Geschäft: Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Betrieb einer Notunterkunft für Kinder und Jugendliche
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.19.31 |
Titel | Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Betrieb einer Notunterkunft für Kinder und Jugendliche |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 16.9.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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17.9.2019 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sulzer-Wil | 21.11.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.2.2020 | Eintreten | 26 | Zustimmung | 60 | Ablehnung | 34 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 60:26 Stimmen nicht auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Bartholet-Schwarzmann-Oberuzwil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Nach Bekanntwerden der Schliessung des Schlupfhuus, ist eine Unsicherheit bezüglich Notunterkunft für Kinder und Jugendliche entstanden. Heute kann festgehalten werden, dass die Planung von Nachfolgelösungen aus privater Initiative bereits fortgeschritten ist und die lückenlose Bereitstellung des wichtigen und unbestrittenen Angebots gesichert erscheint. Die Finanzierung wurde im Rahmen des V. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz behandelt. Wie die Regierung in ihrem Antrag richtig festhält, handelt es sich im Bereich Kinder und Jugendliche überwiegend um Aufenthalte im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen und nicht als Folge einer Straftat. Aus diesem Grund wurde eine eigenständige Regelung für Aufenthalte für Minderjährige als Folge einer Straftat verworfen und sachgerecht an die bestehenden Grundlagen für die Finanzierung von Aufenthalten Minderjähriger in stationären Einrichtungen angeknüpft. Diese heutige Finanzierung hat sich in der Praxis bewährt und muss nicht mit einer neuen gesetzlichen Grundlage geregelt werden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Eine Einrichtung wie das Schlupfhuus als Notunterkunft ist eine wichtige Institution, die Kindern und Jugendlichen in sehr schwierigen Situationen Hilfe und Schutz bietet. Die CVP-GLP-Fraktion unterstreicht die Notwendigkeit dieser Einrichtung. Diese Aufgabe soll vom Kanton auf den St.Gallischen Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsenen übertragen werden, der bereits mehrere Sprachschulen, ein Internat, eine Kindertagesstätte und mehrere Beratungs- und Therapieangebote anbietet. Ab April 2020 sollen hier Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren vorübergehend sicher untergebracht werden. Laut dem Amt für Soziales hat sich in den letzten Jahren abgezeichnet, dass das Angebot für jüngere Kinder und Säuglinge als Folge zunehmender Fallzahlen erweitert werden muss. Ab Frühling 2020 sollen diese schutzbedürftigen Kinder von der Gemeinnützigen und Hilfsgesellschaft der Stadt St.Gallen (GHG) stationär betreut werden. Die Trägerschaft betreibt bereits mehrere Heime für Betagte, Schulen für Kinder mit verschiedensten Behinderungen, eine Kindertagesstätte und eine Wohngruppe für Kleinkinder. Es ist angedacht, die Finanzierung über die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) abzuwickeln. Betriebsbewilligung und Anerkennung sollen im ersten Quartal 2020 erteilt werden. Wir sehen im Moment keinen Handlungsbedarf. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Sulzer-Wil: Der Antrag der Regierung zur Motion ist enttäuschend. Mich dünkt, dass die Regierung mich mit Absicht missversteht. So wie ich das sehe, hat das Departement des Innern die Schliessung des Schlupfhuus provoziert. Bis heute sind die Gründe des Departementes des Innern im Dunklen geblieben. Es kann also nur um die Finanzierung gehen. Dem Kanton war anscheinend das Defizit, das er jeweils übernehmen musste, zu hoch. Wir sprechen von rund 300'000 Franken pro Jahr. Darum hat die Stiftung Ostschweizer Kinderspital entschieden, das Schlupfhuus per Ende März 2020 zu schliessen. Eine Nachfolgelösung wird momentan aufgegleist. Ob diese auf den 1. April 2020 in Betrieb gehen kann, ist offen. Es besteht also das Risiko, dass wir mindestens für eine gewisse Zeit kein oder ein ungenügendes Angebot haben könnten, oder eines, das qualitativ nicht mit dem heutigen Angebot mithalten kann. Es hätte sogar sein können, dass auf die Ausschreibung der Regierung kein befriedigendes Angebot eingegangen wäre. Die Regierung hat also mit diesem Vorgehen eine Versorgungslücke riskiert. Die Regierung schreibt in ihrem Antrag, dass die lückenlose Bereitstellung des Angebotes aktuell gesichert erscheint. Aktuell scheint das Angebot gesichert. Das muss man sich einmal vorstellen, wir haben einen ausgewiesenen Bedarf in diesem Bereich und die lückenlose Bereitstellung des Angebots scheint gesichert. Mein Anliegen bezieht sich überhaupt nicht auf diese Nachfolgelösung, sondern es geht mir um die langfristige Sicherstellung. Eine gesetzliche Grundlage bietet hierfür Sicherheit – das ist mein Anliegen. Wir haben heute keine gesetzliche Bereitstellungspflicht für eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche im Kanton St.Gallen. Offensichtlich ist der Kanton zu wenig in der Verantwortung in dieser Sache. Zur Finanzierung: Dass wir eine abweichende Finanzierung von Notunterkünften für Erwachsene und Kinder haben, das mag ja noch Sinn machen, das ist aber nicht mein Fokus. Ich erachte das derzeitige Finanzierungsmodell einer Notunterkunft für Kinder und Jugendliche als mangelhaft. Ob die Kinder Opfer einer Straftat wurden, ist nicht relevant. Die Regierung beschreibt das in ihrem Antrag. Stationäre Langzeiteinrichtungen mit wenig Fluktuation haben natürlich tiefere Aufwendungen, als eine Notunterkunft, die per Definition auch leere Betten betreiben muss und jährlich vielleicht 100 Ein- und Austritte zu bewältigen hat. Eine Platzierung in einer Notunterkunft verursacht Kosten und bedarf spezifisch ausgebildeter Fachpersonen, welche die Kinder und Jugendlichen unterstützen. Zudem können viele fachlich notwendige Leistungen ohne Aufnahme, z.B. Beratungen oder Triagen, gar nicht abgerechnet werden. Die Regierung schreibt, dass eine abweichende Finanzierung insbesondere bei länger andauernden Platzierungen Probleme mit sich bringen und allfällige Fehlanreize bewirken kann. Ich muss Ihnen sagen, ich verstehe diese Begründung nicht. Eine Platzierung in einer Notunterkunft ist keine länger andauernde Platzierung, sondern sie ist eine Krisenintervention für einige Tage oder Wochen. Und das derzeitige Finanzierungsmodell ist nicht für eine Institution mit dem Auftrag der stationären Krisenintervention geeignet. Das jetzige Abrechnungsmodell kann sogar gefährliche Anreize schaffen, indem z.B. durch längere Aufenthaltsdauern der Klientinnen und Klienten oder durch fachlich wenig indizierte Aufnahmen in der Notunterkunft, die Belegung gesteigert und entsprechend der Tagesansatz gesenkt wird. Weiter schreibt die Regierung, dass eine solche neue Rolle des Kantons auch die bisherige Finanzierung in Frage stellen würde. Ja genau, das ist mein Anliegen an den Regierungsrat. Ich will, dass der Kanton bezüglich Finanzierung mehr in die Verantwortung kommt. Gerade bei einer Notunterkunft macht es Sinn, den Kanton stärker in die Verantwortung und in die Pflicht zu nehmen. Was die Regierung hier ins Feld führt, ist ungenügend und nicht nachvollziehbar. Ich bitte Sie aus diesem Grund, auf die Motion einzutreten und endlich eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb einer Notunterkunft für Kinder und Jugendliche im Kanton St.Gallen zu schaffen, damit wir sicherstellen können, dass wir nicht nur gestern und heute, sondern auch morgen eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche haben. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |