Geschäft: IX. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.10
TitelIX. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung18.10.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Botschaft BerichtBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. Oktober 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 25. November 2019
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 4ter Abs. 3 Bst. b vom 17. Februar 2020
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 4ter Abs. 3 vom 19. Februar 2020
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 19. Februar 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 20. Mai 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 17. Januar 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 23. Dezember 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 18. Dezember 2019
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 18. Mai 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
26.11.2019Gremium3.4.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2020Art. 4ter Abs. 342Antrag CVP-GLP-Fraktion72Antrag der vorberatenden Kommission6
19.2.2020Art. 4ter Abs. 3 Bst. b25Antrag SP-GRÜ-Fraktion90Antrag der vorberatenden Kommission5
20.5.2020Schlussabstimmung105Zustimmung0Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil: Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.



Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 72:42 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion wurde in der Kommission ebenfalls gestellt. Er unterlag dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Klöti: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Zu Dudli-Oberbüren: Sie haben zum Antrag der vorberatenden Kommission gesprochen. Sie haben genau diese Argumente untermauert. Zum Antrag der CVP-GLP-Fraktion haben Sie sich nicht geäussert. Sie haben zwar gesagt, dass Sie das unterstützen, aber Sie haben ausdrücklich zum Antrag der vorberatenden Kommission gesprochen. Da bin ich mit Ihnen, denn würde man diesen Schritt weitergehen, wie es Noger-St.Gallen erwähnte, dann gibt es ein zweistufiges Verfahren, grösseren Aufwand und Unsicherheiten, denn das Wort Willkür ist gefallen. Es ist dann nicht klar, auf Grund welcher Argumente ein Gesuch eingereicht werden soll oder nicht. Der Kanton hat bis anhin bereits die qualitativen Kriterien im Auge, auch für die Institutionen, also für das stationäre Angebot. Deswegen muss es so bleiben, dass die Gemeinde den Bedarf nachweist, dann ein Betreiber diesen Bedarfsnachweis in der Hand hat, damit zum Kanton geht und der Kanton dann qualitativ entscheiden kann mit einer Ansprechperson. Macht man es anders, entstehen Unsicherheiten und es gibt zusätzlichen Aufwand für solche neuen Anbieter, von denen es ohnehin nicht so sehr viele geben wird. Bitte machen Sie jetzt dort die Welt nicht noch komplizierter.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Sulzer-Wil hat erwähnt, man könne einen kleinen Unfall machen. Ich glaube, auch einen kleinen Unfall sollte man vermeiden. Es ist aus meiner ganz persönlichen Sicht vollauf genügend, wenn die Gemeinden beim Bedarfsausweis angehört werden und nachher der Markt auch etwas spielen darf. Ich wüsste nicht, mit welchen Kriterien die Gemeinde das eine Angebot unterstützt und akzeptiert und ein anderes nicht. So wie wir es jetzt geregelt haben, ist der Bedarfsausweis eine objektive Grösse, bei der die Gemeinde Mitspracherecht hat.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es macht Sinn, die Zuständigkeit für den Bedarfsausweis der Anbieter für betreutes Wohnen von Betagten den Gemeinden zu übertragen. Die blosse Anhörung ist nicht ausreichend, zumal die Gemeinden näher am Ball sind und dadurch die jeweiligen Fälle kompetent und eigenständig beurteilen können und sollen. Auch die nicht absolut formulierte Regelung bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen wird begrüsst, so auch im CVP-GLP-Antrag, zumal damit besser auf die individuellen Bedürfnisse von betroffenen Personen eingegangen werden kann, die zwar eine Betreuung, aber keine barrierefreie Wohnung benötigen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil: Wie vom Sprecher der FDP-Fraktion gehört, gilt im stationären Bereich die Regelung, dass die Gemeinden für die Bedarfsplanung zuständig sind. Am Schluss ist es aber der Kanton, der für die Anerkennung und die Listengestaltung im stationären Bereich zuständig ist. Folgerichtig wäre eigentlich der Antrag der vorberatenden Kommission a, das Pendant dazu.

