghaus als kantonaler Kulturstandort im Rahmen der Kulturförderstrategie 2028–2035 als Kulturstandort bestimmt werden sollte. Das ist der Antrag der vorberatenden Kommission. Dieser wurde mit 11:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Ich erlaube mir nach der Regierung zu sprechen. Ich war damals Präsidentin der vorberatenden Kommission des Kulturfördergesetzes. Wir mussten auch damals über sehr viele Anträge befinden. Sie haben erwähnt, dass das alte Bad Pfäfers von der Stiftung wieder an den Kanton zurückgegangen ist und deshalb jetzt ein kantonaler Kulturstandort ist. Dem ist nicht so. Damals hat die Kommission bestimmt und der Kantonsrat zugestimmt, dass das alte Bad Pfäfers ein kantonaler Kulturstandort ist in der Form, wie es damals war, noch im Eigentum der Stiftung. Es war nicht etwa die Voraussetzung, dass dieser Kulturstandort, wenn er als Kulturstandort aufgenommen wird, effektiv im Eigentum des Kantons sein muss, sondern wir definieren per Gesetz, was ein kantonaler Kulturstandort ist, indem wir diesen aufnehmen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Klöti: Es entfacht hier ein Streit um Kaisers Bart, also sozusagen ein kleines Nachbeben zu den Klanghausdiskussionen. Das ist ziemlich unnötig. Thalmann-Kirchberg hat klargestellt und ich stelle hier auch nochmals klar, ich habe diesen Anspruch kantonaler Kulturstandort in meinem Präsidialjahr vor vier Jahren sicher einmal genannt, aber nicht in der Vorlage der Regierung, denn die Regierung hat ganz klar gesagt, ein kantonaler Kulturstandort ist dann einer, wenn er im Eigentum des Kantons ist und zweitens jährliche Betriebsbeiträge des Kantons erhält. Das Klanghaus Toggenburg erhält keine jährlichen Betriebsbeiträge durch den Kanton, deswegen ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Das ist aber nicht so schlimm, weil es ändert eigentlich überhaupt nichts. Wenn man ganz genau sein wollte, dann müsste man die Klangwelt Toggenburg als kantonalen Kulturstandort bezeichnen, denn die Stiftung Klangwelt Toggenburg mit ihrem Präsidenten Müller-Lichtensteig betreibt die Klangschmiede, sie ist im Eigentum dieser Stiftung und betreibt letztlich dann auch das Klangshaus, welches im Besitz des Kantons ist. Dafür erhält die Klangwelt Toggenburg jährlich Geld, braucht dieses Geld aber nicht für das Klanghaus. Machen Sie die Dinge nicht komplizierter als sie sind, denn sie sind es gar nicht. Es ändert nicht, es ändert auch an meinem Commitment zum Toggenburg nichts. Ich besitze dort auch kein Grundeigentum mehr, muss also nicht in den Ausstand treten. Aber ich besitze ein grosses Herz für das Toggenburg. Diese ganzen Projekte Klangwelt Toggenburg und Klanghaus kommen ganz bestimmt gut. Es wird dem Kanton und dem Toggenburg gut tun. Was in der Aufzählung noch unterlassen wurde von Thurnherr-Wattwil, ist das alte Bad Pfäfers, es ist neu auch kantonaler Kulturstandort, denn die Stiftung hat das Objekt dem Kanton überreicht. Wir haben einen Antrag gestellt. Das Klanghaus Toggenburg erfüllt die Bedingungen aufgrund des untersten Absatzes des vorgesehenen Finanzierungsmodells des Betriebs nun halt nicht, aber darüber braucht man nicht zu weinen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion). Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die FDP-Fraktion folgt grossmehrheitlich dem Antrag der Regierung. Auf der einen Seite aufgrund der Überlegungen, dass des das Finanzierungsmodell einem kulturellen Kantonsstandort so nicht standhält. Auf der anderen Seite aber auch aus der von Hasler-St.Gallen erwähnten emotionalen Unterstützung, dass die Mehrheit erachtet, dass es jetzt zu früh ist sich bei der Eröffnung bereits vollumfänglich zu diesem Standort zu bekennen, sondern dass sich der Kulturstandort zuerst etablieren soll und man anschliessend die Prüfung für die Aufnahme auf der Liste durchführen soll. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich bin zwar nicht Toggenburger aber trotzdem stolzer Mitbesitzer einer alten Familienliegenschaft in Unterwasser fühle ich mich jetzt doch auch noch berufen, mich ganz kurz zu äussern. Das scheint mir doch ein bisschen eine technische Diskussionen. Es muss Ihnen bewusst sein, dass der Antrag der Kommission kein technischer ist, denn die technischen Belange, die sind geregelt. Thalmann-Kirchberg, das haben Sie selber gesagt. Der Fonds für den Betriebskredit steht und sichert das Klanghaus über die nächsten 20 Jahre hinweg. Natürlich könnten eventuell Beiträge fliessen. Es können aber auch Beiträge fliessen, wenn es nicht als kantonaler Kulturstandort definiert ist. Es können immer Beiträge fliessen, wenn der Kantonsrat in seiner unendlichen Weisheit im Rahmen des Budgets etwas beschliesst, dann fliessen diese Beiträge. Das hat nichts damit zu tun. Es geht um die Frage, haben wir eine kulturelle Strategie, die sämtliche Regionen im Kanton beinhaltet, oder nicht. Ich bin der Ansicht, dass wir eine solche Strategie wollten und dass selbstverständlich das Klanghaus auch ein Teil dieser Strategie ist und in die strategischen Überlegungen dieses Kantons einfliessen soll. Die finanzielle Frage, da haben Sie absolut recht, die haben wir im Vorfeld der Volksabstimmung, nicht zuletzt dank dem Widerstand dieses Rates, in Zusammenarbeit mit der Region geregelt, die hier einen wirklich enormen Beitrag geleistet hat. Einen Beitrag, den keine andere Region in dieser Form jemals zu leisten bereit war. Das war wirklich eine grossartige Erfolgsgeschichte, wenn man so will, mit einem sehr traurigen Start, aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es um die Frage, ob wir das Klanghaus in die strategischen Überlegungen dieses Kantons einschliessen wollen oder nicht. Eine emotionale Verpflichtung besteht und genau diese Frage gilt es zu klären. Nehmen wir als Kanton eine Verpflichtung wahr, die das Toggenburg mit einschliesst oder nicht? Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten wollen, dann stimmen Sie dem Antrag der Kommission zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Thalmann-Kirchberg: Ich bin auch bin auch Toggenburger und wehre mich mit Vehemenz gegen die Aussage von Thurnherr-Wattwil, dass es sich hier um einen Schlag gegen das Toggenburg handle. Im Toggenburg sind wir froh, dass wir dieses Klanghaus bauen dürfen und es in den nächsten Jahren gebaut wird. Thurnherr-Wattwil hat erwähnt, es sei in der Kulturstrategie enthalten und es sei ein Affront oder unfair, dass es in der zukünftigen Strategie nicht mehr enthalten ist. Das war ganz klar in der Strategie enthalten, bevor wir über die neue Finanzierungsart für das Klanghaus Toggenburg in diesem Rat entschieden haben. Es ist mir ganz wichtig, dass das nochmals unterstrichen wird. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Zu Thurnherr-Wattwil: Mit dieser Argumentation machen Sie es künftigen Vorlagen, gerade aus dem Kulturbereich, schwer, dass sie in unserem Kanton wieder Mehrheiten finden. Das Klanghaus ist ein eindrückliches Projekt und es hat aus allen Regionen unseres Kantons Zustimmung erhalten. Bei der Kreditvergabe wurde aber ganz klar argumentiert, dass der Kanton einen einmaligen hohen Investitionsbeitrag leistet und nachher die laufenden Betriebskosten vor Ort finanziert werden. Wenn man jetzt nachträglich kommt und das auf den Kopf stellt, dann hintergeht man die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und verliert ihr Vertrauen. Sie werden bei künftigen ähnlichen oder vergleichbaren Vorhaben misstrauisch sein und sagen, zuerst investiert man und später kommen die laufenden Kosten hinzu, sie werden eher dazu neigen, Nein zu stimmen – das wollen wir nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Thurnherr-Wattwil verzichtet im Namen der SP-GRÜ-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a mündlich zu bestätigen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Das Klanghaus war von Anfang an so konzipiert, dass es als ein Schwerpunkt in das St.Galler Kulturlandschaft geplant war. Damals sprachen wir noch Leuchttürmen. Die Meinung war klar: Kulturförderung ist nicht zuletzt auch eine Förderung der Regionen, also sollen auch alle Regionen berücksichtigt werden. Im neuen Kulturförderungsgesetz aus dem Jahr 2017, welches im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, wurden folgende kantonale Kulturstandorte definiert: Schloss Werdenberg, altes Bad Pfäfers, Kunstzeughaus Rapperswil-Jona, Lockremise sowie Konzert und Theater St.Gallen. Es fehlt nur noch die Region Toggenburg, das Klanghaus. Die Kehrtwende der Regierung überrascht und irritiert aus diversen Gründen: Die Formulierung im Kulturförderungsgesetz, dass der Kantonsrat mit einfachem Beschluss auch weitere kantonale Standorte definieren kann anstatt das Gesetz ändern zu müssen, wurde explizit mit dem Verweis auf das Klanghaus Toggenburg so gewählt. Ich zitiere den damaligen Regierungspräsidenten Klöti aus dem Protokoll der vorberatenden Kommission: «Angenommen, dass das Klanghaus Toggenburg dennoch zustande käme, dann gehör dieses ebenfalls auf diese Liste [...].» Nun das Klanghaus kam zustande, nicht zuletzt, weil die Bevölkerung des Kantons St.Gallen wollte, dass auch das Toggenburg nicht vergessen geht in der Kulturlandschaft St.Gallen. Wie die Regierung dazu kommt, dieses klare Versprechen nun nicht mehr einhalten zu wollen, ist für uns völlig unverständlich. Das Argument der Regierung ist absurd. Der Fonds – Thalmann-Kirchberg hat aufgezeigt, wie gross die Summe ist – welcher den Betriebsunterhalt des Klanghauses für mehrere Jahre sicherstellen soll, war eine Forderung dieses Rates und er war eine Leistung, welche die Region erbracht hat als Zeichen dafür, dass man das Klanghaus im Toggenburg will. Die Region nun dafür abzustrafen, dass sie sich an der Finanzierung des Klanghauses beteiligt hat, ist nicht nachvollziehbar. Dies mit dem Kulturförderungsgesetz zu begründen ist Haarspalterei. Das Klanghaus wird eine überregionale Ausstrahlung erreichen, wie es diverse Stellen von Tourismus bis hin zur Gastronomie bestätigen. Das Klanghaus nicht in die Kulturförderstrategie aufzunehmen, ist und bleibt für die SP-GRÜ-Fraktion. unverständlich. Es ist ein Schlag ins Gesicht des Toggenburgs, und ein Bruch der klaren Verpflichtungen, die Kantonsrat und Regierung eingegangen sind. Bleiben wir in dieser Frage auf dem eingeschlagenen Kurs. Wir ziehen unseren Antrag zugunsten des Antrags der vorberatenden Kommission zurück und hoffen auf Ihre Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Thalmann-Kirchberg: Die vorberatende Kommission schlägt uns vor, dass das Klanghaus Toggenburg ab dem nächsten Kulturstrategiebericht 2028–2035 zu einem kantonalen Kulturstandort erhoben werden soll. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion fordert diesen Status sogar ab Eröffnung des Klanghauses. Im Zusammenhang mit der Beratung des Klanghaus Toggenburg in diesem Rat und auch anschliessend bei der Abstimmung habe ich mich sehr weit aus dem Fenster gelehnt und habe dafür auch innerhalb der SVP-Fraktion Schelte erhalten. Aber ich stehe nach wie vor zum Klanghaus und vertrete die Meinung, dass das eine ganz gute Sache werden wird. Aber jetzt, wenn es zu einem kantonalen Kulturstandort werden soll, besteht die Möglichkeit, dass für das Klanghaus Gelder vom Kanton fliessen könnten. Auch wenn das nicht beabsichtigt ist, könnten Gelder beantragt werden. Das widerspricht ganz klar der Vorlage des Klanghauses, und widerspricht ganz klar dem, was ich persönlich in diesem Rat und im Abstimmungskampf vertreten habe. Damals habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Kanton mehr Geld für den Bau und im Gegenzug kein Geld mehr für den Betrieb einsetzt. Für den Betrieb liegen jetzt über 6 Mio. Franken im Betriebsfonds. Dieser Fonds wird bestimmt über 20 Jahre ausreichen, um ein allfälliges Betriebskostendefizit des Klanghauses Toggenburg zu finanzieren. Nur schon unter diesem Aspekt bitte ich Sie, den Antrag der vorberatenden Kommission und den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion abzulehnen. Die anderen beiden Anträge werden von der SVP-Fraktion ebenfalls abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Wie mit dem Staatssekretär vereinbart, werde ich zuerst über das Ergebnis aus der Kommission berichten und anschliessend in den Ausstand treten. Das Ergebnis des Antrags aus der Ratsmitte hat zu einer Gegenüberstellung mit dem Antrag der vorberatenden Kommission geführt. Der Antrag der vorberatenden Kommission obsiegte mit 11:4 Stimmen. Im Anschluss haben wir haben über den Antrag zum Klanghaus ab der nächsten Strategie 2035 abgestimmt. Die vorberatende Kommission hat diesem Antrag mit 11:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Klöti: Als Noch-Kulturminister dieses Kantons bin ich natürlich froh, dass Sie auf diesen Bericht zur Kulturförderstrategie eintreten. Ich darf Ihnen sagen, es ist mir auch nicht entgangen, dass gestern Abend im Podium des «Tagblatts» im Pfalzkeller von keiner Kandidierenden bzw. von keinem Kandidierenden das Wort «Kultur» ausgesprochen wurde. Das heisst also, das sind nicht unserer ganz dringendsten Probleme. Die Wirkung der Kultur hingegen ist für den Standort und insbesondere für die Gesellschaft des Kantons St.Gallen und unsere jüngere wie auch unsere ältere Generation höchst wichtig. Daher freue ich mich, dass wir uns inhaltlich darüber austauschen, was nun diese Kulturförderstrategie aussagt. Und was sagt sie aus? Sie bildet ab, was wir erfolgreich über viele Jahre aufgebaut haben. Wir reissen nichts ein auf Kosten von irgendwelchen genialen grosszügigen Auftritten. Im Gegenteil, wir haben die regionalen Förderplattformen, die regionalen Strukturen gefestigt und wir haben die kantonalen Kulturstandorte ebenfalls gefestigt. Dieses System bildet genau die Vielfalt im Kanton ab und es zeigt, dass beide Ebenen ihre Aufgaben haben und ihre Aufgaben vorzüglich wahrnehmen. Die Kultur in diesem Kanton darf sich sehen lassen. Natürlich endet man in politischen Diskussionen immer wieder bei den Finanzen. Das soll auch so sein und das scheuen wir auch nicht. Wir haben glücklicherweise viele gesetzliche Vorgaben, gerade was Konzert und Theater St.Gallen betrifft, das war eine Volksabstimmung, darauf kann man sich abstützen. Es gibt noch andere Volksabstimmungen, die uns auf diesem Weg der Kulturpolitik bestätigt haben. Aber es gibt freilich immer wieder kleinere Dinge, die man anpassen soll und darf. Es gibt den Webfehler, dass gesetzlich vorgegeben ist, dass der Kanton sich um die Archäologie kümmert und da ist es gesetzlich doch nicht ganz sauber, dass wir diese Kosten grösstenteils aus dem Lotteriefonds begleichen. Nur diesen kleinen Webfehler trauen wir uns nun anzusprechen. Ich gehe sonst nicht weiter ein auf die Voten ein. Es tröstet vielleicht Noger-St.Gallen, dass wir in diesen Übersichten nur eine Auswahl der Regionen getroffen haben und selbstverständlich entgingen uns die Leistungen der Bürgergemeinde und die entsprechenden Museen, die dort fabelhaft geführt werden, nicht. Also, es ist beispielhaft dargestellt, was in den Regionen gemacht wird. Damit freue ich mich auf eine Diskussion und bin offen dafür. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald: Ich wollte in ähnlicher Weise argumentieren, wie der Staatssekretär. Grundsätzlich hat das Präsidium im Jahr 2013 Richtlinien zu den Ausstandregelungen erlassen. Wenn sich jemand daran stört, so wie das jetzt gehandhabt wird und wie der Präsident der vorberatenden Kommission und auch Müller-Lichtensteig vorgeschlagen haben, wie sie es regeln möchten, dann soll ein Ordnungsantrag gestellt werden, über den wir abstimmen. Ich plädiere dafür, dass wir jetzt zur Sache zurückkommen und uns diese Übung mit der Ausstandregelung sparen. Die beiden Herren haben angegeben, wann sie ihre besondere Betroffenheit erkennen und ich möchte empfehlen, das zu akzeptieren und jetzt fortzufahren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident, zu Dürr-Widnau: Es ist korrekt, auf der ersten Seite habe ich das Theater und Südkultur erwähnt, als es dann zum Klanghaus kam, auf S. 53 im Protokoll, unterste Zeile, habe ich wörtlich gesagt: «Ich lege meine Interessen offen als Teilzeitmitarbeiter beim Klanghaus Toggenburg. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich möchte Zoller-Quarten in Schutz nehmen. Er hat den Kommissionspräsidenten auf seine Interessenbindung hingewiesen und Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat wiederum hat gesagt, er hätte diese offengelegt. Ich habe mich im ersten Moment auch gefragt, ob ich nicht anwesend war, aber habe jetzt nochmals im Protokoll nachgelesen. Dort wird die Interessenbindung betreffend Mitarbeit im Klanghaus nicht erwähnt. Die Mitarbeit im Vorstand Südkultur wird erwähnt und dass er ein Kleintheater betreibt, steht im Protokoll. Wenn die Interessenbindung bestehen würde, hätte Sailer-Wildhaus schon in der Kommission nicht über diese Artikel abstimmen dürfen. Ich denke, das ist nicht optimal gelaufen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: So viel zu den vermeintlichen Interessenkonflikten von Hauseigentümerverband-Vertretern in anderen Kommissionen. Schön, dass wir diese wenigstens offenlegen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 | |
19.2.2020 | Wortmeldung | Noger-St.Gallen: Meine Interessenbindungen entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem. Als Mitglied der vorberatenden Kommission konnte ich meine detaillierten Inputs dort bereits einbringen. Die Materialien zu diesem Geschäft zeigen das auf. Ich möchte aber hier im Plenum doch nochmals einen Gedanken aufgreifen und vertiefen: Kultur findet, wie richtig beschrieben ist, auf verschiedensten Ebenen statt, im privaten Kreis, in der Familie, in Vereinen, in der Gemeinde, in Institutionen verschiedenster Art, Böhi-Wil hat zurecht darauf hingewiesen. Auf den S. 10-16 des Berichts der Regierung werden dazu mit Kantonsgrafiken unterlegt verschiedene Beispiele gegeben. Das ist im Prinzip gut so. Aber bei genauer Betrachtung fällt auf, dass zum Beispiel beim beweglichen Kulturerbe vor allem staatliche oder staatsnahe Institutionen in der Stadt St.Gallen gezeigt werden: Die Stiftsbibliothek, das Stiftsarchiv, das Staatsarchiv, die Kantonsbibliothek Vadiana usw. Man muss schon kulturell gut informiert sein, um zu merken, dass es in der Stadt St.Gallen ein Historisches und Völkerkundemuseum, ein Naturmuseum oder ein Kunstmuseum gibt, Institutionen, die im Wesentlichen durch die Stadt selbst finanziert werden. Man muss noch viel mehr wissen, um zu erkennen, dass es ein Stadtarchiv der Ortsbürgergemeinde gibt, für das wir von der Ortsbürgergemeinde ein Jahresbudget von rund 750'000 Franken jährlich bereitstellen, das 17'000 Urkunden, 21'000 Handschriften, 1,8 Mio. historische Fotografien und grafische Blätter umfasst und auch in der Verbreitung bereitstellt. Ich möchte mit diesen Ausführungen beim Kanton die Haltung fördern und festigen, dass erkannt wird, dass sehr viel durch Dritte passiert und damit auch bei der Kulturförderung diese Dritten im Fokus von Unterstützungsbeiträgen – gerade auch aus dem Lotteriefonds – stehen müssen. Staatliche Aufgaben sind durch staatliche Mittel zu finanzieren. Darum unterstütze ich die entsprechende Klärung der Verwendung von Lotteriefondsgeldern, z.B. bei der Finanzierung der Kantonsarchäologie. Darum erwarte ich von den kantonalen Stellen grösste Zurückhaltung bei der Nutzung des Lotteriefonds für Projekte kantonaler Institutionen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident, zu Zoller-Quarten: Das habe ich getan und es ist im Protokoll nachzulesen. Ich bin Teilzeitmitarbeiter der Klangwelt und müsste rechtlich gesehen nicht in Ausstand treten, auch Müller-Lichtensteig nicht, da der Klanghaus-Beschluss keine finanziellen Auswirkungen hat. Wir treten trotzdem in Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Kulturförderungsstrategie 2020 bis 2027 bietet eine umfassende Auslegeordnung über das breite Kulturangebot und das vielfältige Kulturschaffen in unserem Kanton. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erzielt das Amt für Kultur eine beachtliche Wirkung. Mit der in der Strategie vorgestellten Stossrichtung und den Projekten wird das auch in Zukunft der Fall sein. Sie finden denn auch unsere grundsätzliche Zustimmung. Allerdings ist der Zeitplan für die im Investitionsprogramm aufgeführten Investitionen und Beiträge noch nicht definitiv festgelegt und vor allem sind die Kosten noch weitgehend unbestimmt. Vor diesem Hintergrund mit einem stattlichen Volumen angedachter Projekte zur Kulturförderung ist es nicht angebracht, in der Beratung des vorliegenden Kantonsratsbeschlusses den Staatshaushalt mit der Verschiebung von Aufwänden und der Erhöhung bestehender Ausgaben schon heute stärker zu belasten. Deshalb wird unsere Fraktion in der Spezialdiskussion entsprechende Anträge ablehnen. Ein Wort zum Kommissionspräsidenten, Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich bin froh, dass Sie Ihre Interessen dargelegt haben. Ich wäre froh gewesen, wenn Sie das bereits in der vorberatenden Kommission so deutlich gesagt hätten, denn mir war das nicht bewusst. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang: Wir haben von der vorberatenden Kommission Anträge zu diesem Geschäft erhalten. Mich erstaunt, wie die Vorredner dieses Geschäft zum Teil angepriesen haben und wie sie die Wichtigkeit dieser ganzen Strategie bezeichnen. Vorgestern haben wir Steuern gesenkt. Heute geben wir mehr Geld aus. Das ist an die Adresse der FDP-Fraktion gerichtet. Ich kann dieses Vorgehen einfach nicht verstehen. Politik ist nicht immer logisch, aber das hier ist überhaupt nicht logisch. Zwei Tage nachdem man Steuersenkungen vorgenommen hat, gibt man hier mit der grossen Kelle wieder Geld aus. Diese drei Anträge sind überhaupt nicht logisch, ich habe es bereits erwähnt. Wir werden diese drei Anträge ablehnen. Gerade der Antrag zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a, dass man das Klanghaus Toggenburg jetzt als Kulturstandort aufnehmen will, ist unredlich und gegen Treu und Glauben. Wir hatten eine Volksabstimmung. Wir haben dem Volk erklärt, das Klanghaus funktioniere ohne Betriebsbeiträge. Wir haben nicht einmal den Spatenstich gemacht und man will das Klanghaus bereits jetzt als Kulturstandort verankern und schlussendlich so Geld auslösen – das ist die Wahrheit. Ich möchte Sie bitten, dies in der Diskussion zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben bereits in der Vernehmlassung darauf hingewiesen, es ist eine solide Strategie, aber leider nicht eine besonders mutige. Wir freuen uns, dass wir aktuell im Kanton St.Gallen eine schon bessere Zeit erleben, was kulturelle Aktionen anbelangt. Die St.Galler Bevölkerung hat sich in zwei Volksabstimmungen mit klaren Mehrheiten hinter Kulturprojekte gestellt und auch der Kantonsrat hat sinnfremde Plafonierung der Kulturbeiträge wieder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hätten wir von der Regierung durchaus eine Strategie erwartet, die kleine Sprünge wagt anstatt den Status Quo zu verwalten. Es muss uns klar sein, dass Kulturförderung ein Element einer erfolgreichen Standortförderung ist. Die Ausführungen in der vorberatenden Kommission von Kuno Schedler, Prorektor der Universität St.Gallen, möchte ich Ihnen hier nicht vorenthalten. Herr Schedler belegt, dass jede Kulturinvestition vor Ort doppelte Wertschöpfung für die Region verzeichnet. Kultur ist also ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der einen Wohnort oder eine Wohnortregion attraktiv macht und darüber hinaus unsere Werte und unsere Identität prägt. Sie können das auch in den gut dokumentierten Unterlagen, die wir alle erhalten haben, nachlesen, unter 3.3 «Identitätsstiftende Kultur und Gemeinwohlorientierung». Kultur verbindet und fördert das gesellschaftliche Zusammenleben, das muss uns etwas wert sein. Kultur ist unsere Seelennahrung und ein wichtiges Gut, das zu pflegen in unserer Verantwortung liegt. Wir wünschen uns, dass der Kanton St.Gallen seinen Teil dieser Verantwortung übernimmt. In diesem Zusammenhang unterbreiten wir Ihnen entsprechende Anträge. Wir wünschen uns, dass der Kantonsrat zum Toggenburg steht und das Klanghaus als kantonalen Kulturstandort definiert. Dass die Kommission dies erst in der nächsten Berichtsperiode, also im Jahr 2027 tun will, erscheint uns schon als mutlos. Dass die Regierung allerdings ganz darauf verzichten will, entgegen aller Versprechungen, die noch im Jahr 2017 bei der Revision des Kulturförderungsgesetzes gemacht wurden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ein Segelschiff braucht ja auch beim Start den Wind, um richtig in Fahrt zu kommen. Was würden wir uns vergeben, wenn wir diesem Kulturstandort schon jetzt genügend Wind und ein geblähtes Segel für den Start bereitstellen. Wir wünschen uns eine Weiterentwicklung der Fördersysteme. Es fehlen nach wie vor übergeordnete Konzepte, welche die Zukunft der Kulturlandschaft St.Gallen gestalten sollen. Wir haben dazu einige Fragen: Bei welchen Projekten will man Prioritäten setzen? Wie soll die Strategie der kulturellen Vermittlung in den Schulen umgesetzt werden? Wie will man die Lohnentwicklung im Kulturbereich fördern? Das durchschnittliche Jahreseinkommen von Kulturschaffenden in der Schweiz liegt bei etwa 40'000 je Jahr. Das ist prekär, für jemanden, der von dieser Arbeit leben muss – im Kanton St.Gallen dürfte es tendenziell noch weniger sein. Man kann also mit gutem Gewissen sagen, dass Kulturschaffende die Einzigen in diesem Kanton sind, die noch schlechter bezahlt werden, als wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Über unsere Entlöhnung haben wir gestern diskutiert und beschlossen, dass wir sie zeitgemässer ausgestalten wollen. Warum provoziert die Idee solchen Widerstand, dass dies bei den Kulturschaffenden genauso angemessen wäre, z.B. indem regelmässige Förderungen an die Teuerung oder an die Entlöhnung des Staatspersonals gekoppelt werden. Wir wünschen uns, dass die finanziellen Mittel gerechter und effizienter eingesetzt werden. Es ist für die SP-GRÜ-Fraktion unverständlich, dass der Kanton St.Gallen Gelder aus umliegenden Kantonen für sein kulturelles Angebot bezieht und diese dann nicht konsequent für die Kultur verwendet. Und es ist für uns genauso wenig nachvollziehbar, dass wir als Kantonsrat Jahr für Jahr in jedem Budget darüber debattieren müssen, ob die Kultur die notwendigen Gelder erhalten soll. Wir bitten Sie, sich auf unsere Stärken zu besinnen. Investitionen in die Kultur sind Investitionen in die Zukunft. Gestalten wir die Zukunft unseres Kantons, beweisen wir ein wenig Mut. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht und die Kulturförderstrategie sind nachvollziehbar gegliedert. Die Kulturförderstrategie wir vom neuen Kulturfördergesetz aus dem Jahr 2018 verlangt. Aufgrund der zeitlichen Nähe von Gesetz und Strategie findet sich in der Strategie – nicht ganz unerwartet – wenig Neues, was nicht bereits in der Erarbeitung des Gesetzes gesagt wurde. Die Strategie ist informativ und transparenzbedacht. Aus unserer Sicht fehlt es teils an einer konsequenten Verfolgung der angesprochenen Themen, dies wahrscheinlich immer aus demselben, nicht direkt ausgesprochenen Grund: Wegen mangelnder finanzieller Ressourcen bzw. anderweitiger Nutzung der an sich verfügbaren finanziellen Mittel, werden keine klaren Konsequenzen für die Neuerungen ausgesprochen oder abgeleitet. Im Allgemeinen werden aus unserer Sicht in der künftigen kantonalen Kulturpolitik zwei Schwerpunkte gesetzt. Kultur vor Ort versus kantonaler Fokus und Stärkung der kulturellen Netzwerke. Auf eine Konzentration der Kräfte wird verzichtet. Das ist nicht unerwartet und es scheint konsequent. Der Kulturkanton wird als kulturell vielfältiges, heterogenes Gebilde mit regionalen Unterschieden wahrgenommen und geführt. Das lässt aber auch den Schluss zu, dass überall ein bisschen gefördert wird und nicht klar wird, wo nun die Schwerpunkte gesetzt werden bzw. wo der Hebel nun angesetzt wird. Es wird ebenfalls wenig hinterfragt, woher die finanziellen Ressourcen kommen bzw. wie diese alloziert werden. Es werden Wünsche zum Ausdruck gebracht und nicht hinterfragt, was der Kanton besser machen könnte, um einen Fokus zulegen und definierte Schwerpunkte nachhaltig zu finanzieren. Wir nehmen das Risiko in Kauf, dass wir, wie bei anderen Themen, aufgrund von regionalen Einzelinteressen einen kantonalen und auch möglichst volkswirtschaftlichen bzw. ausstrahlungstechnisch sinnvollen Fokus verlieren könnten. Bezüglich Lotteriefonds sehen wir, dass dieser für neue Projekte bzw. zur Unterstützung von kulturellen Ideen verwenden werden müsste, er sollte nicht primär für gesetzlich verankerte staatlich-kulturelle Aufgaben genutzt werden, sonst stehen zu wenig Mittel z.B. für die Stärkung der Kultur vor Ort zur Verfügung, um diese mit grösserer Ausstrahlung zu versehen. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion auch den Antrag der vorberatenden Kommission, dass die Aufwände der Archäologie dem ordentlichen Haushalt belastet werden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir begrüssen die allgemeine Richtung der Kulturförderstrategie für den nächsten acht Jahre. Die Strategie entspricht im Wesentlichen unserem Unverständnis, dass die kulturellen Aktivitäten zuerst von nicht staatlicher Seite, d.h. Einzelpersonen, Vereinen oder privaten Stiftungen ausgehen sollen. Der Staat soll bei Bedarf diese Aktivitäten unterstützen oder als Partner auftreten. Wo der Staat sich direkt einbringen muss ist unbestrittenermassen bei für den Kanton wichtigen Kultureinrichtungen und Kulturbauten. Wir unterstützen die heutige Art der Finanzierung von Kulturprojekten über den Lotteriefonds und sehen keinen Änderungsbedarf. Der Lotteriefonds ist das optimale Förderungsinstrument. Zwar entspricht die Tatsache, dass von den 20 Mio. Franken, die bspw. jedes Jahr an Konzert und Theater St.Gallen gehen, rund 8 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds kommen, vielleicht nicht ganz seinem eigentlichen Zweck. Es ist aber eine langjährige Praxis geworden und mittlerweile durch das Gesetz legitimiert. Ebenfalls eine langjährige Praxis ist die Finanzierung der Kantonsarchäologie und der Denkmalpflege durch den Lotteriefonds. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass dies auch weiterhin so bleiben soll. Was die Anträge der vorberatenden Kommission betrifft, so wird die SVP-Fraktion diese nicht unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Präsident der vorberatenden Kommission: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Zuerst eine Korrektur: Müller-Lichtensteig und ich werden nur zum Thema «Klanghaus» in Ausstand treten. Die vorberatende Kommission beriet den Bericht und Entwurf der Regierung zum Geschäft «Katonsratsbeschluss über Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027» am 13. Januar 2020 im Tafelzimmer in St.Gallen. Neben der vollständig anwesenden Kommission haben als Vertreter des Departementes des Innern Regierungsrat Martin Klöti, dessen Generalsekretär Davide Scruzzi, Katrin Meier, Leiterin vom Amt für Kultur, sowie Christoph Rühle, Leiter Recht und Fachstelle Kulturerbe, Amt für Kultur, an der Sitzung teilgenommen. Gegenüber der ursprünglichen Kommissionsbestellung gab es drei Änderungen Bärlocher-Eggersriet anstelle von Cozzio-Uzwil, Luterbacher-Steinach anstelle von Martin-Gossau und Dürr-Gams anstelle von Suter-Rapperswil-Jona. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Sandra Stefanovic und Aline Tobler wahrgenommen. Als Gast war Kuno Schedler anwesend, pro Rektor und ordentlicher Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität St.Gallen. Er hat zu Beginn unserer Sitzung einen kurzen Vortrag gehalten zum Thema, wie sich Kulturinstitutionen auf die Region auswirken. Er hat an den Beispielen Kloster Disentis, KKL Luzern und unserem UNESCO-Weltnaturerbe St.Gallen eindrücklich aufgezeigt, welche Kraft und Wertschöpfung eine Kulturinstitution haben kann. Diverse Studien kamen zum Schluss, dass grosse Projekte riesige Auswirkungen auf die Umgebung, den Tourismus und Leistungsträger in der Region haben. Sein Fazit: Die Institutionen brauchen die Region, die Region braucht aber auch die Institution. Der Bericht über die Genehmigung befasst sich mit einer Auslegeordnung aller kulturellen Bereiche in unserem Kanton, wie es das neue Kulturfördergesetz, das wir verabschiedet haben und im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, verlangt. Dieser Strategiebericht legt die kulturpolitischen Ziele sowie die künftigen Handlungsfelder der kulturellen Aktivitäten des Kantons St.Gallen dar. Alle acht Jahre, das haben wir damals beschlossen, muss es nun einen solchen Bericht geben und wir müssen ihn genehmigen, was wir heute tun werden. Der Kanton setzt für die Jahre 2020 bis 2027 als strategische Ziele fest, die kulturelle Vielfalt zu fördern, kulturelle Netzwerke zu stärken, das kulturelle Erbe von kantonaler Bedeutung zu bewahren und zu überliefern, das Staatsarchiv zugänglich zu machen, die staatliche Überlieferung zu sichern, Kultur vor Ort zu stärken und das Bibliothekswesen zu stärken. Unter anderem will die Kulturförderstrategie der Regierung kantonale Kulturstandorte etablieren, Fördersysteme weiterentwickeln und die digitale Kulturvermittlung stärken. Der Bericht ist sehr ausführlich und zeigt die riesige kulturelle Vielfalt unseres Ringkantons. Die Grafiken über die verschiedenen Themenbereiche leuchten ein. In der Kommission besonders zu reden gaben folgende Punkte:
Ebenfalls zu reden, gab eine mögliche Einführung einer regionalen Kulturförderplattform im Raum St.Gallen, da in diesem Raum als einziger Kanton ein solcher Plafond noch fehlt. Ein Antrag, der nach dem Vorbild des Kanton Aargaus ein Kulturprozent vorschlug, fand in der Kommission keine Mehrheit. Das vorgeschlagene Kulturprozent sollte mindestens ein Prozent des ordentlichen Staatshaushaltes der Kulturförderung zuweisen. Weiter lehnte die Kommission den Antrag ab, die Förderbeiträge für denkmalpflegerische Massnahmen aus dem Lotteriefonds in den ordentlichen Haushalt zu überführen. Die Kommission sieht drei Anträge vor, die sie an die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020–2027 knüpft. Eine Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, dass im Rahmen der nächsten Strategie 2028–2035 das Klanghaus Toggenburg als kantonalen Kulturstandort zu bestimmen. Zudem beantragt Ihnen die Kommission, ab dem Budget 2021 sowie AFP 2020–2024 die Archäologieaufwände des Kantons in den ordentlichen Staatshaushalt zu überführen und nicht mehr aus dem Lotteriefonds. Es wurde in der Kommission festgestellt, dass es endlich an der Zeit sei, diese Staatsaufgabe auch aus dem Staatshaushalt zu bezahlen. Dabei solle jedoch der Personalaufwand der Kantonsarchäologie über die bestehenden Personalmittel der Regierung finanziert werden, was erwartungsgemäss zu grossen Diskussionen führte. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen nach einer ganztägigen intensiven Sitzung einstimmig mit 15:0 Stimmen auf den Bericht einzutreten und empfiehlt dem Rat ihre drei Aufträge mit der Genehmigung zu verknüpfen. Wie bereits erklärt werden ich, als Teilzeitmitarbeiter der Klangwelt Toggenburg, und Müller-Lichtensteig, als Stiftungspräsident der Klangwelt Toggenburg, bei der Beratung des Antrags zu Ziff. 1 Abs. 2 Bst. a in Ausstand treten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Müller-Lichtensteig tritt bei der Beratung dieses Geschäfts in Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |