Geschäft: Integrationsagenda St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.19.02
TitelIntegrationsagenda St.Gallen
ArtKR Bericht
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.10.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 25. November 2019
BotschaftBericht der Regierung vom 15. Oktober 2019
AllgemeinInformation der Regierung vom 31. August 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
26.11.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht Integrationsagenda St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme des Berichts und auch des VI. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die in den letzten Jahren – und es waren viele Jahre – bei der Schärfung des Berichts Integrationsagenda wie auch bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage beteiligt waren. Es waren nicht nur viele Jahre, es waren auch viele Personen, die in diesen vielen Jahren daran gearbeitet haben. Ich bin wirklich sehr froh, heute diese Vorlage im Kantonsrat vertreten zu dürfen, und vor allem bin ich sehr froh darüber, dass es endlich gelungen ist, gemeinsam mit den Gemeinden eine gute Lösung zu finden. Mit dieser neuen Zuständigkeitsordnung werden die Gemeinden stark gefordert sein, weil sie nun neu die Hauptzuständigkeit für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen haben. Ich bin gleichzeitig aber überzeugt, dass die Gemeinden diese Aufgabe verantwortungsvoll annehmen und dass sie sie auch erfüllen werden, weil sie, wie bereits gesagt wurde, einen Anreiz haben, diese Aufgabe gut zu machen, indem sie bei ihnen Wohnhafte und vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge möglichst schnell integrieren bzw. fit für den Arbeitsmarkt machen, weil diese Personen sonst in den Gemeinden Sozialhilfe beziehen würden. Die Gemeinden haben also wirklich einen grossen Anreiz, diese neue Aufgabe auch gut zu machen. Dem Kanton wird hierbei die Aufgabe der fachlichen Aufsicht zukommen. Zudem wird er weiterhin Vertragspartner gegenüber dem Bund sein und für die entsprechende Berichterstattung auf Basis der von den Gemeinden gelieferten Daten besorgt sein.

Gemeinsames Ziel von Gemeinden und auch der Regierung in den langen Verhandlungen in den letzten Jahren war es immer, möglichst gute Rahmenbedingungen für möglichst gute Integrationsarbeit zu ermöglichen. Ich denke, man darf heute feststellen: Das haben wir erreicht. Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten immer wieder vor Augen führen: Hier geht es nicht um Geld, hier geht es nicht nur um Millionen oder nur um Zuständigkeitsfragen, sondern es geht um die Förderung des Zusammenlebens der Menschen in unserem Kanton.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht zeigt die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen auf. Im Zentrum stehen die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden sowie die zugehörigen Finanzflüsse. Wir bedauern, dass es rund drei Jahre brauchte, bis eine zweckmässige Lösung für die Aufgabenteilung bzgl. der Zuständigkeit bei der Integrationspauschale gefunden werden konnte.

Die sich aufgrund des IV. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz ergebenden Änderungen unterstützen wir. Wir danken allen, die nun zu dieser Lösung beigetragen haben. Damit können wir die Diskussion über die Aufgabenteilung, welche zu gewissen Zeiten endlos und nicht lösbar schien, endlich abschliessen und uns auf die Arbeit mit den Flüchtlingen konzentrieren. Mit dem vorgesehenen VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz werden die schon länger angestrebte Klärung der Zuständigkeiten und Prozesse bzgl. der Integrationspauschaule erreicht und den Gemeinden die nach Bundesrecht grösstmöglichen Kompetenzen zugewiesen. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz wird dadurch gestärkt. Im Vordergrund stehen einerseits die konsequente Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelung, wonach die Gemeinden sowohl für die Leistung der persönlichen als auch für die betreuende Sozialhilfe zuständig sind. Ein zentraler Aspekt bildet dabei die Lancierung von Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration. Eine Gemeinde hat ein vitales Interesse daran, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglichst rasch und nachhaltig sozial sowie beruflich zu integrieren. Nur dadurch gelingt es, die Sozialhilfeausgaben längerfristig zu reduzieren.

Die fallführende Stelle bei Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach Abschluss der Kollektivphase ist in der Gemeinde. Die zuständigen Mitarbeitenden kennen im Einzelfall die individuelle Situation sowie den Förderbedarf des Klienten bzw. der Klientin und entscheiden im Rahmen der geltenden Regelungen, wie hoch die finanzielle Investition je Flüchtling bzw. vorläufig aufgenommene Person konkret ist und wie lange eine Massnahme aufrechterhalten wird. Es ist deshalb folgerichtig, dass den Gemeinden die finanziellen Mittel zur Refinanzierung dieser Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene durch die Integrationspauschale (IP) zur Verfügung stehen und diese Finanzressourcen den Gemeinden möglichst verwaltungsökonomisch und in einem möglichst einfachen administrativen Verfahren bereitgestellt werden. Die Erfahrungen mit der per 1. Dezember 2020 eingeführten «frei verfügbaren Quote» von 20 Prozent des gemeindespezifischen Beitragsmaximums für nicht explizit im geltenden Refinanzierungskonzept vorgesehene Angebote zeigen, dass die Gemeinden den dadurch geschaffenen Handlungsspielraum im Rahmen der vom Bund vorgegebenen Zielsetzungen nutzen.

Die bisherige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden hinsichtlich der Mittelverwendung der Integrationspauschale vernachlässigte die gesetzliche Aufgabenteilung bzw. die Verantwortung der Gemeinden. Die Schaffung einer formell gesetzlichen Grundlage, die der materiellen Aufgabenteilung Rechnung trägt und zu einer Stärkung der Gemeindeautonomie im Bereich der Integrationsarbeit führt, ist deshalb wichtig und sinnvoll. Insgesamt kann dadurch der Einsatz der vom Bund bereitgestellten Gelder gegenüber heute effektiver und effizienter erfolgen. Zugleich wird die Kongruenz von Zuständigkeit sowie Umsetzungs- und Finanzierungskompetenz erreicht. Bereits bislang haben die Gemeinden die Integrationsmassnahmen engagiert und regelkonform umgesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf und dem Abschluss der Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und VSGP erhalten die Gemeinden noch verstärkt die Möglichkeit, einfache und wirkungsvolle Integrationsarbeit zu leisten. Im Rahmen der neu geltenden Zielsetzungen und Vorgaben können im Einzelfall schneller und einfacher individuell überzeugende Lösungen gefunden und umgesetzt werden.

Aus Sicht der GLP ist es wichtig, dass die Wirksamkeit der Massnahmen und des investierten Geldes überprüft wird. Der Bund hat ein überzeugendes Monitoring-Konzept realisiert. Dieses bildet die Grundlage für die schweizweite Berichterstattung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Auftrag der damaligen vorberatenden Kommission zielt auf eine höchstmögliche Kompetenzzuweisung an die Gemeinden, bessere Prozesse und klare Zuständigkeiten und Ziele, die mit der nun vorliegenden Lösung erreicht werden. Eine Klärung auf Verordnungsstufe, wie von der vorberatenden Kommission und der VSGP favorisiert, kann aber nicht umgesetzt werden. Eingehende Analysen zeigen auf, dass eine Regelung auf Gesetzesstufe nötig ist. Aufgrund des finanziellen Volumens der Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene und der Komplexität der Zuständigkeiten ist eine Regelung auf Gesetzesstufe grundsätzlich angezeigt. Die Regierung legt nun Botschaft und Entwurf zum IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz zur Beratung vor. Die Hauptzuständigkeiten der politischen Gemeinden werden nun gesetzlich geregelt. Im Anhang wird auch eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und der VSGP vorgelegt. Mit dem Nachtrag und der Vereinbarung sollen die Zuständigkeiten, die Erfüllungstätigkeit, die Finanzierungstätigkeit sowie in der Praxis eine Vereinfachung der Administration angestrebt werden.

Die SP bedankt sich bei der Regierung für den vorliegenden Nachtrag mit dem Entwurf einer Vereinbarung. Positiv werten wir auch die Zusammenarbeit des zuständigen Departements mit der VSGP bzw. dem Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG). Dieses Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen ist aus den vorliegenden Dokumenten gut ersichtlich. Ganz klar möchten wir aber festhalten, dass es bei den Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene um Menschen geht, die sich in einer Notsituation befinden. Diese Verantwortung wollen wir gemeinsam wahrnehmen, um diesen Menschen in dieser Notlage bestmöglich beizustehen und Hilfe anzubieten.

Gemäss Protokoll vom 16. Dezember 2019 zur vorberatenden Kommission Integrationsagenda vom 2. Dezember 2019 hat die damalige SP-Delegation auf die obengenannte Vorlage Eintreten angekündigt mit dem Auftrag auf Rückweisung. Mit dem vorliegenden VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz erübrigt sich dieser Antrag. Die Zuständigkeiten, die Aufgaben der verschiedenen Akteure und die Finanzflüsse sind nun gesetzlich geregelt. Der Auftrag ist somit erfüllt.

Es gilt nun, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Wir gehen davon aus, dass diese Erkenntnis in Form einer Berichterstattung, z.B. durch die Staatswirtschaftliche Kommission oder im Regierungscontrolling, zusammengefasst werden und mögliche Anpassungen nach einer bestimmten Zeitdauer vorgenommen werden. Ebenfalls geben wir der Hoffnung Ausdruck, dass kleinere Gemeinden die Zusammenarbeit mit grösseren Gemeinden mit umfassenderer Erfahrung suchen.

Hier noch zwei kritische Anmerkungen, verbunden mit zwei Aspekten der Hoffnung: Für die Fallkosten stehen den einzelnen Gemeinden 5 Prozent für die Personalkosten zur Verfügung, und in begründeten Fällen soll dieser Betrag erhöht werden können. Wir hoffen auf vertrauensvolle Anwendung und Umgang mit diesen Finanzressourcen. Zweitens, die Aufsicht und Überprüfung der Mittelverwaltung soll die örtliche Geschäftsprüfungskommission oder ein Gremium mit ähnlichen Aufgaben vornehmen. Wir hoffen, dass die Geschäftsprüfungskommission oder dieses Gremium mit den notwendigen Hilfestellungen durch das entsprechende Amt die Aufgabe zur Zufriedenheit aller Organe erfüllen .Wir werden von der Integrationsagenda St.Gallen Kenntnis nehmen und dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zuerst danke ich allen Beteiligten, die zu der vorliegenden Lösung bezüglich Integrationsagenda beigetragen haben. Es ist eine der Grundlagen für eine würdige Behandlung von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Menschen in unserem Kanton. Die Mitte-EVP-Fraktion sieht die Anträge aus den Sitzungen vom Dezember 2019 und Februar 2020 in sinnvoller Art erfüllt. Mit der Leistungsvereinbarung zwischen VSGP und Kanton und dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz sind die Prozessabläufe optimiert und die Zuständigkeiten geregelt. Die Gemeinden haben grösstmöglichen Handlungsspielraum, sie sind auch in engstem Kontakt mit den Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Dass die Mittel aus der Integrationspauschale rechtmässig verwendet werden, liegt im Interesse der Wohngemeinden. Bei unzureichender Integration müssten diese für die Sozialhilfekosten aufkommen. Die durchgehende Fallführung ist gewährleistet. Der administrative Aufwand sollte mit der neuen Lösung abnehmen. Im Idealfall könnte dies sogar zu personellen Entlastungen führen. Ausserdem sind mit dem Gesetzesnachtrag und der Vereinbarung die Kontrollmechanismen geklärt. Für die Mitte-EVP-Fraktion sind keine weiter gehenden regelmässigen Berichterstattungen nötig.

«Was lange währt wird endlich gut.» Nach der Einführung der Integrationsagenda Schweiz und einem diesbezüglichen Postulat im Jahr 2018 kam die Integrationsagenda Ende 2019 mit einem gerade mal 17-seitigen Bericht in den Kantonsrat. Inzwischen sind drei Sitzungstage vergangen und als Beilagen sage und schreibe 25 Dokumente aufgelistet. Das umfangreiche Dossier zeugt von vielen Fragen, Komplexität und widerstrebenden Interessen. Die verfahrene Situation der vergangenen Jahre, die verhärteten Positionen haben viel Energie, Ressourcen und somit auch Geld gekostet. Ich hoffe sehr, dass wir in dieser Session die Geschichte dieses Werkes mit der vorliegenden guten Lösung abschliessen können.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Fürer-Rapperswil-Jona (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Postulatsbericht 40.19.02 «Integrationsagenda St.Gallen» hat uns die Regierung aufgezeigt, was alles unternommen wird, um eine gute Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zu ermöglichen. Nachdem der Bund die Pauschale von 6'000 Franken auf 18'000 Franken erhöht hat, wird den Gemeinden ermöglicht, mit verschiedenen Angeboten eine seriöse und qualitativ hochstehende Integration von Flüchtlingen vorzunehmen. Damit können Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene auch in der Gesellschaft, der Schule oder dem Arbeitsplatz integriert werden, denn nur Personen, welche erfolgreich integriert sind, landen schlussendlich nicht auf dem Sozialamt. Die Kommission hat sich intensiv mit dem Bericht auseinandergesetzt. Wichtig war immer, dass den Gemeinden die grösstmögliche Handhabe gegeben wird, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Leider war auch nach zwei Kommissionssitzungen eine Gutheissung dieses Berichts, wie er vorlag, nicht möglich.

Mit dem neuen Auftrag wurde die Regierung eingeladen, zusammen mit den Gemeinden einen Konsens zu finden, um eine gute Integration der Flüchtlinge zu ermöglichen. Das Departement wurde beauftragt, mit den zuständigen Organen der VSGP die Leistungsvereinbarungen zu überarbeiten, die notwendigen Optimierungen in den Prozessabläufen vorzunehmen und die Zuständigkeiten klar zu regeln, die Asylverordnung zu ergänzen und die Prozesse und Zuständigkeiten der Integrationsagenda aufzunehmen und dabei den Gemeinden die nach Bundesrecht grösstmögliche Kompetenz und Aufgaben zuzuteilen. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz wird der Auftrag aus dem Integrationsbericht aus Sicht der SVP sehr gut umgesetzt. Den Gemeinden wird mit diesem Gesetz sehr viel Eigenverantwortung übertragen. Mit einem Ausschöpfungsgrad der Integrationsgelder von 89 Prozent durch die Gemeinden wird die Verantwortung auch wahrgenommen. Der Kanton übernimmt nur noch die nötigen Kontrollen, welche vom Bund gefordert werden. Das ist auch gut so. Was uns aber fehlt, ist eine Berichterstattung an den Kantonsrat über Kennzahlen der Integration. Was nützt die grosse Angebotspalette, wenn nichts ersichtlich ist über den Erfolg der eingesetzten Mittel? Eine regelmässige Berichterstattung an den Kantonsrat findet die SVP nötig.

Grundlage der Berichterstattung sollen die Kennzahlen sein, die von den Gemeinden bereits erhoben und angewendet werden. Deshalb werden wir einen zusätzlichen Antrag zum Sozialhilfegesetz einreichen. Der Gegenstand der periodischen Berichterstattung an den Kantonsrat ist die Erreichung der Integrationsagenda Schweiz, IAS-Wirkungsziele, namentlich die Ausbildungs- und Berufsabschlüsse sowie die Erwerbsquote der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen sollen ersichtlich sein. Die SVP hofft, dass dies auch die anderen Fraktionen so sehen und unseren Antrag ebenfalls unterstützen. Transparenz in dieser Frage ist auch für die Bevölkerung wichtig. Die SVP ist für Eintreten auf den Bericht und den VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Postulat 43.18.06 «Integrationsagenda St.Gallen» wurde die Regierung eingeladen, einen Bericht zur Umsetzung der Integrationsagenda St.Gallen zu verfassen. Dieser soll unter anderem aufzeigen, wie die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden optimiert werden kann, wie die Finanzflüsse ausgestaltet sind sowie die Aufgaben der verschiedenen Departemente schlanker gehalten und die Wirkungsziele besser erreicht werden können. Der Bericht kam diesen Vorgaben nur teilweise nach, fehlten doch anfänglich insbesondere die Zuständigkeiten, z.B. Listung und Controlling, oder auch gravierende Unklarheiten, auf welcher Ebene die Gemeinde oder der Kanton zuständig ist. Auch eine unterzeichnete Leistungsvereinbarung fehlte, es existierte lediglich eine mündliche Zusage. Dass die Kommission dem Departement des Innern eine stattliche Liste mit Abklärungen in Auftrag gab und einen neuen Sitzungstermin beschloss, war nur eine logische Folge davon. Das war bekanntlich am 2. Dezember 2019. Heute, 2 3/4 Jahre später und mit den 22 Beilagen umfangreicheren Unterlagen können wir sagen: Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel, und wir sind der Meinung, dass mit dieser Vorlage ein gangbarer, schlussendlich auch ein mutiger Weg gegangen wird. Nun sind die Integrationsaufgaben von Bund zu Kanton und dann weiter zu den Gemeinden klar ersichtlich. Viele Detailfragen konnten besprochen und geklärt werden. Mit der nun unterzeichneten Leistungsvereinbarung zwischen der VSGP und dem Kanton, aber auch dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz, konnte vieles geregelt und optimiert werden.

Diese Klarheit hilft den Gemeinden, ihre Aufgabe verantwortungsvoll zu übernehmen. Das sollte auch ein Gewinn für die Personen sein, welche in unserem Land eine mindestens vorübergehende Bleibe suchen. In diesem Sinne bedanke ich mich auch für alle Anstrengungen, dass es möglich wurde, in einer komplexen Sache einen gemeinsamen guten Weg zu finden. Mit dem VI. Nachtrag des Sozialhilfegesetzes, auf den sich der Kanton mit den Gemeinden geeinigt hat, wird ein neuer Weg des Integrationsprozesses für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen eingeschlagen. Damit wird die Hauptverantwortung für die Verwendung der Integrationspauschale des Bundes von rund 18'000 Franken pro Person an die Gemeinde delegiert.

Der Kanton reduziert damit sein Engagement im Wesentlichen auf den Transfer der Bundesmittel, eine Fachaufsicht und die Berichterstattung an den Bund. Wir begrüssen das neue Finanzierungsmodell der Integrationsmassnahmen und anerkennen die administrative Vereinfachung für die kommunalen Sozialämter. Wie sich dieses neue Modell bewähren wird, werden wir erst in ein paar Jahren erfahren. Sicher ist aber, dass damit die Gemeinden eine grosse Verantwortung übernehmen dürfen oder müssen.

Nicht ganz klar scheint mir in diesem Zusammenhang, wie die Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützt werden, insbesondere dann, wenn die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Selbstverständlich haben die Gemeinden ein brennendes Interesse, dass den ihnen zugewiesenen Personen die Integration möglichst schnell gelingen mag und sie sich sogar im Arbeitsprozess einbringen können. Aber zwischen Wollen und Können liegt oft ein grosser Graben. Im Bericht und im VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz geht es – und das meine ich nicht als Vorwurf – oft um Zahlen, Optimierung, Effizienz und Prozessabläufe. Dahinter stehen oft Menschen mit einer schwierigen Lebensgeschichte, einem langen Fluchtweg, geprägt von Verlusten und Verletzungen. Diese Menschen auf dem Integrationsweg begleiten zu können, braucht viel Empathie, Wissen und auch Geduld. In Anbetracht dessen, dass zukünftig die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinden die Aufsicht übernimmt, bin ich etwas besorgt, denn es ist sehr offen und sicher auch unterschiedlich, wie viel Wissen sie zum Thema Integration mitbringt. Ich hoffe sehr, dass die Fachaufsicht durch das Amt für Soziales sich dieser Tatsache bewusst ist. Bis anhin ist vorgesehen, dass sich diese Fachaufsicht nur auf Regelmässigkeiten beschränkt. Aus meiner Sicht ist das eher etwas bescheiden.

Ich denke, es ist wichtig, dass die Erfahrungen in den nächsten Jahren genau beobachtet und analysiert werden, damit ergänzende Massnahmen getroffen werden können, denn jedes Jahr oder besser gesagt, jeder Monat nicht gelingender Integrationsweg, ist ein verlorener Monat, der nicht nur viel Geld kostet, sondern auch Sorgen und Nöte verursacht.

Ein Punkt ist mir noch am Herzen bezüglich der 5 Prozent Administrativkosten, welche von der Integrationspauschale abgezogen werden können. Ich hätte es lieber gesehen, wenn dies im Gesetz als maximaler Prozentsatz festgehalten worden wäre und nicht nur in der Vereinbarung. Ich möchte hier nicht gegen die Administrativkosten sprechen, sondern für die Integrationspauschale. Auch das gilt es im Auge zu behalten und allenfalls später noch Korrekturen vorzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung wurde bereits länger zurückliegend mittels Postulat dazu eingeladen, einen Bericht zu verfassen, der aufzeigt, wie die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinde zur Umsetzung der Integrationsagenda optimiert werden könnte und wie der Mittelfluss ausgestaltet ist. In den ersten Beratungstagen der vorberatenden Kommission noch in den Jahren 2019 und 2020 wurde offensichtlich, dass die Absprachen zwischen Gemeinde und Kanton noch Optimierungsbedarf haben, und zwar in Form einer Leistungsvereinbarung. Dieselbe liegt inzwischen vor und wird als gelungen erachtet. Aus Sicht der FDP sind die Zuständigkeiten nun klar geregelt. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz gibt es eine entsprechende Grundlage für die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Die FDP möchte noch einmal mehr und explizit darauf hinweisen, dass der eingeschlagene Weg, nämlich eine administrative Vereinfachung für die kommunalen Sozialämter, konsequent weitergegangen werden muss. Es ist sinnvoll, dass die zuständigen Ämter in den Gemeinden selbständig und im Einzelfall entscheiden, welche Integrationsmassnahmen zweckmässig und nötig sind.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir als Freisinnige grosses Verständnis haben, dass es Ratsmitglieder gibt, welche die gewählten Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen möchten. Dennoch warnen wir vor einem Bürokratiemonster und einem weiteren unnötigen Bericht. Die Gemeinden haben nämlich ein ureigenes Interesse, ihr Bestmögliches bei der Integration zu leisten, denn wenn die Integration nicht glückt, werden die betroffenen Personen leider oft zu Sozialfällen, und diese belasten die Gemeindekassen noch mehr. Insofern vertrauen wir den Sozialämtern, den betroffenen Menschen und den Fachpersonen vor Ort vollends. Dazu dann mehr in der Spezialdiskussion.

Auch den Geschäftsprüfungskommissionen vor Ort trauen wir zu, dass sie der neuen Aufgabe, nämlich der Aufsicht über dieses Geschäft, gewachsen sind. Eine moderne Geschäftsprüfungskommission muss sich mit verschiedenen Geschäften auseinandersetzen können, egal, ob es sich dabei um Strassenbau, Schulthemen oder eben um Integration handelt.

Die FDP erachtet den vorliegenden Vorschlag als sehr passend. Wir schätzen die klare Aufgabenteilung und die Möglichkeit, einen Teil der Gelder, rund 5 Prozent, für den administrativen Aufwand vorzusehen. Dieser Aufwand wird bei den Gemeinden nun grösser, dafür aber auf Seiten des Departements des Innern kleiner. Wir sehen hier also einen Minderaufwand beim Departement des Innern und gehen davon aus, dass das Departement das in der anstehenden Budgetphase auch so berücksichtigen wird. Zudem erwarten wir von diesem Departement, dass die Aufgabenteilung auch eingehalten wird und die erhaltene Macht im Streitfall nicht unsachgemäss genutzt wird. Mit dem neuen System kann die Integrationsaufgabe vor Ort gezielt geplant und durchgeführt werden, um die Menschen aus anderen Ländern schnellstmöglich bei uns einzugliedern.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Kommission behandelte das Geschäft an insgesamt drei Sitzungen. Die erste fand am 2. Dezember 2019 statt, damals noch mit Regierungsrat Klöti, Generalsekretär Davide Scruzzi, Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales, und der damaligen Abteilungsleiterin des Kompetenzzentrums Integration und Gleichstellung (KIG), Claudia Nef. Vonseiten der Parlamentsdienste waren Aline Tobler und Sandra Brühwiler-Stefanovic anwesend. Als Gast referierte der Geschäftsführer der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP), Bernhard Keller.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der vorberatenden Kommission teilweise bestritten, weil die in der Vorlage zitierte Leistungsvereinbarung mit der VSGP entgegen den Ausführungen in der Botschaft nicht zustande gekommen war. Es wurde vermisst, dass definitiv geklärt wurde, wie die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zur Umsetzung der Integrationsagenda optimiert werden könne. Ebenso stellten sich der Kommission zahlreiche Fragen, zu deren Klärung das Departement des Innern beauftragt wurde.

Die zweite Sitzung vom 7. Februar 2020 fand in gleicher Zusammensetzung statt. Der Kommission lag ein umfangreicher Zusatzbericht des Departements des Innern zu folgenden Inhalten vor:

  1. der damaligen Leistungsvereinbarung zwischen Departement und VSGP;
  2. der Listung der Integrationsangebote;
  3. der Ausgestaltung des Controllings und der Qualitätssicherung;
  4. der Finanzflüsse;
  5. den relevanten Schnittstellen zum Bildungsdepartement;
  6. der Organisation der Fallführung inkl. elektronischem Dossier;
  7. Abläufen, was nach der formalen Integrationsfrist geschehe;
  8. relevanten Mengengerüsten sowie
  9. einer Beurteilung der Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Das Ergebnis war, dass die Kommission dem Departement des Innern einen weiteren Auftrag erteilte. Es seien mit den zuständigen Organen der VSGP die Leistungsvereinbarung zu überarbeiten, notwendige Prozessabläufe zu optimieren und die Zuständigkeiten zu regeln sowie die Asylverordnung (sGS 381.12) oder eine geeignete andere Verordnung anzupassen und diese der vorberatenden Kommission zuzuleiten. Am 31. August 2021 informierte die Regierung das Parlament über den Zwischenstand der Abklärungsarbeiten. Schliesslich resultierte aus diesem Auftrag der VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz.

Am dritten Sitzungstag vom 29. August 2022 tagte die vorberatende Kommission aufgrund der neuen Legislaturperiode in veränderter Zusammensetzung. Vonseiten des Departements des Innern waren neu Regierungsrätin Bucher anwesend, Generalsekretär Davide Scruzzi und neu Srdan Dragojevic, Co-Leiter Abteilung Integration und Gleichstellung, nunmehr eingegliedert in das Amt für Soziales. Vonseiten VSGP und vom Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) waren Bernhard Keller und neu Claudia Nef eingeladen. Für die Parlamentsdienste waren Sandra Brühwiler-Stefanovic und Johanna Bengtson anwesend.

Mit dem vorliegenden VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz sowie der ebenso vorliegenden Vereinbarung zwischen Kanton und VSGP erschien der vorberatenden Kommission der erteilte Auftrag als erfüllt. Schliesslich beantragt die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Die Regierung stellt keine Änderungsanträge.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022