Geschäft: Entsprechen die Bedingungen im Massnahmenvollzug und in der Untersuchungshaft den Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.97
TitelEntsprechen die Bedingungen im Massnahmenvollzug und in der Untersuchungshaft den Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung18.9.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. September 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Dezember 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.5.2020Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Interpellation wirft eine Frage auf im Titel; die Frage ob unsere Haftbedingungen hier im Kanton, sei es in Untersuchungshaft oder im Massnahmenvollzug dann den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission zur Verhütung von Folter entsprechen, und diese Frage kann schlicht und einfach mit nein beantwortet werden.

Wir haben ein grosses Problem in diesem Kanton bei den Haftbedingungen, insbesondere in der Untersuchungshaft. Es wird in der Interpellationsantwort auf den Neubau, den geplanten Erweiterungsbau in Altstätten verwiesen, dass sich denn dadurch eben die Haftbedingungen verbessern sollen. Es ist etwas auffällig, dass dann, wenn über die aktuellen Haftbedingungen geschrieben wird, auch hier die Haftbedingungen in der Strafanstalt Altstätten beigezogen werden. Wir haben aber hier in der Stadt St.Gallen ebenfalls Untersuchungsgefängnisse. Wir haben den Klosterhof, wir haben die Neugasse und diese beiden Untersuchungsgefängnisse die werden auch nach Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses in Altstätten des Erweiterungsbaus weiterhin betrieben werden.

Hier sind wirklich die Bedingungen eine Zumutung. Wir haben hier die Situation, dass die Gefangenen gerade einmal eine Stunde am Tag, Sie müssen sich das vorstellen, die Möglichkeit für einen Freigang haben. 23 Stunden lang sind Sie in ihrer Zelle eingesperrt, sie haben keine sozialen Kontakte, sie haben keine Möglichkeit zur Beschäftigung. Also das sind Bedingungen, die widersprechen ganz klar den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission zur Verhütung von Folter, die sagt man, man sollte vier Stunden die Möglichkeit haben um nach draussen zu gehen und es brauche auch Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wenn dann wiederum auf das Verwaltungszentrum West in St.Gallen verwiesen wird, so muss ich Ihnen sagen, dieses wird so schnell nicht kommen. Wir haben gewaltige Investitionen vor uns. Die haben wir bereits beschlossen und es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Verwaltungszentrum West so schnell kommt. Dies insbesondere auch, wenn wir davon ausgehen, dass die Steuererträge in der Zukunft nicht sehr hoch sein werden.

Ich möchte das Departement auffordern zu prüfen, ob nicht in den bestehenden Räumlichkeiten an der Neugasse und im Klosterhof die Situation verbessert werden kann. Es tut Not und ich bin so mit dieser Situation und mit der Antwort der Regierung aktuell nicht zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession