Geschäft: Unvollständige Lohnausweise, Entfernungszuschlag und Steuernachforderungen für Mitglieder des St.Galler Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.33
TitelUnvollständige Lohnausweise, Entfernungszuschlag und Steuernachforderungen für Mitglieder des St.Galler Kantonsrates
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung17.9.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 29. Oktober 2019
VorstossWortlaut vom 17. September 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
17.9.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2019Eintreten37Zustimmung73Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Toldo-Sevelen

Er Kantonsratsvizepräsident werte Mitglieder bei der Räte. Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Entfernungszuschläge sind keine spesen Vergütungen, sondern werden als Berufskosten qualifiziert. Was in der Privatwirtschaft schon seit Jahren Gültigkeit hat, soll auch für die Kantonsrätinnen und Kantonsräte des Kantons St.Gallen gelten.

Die vorliegende Motion möchte nun rechtliche Grundlagen schaffen, um die Nachbesteuerung aus den Jahren 2016 bis 2018 der Auslöserempfehlung Zuschlag, aufzuheben und die bezahlten Steuern zurück zu erstatten. Dies lehnen wir insbesondere aus 2 Gründen ab. Jetzt rechtliche Grundlagen schaffen, welche rückwirkend Gültigkeit der Langen verletzen. Das Prinzip der Rechtssicherheit. Mitglieder des St.Galler Kantonsrates haben eine Vorbildfunktion und dürften steuerlich nicht anders bzw. besser als andere Steuerpflichtige behandelt werden. Die FDP-Fraktion bittet sie auf die Motion nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Güntzel-St.Gallen

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, ich komme auf einem Punkt von den Regierungsrat.

Wir zurück bzw. das ist der Punkt einig genau um den es geht. Ich wohne in der Stadt St.Gallen ich habe ein nicht durch diese Änderung. Also die neue Stadium dient nichts zu befürchten. Wegen einer Sitzung im Jahr etwa auf dem Land 2 Sitzung.

Es geht reicht um eine Ungleichbehandlung, also Kantonsräte die nicht in der Stadt St.Gallen wo und hier hat es mit dem normalen Arbeitsüberlegungen nochmals ich wiederhole auf vielleicht nicht zum fünften Mal zum zweiten Mal ich wiederhole Kömmlichen man zum zweiten Mal wiederholen, wer auswärts wohnt muss den wegnetzen Gallen machen und diese Vergütung dieser Kosten steuerlich aufzurechnen ist eine Ungleichbehandlung weil nicht alle 120 Mitglieder dieses Kantonsrates in der Stadt wohnen können oder sollen. Ich glaube nicht, dass das die Leute auf dem Land als eine Steuerschlupfloch für die Kantonsräte anschauen, sondern Vehemenz anständige Kleegärten raten, die das ist auch richtig dass sie für die Fahrt hin und zurück die Entschädigung nicht auch noch versteuern müssen, dass das nicht berücksichtigt wird, dass das echte Spesen sind und was sie oder was das Steueramt sagt, ist es nicht und das geht es Mio und nicht um einen Vorteil für uns Kantonsräte, sondern bei den privaten Beruf. Der persönlichen Beruf entscheidet jeder selber wo wohnt ich weiss, dass es nicht ganz einfach ist, einem wo er einen Berufswechselfleisch und zu ziehen, aber dann ist es ein freier Entscheid hingegen der Kantonsrat ist an dem Ort gewählt Wort bzw. wo wohnt Wirte gewählt und damit darf aus dem die diese Abrechnung nicht ein Nachteil entstehen und da sind wir nicht gleicher Meinung der Regierungsrat und Liebe sonderlich zuliebe steueramt, aber Sie entscheiden und aufgrund der Vorrichtung, die auf bis nicht ganz vorhanden, das diese Motion überwiesen wird. Aber ich hoffe trotzdem dar.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Güntzel-St.Gallen

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, ich erlaube mir ein paar persönliche Bemerkungen zu diesem Vorstoss verlangt zu den Äusserungen von Vorrednern zwischen dem Motionär zwischen ersten Vertreter von und.

Und wenn Sie das rote Blatt nehmen bzw. wahrscheinlich Standes etwa endlich Fall schon nehmen da antworte einfachen Anfrage, dann wird im Wesentlichen das, was die Vorredner wiederholt haben, wobei ja wie hoch war für mich der Rednerlisteerhoffe und glaube, dass das was das Steueramt bzw. Regierung schreibe, richtig sei, hoffe mein man legt man womit Hoffnungen aber schön wäre es wenn es richtig wäre, nicht wenn man auf ich bin überzeugt, dass es falsch ist, was hier steht. Alleine schon mit einem Begriffe stehen komme ich dann zu reden wegen dem Berufskosten. Ich glaube, es wird nicht das gleiche mit dem Gleichen vom verglichen und deshalb ist folgendes: Wer als Kantonsrat in St.Gallen in anderen Kantonen nehme ich an auch tätig ist der Wohnen oder wohnen nicht alle in der Hauptstadt in der Hauptstadt finden ja normalerweise die das grosse fast alle Sitzungenstadt einig ausführt, sind teilweise noch die Fraktionssitzungen und ganz selten man eine Kommission zu.

Und hier ist eben die Überlegung falsch, auch wenn wir mit unseren Bescheidenen mindestens bis jetzt sehr bescheiden Entschädigungen, faktisch die Sitzungszeit entschädigen, welche die Tätigkeit jedes Kantonsratsmitglieds, wenn ja, wann eine Sitzungensektion geht mit dem Verlassen seines Hauses seines Wohnorts und dauert bis zurückkehrt selbstverständlich nicht eingeschlossen, wenn er bspw. dann nach der Sitzung längerer Zeit nicht nach Hause geht, aber faktisch ist da wenig vom Wohnort zum Kantonsratssaal oder zum Sitzung sollten St.Gallen unterwegs zurück auch Arbeitszeit, weil ja eben das machen muss und dass nicht von zu Hause aus machen kann, ob sich das dann irgendwann mal vor ändert, wenn man vielleicht mit Konferenzen Video, Konferenzen, politische Sitzungen abhält, ist für mich offen. Ich hoffe, dass ich dann doch vor ausgeschieden bin, aber nicht sofort.

Ich bitte Sie zu überlegen. Hier geht es nicht um eine Wegeentschädigung. Es geht um eine Abdeckung des Aufwandes, um diese Tätigkeit überhaupt ausüben zu können und hier ist der grosse Unterschied zum normalen Beruf zum Beruf.

Kantonsrat ist kein Beruf alleine deswegen Initiative so Hinweisberufskosten nichts. Ich glaube nicht, dass jemand das Gefühl hat, er sei hier berufstätig. Ich mache das ihm als Milizparlamentarier. Ich mache das nebenbei und ich glaube alle andern 119. Auch deshalb geht es hier ja nicht um Beruf sondern darum, da sie das ausüben können und nicht alle 120 Leute in St.Gallen wohnen sollten. Bei der Wahl müssen 100 er 102 hält.

Müssen 90 in den andern Wahlkreis sein. Nachher können Sie wieder umziehen, aber das ist doch nicht ja zu politisieren, dass man sagt, es können alle in St.Gallen wohnen, es handle sich um Rat normale VA spielt. Die Rückkehrbesteuerung ist ja danach noch die Frage, wenn wir bei dem Punkt sind, warum nur bis 16 weiss bisher ab 16 habe eine Beschränkung des Abzugsabbau im Prinzip vorher Bote hat das auch nicht als Einkommen angeschaut. Diese Abrechnung findet Zeitjagdjahren wenn nicht Jahrzehnten stadt- und deshalb erachte ich den bisherigen Lohnausweis eben das vollständige nicht unvollständig Visier geschrieben steht und die neue Art der Besteuerung ist das meiner sich ganz klar rechtswidrig und deshalb geht es nicht darum, die Vorredner gesagt hat, dass der Kantonsrat für sich eine Sonderlösung im Sinne Besserbehandlung will, sondern wir wollen eine sachgerechte Besteuerung der Tatsache, ein Kantonsrat nicht von zu Hause aus an den Sitzungen mitbestimmen und mitreden kann, sondern Hierher nach Zentralen fahren muss, um diesen Tätigkeit zu machen. Ich bitte Sie deshalb, man eher auf diese Motion einzutreten, wenn aus den Überlegungen von vorne noch Herr Kollege Widmung kommt. Es kann ja sein, dass wir, wenn wir die Entschädigungen allenfalls angepasst haben, neue Überlegungen kommen. Den Können wird zumindest mit diesem Motion mal den ersten Schritt machen und da sind immer noch anpassen. Die Regierung, für die Botschaft wird nicht übermorgen vorliegen, bis dann haben wir haben im Dezember und in der Februarsession die Behandlung auch die Regelung oder entschieden. Ob und wie viel mehr wir uns selber Bau zugestehen und auch dann nochmals die Frage anschauen, ist hier eben eine Wegenschädigung oder ist im Prinzip eine zusätzliche Entschädigung für die Zeit, die jemand machen muss vor und nach den Sitzungen und deshalb meine ich ist hier der Vergleich nicht zulässig. Ich bitte Sie auf die Motion einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Widmer-Mosnang

Herr Kantonsrat, Vizepräsident sehr geschätzte Damen und Herren von der Regierung und Parlament, die CVP-GLP lehnt die Motion zwei und vierzig neunzehn drei und dreissig der SVP ab.

Das St.Galler Cyber-Steuergesetzes regelt die Besteuerung des Entfernung zuschlagen seit dem Jahre 2016. Da die Steuerbehörden dies nicht umgesetzt haben, wage ärgerlich sein. Das falsche Ladenausweise ausgestellt worden ist ebenso ärgerlich. Noch mehr ärgern wir uns über die Nachbesteuerung. Wir können auch vermerkt sein über die eingereichte einfache Anfrage zu diesem Thema, um mit Aarberg-Reaktion der Regierung. Doch eher der soll nicht zu Überreaktionen führen. Sachlichkeit ist gefragt. Ebenso muss Recht sein Recht gilt auch für uns kann so Kantonsrätinnen und Kantonsräte und wir gehen davon aus, dass die Begründung des Steueramtes für die Wichtigkeit des Vorgehens auch den Tatsachen entspricht.

Es wäre falsch, wenn wir hier in diesem Rat mit politischen Druck und einer Anpassung der Steuer gesetzlichen Grundlagen uns Ein sondern Privileg schaffen würden. Das würde die Bevölkerung mit Recht nicht verstehen. Für Kritik und Sport wäre gesorgt. Die vorberatende Kommission und da Rat werden demnächst über eine Anpassung des Geschäftsreglementes befinden. Nebst einer Anpassung der Entschädigung wird auch das Thema Entfernungszuschlag behandelt. Es ist Aufgabe des Rates, in erster Linie mit einer guten Entschädigung der Kantonsrätinnen und Kantonsräte für Gerechtigkeit und Kostenwahrheit zu sorgen. Die steuerlichen Aspekte können und sollen dann auch beleuchtet werden. Es braucht dazu jedoch keinen alle gesetzlichen Bestimmungen. Vielmehr sind die bekannten Abzugsmöglichkeiten in das Steuerverordnung neu zu Schüsstieren. Der Rat könnte bei Bedarf einen solchen Auftrag im Anschluss an die Kommissionsarbeit und Ratsarbeit dann an die Regierung und Verwaltung verteilen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Chandiramani-Rapperswil-Jona

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Räte, ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Zunächst möchten wir der Regierungsdanken für die Stellungnahme, aber bei dem genauen Betrachten hat es einige überlegen Fehler drin. Diese möchte ich nun erläutern. Das erste ist die Kompetenz. Sämtliche Gesetzesänderungen, Steuern und Anpassungen von Bundesrecht. Also Bundesgerichts entscheiden ins kantonale Recht. Das ist Sache des Kantonsrats und nicht der Verwaltung noch nicht der Regierung. Deshalb muss man hier einfach korrigieren.

Dann wäre die Rückwirkung ist ein Problem. Ausser bereits sehr rechtskräftige Steuerveranlagungen dürfen nur revidiert werden, dass wenig mehr Geld verheimlicht wird. Also er böse Absichten also Groberfahrlässigkeit.

Dann näher Sie machen es andere Kantone und der Bund darf man nachgeschaut, was bei Bundesbeamten und Parlamentariern, die auch in anderen Kantonen arbeiten. Das General Abonnement. Das ist nicht auf dem Lohnausweis. Also hier wird ein Geschenk gemacht. Im Kanton St.Gallen müssen Parlamentariersteuernzahlen auf dem Wegzuschlag beim Bund nicht und schliesslich noch ein Problem. Ich nehme das den AV-Pferdefuss also wirklich die Meinung des zu der Regierung sich durchsetzt. Dann kann es sein, dass die AV zuschlägt. Also das Beitragspflicht entsteht und das dann weit zurück auch noch bei auch Kantonsräten. Das ist eine Falle der muss man aufpassen. Ich bitte Sie deshalb bei diese Motion zu unterstützen. Damit wird die Klärungen vornehmen können. Z. B. einer Kommission. Vielen Dank.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Fäh-Kaltbrunn

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche im Namen der SP grünen V Fraktion. Wir bitten Sie auf die Motion nicht einzutreten. Es braucht kein neues Gesetz, das bereits als im geltenden Recht geregelt ist. Beim Entferntzuschlag handelt es sich nicht um spesen Ersatz, wie schon vorhin gesagt wurde, sondern um eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Arbeitswegkosten des Arbeitnehmers. Somit waren die Monatsweise falsch, was tatsächlich unschön ist ungleich nicht passieren sollte. Das Steueramt kann aber unmöglich bei jedem Lohnausweis abklären, ob diese richtig oder falsch ist. Ich frage mich, was die Motionäre für einen Art. 109 90 gelesen haben. Dieser Artikel lauten nämlich. Ergibt sich aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren, das eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist oder ist ein Unterblieben oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen die Steuerbehörde zurückzuführen, wird die nicht erhobene Steuer samt zinslos Nachsteuer eingefordert. Es steht nirgends das etwas das ein Nachsteuerverfahren nur dann möglich ist, wenn eine steuerpflichtige Personseinkommen und Vermögen verschwiegen bzw. Unterlagen dazu unterdrückt Hand.

Es genügt, wenn eine neue Tatsachen bekannt wird. Dies ist hier der Fall, denn auf dem falschen Lohnausweis wurden spesen Vergütungen ausgewiesen. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Arbeitswegkosten, welche wie bei normalen Behörden zum Bruttolohn der zugerechnet werden müssen. Die Veranlagungsbehörde konnte dies bei der Veranlagung nicht feststellen und konnte davon ausgehen, dass der Lohnausweis korrekt ausgeführt wurden.

Aufgrund der einfachen Anfrage einen 60/18, 45 von Vorredner Thomas Toldo-Sevelen, wurde dann festgestellt, dass die Lohnausweise nicht korrekt ausgeführt wurden und es sich beim Entfernung Zuschlag, nicht nur Spesen, sondern meinen Lohnbestandteile handelt. Dies ist eine neue Tatsache, welchem Zeitpunkt der Veranlagten nicht bekannt war. Deshalb eröffnete die Steuerverwaltung auch korrekterweise ein Nachsteuerverfahren.

Stossend ist auch, dass in der Motion nur verlangt wird, dass die Nachbesteuerung beim Entfernungszuschlag für Parlamentarier aufgehoben wird. Wenn schon müsste gefordert werden, dass alle gleich gelagerten Fälle aufgehoben und die nach verlangten Steuern zurückbezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Politiker profiliert privilegiert behandelt werden. Wir bitten Sie auf die Motion nicht einzutreten wie.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher:

Vizepräsident geschätzte Damen und Herren des Kantonsrates. Es ist alles klar. Es ist nicht so, dass etwas unklar ist und darum diese Motion überwiesen werden müsste, damit eine Kommission herausfinden kann, das alles klar ist, wie Sie ist bereits jetzt alles klar.

Zu den Ausführungen von Herrn Künzler sagt 3 Stimmen. Ich versuche nochmals den geführt.

Fünftens sechsten Versuch, um aufzuzeigen, dass diese Haltung, die auf dem Roten Blatt erscheint, korrekt ist das steuerrechtlich korrekt ist. Wenn Sie die Grundentschädigung für die Mitglieder des Kantonsrates steuerfrei halten wollen oder einen Teil davon pauschal steuerfrei halten wollen, dann machen Sie eine Ungleichbehandlung gegenüber jeder und jede ADH-Einkommen deklarieren muss fündig selbstverständlich. Das ist so was von klar. Und darum ist es auch logisch dass für eine solche Praxis zu der Handhabung schlicht keine rechtliche Grundlage besteht. Und zweitens und da hoffe ich dass wir die Dinge aufklären können. Es ist dem nicht so dass das geltende Steuerrecht nicht reagiert auf den Umstand der Berufskosten von Behördenmitglied für den Abzug der Berufskosten und werde ich ganz Präzis damit das jetzt vielleicht verstanden der wird für den Abzug der Berufskosten vom Nettolohn gibt es Pauschalen gibt es Pauschalen. Das ist eben der bekannte Art. 22 DH-Steuerfonds, Kantonsrätinnen und Kantonsräte können nicht nur der üblichen Abzug für unselbständige Nebenerwerbstätigkeit geltend machen. Sonn und kumulativ auch einen speziellen Abzug für nebenamtliche Behördemitglied.

Und was jetzt auch noch kommt und das müssen Sie eben sehen in diesem Gesamtkontext. Der Nachweis höher V notwendiger Berufskosten bleibt vorbehalten. Also Sie wissen, dass die bestehenden 80 ja bereits grosszügig sind und wenn jemand in diesem Saal höhere Berufskosten im Zusammenhang mit diesen Kantonsratsmandat geltend machen kann, bleibt die in dieser Nachweis Vorbehalt, aber Mai auch mal Kantonsrat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hört kommt als die 2000 202'410 des Glaube ich, das ist es schlicht nicht möglich Berufsfonds. Und vor diesem Hintergrund müssen Sie eben der das gesamte sehe, wo das gibt. Das Steuerrecht hat mit diesen Pauschalgrosszügige wir meinen auf diese spezielle Situation von Behördlicher auch Tätigkeit reagiert und darum gibt es einfach schlicht keinen Raum für zusätzliche Regelungen oder Spezialregelungen E für Mitglieder des Kantonsrates und darum bitte ich Sie Frage wirklich dringlich, dies noch Motion nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Cozzio-Uzwil
Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Cozzio-Uzwil

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019