Jetzt will die CVP-GLP-Fraktion einen Schritt weitergehen und die Zuständigkeit in diesem Bereich des betreuten Wohnens vollständig den Gemeinden übergeben – das kann man machen. Ich finde allerdings, die Lösung gut, so, wie wir sie eigentlich im stationären Bereich bereits haben und die Gemeinden nachweisen und auch begründen müssen, ob sie in qualitativer und quantitativer Hinsicht ein gutes Angebot haben und so den Kanton von diesem oder jenem überzeugen müssen. Hier liegt am Schluss der Entscheid bei den Gemeinden, ob dieser gut begründet ist oder nicht ist nicht die zentrale Frage. Für mich ist das etwas gefährlich, weshalb ich eher dem Antrag der vorberatenden Kommission folgen möchte. Aber es wäre auch kein grosser Unfall, wenn wir dem CVP-GLP-Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion), in Art. 4ter Abs. 3 Bst. a den zweiten Satz zu streichen und einen neuen Bst. d mit folgendem Wortlaut: «die Standortgemeinde bei Angeboten für Betagte der Anerkennung zugestimmt hat.»

Wie bereits in der Eintretensdiskussion erwähnten, begrüssen wir die gesetzlichen Änderungen. Als Hindernis empfanden wir aber den geplanten Verweis auf die SIA-Normen bezüglich Barrierefreiheit. Als Basis dafür ist Art. 4ter Abs. 3 Bst. b Ergänzungsleistungsgesetz vorgesehen. Mit einer absoluten Ausgestaltung des Artikels werden Lösungen ver­hin­dert, die sinnvoll sind, evtl. bereits heute funktionieren aber nicht den angesproch­enen SIA-Normen entsprechen. Es braucht Ausnahmen von dieser Norm. Dazu zwei Beispiele: Die Barrierefreiheit (Rollstuhlgängigkeit) ist für betreutes Wohnen für psychische kranke Personen nicht die allerwichtigste Voraussetzung. Vielmehr geht es um die passenden Betreuungsangebote für spezifische Probleme. Zudem kann es sein, dass eine bereits bestehende Organisation die Anforderungen nicht erfüllen kann und deshalb nicht zum Zug kommt. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, welcher in der Botschaft definiert wurde, dass eine möglichst offene Lösung angestrebt werden soll, damit den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Wir bitten Sie deshalb, den Vorschlag der vorberatenden Kommission zu unter­stützen.

Ebenfalls nochmals im Detail diskutiert werden muss die Rolle der Gemeinden. Letztlich tragen die Gemeinden die Verantwortung für die Steuerung der Alterspolitik, sei es für die Spitex, die Heime, die Pro Senctute usw. Entsprechend soll bei diesem Thema letztlich die Entscheidungsfreiheit bei den Gemeinden liegen. Dies wurde vor der Vernehmlassung auch entsprechend vorgesehen vom zuständigen Departement, anschliessend aber wieder gestrichen. Mit dem neu eingeführten Planungskorridor hat sich der Handlungsspielraum hin­sicht­lich Pflegeplätze und vorgelagerten Angeboten vergrössert. Dementsprechend ist es auch folgerichtig, dass die Gemeinden letztlich entscheiden, wer den Bedarf an Betreuungsplätzen innerhalb seiner Gemeinde abdecken soll.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 90:25 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Der Anteil der SP-GRÜ-Fraktion bezieht sich auf die Barrierefreiheit, das wurde bislang diskutiert. Antrag der CVP-GLP-Fraktion bezieht sich auf die Rolle der Gemeinden, diesen Antrag haben wir nach nicht diskutiert. Ich möchte beliebt machen, dass wir zuerst über den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion abstimmen und anschliessend das Thema bezüglich der Rolle der Gemeinden noch diskutieren und im Anschluss auch darüber abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil: Eine Kurze Replik an meinen Vorredner der CVP-GLP-Fraktion: Das ist ja schon richtig, es gibt Menschen, die in Betreuungssituationen sind, vielleicht Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Krankheit, die nicht zwingend eine barrierefreie Wohnung brauchen – das ist korrekt. Aber der Antrag der vorberatenden Kommission schiesst natürlich über das Ziel hinaus. Er erlaubt nämlich grundsätzlich für sämtliche Zielgruppen Ausnahmen zu machen. Ich meine, das ist nicht zielführend, sondern es ist ganz im Sinne dieses Kantons, dass wir minimale Voraussetzungen für sämtliche Angebote des betreuten Wohnens erarbeiten.

Die Regierung ist frei, meine ich, in der Verordnung z.B. konzeptionell begründete Ausnahmen zu regeln und festzulegen. Ich glaube, das reicht auch aus. Wir müssen das nicht auf Gesetzesstufe grundsätzlich einbauen. Das soll die Regierung in gut begründeten Fällen im Rahmen der Verordnung regeln können.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wie bereits im Eintreten erwähnt, begrüssen wir die gesetzlichen Änderungen. Als Hindernis empfanden wir aber, und da verweise ich noch auf die Verordnung, die uns im Entwurf vorgelegt wurde, den geplanten Verweis auf die SIA-Normen bezüglich Barrierefreiheit.

Als Basis dafür ist Art. 4ter Abs. 3 Bst. b vorgesehen. Mit einer absoluten Ausgestaltung des Artikels werden Lösungen verhindert, die sinnvoll sind, eventuell bereits heute funktionieren, aber nicht den angesprochenen SIA-Normen entsprechen. Es braucht Ausnahmen von dieser Norm. Dazu zwei Beispiele: Die Barrierefreiheit, und damit meine ich explizit die Rollstuhlgängigkeit, ist für betreutes Wohnen für psychisch kranke Personen nicht die allerwichtigste Voraussetzung. Vielmehr geht es um passende Betreuungsangebote für spezifische Probleme. Zudem kann es sein, dass eine bereits bestehende Organisation die Anforderungen nicht erfüllen kann und deshalb nicht zum Zuge kommt. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, der in der Botschaft definier wurde, dass eine möglichst offene Lösung angestrebt werden soll, damit den individuellen Bedürfnissen der entsprechenden Personen Rechnung getragen werden soll.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Art. 4ter [Artikeltitel]. Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion in Art. 4ter Abs. 3 Bst. b am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Der Vorschlag der vorberatenden Kommission vorschlägt, dass Wohnungen nur grundsätzlich barrierefrei sein müssen, ist aus unserer Sicht unverständlich. Auftrag dieses Rates an die Regierung war, dass sie einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage vorbereitet damit Mehrkosten für angepasste barrierefreie Wohnungen mit gesicherter Betreuung über die EL vergütet werden können. Ich meine, dass ist ein klarer, unmissverständlicher Auftrag des Kantonsrates. Die Barrierefreiheit ist das zentrale Kriterium für die Anerkennung eines Angebots der Unterstützungsstufe D gemäss der Studie, welche die Regierung zitiert. Sie will sich an diesem Modell D, welches die Verbände Spitex, Pro Senectute, Senesuisse und Curaviva zusammen erarbeitet haben orientieren und dort ist die Barrierefreiheit der Wohnung Voraussetzung. Ich weiss nicht, wie man sich er an diesem Modell orientieren kann, wenn die Barrierefreiheit nicht gilt, sondern nur grundsätzlich gilt, dass es da Ausnahmen geben soll? Das ist aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion nicht möglich.

Ich bitte Sie darum, den Kern dieser Vorlage, die Barrierefreiheit, nicht abzuschwächen und zu verwässern. Wir schaffen ja hier nicht ein Wasserbaugesetz, sondern ein anderes Gesetz. Bei diesem ist das grundlegende Element der Barrierefreiheit beizubehalten ist, damit ein Angebot entsprechend anerkannt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion findet die Vorlage ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Auf Grund der demografischen Entwicklung und der immer älter werdenden Bevölkerung liegt es auf der Hand, dass in Zukunft zwingend neue Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote geschaffen und finanziert werden müssen. Hierbei gilt für die FDP-Fraktion der Grundsatz ambulant vor stationär. Dies entspricht auch dem klaren Bedürfnis der Bevölkerung. Für die öffentliche Hand sind Heimaufenthalte wesentlich teurer als das Wohnen zu Hause mit entsprechender ambulanter Versorgung. Sowohl aus volkswirtschaftlicher wie auch aus alters- und behinderungspolitischer Sicht ist die Situation nicht ideal. Nun ist es aber aktuell noch so, dass ab einem gewissen Pflege- und Betreuungsbedarf die ambulante Pflegebetreuung zu Hause für Personen mit Ergänzungsleistungen nicht mehr finanzierbar ist, während die Pflege und Betreuung im Heim finanziell gesichert ist. Ein klarer Hinweis für solche finanziell bedingten Heimeintritte sind besagte EL-beziehenden Personen, die im Heim mit einer tiefen Pflegestufe leben. Dieser Pflegebedarf könnte in den meisten Fällen auch ambulant erbracht werden. In den St.Galler Betagten- und Pflegeheimen sind rund 30 Prozent der Heimbewohnenden mit EL in der Pflegestufe zwischen 0 und 2.

Für die öffentliche Hand sind Heimaufenthalte aber wesentlich teurer als das Wohnen zu Hause mit entsprechender ambulanter Versorgung. Zum ist es auch der grosse Wunsch von Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderung solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Da die Problematik der finanzbedingten Heimeintritte nicht nur bei Altersrentnerinnen und -rentnern besteht, sondern auch bei IV-Beziehenden ist es deshalb sinnvoll eine Lösung zu finden, die beide Anspruchsgruppen berücksichtigt. Eine mögliche Alternative dazu, um verfrühte Heimeintritte zu verhindern, sind Angebote des betreuten Wohnens. In diesen ist die altersgerechte Infrastruktur vorhanden und gewisse Pflege- und Betreuungsleistungen sowie weitere Dienstleistungen können bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Die Kosten für solche Wohnformen übersteigen jedoch meist die von der EL vergüteten Mietkosten, weshalb solche Angebote für EL-Beziehende in der Regel nicht finanzierbar sind.

Eine weitere Möglichkeit für die betroffenen Personen besteht in einen Verbleib in der eigenen Wohnung und in der Deckung des nötigen Pflege- und Betreuungsbedarf durch ambulante Dienstleistungsanbietende.

Betreuungsleistungen werden über die EL derzeit jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vergütet. Dieser reicht unter Umständen eben nicht aus, um den Bedarf zu decken, weshalb es zu den verfrühten Heimeintritten kommen kann. Die nun in der vorliegenden Vorlage geplante Anerkennung von rund 600 Franken Mehrkosten für das betreute Wohnen und einen Stundensatz von 35 Franken für gemeinnützige Betreuungsorganisationen sind angemessene und zurückhaltende Erhöhungen. Allfällige Entwicklungen auf Bundesebene in Sachen Finanzierung von betreutem Wohnen sind bei nächster Gesetzesanpassung zwingend zu berücksichtigen.

Zum Schluss noch eine Anmerkung zur Rolle der Gemeinden. Der FDP-Fraktion ist die Rolle der Gemeinden ein besonderes Anliegen. Bei Angeboten im Betagtenbereich, und hierzu gehören auch entsprechende Angebote im betreuten Wohnen, muss im Anerkennungsverfahren zuerst die Gemeinde den Bedarf des betreuten Wohnens bestätigen und dies auf der Basis der kantonalen Angebotsplanung in Pflege und Betreuung von Betagten. Da die Gemeinden für die Pflege und Betreuung von Betagten verantwortlich sind, ist es auch richtig, dass die Entscheidungshoheit auch für das betreute Wohnangebot im Altersbereich bei den Gemeinden liegt. Die Gemeinden sollen entscheiden können, mit wem sie zusammenarbeiten möchten und ob sie das Angebot selbst oder mit einem Privaten aufbauen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen die Zielsetzung, dass finanzbedingte Eintritte in stationäre Einrichtungen wenn möglich in einiger Zahl verhindert oder mindestens hinausgezögert werden können. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Finanzierung der notwendigen Hilfe und Betreuung auch über die Ergänzungsleistungen sichergestellt werden kann. Bis wir auf Bundesebene dann in ein paar Jahren allenfalls eine nationale Lösung haben werden, ist es richtig, dass wir dieses Gesetz jetzt auf kantonaler Ebene machen. Das Planmodell des Kantons St.Gallen für die Betagten- und Pflegeheime zeigt ja auf, dass ein deutlicher Ausbau vor allem im ambulanten Bereich in den nächsten Jahren notwendig und unumgänglich sein wird. Wenn die Gemeinden nicht teure stationäre Einrichtungen bauen sollen und dort investieren sollen, dann müssen die ambulanten Angebote ausgebaut werden und sie müssen auch finanzierbar sein, diese Angebote für die Menschen, die diese Leistungen beanspruchen werden. Aus unserer Sicht ist nicht nur eine institutionelle Lösung anzustreben und zu erreichen, sondern es sind auch Verbesserungen im privaten Bereich anzustossen.

Anzumerken ist, dass natürlich nicht nur der Pflegebedarf und die Finanzierung allein Gründe für einen Heimeintritt sein können, sondern dass es auch durchaus soziale Indikatoren geben kann, die einen stationären Eintritt möglich und sinnvoll machen. Die Wahlfreiheit muss im Grundsatz bestehen bleiben.

Die SP-GRÜ-Fraktion geht davon aus, dass wir mit dem vorgeschlagenen Weg, der uns hier vorliegt, das Ziel nur schwerlich erreichen werden. Die Beiträge für hauswirtschaftliche Hilfen und Begleitungen sind wohl eher zu tief, das zeigt die heutige Zahl der Nutzenden. Ebenso fragen wir uns, ob die anrechenbaren Mietzinse für anerkannte Angebote des betreuten Wohnens genügend hoch angesetzt sind, vor allem dann, wenn umfangreiche, wirkungsvolle Angebote bestehen. Wir haben Zweifel, dass mit der vorgeschlagenen Lösung wirklich in genügender Anzahl vorzeitige Heimeintritte verhindert werden können.

Die Lösung fokussiert sehr stark auf institutionelle Lösungen. Wichtig wäre auch, dass Personen in ihren Privatwohnungen oder Häusern besser unterstützt werden können. Aber die Vorlage ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, es ist ein guter Anfang.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Anlässlich der Beratung des Geschäfts 22.18.11 «V. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz» erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, Botschaft und Entwurf für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vorzulegen, damit Mehrkosten für angepasste, barrierefreie Wohnungen mit gesicherter Betreuung – sogenannt betreutes Wohnen – über das System der Ergänzungsleistungen vergütet werden können.

In der Regel funktioniert der gesetzgeberische Mechanismus von oben nach unten, d.h. vom Bund via Kantone zu den Gemeinden. So sind denn auch auf Bundesebene Bestrebungen im Gange, um die Finanzierung von betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen auf eine geeignete Art und Weise sicherzustellen. Aber Bundes-Bern konnte die Gesetzgebung noch nicht unter Dach und Fach bringen. Mit der gegenständlichen Vorlage greift der Kanton St.Gallen vor. Thematisch geht es darum, eine für alle Akteure vorteilhaftere Regelung in der Finanzierung von Wohnen im Alter und von IV-Rentnern zu erarbeiten. Dabei soll sich das betreute Wohnen und das klassische Leben im Heim keinesfalls gegeneinander ausspielen; vielmehr sollen die Vorteile der jeweiligen Wohn- und Betreuungsformen mit den aktuellen Lebenssituationen in Einklang gebracht und aktiv genutzt werden. Es ist unbestrittenermassen wichtig und richtig, vorgelagerte Leistungen zum stationären Angebot zu fördern, um verfrühte, kostspielige Heimeintritte zu ver­hindern. Dies soll mitunter dadurch erfolgen, indem die Betreuungssituation von zu Hause lebenden EL-Beziehenden generell verbessert wird. Die SVP-Fraktion erach­tet es für sinnvoll und wichtig, finanzbedingte Eintritte ins Heim zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Ziel muss es sein, eine Win-win-Situation zu erwirken.

Wenn man sich im Klaren darüber ist, dass das Wohnen zu Hause in der Regel zumindest bis zu einem gewissen Grad erheblich günstiger ist als im Heim, so sind wir dazu angehalten, hier möglichst rasch eine für alle involvierten Parteien sinnvolle Handhabung zu erwirken; egal, wann eine Anpassung auf Bundesebene folgen wird. Abgesehen davon besteht ein ausdrücklicher Kantonsrats-Auftrag.

Für die SVP-Fraktion ist explizit wichtig, nach der gesetzgeberischen Umsetzung auch die Wirksamkeit der neuen Regelung zu überprüfen. Dies soll als klarer, integrierender Auftrag verstanden werden, wie es die Regierung bereits in ihrer Botschaft ankündigte. Um es in den Worten des Geschäftsleiters der kantonalen Pro Senectute auszudrücken: Man ist nicht grundsätzlich gegen eine Förderung des betreuten Wohnens. Doch er verweist darauf, dass es auch ein lukratives Geschäftsfeld sei. Er fordert deshalb, dass Anbieter im Einzelfall genau begründen müssten, welche Leistungen sie verrechnen. Sonst besteht die Gefahr, dass betreutes Wohnen zu einem relativ luxuriösen Angebot wird. Denn es soll Ziel sein, dass die gegenständlich zur Diskussion stehende Zusatzfinanzierung für betreute Wohnformen einen Rückgang am Anteil Personen mit tiefem Pflegebedarf in stationären Einrichtungen bewirkt. Für die SVP-Fraktion ist der vorgeschlagene Weg richtungsweisend.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP/GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung sind enorm. Die Aufwände für die Pflegekosten steigen in grossen Schritten, die Gesundheitskosten explodieren, die Staatsbeiträge für Ergänzungsleistungen steigen ins Unermessliche. Das alles überrascht uns nicht, da diese Entwicklung schon lange absehbar war. Allerdings folgen erst auf den wachsenden Druck die notwendigen Massnahmen.

Der heutige Vorschlag zur Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen bei der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen (EL) beim Wohnen im Heim und Wohnen zu Hause kann es vorkommen, dass AHV- und IV-Rentner lediglich aus finanziellen Gründen in ein Heim eintreten bzw. IV-Rentner nicht aus einem Heim austreten. Dies, weil die Finanzierung der nötigen Betreuung und Pflege im Heim sehr viel einfacher ist als beim Wohnen zu Hause. Sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus alters- und behinderungspolitischer Sicht sind solche finanziell bedingten Heimeintritte nicht sinnvoll. Denn nicht nur entspricht es dem Wunsch der meisten AHV- und IV-Rentner, möglichst zu Hause leben zu können, auch sind die EL-Kosten beim Wohnen zu Hause erheblich geringer als im Heim.

Die Absichten hinter diesen gesetzlichen Änderungen sind sehr sinnvoll, nachvoll­ziehbar und sollten baldmöglichst umgesetzt werden. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt schon länger den Grundsatz «ambulant vor stationär» und hat schon diverse Vorstösse in diese Richtung gemacht. Mit der demografischen Entwicklung müssen zwingend neue Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote aufgebaut und finanziert werden können. Nur so können eine hohe Qualität und Finanzierbarkeit gewährleistet werden.

Die hohe Anzahl von Personen, welche eigentlich noch Zuhause leben könnten aber Pflegeheimplätze belegen ist weiterhin überraschend hoch. Die Ausrichtung von Ergänzungsleistungszahlungen für betreutes Wohnen ist sowohl finanziell, wie auch gesellschaftlich sinnvoll. Natürlich ist es nur eine einzelne Massnahme im Gesamt­system.

Eine Gesamtbetrachtung des vorgelagerten Angebots fehlt – das ist bedauerlich. Die CVP-GLP-Delegation hätte unter anderem interessiert mit welchen weiteren Massnahmen die Fehlanreize abgebaut werden könnten. Allerdings hätte dies den Rahmen des Geschäfts gesprengt. Als Hindernis empfanden wir den geplanten Verweis auf die SIA-Normen im Gesetz bzw. in der vorgesehenen Verordnung bezüglich Barrierefreiheit. Auch beantragen wir Änderungen bezüglich der Zuständigkeit. Diese beiden Themen werden wir im Rahmen der Spezialdiskussion einbringen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil: Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
19.2.2020Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat den IX. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz am 18. Dezember 2019 beraten. Seit der Kommissionsbestellung in der Novembersession 2019 nahm der Kantonsratspräsident eine Ersatzwahl in die vorberatende Kommission vor, neu nahm Böhi-Wil anstelle von Chandiramani-Rapperswil-Jona an der Kommissionssitzung teil. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben als Vertreter des Departementes des Innern, Regierungsrat Martin Klöti, Generalsekretär Davide Scruzzi, die Leiterin des Amtes für Soziales, Christina Manser sowie der Leiter der Abteilung Alter, Amt für Soziales, Gregor Baumgartner, sowie Tanja Schäfli, Leiterin Ergänzungsleistungen, SVA St.Gallen, teilgenommen. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Matthias Renn und seiner Stellvertreterin Gerda Göbel-Keller wahrgenommen.

Im September 2018 erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit betreutes Wohnen über Ergänzungsleistungen vergütet werden kann. In der der aktuellen Gesetzgebung zu den Ergänzungsleistungen wird die Finanzierung des Wohnens zu Hause und im Heim unterschiedlich geregelt. Möchte eine Person, die AHV oder IV bezieht in ein Angebot des betreuten Wohnens ziehen, kann es zu Finanzierungslücken führen. Die höheren Mietkosten für solche Angebote sind heute nicht anrechenbar. Nicht selten ziehen ältere Personen deshalb ins Heim, obwohl ihre Pflege und ihr Betreuungsbedarf auch zu Hause ambulant gedeckt werden könnte. Die Förderung ambulanter Lösungen ist im Betagtenbereich zwingend notwendig, nur so können die Kostenfolgen der demografischen Entwicklung langfristig gedämpft werden. Aber auch im Behindertenbereich setzt sich der Kanton für eine möglichst starke Förderung ambulanter Lösungen ein. Personen mit einer Behinderung sollen möglichst lange selbstbestimmt leben können, dazu gehört auch das selbständige Wohnen. Mit einer Anpassung auf Verordnungsebene will die Regierung eine Verbesserung bei der Finanzierung von ambulanter Pflege und Betreuung im IV-Bereich erreichen. Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen im Behindertenbereich sollen Spitex-Leistungen gleichgestellt werden. Bislang war nur eine beschränkte Anrechnung solcher Leistungen möglich. Die Regierung schlägt mit dem vorliegenden Nachtrag und der dazugehörenden Verordnung also eine zweiteilige Lösung vor. Einerseits sollen Mehrkosten bei der Miete in institutionellen Angeboten des betreuten Wohnens bis zu einem bestimmten Betrag über die Krankheits- und Behinderungskosten mittels Ergänzungsleistungen vergütet werden. Die Einrichtungen bedürfen dafür einer Anerkennung des zuständigen Departementes des Innern. Andererseits werden Leistungen der Hilfe und Betreuung zu Hause, die durch gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, den Leistungen von Spitexorganisationen gleichgestellt. Somit werden nun Angebote des betreuten Wohnens auch für Personen zugänglich, die Ergänzungsleistungen beziehen. In der Folge können verfrühte Heimeintritte verhindert werden. Das ist finanziell vorteilhaft und entspricht auch einem weit verbreiteten Wunsch von Seniorinnen und Senioren möglichst lange eigenständig zu wohnen.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage der Regierung und das gewählte Modell eingehend diskutiert. Die Kommission unterstützt den Vorschlag der Regierung die Mietkosten für betreutes Wohnen künftig bei den Ergänzungsleistungen anzurechnen. Damit kann der Pflege- und Betreuungsbedarf betroffener Personen individuell gedeckt werden. Mit der angestrebten Lösung sollen Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, die mit Unterstützung zu Hause noch selbständig leben können, nicht mehr auf finanziellen Überlegungen gezwungen werden in ein Heim umzuziehen. Bemängelt wurde in der Kommission, dass es sich hier nur um eine einzelne Massnahme im Gesamtsystem handelt und eine Gesamtbetrachtung fehlt. Die hier behandelte Gesetzesänderung bringt nur eine Verbesserung für Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen und in eine Institution für betreutes Wohnen ziehen. Schon heute können Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger, welche länger in ihrer eigenen Wohnung wohnen bleiben möchten, zusätzliche Leistungen von Spitex und anderen Organisationen bzw. Personen über die Ergänzungsleistungen finanzieren. Gerne hätte die Kommission weitere Massnahmen diskutiert um Fehlanreize abzubauen, was aber den Rahmen des Geschäfts gesprengt hätte. Zu diskutieren gaben insbesondere die Rollen der Gemeinde bei der Anerkennung von Institutionen für betreutes Wohnen und die Anerkennungskriterien für Institutionen für betreutes Wohnen.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung zwei Änderungen zur Vorlage der Regierung: Zum einen sollen für den Bedarfsausweis der Anbieter für betreutes Wohnen von Betagten die Gemeinden zuständig sein. Die Regierung sah vor, dass die Gemeinden für die Anerkennung zum Bedarf angehört werden. Zum andern beantragt die Kommission, dass die Wohnungen nicht immer, sondern nur grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet sein müssen. Mit dieser Ergänzung kann auf individuelle Bedürfnisse von betroffenen Personen besser Rücksicht genommen werden, die zwar eine Betreuung, aber keine barrierefreie Wohnung benötigen. Bezüglich beiden Themen liegen Anträge vor, die wir heute diskutieren werden.

Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
20.5.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IX. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz mit105:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
18.5.2020Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession