Geschäft: VI. Nachtrag zum Energiegesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.19.09 |
Titel | VI. Nachtrag zum Energiegesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 15.8.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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21.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 13. August 2019 | |
17.9.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 16. September 2019 | |
20.1.2020 | Antrag | Anträge der Regierung vom 14. Januar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag Präsidium zu Art. 12e (Rückweisung) vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 5c Abs. 2 (neu) vom 18. Februar 2020 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag Lüthi-St.Gallen / Tanner-Sargans zu Art. 12e vom 17. Februar 2020 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag Wick-Wil zu Art. 5e (neu) vom 17. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 1c Bst. a vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 16a vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 1a Abs. 2 vom 18. Februar 2020 | |
2.6.2020 | Antrag | Antrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach zu Art. 12c vom 2. Juni 2020 | |
2.6.2020 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12e vom 2. Juni 2020 | |
4.6.2020 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion zu Art. 12c vom 3. Juni 2020 | |
3.6.2020 | Antrag | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 16a vom 3. Juni 2020 | |
3.6.2020 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 12e Abs. 1 Bst. f vom 3. Juni 2020 | |
1.10.2020 | Erlass | Referendumsvorlage vom 17. September 2020 | |
16.9.2020 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 14. September 2020 | |
6.1.2021 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 12. Dezember 2019 | |
6.1.2021 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. November 2020 | |
4.6.2020 | Antrag | Anträge Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen zu Art. 12e vom 4. Juni 2020 | |
3.6.2020 | Antrag | Anträge SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 12e vom 3. Juni 2020 | |
2.6.2020 | Antrag | Antrag Locher-St.Gallen / Güntzel-St.Gallen zu Art. 5b und 5d vom 2. Juni 2020 | |
27.5.2020 | Antrag | Antrag der Regierung vom 26. Mai 2020 | |
27.5.2020 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 22. Mai 2020 | |
10.3.2020 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar sowie 4. Juni 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 10 Abs. 1 Bst. e vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Anträge SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 12e (neu) vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 1c Bst. b vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 1a Abs. 2 vom 18. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag Locher-St.Gallen / Dürr-Widnau / Güntzel-St.Gallen zu Art. 12e vom 17. Februar 2020 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag Wick-Wil Art. 3bis (neu) vom 17. Februar 2020 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 5c vom 17. Februar 2020 | |
6.2.2020 | Allgemein | Synopse vom 6. Februar 2020 | |
8.3.2021 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. Januar 2021 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 12c vom 18. Februar 2020 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 12c vom 17. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 1c (neu) vom 17. Februar 2020 | |
10.1.2020 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 12. Dezember 2019 | |
17.2.2020 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 12e vom 17. Februar 2020 | |
3.5.2022 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 24. Oktober 2019 | |
3.5.2022 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 22. Mai 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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13.11.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.19.09 voKo VI. Nachtrag Energiegesetz | 3.4.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.2.2020 | Antrag auf Rückweisung von Art. 16a an die vorberatende Kommission | 105 | Zustimmung | 7 | Ablehnung | 8 | |
19.2.2020 | Antrag des Präsidiums auf Rückweisung von Art. 12e an die vorberatende Kommission | 85 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 8 | |
19.2.2020 | Antrag Rüegg-Eschenbach auf Schluss der Diskussion | 78 | Zustimmung | 31 | Ablehnung | 11 | |
18.2.2020 | Art. 12c | 49 | Antrag CVP-GLP-Fraktion | 61 | Antrag der vorberatenden Kommission | 10 | |
18.2.2020 | Art. 12c | 55 | Antrag FDP-Fraktion | 56 | Antrag der vorberatenden Kommission | 9 | |
18.2.2020 | Antrag Wick-Wil zu Art. 5e | 25 | Zustimmung | 84 | Ablehnung | 11 | |
18.2.2020 | Antrag Locher-St.Gallen auf Rückweisung von Art. 5c an die vorberatende Kommission | 57 | Zustimmung | 54 | Ablehnung | 9 | |
18.2.2020 | Antrag Wick-Wil zu Art. 3bis | 24 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 18 | |
18.2.2020 | Art. 1c Bst. b | 45 | Antrag CVP-GLP-Fraktion | 65 | Antrag der vorberatenden Kommission | 10 | |
18.2.2020 | Art. 1c Bst. a | 46 | Antrag CVP-GLP-Fraktion | 64 | Antrag der vorberatenden Kommission | 10 | |
18.2.2020 | Art. 1c | 29 | Antrag SP-GRÜ-Fraktion | 81 | Antrag der vorberatenden Kommission | 10 | |
18.2.2020 | Art. 1a Abs. 2 | 46 | Antrag CVP-GLP-Fraktion und Antrag SP-GRÜ-Fraktion | 61 | Antrag der vorberatenden Kommission | 13 | |
18.2.2020 | Eintreten | 93 | Zustimmung | 17 | Ablehnung | 10 | |
6.4.2020 | Art. 12c Abs. 1 | 1 | Antrag der vorberatenden Kommission | 110 | Antrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach | 9 | |
6.4.2020 | Art. 12c Abs. 2 | 7 | Antrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach | 106 | Antrag CVP-EVP-Fraktion | 7 | |
6.4.2020 | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 16a | 34 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 6 | |
6.4.2020 | Rückkommensantrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach zu Art. 12c | 99 | Zustimmung | 10 | Ablehnung | 11 | |
6.4.2020 | Antrag der Regierung und der SP-Fraktion auf Streichung von Art. 12e Abs. 1 Bst. f | 73 | Zustimmung | 39 | Ablehnung | 8 | |
6.4.2020 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12e | 33 | Zustimmung | 76 | Ablehnung | 11 | |
6.4.2020 | Ordnungsantrag Broger-Altstätten auf Beendigung der Diskussion zu Art. 16a | 83 | Zustimmung | 23 | Ablehnung | 14 | |
6.4.2020 | Ordnungsantrag Thalmann-Kirchberg auf Schluss der Rednerliste | 82 | Zustimmung | 28 | Ablehnung | 10 | |
6.4.2020 | Rückkommensantrag Locher-St.Gallen / Güntzel-St.Gallen zu Art. 5b | 39 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 4 | |
6.4.2020 | Art. 12e | 83 | Antrag der vorberatenden Kommission | 33 | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion bzw. Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen | 4 | |
17.9.2020 | Ordnungsantrag Ammann-Waldkirch auf Schluss der Diskussion | 90 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 9 | |
17.9.2020 | Schlussabstimmung | 96 | Zustimmung | 20 | Ablehnung | 4 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist – mit Ausnahme von Art. 12e und 16a – in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Blumer-Gossau auf Rückweisung von Art. 16a an die vorberatende Kommission mit 105:7 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Die Kommission hat sich über diese Frage unterhalten. Es wurde ein ähnlicher Antrag gestellt. Danach hat die Kommission über die Möglichkeit von Darlehen abgestimmt, allerdings ohne Bestand eines Art. 12e. Hier gingen wir nicht von diesen Voraussetzungen aus, wie das Güntzel-St.Gallen ausgeführt hat. Die vorberatende Kommission hat diese Darlehenslösung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich möchte erneut in Erinnerung rufen, dass Sie zu diesem Thema bereits kreativ geworden sind. Sie haben nämlich in der Novembersession 2019 einem Sonderkredit zugestimmt, der genau hier ansetzt, nämlich einen Sonderkredit für den Heizungsersatz. Sie haben 10 Mio. Franken für vier Jahre beschlossen. Wir dürfen hier mit nochmals 20 Mio. Franken vom Bund rechnen. Das gibt 30 Mio. Franken. Blumer-Gossau, es sind nicht nur 5 Mio. Franken, die wir jetzt zur Verfügung hat, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben hier aus meiner Sicht bereits gute Entscheide gemacht. Wir werden das in Kürze umsetzen und dann haben wir hier Anreize geschaffen. Mir ist schon klar, das wird im Rahmen von Art. 12e nochmals zur Diskussion kommen, somit wird es sowieso Thema werden. Aber eines möchte ich Ihnen auch noch klar auf den Weg geben. Sie wissen aus meiner Biografie, dass ich durchaus ein Faible für die Finanzindustrie habe, aber ich habe keine Lust, innerhalb des Baudepartementes nun eine Bank eröffnen zu müssen, weil ich weiss, was es bedeutet, eine Bank im Bereich Kredite zu haben. Das ist nicht so einfach, und diese Kreditprüfung will ich nicht im Baudepartement machen müssen. Deshalb habe ich bereits schon in der vorberatenden Kommission zum Ausdruck geben, dass ich Darlehen in der Tat nicht als sinnvoll erachte. Aber wir werden das nochmals bei einer vernünftigen Lösung von Art. 12e diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Wick-Wil hat mich direkt angesprochen und mir vorgeworfen, dass ich mich nur für eine Seite einsetze und nicht für die einfache Bevölkerung. Wick-Wil, Sie kennen meine Biografie nicht. Sie wissen nicht wo ich aufgewachsen bin. Nicht in einem Einfamilienhaus, in einer Mietwohnung im Ausländerquartier. Passen Sie auf, wenn Sie Dinge sagen ohne den Menschen dahinter nicht kennen. Wie ich aufgewachsen bin, ist auch Grund, dass ich so für die Härtefallregel kämpfe, denn ich weiss, was das heisst. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Dem Rückweisungsantrag Blumer-Gossau ist zuzustimmen. Zu Gemperli-Goldach: Sie haben gestern schon erwähnt, dass es ordnungspolitisch korrekt sein muss. Sie haben erwähnt, was alles nicht unsere Aufgabe ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Unsere Aufgabe ist es, das Klima zu schützen. Ich habe es gestern gesagt, es nützt uns alles nichts, wenn das Klima kollabiert, dann können Sie ordnungspolitisch so mustergültig sein wie Sie wollen, das nützt nichts. Um das geht es bei diesem Gesetz. Es geht um Prioritäten und Lösungen. Zu Dürr-Widnau: Ich möchte in Erinnerung rufen, einmal eine so rührende Rede für einen Menschen zu halten, der mit der AHV und EL knapp leben kann. Da hören wir solche Voten selten. Selbstverständlich gibt es Leute, die knapp bei Kasse sind, auch mit einem Wohn- oder Stockwerkeigentum. Aber wenn wir nicht mehr in der Lage sind, als Gemeinschaft mit solchen speziellen Fällen korrekt umzugehen und eine finanzielle Lösung zu finden, dann ist das eine Bankrotterklärung. Ich glaube, soweit sind wir noch nicht gefallen. Ich bitte die vorberatende Kommission jetzt schon um gute, tragbare Lösungen für die Finanzierung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Rückweisungsantrag Blumer-Gossau ist zuzustimmen. Der Artikel, in der Ausgestaltung wie er sich im Moment darstellt, ist für uns keine Option. Der Antrag würde so sicher auch abgelehnt werden. Ich glaube, es ist einfach nicht Aufgabe des Staates, Investitionsbeiträge zu sprechen, Darlehen oder Bürgschaften zu gewähren, oder Förderbeiträge zu Contracting-Formen zu sprechen. Das ist ordnungspolitisch schwierig. Wir begeben uns hier auf ein Terrain, welches mit der schweizerischen oder auch mit dem st.gallischen Staatsverständnis nur wenig gemein hat. Ich frage mich auch, wie Sie sich das vorstellen, wenn der Staat letztlich Darlehen gewährt. Werden diese Darlehen dann als Eventualverpflichtung in den Büchern des Staates geführt? Wer soll letztlich das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger übernehmen? Ich glaube, grundsätzlich kann man solche Überlegungen anstellen, aber die Übernahme von Bürgschaften oder die Gewährleistung von Darlehen, das ist nicht die originäre Aufgabe, welcher sich der sich der Staat letztlich auch widmen sollte. Ich glaube, wir kommen hier in einen Bereich, wo wir zunehmend auch Aufgaben übernehmen, welche ausserhalb des Aufgabenbereichs sind. Grundsätzlich sind wir einverstanden, dass man das in die Kommission zurückweist und entsprechende Überlegungen anstellt. Wir möchten aber wirklich bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass man die ordnungspolitischen Grundsätze in dieser Fragestellung unbedingt zu beachten hat. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Dem Rückweisungsantrag Blumer-Gossau ist zuzustimmen. Wenig überraschend konnten wir diesen Antrag in der Fraktion nicht diskutieren, da er von gestern stammt. Wenn es überhaupt Sinn macht, das näher zu prüfen, dann eigentlich erst, wenn wir wissen, wie Art. 12e lauten wird. Deshalb würde ich | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Art. 16a [b) Finanzhilfen für energetische Gebäudesanierung]. Blumer-Gossau beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 16a wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Der Kanton unterstützt energetische Gebäudesanierungen nach Art. 12e während einer Einführungszeit zusätzlich zum Förderprogramm nach Art. 16 mit Investitionsbeiträgen; Darlehen oder Bürgschaften; Förderbeiträge bei Contractingformen. (Abs. 2) Der Kantonsrat legt das Beitragsvolumen und die Befristung des zusätzlichen Unterstützungsprogramms für energetische Gebäudesanierungen fest. (Abs. 3) Die Regierung regelt die Voraussetzungen für Ausrichtung und Rückforderung von Beiträgen durch Verordnung.», den Artikeltitel wie folgt zu formulieren: «b) zusätzliche Finanzhilfen für energetische Gebäudesanierung» und die Bestimmung an die vorberatenden Kommission zurückzuweisen. Ich erinnere an das, was wir soeben gehört haben. Hier sehen Sie eine Möglichkeit, wie wir in dieser dringenden Thematik – wegzukommen von den fossilen Heizungen – weiterkommen können. Bei Härtefällen kann eine finanzielle Unterstützung weiterhelfen. Dazu braucht es mehr Möglichkeiten, als bisher im Gesetz vorgesehen, z.B. Investitionsbeiträge, Darlehen oder Bürgschaften oder eben die Förderbeiträge für Contractingformen. Das sind alles Möglichkeiten, die Eigentümer helfen können, die – wie das Dürr-Widnau gesagt hat – selber nicht genügend finanzielle Mittel haben, um eine nicht fossile Heizung einzubauen. Das Ziel muss sein, dass wir in Zukunft keine fossilen Heizsysteme mehr neu installieren. Darum eben diese zusätzlichen Möglichkeiten in dieser Bestimmung. Zur Information noch Folgendes: In unserem Kanton stehen rund 60'000 Einfamilienhäuser und etwa halb so viele, also 30'000 Mehrfamilienhäuser. Diese müssen in den nächsten 30 Jahren von der fossilen Beheizung wegkommen. Heute sind es noch relativ wenige, die das schon getan haben. Wenn man diese 90'000 Gebäude auf die kommenden 30 Jahre bis 2050 aufteilt, so heisst das, dass jedes Jahr 3'000 Gebäude fossil-frei werden müssen. Was bisher vorgesehen ist an Unterstützung in Art. 16 Abs. 2 sind 5 Mio. Franken pro Jahr. Dieser Betrag reicht dafür nicht aus. Wenn wir helfen möchten, dass dieser Umstieg möglich wird, dann braucht es zusätzliche finanzielle Unterstützung. Und diese können wir mit Art. 16a Abs. 1 ermöglichen. Ich bin aber gerne bereit, auch diese Bestimmung an die vorberatende Kommission zurückzuweisen, zumal sie ohnehin eine weitere Sitzung abhalten wird. Art. 16 bezieht sich auf Art. 12e und darum ist es wichtig, die beiden Bestimmungen gemeinsam nochmals zu prüfen. Diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten müssen ernst genommen werden und man sollte nicht über den Härtefall versuchen, weiterhin bei fossilen Heizungen zu bleiben. Das lässt unsere Umwelt nicht mehr zu. Hier haben Sie Möglichkeiten, wie man die künftigen Investitionen schlauer ausgestalten kann. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag des Präsidiums auf Rückweisung von Art. 12e an die vorberatende Kommission mit 85:27 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Im Kantonsrat wurde gestern und heute mehr zu Art. 12e ausgeführt, als in der vorberatenden Kommission. Die Kommission hat anfangs diesen Artikel als «Schicksalsartikel» bezeichnet, diesen dann aber ohne grössere Diskussion ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen. Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen zur geführten Diskussion: Es wurde ausgeführt, es seien nun sehr viele Anträge auf dem Tisch, das ist korrekt. Ich sehe mich als Kommissionspräsidentin in einer keiner einfachen Situation, aber ich sehe einer Rückweisung gelassen entgegen. Wir werden das in der vorberatenden Kommission ordentlich beraten – davon bin ich überzeugt. Diese Vorlage stammt jedoch vom 13. August 2019. Wir haben die Vorlage in der vorberatenden Kommission bereits zweimal beraten. Die vorliegenden Anträge hätten bis zum ersten Kommissionstag formuliert sein können. Wir hätten Zeit gehabt, bereits in der vorberatenden Kommission darüber zu diskutieren. Wenn Sie Ein Appell an alle Fraktionen, und ich schliesse uns nicht aus: Wir sollten die vorberatenden Kommissionen künftig so bestellen, dass sie einigermassen die Haltung der Fraktionen wiedergeben oder die Kommissionsvertreter die Haltung ihrer Fraktionen vertreten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich kann in Anbetracht der Vielzahl von Anträgen dieser Rückweisung zustimmen. Es ist in der Tat verwirrend, was jetzt alles vorliegt. Ganz so einfach ist es nicht, denn es gibt hier gewisse technische Diskussionen. Ich bin froh, wenn wir in der vorberatenden Kommission den Artikel nochmals prüfen können. Aber ich halte mich – das ist für mich ganz entscheidend – an die Vorgabe des Präsidiums. Nämlich, dass es keinen Verzicht von Art. 12e gibt und dass man einen Härtefall regelt, der sich tatsächlich auf die Härtefälle beschränkt. Mit dieser Vorgabe bin ich gewillt in die Kommission zu gehen und hier um eine Lösung zu ringen, die dieser Vorgabe entspricht. Ich glaube in der Tat nicht, dass wir heute zu einer sinnvollen Lösung gelangen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag auf Schluss der Diskussion mit 78:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Rüegg-Eschenbach: beantragt Schluss der Diskussion. Götte-Tübach hat einen Rückweisungsantrag gestellt. Und nun diskutieren wir, darüber ob Öl, Gas usw. besser wäre und was kostengünstiger ist. Bitte lassen Sie uns über den Rückweisungsantrag abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen zu Dürr-Widnau: Es geht hier bei diesem Art. 12e nicht nur um die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die aus dem Haus ausziehen müssen, weil sie eine Sanierung nicht finanzieren können. Wenn sie eine defekte Heizung nicht ersetzen können, weil sie zu wenig Geld haben, dann müssen sie vielleicht ausziehen. Wir wollen mit diesem Artikel zwei Ziele erreichen:
Und jetzt kommen Sie mit der Härtefallregelung, dass die Leute für die nächsten 20 Jahre wieder eine Ölheizung einsetzen sollen. Das ist nicht im Sinne des Klimas und das ist nicht im Sinne einer sozialverträglichen Lösung, weil wir alle darunter leiden. Wir wehren uns nicht dagegen, dass man den Leuten hilft, diese Investitionshürde zu überwinden. Wir haben dazu bereits Vorschläge unterbreitet. Ich bitte Sie, nicht auf die Tränendrüse zu drücken mit dem Argument der «armen» Hauseigentümerinnen und -eigentümern, die dann ausziehen müssten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ja, es braucht Rahmenbedingungen und auch die Wirtschaft braucht Rahmenbedingungen, aber was die Wirtschaft sicherlich nicht braucht sind unnötige Verbote. Es ist der Kern dieses Geschäfts, aber jeder Kern braucht auch eine Schale. Gestern haben wir in diesem Fall über die Schale debattiert. Ich möchte Sie an Art. 1a erinnern. Diesen haben wir nicht ausführlich besprochen haben, weil er angenommen wurde. Die erneuerbare Energie wie Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie, Energie aus Biomasse und jetzt kommt es, insbesondere aus Holz und aus Abfällen aus Biomasse werden besonders gefördert. Das ist ein sehr guter Rahmen. Wir gehen dabei vorwärts und machen etwas Gutes für die Umwelt. Ich höre es wirklich nicht gerne, wenn man sagt, wir machen nichts Gutes für die Umwelt. Und zu den Wahlflyern: Meiner liegt nicht auf, aber würde er aufliegen, so sähe er genau gleich aus wie vor vier oder acht Jahren, abgesehen vom Foto. Weisen Sie diesen Artikel an die vorberatende Kommission zurück und streichen Sie diesen Artikel. Sie dürfen ihn problemlos streichen, denn wir haben gestern viele Sachen gemacht, die sehr gut sind. Wenn das keine Mehrheit findet, dann weisen wir es zurück. Wir müssen das so abhandeln, um den Artikel geordnet aufbauen zu können. Es kann doch nicht sein, dass wir uns verzetteln, wie beim Baugesetz und einfach auf die Schnelle noch etwas ergänzen – das geht nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Vincenz-Stauffacher-Gaiserwald (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Wir wurden im Zusammenhang mit unserem Rückweisungsantrag der Feigheit bezichtigt. Es hat mich kurz herausgefordert. Lemmenmeier-St.Gallen, ich bin im Gegenteil davon überzeugt, dass es klug ist, wenn wir dieser Rückweisung zustimmen, weil ich überzeugt bin, dass die vorberatende Kommission das geeignete Gefäss ist, um über die Bücher zu gehen. Ich bin auch überzeugt, dass die vorberatende Kommission und ihre Mitglieder die Empfehlungen und auch die Erwartungen des Rates, die heute geäussert wurden, gehört haben. Notabene möchte ich noch einmal betonen, dass die FDP-Fraktion grossmehrheitlich für einen Art. 12e ist, und dieser jetzt auch entsprechend in diesem Gefäss der vorberatenden Kommission zu diskutieren ist und noch einmal eingebracht werden soll. Ich persönlich bin überzeugt, dass sich diese Schlaufe lohnt. Ich erinnere Sie an das kürzliche Beispiel mit dem Polizeigesetz, wo eine derartige Schlaufe tatsächlich zu einem guten Ergebnis geführt hat. Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, gerade auch für griffige Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Es ist befremdend, dass aus linken Kreisen die Aussage fällt, dass es keine Härtefälle gibt. Fakt ist, dass der Preis für den Einbau einer neue Wärmepumpen-Heizung über Fr. 35'000.– beträgt. Ich bin ganz klar für die Rückweisung. Ich kann Dürr-Widnau nur beipflichten. Ich bitte Sie, zu überlegen: Auch eine Subvention von 2'800 Franken bei Ausgaben von mind. Fr. 35'000.– macht den Braten nicht mehr heiss. Es wird sodann immer mehr Härtefälle geben, denn wenn Sie alles subventionieren möchten, muss das Geld ja irgendwo herkommen. Ich glaube, es hat hier Leute im Saal, die noch nie sparen mussten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Keller-Kaltbrunn: Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Ich selber wohne in einem Haus, bei dem wohl in den nächsten Jahren eine energetische Sanierung ansteht. Ich kenne die Probleme. Es gibt auch technische Probleme und trotzdem bin ich gegen die Rückweisung von Art. 12e, denn es liegen schon gute Vorschläge der CVP-GLP-Fraktion oder unserer Fraktion vor. Wir müssen mit der Senkung des CO₂-Ausstosses unbedingt vorwärts machen. Ich denke, es sind bereits Lösungen auf dem Tisch, wie man allfällige Härtefälle regeln kann, sei es über einen Fonds, wie es Bucher-St.Margrethen erwähnt hat, oder anderweitig. Aber es kann nicht sein, dass man einfach so schnell eine fossile Heizung durch eine weitere fossile Heizung ersetzt. Eine Technologie, die nun doch langsam am Veralten und nicht zukunftsweisend ist. Es wäre viel besser, diesen Eigenheimbesitzern zu helfen, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, die den CO₂-Ausstoss senkt. Ich würde vorschlagen, Art. 12e in der Fassung unserer Fraktion oder der CVP-GLP-Fraktion zu belassen und wenn der Rückweisungsantrag doch eine Mehrheit findet, ich sehe das auch wie Bucher-St.Margrethen, möchten wir gerne eine zukunftsfähige Lösung. Ich kann vielleicht einen kleinen Hinweis geben aus dem Linthgebiet: Dort haben die Gemeinden im letzten Jahr eine Aktion gemacht, dass man relativ günstig und mit ganz minimem administrativem Aufwand eine PV-Anlage auf das Dach bestellen konnte. Das gibt es jetzt dann bei mir, das ist eine sehr gute Sache. Ich möchte wirklich die Gemeindebehörden ermuntern, solche Aktionen auch weiter zu betreiben, vielleicht nicht nur mit PV-Anlagen, sondern mit andern Dingen. Aber das reicht nicht, es braucht auch ein griffiges Gesetz. Wir müssen unbedingt auf allen Ebenen ansetzen, denn nur so kommen wir den Problemen bei. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau beantragt im Namen von Locher-St.Gallen / Dürr-Widnau / Güntzel-St.Gallen, Art. 12e an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Vize-Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbands (HEV) offen. Unser Antrag wird von Vertretern des HEV eingereicht. Einerseits freut es uns, dass das Präsidium es gleich sieht wie wir, die eine Rückweisung an die Kommission wünschen. Vorweg zu Lemmenmeier-St.Gallen: Wenn Sie diesen Rat der Feigheit bezichtigen muss ich schon sagen, das ist unerhört und beschämend. Wenn ich die Voten von Ihnen und von Bucher-St.Margrethen vergleiche, gehe diese auseinander. Sie sagen es gibt keine Härtefallregelung, man dürfe keine Erwartungen an die Kommission stellen. Die Co-Fraktionspräsidentin spricht auf einmal von Härtefällen und hat Erwartungen an die Kommission. Art. 12e ist ein wichtiger Artikel in diesem Gesetz. Es geht um einen wesentlichen Eingriff ins Privateigentum, dass Sie von der linken Seite das bei den Eingriffen anders sehen, kann ich nachvollziehen. Aber Sie müssen vielleicht die andere Seite auch verstehen, die genau schaut, wenn Verbote auferlegt werden. Ich denke, und da möchte ich jetzt auch einmal eine Lanze für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in diesem Rat brechen, wenn ich dieser Diskussion zuhöre, hat man das Gefühl, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für das Klima überhaupt nichts tun. Sie wissen ganz genau, dass jedes Jahr Milliarden-Beträge in energetische Massnahmen investiert werden, und dass wir eine massive Reduktion im Energiebereich bei den Gebäuden haben. Ich bitte Sie, das zu anerkennen. Das wird jetzt schon gemacht, ohne Verbote, ohne Anreize. Das macht man als Grundeigentümer automatisch. Man hat ja ein Eigeninteresse, die Liegenschaft auf Vordermann zu bringen, damit die Infrastruktur den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Aber es gibt Personen in diesem Kanton, die nicht auf Rosen gebettet sind und die ein tiefes Einkommen haben. Wir sprechen nicht von den Personen mit Vermögen und genügend Einkommen, die machen das schon. Aber wir haben Personen, und das sage ich zu Wick-Wil, der gestern so sprach, als ob jede Hauseigentümerin und jeder Hauseigentümer eine reiche Frau oder ein reicher Mann sei, und da spreche ich aus 30-jähriger Erfahrung in der Finanzbranche. Nicht jeder hat einfach 30'000 oder 50'000 Franken auf dem Konto. Es kann auch nicht einfach jeder kommen und eine Erhöhung der Hypothek beantragen, denn schlussendlich geht es auch um die Finanzierung. Nochmals zu Lemmenmeier-St.Gallen: Wenn Sie sagen, dass diese Härtefallregelung ein Hirngespinst ist, dann verkennen Sie die Realität. Ich nenne Ihnen ein paar Gruppen, und dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle: Ältere Personen, die in ihrem Haus wohnen, mit einer tiefen AHV- und Pensionskassen-Rente. Nicht alle haben eine vollständige Pensionskassenrente. Die haben das ganze Leben gespart und verzichtet, um sich ihr Wohneigentum leisten zu können. Und die sind beim besten Willen nicht in der Lage, bei der Bank einen Kredit für die Finanzierung dieser teuren Anlagen zu beantragen. Oder Familien, die ein Haus gebaut haben, als noch beide verdienten und nachdem sie Kinder bekommen haben, verfügen sie nur noch über einen Lohn. Auch sie müssen sich nach der Decke strecken um das Haus tragen zu können. Oder Alleinerziehende: Heute eine solch hohen Trennungsquote, gibt es viel mehr Alleinerziehende, die mit den Kindern im Haus bleiben wollen und die alles dafür tun. Letztes Beispiel: Es gibt auch Arbeiter, Handwerkerinnen und Handwerker, die nicht das Einkommen haben, um ein Haus zu finanzieren und die Belehnung tief halten müssen. Sie machen das mit Eigenleistung, damit Sie den Wunsch eines Eigenheims realisieren können. Deshalb ist die Härtefallregelung für uns eine zentrale Frage. Es ist natürlich nicht so, wie Frei-Rorschacherberg gesagt hat, dass dies ältere Menschen abseits der Zivilisation betrifft. Hier geht es wirklich darum, dass wir eine Härtefallregelung wollen, um diese Menschen nicht aus den Häusern zu vertreiben. Es kann doch nicht sein, dass wenn wir eine Regelung ohne griffigen Härtefall haben, wir diesen Menschen sagen müssen, sie hätten Pech, sie könnten das nicht finanzieren, also müssten sie ihr Haus verkaufen oder sie wohnen im falschen Kanton. Nochmals zur Erinnerung, wir gehen hier über die MuKEn 2014 hinaus. Wir wollen eine Vorreiterrolle spielen, aber es darf nicht sein, dass wir die Menschen aus ihren Häusern treiben. Das ist sozial-, gesellschafts- und finanzpolitisch ein absoluter Blödsinn. Was müssen diese Menschen machen? Sie müssen in Miete gehen, wo sie mehr bezahlen, als vorher. Ältere Hauseigentümerinnen und -eigentümer zwingt man ins Altersheim, da machen wir nicht mit. Ich verstehe Lemmenmeier-St.Gallen überhaupt nicht, wenn es ja keine Härtefallregelung gibt, wieso haben Sie im Antrag eine Härtefallbemerkung aufgeführt? Wir wollen eine Härtefallregelung im Gesetz, damit alle nachschauen können, bei denen die Tragbarkeit nicht gewährleistet ist. Dabei handelt es sich um eine grössere Gruppe, als Sie glauben und deshalb werden wir dafür kämpfen. Wir sind bereit, über diesen Artikel zu diskutieren und auch Art. 12e durchzubringen, aber wir haben auch gewisse Vorstellungen betreffend Härtefall. Ich denke, es ist wirklich wichtig, dass wir den Menschen das Signal vermitteln, dass wir sie nicht zwingen ihre Häuser verlassen zu müssen. Hier geht es vor allem um Menschen aus einfachen Verhältnissen. Ich glaub, dass wir eine Lösung finden werden. Die Rückweisung wichtig, gerade wenn man bedenkt, dass die Regierung in der ersten Fassung ihrer Botschaft keine Härtefllregelung vorgesehen hat. Diese wurden erst aufgenommen, als Art. 12e gestrichen wurde. Wir wussten ja bis gestern nicht, ob eine Rückweisung zustande kommt, deshalb haben wir einen Eventualantrag vorbereitet. Wir haben uns zusammengesetzt, und diskutiert, wie so eine Härtefallregelung aussehen könnte. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, ob das die beste Lösung ist, diese haben wir innerhalb einer Woche zusammen erarbeitet. Es wäre aber eine Grundlage für die Kommission, um darüber zu diskutieren. Lemmenmeier-St.Gallen, es ist nicht so, dass schon alles auf dem Tisch liegt. Die Frage des Härtefalls hat man in der Kommission nicht in der nötigen, detaillierten, intensiven Art diskutiert und deshalb muss man das noch nachholen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Bucher-St.Margrethen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Leider zeichnet sich jedoch ab, das die Rückweisung eine Mehrheit finden wird und weil ich das voraussehe, möchte ich Ihnen gerne im Namen der SP-GRÜ-Fraktion unsere Erwartungen und auch einen Auftrag an die vorberatende Kommission mitgeben. Wir erwarten, dass falls es zu dieser Rückweisung kommt, die wir entschieden ablehnen, die vorberatende Kommission eine Regelung trifft, die zum Ausdruck bringt, dass wir uns von fossilen Heizsystemen klar und definitiv verabschieden wollen. Mit dem «Basler Modell Light» haben wir auch einen Vorschlag, der praktikabel ist, der auf dem Tisch liegt und den wir klar befürworten. Wir haben nun wiederholt gehört, das Problem sei die fehlende Härtefallregelung. Wir anerkennen, dass es Härtefälle und schwierige Situationen geben kann, das Problem ist jedoch, wenn jemand geltend macht, ein Härtefall zu sein und wir ihm die Möglichkeit geben, trotzdem ein fossiles Heizsystem einzubauen, dass diese Heizung für 20 Jahre eingebaut ist. Das ist angesichts der Klimakatastrophe genau das, was wir nicht wollen. Die Rückweisung ist eine Chance, über alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu diskutieren, um diese Härtefälle aufzufangen, ohne jedoch den Härtefällen zu erlauben, weiterhin fossile Heizsysteme einzubauen. Wir müssen auf der finanziellen Seite ansetzen. Meine Fraktion hat hierfür ebenfalls bereits Vorschläge eingereicht. Wir haben diese konkreten Vorschläge gestern teilweise diskutiert. Wir erwarten, dass diese in der vorberatenden Kommission noch einmal aufgenommen werden. Ich denke da unter anderem an die Form des «Contractings» und wir haben auch schon im Kantonsrat über einen gut alimentierten Klimafonds diskutiert, zusätzliche Mittel um diesen Härtefällen, die unbestritten vorhanden sind, die Möglichkeit zu geben, finanzielle Hilfe zu erhalten, damit sie trotzdem auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen können. Wir erwarten von der vorbereitenden Kommission, falls es zu dieser Rückweisung kommt, dass sie sich klar für das Basler Modell entscheidet, und dass sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüft im Sinne einer Härtefallregelung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Es liegen alle Optionen auf dem Tisch. Es ist klar, welche Positionen die Ratsmitglieder beziehen und wir können in die Diskussion einsteigen. Es ist geradezu peinlich: Es wird eine Rückweisung beantragt, aber selbstverständlich mit den Erwartungen, was diese vorberatende Kommission tun soll. Das können wir ja gleich hier im Kantonsratssaal machen und sogleich entscheiden. Noch einmal, das Problem bzw. die Fragestellung ist einfach: Wollen Sie fossile Heizungen oder wollen Sie keine? Wollen Sie erneuerbare Heizungen oder wollen Sie keine? Dann kommen Sie mit «Härtefallregelungen». Sie entdecken irgendwelche Härtefälle, die es vermutlich gar nicht gibt, nur, um Lücken zu schaffen, um diese fossilen Heizungen letztlich nicht zu ersetzen. Alle Ratsmitglieder wissen, vor welchen grossen Herausforderung wir stehen. Es ist doch auch so, dass wenn wir der Wirtschaft und den Einwohnern klare Rahmenbedingungen setzen, dass diese die Rahmenbedingungen auch umsetzen. Stehen wir hin und sagen wir die Wahrheit. Sagen wir dem St.Galler Stimmvolk was wir möchten, entscheiden wir heute und so wissen die Bürger auch bereits vor den Wahlen, was auf sie zukommt – aber diese Herausschieberei, auch diese Feigheit einiger Mitglieder dieses Rates, sich nicht zur Sache zu bekennen, finde ich stossend. Die Klimaproblematik ist eine zentrale Problematik. Sie erfordert den Einsatz aller. Die Bevölkerung wird sich nicht einfach gegen das Gesetz entscheiden oder dieses Gesetz absichtlich zu Fall bringen. Es ist klar, warum das z.B. in Kanton Solothurn abgelehnt wurde: Weil hohe Geldbeträge eingesetzt wurden, um die Bevölkerung in diese Richtung zu lenken, die eigentlich ihren Interessen widerspricht. Beginnen Sie mit dem Klimaschutz, machen Sie sich auf den Weg, schaffen Sie ein griffiges Gesetz, diskutieren Sie heute über diese Anträge, denn es liegen alle auf dem Tisch. Sie werden in der kommenden Aprilsession 2020 die selben Anträge wieder auf dem Tisch vorfinden. Also machen wir uns an die Arbeit, setzen wir ein Zeichen für einen Klimaschutz – tun wir etwas für die Bevölkerung und für die Wirtschaft. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Wir haben den Rückweisungsantrag des Präsidiums so verstanden, dass heute nicht die materielle Diskussion zu Art. 12e geführt werden soll, sondern abgeklärt werden muss, wenn die Rückweisung erfolgt, wie eine Härtefallklausel aussehen kann. Die SVP-Fraktion, das habe ich gestern beim Eintreten offen dargelegt, ist mit den Anträgen der vorberatenden Kommission grundsätzlich zufrieden. Ich habe aber auch gesagt, dass wir weltfremd wären, hätten wir nicht zur Kenntnis genommen, dass das wahrscheinlich nicht so bleibt, wie es die vorberatende Kommission entschieden hat, nämlich Art. 12e zu streichen. Die Voten aller anderen Fraktionen deuteten klar darauf hin, dass es wieder einen Art. 12e geben wird, aber völlig offen ist genau diese Frage, die das Präsidium von der vorberatenden Kommission wünscht, nämlich einen Kompromiss zu suchen und das ist es dann letztlich. Die absolute Zufriedenheit wird es nicht geben. Ich möchte nicht auf die materielle Diskussion eingehen, sondern festhalten, dass ich als Sprecher der SVP-Delegation und als Mitantragsteller einer der Varianten diese Rückweisung begrüsse. Erst wenn wir die definitive Lösung bzw. Fassung kennen, kann die SVP-Delegation nochmals diskutieren und entscheiden, ob wir an der Streichung festhalten oder ob wir allenfalls auf einen kompromissfähigen Art. 12e umschwenken. Ich möchte auch nicht in die Volksdiskussion eingreifen. Wenn Ratsmitglieder von ihrer Basis sprechen, dann kann es sein, dass sie so denken, wie die Leute hier sprechen. Wenn dann aber noch am Volk vorbei politisiert wird, dann bleibe ich bei meiner gestrigen Feststellung, mindestens zwei Kantone haben gezeigt, dass das Volk, auch wenn es zum Teil knappe Entscheidungen waren, anders denkt als ein Grosser Rat oder Kantonsrat. Und somit meine ich, jetzt nehme ich sogar noch einen Satz von Frei-Rorschacherberg auf und spreche auch den FDP-Parteipräsidenten an, der gesagt hat, die FDP erwarte, dass auf den Kantonsrat gehört werde. Ich meine sogar, Sie so verstanden zu haben, auch wenn Sie es nicht wörtlich gesagt haben, dass hier auf den Rat des Rats gehört werden muss, das nehme ich so in die vorberatende Kommission mit. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Wir haben von Frei-Rorschacherberg gehört, aus welchen Gründen die FDP-Fraktion das Geschäft zurückweisen möchte. Er hat an die Fraktionen appelliert, die richtigen Personen in die vorberatende Kommission zu senden, damit eine mehrheitsfähige Lösung zustande kommt. Ich appelliere an Frei-Rorschacherberg Selbstkritik zu üben. Sein Appell richtet sich primär an seine eigene Fraktion. Von der SVP-Fraktion wissen wir, dass sie nichts ändern wollen, sie haben ja auch kein Problem und so wollen sie auch kein Art. 12e oder wie immer er dann lauten mag. Die FDP-Fraktion ist gefordert, und wenn Sie sagen, ihre Basis sage zu 92 Prozent, dass sie Klimaschutz wolle, und zwar einen griffigen Klimaschutz, dann kann ich Ihnen sagen, dass genau das in der vorberatenden Kommission ein Thema. war. Ich habe diesen Part mehrmals übernommen. Ich gestehe, es kam nicht sehr gut an. Ich habe klargemacht, was die Basis in diesem Bereich denkt und fordert. Diese Forderung ist schliesslich öffentlich. Das Problem liegt bei der FDP-Fraktion. Ich kann nur wiederholen, was Tanner-Sargans gesagt hat: Wir wissen, wie das Problem aussieht und wie es zu lösen wäre. Jetzt muss man Farbe bekennen, und zwar heute und nicht nach den Wahlen. Ich kann das Argument einer mehrheitsfähigen Vorlage nicht mehr hören. Meinen Sie mehrheitsfähig hier im Saal oder im Volk? Das Volk hat längstens begriffen, dass wir vorwärts machen müssen, sonst würden Ihre Wahlflyer nicht so aussehen. Sie gaukeln Ihren Wählern vor, dass Sie das dann schon umsetzen. Dann sind die Wahlen vorbei und Sie gehen zur Tagesordnung über – das soll nicht passieren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Tanner-Sargans (im Namen der GLP): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Wir haben unsere Enttäuschung über die Vorschläge der vorberatenden Kommission bereits in der Eintrittsdebatte kundgetan. Art. 12e ist das Kernstück dieses Nachtrags. Wenn der Umweltschutz wirklich ernst genommen werden soll, dann ist dieser Artikel heute und jetzt mit unserem Antrag, zum «Basler Modell Light» zu beraten .Zur Erinnerung, was wir fordern: Ein Ersatz einer Öl- oder Gasheizung sei nur noch erlaubt, wenn die Installation eines Systems mit erneuerbarer Energie technisch nicht möglich oder über die Lebensdauer mit Mehrkosten verbunden wäre. In den meisten Fällen fehlt jedoch eine belastbare Vollkostenrechnung, welche die Investitionen sowie Betriebs- und Unterhaltskosten korrekt abbildet. Fehlinvestitionen in veraltete Technologien können so vermieden werden. Der Vorschlag ist ein Weg zu einer erneuerbaren und unabhängigen Energieversorgung, die Mietern und Hausbesitzern keinen Rappen Mehrkosten verursacht. Gestern wurde z.B. von Planwirtschaft gesprochen und davon, dass sich der Kanton unnötig einmische. Die Arbeitswelt ist im Wandel, wenn wir jetzt nicht handeln, verpassen wir auch eine Chance. Von einem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme werden alle im Kanton Wohnenden und Arbeitenden profitieren – durch zusätzliche Wertschöpfung, tiefere Kosten und sauberere Luft. Die Energiewende sehen wir als Chance und nicht als Bedrohung für unsere Wirtschaft. Als ich gestern mit den Wahlzetteln rumgewedelt habe, wollte ich ihnen aufzeigen, was Sie den Wählerinnen und Wählern versprechen, nämlich, dass Sie sich für die Umwelt und das Klima einsetzen. Sie dürfen mir meine kommende Aussage übel nehmen: Ihre Flyer beinhalten eine Mogelpackung. Sie versprechend den Wählerinnen und Wählern etwas, was sie eigentlich gar nicht wollen. Sie wollen keinen ernsthaften und griffigen Umwelt- und Klimaschutz. Sie gaukeln den Wählerinnen und Wählern etwas vor, was nicht Ihre Absicht ist, nur weil die Wahlen anstehen und Sie auf der Klimawelle mitreiten möchten – das ist nicht in Ordnung. An dieser Stelle nenne ich die Ausnahmen im Kantonsrat, sonst wäscht mir Wick-Wil wieder den Kopf: Die Ausnahmen bilden die Grünen, die SP und ein grosser Teil der CVP. Mit Ausdrücken wie «administrativer Blödsinn», «Planwirtschaft», «Bevormundung» usw. wehren Sie sich gegen jeden noch so guten Vorschlag zum Schutz der Umwelt. Ich erinnere mich an die Klimasession im Juni 2019. Die Wichtigkeit der Klimaziele 2050 wurde durchgehend bestätigt und heute will niemand das Heft in die Hand nehmen, um diese Ziele zu erreichen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag des Präsidiums, verbunden mit einer klaren Haltung und einem klaren Auftrag. Wir erwarten von der vorberatenden Kommission die Ausarbeitung eines Vorschlags, welcher die Stossrichtung der Botschaft und den Antrag der Regierung berücksichtigt. Der Verzicht auf eine gänzliche Regelung beim Ersatz von fossilen Heizsystemen ist dabei keine Option. Hingegen soll eine Formulierung gewählt werden, welche den Ersatz eines fossilen Heizsystems unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor zulässt, aber dennoch auch klare Rahmenbedingungen und Einschränkungen setzt. Grundlage oder Diskussionsbasis für eine mehrheitsfähige Regelung zu Art. 12e bilden z.B. der Vorschlag von Locher-St.Gallen / Dürr-Widnau / Güntzel-St.Gallen, die Ausgestaltung gemäss der Vorlage der Regierung oder möglicherweise auch das «Basler Modell light». Der CVP-GLP-Fraktion ist es wichtig, dass eine Regelung getroffen wird, die auch mehrheitsfähig bleibt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Intention möchten wir auch die Unterstützung des Rückweisungsantrags zu Art. 12e verstanden wissen. Heute diskutieren wir zahllose Vorschläge, welche in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung und Ausprägung wirklich präzisiert werden müssen. Wir können heute nicht über einen Artikel abstimmen, dessen Auswirkungen und Konsequenzen zu wenig bekannt sind, dafür steht schlicht und einfach zu viel auf dem Spiel. Gerade darum ist es wichtig, eine Bestimmung auszuarbeiten, welche auch die Fähigkeit besitzt, Mehrheiten zu schaffen. Mehrheiten im Kantonsrat, aber allenfalls auch Mehrheiten in der Bevölkerung. Dafür brauchen wir eine breite Akzeptanz. Gerade darum müssen die Voraussetzungen, unter welchen der Ersatz eines fossilen Heizsystems weiterhin zulässig ist, genau beschrieben werden. Zudem muss Klarheit bestehen, welche Ausnahmeregelungen tatsächlich zu treffen sind. Wissen wir dies heute nicht und stimmen einer Bestimmung zu, welche nicht kohärent, schlüssig oder auch nachvollziehbar bleibt, wird die Vorlage als Ganzes Schiffbruch erleiden. Das können wir uns schlicht und einfach nicht leisten. Ich fasse wie folgt zusammen: Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt natürlich im Grundsatz die Beibehaltung des Art. 12e verbunden mit dem klaren Auftrag an die vorberatende Kommission, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die verschiedenen Interessenlagen bestmöglich berücksichtigt, die Vorgaben der MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) respektiert und sich weniger dem Wahlkampf widmet, als sich vielmehr der Sache verpflichtet fühlt. Wir sind durchaus optimistisch, dass dies gelingt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. In der gestrigen «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF wurden zwei Feststellungen gemacht: Der Februar ist 5 Grad wärmer, als er es in den letzten 20 Jahren durchschnittlich war. Die Eistage z.B. in Adelboden, haben sich von 25 Tagen auf fünf Tage reduziert. Wir haben ein echtes Problem und wenn jetzt Frei-Rorschacherberg sagt, wir hätten gestern nur ein Geplänkel über unwichtige Teile des Energiegesetzes gehabt, stimmt das nicht. Sie haben über die Vorbildfunktion entschieden. Sie haben über wichtige Schritte in Richtung mehr erneuerbarer Energie entschieden, indem Sie Anträge abgelehnt haben. Das Resultat sehen Sie auf der Titelseite der heutigen Ausgabe des «St.Galler Tagblatt». Dort steht, dass die bürgerliche Mehrheit beim Energiegesetz mauert. Das ist die Realität. Wenn Sie nun sagen, Art. 12e sei der wichtigste Artikel, dann stehen Sie am falschen Ort. Energiepolitik ist nicht nur ein kleiner Teil daraus – ein wichtiger Teil wohlverstanden, aber es ist die Gesamtheit der Massnahmen. Deshalb geht es nicht an, dass wir diesen Artikel an die vorberatende Kommission zurückweisen. Es ist klar, die Kommission bleibt wahrscheinlich in der bisherigen Zusammensetzung bestehen und ob sie die Signale hört, ist eine andere Frage. Schlussendlich kommt die vorberatende Kommission zu einer mehrheitsfähigen Version, die gleichbleibend ist. Was sodann mehrheitsfähig heisst, das können wir uns gut vorstellen: Ein «Wischiwaschi», eine sogenannt mehrheitsfähige Lösung dieses doch wichtigen Art. 12e. Die Wählerinnen und Wähler müssen auch vor den Wahlen eine klare Ansage erhalten. Solche Aussagen des Präsidenten der FDP-Fraktion, dass 92 Prozent ihrer Mitglieder eine andere Politik befürworten, finde ich sehr freundlich und lobenswert, aber warum haben Sie nicht schon früher reagiert, wenn Sie es ja schon wussten? Sie wussten bereits bevor die vorberatende Kommission zusammengestellt wurde, wie Ihre Mitglieder entschieden haben, und dann stellen Sie Ihre Kommissionsmitglieder so zusammen, dass es zu solchen Ergebnissen kommt, wie wir sie heute vorliegend haben. Seien Sie ehrlich zu Ihren Wählerinnen und Wählern. Sie wollen kein Energiegesetz, das den Herausforderungen, die uns in den nächsten Jahren bevorstehen, tatsächlich Gegensteuer gibt. Dass wir Schritte machen, die tatsächlich zu einem Energiegesetz und gegen den Klimawandel führen, einem Gesetz für erneuerbare Energie und gegen fossile Brennstoffe. Dieser Rückweisungsantrag keinen Sinn, wenn wir in der Aprilsession 2020 die gleiche Diskussion nochmals führen und eine schlechte Kommissionsvorlage haben, die dann sogenannt «mehrheitsfähig» ist, auf jeden Härtefall Rücksicht nimmt und diese Härtefälle so löst, dass fossile Brennstoffe weiterhin erlaubt sind, aber Innovation nicht gefördert wird. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Schulleiter offen. Bei Art. 12e sind wir endlich im Kern des Gesetzes angelangt. Gestern haben wir in kleineren Diskussionen über Artikel gesprochen, welche noch nicht wirklich eine Veränderung herbeiführen. Hier geht es um den Artikel, der wirklich etwas verändert. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Die FDP-Fraktion steht hinter diesem Artikel. Wir möchten, dass eine Härtefallregelung eingeführt wird. Unsere Basis möchte ganz klar bei den Gebäuden ansetzen. Wir haben in unserer Partei eine breite Umfrage durchgeführt und unsere Parteibasis hat sich mit 92 Prozent dafür ausgesprochen, dass wir hier ansetzen möchten. Wir möchten einen Art. 12e, der bei den Gebäuden wirklich griffig wird. Es gibt aber Ausnahmefälle bzw. Härtefälle. Es wird immer wieder das Beispiel einer Person genannt, die jahrelang gearbeitet hat, irgendwo abseits wohnt und vielleicht keine Erdbohrung ausführen lassen kann. Für solche Fälle müssen wir griffige Regelungen finden, um genau solchen Personen entgegenkommen zu können. Wenn der Kantonsrat der Rückweisung zustimmt, erwarte ich, dass die vorberatende Kommission diesen Auftrag auch wahrnimmt, denn unserer momentanen Einschätzung nach möchte der Kantonsrat diesen Artikel anpassen. Hier rufe ich auch die Fraktionen dazu auf, dass sie darauf achten, wie sie ihre Kommissionsmitglieder auswählen. Und die Mitglieder dieser Kommission rufe ich dazu auf, sich zu überlegen, wie sie das umsetzen. Die FDP-Fraktion steht klar für einen solchen Artikel ein, aber wir wollen eine Härtefallklausel, bei der es auch wirklich um Härtefälle geht. Deshalb unterstützen wir die Rückweisung und möchten eine Überarbeitung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Art. 12e (Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugersatz in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung). Götte-Tübach beantragt im Namen des Präsidiums, Art. 12e an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Noch selten hat eine einzelne Bestimmung so viele Diskussionen und Anträge ausgelöst, nachdem die vorberatende Kommission ihre Arbeit, notabene auf zwei Tage verteilt, abgeschlossen hat. Wir haben Synopsen und neue Vorschläge erhalten. Wir wurden von Interessengruppierungen mit unterschiedlichen Unterlagen bedient. Dass wir eine eigentliche Auslegeordnung haben, beweisen auch die verteilten Anträge aus der Mitte des Kantonsrates, die schlicht keine klare Übersicht mehr erlauben. Aus diesem Grund hat das Präsidium entschieden, dem Kantonsrat die Rückweisung der Bestimmung an die vorberatende Kommission zu beantragen und diese zu beauftragen, im Rahmen dieser verschiedenen Vorschläge eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Eckpunkte des neuen Antrags sind der Verzicht auf eine Streichung von Art. 12e und eine Härtefallregelung, die sich auf tatsächliche Härtefälle konzentriert, dies ohne dabei grossflächige Ausnahmeregelungen einzuführen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
19.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Der Kantonsrat setzt die Spezialdiskussion fort. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald zieht den Antrag zurück, welcher jetzt obsolet wurde. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 61:49 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der FDP-Fraktion mit 56:55 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen: Zum Unterschied des Antrags der CVP-GLP-Fraktion und jenem aus der vorberatenden Kommission im Bereich der Hallenbäder: Hier stellt die vorberatende Kommission den Antrag, dass Hallenbäder einerseits mit erneuerbarer Energie erwähnt werden müssen und zudem, dass die Bäder auch abgedeckt werden müssen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass dies doch mit einem ziemlich hohen finanziellen Aufwand verbunden ist und gingen deshalb nochmals über die Bücher. Wir haben im Kanton Fribourg die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, gefunden und möchte beliebt machen, dass sie diese Lösung mittragen. Hier müssen die Hallenbäder bzw. die Schwimmbäder, wenn Sie mit erneuerbarer Energie erwärmt werden, nicht noch zusätzlich abgedeckt werden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil zu Tinner-Wartau: Bad Ragaz hat Thermalwasser und das dürfen Sie natürlich weiterverwenden, auch draussen, es kommt ja warm aus dem Berg. Auch die Industrie muss sich anpassen. Die Zielvereinbarungen sind gar nicht einfach zu erfüllen. Locher-St.Gallen ist auch Vorsitzender eines grossen Industriebetriebes, die machen auch viel bei der Energie. Auch der Tourismus muss neu die Energie für die Whirlpools klimaneutral erzeugen. Es geht vor allem um die Einfamilienhausquartiere, das kann mir auch Boppart-Andwil als Schätzer bestätigen, da wachsen die Whirlpools wie Pilze aus den Gärten heraus. Das sind wirklich Energieschleudern, das ist der Bevölkerung einfach nicht so bewusst. Wie soll man dem Volk klarmachen, dass man sich einschränken muss, wenn man solchen Blödsinn zulässt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Es liegen zwei Anträge vor, einer der FDP-Fraktion auf Streichung und einer der CVP-GLP-Fraktion, der vom Antrag der vorberatenden Kommission abweichend ist. Bei den Freiluftbädern ist der Antrag ungefähr kongruent mit demjenigen der vorberatenden Kommission. Die Unterscheidung trifft dann vor allem Abs. 2. Die vorberatende Kommission hat für sämtliche Freiluft- wie Hallenbäder vorgesehen, dass diese nur bewilligt werden, wenn sie ausschliesslich mit erneuerbarer Energie, nicht anders nutzbarer Abwärme oder elektrischer Wärmepumpen betrieben werden und eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverlust vorhanden ist. Die Kommission, das muss ich hier festhalten, ist bei der Beratung davon ausgegangen, dass das grundsätzlich für bestehende Bäder nicht gilt, da diese ja bereits bewilligt sind. Das hat das Baudepartement noch nachgeliefert, auch im Falle einer Sanierung, wenn z.B. die Heizung ersetzt und ein anderes Heizsystem eingebaut werden muss, wäre dies bewilligungspflichtig und in diesem Sinne würde dann Art. 12c neu gemäss Kommission gelten. Hier ging die Kommission vermutlich von anderen Voraussetzungen aus und hat diesem Artikel so zugestimmt und jetzt liegen verschiedene Anträge auf dem Tisch. Ich bitte Sie, das Richtige zu tun. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Mir liegen diese Unterlagen der vorberatenden Kommission natürlich nicht vor, ich habe davon keine Kenntnis. Deshalb möchte ich am Antrag der CVP-GLP-Fraktion festhalten, dass auch Bäder energetisch sinnvoll gestaltet werden sollen. Ich bitte Sie, Art. 12c Abs. 1 und Abs. 2 für Hallenbäder und beheizte Freibäder zu unterstützen. Die Folge davon wäre dann in Art. 10 noch zu behandeln. Besten Dank für die Unterstützung der Umwelt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich habe es gehört, es braucht keine Anpassung – eigentlich brauchen wir gar nichts. Wir haben ja auch kein Problem, und wenn wir kein Problem haben, dann können wir dieses Gesetz so belassen und darauf hoffen, dass der Bund uns übersteuert und ein CO₂-Gesetz bringt, das jedem Schabernack hier drin ein Ende setzt. Ich weiss, Umwelt ist nicht alles, aber ohne Umwelt läuft bekanntlich gar nichts. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Sie verweisen in Art. 10e auf Art. 12c des Erlasses. Ich möchte beliebt machen, dass wir zunächst Art. 12c bereinigen, denn erst wenn dieser bereinigt ist, kann die Frage geklärt werden, ob Art. 10e in dieser Form, wie Sie ihn beantragen, überhaupt Sinn machen kann. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: Den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Zu den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion, Art. 10 und Art. 12c, die miteinander verknüpft sind: Während elektrische Direktheizungen für Gebäudeheizungen und Warmwassererwärmung schon lange bei Neubauten verboten sind, dürfen bis heute Whirlpools und Jacuzzis mit einem Volumen >8 Kubik elektrisch beheizt werden. Diese verbrauchen zwischen 2'500 und 7'500 kWh pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Standardhaushalt verbraucht ohne Heizung 3'500 kWh, also sieben Mal mehr als die Mikro-Photovoltaikanlage. Mit der gleichen Energiemenge kann man einen Neubau mit 150 m2 mit einer Wärmepumpe beheizen. Wer sich diesen Luxus weiter leisten will, kann dies tun. Er muss ein Modell mit Wärmepumpe installieren. Wenn wir heute noch von Härtefällen reden, glaube ich, ist diese Einschränkung für alle zumutbar. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich erlaube mir einen Nachruf auf eine Bestimmung zu machen, die vor rund zehn oder zwölf Jahren von mir ein- und durchgebracht wurde. Ich überlebe es, wenn wir bei den Neubauten auf fünf zurückgehen, denn damals gingen wir gegenüber der schweizerischen Regelung von fünf auf sieben bei Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften, die angepasst werden mussten, von sieben auf neun. Ich habe in der vorberatenden Kommission auch Hand für diesen Kompromiss, den die Kommissionspräsidentin erwähnt hat, geboten, dass neu bei Neubauten wieder die Regelung der MuKEn oder der meisten Kantone mit fünf kommt, man hingegen aber bei Umbauten bei neun bleibt. Ich möchte klarstellen, ich glaube im Eintretensvotum hat, wenn ich mich recht erinnere, Schmid-St.Gallen erwähnt, es gäbe keine Einwände gegen die Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA). Ich darf Ihnen als langjähriges Mitglied der Mietschlichtungsstelle St.Gallen sagen, dass die VHK-Abrechnungen immer wieder zu Diskussionen Anlass geben, weil sie letztlich nicht kontrollierbar sind durch die Parteien. Man muss die Zahlen, welche die zwei oder drei Spezialfirmen in der Schweiz liefern, übernehmen. Ein Vorteil, und den begrüsse ich bei der Änderung, unabhängig von der Anzahl Bezüger, dass wenigstens 50 Prozent neu vom individuellen Teil, also quasi vom persönlichen Verbrauch, übernommen werden muss – bis jetzt waren es in der Regel weniger. Das trägt dann wenigstens dem Sparen der einzelnen Mieter oder Bewohner mehr Rechnung, das ist ein positiver Aspekt, aber VHKA macht nicht alle glücklich, höchstens die beiden Firmen, die es vertreten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Wick-Wil mit 84:25 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Art. 5a betrifft den Wärmebedarf bei Neubauten, Art. 5b betrifft die Energieerzeugung bei Neubauten. Es ist ja klar, dass das in die Kategorie Neubauten gehören muss. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil zu Wick-Wil und Schmid-St.Gallen: Sie haben gesagt, es handle sich nur um Neubauten, aber hier steht «Bauten erzeugen ab dem Jahr 2025 Strom». Da stellt sich die Frage, was für Bauten das sein sollen und wie viele. Das ist sehr schwammig formuliert. Müssen wir das Militär aufbieten für genügende Ressourcen, um Panels zu montieren? Bis zum Jahr 2025 werden wir bei Weitem nicht fertig. Dazu müssten wir zuerst die Leute ausbilden, wir haben leider nicht mehr so viele Handwerker. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Ich sehe, die Argumente zerrinnen und die Chancen sind schwach für uns. Das wusste ich bereits, als ich heute Morgen diesen Saal betrat. Was ich noch nicht wusste war, was mich im «Tagblatt» erwartet. Im «Tagblatt» auf S. 2, Sie haben es vermutlich gesehen, hat mich u.a. dieses Bild erwartet. Ich möchte einfach nochmals in Erinnerung rufen, um was es heute Nachmittag geht: Es geht darum, dass auch unser Kanton einen wesentlichen Beitrag leistet, weniger CO₂ zu generieren. Wir hörten vorhin von Dobler-Oberuzwil, wir sollen jetzt das Energiekonzept abwarten und dann schauen. Dieses Bild stammt aus Wales, 40 Kilometer von der Küste entfernt, da glaubten die schlausten Köpfe auch, bis zu ihnen komme das Wasser nicht. Wenn Sie das Bild betrachten, das Wasser ist jetzt dort. Ich hoffe nicht, das ich irgendwann in diesem Saal sagen muss, schade hat es jemanden in unserem Kanton so getroffen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: In der Kommission wurde zunächst ein ähnlicher Antrag diskutiert. Dieser wurde dann aber zu Gunsten eines Antrags zurückgezogen, welcher die Installation von Photovoltaikanlagen bei einer Dachsanierung verlangt. Dieser wurde von der Kommission mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Über den vorliegenden Antrag haben wir nicht abgestimmt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Machen wir doch das Konzept und schauen dann weiter. Wir haben diese Zeit nicht, wir können nicht einfach noch beliebig lange zuwarten. Wir haben jetzt ein grosses Problem, das wir möglichst rasch lösen wollen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit dem zuzustimmen und Sie machen einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich bei Neubauten, es handelt sich nur um Neubauten. Das ist überhaupt kein Problem, das ist schon längst state of the art. Jeder kann sein Haus so bauen, dass er Strom produziert. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: Der Antrag von Wick-Wil ist abzulehnen. Das mittelfristige Ziel ist es schon, möglichst viel Photovoltaik zu realisieren, aber es ist sehr ambitiös, was Wick-Wil fordert. Wir haben gar nicht die Leute, um das umsetzen zu können. Da fehlen die Ressourcen, so schnell war man nicht einmal im zweiten Weltkrieg um etwas umzusetzen. Erstellen wir zuerst das Konzept und dann schauen wir weiter. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag von Wick-Wil ist abzulehnen. Wir setzen uns für Massnahmen ein, welche im Rahmen der Zielerreichung tatsächlich auch Sinn ergeben und letztlich auch mit Grundrechten, wie die Eigentumsfreiheit, kongruent und vereinbar sind, welche sachdienlich sind und letztlich auch mehrheitsfähig bleiben. Ich glaube zu diesen Grundwerten und Rahmenbedingungen steht der Antrag von Wick-Wil in nicht zu übersehendem Widerspruch. Wir möchten auf der anderen Seite darauf hinweisen, dass wir viel mehr eine gesamtheitliche Betrachtung wünschen. Wir möchten daran erinnern, dass wir heute ein Postulat 43.20.01 «Kantonale Strategie zur Förderung der Energieproduktion mit Photovoltaik-Anlagen» eingereicht haben, wir sind also an diesem Thema interessiert. Wir sind aber vor allem an einer gesamtheitlichen Betrachtung interessiert und werden vor diesem Hintergrund diesen Antrag so nicht unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: beantragt einen neuen Art. 5e mit folgendem Wortlaut: «(Abs. 1) Bauten erzeugen ab 2025 Strom. (Abs. 2) Für die Stromproduktion ist wenigstens 50 Prozent der für Photovoltaik-Anlagen geeigneten Dachfläche zu nutzen. (Abs. 3) Die Regierung regelt die Anforderungen und Ausnahmen durch Verordnung.» und folgendem Artikeltitel: «Produktion von erneuerbarer Energie». Ein weiterer Artikel der versucht, das Problem anzusprechen, das insbesondere immer wieder von Oberuzwil angesprochen wird, dass diese Vorschläge, die in diesem Gesetz gemacht werden bzw. niedergeschrieben sind, alle nichts nützten, wenn wir mit grauer Energie (Graustrom aus Kohle und AKW) diese Wärmepumpen betreiben. Und das stimmt natürlich, wenn wir meinen, wir könnten unsere Heizungen auf Wärmepumpen umstellen und uns gleichzeitig keine Gedanken machen, wo wir diese saubere Energie herholen, dann hat Dobler-Oberuzwil selbstverständlich recht. Es ist nicht mehr als folgerichtig, wenn man sich mit diesem Gesetz beschäftigt. Die Grundrichtung bejaht, dass man sich Gedanken zur Stromproduktion aus erneuerbarer Energie machen sollte. Dieser Antrag geht in diese Richtung. Dieser Antrag verlangt, dass Häuser in Zukunft Energie produzieren und dabei einen wesentlichen Beitrag zu dieser Lücke, die immer wieder reklamiert wird, leisten kann. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Er ist äusserst moderat, 50 Prozent der geeigneten Fläche auf den Dächern. Sie sehen, dass die Ausnahmen von der Regierung geregelt werden. Von Ausnahmen spricht man selbstverständlich auch, wenn jemand eine geeignetere Fassade hätte, dann wäre selbstverständlich auch das gemeint. Wir gehen nicht davon aus, dass die Regierung das dann möglichst restriktiv auslegen würde, sondern wir gehen im Gegenteil davon aus, dass die Regierung in solchen Fragen sehr grosszügig umgehen wird. Wenn wir die Energiestrategie des Bundes, die notabene vom Volk abgesegnet wurde, ernst nehmen, kommen wir nicht darum herum, uns Gedanken zur eigenen Produktion zu machen. Dieser Antrag geht im Kanton St.Gallen in diese Richtung. Wir wären kleine Pioniere mit grosser Wirkung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Locher-St.Gallen mit 57:54 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Ich habe in aller Kürze nun ebenfalls die Materialien konsultiert bzw. das Protokoll der Kommission. Hier war wohl weniger die Höhe dieser Ersatzabgabe das Problem, die wurde nur kurz angesprochen, sondern mehr einfach eine grundsätzliche Ablehnung einer solchen Fonds-Lösung. Diese Argumente treffen nicht ganz zu, so wurde es in der Kommission nicht beraten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen stellt einen Rückweisungsantrag. Tinner-Wartau hat das richtig verstanden: Ich haben den Antrag gestellt, die Bestimmung an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Dieser Artikel macht sehr wohl Sinn. Es geht ja um ein Angebot, Sie dürfen Ihre Kleinanlage auf ihrem Einfamilienhaus haben, es spielt überhaupt keine Rolle, wenn Sie das wollen. Aber Sie können, wenn Sie das Geld in eine grössere Anlage investieren, mehr kWh produzieren. Es geht ein bisschen um Effizienz, aber Sie entscheiden das selbst als Hauseigentümerin und Hauseigentümer. Zum angedrohten Verschiebungsantrag von Locher-St.Gallen: Es ist nicht so, dass wir nicht über diesen Artikel diskutiert hätten, im Gegenteil, wir hatten dies bereits in der ersten Lesung im Entwurf, und dann hat die Regierung bis zur zweiten Lesung diesen Vorschlag ausformuliert, dem wir mehrheitlich zugestimmt hatten. Ich sehe nicht ein, warum wir alles sieben Mal wieder zurück in die Kommission geben und dort wieder diskutieren müssen, wenn wir das bereits gemacht haben. Und dann vielleicht noch eine Klammer: Wenn sich die Zusammensetzung dieser Kommission nicht ändert, dann sehe ich auch nicht, dass es zu anderen Ergebnissen kommen könnte. Das allein spricht eigentlich schon gegen eine Verschiebung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten und zwar aus diesem Grund: Erklären Sie der Bevölkerung, den einfachen Menschen, wenn es keinen Sinn macht, etwas auf das Haus zu tun, es trotzdem zu machen. Es ist wirklich wichtig, dass wir nochmals über die Bücher gehen. Ansonsten bin ich eigentlich für die Streichung des ganzen Artikels. Entweder machen wir einen Artikel der Sinn macht oder wir lassen es. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: Wir führen hier eine kontroverse Diskussion, aber, wenn ich mich an die Diskussion in der Kommission erinnere, dann hat man weniger über den Sinn oder Unsinn dieser Bestimmung diskutiert, sondern vor allem über die Frage, ob die Höhe der Abgabe richtig sei und was mit diesem Fonds geschieht. Güntzel-St.Gallen hat den Vergleich zur Parkplatzabgabe gemacht. Ich beantrage – da davon auszugehen ist, dass es eine weitere Kommissionssitzung in Bezug auf den Antrag auf Rückweisung an die Kommission des Art. 12e gibt – dass wir auch diesen Artikel in die Kommission zurücknehmen. Dann können wir nochmals sorgfältig darüber diskutieren, über den Grundsatz, aber auch die Frage – wenn man mehrheitlich der Auffassung ist, dass es eine solche Abgabe braucht – wie hoch sie sein soll und wie der Fonds verwendet werden soll. Es würde sich lohnen, das nochmals vertieft zu diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: Die 1'000 Franken sind in den MuKEn auf S. 32 aufgeführt. Der Betrag ist sicher zu überprüfen, aber tendenziell sind die Kosten eher tiefer als höher geworden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist gutzuheissen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Letztlich geht es überhaupt nicht um einen Ablasshandel, im Gegenteil, es ist eigentlich eine zutiefst liberale Ausprägung, die hier in diesem Artikel stattfindet, indem wir eine zusätzliche Wahlmöglichkeit schaffen und auf der anderen Seite auch das Ziel im Auge behalten, dass wir dort Massnahmen treffen, wo es letztlich auch Sinn ergibt. Wenn eine eigene Energieerzeugungsanlage situativ keinen Sinn ergibt, so wie es das Gesetz in Art. 5b vorschreibt, dann haben wir mit Art. 5c die entsprechende Möglichkeit genau dann Massnahmen zu ergreifen, von einer Wahlmöglichkeit Gebrauch zu machen, wenn das auch energiepolitisch Sinn ergibt. Deshalb ist das ein wichtiger Artikel in diesem Erlass. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Ich habe das Wort verlangt, weil wir bei einem Artikel sind, den wir in der Fraktion nicht gross besprochen haben, weil wir wichtigere hatten. Aber zur Information: Es ist richtig, dass es hier um eine Zusatzmöglichkeit zu den Bestimmungen von Art. 5a und 5b geht, d.h. es ist nicht etwas völlig Neues. Was ich aus der Sitzung der vorberatenden Kommission noch präsent habe ist, dass dieser Preis vernünftig sei, aber ich kann ihn nicht nachverfolgen. Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Dobler-Oberuzwil seine Abänderung, was den Betrag bzw. die Formulierung betrifft, zurückgezogen hat. Ich kann keinen anderen Betrag nennen. Dies ist keine völlig neue Bestimmung, sie ist vergleichbar mit dem, was vor 40 oder 50 Jahren beim Parkplatzreglement geschah, als es nicht mehr überall möglich war, Parkplätze auf eigenem Boden zu erstellen, so dass man eine Abgabe leisten musste, die in einen Fonds kam, um Parkhäuser zu erstellen. Die Tatsache ist, dass wenig Parkhäuser erstellt wurden. Ich weiss nicht, wie hoch die Fonds in den einzelnen Gemeinden sind. Aber lassen wir dem Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit, welche Variante er nehmen will. Ich bitte Regierungsrat Mächler zumindest nochmals zu bestätigen, dass der Ansatz im Antrag, es handelte sich ja um einen Auftrag an das Departement, vernünftig und angemessen ist. Die Wahlmöglichkeit in Art. 5c kann man aus unserer Sicht bestehen lassen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil zu Frei-Rorschacherberg: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen Ich muss mich zum Ablass äussern. Es handelt sich definitiv um keinen Ablass. Von Ablass spricht man, wenn man etwas tut, das man nicht tun sollte, man dafür Geld bezahlt und damit die Sache erledigt ist. Hier geht es darum, dass Geld an einem anderen Ort investiert wird, das hat mit Ablass nichts zu tun. Zu Dobler-Oberuzwil: Ich wäre froh, wenn Sie Produktionen von 500 kWh nicht so niedlich behandeln würden. 500 kWh sind immerhin etwa ein knapper Zehntel eines durchschnittlichen Bedarfs einer Familie in der Schweiz. 10 Prozent sind immerhin 10 Prozent. Also es ist nicht nichts. Man weiss ja, «viele Hühner machen viel Mist», das ist auch bei der Produktion von erneuerbarer Energie nicht anders. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Art. 5c Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung legt die Höhe der Ersatzabgabe fest. Diese richtet sich nach den Nettokosten einer Referenzlage.» Ja, ich bin für Ablasshandel und deshalb will ich auch im Namen meiner Partei Art. 5c beibehalten. Ein Beispiel: Sie haben ein Einfamilienhaus mit 200 Quadratmetern Energiebezugsfläche und wollen einen Anbau mit 50 m2 realisieren. Das ist ein realistisches Beispiel. Ich denke da an eine Einliegerwohnung für jung oder alt. Jetzt haben Sie nach dem Vorschlag der Regierung zwei Möglichkeiten: Einerseits den Zubau einer Photovoltaik-Anlage von 0,5 Kilowatt Leistung, das heisst es entsteht ein Jahresertrag von 5 kWh pro m2 oder Sie können den Wärmebedarf um 5 kWh pro m² Heizfläche reduzieren. Die Auswirkungen der zweiten Massnahme kann ich nicht abschätzen. Da hätten wir bessere Energietechniker hier, die sich mehr mit Heizungen beschäftigen. Aber ich weiss was es heisst, eine 0,5 kW PVA zu realisieren, das ist eine Mikroanlage, die gerade etwa zwei Panels umfasst und den Ertrag von 500 kWh pro Jahr bringt, damit kann man ein Handy oder Laptop laden, aber mehr ist damit nicht möglich. Das ist nicht sinnvoll, mit diesen Geldern können wir viel mehr bewirken, als solche Spielzeuge auf dem Dach zu montieren. Deshalb habe ich in der Kommission die Variante eingebracht, die eigentlich auch in den MuKEn enthalten ist. Zu Art. 5c: Im Antrag der vorberatenden Kommission wurde ein maximaler Referenzbetrag von 3'000 Franken je kWp festgehalten. Die Verwaltung hat diesen Antrag vorbereitet. Die Höhe gehört eigentlich nicht in das Gesetz, sondern sollte eher in der Verordnung geregelt werden. In den Wegleitungen zu den MuKEn ist von 1'000 Franken als realistischer Betrag die Rede. Dieser Betrag wurde vor rund fünf Jahren festgelegt und müsste nun den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Wichtig ist, dass dieser netto ist, damit auch die Subventionen, die für die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) zu erwarten wären, berücksichtigt werden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen als Vizepräsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes offen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist gutzuheissen. Frei-Rorschacherberg hat die Streichung von Art. 5c beantragt. Wenn man den Antrag der vorberatenden Kommission liest, habe ich und mich zuerst ebenfalls gefragt, was das für ein Antrag ist. Wenn man sich aber mit den Unterlagen beschäftigt, muss ich eingestehen, dass die Kommission einen guten Vorschlag gemacht hat. Es geht um Art. 5b auf S. 48 der Botschaft. Darin geht es um die Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Was die FDP-Fraktion fordert ist, dass man nur das in Art. 5b erfüllen kann. Art. 5c ist eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn sie nicht in der Lage sind, Art. 5b zu tätigen, dass sie das zumindest mit einer Ersatzabgabe auch bereinigen können. Es stimmt nicht, wie Frei-Rorschacherberg im Antrag ausführt, dass es sich um eine neue Abgabe handelt. Es ist eine Ersatzabgabe, wenn man Art. 5b nicht umsetzt. Ich bitte die FDP-Fraktion sich zu überlegen, ob man eine zusätzliche Optionsmöglichkeit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verwehren möchte, das explizit ausschliesst und ein Verbot ausspricht. Ich muss Ihnen sagen, ich kann nicht erklären, warum man das macht. Entsprechend bitte ich Sie, zu überlegen, ob sie diesen Antrag zurückziehen. Es kann nicht sein, dass man nur noch Art. 5b erfüllen muss, wenn man noch die Möglichkeit von Art. 5c hätte. Es gibt doch Situationen, wo man Art. 5b nicht tätigen kann. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Art. 5c (neu) (Ersatzabgabe). Frei-Rorschacherberg: beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 5c zu streichen. Was hier vorliegt, erinnert stark an einen Ablasshandel. Ich wage daher kaum zu deuten, aus welcher Ecke der Vorschlag kommt. Bereits Martin Luther hat davon abgeraten. Auch wir möchten keinen Ablasshandel. Das wäre ein administratives Monster mit einem Heer von Personen, welche die Gelder verwalten müssten, und mehr Bürokratie. Das möchten wir nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Wick-Wil mit 78:24 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und demnach wurde auch nicht darüber abgestimmt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Ich möchte zumindest klarstellen, wer behauptet, es handle sich hierbei nicht um ein marktwirtschaftliches Instrument, da kann ich schlicht nur meinen Kopf schütteln. Auf die Geschichte der technischen Betriebe Wil, unter der Leitung von Widmer-Wil möchte ich nicht näher eingehen. Ich bin aber doch froh, dass er zumindest noch gesagt hat, um was es ging und von Ablehnung war schon gar keine Rede. Er kennt den Unterschied zwischen Rückweisung mit Antrag und Ablehnung, es ist ein kleiner aber wesentlicher Unterschied. Wenn jetzt behauptet wird, mit diesem Antrag verpflichten wir die Kleinsten. Die Kleinsten, die keine Chance haben, die dieses Geschäftsfeld nicht betreiben können, dann klingt das so, wie wenn eine kleine Regionalbank einen Bankomaten oder E-Banking betreibt und man sagen würde, die kleine Bank kann das nicht anbieten, wie will eine so kleine Bank eine solche Technologie stemmen? Ja logisch, indem sie sich mit Grösseren verbindet, das wäre hier nicht anders. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 | |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen. Das Contracting gibt es heute schon und wird von den grösseren Werken, z.B. Einkaufszentren oder St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) angeboten. Es beschränkt sich vor allem auf die Wärmepumpen. Gasheizzentralen kommen gar nicht mehr in Frage. Es wird vor allem jetzt bei grösseren Überbauungen angewendet, aber gewisse Rahmenbedingungen müssen da sein, z.B. eigene Betriebsräume, die zugänglich sind, wie eine Trafostation. Was ich aus meiner Erfahrung sehe, es sind vor allem Investoren von Neubauten, die Eigentumswohnungen erstellen und diese dann verkaufen. Dabei handelt es sich auch um eine gewisse Schlaumeierei, man kann das Contracting dann ausführen, spart Investitionskosten, die Wohnungskäufer sehen nur den Preis der Wohnung und glauben, sie hätten ein Schnäppchen gemacht. Sie zahlen vielleicht gleich viel, wie wenn eine Wärmepumpe vorhanden wäre, währenddessen sie anschliessend die Amortisation leisten müssen. Bei kleineren Objekten wie Einfamilienhäusern sehe ich nur Probleme, wenn der Heizraum renoviert oder umgebaut werden muss. Es entstehen nur wieder Schnittstellen und rechtliche Probleme, ich finde das keine gute Idee. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Widmer-Wil: Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen. Ich muss Wick-Wil Recht geben, aber nur in der Begründung seines Antrages. Contracting bietet zahlreiche Vorteile für die Contractingnehmer und die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Aus diesem Grund haben die technischen Betriebe Wil, ein grösseres und renommiertes Energieversorgungsunternehmen in diesem Kanton, im Jahr 2009 dem Wiler Parlament einen Antrag gestellt, das Geschäftsfeld Contracting neu mit einem Initialkredit von 2 Mio. Franken aufzunehmen. Ich denke, Wick-Wil kann sich an diese Debatte noch erinnern, er hat dort auch votiert. Es gab einen Antrag der Grünen Ortspartei der Stadt Wil «Grüne prowil». Sulzer-Wil kann sich vielleicht auch noch daran erinnern, er war damals Parlamentspräsident. Der Antrag der Grünen, das Geschäft zurückzuweisen, wurde wie folgt begründet:
Also sehr detaillierte Vorgaben. In diesem Antrag von Wick-Wil lese ich nichts mehr von diesen Rahmenbedingungen, sondern ich lese, dass die Energieversorger, unabhängig ihrer Grösse und fachlichen Kompetenz, verpflichtet werden sollen, dieses Geschäft aufzubauen, das Wick-Wil, damals ging es nicht um erneuerbare Energien, sondern lediglich um Erdgas, damals bestritten hat. Erdgas hatte aber damals im Jahr 2009 ebenfalls erhebliche Vorteile gegenüber den konventionellen Heizungen mit etwa einem Drittel besserer Ökobilanz gegenüber Ölheizungen. Wick-Wil verlangt jetzt eine Verpflichtung der kleinsten Energieversorger, der Dorfkorporationen, das Geschäftsfeld einzuführen, dass er damals selbst abgelehnt hat. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Sennhauser-Wil (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Ich musste mich im Internet schlau machen, was «Contracting» bedeutet. Dieser Antrag bedeutet nichts anderes, als Planwirtschaft und eine unzuverlässige Bevormundung der Hauseigentümer und der Kommunen, die Wahlfreiheit der Energiebezüger und der Versorger muss bewahrt werden. So ist auch der Wettbewerb garantiert. Dies fördert Innovation und zukunftsträchtige Lösungen. Diese Pflicht würde kleine Gemeinden überfordern und unnötig einschränken. Die CVP-GLP-Fraktion lehnt den Antrag ab. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Art. 3bis (Contractingpflicht). Wick-Wil beantragt einen neuen Art. 3bis mit folgendem Wortlaut: «Energieversorger von Gemeinden und Städten sind in ihrem Versorgungsgebiet verpflichtet, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Wärme und Warmwasser aus erneuerbaren Energiequellen im Energiecontracting anzubieten» und folgendem Artikeltitel: «Contractingpflicht». In der Vorberatung dieses Geschäfts und in den Medien konnten verschiedentlich die Ängste wahrgenommen werden, dass Gesetzesartikel, die garantiert zu Kosten führen, bei gewissen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu finanziellen Problemen führen würden. Diese Angst ist nicht von der Hand zu weisen. Selbstverständlich gibt es Leute, welche die finanziellen Mittel nicht haben, um einen Technologieumbau vorzunehmen, so wie wir das in diesem Gesetz vorsehen bzw. wie wir hoffen das in Art. 12e vorzunehmen. Mit der Auflösung des Contractings wäre dieses Problem gelöst. Also alle, die eine Härtefallregelung suchen, können diese hier nachlesen. Wer kein Geld für den Umbau hat, engagiert, wenn dieser Artikel durchkommt, seinen örtlichen Energieversorger und der tätigt die Investitionen. Der Contractingnehmer bezahlt lediglich die Wärme. Wer glaubt, das sei exotisch, den kann ich beruhigen, das ist vergleichbar mit dem Strom, den er aus der Steckdose bezieht. Kein Hauseigentümer hat den Anspruch, auch noch selber das Kraftwerk zu betreiben – das ist völlig normal. Er bezahlt mit seinem Kilowattstundenpreis einen angemessenen Preis für die Energieversorgung aus der Steckdose. Es wäre beim Contracting nicht anders. Jetzt kann man ins Feld führen, dass es ein bisschen teurer kommt, als wenn man selber investieren würde. Das stimmt, aber bei der Härtefallregelung geht es ja darum, dass sie die Investitionskosten, z.B. für eine Wärmepumpe, nicht aufbringen können. Dieses Problem wäre gelöst. Ich bitte darum, diesem Antrag zuzustimmen, sodass die Energieversorger verpflichtet sind, Energiecontracting anzubieten. Wenn Sie an kleine Gemeinden denken, die nicht in der Lage sind, Energiecontracting anzubieten, dann ist in der Branche bekannt, dass sich kleine Werke bei grösseren Werken einkaufen und die Dienstleistung an diese abtreten. Das ist ein gangbarer Weg und keine neue Erfindung der SP-GRÜ-Fraktion und wird in der Praxis bei grossen Anlagen gelebt. Es liegt jetzt an uns, hier einen Schritt in eine innovative Richtung zu gehen ohne Leute zu behindern, die das nötige Geld für den Umbau nicht haben. Stimmen Sie diesem Antrag bitte auch zu, falls sie gegen Art. 12e der Botschaft der Regierung sind. Denn wenn Sie gegen den Art. 12e der Botschaft der Regierung sind, heisst es lediglich, dass die Energieversorger das anbieten. Viele Leute machen es offenbar freiwillig – an das glaube ich nicht –, aber falls man das glaubt, hätte es eventuell auch Leute, die das freiwillig machen würden, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten hätten. Mit diesem Artikel geben wir allen die Möglichkeiten, den Umbau zu machen, ob sie Geld haben oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 65:45 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 64:46 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 81:29 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Die Kommission hat diesen Artikel eingehend beraten. Wir haben hier separate Abstimmungen durchgeführt. Einerseits stand Art. 1c Abs. 1 Bst. a zur Debatte. Dort gab es zwei Abstimmungen. Einerseits wurde eingefügt, dass dieser nur für Neubauten gelten soll, andererseits wurde der Begriff «erhöht» gestrichen, so dass es nur noch «Anforderungen» heisst. Beide Anträge wurden mit 8:7 Stimmen angenommen. Bei Art. 1c Abs. 1 Bst. b wurde der Antrag auf Co2-arme Energieträger gestellt anstelle von «ohne fossile Brennstoffe». Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen gutgeheissen. Es stellt sich uns auch die Frage, ob dieser Art. 1c gemäss Ingress auch für die Gemeinden gelten solle. Es wurde ein Antrag auf Streichung gestellt, der mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Es ist in der Tat so, wie Hartmann-Flawil gesagt hat, die Regierung hat sich bei ihrem Antrag auf das Wesentliche konzentriert. Aus unserer Sicht ist das Wesentliche dieser Art. 12e. Trotzdem erlaube ich mir aber, wenn jetzt schon Anträge aus dem Rat kommen, dazu Stellung zu nehmen. Selbstverständlich sind wir immer noch der Ansicht, die Botschaft und der Entwurf der Regierung seien gut. Die Regierung hat in der Tat vorgeschlagen, dass der Kanton und die Gemeinden hier vorbildlich unterwegs sein sollen. Die vorberatende Kommission hat anschliessend die Gemeinden rausgestrichen, hat aber dann, und das war für mich eigentlich die mich überzeugte Lösung, bei Art. 2b alle Gemeinden zur Erstellung von Energiekonzepten verpflichtet. Das war bisher nur für Gemeinden über 7'000 Einwohnern gültig, das ist sowieso eine komische Abgrenzung, weshalb unter 7'000 nicht und über 7'000 schon. Die Kommission hat selber gesagt: Nein, das sollen in Zukunft alle Gemeinden machen, und das finde ich wichtig. Es ist auch der richtige Vorschlag. Ich gehe davon aus, dass wenn man in die Gemeinden die Energiekonzepte thematisieren muss, dass natürlich die Thematik der Vorbildfunktion auf dem Tisch liegt, das müssen die Gemeinden auch beantworten. Deshalb kann ich damit leben, dass in Kombination Art. 2b in Art. 1c im Ingress die Gemeinden ausgeschlossen wurden. Zu den Bauten den Kantons: Bitte erinnern Sie sich kurz an die jüngsten Bauvorlagen, die wir im Kantonsrat hatten, keine Neubauten, sondern Sanierungen. Ich kann Ihnen eine in Erinnerung bringen, das ist z.B. die Sanierung der Gewerblichen Berufsschule St.Gallen an der Demutstrasse. Wenn ich nicht eine Vorlage erstellt hätte, die eine gewisse Vorbildfunktion enthält, nämlich, dass bei der Sanierung selbstverständlich eine Photovoltaik auf dem Dach vorgesehen ist, dann hätten Sie mich zurückgepfiffen, dass ich als Vorsteher des Baudepartementes noch gar nichts begriffen hätte. Deshalb sind wir im Vorhinein in unserer Verantwortung mit einer vorbildlichen Variante an sie herangetreten. Das blieb übrigens auch unbestritten, Sie fanden das gut. Deshalb muss ich Ihnen sagen, erachte ich den Vorschlag der CVP-GLP-Fraktion hinsichtlich den wesentlichen Umbauten, dass wir hier vorbildlich sein müssen, als richtig. Das ist der Art. 1c Bst. a, ich finde es gut, dass Sie hier sagen, der Kanton müsse hier vorbildlich sein, weil Sie mich sowieso zurückpfeifen, wenn ich es nicht umsetze – das ist auch Realität. Deshalb würde ich es wirklich begrüssen, was wir für den Kanton bisher schon gemacht haben, auch im Gesetz abbilden. Wir werden bei grösseren Sanierungen vorbildlich vorangehen, weil Sie das von uns verlangen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach: Ich möchte nochmals beliebt machen, dass man den Art. 10 Ingress so belässt, wie es die Empfehlung der vorberatenden Kommission darstellt. Ich glaube, es wäre rechtsstaatlich nicht richtig, wenn letztlich Vorgaben, die der Kanton definiert auch in der Gemeinde in diesem Bereich Anwendung finden. Ich glaube, die Gemeinden sind in diesem Bereich autonom unterwegs und sie beweisen das auch, indem sie diese Energiekonzepte erstellen. Was mir noch ganz wichtig erscheint: Wir haben das Thema in der Diskussion überhaupt nicht ausgeblendet, denn wenn Sie vielleicht im Gesetzestext ein bisschen weiter nach unten gehen zu Art. 2b, da lautete der Antrag der vorberatenden Kommission, dass man künftig auch alle Gemeinden im Kanton St.Gallen verpflichten möchte, entsprechende Energiekonzepte zu erstellen. Wir haben heute eine Grenze, da können Gemeinden, die weniger als 7'000 Einwohner zählen von der Ausfertigung eines Energiekonzeptes absehen. Diese Grenze wurde mehr oder weniger willkürlich getroffen. Wir haben eigentlich im Sinne der Verständlichkeit auch da Kohärenz in der Gesetzgebung gedacht, dass man diese Adaption auch macht und künftig alle Gemeinden verpflichten möchte, entsprechend legislatorisch tätig zu werden und auch Energiekonzepte zu erstellen. Damit hat man dann auch wieder diese Gewissheit, dass die Gemeinden, die vielleicht in gewissen Bereichen noch nicht soweit sind, sich auch diesem Thema widmen und Energiekonzepte erstellen, die viel umfassender und genauer sind als letztlich diese Vorgaben, die der Kanton in diesem Bereich treffen könnte. Die Schwierigkeit besteht dann letztlich auch darin, wer diese kantonalen Vorgaben, die Gültigkeit finden sollen, auf kommunaler Ebene kontrollieren soll. Da entsteht ein grosser Bürokratismus und ich glaube es ist richtig und kohärenter, wenn man das letztlich dort ansiedelt, wo es auch Sinn macht und mit Energiekonzepten arbeitet. Das ist letztlich auch die Idee der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Flawil: Zwei kleine Erwiderungen: Es ist klar, wenn man den Ingress ändert, dann ist das ein Eingriff in die so genannte Gemeindeautonomie. Aber ich glaube, wir kommen in diesem Bereich nicht darum herum, dass wir auch Eingriffe vornehmen. Wir nehmen auch Eingriffe vor in die genannten Rechte der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer oder der Bauwilligen sowie den Verkehrsteilnehmenden usw., da machen wir auch Eingriffe. Es ist doch folgerichtig, wenn es um die Vorbildfunktion geht, dass wir den Kanton und die Gemeinden gleich behandeln. Bezüglich Allgemeinplatz, wie Tinner-Wartau erwähnt hat, das machen die Gemeinden bereits. Es wurde noch nicht belegt, dass die Gemeinden das überall machen und dies auch noch besser. Ich kann z.B. auch sagen, dass es der Kanton immer am besten macht. Sie können mir nicht nachweisen, dass das nicht stimmt. Wenn Sie den Allgemeinplatz erwähnen, dann stimmt es nicht, dass die Gemeinden das auch durchwegs so machen – das stimmt nicht. Es gibt Gemeinden, die das ordentlich vollziehen, das ist bei jedem Vollzug der Gesetze genau gleich in allen Bereichen, da gibt es grosse Unterschiede. Darum ist es richtig, wenn hier die Gemeinden auch mit gemeint sind. Zum Argument, dass man immer wieder hört, die Regierung habe keinen Antrag erstellt, sie habe vorher überhaupt nichts überlegt, als sie den Entwurf machte und was sie für einen Blödsinn zusammengestellt habe. Sie habe doch auch irgendwelche Überlegungen gemacht, weshalb sie diese Vorbildfunktion so formuliert und so hineingenommen habe. Und diese Überlegungen sind die wichtigen Überlegungen. Sie sehen immer wieder, dass es keinen Antrag bei Änderungen gibt, die eine Kommission vornimmt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kommission richtig überlegt hat, sondern es bedeutet, dass die Regierung darauf verzichtet und ihre Kräfte in diesem Fall auf andere Gebiete konzentriert. Ich bitte Sie, solche Argumente nicht in einer Energiegesetzdiskussion zu bringen, wo es um den Klimawandel, um die Zukunft unserer Kinder geht. Das ist aus meiner Sicht beschämend. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Erlauben Sie mir kurz die Erläuterung eines einzelnen Wortes. In der vorberatenden Kommission haben wir es gestrichen. Es ist das Wort «erhöhte», das in der Praxis untauglich ist. Was versteht man darunter? Wie weit geht das Wort «erhöhte»? Es ist ein Wort, das nicht ins Gesetz gehört, deshalb hat die vorberatenden Kommission so entschieden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Das Votum von Hartmann-Flawil hat mich herausgefordert. Ich meine, dass wahrscheinlich Hartmann-Flawil sein Leben lang über fremde Gelder bestimmen konnte und sagt, dass er selbstverständlich will, denn unsere Bürgerinnen und Bürger wollen das. Unsere Wählerinnen und Wähler wollen, dass wir mit den öffentlichen Geldern vernünftig und sparsam umgehen. Es kann sein, dass das ein Unterschied ist zwischen der Wählerschaft. Die Trennung zwischen Gemeinden und Kanton wurde mindestens von den anderen Rednern nicht in Frage gestellt. Wenn Sie aber sagen, es sei kein Eingriff in die Gemeindeautonomie, es ist aber genau der Eingriff, dass man von zwingenden Vorschriften, die das Gesetz für alle macht, zu weitergehenden Vorschriften übergeht. Wenn Sie sagen, insbesondere müssten auch die Umbauten dazu gehören, dann wird keiner in diesem Rat und auch nicht Regierungsrat Mächler, abschliessend sagen können, dass es nicht sehr viele komplizierte grössere Umbauten gibt, deren finanzielle Konsequenzen, wenn man sämtliche energetischen Massnahmen zusätzlich erfüllen würde, zu ganz enormen Zusatzkosten führen würden. Deshalb ist es sinnvoll, dass man zwischen den Neubauten und den Umbauten oder bestehenden Bausubstanzen unterscheidet. Ein letzter Hinweis: Sie werden in mir als Letzten einen Fürsprecher der Regierung sehen und hören. Aber immerhin habe ich den Antrag der Regierung ziemlich gut angeschaut und die Regierung hat offenbar entschieden, dass sie sich beim Antrag der vorberatenden Kommission im Wesentlichen auf einen Punkt, nämlich Art. 12e und Art. 10 Abs. 1 fokussiert. Die Regierung hat gewichtet und sich deshalb auf entscheidende Artikel konzentriert. Selbstverständlich steht es jedem in unserem Rat frei, auch andere Punkt wieder aufzunehmen oder neue einzubringen, aber ich meine doch, wenn sich der Antrag der Regierung zu gewissen Artikeln nicht äussert, kann der Antrag der vorberatenden Kommission nicht so falsch sein, dass deswegen das ganze Gesetz zusammenfallen würde, wenn man daran festhält. Ich bitte Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen und insbesondere die Gemeinden nicht zusätzlich zu verpflichten, soweit sie das nicht bereits selber machen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil zu Lüthi-St.Gallen: Sie begreifen den Artikel nicht richtig. CO₂-arm heisst nicht fossil. Ich glaube nicht, dass fossile Brennstoffe CO₂-arm sein können. CO₂-arm heisst aber auch, dass Schwarz- oder Graustrom nicht in Frage kommen. Wenn wir natürlich den Umweg gehen und nicht mehr Gas oder Öl einsetzen, dafür dann mit Kohlestrom Wärmepumpen antreiben, dann ist das auch nicht sinnvoll. Darum wird eigentlich der Begriff CO₂-arm in der Literatur verwendet, er umfasst viel mehr. Es gibt keinen fossilen Brennstoff, der CO₂-arm ist. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Art. 1c (Anforderungen an Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand). Lüthi-St.Gallen: beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, bei Art. 1c Bst. a und b am Entwurf der Regierung festzuhalten. Der Klimawandel ist eine der grössten, wenn nicht die grösste Herausforderung unserer Zeit. Wir sind deshalb klar der Meinung, dass der Kanton seine Vorbildfunktion umfassend wahrnehmen muss. Es gilt nun bessere Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Energieversorgung festzulegen. Dabei geht es nicht nur um Neubauten. In der Folge erachten wir es als zwingend notwendig, dass der Kanton seine Vorbildfunktion grundsätzlich wahrnimmt und nicht nur im Bereich der Neubauten. Nur mit einer umfassenden Vorbildfunktion ist der Kanton glaubwürdig. Gerne spreche ich auch gleich zu unserem zweiten Antrag bezüglich Bst. b: In der Schweiz entfallen rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO₂-Emissionen auf Öl- und Gasheizungen. Ein Wechsel von fossilen Heizsystemen zu nachhaltigen Systemen ist nicht nur für die Umwelt sondern auch für die regionale Wirtschaft sinnvoll und Lohnenswert. Deshalb soll der Kanton auch hier seine Vorbildfunktion umfassend wahrnehmen und klar vorausgehen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Er legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Goldach offen. Mit der Gesetzgebung werden Vorgaben für öffentliche kantonale Gebäude definiert. Eine Anwendung auf kommunale Gebäulichkeiten führt nach unserer Einschätzung zu einer Kompetenzattraktion, welche der föderalen Ausgestaltung unseres Kantons so nicht gerecht wird. Die Kommunen nehmen bereits heute die energiepolitischen Aufgaben wahr. Sie verpflichten sich in Energiekonzepten zu einer ökologisch verträglichen Handlungsweise. Die Kommunen kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten. Es macht keinen Sinn, wenn die Kommune verpflichtet wird, kantonale Vorgaben entsprechend auf das kommunale Recht zu adaptieren. Es bringt keinen Nutzen und erzeugt bürokratischen Mehraufwand. Wir finden es sehr gut, dass der Kanton verpflichtet wird, eine Vorbildfunktion einzunehmen und in dieser Vorbildfunktion auch entsprechend bestärkt wird. Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe bereits heute wahr. Sie verpflichten sich in Energiekonzepten. Sie sind vielerorts als Energiestädte konzipiert. Wenn wir jetzt den Schritt machen und die Kommunen aufgrund einer kantonalen Gesetzgebung und von Richtlinien, die der Kanton noch formuliert, verpflichten, die Konzepte auf kommunaler Ebene anzupassen, dann machen wir einen Schritt in die falsche Richtung. Die Gemeindeautonomie wird in diesem Bereich unzulässig und auch nicht in einem nützlichen Sinne beschränkt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Art. 1c (neu). Hartmann-Flawil beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Festhalten am Entwurf der Regierung. Kanton und Gemeinden machen in verschiedensten Bereichen Vorschriften. Sie setzen Sie durch und kontrollieren auch. Das ist in etwa vergleichbar, wenn Eltern dies bei ihren Kindern machen. Sie schreiben etwas vor, sie sagen, wir machen das so und anschliessend setzen sie es durch. Oder in der Schule, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen setzen ihre Vorgaben durch und geben entsprechend auch Vorgaben. Das ist auch in Unternehmen so, die Unternehmen legen Abläufe und Verhaltensweisen fest und die gelten dann für die Arbeitnehmenden. Jetzt stellt sich die Frage, wir machen das hier auch, wir haben die Staatsebenen Kanton und Gemeinden, wir setzen auch Vorschriften. Wie können wir denen jetzt Glaubwürdigkeit geben? Die grösste Glaubwürdigkeit ist eindeutig, indem wir selber auch die Vorbildfunktion übernehmen. Das ist in der Familie genau gleich, wenn der Vater etwas sagt und es dann doch nicht macht, aber die Kinder müssen es, dann führt das zu Mangel an Glaubwürdigkeit. Gleiches in Unternehmen, wenn die Vorgesetzten das nicht befolgen, was sie ihren Mitarbeitenden vorgeben, dann gibt es keine Glaubwürdigkeit. Hier im Energiegesetz ist es genau gleich. Art. 1c umschreibt die Vorbildfunktion des Kantons und der Gemeinden. Einerseits ist es klar, dass alle staatlichen Ebenen davon betroffen sind. Es sind die Gemeinden und auch der Kanton, wir machen gemeinsamen Vorschriften, setzen sie durch. Bei Bst. b geht es darum, dass wir unsere Vorbildfunktion wahrnehmen, sogar noch ein bisschen höher, es sind dann leicht erhöhte Anforderungen. Wenn wir Bst. b betrachten, ist es auch klar, wir haben klare Ziele mit Zwischenziele und solche Kontrollmöglichkeiten. Die Kommissionsmehrheit hat das in ihrer Kommissionssitzung verwässert. Einerseits sind beim Ingress die Gemeinden weggefallen. Ich glaube es ist klar, die staatliche Tätigkeit beschränkt sich in diesem Bereich nicht nur auf den Kanton. Die Vorbildfunktion gilt auch für die Gemeinden und es ist absolut sinnvoll und ein Muss, dass auch die Gemeinden diese Vorbildfunktion wahrnehmen. Es ist übrigens auch kein Eingriff in die Gemeindeautonomie, weil die Gemeinden haben die gleichen Verantwortlichkeiten wie der Kanton. Übrigens haben wir im Saal sehr viele Gemeindepräsidenten, die auch mitreden können. Ich bin sicher, dass es auch in den Gemeinden akzeptiert ist, dass auch ihre Gemeinde in dieser Vorbildfunktion eingebunden ist. Zum zweiten Punkt: Sie haben verwässert, in dem Sie formulieren: «Nur noch bei Neubauten». Ich glaube, wir sind uns einig, Neubauten können Sie wahrscheinlich innert Kürze nicht mehr anders als mit einem hohen Standard bauen, hingegen haben wir das Problem bei Renovationen, und auch da ist es völlig klar, dass man hier eine Vorbildfunktion hat, und zwar bei allen, dass hier die Anforderungen nicht nur bei Neubauten gelten. Zum dritten Punkt: Da wird statt «ohne fossile Brennstoffe» auf CO₂-arme Energieträger verwiesen. Dieser Begriff ist nicht einmal irgendwie umschrieben. Es sind dann wahrscheinlich alle, die ein bisschen weniger CO₂ ausstossen, CO₂-arme Energieträger. Solche Begriffe gehören nicht in ein Gesetz. Es muss klar sein, wir haben eine Vorbildfunktion, somit ohne fossile Brennstoffe. Das Signal, das wir mit diesem Artikel und Änderungen der Kommission aussenden ist, dass der Kantonsrat selber nicht mitmachen will. Dass wir Schlupflöcher bauen wollen, damit wir selber bei unseren Bauten ausschlüpfen können und diese Vorgaben nicht einhalten müssen. Dieses Signal ist genauso fatal, wie wenn Eltern das nicht machen, was sie ihren Kindern vorschreiben oder wie wenn Unternehmen, die in ihren Bereichen Vorgesetzte haben, die das nicht umsetzen, was sie von ihren Mitarbeitern verlangen. Hier haben wir auch ein Kernstück dieses Energiegesetzes, ein Kernstück, dass wir selber auch das machen, was wir meinen. Wir sind verpflichtet, diese Vorbildfunktion vollständig zu übernehmen. Ich bitte Sie in diesen drei Bereichen beim Ingress Kanton und Gemeinden miteinzubeziehen, dass man bei Bst. a bei der Fassung der Regierung bleibt. Bei Bst. b darf man auf gar keinem Fall weiter zurückgehen und mit «CO2-arme» Energieträger etwas Unbestimmtes in ein Gesetz schreiben – das geht nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion mit 61:46 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Irrtum vorbehalten meine ich, dieser Verweis auf das Bundesgesetz wurde zu Art. 1b gemacht, welcher dann von der Kommission ebenfalls gestrichen wurde, im Zusammenhang mit Art. 1a Abs. 2. Da ging es um die Frage, woher dieser Artikel kommt. Hier wurde von Seiten Baudepartement, Rechtsdienste ausgeführt, dieser habe seine Grundlage in der Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» (29.07.01). Es wurde dann, wie von den Vorrednern ausgeführt geltend gemacht, dass dieses Ziel ins Energiekonzept gehöre und nicht in das Energiegesetz. Die Kommission stimmte dem Antrag mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die Kommissionspräsidentin hat darauf hingewiesen, dass in der Diskussion zur Streichung dieses Abs. 2 auch ein Argument geltend gemacht wurde, dass es im Bundesgesetz eine ähnliche Bestimmung hat. Für mich gehört in ein Energiegesetz die Handhabung von verschiedenen Fragen, von Anwendungen, von baulichen und technischen Fragen. Es gehören Zielsetzungen in ein Energiekonzept. Wir sind ja bereits im Vorberatungsverfahren für das Energiekonzept 2021 bis 2030. Dort haben solche Zielsetzungen, wenn sie Mehrheiten finden, Platz, aber für unsere Fraktion gehören diese Bestimmungen nicht in ein kantonales Energiegesetz. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Es handelt sich nicht nur um denselben Antrag, sondern um das gleiche Ziel. Wir halten an der ursprünglichen Fassung fest. Wie in der Begründung zu lesen geht es auf einen demokratischen Prozess aus dem Jahr 2008 zurück, als diese Einheitsinitiative «Energiepolitik mit Weitsicht» damals so umgesetzt wurde und die Werte jetzt angepasst werden. Symbolik in der Politik ist ein wichtiges Thema. Für uns ist es wichtig, dass man das Ziel gleich zu Beginn in diesem Energiegesetz noch einmal festsetzt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie das wieder ins Gesetz aufnehmen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Art. 1a des Antrags der vorberatenden Kommission. Lüthi-St.Gallen zum Antrag der CVP-GLP-Fraktion: Dieser Antrag ist identisch mit dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion. In Art. 1a Abs. 1 wird festgehalten, dass die erneuerbaren Energien besonders gefördert werden sollen. Zu diesem Grundsatz gehört ein klares Ziel ins Gesetz. Bekennen wir heute Farbe und nennen das Ziel, wie es auch von der Regierung vorgeschlagen wurde. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 93:17 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Im Rahmen der Kommissionsdebatte wurden sämtliche Interessenbindungen der einzelnen Mitglieder offengelegt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil zu Regierungsrat Mächler: Diese Aussage kann ich so nicht stehen lassen. Sie sagen, Maximalforderungen von unserer Seite hätten keinen Platz in einem Gesetz, das eine Mehrheit im Volk finden soll. Ich muss festhalten, Regierungsrat Mächler kennt die Maximalforderungen unserer Partei und unserer Fraktion nicht. Wir kommunizieren in der vorberatenden Kommission und mit Regierungsrat Mächler lediglich diese Positionen, die auch er begreifen kann. Was wir nicht machen, ich könnte ihm diverse Maximalforderungen aufzählen. Wir haben äusserst moderate Anträge gestellt, wenn man das als Extremforderungen betrachtet, dann muss ich das entschieden zurückweisen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Es freut mich, dass zumindest in den Fraktionserklärungen dargelegt wird, dass grossmehrheitlich auf dieses Gesetz eingetreten werden möchte. Das war eigentlich nach der Auswertung der Vernehmlassung noch nicht ganz der Fall und es zeigt mir, dass die Regierung gut beraten war in ihrem Versuch, ein Gesetz zu erarbeiten, dass ein guter eidgenössischer Kompromiss sein wird. Die Grünen werden nie ein Gesetz mehrheitlich durchsetzen nur mit ihren Ideen und insbesondere mit den Ideen von Wick-Wil – das ist nicht mehrheitsfähig. Er mag Recht haben mit seinen Meinungen, aber das nützt nichts. Wir sind doch an einer mehrheitsfähigen Vorlage interessiert. Güntzel-St.Gallen hat es erwähnt, es gibt Kantone, bei denen mit MuKEn-Vorlage aufgelaufen ist, das darf nicht im Interesse von uns allen sein. Helfen Sie mit einen Kompromiss zu suchen, der für die St.Galler Bevölkerung eine mehrheitsfähige Lösung darstellt, weil es um zu viel geht. Mir ist dieses Gesetz zu wichtig, als dass ich hier Maximalforderungen durchboxen will, wo klar ist, dass sie nicht mehrheitsfähig sind. Das bringt niemandem etwas und auch dem Klima nichts. Deshalb appelliere ich an die Kompromissfähigkeit. Das ist eine Stärke, die unser Land auszeichnet und insbesondere auch den Kanton St.Gallen. Deshalb freut es mich, wenn Sie mehrheitlich oder vielleicht sogar grossmehrheitlich auf diese Vorlage Eintreten. Wir brauchen sie, weil eigentlich die Stossrichtung der Energiestrategie 2050 mit dem Volksentscheid getroffen wurde. Wir wissen, wohin wir gehen wollen. An Dobler-Oberuzwil; es stimmt, der Weg dahin ist wirklich schwierig und es gibt noch viele Fragezeichen, die zu beantworten sind. Diese Zeit müssen wir uns nehmen und auch diesen Optimismus, das am Schluss zu erreichen. Es gibt diese Möglichkeiten, dahin zu kommen, da bin ich überzeugt. Eine davon ist nun dieser VI. Nachtrag zum Energiegesetz. Die MuKEn, die von gewissen Kreisen als nicht ideales Mittel angeschaut werden, und von denen gesagt wird, sie seien auch nicht demokratisch verankert. Das stimmt eigentlich nicht, denn wir sind daran sie umzusetzen, weshalb es dieses kantonale Gesetz benötigt. Das ist aus meiner Sicht demokratisch, denn Sie haben hier am Schluss das Sagen. Diese MuKEn zeigen eigentlich, dass wir durchaus Erfolg haben mit diesen Vorschriften. Wenn ich sehe, wie in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren noch Häuser gebaut wurden, so ist es uns gelungen, mit diesen Vorschriften einen Absenkungspfad zu erreichen, nämlich den erfolgreichsten Absenkungspfad in der CO₂-Thematik. Die Industrie ist ebenfalls erfolgreich, aber leider ist die Industrie teilweise auch abgewandert, deshalb sind wir da auch erfolgreich. Diese Deindustriealisierung ist nicht schön, aber sie hat geholfen, dass in der Schweiz weniger CO₂ ausgestossen wurde. Die Häuser sind nicht weg, sie stehen noch hier. Wir haben hier schon einiges erreicht. Aber es reicht nicht aus, um das Ziel 2050 CO₂-nettoneutral zu sein zu erreichen. Da ist der heutige Bestand der Häuser ganz entscheidend. Wir können nicht so tun, als würde das Problem nur mit den Neubauten gelöst. Dafür bauen wir zu wenig, die Sanierungsrate ist zu tief, als dass wir das erreichen würden. Deshalb müssen wir auch Altbauten in Betracht ziehen. Und wann wollen wir die in Betracht ziehen? Dann, wenn die Heizungssysteme ihr Lebensende erreicht haben. Das ist meines Erachtens der ideale Zeitpunkt und deshalb ist Art. 12e in der Tat ein ganz wichtiger Artikel. Ich bitte Sie, treten Sie auf dieses Gesetz ein und schaffen Sie die Möglichkeit, eine mehrheitsfähige Lösung zu suchen, bei der wir am Schluss nicht einen Scherbenhaufen haben, sondern ein Gesetz das wirkt und dazu führt, dass wir mit Energie effizienter umgehen und den CO₂-Ausstoss reduzieren. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Ostschweiz offen. Selbstverständlich wünschen wir als Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz einen griffigen Art. 12e, der dafür sorgt, dass es möglichst bald keine fossilen Heizungen mehr gibt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen (im Namen als Präsident des Hauseigentümer-Verbands Kanton St.Gallen): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Hauseigentümer-Verband Kanton St.Gallen (HEV) und seine Vertreter haben in der Kommission ihre Interessen offengelegt, wie sie das immer tun. Ich verstehe für einmal mehr diese angespannte und aufgeregte Diskussion nicht. Nur weil jemand eine andere Meinung hat, muss sie nicht schlecht sein. Es ist nach meinem demokratischen Verständnis eine Aufgabe dieses Rates, die unterschiedlichen Interessen in der Kommission zu vertreten und sie anschliessend auch im Rat zu vertreten. Danach gibt es eine Mehrheit und der Entscheid ist allenfalls der Volksabstimmung zu unterstellen. Ich habe einfach etwas Mühe, und das habe ich jetzt schon mehrere Male festgestellt. Wir haben eine Tendenz in diesem Rat und in dieser Gesellschaft dazu, Meinungen, die einem nicht passen, auszugrenzen – das stört mich. Ich lasse jedem seine Meinung, ich habe die Meine und überlasse anderen die ihre. Aber Ausgrenzung ist in der Demokratie ein schlechtes Prinzip. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Sie sehen, die Freiheit unserer Partei, Nichteintreten wurde nicht diskutiert und abgestimmt. Thoma-Andwil wird Mitglied unserer Fraktion bleiben, auch wenn er diesen Antrag ohne unsere Erlaubnis stellt. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir eine klare Mehrheit bzw. geschlossen für Eintreten sind. Weil die Hoffnung zuletzt stirbt, haben wir die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, hatten schon den Berichterstattungen aus den Fraktionssitzungen keine grosse Sicherheit und seit etwa einer Viertelstunde sieht es ziemlich klar aus, dass der Art. 12e mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder aufgenommen wird. Umso wichtiger scheint uns, dass wir genau dann wenigstens diesen Artikel, wenn er wieder kommen sollte, mitgestalten können, deshalb sind wir, zumindest unsere grosse Mehrheit, für Eintreten, werden uns dieser Ausmarchung in der vorberatenden Kommission gerne stellen und hoffen, dass man doch wenigstens die Fälle, um die es geht berücksichtigt. Wir wollen keinen Freipass für fossile Heizungen, aber wir wollen für diejenigen, die das Geld nicht haben, jetzt umzustellen, einen vernünftigen Weg regeln, damit es nicht Jahre dauert, bis diese Bewilligung vorliegt. Wenn Sie mit dem Ergebnis der vorberatenden Kommission nicht zufrieden sind, dann haben Sie Anträge gestellt, und so wie ich diese gezählt habe, sind es nicht wenige. Das als Erklärung, dass bei uns Nichteintreten nicht diskutiert und beschlossen wurde und damit jeder so stimmt, wie er es für richtig hält. Ich hoffe auch, dass jeder so stimmt, wie er es bei Art. 12e für richtig hält und nicht, wie es die Öffentlichkeit angeblich erwartet. Wick-Wil, ob Sie oder wir recht haben, ist erst abzusehen, sollte es zu einem Referendum kommen. Ich weiss nicht, warum in Bern oder in Solothurn eine Mehrheit diesen Nachtrag zum Energiegesetz abgelehnt hat. Bern und Solothurn liegen nicht so weit weg von St.Gallen. Es wurde nicht in der Steinzeit abgestimmt sondern im letzten Jahr. Deshalb gehen wir getrost an die Sache heran. Helfen Sie uns eine vernünftige Lösung zu finden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: legt seine Interessen offen als Handwerker. Es ist mir egal, was Sie bauen, ich baue alles. Ich möchte Ihnen etwas über die Praxis erläutern, das sogenannte «Momentum»: Ich bin seit über 30 Jahren auf dem Bau tätig. Es hat sich vieles getan. Wir haben immer weniger Land zur Verfügung, verdichtetes Bauen ist in jedem Ohr. Oft auch in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Dorf werden Wohneinheiten ganz abgerissen. An dieser Stelle folgen dann oft mehrere Wohneinheiten. Es ist Fakt, dass diese nicht mehr mit Öl beheizt werden und es werden immer mehr solche Fälle kommen. Da geht sehr viel in diesem Bereich. Fakt ist auch, dass die Politik immer überreagiert und ebenfalls, das oft vieles verteufelt wurde, wie das Holz. Das Holz wurde während Jahrzehnten verteufelt. Kein schöner Ausdruck, aber es ist leider so. Es gibt neue Techniken, u.a. wie man den Feinstaub in den Griff bekommt. Überdrehen Sie das Ganze nicht. Ich bin auch Kommissionsmitglied, die Kommission hat sehr pragmatisch entschieden. Einmal mehr auf diese Seite, einmal mehr auf die andere Seite – das ist normal. Ich bin natürlich für Eintreten, denn so schlecht ist das Ganze nicht. Zum Baugesetz: Natürlich ist das neue Planungs- und Baugesetz in der Kritik. Eigentlich ist es ein gutes Gesetz. Das Problem beim Baugesetz ist ganz was anderes, es wurde falsch aufgegleist. Man hätte das Gesetz erstellen können und nach acht oder zehn Jahren in Betrieb nehmen. Dann wäre in den Gemeinden alles gelöst. Aber sicherlich hätte man es nicht am 1. Oktober 2017 in Kraft setzen dürfen mit dem Gefühl, die Gemeinden können das dann regeln, das würde zu verschiedenen Lösungen führen. Aber dieser Fehler besteht in diesem Nachtrag nicht. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil: Ich habe dem Votum von Thoma-Andwil aufmerksam zugehört und hatte eigentlich erwartet, dass die FDP-Fraktion diesen Antrag stellt. Aus Sicht der SVP-Fraktion macht dieser Antrag absolut Sinn und ich kann der SVP-Fraktion nur empfehlen, dem Rat von Thoma-Andwil zu folgen. Er zieht die richtigen Schlüsse aus der Erkenntnis der Klimaproblematik. Die SVP-Fraktion sieht gar kein Klimaproblem. Die SVP-Fraktion sieht auch kein Umweltproblem, folglich ist es richtig, auch nichts zu tun. Was sollen wir den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Gesetze auferlegen, die sie in gewissen Bereichen einschränkt oder lenkt, wenn wir kein Problem haben? Das ist absolut folgerichtig und ich kann meinen Rat für die SVP-Fraktion jetzt schliessen, denn es ist alles klar. Meine Hoffnung gilt dem Teil dieses Rates an der Trennlinie der SVP- zur CVP-GLP-Fraktion. Ich appelliere an die vernünftigen Kräfte in diesem Saal, die die Botschaft von gewissen FDP-Leuten «Fuck the Planet» abgeschrieben haben und ein Gesetz mit Griff wollen. Was Müller-Lichtensteig vorhin gesagt hat, kann ich nur unterschreiben. Ich kann ihm gewisse Fragen beantworten. Wenn die falschen Leute in einer Kommission vorberaten, die explizit Interessen vertreten, die garantiert nicht die Interessen des Volks sind, dann kommt es zu so einem Ergebnis, wie es im Antrag der vorberatenden Kommission steht. Wenn Sie die Frage betreffend der vielen Vertretungen des Hauseigentümerverbands stellen, dann kann ich Ihnen nur zupflichten. Ich garantiere Ihnen, die Mehrheit aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern sind garantiert nicht der Meinung, dass man eine Energiepolitik betreiben sollte, die so zurückgewandt ist wie der Vorschlag im Antrag der vorberatenden Kommission. Ich ermahne alle Leute hier in diesem Saal, die jetzt glauben, sie können heute ein Gesetz ins Trockene bringen, das zahnlos ist. Denken Sie an die Zukunft. Es können Zeiten kommen, und die werden wahrscheinlich kommen, da gibt es Beschlüsse, die ein Enddatum einer falschen Heizung erhalten. Erklären Sie dann Ihren Mitgliedern, weshalb sie sich für eine Technik eingesetzt haben, die sie im Glauben liessen, etwas Schlaues zu machen. Dann wird es teuer und ich verstehe die Leute, wenn sie reklamieren. Etwas enttäuscht war ich vom Votum von Tanner-Sargans. Er hat alle Voten, alle Wahlversprechen aller Parteien aufgezählt nur das der Grünen nicht. Unser Wahlspruch heisst: «Unser Klima, deine Wahl». Was an diesem Votum und dieser Aussage das Langweilige ist, wir sagen es vor und nach der Wahl. Das kann man nicht bei allen Parteien behaupten. Ich bitte Sie, treten Sie auf dieses Geschäft ein und machen Sie ein Energiegesetz mit scharfen Zähnen. Zeigen Sie, was dieser Kanton kann. Wir werden in verschiedenen Artikeln aufzeigen, dass es gegen die aufgebauschten Ängste von Leuten, die ihm Pensionsalter sind und kein Geld haben, notabene sind das die Leute mit den besten Vermögen, einfache Mittel gibt, um diese Probleme zu lösen. Folgen Sie unseren Anträgen und es gibt auch verschiedene Anträge aus dem Rat, die unterstützungswürdig sind. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Ich muss jetzt einfach meinem Unmut über das vorliegende Geschäft kundtun. Wie kann ein solch zahnloses Gesetz entstehen? Wie kann es sein, dass dem schon zahmen Vorschlag der Regierung in der Kommission noch jeglicher Zahn gezogen wird? Wie kann es sein, dass die fossile Wärmeerzeugung eine solch grosse Lobby geniesst? Wie kann es sein, dass eine solch grosse Diskrepanz zwischen Kommission und Rat entstehen kann? Es ist ganz einfach. Würden alle ihre Interessenbindungen offenlegen, die in der Kommission aktiv waren, dann käme dies rasch zu Tage. Es gibt Vertreter der Energieversorgung, vor allem aber gibt es Vertreter des Hauseigentümerverbandes mit enormem Einfluss, offensichtlich mit Erfolg. Über die Vertreter des Hauseigentümerverbandes wundere mich schon. Vertreten diese wirklich noch die Interessen ihrer Mitglieder, wenn sie sich für Öl- und Gasheizungen aussprechen? Vertreten sie die Meinung ihrer Mitglieder, indem sie am Bestehenden festhalten wollen? Vertreten sie die Meinung ihrer Mitglieder, indem sie keine zukunftsorientierten Lösungen anstreben? Ich glaube nicht, dass sie wirklich die Mehrzahl ihrer Mitglieder vertreten. Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind sich sehr wohl bewusst, dass sie eine Verantwortung in der Energiepolitik tragen. Viele wollen eine zukunftsgerichtete Lösung, sie wollen eine zukunftsgerichtete Politik. Sie sollen vertreten werden und nicht diejenigen, die am Bestand festhalten wollen. Es braucht dringend griffigere Massnahmen um die Energiewende zu schaffen. Das Vorliegende ist zu wenig. Vielen Dank für die Anpassungen und vielen Dank für die Offenlegung der Interessen. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Als ich dieses Energiegesetz in den vergangenen Tagen gelesen habe und nun die Ausführungen der verschiedenen Fraktionen höre, wenn ich diese Flut von Anträgen aus der Ratsmitte sehe, dann ist das Vernünftigste, was dieser Rat heute Nachmittag machen kann, wenn er nicht ein ähnlich unmögliches Gesetz wie das Baugesetz machen will, welches uns ja nur Probleme bereitet und er den Mut hätte zu sagen: wir haben hier etwas auf dem Tisch, was uns in der Zukunft keine Lösungen bieten wird, sondern mehr Probleme schaffen wird. Dann müsste er nicht eintreten. Ich beantrage Ihnen, heute nicht auf dieses Gesetz einzutreten. Zu den Details könnte ich jetzt stundenlang sprechen, wie meine Vorredner. Das mache ich nicht, ich vermute, wir haben noch einige Stunden vor uns. Aber dieses Gesetz, so wie es vorliegt, wird uns künftig mehr Probleme als Lösungen bieten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen, als Elektroingenieur bin ich seit über 30 Jahren in der Planung und Ausführung im Bereich der Gebäudetechnik tätig ist. Als Mitglied der vorberatenden Kommission und einer der Wenigen in diesem Saal, der beruflich täglich mit Energie zu tun hat. Mit meinen Kollegen aus der HLK- und E3-Branche (E3 HLK AG) müsste ich das Gesetz eigentlich glücklich durchwinken und sogar noch mehr fordern. Für uns beschert dieser Nachtrag goldene Zeiten, wenn er so erlassen wird. Es ist unbestritten, dass wir Massnahmen zur Senkung unseres Energieverbrauchs ergreifen müssen, denn die Energie, die wir heute nutzen, ist immer noch mit viel zu viel CO₂-Ausstoss verbunden, der verantwortlich für die Erderwärmung ist. Ich spanne den Bogen jetzt etwas weiter, damit Sie meine Haltung zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes begreifen können. Bei meinen ganzen Betrachtungen müssten wir die Energiesituation, mindestens unserer Nachbarstaaten, miteinbeziehen. CO₂ macht nicht vor den Landesgrenzen Halt. Auf unserem Kontinent Europa verbrauchen wir heute noch mehr als 80 Prozent fossile Brenn- und Treibstoffe sowie Kernenergie, die wir ja möglichst vollständig rasch loswerden und durch erneuerbare CO₂-arme Energieträger ersetzen wollen. Gleichzeitig wollen wir die Energie in Zukunft effizienter anwenden – vieles ist auch schon erreicht. Quantensprünge sind in der Anwendung nicht mehr zu erwarten. Ich denke da z.B. an die Beleuchtungstechnik mit LED, da ist praktisch das gesamte Potenzial bereits ausgenutzt. Unseren Lebensstil zu ändern und wieder etwas bescheidener zu werden, das hingegen ist etwas anderes, das kommt gar nicht gut an, hätte aber die grösste Wirkung. Jetzt wollen wir das ganze Energiesystem umbauen und Strom praktisch zum alleinigen Endenergieträger der in Licht, Kraft, Mobilität und Wärme durch Wärmepumpen erzeugt umgewandelt wird. Dabei blenden wir aus, bewusst oder unbewusst, dass der elektrische Strom bis jetzt jedenfalls zum überwiegenden Teil mit Kernenergie, Kohle oder Gas erzeugt wird und bei der Umwandlung dieser Energie in Strom mehr als die Hälfte praktisch in nicht nutzbare Abwärme entsteht. Bis dieser Strom an der Steckdose ankommt ist nur noch ein Drittel der Primärenergie verfügbar, die im europäischen Strommix mit immer noch mehr als 400 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde belastet ist. Uns mit unserem Strom aus sauberen Wasserkraftwerken und dem bisschen Photovoltaik geht das alles nichts an. Die 40 Prozent Kernenergie müssen wir aber erst noch ersetzen. Wir glauben, das werde ein Spaziergang. Befriedigende Antworten hat ja auch die FDP-Fraktion auf ihre Fragen in ihrer Interpellation nicht erhalten. Auch wenn wir es schaffen würden, so lange in Europa noch ein Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk steht, sind wir auch nicht sauber. Aus diesen Gründen bin ich auch vorläufig ein grosser Skeptiker der Elektromobilität. Null CO₂ in Autoprospekten ist mindestens so ein Schwindel, wie der Skandal um die Dieselfahrzeuge. Wärmepumpen in Neubauten mit guter Gebäudehülle und tiefen Vorlauftemperaturen sind unbestritten sinnvoll. Sie haben auch mit Graustrom eine bessere Bilanz wie fossile Brennstoffe. Sie sind in Neubauten die Standardlösung und auch nicht mehr bestritten und werden heute auch mehrheitlich installiert. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Sie machen sie aber nicht in alten Häusern, wo der Wirkungsgrad des Systems soweit absinkt, dass die CO₂-Bilanz sogar schlechter sein kann als bei der fossilen Wärmeerzeugung. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, dass auch bei den Standardlösungen zum Heizungsersatz die Wärmepumpe am meisten zum Zug kommen wird, wenn Gas oder Öl verboten würden. Die übrigen Lösungen sind heute viel zu teuer oder haben sich nicht bewährt. Sie sind störungsanfällig und unterhaltsintensiv. Gaswärmepumpen und Wärmekopplungsanlagen wurden z.B. nie massetauglich und eine kontrollierte Wohnungslüftung in eine Gebäudekategorie F einzubauen wird auch kaum jemandem in den Sinn kommen. Fensterersatz und Sanierung der Gebäudehülle passen vielfach zusätzlich zum Heizungsersatz nicht ins Budget. Meistens ist der Heizungsersatz nicht planbar, sondern wenn der Heizkessel defekt ist, muss gehandelt werden. Zudem besteht heute die Unsicherheit darüber, wie lange ein Gebäude noch genutzt wird. Mit dem Hang zur Verdichtung nach innen werden heute Gebäude bereits schon abgebrochen, die erst zu meinen Lebzeiten erstellt wurden. Das ist ja auch sinnvoll, aber dann müssen wir auch darüber diskutieren, wie wir die Amortisation der grauen Energie über die Restnutzungsdauer bewerten wollen. Die Möglichkeit, Biobrennstoff anzurechnen, finde ich hingegen sinnvoll, aber ich weiss nicht, wie man das kontrollieren soll. Jetzt muss man ein Zertifikat für die nächsten 20 Jahren bringen. Was passiert, wenn der Gasmarkt geöffnet wird oder die Gebäude verkauft werden? Muss das im Grundbuch vermerkt werden? Die technischen Betriebe Uzwil speisen heute schon 50 Prozent Biogas für alle Alt- und Neubauten ein. Mehr sei aber auf dem Schweizer Markt zumindest heute gar nicht erhältlich, heisst es. Darum kann ich mich mit Art. 12e, so wie er jetzt in der Regierungsbotschaft vorliegt, gar nicht erwärmen. Nicht weil ich nichts ändern will, sondern weil seine Wirkung sogar kontraproduktiv sein kann. Wichtig ist es jetzt, die CO₂-arme Stromversorgung zu forcieren. Die Wasserkraft ist zu einem grossen Teil ausgebaut. Für Wind ist das Potential in unserer Region nicht so üppig, sonst hätten schon im Mittelalter unsere Vorfahren unser Korn mit Windmühle, wie die Nachbarn im Plattenland nicht an den Bächen gemahlen. Da bleibt jetzt vor allem noch die Photovoltaik übrig. Ich war lange ein Skeptiker, habe aber jetzt gesehen, dass diese jetzt wirklich reif für die Umsetzung ist. Hier können wir im Kanton St.Gallen vor Ort rasch viel erreichen, wenn wir nur wollen. Die Technik ist heute ausgereift. Darum fordere ich explizit ein Energiekonzept für alle Gemeinden, die Grundlage für einen Masterplan zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sein soll. Je kleiner die Gemeinde desto einfacher ist dies umzusetzen. Wir haben schon an der Technikerschule sehr viele Diplomarbeiten in diese Richtung erstellt. Die wichtigsten Massnahmen wären eigentlich die Verhaltensänderungen verbunden mit Energiesparen. Darunter fällt auch der Art. 12c, in dem bereits die Aussenwhirpools, sogenannten Jacuzzis gleich behandelt werden wie Aussenbäder über 8 Kubik Inhalt. Dieser Luxus verbraucht gleich viel Strom wie die Wärmepumpe eines neuen Einfamilienhauses oder den Strom ohne Heizung für einen normalen Haushalt. Die ganze ITC-Technologie wurde heute zum weltweiten Klimakiller Nummer 1. Eine Stunde Videostreaming entspricht einem Kilometer Autofahrt, aber wir digitalisieren ja munter alles weiter, auch im Kanton St.Gallen. Behalten wir dies doch zumindest im Hinterkopf bei allen unseren kommenden Entscheiden, die wir zu treffen haben. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken zuerst der Regierung für die Anstrengung in Bezug auf die Reduktion von CO₂-Ausstoss. Leider reichen die vorgeschlagenen Massnahmen aber bei Weitem nicht aus, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Richtung stimmt, wir brauchen aber noch bedeutend griffigere Massnahmen. Wir sind froh, dass die Regierung auch Massnahmen im Themenbereich Mobilität aufgleisen will. Zur Erinnerung: Wir haben uns verpflichtet und dies auch in der Junisession im Rahmen des Berichtes der Regierung zur Klima- und Energiepolitik noch einmal bestätigt, dass wir die Klimaziele von Paris erreichen wollen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich unsere Erde nicht stärker als durchschnittlich um 1,5 Grad erwärmen soll. Für die Schweiz würde dies immerhin bereits heissen, dass es um eine Durchschnittstemperatur von plus 4 Grad gehen wird. Heute sind wir bereits bei plus 2 Grad Celsius. Bei einer noch stärkeren Erwärmung werden die Folgen gravierend sein; Hitzetote, häufigere starke Stürme, Skigebiete ohne Schnee, Trockenperioden, starke Niederschläge mit Erdrutschen und Überschwemmungen usw. Dies bedeutet, dass die Schweiz bis ins Jahr 2030 die Treibhausgase um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren muss. Fossile Energieträger tragen erheblich zum Klimawandel bei, es gilt also, diese, wo immer möglich, durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Netto 0 ist das Ziel. Wollen wir dieses Ziel nur annähernd erreichen, müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Reduktionspotentiale nutzen. Mit diesem Nachtrag zum Energiegesetz wollen wir die Grundlage dafür schaffen. Wir sind aber enttäuscht, dass die Regierung nicht einmal alle Module von MuKEn 2014 vollständig übernehmen will. Dabei ist MuKEn 2014 eigentlich bereits ein ungenügendes Massnahmenpaket, um die Ziele zu erreichen. Der Bund wird da in den nächsten Monaten sicher noch nachbessern müssen. Noch viel mehr enttäuscht sind wir von der Mehrheit der vorberatenden Kommission, aber dazu später. Der Kanton hat vor allem Einfluss im Gebäudesektor, das haben wir bereits gehört. Gebäudehüllen und Haustechnik sind sehr langlebige Güter, d.h. dass nur alle 20 bis 40 Jahre die Möglichkeit besteht, bei den Gebäuden einen grossen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zu tun. Und diese Möglichkeit, alle 20 oder 30 Jahre, müssen wir unbedingt nutzen. Dazu braucht es aus unserer Sicht Gesetze, die diesen Wandel nicht nur begünstigen, sondern stark forcieren. Neubauten lassen sich heute problemlos als sogenannte Null-Energie-Häuser oder sogar Häuser, die mehr Energie produzieren, wie sie verbrauchen, sogenannte Plus-Energiehäuser erstellen. Bei den Neubauten sind wir also gut unterwegs. Anders sieht es bei den bestehenden Bauten aus. Da besteht ein riesiges Einsparpotenzial von CO₂. Wir fordern, dass beim Ersatz einer fossilen Heizung nur noch eine nicht fossile Heizung in Frage kommt. Wie wir dieses Ziel erreichen, werden wir bei der Diskussion der Gesetzesartikel aufzeigen. Bereits heute sind nicht fossile Heizungen nämlich auch finanziell günstiger, wenn die Kosten über die ganze Betriebsdauer berechnet werden. Da müssen wir ansetzen. Das sieht ja auch die Regierung so, schreibt sie doch: «Neue Heizsysteme wie Wärmepumpen sind meist energieeffizienter und über die gesamte Lebensdauer betrachtet auch günstiger.» Es ist doch sinnvoll, eine finanziell günstigere Lösung zu fordern, die erst noch CO₂ reduziert. Der Einwand, dass im Winter nur Strom aus deutschen Kohlekraftwerken verheizt wird und damit die CO₂-Bilanz noch schlechter ausfällt als bei der Ölheizung, ist zurzeit nicht völlig von der Hand zu weisen. Aber auch hier haben wir Instrumente in der Hand. Wir müssen sie nur anwenden. Die Solarenergie muss noch mehr fordern und fördern, auch dazu werden wir Anträge einbringen, denen Sie hoffentlich zustimmen werden. Es gibt jetzt schon Möglichkeiten, den zu viel produzierten Strom als Solaranlagen im Sommer für den Winter nutzbar zu machen. Im allerschlimmsten Fall kämen noch ein paar wenige Gaswerke zum Zug. Dies ist allemal besser, als nochmals Ölheizung einzubauen. die für die nächsten 20 bis 40 Jahre wieder Unmengen von CO₂ produzieren. Die SP-GRÜ-Fraktion hat deshalb einen Antrag zu Art. 12e neu zusammen Lüthi-St.Gallen und Tanner-Sargans eingereicht. Es geht um das sogenannte Basler Modell, dazu auch mehr während der Detaildiskussion. Den Vorschlag der Kommission aber lehnen wir vehement ab. Wir sind extrem enttäuscht von der Mehrheit dieser Kommission. Der Vorschlag der Regierung wurde massiv geschwächt. Der wichtigste Art. 12e neu wurde einfach gestrichen. Dieser Vorschlag ist nicht nur ein zahnloser Tiger, sondern eher schon ein Faultier. Damit werden wir in Bezug auf das Klima wirklich kaum etwas verbessern. Wir werden versuchen, mit verschiedenen Anträgen die schlechte Vorlage der Kommission wieder zu verbessern. Wir wollen dieses Gesetz heute beraten. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Tanner-Sargans (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Grünliberalen sind enttäuscht über die Vorschläge der vorberatenden Kommission zum VI. Nachtrag zum Energiegesetz und setzen sich heute und jetzt für bessere Rahmenbedingungen und eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energiepolitik ein. Das Gesetz regelt insbesondere den Energieverbrauch im Gebäudebereich. Mit dem Vorschlag der vorberatenden Kommission hätte der Kanton St.Gallen rückwärtsgewandte Rahmenbedingungen in der Energiepolitik. Wir werden uns für eine fortschrittliche Energiepolitik einsetzen. In der Schweiz entfallen rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO₂-Emissionen auf Öl- und Gasheizungen. Ein zentrales Anliegen der Gesetzesrevision ist der Ansatz dieser veralteten und ineffizienten Systeme. Ein Wechsel von fossilen Heizsystemen zur Nachhaltigkeit ist nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner lohnenswert. Mit unserem Antrag, den wir später noch erläutern werden, soll der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung nur noch erlaubt sein, wenn die Installation eines Systems mit erneuerbarer Energie technisch nicht möglich ist oder über die Lebensdauer mit Mehrkosten verbunden wäre. In den meisten Fällen fehlt jedoch eine belastbare Vollkostenrechnung, welche die Installation sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten korrekt abbildet. Hier setzen wir mit unserem Vorschlag an. Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften sollen vor überhöhten Betriebskosten geschützt werden. Fehlinvestitionen in veraltete Technologien können so vermieden werden. Der Vorschlag ist der Weg zu einer erneuerbaren und unabhängigen Energieversorgung, die Mietern und Hausbesitzern keinen Rappen Mehrkosten verursacht. Überzeugende Argumente für erneuerbare Heizsysteme sind neben geringen Kosten und dem Klimaschutz insbesondere die Unabhängigkeit von erdölexportierenden Ländern. Holz und erneuerbarer Strom stammen praktisch ausschliesslich aus der Region, der Schweiz oder dem europäischen Binnenmarkt. Von einem Umstieg auf moderne und effiziente Heizsysteme profitiert unsere Wirtschaft und das Gewerbe. Die in erneuerbare Energie investierten Gelder kommen lokalen Installationsbetrieben zugute. Wir sind überzeugt, dass von einem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme alle im Kanton Wohnenden und Arbeitenden profitieren, sei es durch zusätzliche Wertschöpfung, durch tiefere Kosten und am Schluss durch saubere Luft. Sie können nun einen wichtigen Akzent setzen, indem Sie dem vorliegenden Nachtrag, samt den Vorschlägen der Regierung und unsererseits zustimmen. Kommen Sie ihren Wahlversprechungen nach. Wer sich die Flyer, die zurzeit in alle Haushalte geschickt werden ansieht oder die Webseiten studiert, so darf man hocherfreut von allen Parteien feststellen, dass sie das Klima schützen wollen und sich so für eine intakte Umwelt einsetzen. Die CVP für mehr Umwelt und Klimaschutz, die FDP für sinnvolle Umwelt- und Klimaschutzpolitik, nochmals die FDP für mehr Klimapolitik und staatliche Lenkungsmassnahmen, die SP klar zum Schutz des Klimas für alle. Die SVP, unser Regierungsratskandidat Götte-Tübach setzt sich für Selbstverantwortung und Innovation für unsere Umwelt ein, und sogar Tinner-Wartau, Regierungsratskandidat, für ihn ist es logisch, er packt an und setzt um, er diskutiert nicht mehr. Somit bleiben nur noch die Grünliberalen für einen ökologischen Entwicklungsfokus und Fokus auf erneuerbare Energien als Chance für das lokale Gewerbe, für eine florierende Wirtschaft und eine intakte Umwelt. Der vorliegende Nachtrag samt den erwähnten Korrekturen beinhaltet alle Ihre und unsere Wünsche, Erwartungen und persönliche Einstellungen. Jetzt können Sie beweisen, ob sie ihre Versprechen auch in die Tat umsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass der Kanton St.Gallen es kann, es braucht keine Zusatzrunde um den Art. 12e zu beraten. Die Bündner haben bewiesen, dass sie es können. Die Härtefallregelung ist dort schlank in einem Artikel verpackt. Unser Vorschlag geht in die gleiche Richtung. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der vorberatenden Kommission wurden in der CVP-GLP-Fraktion unterschiedlich bewertet. Es wird in der Spezialdiskussion auf die Einzelbestimmungen der Vorlage entsprechend auch Bezug genommen. Wesentlich erscheint indessen die Beibehaltung des Art. 12e der Vorlage über dessen genaue Ausgestaltung. Da wird sicher eine Diskussion zu führen bleiben, aber dessen ersatzlose Streichung würde dazu führen, dass die Zielsetzungen des Nachtrages, nämlich die Implementierung der MuKEn 2014 in das kantonale Recht nicht mehr erreicht würden. Ausserdem bliebe offensichtlich, dass mit einer solch gravierenden Anpassung der Vorlage die energiepolitischen Vorgaben des übergeordneten Rechts keine Berücksichtigung finden. Das Kernanliegen des Nachtrages würde somit weitgehend ausser Acht gelassen. Das kann nicht sein, die Bürger wollen praktische und pragmatische Lösungen. Über die legistische Implementierung der Basismodule der MuKEn 2014 in die kantonale Gesetzgebung findet eine Harmonisierung der energiepolitischen Vorgaben statt, welche im Sinne der nationalen Energiestrategie wichtig und notwendig ist. Der föderale Gedanke erfährt vor diesem Hintergrund zwar eine gewisse Einschränkung. Die vorgesehene Einführung des Basismoduls über den VI. Nachtrag zum Energiegesetz und nicht auf Verordnungsebene, trägt aber hinreichend auch zur demokratischen Legitimation bei. In einem gewissen Spannungsfeld zu verfassungsmässig verbrieften Eigentumsfreiheit zeigen sich Vorgaben, welche die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu einem ökologisch motivierten Verhalten und auch Vorgehen zu verpflichten versuchen. Hier heisst es wirklich eine gute Balance zwischen den verschiedenen Interessenlagen zu finden. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass eine effiziente sowie eine wirtschaftlich verträgliche Energiepolitik auf diversen Massnahmen beruht, welche neben den teilweise notwendigen Vorgaben vor allem auch Anreize beinhalten sollen. Im Weiteren darf die Bedeutung dieser Vorlage für die Wirtschaft und für das Gewerbe nicht ausser Acht gelassen werden. Wünschbar bliebe natürlich, wenn sich die Kantone in Bezug auf die Umsetzung auch möglichst vergleichbar verhalten würden bzw. möglichst vergleichbare Regelungen treffen. Die Regierung hat entschieden, die Module 6 und 8 nicht umzusetzen. Modul 9 soll nicht im verpflichtenden Sinne eingeführt werden. Diese Vorgehensweise wird auch von uns begrüsst. Die CVP-GLP-Fraktion hat bereits in der Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass von Fristen für den Ersatz von Elektroheizungen abgesehen werden soll. Dies wurde im VI. Nachtrag entsprechend auch berücksichtigt und führte zu einer Anpassung der entsprechenden Teilmodule im Basismodul selber. Die Stossrichtung der CVP-GLP-Delegation in der vorberatenden Kommission kann wie folgt beschrieben werden: Eine erhebliche Chance zur Erreichung der Klimaziele wird darin erblickt, grössere Dachflächen mit PV-Anlagen zu bestücken. Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, wie dieser Anspruch auch erreicht werden kann, ohne auch grundlegend in die Eigentumsfreiheit einzugreifen. Die CVP-GLP-Fraktion hat in diesem Zusammenhang einen Vorschlag erarbeitet, welcher eine weitere und eine zusätzliche Alternative zu den bereits vorgesehenen Möglichkeiten darstellt, um die Wirksamkeit der Massnahme ins Zentrum zu rücken. Wir werden darüber die Diskussion im Rahmen der Spezialdiskussion zu Art. 5c führen. Grundsätzlich und ich glaube, das ist das Wesentliche, gilt es Folgendes zu beachten: Energiepolitische Massnahmen sind vor allem dann sinnvoll, wenn sie eine hohe Wirkung erzielen, wenn sie sozialverträglich sind, wenn sie auch Grundrechte wie die Eigentumsfreiheit berücksichtigen, Anreize schaffen und auch, und das ist ganz zentral, in einer politischen Meinungsbildung mehrheitsfähig sind. Die CVP-GLP-Fraktion setzt sich daher für eine sinnvolle und wirkungsorientierte Ausgestaltung der Vorlage ein. Ausserdem sollen Massnahmen auch dort ergriffen werden, wo Bereiche des Luxus betroffen sind. Wir haben einen entsprechenden Artikel vorgesehen, dem Jacuzzi-Artikel, und werden im Rahmen der Spezialdiskussion darüber entsprechend beraten, denn etwas ist auch klar, ohne eine gewisse Änderung des eigenen Verhaltens ist eine Trendwende nicht zu erwarten. Für uns ist wichtig, dass die Diskussion über Art. 12e stattfinden kann, wie der Artikel genau ausgestaltet wird, das ist eine Frage, die sich im Rahmen der Spezialdiskussion noch stellt. Wir werden uns dazu im Speziellen noch äussern. Es ist wichtig, dass auch Ausnahmen geschaffen werden können, die es auch ermöglichen, auf Spezialfälle oder spezielle Situationen zu reagieren. Ich glaube, das ist ganz richtig, um auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu schützen, die ein spezielles Betreffnis haben. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Legt seine Interessen offen als ehemaliger, mehrjähriger Geschäftsführer der Hauseigentümerverbände von Stadt und Kanton St.Gallen und Vorstandsmitglied des Kantonalverbands. Zentrales Thema des VI. Nachtrags zum Energiegesetz ist die Überführung der MuKEn 2014 in das st.gallische Recht. Dies hat für die Liegenschaftseigentümer strengere, zum Teil sogar unverhältnismässige Vorgaben zur Folge, uneingeschränkt für Neubauten und auch weitgehend bei Sanierungen von bestehenden Bauten. Dies gilt insbesondere beim Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Ausgangslage: Zum besseren Verständnis werden einige allgemeine Informationen vorangestellt. Klimaabkommen von Paris: Der umfangreiche Erlass enthält als zentrales Ziel, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Wie hoch diese vorindustriellen Werte waren verschweigt das Abkommen, abgesehen davon, dass vor 200 Jahren wie auch heute die Temperaturen auf der Erde an verschiedenen Stellen sehr unterschiedlich hoch waren und sind. Wie diese Ziele zu erreichen sind, legen alle Vertragsparteien selber fest. Sanktionen sind keine vorgesehen. Diese unverbindlichen Rahmenbedingungen waren jedoch Voraussetzung, dass in Paris überhaupt ein Abkommen verabschiedet wurde. Relationen: Wenn nationale und sogar regionale Gremien die «richtigen Massnahmen» für globale Ziele suchen und festlegen, dann sind diese Massnahmen in Relation zu setzen und auf die Verhältnismässigkeit zu prüfen. Bekannt, aber nicht jedermann gegenwärtig, ist Folgendes:
MuKEn 2014: Es überrascht wenig, dass sich die Energiefachleute der Kantone für strenge Energievorschriften einsetzen, und dass die Energiedirektoren-Konferenz, ein Gremium ohne jegliche Gesetzgebungskompetenz, ihren Fachleuten nicht in den Rücken fällt. Immerhin bedarf es einer Gesetzesvorlage, um die MuKEn – ganz oder teilweise – verbindlich zu erklären. Bereits an dieser Stelle sei auf generelle Schwächen der MuKEn 2014 hingewiesen. Die fossilen Brennstoffe sind des Teufels, Strom hingegen ist gute Energie, obwohl der Euro-Mix zu zwei Dritteln aus Atomstrom und Strom von fossilen Energieträgern stammt. Und das wird noch einige Zeit so bleiben. Damit sind beispielsweise Wärmepumpen nicht so umweltfreundlich, wie sie propagiert werden. Mit dem beschlossenen Ausstieg aus dem Atomstrom wird die Schweiz noch abhängiger vom Ausland, da der Anteil erneuerbarer Energie nicht im gleichen Ausmass wächst. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass der Ausbau der Wasserkraft, der Bau von Windparks oder die Erstellung von Grossanlagen mit Photovoltaik am Widerstand von verschiedenen Seiten scheitert, oft von Kreisen, welche vehement strengere Energievorschriften fordern. Wo stehen wir heute? Zwei kürzlich erschienene Beiträge im «St.Galler Tagblatt» widersprechen sich diametral und verunsichern:
Zur Vernehmlassung: In Würdigung der gemachten Ausführungen lehnte die SVP-Fraktion des Kantons St.Gallen in der Vernehmlassung vom 31. Oktober 2018 den Vorentwurf ab, weil er zu viele unnötige, sogar unverhältnismässige Erschwernisse enthielt und ein Verbot von neuen Heizungen mit fossilen Brennstoffen vorsah. Zur Botschaft und dem Entwurf der Regierung: Trotzdem hielt die Regierung weitgehend am Vorentwurf fest, weshalb für die SVP-Delegation Eintreten auf die Vorlage fraglich war. Die Beratungen in der vorberatenden Kommission verliefen jedoch deutlich besser, als erwartet, da bei mehreren strittigen Punkten die Vernunft obsiegte. Dies kam auch zum Ausdruck beim Verzicht auf einen neuen Art. 12e, der für die SVP-Fraktion eine zentrale Bestimmung ist. Damit entfällt ein aufwendiges Bewilligungsverfahren, wenn Hauseigentümer wirtschaftlich nicht in der Lage sind, deutliche Mehrkosten aufzubringen, wie sie beispielsweise beim Wechsel auf eine Wärmepumpe anfallen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die restriktiveren Hypothek-Vergaben der Banken aufgrund der verschärften Finma-Vorschriften. Zu einzelnen Artikeln werden wir uns in der Spezialdiskussion äussern. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
18.2.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Zu Beginn der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 24. Oktober 2019 hielt Kurt Bisnang, Stv. Leiter Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation des Bundes, ein Inputreferat zu den Zielsetzungen auf Bundesebene und zum dort gezeichneten Absenkungspfad hinsichtlich des CO₂-Verbrauchs. Er führte aus, dass bis ins Jahr 2050 in der Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden sollen als natürliche und technische Speicher aufnehmen könnten. Gemäss dem Beratungsstand des CO₂-Gesetzes sei vom Ständerat beschlossen worden, dass bis ins Jahr 2023 Altbauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt würden, höchstens noch 20kg CO₂ pro m² Energiebezugsfläche und Jahr verursachen dürften. Der Wert werde in Fünfjahresschritten um 5kg reduziert. Kantone, die eigene Regelungen umsetzen, die mindestens gleich wirksam seien, seien für jene Gebäudekategorien, welche durch die kantonale Regelung abgedeckt seien, von der Umsetzung befreit. Im Zusammenhang mit seinen Ausführungen wurde in der Kommission die Frage nach der Stromgewinnung für den Betrieb von elektrisch betriebenen Heizanlagen thematisiert. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass nicht genügend sauberer Strom in absehbarer Zeit gewonnen werden kann. Diese Frage beschäftigte die Kommission in der Folge wiederholt. Kurt Bisnang führte dazu aus, es brauche einerseits Effizienzmassnahmen für eine Reduktion des Stromverbrauchs in anderen Bereichen, z.B. im Bereich der Beleuchtung. Andererseits brauche es einen Zubau von erneuerbarer Energieerzeugung, insbesondere durch Photovoltaik. Gewisse Stromlücken Ende Februar / März könnten nicht ausgeschlossen werden. Dies hänge auch von der Stromproduktion in Deutschland und Frankreich ab. Man diskutiere darüber, ob man in der Schweiz Speicher schaffen müsse, um diese Zeiten zu überbrücken. Die Gesamtwürdigung des Gesetzes fiel durch die einzelnen Fraktionen sehr unterschiedlich aus. Bereits in dieser Diskussion wurde offenbar, dass Art. 12e, mit welchem der Ersatz von fossilen Heizsystemen in bestehenden Bauten geregelt werden sollte, ein Schicksalsartikel werden würde. Während ein Teil der Kommission dafür votierte, weiterhin fossile Heizsysteme mindestens bis zu einer bestimmten Energiebezugsfläche zuzulassen und eine Härtefallregelung vorzusehen, ging die Regelung der Regierung einem anderen Teil deutlich zu wenig weit – ich komme darauf noch zu sprechen. Auch im Rahmen der Eintretensdiskussion wurde neuerlich die Problematik der Stromgewinnung für den Betrieb insbesondere von Wärmepumpen thematisiert. Ebenfalls wurde im Rahmen der Eintretensdebatte, nachdem bereits vorgängig rechtliche Abklärungen getroffen wurden, festgehalten, dass kein Verweis auf SIA-Normen im Gesetz stattfinden dürfe. Dies einerseits deshalb, weil diese nicht ohne Weiteres öffentlich zugänglich seien, dies aber auch deshalb, weil sie von privater Seite erlassen seien. In der anschliessenden Beratung des Gesetzesentwurfs wurden einerseits am Vorschlag der Regierung verschiedene Änderungen vorgenommen, andererseits wurden auch zusätzliche Artikel angepasst. Zunächst war sich die Kommission weitgehend einig, dass zu den erneuerbaren Energien, welche in Zukunft gemäss Gesetzesvorlage an Bedeutung gewinnen sollen, auch das Holz gehört. Es wurde daher Art. 1a Abs. 1 entsprechend ergänzt. Weiter war eine knappe Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass es in Art. 1a Abs. 2 keinen Zielwert zum Endverbrauch an erneuerbaren Energien braucht. Dies mit Verweis auf das Bundesgesetz, welches in Art. 45 Abs. 1 praktisch die gleiche Regelung vorsehe. Es sei daher nicht nötig, auf kantonaler Ebene eine solche Regelung vorzusehen. Eine knappe Minderheit wollte den Artikel beibehalten mit Verweis auf die kantonalen Kompetenzen im Gebäudebereich. Von Seiten Baudepartement wurde festgehalten, dass der Grundsatz auch bei Streichung des Artikels der Gleiche bleibt. In der Folge widmete sich die Kommission der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Diese wurde im Grundsatz anerkannt, jedoch war eine Mehrheit der Meinung, es sollten die erhöhten Anforderungen an die Energienutzung nur für Neubauten gelten. Dies mit Verweis auf die finanziellen Auswirkungen und insbesondere dem maroden Baubestand des Kantons. Von Seiten Baudepartement wurde eingewendet, dass es vor allem darum gehe, dass bei Umbauten, z.B. beim Ersatz von fossilen Heizungen auf erneuerbare Energien gesetzt werde. Ebenfalls darum, dass bei Umbauten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) installiert würden – dies sei Usanz. In der Kommission sprach sich eine knappe Mehrheit dafür aus, dass der Kanton Anforderungen ausschliesslich für Neubauten formulieren solle, ebenfalls sprach sie sich dafür aus, dass diese nicht erhöht sein sollten. Weiter sprach sich eine Mehrheit dafür aus, dass der Artikel für die Gemeinde nicht gelten solle. Ein Antrag, der den Artikel auf Organisationseinheiten mit mehrheitlicher Beteiligung des Kantons und der Gemeinden ausweiten wollte, wurde entsprechend abgelehnt. Die Kommission sprach sich sodann mehrheitlich dafür aus, dass es auch für kantonale Bauten kein absolutes Verbot für fossile Brennstoffe ab dem Jahr 2050 geben solle. Sie legte fest, dass die Wärmeversorgung bis zu diesem Datum durch CO₂-arme Energieträger sichergestellt werden solle. Die Gemeinden beschäftigten die Kommission in der Folge weiter. Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, dass alle Gemeinden ein Energiekonzept erstellen sollen, wobei diese Aufgabe auch regional erfüllt werden kann. Vom ersten auf den zweiten Sitzungstag wurde das Baudepartement beauftragt, im Zusammenhang mit Art. 5b, welcher die Energiestromerzeugung für Neubauten regelt, einen Vorschlag bezüglich einer Ersatzabgabe für die Realisierung von grösseren PV-Anlagen zu unterbreiten. In der zweiten Sitzung wurde dieser dann beraten. Es ist dies Art. 5c im Antrag der vorberatenden Kommission. Eine knappe Mehrheit der Kommission hat dem Antrag zugestimmt. Im Anschluss wurde auch ein Antrag für bestehende Bauten diskutiert. Dieser sah eine Pflicht für die Installation einer PV-Anlage im Zeitpunkt einer Dachsanierung vor. Der Antrag wurde von der Kommission abgelehnt. Schliesslich beschäftigte sich die Kommission mit der Wärmekostenabrechnung. Im Grundsatz war aberkannt, dass eine transparente Wärmekostenabrechnung allen nützt, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, wie Mieterinnen und Mietern. Jedoch wurde die Meinung vertreten, dass die von der Regierung vorgesehene Anzahl Nutzeinheiten mit fünf Einheiten zu tief sei. Im Sinne eines Kompromisses einigte sich die Kommission darauf, für bestehende Bauten weiterhin neun Nutzeinheiten gelten zu lassen, für Neubauten aber fünf, da es kein grosser Aufwand ist, bei einem Neubau die entsprechenden Anlagen anzubringen und dies sowieso Usus ist. Wie bereits eingangs festgehalten, war die Kommission der Auffassung, dass in einem Gesetz nicht Bezug auf eine Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) genommen werden kann. Bereits im Vorfeld zur Sitzung hatte es dazu einen Austausch gegeben und das Baudepartement hatte der Kommission einen Alternativvorschlag zur Übernahme zu Art. 9bis «Grundausrüstung zur Überwachung der Gebäudetechnik» unterbreitet. Dieser hätte vorgesehen, dass Neubauten mit Einrichtungen zur Überwachung der Gebäudetechnik ausgestattet werden müssen, mit Ausnahme von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die vorberatende Kommission erachtete den Eingriff in die Freiheit der Wirtschaft in der Mehrheit als zu gross und hat diesen Artikel ersatzlos gestrichen. Nach der Gebäudetechnik widmete sich die Kommission den Schwimmbädern: Zunächst diskutierte die Kommission zu Art. 10 einen Antrag, der auch Jacuzzis und Whirlpools einer Bewilligungspflicht unterstellen wollte. Dieser wurde abgelehnt. Zugestimmt hat die Kommission dann knapp einem Antrag zu Art. 12c «Energiegesetz». Dieser regelt in der aktuell geltenden Fassung die Bewilligung von beheizten Freiluftbädern. Eine Bewilligung setzt voraus, dass das Freiluftbad mit erneuerbaren Energien oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben ist, und dass es, sofern es über eine elektrische Wärmepumpe beheizt ist, über eine Abdeckung verfügt. Hier hat die Kommission beschlossen, dass sämtliche Schwimmbäder, die neu bewilligt werden müssen, ausschliesslich erneuerbar über Abwärme oder mit Wärmepumpen betrieben werden dürfen und sämtliche über eine Abdeckung verfügen müssen. Das Baudepartement hat im Nachgang zur Beratung eine Information hinsichtlich Bewilligungspflicht nachgeliefert. Die Kommission ist in der Beratung davon ausgegangen, dass bestehende Bauten von der Bewilligungspflicht grundsätzlich ausgenommen seien, da bereits bewilligt. Gemäss Mitteilung des Baudepartementes ist es aber so, dass dann, wenn der Wärmeerzeuger, z.B. eine Ölheizung, ersetzt wird, es auch in bestehenden Bauten gemäss Energiegesetz eine Bewilligung braucht. Schliesslich kam die Kommission zur Beratung des eingangs erwähnten Schicksalsartikel Art. 12e, welcher den Ersatz von fossilen Heizsystemen regelt, kommen diese an ihr Lebensende, regeln wollte. Die Kommission hat diesen Artikel mit knapper Mehrheit gestrichen. Der zuständige Regierungsrat Marc Mächler verwies zunächst auf die Diskussionen auf Bundesebene, wo der Ständerat festgelegt hatte, dass ab dem Jahr 2023 maximal 20kg CO₂ pro m² und Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden dürften. Dies mit einem weiter vorgesehenen Absenkungspfad alle fünf Jahre. Bei einer gleichwertigen Lösung, welche Teilmodul F gemäss den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) und damit dem regierungsrätlichen Vorschlag entspreche, könne der Kanton gemäss Absicht der vorberatenden nationalrätlichen Kommission von einer Übergangsfrist profitieren. Erneut wurde in der Kommission die Situation mit der Stromgewinnen für den Betrieb von Wärmepumpen eingebracht. Regierungsrat Marc Mächler erwidert darauf, dass das Modell, welches die Regierung vorsehe, kein Verbot von Ölheizungen postuliere. Es könnte aus verschiedenen Standardlösungen gemäss Teil Modul F der MuKEn gewählt werden. In der Kommission wurde auch der Antrag gestellt, den Einbau von fossilen Heizsystemen gar nicht mehr zuzulassen. Auf der anderen Seite wurde beantragt, wie erwähnt Art. 12e ganz zu streichen. Dieser komme faktisch einem Verbot von Ölheizungen gleich. Es sei auch unklar, was von Bundesseite her noch komme. Regierungsrat Marc Mächler führte aus, betroffen seien 40 Prozent der Gebäude im Kanton. Man sei bereit, auch Biogas als erneuerbare Heizträger zu anerkennen. Nach weiterer Diskussion folgte eine knappe Mehrheit der Kommission dem Antrag, Art. 12e ersatzlos zu streichen. Im Anschluss wurde auch Art. 12 Abs. 1 Bst. g im Sinne einer Folgekorrektur gestrichen. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Notwendigkeit, bei der Festlegung von Gebühren Investitionen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu fördern. In der Kommission herrschte Einigkeit, dass hier sowohl auf Kantonsebene, vor allem aber auf Gemeindeebene Handlungsbedarf besteht. Wer in erneuerbare Energien investiere, solle nicht durch zusätzliche Abgaben belegt werden, die Fehlanreize schaffen. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass dies hier im Rat auch an die Adresse der Gemeinden getragen wird. Es besteht Handlungsbedarf. Die Kommission hat einem zusätzlichen Artikel in Art. 16b neu einstimmig zugestimmt. Ebenfalls will sie das Thema mit einer Motion, über die wir im Anschluss diskutieren, vertiefen. Unbestritten war in der Kommission, dass die energetische Sanierung von Gebäuden mit Investitionen verbunden ist. Über den Lebenszyklus betrachtet führen diese zwar in aller Regel zu Einsparungen, jedoch war anerkannt, dass die Anfangsinvestitionen Schwierigkeiten in der Tragbarkeit mit sich bringen könnten. Es wurde daher in der Kommission über Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert, insbesondere die Möglichkeit, Darlehen zu gewähren, nachdem klar war, dass sich die Einrichtung eines Fonds nicht durchsetzen würde. Der Antrag, eine Darlehenslösung durch den Kanton vorzusehen, wurde von der Kommission knapp abgelehnt. Zum Schluss wurde eine Kommissionsmotion beschlossen, welche die Regierung einlädt, aufzuzeigen, wie auf Gebühren und Abgaben auf ökologische Investitionen im Gebäudebereich verzichtet werden kann bzw. wie diese reduziert werden können. Dieser Motion hat die Kommission einstimmig zugestimmt. Am Ende der Diskussion trat die Kommission mit 12:3 Stimmen auf die Vorlage mit allen Änderungen ein. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen mit Ausnahme von Bst. f. Fakt ist, ohne Mehrheit haben wir gar keine Lösung und das will die Regierung verhindern – wir wollen eine Lösung. Art. 12e bietet eine grosse Vielfalt an Möglichkeiten für den Heizungsersatz, sei es mit erneuerbaren oder dann halt mit fossilen Heizsystemen. Zudem sind bauliche Massnahmen möglich, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen. Die elf Standardlösungen sind in der Verordnung enthalten. Diese Verordnung kann der Regierungsrat selbstverständlich immer nach den neusten Entwicklungen der Technik anpassen und ist also hier sehr flexibel. Wie bereits erwähnt bestehen auch zwei Befreiungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit von einer Ausnahmebewilligung für besondere Verhältnisse oder unverhältnismässige Härte. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Die einen wollen diese Massnahmen die anderen wollen andere Massnahmen, ein paar wollen gar keine. So wird es nicht ganz einfach Lösungen zu finden, aber genau das ist das Ziel auch der Regierung. Ich bitte Sie den Rückweisungsantrag zur Streichung von Art. 12e nicht anzunehmen. Das wäre wirklich ein Rückfall wohin auch immer. Der Kanton verfolgt ja mit dem Nachtrag zum Energiegesetz zwei Ziele: Das Gesetz soll nach zehn Jahren unter anderem den neusten Techniken angepasst werden und zudem möchten wir ja die Harmonisierung zwischen den Energiegesetzen innerhalb der Schweiz auch weiterhin aufrechterhalten können. Wie wollen, wir müssen dringend energiepolitisch weiterkommen. Ich denke, dass hier der Kanton St.Gallen einen grossen Nachholbedarf hat. Wir sind dies unseren Mitmenschen im Kanton und vor allem der nachfolgenden Generation oder Generationen schuldig. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. Ich danke Surber-St.Gallen für die von Lüthi-St.Gallen gewünschte Aufklärungsarbeit, die hat sich somit erledigt. Ich kann aber Dürr-Widnau versichern, dass ich der Regierung beliebt machen werde, dass der vorliegende Entwurf der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt wird. Ich möchte mich kurz namens der Regierung zum Rückkommensantrag äussern, weil das Meiste schon gesagt wurde, warum der Rückkommensantrag abgelehnt werden soll. Darum stelle ich nur noch eine Frage in den Raum: Warum soll bei einer Erweiterung von 100 m2 nicht eine Stromproduktion von 1 kW installierte installiert werden. 100 m² sind ungefähr die Fläche einer 3-5-Zimmer-Wohnung. Die Kosten hier zu sind marginal und betragen rund 3'500 Franken, wenn den wirtschaftlichen Aspekt über die Jahre hinweg berücksichtigt. Ich bitte Sie, das Gesetz nicht zu verwässern. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission und bin Präsident der Baukommission in meiner Gemeinde. Wenn Sie diesen Artikel streichen, ist das tatsächlich angenehmer für eine Baubehörde. Wir haben strukturierte klare Entscheidungsunterlagen. Was ich aber beliebt machen möchte, und da spreche ich vor allem jetzt auch die GRÜNE-Fraktion an, Linke, die auf Innovation setzen und das heute auch so sagen, wenn Sie den Bst. f streichen, verhindern sie neue Technologien, neue Entwicklungen und das ist das, was mich heute stört. Sie wissen, der Art. 12 ist ein Artikel, den ich nicht wollte, aber jetzt möchte ich es optimieren. Ich möchte zumindest nicht, dass sich zukünftige Technologien durch den Staat verhindern lassen, und da müssen wir offen sein. Ich bitte Sie wirklich, diesen Artikel nicht zu streichen, zumal er dort drin steht und mit einer anderen Lösung nachgewiesen ist. Natürlich, der Bauherr muss es nachweisen und auch für die Baubehörde muss es nachvollziehbar sein. Daher ist es nicht zu ein Risikoartikel und ich bitte Sie auch, dass Sie ein bisschen Vertrauen haben. Es sind nicht alle Bauherren böse, so geht es mir nämlich in letzter Zeit. Ich habe immer das Gefühl, wenn ein Bauherr ein Baugesuch einreicht, dann haben andere das Gefühl, dass es sich um einen kriminellen Akt handelt, weil er alles versucht, um sich nicht an das Recht zu halten. So ist es aber nicht, vielleicht gibt es innovative Lösungen, die in Zukunft gut sind. Belassen Sie Bst. f, damit helfen Sie auch dem Klima. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 5c (Ersatzabgabe). Kommissionspräsidentin: Ich habe vorhin wohl etwas Verwirrung gestiftet. Es geht mir darum, hier wirklich zu den einzelnen Bestimmungen jeweils Stellung zu nehmen, weil ich zu Beginn keine allgemeine meinen Ausführungen machte, da dies vom Präsidium her nicht vorgesehen war. Mit Art. 5c hat die Kommission bereits in ihrer ersten Beratung beschlossen, die Möglichkeit, eine Ersatzabgabe zu schaffen. Damit können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von der Pflicht der Eigenstromerzeugung befreit werden. Die Idee dahinter: Es gibt Dachflächen, die sich aufgrund ihrer Grösse oder ihrer Lage nicht oder nur eingeschränkt für die Eigenstromerzeugung eignen. In solchen Fällen macht es nach Meinung der Mehrheit der Kommission Sinn, wenn eine Ersatzabgabe geleistet wird. Die Erträge aus der Ersatzabgabe sind nach Meinung der Kommission klar zweckgebunden. Mit diesen sollen grössere und rentablere Anlagen realisiert werden. Nach der ersten Beratung im Kantonsrat hat die Kommission vorgesehen, dass sich die Abgabe nach dem Preis einer Referenzanlage richtet und höchstens 3'000 Franken pro Kilowatt Peak betragen soll. Mit Kilowatt Peak wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Im Kantonsrat wurde dann der Antrag eingebracht, dass man die Obergrenze aus dem Gesetz streichen solle. Der Kantonsrat hat beschlossen, Art. 5c Abs. 2 zur Klärung der Frage, welcher Preis gelten solle, an die Kommission zurückgewiesen. Die Kommission hat nach eingehender Diskussion entschieden, dass Art. 5c Abs. 2 wie folgt formuliert sein soll: «Die Regierung legt die Höhe der Ersatzabgabe fest. Diese richtet sich nach den Nettokosten einer Referenzanlagen und beträgt höchstens 3'000 Franken je Kilowatt Peak. Nach der Bereinigung hat die Kommission Art. 5c Abs. 2 mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 5b (Eigenstromerzeugung bei Neubauten). Kommissionspräsidentin: In Art. 5b ist die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten gergelt. Art. 5b war nicht Gegenstand der Rückweisung durch den Kantonsrat. Dieser hatte Art. 5c zurückgewiesen, welcher von der Kommission beschlossen wurde und welcher die Möglichkeit einer Ersatzabgabe regeln soll. Im Zusammenhang mit der Diskussion um diesen Art. 5c wurde dann auch Art. 5b nochmals thematisiert. Es wurde die Frage aufgeworfen, was ein Neubau alles umfasst. Von Seiten Baudepartement wurde ausgeführt, es sei der Begriff, der Neubauten in Art. 6 des Energiegesetzes geregelt. Demgemäss würden Anbauten, Aufbauten und neubauartige Umbauten als Neubauten behandelt. Es gäbe allerdings einen Schwellenwert von 50 m². Würde dieser etwa bei einem Anbau nicht überschritten, so gälte dieser nicht als Neubaute gemäss Gesetz. In der Folge wurde in der Diskussion die Meinung geäussert, es soll Art. 5b generell nicht für Anbauten, Aufbauten und neubauartige Umbauten gelten, sondern lediglich für die Erstellung einer effektiv neuen Baute. Da die Kommission nicht befugt war über eine Änderung von Art. 5b zu befinden, wurde in Aussicht gestellt, dass im Kantonsrat ein Rückkommensantrag gestellt würde. Dieser liegt uns nun vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Zustimmung des Antrags der Regierung mit Standardlösungen. Wie bereits vorhin ausgeführt, hatte auch die Kommission zunächst diese Grundsatzfrage geklärt. Welches Prinzip gelten solle, ob der Ersatz durch fossile Heizsysteme grundsätzlich untersagt und nur im Ausnahmefall möglich sein soll, dann wenn der Einbau eines erneuerbaren Wärmeerzeugers technisch nicht möglich ist oder die Lebenszykluskosten nachweislich höher sind als jene eines fossilen Heizsystems, oder ob dieser grundsätzlich weiterhin erlaubt sein soll, jedoch mit definierten flankierenden Massnahmen, den sogenannten Standardlösungen, welche den CO₂-Ausstoss um mindestens 10 Prozent reduzieren. Diese Regelung mit Standardlösungen entspricht dem Antrag der Regierung. Die Kommission hat sich mit 11:4 Stimmen im Grundsatz für den Antrag der Regierung mit Standardlösungen ausgesprochen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: In diesem Abs. 1 Lit. c geht es um die Möglichkeit, eine fossile Heizung einzubauen, wenn nachgewiesen ist, dass mindestens 20 Prozent des massgeblichen Energiebedarfs mit erneuerbarem Brennstoff betrieben ist (z.B. Biogas oder Bioöl). Der Antrag der Kommission sieht nun vor, dass statt des Nachweises auch die Erklärung des Energielieferanten genügt, wonach dieser die Lieferung von 20 Prozent erneuerbarem Gas oder Öl garantiert. Die Kommission hat diesem Antrag mit 11:4 Stimmen zugestimmt. Im Rahmen der Debatte wurde die Frage gestellt, warum der Anteil an erneuerbarem Gas oder Öl 20 Prozent betragen muss? Von Seiten Departement wurde ausgeführt, dass mit diesen 20 Prozent der CO₂-Ausstoss um effektiv 10 Prozent verringert werde, womit dieser äquivalent zu den Standartlösungen sei. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 12e Abs.1 Bst. f zu streichen und dem Antrag der Regierung zuzustimmen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dringend diesen Art. 11 zu streichen und zwar aus folgenden Gründen: Damit werden Tür und Tor geöffnet für irgendwelche Massnahmen, die versprechen 10 Prozent Reduktionspotenzial zu haben. Die MuKEn bieten eben Gewähr, dass das überprüfte Massnahmen sind, die wirklich etwas bringen. Deshalb wollen wir uns auf die Massnahmen, die in den MuKEn gefordert sind, stützen und nicht auf völlig frei Beliebige, die dann vielleicht etwas versprechen, das sie nicht einhalten. Güntzel-St.Gallen, das hat nichts mit Überforderung zu tun, sondern es hat mit Überprüfung und vielleicht auch etwas mit Vertrauen zu tun. Den Massnahmen der MuKEn vertrauen wir, weil sie überprüft sind, und irgendwelche neuen Geschichten, die jemand einbringen kann, denen trauen wir weniger deshalb sind wir für Streichung. Es ist nicht so, dass keine Veränderungen möglich sind. Sie haben gehört, dass die MuKEn laufend angepasst werden. Wenn sich also neuere Massnahmen ergeben, die ebenfalls dieses Potenzial der Reduktion in sich haben, dann werden sie dort aufgenommen und dann können sie auch angewendet werden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. Auch wir lehnen diesen Rückkommensantrag mit denselben Argumenten wie Sie jetzt bereits gehört haben ab. Es geht um eine weitere Schwächung der Energievorschriften. Der Begriff Neubau ist in den MuKEn klar definiert. Dazu gehören neben den eigentlichen Neubauten auch Anbauten von mehr als 50 m² Fläche und Auskernung von Gebäuden. Mit diesem Antrag soll der Begriff Neubauten eingeschränkt werden auf nur noch komplette Neubauten auf der grünen Wiese. Sie haben es auch gehört. Nur nach sie sollen einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst produzieren und dabei geht es immer nur um einen Teil nicht um den vollkommenen Verbrauch. Das ist nun wirklich keine Forderung mehr. Bereits heute können Neubauten als Nullenergiehäuser oder sogar energieproduzierende Häuser erstellt werden. Die Forderung, dass nur ein Teil der Energie selbst produziert werden muss, ist bereits heute viel weniger wie Tagesstand der Technik. Nun auch noch diese Anbauten herauszulösen höhlt diesen Artikel völlig aus. Gerade bei Anbauten, und wir sprechen hier von grossen Anbauten mit mehr wie 50 m² Fläche, ist es doch überhaupt kein Problem, einen Teil der Energie selbst zu produzieren. Photovoltaik, Erdsonden usw. bieten sich doch gerade an, wenn schon ein grosser Anbau erstellt werden soll. So macht es aus unserer Sicht völlig Sinn, diese Anbauten mit den Neubauten gleichzustellen. Bedenken Sie, Lüthi-St.Gallen hat es ausgeführt, wir brauchen wirklich in Zukunft viel mehr Strom aus Sonnenenergie und deshalb können wir nicht jedes Dach, das sich einigermassen anbieten würde, ausnehmen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Es ist nicht verwunderlich, dass auch die GRÜNE-Fraktion Sie bittet, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Sprecher der FDP-Fraktion hat bemerkt, dass Konsens herrsche, man habe in der vorberatenden Kommission eine gute Arbeit geleistet. Da kann man geteilter Meinung sein, ob die gut war oder nicht. Hingegen bezüglich dem Konsens kann man nicht mehr geteilter Meinung sein. Also wenn der Konsens so verstanden wird, dass wenn FDP- und CVP-Fraktion gleicher Meinung sind, dann herrsche Konsens in diesem Saal, dann muss ich dem klar widersprechen. Ich muss auch dem Votum von Gahlinger-Niederhelfenschwil klar widersprechen. Wenn er in klassischer FDP-Manier behauptet, die Eigenverantwortung hochzuhalten, dann muss ich ihm leider da Gegenteil belegen. Wir wissen, dass es diverse Hauseigentümer gibt, die wegen 500 oder 1'000 Franken nach altem Gesetz eine Ölheizung sogar einer Gasheizung nach vorziehen. Das ist kein Werbespruch für die Gasindustrie, aber die Gasindustrie bietet zumindest ein Produkt an, dass ein Mü besser wäre als bei einem Ölsystem. Sehen Sie die Zahlen im Kanton St.Gallen, in Städten wo Alternativen zu Öl zur Verfügung stehen. Die Leute wählen eigenverantwortlich häufig die schlechteste Variante. Ich kann diese Scheinargument der Eigenverantwortung nicht mehr hören. Es wird gebetsmühlenartig zelebriert im Gottesdienst der Einheitsmeinung, habe ich heute gehört, aber das gilt natürlich nur wenn von Rot-Grüner-Seite oder jetzt auf GLP-Seite Positionen vertreten werden, dann heisst es, die seien ideologisch und dogmatisch bedingt. Wenn es aber um Umweltchutz geht, dann sieht man das ganz anders. Ich gehe mal davon aus, dass der Rückweisungsantrag chancenlos ist, aber man muss zumindest dazu Position beziehen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Das Rückkommen ist abzulehnen. Zu Güntzel-St.Gallen: Ihr Argument ist leider sehr widersprüchlich. Sie beginnen mit dem Argument, Strom sei grösstenteils dreckig, und da haben Sie recht, aber anschliessend nicht mehr. .Auch wenn Sie zum Schluss kommen auch die SVP-Fraktion möchte die Umwelt schützen und sie stelle fest, dass das Strom mehrheitlich dreckig ist, dann sollte das Schluss sein, dass wir mehr sauberen Strom produzieren und den dreckigen Strom ausbremsen – das wäre logisch. Sie ziehen leider einen anderen Schluss. Sie sagen auch, die Schweiz sollte nicht weiter gehen wie das Ausland. Das kann man so sagen, man kann auch einen anderen Standpunkt vertreten. Aber angenommen, man vertritt diesen Standpunkt, dann stimmt Ihr Argument auch da nicht, denn die Schweiz ist im Vergleich zu Europa im Bereich der Produktion von Photovoltaik an viertletzter Stelle. Ich nehme das so auf, dass Sie das nachkorrigieren und zumindest bereit wären, mit Europa gleichzuziehen. Sie haben auch Deutschland angesprochen. Deutschland produziert zwar sehr viel Strom aus Kohlekraftwerken, das ist überhaupt nicht zu begrüssen, da sind wir gleicher Meinung. Aber Deutschland betreibt enorme Anstrengungen, um von dieser Braunkohle wegzukommen. Sie sagen auch, die Schweiz sei so klein und habe so einen kleinen Beitrag. Was Sie mit diesem Argument unterschlagen ist, dass die Schweiz Weltmeister im Export von Umwelt- und CO₂-Belastung ist. Die Schweiz hat im Unterschied zu diversen Ländern ihre Hausaufgaben quasi so gelöst, indem sie umweltbelastende Prozesse ins Ausland verlagert. Jetzt können Sie natürlich sagen, ja gut dann geht es uns nichts mehr an, die Verantwortung tragen aber wir dafür. Ich bitte Sie also sehr, wenn Sie der Meinung sind, dass weltweit und auch in der Schweiz mehr erneuerbarer, sauberer Strom produziert werden sollte, dass sie diesem Rückkommen nicht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | der Ordnungsantrag Widmer-Wil ist abzulehnen. Sie konnten lesen: «Nachhaltig geht auch innovativ», das war der Werbespruch der FDP-Fraktion. Wenn das gemeint ist, dass man unter innovativ das Verschleppen von Gesetzen versteht, dann verstehe ich persönlich etwas ganz anderes darunter. Wir hatten bei der letzten Debatte schon auf Antrag der gleichen Kreise das Geschäft zurückgewiesen und auf nach den Wahlen vertagt. Wie Sie wissen, fast alle Parteien stehen heute aktiv für Umweltschutz. Und wenn es dann um die Wurst geht, dann ist es nicht mehr so. Bitte machen Sie jetzt Nägel mit Köpfen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. Wir haben einen grossen Bedarf an der Zunahme von erneuerbarem Strom. In den nächsten Jahren müssen wir insbesondere im Bereich der Photovoltaik stark ausbauen. Solarstrom ist heute die günstigste Option zum Ausbau der Energieversorgung in unserer Region. Es ist insbesondere günstig, wenn die Anlage auf dem eigenen Dach entsteht und der Strom vor Ort verbraucht werden kann, in diesem Artikel geht es genau darum. Wenn wir das Thema aber wirklich ernst nehmen würden und hier wirklich vorwärtsmachen möchten, müsste auf jedem Dach, welches saniert oder neu gebaut wird, eine Solaranlage mitgebaut werden. Dieser Artikel, so wie wir ihn im Rat im Februar beschlossen haben, bezieht sich nur auf Neubauten und nicht auf Sanierungen. Für die GRÜNE-Fraktion ist aber klar: Wer sein Haus erheblich vergrössert, soll nicht ausgenommen werden und auf seinem zusätzlichen Dach zumindest einen Anteil an Strom selber produzieren – und wenn er das nicht will, kann er immer noch eine Ersatzabgabe leisten. Laut geltendem Recht gilt jede Vergrösserung des Gebäudevolumens als Neubaute. In den MuKEn 2014 und im Entwurf der Energieverordnung ist eine Bagatellschwelle vorgesehen. Das heisst, für kleine Anbauten gilt diese Regelung nicht. In der Folge ist die GRÜNE-Fraktion klar der Meinung, dass an dieser Definition festzuhalten ist. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zieht den Antrag zurück. Die Regelung von Ausnahmen in der Verordnung ist sinnvoll. Es kann möglicherweise in spezifischen Fällen bessere Möglichkeiten geben, um die Ziele der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen. Aus diesem Grund macht die Ergänzung, wie sie im Antrag der CVP/EVP-Fraktion gemacht wird, Sinn. Wir ziehen somit unseren Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der nun vorgeschlagene Alternativantrag Lüthi-St.Gallen / Tanner-Sargans und auch SP-Fraktion ist demgegenüber gestellt und ich möchte kurz aus meiner Sicht darlegen, was diese Vorschläge unterscheidet. Beim Antrag der Kommission und der Regierung geht es darum, die bestehenden Standartlösungen gemäss MuKEn umzusetzen. Die Gegenanträge haben einen Systemwechsel im Kopf, einen Systemwechsel, der vielleicht für den Kanton Basel-Stadt gut ist. Er muss nicht unbedingt gut sein für die Verhältnisse im Kanton St.Gallen. Auf jeden Fall ist es ein Systemwechsel, der wieder mit gewissen Verunsicherungen einhergeht. Ich denke, es ist schwierig, auf 30 Jahre hinaus vorauszusagen, welche Energieträger die Richtigen sind und welche für einen Hauseigentümer auch die Kostengünstigsten sind. Im Moment müsste ja jeder der seine Heizung ersetzt, wenn er nur auf die aktuellen Betriebskosten schaut, eine Ölheizung einbauen. Die Ölkosten sind derart tief im Keller aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Corona-Situation, dass man unter diesem Aspekt im Moment eine Ölheizung installieren müsste. Ob es in Zukunft auch so ist, das wissen wir schlichtweg nicht. Ich denke, es würde auch keinen Sinn machen, einen solchen Entscheid derartig zu fassen. Wenn sich die erneuerbaren Heizsysteme derart gut anschliessend im Markt positionieren, wie das von Seiten SP-Fraktion dargelegt wurde, dann ist es ja überhaupt gar kein Problem. Dann wird jeder vernünftige Hauseigentümer auch aus finanziellen Gründen solche Heizsysteme installieren. Das ist ja auch nicht verboten. Ich möchte Sie bitten, den Systemwechsel abzulehnen und beim Bewährten zu bleiben. Ich möchte nur noch sagen betreffend Marktwirtschaft: Es wird eine Branche geben, die von einem solchen Systemwechsel profitieren würde. Das sind die Energieberater, sie werden inskünftig Hochkonjunktur haben, denn man wird keinen Umbau, keinen Wechsel einer Heizanlage mehr machen können «nur» mit den bewährten Fachkräften aus dem Gewerbe, sondern man wird überall einen Energieberater beiziehen müssen, der noch seinen Segen und seinen Stempel dazu gibt und das wird das Ganze ganz erheblich verteuert. Ich empfehle Ihnen nochmals beim gelben Blatt zu bleiben, grundsätzlich und auch im Verlauf der weiteren Debatte. Ich erwähne nochmals, 11:4 ist der Kompromiss, den Sie bitte jetzt unterstützen möchten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | stellt einen Ordnungsantrag. Ratspräsident: Ich stelle jetzt fest, dass wir jetzt mitten in einer Rückkommensdiskussion sind, die inhaltlich in die zweite Lesung gehört. Die Kommission konnte sich darüber noch nicht unterhalten. Es konnte nicht formell diskutiert werden. Ich denke, es ist nicht richtig, wenn wir jetzt darüber beraten. Wir sollten über diese drei zurückgewiesenen Art. 5c, Art. 12e und Art. 12f beraten und das Rückkommen dann auf die zweite Lesung verschieben. Dann ist korrekt eine Meinungsbildung in der Kommission und auch die in den Fraktionen nochmals nötig. Sonst verlieren wir jetzt sehr viel Zeit und es ist formell nicht richtig. Ich bitte Sie deshalb, die Rückkommensdiskussion und die inhaltliche Diskussion zu diesem Artikel hier abzubrechen und auf die zweite Lesung zu verschieben, damit das sauber vorbereitet werden kann und jetzt im Sinne eines Ordnungsantrages die Diskussion weiterzuführen über die drei zurückgewiesenen Artikel. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht, dass wir einmal eine Klimasession hatten sowie eine Klimadiskussion an einzelnen Tage. Wir hatten eine sehr umfassende Eintretensdebatte zu diesem Geschäft sehr, und ich war eigentlich der Meinung, das damit so ziemlich alles gesagt ist, was wichtig für unsere Entscheidfindung ist. Nun stelle ich fest, dass bei der Beratung der drei zurückgewiesenen Artikel die ganze Grundsatzdebatte wieder eröffnet ist, beginnend mit Güntzel-St.Gallen, der Wick-Wil dann herausgefordert hat für eine Replik. Ich denke eigentlich, dass das nicht mehr weiter zielführend ist. Eigentlich sind die Meinungen ja gemacht. Wir diskutieren jetzt über diese drei konkreten Artikel, die in der Kommission grossmehrheitlich Anklang gefunden haben. Und wir diskutieren jetzt noch über das Rückkommen auf einen Artikel. Dieses Rückkommen wäre formell eigentlich in der zweiten Lesung dann am richtigen Ort, aber der Kantonsratspräsident behandelt es jetzt, weil es natürlich auch einen inhaltlichen Zusammenhang hat. Ich bitte Sie, die formelle und grundsätzliche Einordnung der jetzigen Diskussion nochmals in Betracht zu ziehen. Und wir sprechen jetzt nur über das Rückkommen auf Art. 5b und wir diskutieren eigentlich noch nicht inhaltlich, ob dann der Antrag Locher-St.Gallen / Güntzel-St.Gallen Ihre Zustimmung findet. Dieser könnte ja auch noch geändert werden. In diesem Sinne bitte ich Sie zu beachten, dass ein Rückkommen erst die Diskussion zu diesem Artikel ermöglicht, und dass ein Rückkommen nicht zwingend auch bedeutet, dass man dann inhaltlich mit dem Vorschlag einverstanden ist. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Mitinhaber einer der grössten Schweizer Biogasanlage. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Vorab möchte ich mich aber zuerst noch persönlich bedanken für die tollen Gratulationen, die ich gestern anlässlich meines runden Geburtstags erhalten habe. Es wurde mir dabei aus berufenem Munde versichert, dass man auch mit 60 Jahren noch so fit sein könne wie mit 40 Jahren, allerdings nur während einer Stunde pro Tag. Ich werde diese Stunde gerne heute in der Energiedebatte einsetzen. Die Haltung der FDP-Fraktion hat sich seit der ersten Lesung nicht geändert. Die FDP-Fraktion sieht den Handlungsbedarf in Bezug auf die Herausforderungen bezüglich Klimaveränderungen und des Umweltschutzes generell als gegeben. Vieles wurde in der Eintretensdebatte schon diskutiert, und wie die Präsidentin der vorberatenden Kommission gesagt hat, ist es jetzt nicht an der Zeit alles noch einmal zu wiederholen. Ich möchte aber betonen, dass sich diesbezüglich auch bei den Privaten und bei den Unternehmen einiges getan hat, ganz im Sinne einer liberalen Verantwortung für unsere Umwelt und unsere Gesellschaft. Zu den drei zurückgewiesenen Artikeln: Art. 5c betreffend Pflicht zur Eigenstromerzeugung, Art. 12e mit den Bestimmungen zum Heizungsersatz in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung und Art. 16a betreffend eines zusätzlichen Förderprogramms kann ich generell im Namen der FDP-Fraktion sagen, dass wir allen drei Artikeln zustimmen werden. Die FDP-Fraktion freut sich insbesondere, dass es der vorberatenden Kommission gelungen ist, einen breiteren Konsens über diese drei Artikel zu erzielen. Die Abstimmungsresultate wird die Kommissionspräsidentin dann noch mitteilen. Mit diesem breiten Konsens, der auch dank den Inputs der FDP-Fraktion gelungen ist, das darf ich hier vielleicht noch einflechten, sind wir guter Hoffnung, dass das Gesetz nun gelingen wird. Damit sollte die St.Galler Energie Q nun auch vom Eiweiss sein, und wir hoffen, dass mit diesem breiten Konsens möglicherweise oder hoffentlich auch die Referendumsabstimmung dann nicht mehr nötig sein wird. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Zwei Stichworte «Weiterentwicklung der MuKEn» und «Vertrauen». Weiterentwicklung der MuKEn, das ist ein typisches Beispiel, Schmid-St.Gallen hat es erwähnt. Es ist genau der Fall im Kanton St.Gallen, dass das nicht automatisch Gesetz wird. Möglicherweise gibt es Kantone, die die MuKEn direkt übernehmen oder wo die Regierung die Kompetenz hat MuKEn teilweise zu übernehmen. Im Kanton St.Gallen ist das nicht der Fall, d.h. wenn MuKEn 2021 oder 2037 dann kommen, ich gehe davon aus, dass es zwischen den beiden Jahrzahlen noch Varianten geben wird, dann ist das nicht automatisch Gesetz und ist für mich auch nicht Kompetenz der Regierung. Zum Vertrauen: Interessanterweise wird es jetzt gegenüber den Anwendern nicht gegeben. Unseres fehlt manchmal gegenüber den Bewilligungsbehörden, aber lassen wir die Frage wer gegen wen. Vertrauen ist so, wir haben jetzt verschiedene Bestimmungen in diesem Nachtrag unbestritten bzw. ohne grosse Diskussion in der vorberatenden Kommission und auch in der ersten Lesung durchberaten. Wenn es heisst, Eigenstromproduktion von 10 oder 20 Prozent, dann ist die Zahl der Prozente nicht entscheidend. Bei der Kontrolle der Bewilligung eines Baugesuchs muss nachgewiesen werden, dass man es macht. Man kann wahrscheinlich aufgrund der Grösse einer Photovoltaikanlage in etwa berechnen, was das sein kann. Wer kontrolliert später, ob sich das genau in diesen 10 Prozent bewegt oder ob es darunter liegt? Ein minimales Vertrauen muss gegenseitig bestehen, sonst können wir überhaupt nicht mehr bauen. Dieser Buchstaben ist nicht zu streichen. Es ist im Interesse jener, wie es die Bauchefin gesagt hat, die eine Lösung wollen, die dann nicht zwingend vor das Volk muss. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 12e zu streichen. Beim sogenannten Schicksalsartikel dieser Vorlage blieben und bleiben die Fronten verhärtet. Die SVP-Delegation musste in der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 22. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen, dass diese von der Kommission vor der ersten Lesung vernünftigerweise und mit guten Gründen gestrichene Bestimmung wahrscheinlich wieder in den Nachtrag aufgenommen werden dürfte. Eine noch weitergehende Lösung wie das sogenannte Basler Modell, welches von links Grün vorgezogen wurde, war dann aber chancenlos und wurde bei der Variantenausmarchung mit 4:11 Stimmen klar abgelehnt. Damit stand wieder die Variante der Regierung auf dem roten Blatt für die erste Lesung aus Vorschlag, der in langer Diskussion mit verschiedenen Teilabstimmungen stark ausgebaut und mit einer Härtefallklausel ergänzt wurde. Es liegt nun eine Formulierung vor, die deutlich besser ist, als der ursprüngliche Antrag der Regierung. Zudem sind wichtige Punkte nun im Gesetz geregelt und werden nicht der Regierung zum Entscheid auf Verordnungsstufe überlassen. Wie einleitend bereits ausgeführt, lehnt die SVP-Fraktion diese Bestimmung weiterhin klar ab und stellt deshalb erneut einen Streichungsantrag. Falls diesem nicht zugestimmt wird, habe ich dann weitere Ausführungen zu Art. 12 in concreto zu machen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Wir haben uns mit diesem Antrag nicht mehr befasst, weil wir gestern Nachmittag nicht getagt haben. Es ist für mich aber ein sehr interessantes Vorgehen. Vorweg ist zuzugeben, das habe ich auch so empfunden, dass sich die Diskussion in der vorberatenden Kommission an der ersten oder zweiten Sitzung irgendwie gegenseitig weiter gejagt hat und neue Forderungen und andere Sachen gekommen sind. Wenn wir Jacuzzis sind und Bädern usw, dann machen wir weiter. Interessanterweise stand das aber nicht zur Diskussion bei der ersten Lesung bzw. bei der Lesung der übrigen Artikel in der Februarsession. Ich finde es interessant, wenn jetzt seitens jener Leute, die unsere Verhältnismässigkeit nicht verstehen, plötzlich die Verhältnismässigkeit geltend machen, man müsse darauf zurückkommen. Interessant ist auch, aber vielleicht nicht ganz zufällig, dass die beiden Antragsteller bzw. Erstunterzeichner beide hohe Vertreter ihrer Gemeinden sind, einer ist der Gemeindepräsident der andere ist Mitglied des Stadtrates. Offenbar setzt man sich jetzt ein, dass die öffentliche Hand, die ja in vielen Fällen Trägerin von Hallenbädern ist, nicht noch Auflagen und Zusatzkosten bekommt, die man Privatpersonen bei ihrem Haus selbstverständlich zumutet. Ich gehe davon aus, dass bei dieser Frage jedes Mitglied unserer Fraktion wie bei allen anderen Fragen in diesem Saal vernünftig entscheidet, und wenn Sie zurückkommen und das gestrichen wird, wird der Kanton St.Gallen dies überleben, aber es ist ein interessantes Beispiel, wie man für sich selber Vorteile beantragt, hingegen bei der Seite der Privaten sagt, dass sei nicht zumutbar – entscheiden Sie weise. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ich melde mich nochmals, nachdem ich ja vorhin nur zum Ordnungsantrag Stellung nehmen durfte. Ich werde mich aber versuchen, kurz zu halten. Sie wissen, das sind bei Politikern die gefährlichen Situationen, dass es dann nicht immer kurz bleibt, aber ich versuchs. Wick-Wil hat mich persönlich angesprochen und mir und der SVP-Fraktion ins Gewissen gesprochen, dass wir bei gewissen Fragen zum Umweltschutz nicht nur einer Meinung sind, sonst müssten wir nämlich hier nicht diskutieren, das ist das eine. Das andere ist aber auch die Verhältnismässigkeit, die für uns etwas Zentrales ist. Wenn Sie sagen, selbstverständlich muss die Schweiz versuchen, weitere erneuerbare Energiequellen zu nutzen, dann bin ich so weit einverstanden. Wenn es aber darum geht, bei jedem kleinsten Umbau bei einem Haus bzw. Erweiterungsbau auch noch irgendetwas aufs Dach zu setzen bzw. der Gemeinden etwas abzugeben, dann ist eine kleine Hilfe. Sie haben verständlicherweise auch meine Kritik an Ihrer Kritik an mehr Wasserkraftnutzung nicht erwähnt. Wenn natürlich gegen jedes Kleinstkraftwerk im Wasserbau Opposition gegen grosse Photovoltaikanlagen eingeht seitens Heimat- und Umweltschutzkreisen, dann kann ich ja nicht sagen, man würde da in der Schweiz offene Türen schliessen bzw. öffnen, wenn wir dem zustimmen. Die Schweiz ist offenbar nicht zu weit und Sie müssen auch nochmals die Zahlen in Berücksichtigung nehmen. Wenn die Schweiz weitgehend gebaut ist, wie Sie gesagt habe, dann beschränken wir uns ja auf eine relativ kleine Fläche, unter 6-9 Prozent, der Schweiz, als Bauland, dass Gott sei Dank noch nicht alles überbaut ist. Es ist eine intensive Nutzung. Wir haben eine der dichteren Bevölkerungen auf unser kleines Land bezogen und deshalb sagen Sie mir wie zwei Drittel «Dreckstrom» in Europa-Mix in kurzer Zeit durch Photovoltaikanlagen ersetzt werden sollen. Wir meinen, es gäbe sinnvollere Wege, neue Atomkraftwerke sind sicher und haben ganz andere Wirkungsgrade, da kommen viele Länder nicht darum herum, sich mittelfristig wieder an diese Energiequelle zu erinnern. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Wick-Wil: Es würde mir nie im Traum einfallen Sie belehren zu wollen, aber ich lasse mich sehr gerne belehren, wenn es wahr wäre. Es ist einfach so, dass die Praxis etwas anderes zeigt und ich wirklich schön sehr lang vorab in Umbauten tätig bin. Ich kenne keine Bauherrschaft, die nicht den Fortschritt will – das ist Fakt. Aber wie gesagt, ich möchte Sie nicht belegen. Ich finde es unnötig, wenn man solche Verbote in ein Gesetz schreibt, wenn man eher den Weg der Förderung gehen will. Glauben Sie mir, auch die Förderung ist nicht so schmackhaft für uns. Aber wenn es wenigstens ein einheimischer Rohstoff ist wie das Holz dann macht es Sinn. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Streichungsantrag ist anzunehmen. Den Antrag auf Streichung dieses Artikels habe ich bereits in der vorberatenden Kommission gestellt. Wer langfristig und nachhaltig Handel will, setzt nicht auf Verbote, denn es ist bedeutend besser und effizienter zu fördern als zu verbieten. Verbote und dergleichen haben wir zur Genüge. Art. 1 des Energiegesetzes zeigt deutlich auf, welchen Weg wir einschlagen und gehen sollten. Dieser Artikel zeigt auf, dass wir vorab das Holz im Energiebereich fördern müssen. Mit dem Verbot in Art. 12e erweisen Sie einem Konsens und der Förderung einen Bärendienst. Mit diesem Verbot, auch verdecktem Verbot, schaffen Sie einen reinen und unnötigen staatlichen Eingriff in die Eigenverantwortung der Menschen. Dieses Verbot entzieht lediglich die Eigenverantwortung weg von der Bürgerin und dem Bürger. Es stellt sich aber die Frage, wohin? Zum Staat, in ein Gesetz? Kann ein Gesetz die Verantwortung wirklich übernehmen? Ich sage nein. Aus meiner doch schon 30-jährige Bauerfahrung weiss ich, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. die Bauherrschaften wenn es das Budget erlaubt immer auf bessere, effizientere und umweltschonendere Anlagen setzt. Die letzten Jahre haben aber auch aufgezeigt, dass durch das verdichtete Bauen wir ohnehin auf dem richtigen Weg sind, ganz ohne Verbote in diesem Bereich. Hier muss auch gesagt werden, dass die Bauplanung eine wichtige Rolle einnimmt bezüglich Information an die Bauherrschaft. Diese kann natürlich noch verbessert werden, aber auch ganz ohne diesen Artikel und ohne dieses unnötige Verbot. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Nachdem offenbar nicht alle Ratskollegen die Dokumente vor sich haben zitiere ich aus dem roten Blatt folgende Satz: «Viele Käufer von Heizungssystemen sind kaum fähig, eine saubere Vollkostenrechnung zu machen und die Investitionen sowie Energie-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Abgaben sauber zu berechnen usw.». Das ist die Absicht der Antragssteller. Mann will das Basler oder Zürcher Modell im Kanton St.Gallen installieren. Es ist interessante, als ich in diesen Rat kam habe ich gelernt, dass man wenn man spricht seine Interessenbindung bekanntgeben sollte. Es ist interessant, dass diese Tugend in Vergessenheit geraten scheint. Wir haben sehr viele Energieberater in diesem Rat, die sich auch sehr lautstark und mehrfach in diesem Rat äussern. Das rote Blatt ist das Einfallstor für reine Beraterindustrie im Ökobereich. Es ist vorhin von einem meiner Vorredner die Bezeichnung der ökoeffizienten Spezialisten in den Mund genommen worden, das ist genau das Problem, das wir bekommen. Wir erhalten eine Bürokratie und jedermann, der einen Heizungsersatz macht, muss sich zuerst einen teuren Berater leisten. Das kann nicht das Thema sein. Wir wissen, dass wir in 20 Jahren nicht wissen, wie die Entwicklung sein wird, aber wir wollen offenbar den Zufall durch einen beratergetriebenen Irrtum ersetzen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 5b (Artikeltitel). beantragt im Namen von Locher-St.Gallen und Güntzel-St.Gallen, Rückkommen auf Art. 5b und für den den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 5b Abs. 3 wie folgt zu formulieren: Die Regierung regelt die Anforderungen und Ausnahmen durch Verordnung. und einen neuen Art. 5d mit folgendem Wortlaut: Von der Erfüllung der Anforderungen an die Eigenstromerzeugung nach Art. 5b dieses Erlasses befreit sind Erweiterungen von bestehenden Bauten. Legt seine Interessen offen als Präsident des HEV St.Gallen. Ich wollte zuerst den Antrag begründen, aber die Kommissionspräsidentin, die normalerweise am Schluss spricht, hat eigentlich schon einiges vorweg genommen von dem was ich sagen wollte. Wir sind, wie es Surber-St.Gallen ausgeführt hat, in der Diskussion zu Art. 5c auf die Frage des Geltungsbereiches der Eigenstromerzeugenpflicht gestossen. Wir hatten ja nur den Antrag über die Ersatzabgabe Art. 5c zurückgewiesen. Hier herrschten durchaus kontroverse Meinungen, auch durchaus innerhalb der Kommission, was denn nun als Neubau gelten solle, ich spreche immer nur von der Eigenstromerzeugung. Art. 6 des Energiegesetzes umschreibt den Neubau und es sind auch neubauähnliche Umbauten, Aufstockungen usw. . Wir sind als Antragssteller der Auffassung, dass Neubau wirklich nur das sein soll, was ein Neubau beinhaltet. Aber wenn jemand eine Aufstockung oder eine innere Verdichtung macht, dann solle er keinen Eigenstrom erzeugen müssen. Es geht nicht darum, dass er nicht die energetischen Verpflichtungen erfüllt, aber keinen Eigenstrom. Wenn man das nicht so versteht, dann würde man jemandem der bspw. einen Dachstock ausbaut oder eine Anbaute macht verpflichten, z.B. gleichzeitig eine Photovoltaikanlage zu erstellen. Wir sind der Auffassung, das gehe zu weit. Wir wollen das dem einzelnen Eigentümer überlassen und hier nicht eine gesetzliche Pflicht schaffen. Das ist der Hintergrund dieses Rückkommensantrags. Ich meine, wenn man klar macht, dass es um Eigenstromerzeugung und nicht um energetische Sanierungen geht, das eigentlich einleuchten müsste. In diesem Sinne sind Güntzel-St.Gallen und ich auch im Namen des HEV der Auffassung, dass wir mit diesem Artikel eine sinnvolle Anwendungen der Eigenstromerzeugungspflicht garantieren könne. Ich bitte Sie auf Art. 5b zurückzukommen und den Abs. 2 zu streichen. Wir wollen, dass die Ausnahmen im Gesetz stehen und nicht durch die Regierung festgelegt werden können. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Wick-Wil: Ich habe natürlich nicht gesagt, wegen Corona müsste man Ausnahmen machen, sondern letztlich hat der politische Diskurs und die politische Meinungsbildung zu dieser Einschätzung geführt, dass wir letztlich diese Ausgangslage hatten, dass wir Darlehen gesprochen haben, dass Bürgschaften geleistet wurden. Und dass in diesem Fall die Situation politisch anders beurteilt wird, ich glaube, das ist auch das gute Recht dieses Rates und von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht. Ich möchte hier auch das Votum von Thoma-Andwil nochmals aufnehmen. Ich glaube, dieser Rat hat auch bewiesen, dass ihm die energiepolitischen Fragestellungen durchaus wichtig sind und ich glaube, wir haben heute mit der heutigen Debatte auch bewiesen, dass wir Lösungen wollen und suchen. Ich glaube, dass wir auch eine Lösung gefunden haben, die mehrheitsfähig ist. Ich glaube, das ist letztlich auch ein sehr gutes Fazit. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag des SP-Fraktion ist abzulehnen. Grundsätzlich nach unserer Auffassung, nach unserem Staatsverständnis kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Investitionsbeiträge zu sprechen, Darlehen oder Bürgschaften zu gewähren oder Förderbeiträge für Contracting-Formen zu gewährleisten. Ordnungspolitisch begeben wir uns hier mit diesem Weg auf ein schwieriges Terrain und das entspricht einfach nicht dem schweizerischen und dem st.gallischen Staatsverständnis. Ich wiederhole mich hier natürlich ein Stück weit. Es ist natürlich auch schwierig, wie stellen Sie sich das vor, wenn der Staat letztlich Eventualverpflichtungen eingeht in Unkenntnis darüber, ob solche Darlehen letztlich überhaupt wieder rückzahlbar sind. Wir übernehmen letztlich hier das Risiko der Zahlungsunfähigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, auch von der Konzeption her führt dieses neue Instrument zu einem Bürokratismus ungeahnten Ausmasses. Es ist wirklich nicht Aufgabe des Staates, im Normalbetrieb entsprechende Förderungsmöglichkeiten von sich aus zu gewährleisten. Wir haben natürlich in der Corona-Situation auch eine andere Ausgangslage erlebt, das ist selbstverständlich, aber das ist natürlich auch den besonderen Umständen der Situation geschuldet. In diesem Thema sind wir wirklich überzeugt, kann und darf es nicht Aufgabe des Staates bleiben, Bürgschaften zu sprechen, Darlehen zu gewähren, Förderbeiträge zu sprechen. Das ist letztlich die Aufgabe der Privaten, der Banken. Die sind für diese Art der Kreditgewährleistung letztlich auch bereit und der Staat übt sich hier in einem Geschäftsfeld, welches nicht seinen originären Aufgaben entspricht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Vielleicht einmal einleitend, bei den kommunalen Behörden ist natürlich fast nie von einer Überforderung auszugehen. Ich möchte die Meinung der CVP-EVP-Fraktion zum Ausdruck bringen: Die Fraktion ist mehrheitlich zur Einschätzung gelangt, dass man diesen Bst. f im Sinne des Antrags der Regierung streichen möchte. Grundsätzlich ist es so, dass natürlich die Absicht, die mit der beabsichtigte Einführung des Bst. f im Gesetzestext vorgesehen blieb, sicher sehr gut und auch sehr sinnvoll blieb, indem man nämlich auch künftige technische Entwicklungen beachtet, wenn es darum geht, im Rahmen von solchen Massnahmen auch die Entwicklung, den künftigen Stand der Technik mitzuberücksichtigen. Insofern hat natürlich die Bestimmung in Bst. f durchaus ihre inhaltliche Berechtigung. Grundsätzlich ist jetzt natürlich die Frage, und das ist auch das Entscheidende bei der Argumentation, die zu diesem Mehrheitsentscheid bei unserer Fraktion geführt hat, wie ist die Umsetzbarkeit in der Praxis gewährleistet? Wie ist tatsächlich die Praxistauglichkeit? Auch wenn ich vorhin angefügt habe, dass die kommunalen Behörden sehr wohl in der Lage sind, hier auch sinnvoll zu entscheiden, ist es natürlich nicht ganz einfach, wenn man sich künftig mit einem Strauss von Möglichkeiten auseinandersetzen musste, der nicht vordefinierten Standardmodulen entspricht. Es würde es sicher richtigerweise für eine Baubewilligungsbehörde viel einfacher machen, wenn man sich auch auf elf standardisierte Module entsprechend beziehen könnte. Grundsätzlich ist es natürlich auch die Absicht, dass das Gebäude selber als solches oder dessen Technik verbessert wird. Wenn man weiterhin eine Energieerzeugungsanlage mit fossilen Brennelementen benutzen möchten, dann sollte man in das Gebäude oder dessen Technik investieren, und wenn es letztlich dazu führt, diese Bestimmung F, dass rein rechnerische oder betriebliche Lösungen bereits genügen könnten, dass man diese Ersatzlösung im Rahmen von diesen Massnahmen erfüllt, dann könnte es durchaus zu schwierigen Situationen führen, welche dann auch abschliessend nicht mehr im Sinne der Gesetzgebung blieben. Darum hat sich die CVP-EVP-Fraktion grossmehrheitlich auch entschieden, dass man gerne diesem roten Blatt der Regierung folgen möge, hauptsächlich wirklich mit der Argumentation, dass es schwierig ist, im Vollzug für die Baubewilligungsbehörden explizit auch zu evaluieren, ob jetzt eine Massnahme wirklich den Vorgaben entspricht, welche auch im Rahmen der MuKEn definiert werden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Zu Thoma-Andwil: So geht es mir auch. Wenn dieser Artikel nicht enthalten ist, dann wird natürlich die Innovation schon ein bisschen gebremst. Man kann erst etwas machen, wenn die MuKEn das bewilligt haben, das kann noch Jahre dauern. Wollen wir das wirklich? Ich möchte das nicht. Ich habe Mühe das der Bevölkerung zu erklären, dass zwar eine Massnahme besteht, mit der das Ziel erreicht wird, aber man darf es nicht machen, weil es nicht in diesen Standardlösungen ist. Dann gibt es auch noch Zusatzfragen. Das habe wir in unserer Fraktion auch besprochen, kann man zwei Standardlösungen mischen? Ist das erlaubt? Wenn ich den Gesetzesartikel anschaue, bin ich mir nicht sicher, ob das möglich ist, dass man das aufteilen kann. Und wenn jetzt gesagt wird, man hat Mühe mit dem Begriff «nachgewiesen», so habe ich Wick-Wil verstanden, das dieser schwammig sei. Schauen Sie mal Bst. d an, den wir vorhin bewilligt haben. Dort steht auch «nachgewiesen», ich verstehe das Problem nicht. Ich bin auch überzeugt, dass die Kommunen in der Lage sind, sich auf die entsprechende Situation einzustellen. Es steht ganz klar im Gesetzesartikel, dass es nachgewiesen werden muss. Sonst muss man mir erklären, was der Unterschied zwischen Bst. d und Bst. f betreffen «Nachweis». | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ich habe die Diskussion sehr gut mitverfolgt und dabei sind Fragen aufgetaucht. Es ist natürlich nicht so, Widmer-Wil, dass die ganze Diskussionen schon beendet sind, sondern es ist auch entscheiden, ob man das Rückkommen unterstützt oder nicht, wie dann die Ausnahmenregelung aussehen, die erst in der Verordnung gemacht werden. Dazu habe ich in diesem Saal unterschiedliche Sachen gehört. Einerseits von der Präsidentin der vorberatenden Kommission, die nur von diesen 50 m² spricht. Aber wenn ich den MuKEn Art. 1.27 lese, da besteht noch ein zusätzlicher Anteil in diesem Ausnahmeartikel oder maximal 20 Prozent Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteils, der nicht mehr als 1'000 m² beträgt, wie es Gemperli-Goldach erwähnt hat. Dazu erwarte ich jetzt eine klare Aussage, auch von der Vorsteherin des Baudepartementes, was geplant ist. Ich bin auch der Meinung, dass die Ausnahmen sehr wichtig sind in diesem Bereich, dass man sich wie beim Feuerschutzgesetz überlegen muss, will man die Verordnung nochmals in die Vernehmlassung an die Parteien und interessierten Kreisen gegeben, damit man auch sieht, was die Regierung schlussendlich in die Verordnung schreibt. Dazu möchte ich beliebt machen, dass Regierungsrätin Hartmann dazu eine Aussage machen könnte, ob wir zumindest die Verordnung, wie beim Feuerschutzgesetz, die unbestritten war, in diesem Bereich ebenfalls von links bis rechts vorlegen können. Das könnte gewisse Ängste entkräften, denn die Bagatellausnahmen sind schon entscheidend, dass hier nichts gemacht wir, das wir anschliessend gegen aussen nicht mehr erklären können. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wie man das Ziel erreichen will, sollte offen sein. Die Technik entwickelt sich immer weiter, Wick-Wil hat gesagt, die MuKEn seien mit zehn Jahren bereits veraltet. Einige Standardlösungen sind in der Fachwelt wirklich sehr umstritten. Ich denke da z.B. an eine kontrollierte Wohnungslüftung in einem alten Haus wider Durchzug, macht das wirklich Sinn? Da braucht es keine Lüftung, dort zieht es ja durch. Das die Bewilligungsbehörden gefordert sind, das stimmt, aber auch von den Standortlösungen und von den GEAKS, das braucht Fachwissen und muss überprüft werden. Da besteht sicher noch Handlungsbedarf, aber ich nehme an, wir haben ja eine Energieagentur mit motivierte Mitarbeitenden, die sicher darauf brennen auch wieder neue Varianten zu prüfen und vorwärts zu kommen. Zur FDP-Fraktion kann ich sagen, dass es sich nicht um einen Umgehungsartikel handelt, man kann also nicht von Ablasshandel sprechen. Das sind wirklich ehrlich gemeinte neue Massnahmen, keine Umgehung, auch nicht sich Zertifikate von anderen Gebäuden oder von der Ferienwohnung in der Karibik anrechnen zu lassen. Es sind spezifische Massnahmen, es kann auch und Strauss aus den elf Standardlösungen sein, denn die Gebäude sind ja nicht standardmässig, wir haben ja keine Standardgebäude. Jedes Gebäude ist individuell vom Alter, der Lage und der ganzen Struktur her. Darum sollten wir genügend Vertrauen haben, dass das wirklich sauber umgesetzt werden kann. Es ist offen für Innovationen. Wick-Wil will innovativ sein und auch die FDP-Fraktion will ja möglichst liberal sein. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Noch etwas zur Wärmepumpe: Die Wärmepumpe ist sicher ein ganz gutes Gerät um Wärme zu erzeugen, vor allem in Neubauten, die gut isoliert sind, wo man mit guten Vorlauftemperaturen fahren kann. Die Wärmepumpe wird klimaneutraler, je besser der Strommix ist, aber sie ist sicher nicht klimaneutral. Sie ist Co2-ärmer, aber nicht ganz ohne CO2 behaftet. Der Strommix, das haben wir gehört, ist immer noch sehr häufig, und das ist ja unbestritten. Die Zuwachsraten sind leider in der Photovoltaik viel zu klein. Ich hatte gestern mit dem EW Sirnach Verwaltungsratssitzung. Wir haben den Jahresabschluss besprochen, 2,5 Prozent wird in Sirnach Strom mit Photovoltaik erzeugt und das EW ist innovativ unterwegs und bietet auch vieles ans. Mit diesen Massnahmen, die wir vor einer Stunde beschlossen haben, wird sich die Lage vielleicht verbessern, aber bis wir nur die Last der AKW's abgetragen haben, dann sind wir erst auf Gleichstand, und dann können wir dann langsam von CO2-neutral sprechen. Die Gaskessel und Ölheizungen, die jetzt in Betrieb kommen werden, werden wieder ausgewechselt sein, wenn wir dann wirklich eine ökologische Stromversorgung auf der ganzen Breite haben werden. Darum finde ich die Lösung auf dem gelben Blatt pragmatisch, die 10 Prozent Reduktion ist ein Ziel das wir uns setzen und auch erreichen können. Alles andere ist zum Teil Träumerei und geht in die falsche Richtung. Eine Wärmepumpe mit Dreckstrom in einem alten Gebäude hat die schlechtere CO2-Bilanz als eine Gasheizung, das gemäss Quellen des Naturschutzbundes von Deutschland, die rund fünf bis sechs Jahre alt sind. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Es war der Mehrheit der Kommission ein grosses Anliegen, dass es eine griffige Ausnahmebestimmung für Härtefälle gibt. Sie sehen die Bestimmung nun auf dem gelben Blatt. Ziel ist es, dass Härten begegnet werden kann, insbesondere gerade, das wurde hier im Rat schon mehrfach angesprochen, bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die etwa im AHV-Alter sind und deswegen finanziell nicht in der Lage sein könnten, solche Standardlösungen zu realisieren. Es wurde auch angesprochen, dass es nicht nur Leute im AHV-Alter treffen könnte, sondern auch jüngere Personen. Ebenfalls ein Anliegen war es der Kommission, dass eine Ausnahmebewilligung auf Gesuch hin erteilt wird, und dass es auch möglich ist, diese mit Auflagen / Bedingungen zu verknüpfen oder zu befristen. Die Kommission hat dieser Bestimmung mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 12e (Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung). Kommissionspräsidentin: In der Kommission war dieser Art. 12e zu beraten. Der Kantonsrat hat die Kommission beauftragt, hier diesen Artikel nochmals zu beraten, nachdem die Kommission in einer ersten Diskussion diesen ganz aus dem Gesetz gestrichen hatte. Die Kommission hat zunächst die Frage geklärt, welches Prinzip gelten soll? Soll der Ersatz durch fossile Heizsysteme grundsätzlich untersagt und nur im Ausnahmefall möglich sein, Wenn der Einbau eines erneuerbaren Wärmeerzeugers technisch nicht möglich ist oder die Lebenszykluskosten nachweislich höher sind als jene eines fossilen Heizsystems? Oder soll dieser grundsätzlich weiterhin erlaubt sein, jedoch mit definierten flankierenden Massnahmen, den sogenannten Standardlösungen verbunden, welche den CO₂-Ausstoss um mindestens 10 Prozent reduzieren. Diese Regelung entspricht dem Antrag der Regierung. Die antragstellende Fraktion auf Streichung von Art. 12e hat sich in der Kommission, dem Auftrag des Kantonsrates folgend, an der Diskussion beteiligt hat, auch abgestimmt, hat aber klar zum Ausdruck gebracht, dass es für sie weiterhin nicht so ist, dass sie diesen Artikel einfach so unterstützen wird. Ich kann vielleicht hier am besten das Schlussergebnis bekannt geben. Wir haben ja den Artikel dann bereinigt und zum Ende abgestimmt. Der bereinigte Artikel wurde mit 11:4 zu 4 Stimmen gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die Kommission hat sich am 22. Mai 2020 nach der Rückweisung verschiedener Anträge durch den Kantonsrat nochmals getroffen. Es wurden die rückgewiesenen Anträge diskutiert. Letztlich haben wir hier nun verschiedene Vorschläge vorliegend zu diesen einzelnen Artikeln. Ich würde beliebt machen, dass ich jeweils zu den einzelnen Artikeln etwas sage. Wir haben nicht vorgesehen, dass wir hier eine allgemeine Diskussion führen, weshalb ich auch nicht allgemeine Ausführungen aus der Kommission mache, sondern jeweils zu den einzelnen Artikeln etwas sagen möchte, angefangen dann bei Art. 5 Bst. b – ich hoffe, das ist so in Ordnung? | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Ordnungsantrag von Widmer-Wil lautet, dass nur die drei zurückgewiesenen Artikel beraten werden sollen und die restlichen erst in einer zweiten Lesung. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, befinden wir uns hier in einem gewissen Widerspruch zwischen den technischen Lösungen, dem technischen Fortschritt, welche das Ziel der CO₂-Reduktion einfach mit anderen Mitteln erreichen – das wäre uns sympathisch – und der Gefahr von irgendwelchen Umgehungsmöglichkeiten (Zertifikate usw.) die wir natürlich ablehnen. In diesem Sinn ist Bst. f auch ein bisschen zu wenig stringent formuliert. Wenn, dann müssten diese Möglichkeiten explizit beschränkt werden auf diese Liegenschaft, auf dieses Heizungssystem das es betrifft. Wie auch in der vorberatenden Kommission mit 8:7 Stimmen beraten wurde, ist auch die Haltung der FDP-Fraktion diesbezüglich zwischen diesen beiden Richtungen etwas unterschiedlich. Nun hat unsere geschätzte neue Vorsteherin des Baudepartementes ausgeführt, dass sie sich dem technischen Fortschritt nicht verschliessen würde und dass sie, wenn die MuKEn dies nicht von sich aus nachvollziehen würden, auf dem Verordnungsweg entsprechend das Anliegen von Bst. f aufnehmen würde. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir haben diesem Art. 5c, wie er in der vorberatenden Kommission neu diskutiert wurde, zugestimmt, insbesondere auch weil wir den genannten Argumenten aus liberaler Sicht wie es mein Vorredner erwähnt hat, natürlich vollumfänglich auch zustimmen können. Nochmals ganz kurz zur Präzisierung: Es geht nicht um die Pflicht zur Eigenstromerzeugung – diese ist unbestritten. Sondern es geht darum, ob diese Eigenstromerzeugung in jedem Fall auf dem Objekt selbst realisiert werden muss oder ob es im Einzelfall nicht gute Gründe gibt, diese Eigenstromerzeugung an einem anderen Ort effizienter auf einer grösseren Fläche umzusetzen. In diesem Sinne handelt es sich um eine Ersatzabgabe, das ist aus der FDP-Sicht besonders wichtig, nicht um irgendeine Steuer oder gar um einen Ablasshandel. Diese Ersatzabgabe findet sich auch andernorts in unserer Gesetzgebung, z.B. wenn es um die Pflicht geht Parkplätze zu erstellen bei einem neu zu bauenden Objekt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Ordnugsantrag ist zuzustimmen. Gerne möchte ich etwas klarstellen betreffend der Gegenüberstellung des gelben Blattes, den MuKEn und dem Systemwechsel, der vorgeschlagen wird. Ich möchte den unterschwelligen Behauptungen widersprechen, dass der Systemwechsel das absolut gelbe vom Ei sei und das gelbe Blatt mit den MuKen sei «grottenschlecht» – das stimmt selbstverständlich nicht. Die MuKEn sind ein anerkanntes System, das sich auch weiter entwickelt und sind nicht energiefeindlich oder gegen die Absichten, die wir alle haben in Bezug auf die Energiewende. Also schwarz/weiss gibt es hier wirklich nicht und die MuKEn gehen sogar so weit, dass sie meines Wissens in den Volksabstimmungen von zwei Kantonen abgelehnt wurden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir sind am Schluss und es geht um den haushälterischen Umgang mit Energie und es geht um die CO₂-Reduktion, sonst bräuchten wir ja keine gesetzliche Anpassung. In diesem Punkt ist sich vermutlich die Mehrheit dieses Rates einig. Hingegen bei der Umsetzung gehen die Wege und Meinungen auseinander. Was mich hellhörig gemacht hat, das Votum von Gemperli-Goldach. Wenn er uns sagt, ja bei Corona, da müsste man eine Ausnahme machen bei einer solchen Krise, dann kann ich Schmid-St.Gallen nur zupflichten, was wir jetzt mit Corona erleben und noch erleben werden, das ist im besten Fall ein kleiner Vorgeschmack was uns und den kommenden Generationen blüht, wenn wir nicht Tempo machen – und zwar ziemlich Tempo. Alle die mich gut kennen wissen, dass ich alles andere als ein Pessimist bin, aber wenn ich die Klimasituation genau betrachte, und das mache ich auch beruflich, dann wird mir Angst und Bange, wenn ich die verschiedenen Szenarien lese. Was in diesem Saal nicht bestritten ist, ist weder die Rückversicherung von München noch die schweizerische Rück..verisicherung.??, eine linke, sozialistische, kommunistische Organisation, wie wir häufig betitelt werden von gewissen Herren in diesem Ratssaal. Lesen Sie bitte nicht nur die Kommunalzeitungen, lesen Sie bitte Berichte von diesen Konzernen. Die wissen was es heisst, wenn Risiken nicht mehr kalkulierbar sind. In diese Richtung bewegt sich unsere Gesellschaft. Und wenn man glaubt, die kantonalen oder kommunalen Mittel würden für diese Fördermassnahmen fehlen, der beschäftigt sich nicht damit, was diese Mittel auslösen. Ich wohne in einer Stadt, die aktuell fast jährlich rund 2 Mio. Franken in Fördermassnahmen investiert, und das reicht noch nicht und es wird auch mehr. In unserer Stadt gibt es Konsens, dass das sinnvoll ist und dass alle profitieren nebst der Umwelt. Das ist der zwingende Treiber, aber bei uns profitiert das ganze Gewerbe. Von jedem investierten Franken, der an Fördergelder ausbezahlt wird, kommt ein Vielfaches zurück. Und nicht zuletzt unterstützt er Ihre eigene Wählerschaft, die spart schlussendlich und schont Umwelt und Klima. Stimmen Sie dem Antrag zu und machen Sie aus diesem Gesetz doch noch so etwas wie Wirkung. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Antrag zu Bst. f ist abzulehnen. ?? Ich möchte vorwiegend einen Irrtum ausräumen, mit dem Streichen des Bst. f wird gar nichts verhindern. Also wenn neue Technologien heute auf den Markt kommen, dann können sie morgen oder übermorgen angewendet werden. Und wenn sie beweisen, dass sie taugen, dann hat die Bauchefin gesagt, dann bewegt sich dieses Departement und nimmt das auf. Aber wichtig ist, dass die Wirkung überprüft wird, und dass die Plausibilität standhält – das ist das ist der Punkt. Es ist nicht die Frage, ob man das noch machen kann oder nicht – selbstverständlich. Sämtliche Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind doch frei, drei oder vier Module zu wählen, das hätten wir noch so gerne, aber da findet hier keine Mehrheit. Wir wollen einen Gebäudepark, der möglichst Ressourcenschonend über die Runde kommt. Das wollen Sie nicht, Sie wollen ein möglichst offenes Gesetz, dass noch möglichst viel zulässt und bei Bst. f geht es dann definitv einen oder mehrere Schritte zu weit. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben praktisch alles gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. Darum beschränke ich mich auf das, was noch nicht gesagt wurde. Die Schweiz ist mehheitlich gebaut. Einfamilienhäuser werden in Zukunft beim Zubau eine untergeordnete Rolle spielen. Die Mehrheit der Bauten werden grössere Bauten sein, keine Einfamilienhäuser. Ein grosser Teil der Bautätigkeit bewegt sich bei den Umbauten, Erweiterungsbauten, Innenverdichtungen usw. Wer behauptet, es brauche dieses Rückkommen, weil man die Hausbesitzer quasi schützen möchte, der unterschlägt um was es wirklich geht. Es geht um Freiheit versus Umwelt. Ich bin enttäuscht, dass eine Gruppe von Leuten, die nicht zu den Ärmeren in diesem Kanton gehören, sich für die Freiheit einsetzen in diesem Punkt und nicht für die Umwelt. Es geht um relativ wenig Geld, also wer einen Erweiterungsbau plant, der weiss, dass dieser Anteil an erneuerbarer Energie ein äusserst geringer Anteil der Gesamtkosten sein wird. Es geht eigentlich um einen Kampf gegen mehr Umweltschutz, gegen mehr erneuerbare Energie. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass dieser Rat bzw. der Rat in der alten Zusammensetzung sich klar entschieden hat, dass nur wer baut in diesem Bereich herausgefordert wird. Der ganze Bestand, ich habe am Anfang erwähnt, die Schweiz ist gebaut, alle, die bereits eine Liegenschaft besitzen, werden nicht verpflichtet, erneuerbare Energie zu produzieren. Ich bedaure das zutiefst, aber der Rat hat das leider so entschieden. Wenn wir jetzt so weit gehen wie die Antragsteller möchten, dann ist das nicht vertretbar. Ich bitte Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen und zumindest einen kleinen Beitrag zu leisten, dass wir im Bereich des Zubaus von Photovoltaik-Anlagen einen Schritt weiter kommen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Künstlich verlängern will ich nicht, aber diese beiden Vorredner habe mich jetzt doch ein bisschen herausgefordert. Immerhin hat sich ja dieser Rat jetzt zu einem Gesetz durchgerungen, nicht so wie ich mir das wünschte, aber ich akzeptiere das selbstverständlich. Aber was wir jetzt von Schmid-St.Gallen und Wick-Wil anhören müssen, das ist ein bisschen bedenklich. Wir können morgen die Schweiz abstellen und es passiert überhaupt nichts im Klima, und das ist das was mich ärgert. Ich bin selbstverständlich bereit Verantwortung zu übernehmen und den Beitrag, den auch die Schweiz leisten muss und der ganz kleine Kanton St.Gallen auf diesem Europa auf dieser Welt, dass wir den Beitrag leisten. Der Beitrag kostet uns viel Geld und wir leisten uns das. Aber das jetzt suggeriert wird, vor allem von Schmid-St.Gallen, ihre Worte zeigen schon wie träumerisch sie unterwegs ist, realitätsfremd in einer anderen Welt, gut gibt es noch andere Leute in diesem Saal, die einigermassen vernünftig entscheiden, sie behauptet tatsächlich, wenn wir das nicht machen, befinden wir uns in einer Klimakrise in der Schweiz. Ja, wir haben Probleme im Klima, aber wir ändern das nicht. Wir leisten unseren Beitrag, wir haben uns ja entschieden das Pariser Klimaabkommen zu übernehmen – das ist unser Ziel, damit waren nicht alle gleich einverstanden, aber das ist jetzt nicht das Thema. Aber wir ändern nichts am Klima. Das ärgert mich, und es ärgert mich auch, wenn ich das wieder in der Presse höre, dass man sagt, der Rat hat dieses oder jenes nicht gemacht und möchte das Klima in der Schweiz nicht ändern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, und ich bitte auch die GRÜNE-Fraktion, dass sie das zur Kenntnis nehmen, wir leisten unseren Beitrag, aber am Klima werden wir hier in der Schweiz nichts. Wir müssen mit der Änderung umgehen und unseren Beitrag leisten, aber mehr können auch wir nicht tun. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin, zu f.: Vorschlag des gelben Blattes. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission hat diesen Bst. f eingehend diskutiert. Der Vorschlag, den Sie auf dem gelben Blatt sehen, der geht davon aus, dass es genügt, wenn nachgewiesen wird, dass man den CO₂-Verbrauch um 10 Prozent reduziert. Die Antragsteller haben ausgeführt, man folge eigentlich mit diesem Antrag dem Zweck dieser Bestimmungen rund um die Standardlösungen, weil die Standardlösungen, welche in den MuKEn definiert sind, jeweils 10 Prozent CO₂-Reduktion garantieren und es sei richtig, wenn man auch andere jetzt in den MuKEn nach nicht vorgesehene Lösungen zulassen würde. Der andere Teil der Kommission und auch das Departement war der Meinung, dass das Schwierigkeiten biete, wenn man hier eine Art Generalklausel einfügt, weil die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben sei und es sei auch möglich hier, das hat auch die Departementsvorsteherin vorhin ausgeführt, jeweils mittels Verordnungsanpassung hier neue Standardlösungen aufzunehmen, wenn diese geprüft sind und wenn effektiv fest steht, dass diese Reduktion mit einer Lösung um 10 Prozent erfolgen kann Die Kommission hat dann aber dem Antrag mit 8:7 Stimmen zugestimmt, dass diese Lösung, wie Sie sie auf dem gelben Blatt sehen, hier ins Gesetz aufgenommen wird. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Dürr-Widnau: Sie haben mich vorhin angesprochen, ich hätte hier nur diese 50 m² zitiert. Ich muss Ihnen da sehr recht geben, ich habe das nicht bewusst oder politisch motiviert unterschlagen, sondern es ist einfach passiert. Selbstverständlich haben wir das in der Kommission so diskutiert und vom Baudepartement auch gehört, genau das was Sie hier ausgeführt haben. Ich zitiere hier gerne aus dem Protokoll: «Jede Vergrösserung des Gebäudesvolumens gilt als Neubaute nach Art. 6 Energiegesetz, Anbauten, Aufbauten und neubauartige Umbauten gelten als Neubauten – für sie gelten Neubauvorschriften. Für solche An- und Aufbauten die als Neubauten gelten, sehen die MuKEn 2014 eine Bagatellschwelle von 50 m² vor oder alternativ einen Zubau von 20 Prozent zur Energiebezugsfläche aber maximal 1'000 m². Die 50 m² werden in der Regel bei einem Einfamilienhaus zur Anwendung gelangen und die 20 Prozent Zubau zur Energiebezugsfläche bei grossen Gebäuden die Dienstleistungsbauten. Das ist in der MuKEn bereits so vorgesehen. Auch im Entwurf der Energieverordnung ist das so enthalten, hat das Baudepartement ausgeführt. Das steht so in den Materialien wie Sie es gerne hätten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Zu Gemperli-Goldach: Krisen erfordern Sondermassnahmen. Wir haben das jetzt in dieser Corona-Krise erlebt, wir haben sehr grosszügige Kredite gesprochen und uns nicht wahnsinnig darüber unterhalten, ob all diese Kredite so problemlos dann zurückbezahlt werden können. Wir gehen im Gegenteil sogar davon aus, dass sehr viele dieser Kredite wahrscheinlich nicht vollständig zurückbezahlt werden. Wir befinden uns in einer Krise. Ich merke einfach, dass Sie das nicht wahrnehmen. Wir befinden uns in der Klimakrise. Das Klima wird immer wärmer und wenn wir so weitermachen, können wir die 1,5 Grad zusätzliche Temperatur nie und nimmer bewältigen. Bewährt Stiche. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben, wenn wir nichts machen oder wenn wir so wenig machen, wie wir jetzt gewillt sind zu tun, dann kostet uns das sehr viel Geld. Die grossen Versicherungsfirmen, wie die Rückversicherung, möchten, dass wir griffigere Massnahmen machen, weil sie wissen, Sturmschäden und Überschwemmungen sind extrem teuer, es gibt Hitzetote – der nächste Sommer steht bevor. Nichts machen kostet viel Geld und da ist das Geld gut investiert, wenn wir wenigstens in dem Bereich, wo wir zuständig sind, etwas machen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 16a [Beiträge b) Finanzhilfen für energetische Gebäudesanierung]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 16a wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) Der Kanton unterstützt energetische Gebäudesanierungen nach Art. 12e während einer Einführungszeit zusätzlich zum Förderprogramm nach Art. 16 mit: (Abs. 2 [neu]) Der Kantonsrat legt das Beitragsvolumen und die Befristung des zusätzlichen Unterstützungsprogramms für energetische Gebäudesanierungen fest. (Abs. 3 [neu]) Die Regierung regelt die Voraussetzungen für Ausrichtung und Rückforderung von Beiträgen durch Verordnung. (Artikeltitel) b) zusätzliche Finanzhilfen für energetische Gebäudesanierung Wir nähern uns langsam dem Ende dieser langen Debatte. Das oberste Ziel des Energiegesetzes ist es, weg von der fossilen Energie zu kommen, hinein in eine fossilfreie Zukunft bis ins Jahr 2050. Heute haben wir im Kanton St.Gallen rund 60'000 Einfamilienhäuser und rund 30'000 Mehrfamilienhäuser, die wenigsten davon werden fossilfrei beheizt. Wir werden also für die nächsten 30 Jahre eine grosse Aufgabe vor uns haben. Mit dem Art. 16a wollen wir zusätzlich zu den 5 Mio. Franken Möglichkeiten schaffen, damit auch Menschen, die die Investition Ihnen eine fossile Heizung nicht stemmen können, nicht wieder eine fossile Heizung einbauen müssen, so zu sagen eine finanzielle Härtefallklausel. Mittels Investitionsbeiträgen, Darlehen oder Bürgschaften und Contracting-Formen wollen wir, dass die Regierung während einer Einführungszeit zusätzliche Mittel zur Gebäudesanierung bereitstellt. Diese Einführungszeit soll relativ kurz bemessen sei, damit wirklich ein Ruck durch die Gesellschaft geht und es sich nicht lohnt, noch länger mit der Sanierung zuzuwarten, weil es ja dann später kein Fördergeld mehr gibt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | der Ordnungsantrag von Widmer-Wil ist abzulehnen. Zur Erinnerung: Wir hatten dieses Geschäft bereits in drei Lesungen. In der ersten Lesung war auch ein Baujurist anwesend. Alle Fragen, die irgendwo in der Luft lagen hätten gestellt werden können. Wir können noch ewig so weitermachen, dann kommt es wieder in den Rat, dann taucht wieder eine Frage auf, dann geht man wieder zurück – so haben wir in zehn Jahren noch kein Energiegesetz. Es eilt aber, jetzt möchte ich das Gesetz heute durchberaten, dann haben wir endlich wieder etwas erledigt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, Art. 12c Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Im Freien verfügen sie zudem über eine Abdeckung der Wasser fläche gegen Wärmeverluste. Ausnahmen sind in der Verordnung zu regeln.» Ausnahmetatbestände sind darum wichtig und richtig, weil die Ziele auch anderweitig erreicht werden können. Beispiele aus bestehenden Bädern zeigen, dass dies einfach und gut möglich ist, und diese Lösungen sollen auch in Zukunft machbar sein. So können Aussenbecken, insbesondere kleine Aussenbecken, über Nacht ausgepumpt, anderweitig gelagert und die Wärme erhalten werden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GLP): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die mit den MuKEn vorgeschlagenen Massnahmen sind sehr vielfältig und alle auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Standardlösungen decken alle Möglichkeiten ab und sie ermöglichen Fortschritt und auch individuelle Lösungen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 5c ist zuzustimmen. Auch seitens der GLP unterstützen wir die Schaffung dieser Wahlmöglichkeit und auch aus unserer Sicht macht die Festlegung eines Maximalbeitrages zur Rechtssicherheit Sinn. Wir unterstützen den Vorschlag der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Ich beschränke mich auf eine Frage oder Kritik an der Begründung auf dem roten Blatt. Es wird hier ausgewiesen oder auch ein bisschen behauptet, dass die kommunalen oder die Behörden, die diese Fälle zu beurteilen haben, überfordert würden. Ich bin mir bewusst, dass die Formulierung der vorberatenden Kommission verabschiedet hat, einige Varianten mit sich bringt bzw. beinhaltet und wenn jetzt noch eine elfte oder zwölfte oder neunte kommt soll es nun plötzlich Überforderung sein – damit haben wir Mühe. Die Kompetenz meines Erachtens wäre dann auch nicht da, wenn sie jetzt nicht Gegenstand ist, dass die Regierung das über den Verordnungsweg regelt. Entweder ist es drin oder es ist nicht drin. Wenn Sie nein sagen, dann wissen wir es, aber es kann nicht sein, dass es nachher heisst, wenn sich die Verhältnisse oder die technischen Entwicklungen verändern und es neue Möglichkeiten gibt, dass dann die Regierung entscheiden kann. Nein, dann hat dieser Rat zu entscheiden und nicht die Regierung und deshalb bitte ich Sie, diesen Bst. f nicht zu streichen, er ist Bestandteil dieses Schicksalsartikels. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | lehnt den Ordnungsantrag von Widmer-Wil ab. Es gibt sehr gute Gründe, warum dieses Rückkommen auf Art. 5b jetzt weiter diskutiert werden soll. Sie haben es einleitend selber gesagt, die Zusammenhänge Art. 5c, die Diskussion zurück. Deshalb bitte ich Sie, ich habe grosses Verständnis nachdem Widmer-Wil bereits dreimal gesprochen hat, er hat uns gesagt, was er zu sagen hat und die anderen sollen jetzt schweigen – das ist gut die demokratische Haltung. Aber ich bitte Sie, das Rückkommen jetzt zu diskutieren und darüber abzustimmen und dann wissen wir es. Wir müssen jetzt nicht über Art. 5c entscheiden und dann alles nochmals in die Kommission zurücknehmen. Es ist nicht etwas völlig Neues, es ist verbunden mit Art. 5c. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ich bin in dieser Sache sehr pragmatisch unterwegs und möchte Ihnen einfach ein paar Zahlen vor Augen führen. Die Energiebilanz der Schweiz beträgt heute rund 800'000 Terajoule, diese Einheit ist schwierig, aber im Verhältnis sieht das wie folgt aus: Ein Viertel ist elektrischer Strom und davon nochmals 40 Prozent Kernenergie. Wir haben von den Jahren 1990 bis 2010 bis der Fukushima-Effekt kam, einen Zubau von rund 1'125 Terajoule erneuerbaren Strom und dieser wurde dann in den letzten zehn Jahren verstärkt um Faktor 3 auf 3'400 Terajoule. Wenn wir nur die Kernenergie ersetzen wollen, brauchen wir 25 Jahre, wenn wir auf diesem linearen Pfad weitermachen. Und wenn jetzt die Elektromobilität und ???erzeugung auch voll elektrisch betreiben wollen unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades, würde das nochmals 50 Jahre bedeuten. Nur müssen wir die ersten während diesen 50 Jahren bereits wieder ersetzen. Also wir müssen dringend zubauen. Die Photovoltaik ist meiner Ansicht nach die einzige Energieform, die in Frage kommen kann. Wenn wir in der Schweiz Wind nutzen könnten, hätten bereits unsere Vorfahren mit Windmühlen das Korn gemahlen. Aber wir haben unsere Mühlen an die Bäche gestellt und mehrheitlich die Wasserkraft ausgenutzt. Ich war früher sehr kritisch gegenüber der Photovoltaiktechnologie. Die Preise sind aber derart gesunken, dass sie nun erträglich sind. Für die kleinen Umbauten kann man ja die Ersatzabgabe leisten. Ich möchte diese ins Gesetz aufnehmen, dass man, bei 50 m2 sind das 0,5 Kilowatt Peak Photovoltaik. Bei 3'000 Franken, wären das 1'500 Franken Abgabe, und wenn dieser Betrag sich summiert, kann eine umso grössere Anlage gebaut werden. Wir müssen in den nächsten zehn Jahren Photovoltaik zubauen, ansonsten gebe ich Güntzel-St.Gallen recht, dann müssen wir wieder mit der Kernenergie beginnen oder thermischen Strom erzeugen, damit wir unsere Mercedes-Elektromobile betreiben können, die mehr Energie benötigen als unter Umständen ein guter Benziner. Wir müssen jetzt wirklich vorwärts machen. Das ist die einzige Möglichkeit. Da gibt es nicht viele Ausnahmen zu machen, sondern wir haben ist ja die Ersatzabgabe und die muss im Gesetz verankert werden, dann sollte es für alle erträglich sein. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 04:01:59] Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 80:34 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionsrpräsidentin: Gerne gebe ich Ihnen das Abstimmungsergebnis der vorberatenden Kommission bekannt. Inhaltlich wurder der Artikel, wo wie er uns vorliegt kaum diskutiert. Es gab einfach die Abstimmung darüber. Der Artikel wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 04:00:16] Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag Broger-Altstätten auf Schluss der Diskussion mit 83:23 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | stellt Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion. Mir kommt es so vor, wie wenn wir uns versuchen, gegenseitig in der Energiepolitik zu überzeugen. Ich sehe dem kein Ziel entgegen und stellen den Ordnungsantrag auf Ende der Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Da der Kanton St.Gallen aktuell über ein aus unserer Sicht gutes Förderprogramm im Energiebereich verfügt und wir gerade letztes Jahr einen Sonderkredit von 10 Mio. Franken zur Forcierung des Ölheizungsersatzes gesprochen haben, sehen wir aber aktuell keinen weiteren Bedarf für Investitionsbeiträge. Jedoch unterstützen wir die Einführung der Möglichkeit von Darlehen oder Bürgschaften. Der genaue Modus müsste dann noch geklärt werden. Erlauben Sie mir noch einen kurzen Kommentar zur Energieförderung und der Sicht der GLP: Aktuell sehen wir grossen Handlungsbedarf nicht primär in der Bereitstellung von mehr kantonalen Fördergeldern sondern bei der Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen. Im Bereich der Wärme ist der heute in erster Lesung fertig beratene Nachtrag zum Energiegesetz ein elementarer Bestandteil dieser Rahmenbedingungen. Leider haben wir aber die eine oder andere Chance verpasst, wirklich zukunftsgerichtgete, fortschrittliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch im Strombereich gilt es diese Rahmenbedingungen zu diskutieren. Die Eigenstromproduktionspflicht auf Neubauten leistet sicherlich einen wertvollen – wenn auch von überschaubarem Ausmass – Beitrag. Die GLP ist überzeugt, dass im Bereich des Ausbaus der Stromproduktion der von der Regierung eingeschlagene und in der Beantwortung der Interpellation Lüthi-St.Gallen / Tanner-Sargans 51.20.10 «Solarstromproduktion im Kanton St.Gallen» dargelegte Weg vom regionalen Ökostrom als Standartprodukt der richtige Weg ist. Energieversorger sollen den Solarstrom zu einem fairen Preis von den Produzenten abkaufen und diesen dann in ihr Standardstromprodukt einspeisen. Heute reicht eine Solarstromvergütung von 9 Rp/kWh über zehn Jahre schon aus. Damit bezahlen die Stromkonsumenten einen leicht höheren Strompreis, der Steuerzahler wird aber nicht noch zusätzlich belastet. Dies werden wir sicher im Rahmen des nächsten Energiekonzepts noch ausführlich diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 03:39:11] Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung und der SP-Fraktion auf Streichung von Art. 12e Abs. 1 Bst. f mit 73:39 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich denke, dass ich Güntzel-St.Gallen nicht erklären muss, wo die Verordnungskompetenz liegt, das weiss er am besten selbst. Es ist aber selbstverständlich so, wenn diese angepasst werden würde oder wenn wir bezüglich Standardlösungen die MuKEn übernehmen würden, dass dann die VSGP miteinbezogen werden würde. Zu Dürr-Widnau: Innovation wird hiermit überhaupt nicht gebremst, vor allem dann nicht, wenn die Module auf Verordnungsebene festgelegt werden können. Zu Bst. f: Wie schon einige Vorrednerinnen erwähnt haben, öffnet Bst. f Tür und Tor für eine unabsehbare Vielfalt von Lösungen. Diese müssten im Einzelfall durch die kommunalen Baubewilligungsbehörden geprüft werden. Wir haben auch nicht gesagt, dass sie überfordert werden, doch dass dies einen angemessenen Aufwand bedingen würde – das kann ich selbst sagen, als ehemaliges Mitglied der Baukommission der Stadt Wil. Ausserdem enthält Bst. f die Grundlage für die Kompensierung von CO₂, welche nur eine rechnerische oder betriebliche Lösung ist. Es muss also nicht das Gebäude bzw. die Technik entsprechend angepasst werden, das möchten wir nicht. Wir möchten auch keine Kompensation durch Zertifikate. Wie bereits auch schon erwähnt, die offene Formulierung von Bst. f enthält keine qualitativen Anforderungen für den Nachweis und ist wirklich zu wenig präzis. Es könnte auch sein, dies nach Worten des Generalsekretärs der Energiedirektorenkonferenz, dass die Übergangsbestimmung des eidgenössischen CO₂-Gesetzes allenfalls hier dann nicht zur Anwendung kommen könnte, sondern dass diese strengen CO₂-bedingten Grenzwerte, im Kanton St.Gallen ab dem 1. Januar 2023 schon gelten würden und nicht erst, wie eigentlich in der Übergangsbestimmung vorgesehen, ab dem 1. Januar 2026. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag zu Bst. f ist zuzustimmen. ?? Einfachheit und Klarheit das ist immer sehr ring und man geht gerne auch den einfacheren Weg. Aber wenn man ein Verbot erlässt, dann sollte man auch Ausnahmen bewilligen. Ich denke, es ist wichtig, gerade auch für die Gemeinden, auch wenn es ein bisschen mehr Arbeit geben wird, dann ist es für die Menschen. Wir brauchen solche Ausnahmeregelungen auch, jedes Gesetz kennt dies. Es ist nicht gut, wenn wir dem einfachsten Weg nachgehen, sondern dem besten und zwar für alle. Ich denke vor allem auch an ältere Eigentümer. Einfach ist nicht zwingend besser. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Wick-Wil: Das war ja eine Bankrotterklärung für die MuKEn. Ich kann das bestätigen, die Massnahmen bzw. die Energieverbräuche sind vor allem vom Verhalten abhängig. Es wird gar nie nachgeprüft, ob die Massnahmen greifen. Die wurden einmal am grünen Tisch berechnet und nicht verifiziert. Ich habe jetzt zwei gleiche Wohnungen, bei denen ist der Stromverbrauch doppelt so hoch. Weitgehend handelt es sich hierbei um Benutzerverhalten. Solche innovativen Lösungen müssen sicher rückgekoppelt werden. Da bin ich auch offen, dass man sagt, man überprüft, ob die Ziele eingehalten werden. Aber die müssten auch bei den Standardlösungen einmal überprüft werden und das wird nie gemacht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Streichen Sie Bst. f nicht, dann ist eines klar, Sie beschäftigen Energieberater, das ist richtig, Sie beschäftigen Anwälte und Sie bauen Bauverwaltungen aus. Wenn man Bst. f im Gesetz haben möchte, wäre es zwingend, dem jeweiligen Baugesuchsteller, die Pflicht zu auferlegen nachzuweisen, dass die Reduktion tatsächlich stattfindet und zwar nicht im Projektbeschrieb, auch nicht auf dem Prospekt der jeweiligen Lieferfirma der Technik, sondern am Ende des Jahres beim Verbrauch – das wir aufwendig. Ich bin in einem Punkt einig und das ist in der Branche bekannt, was publiziert wird, was gelebt wird, ist das andere, und es wird praktisch ausschliesslich mehr verbraucht, als die Normen festlegen. Also wer glaubt, in einem Minergiehaus zu leben und dann auch nur diese Verbräuche real zu leben wie sie vorgeben, dann gehört man zur Minderheit. Man weiss bei Minergie, dass das Verhalten der Leute nicht so ist wie die Planer das denken. Ich empfehle wärmstens, diesen Art. f zu streichen. Sie öffnen wirklich Tür und Tor für Unfug und Mehraufwand. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dem Antrag ist zuzustimmen. Hier ging es um die Frage, ob diese Regelung in der Verordnung oder auf Gesetzesstufe geregelt werden soll. Ich möchte hier noch anfügen, dass die Kommission über den Entwurf der Verordnung verfügt hat, dieser wurde uns von Seiten Departement zu Verfügung gestellt. Bei diesem Buchstaben war die Meinung der Mehrheit der Kommission, dass man diese Bestimmung ins Gesetz aufnehmen soll um hier Klarheit zu schaffen. Die vorberatende Kommission hat dem Antrag mit 10:5 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 03:06:13] Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion bzw. Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen zu Art. 12e mit 83:33 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Blumer-Gossau betreffend dem Strommix in Europa: Die Systemgrenze ist nicht die Schweiz, das sollte er als überzeugter Sozialdemokrat und Europäer wissen. Die Systemgrenze ist mindestens Kontinentaleuropa und jede Kilowattstunde, die wir sauber einspeisen, entlastet das ganze Netz in Europa. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der gewählte Antrag meines Vorredners, ermöglicht mir eine persönliche Erklärung. Ich habe in 28 Jahren in diesem Rat noch nie so viel Solidarität erlebt wie in den letzten 10 Minuten. Mein Votum betreffend der Papierlosigkeit bzw. wegen der fehlenden Unterlagen haben die Parlamentsdienste sowie die Staatskanzlei zu Mails veranlasst. Eine Antragstellerin wollte mir das Papier vorbeibringen und Blumer-Gossau macht wie unter guten Kollegen üblich, öffentlich, dass er gleich sagt, was man machen kann. Ich bin tief beeindruckt und möchten das mit der Öffentlichkeit und mit Ihnen geniessen einmal so bemitleidet zu werden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 03:01:02] Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag Thalmann-Kirchberg auf Schluss der Rednerliste mit 82:28 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | stellt Ordnungsantrag zum Schluss der Rednerliste. Die sich jetzt noch angemeldet haben können noch sprechen, selbstverständlich einschliesslich der Regierung, aber ich denke, wir drehen uns jetzt in diesem Thema hin und her auch immer wieder mit den gleichen Rednern. Wir sollten zum Abschluss dieses Punktes kommen, damit wir weiter beraten können. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | «Der Hauseigentümer», den gibt es gar nicht. Es gibt verschiedene Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, selbstverständlich solche, wie Sie vorhin beschrieben wurden, die gibt es sehr wohl. Sie haben mich darauf angesprochen, dass ich mit unserer Firma beim Hauseigentümerverein Leute in diesem Sinne beraten habe. Das stimmt, das haben wir gemacht und ich kann Ihnen auch sagen, auch welche Reaktion wir gestossen sind – auf äusserst positive. Ich muss Ihnen aber leider auch sagen, wie wenig Prozent es waren, das bedeutet, wir haben Luft nach oben, sogar ziemlich viel Luft. Wenn Sie das Lied predigen, «der Hauseigentümer» sei umweltverantwortlich und nehme diese auch wahr und investiere Milliarden – ja die gibt es, aber häufig nicht nach umweltgerechten Standards. Nehmen Sie das Beispiel von Heizöl extra leicht, wie lange ging es, bis «extra» nun langsam zum Standard deklariert wird. Sie konnten jahrelang als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer selbst wählen, möchte ich etwas drauflegen, etwas bessere Qualität einkaufen und die Umwelt weniger weniger zu belasten. Das nützt nicht ihnen individuell, das nützt immer der ganzen Gesellschaft. Wir haben von Locher-St.Gallen gehört, die Absicht sei klar, die Berater sollen gestärkt werden. Ich kann Ihnen nur etwas sagen, Sie verwechseln vermutlich ökologisch mit doof. Selbstverständlich denke ich denke und handle ich ökologisch und ich arbeite auch ökologisch. Ich arbeite in einer Firma, die die Umwelt voranbringen möchte. Aber wenn Locher-St.Gallen glaubt, ich sei in seiner Denkweise, dann muss ich ihn enttäusche, das bin ich nicht. Ich mache keine Beratungen von Einfamilienhäusern, wie diese ihre Heizung machen wollen – da ist nicht mein Thema, auch wenn es mich interessiert. Wenn jetzt gesagt wird, die MuKEn seien anscheinend auf einmal nicht mehr der Nimbus der Sache, dann muss ich Dürr-Widnau sagen, ich habe das mehrmals erwähnt. MuKEn 14 ist alter Kaffe. Sie sehen es ja an der Jahreszahl. Wenn Sie jetzt sagen, die GRÜNE-Fraktion und die SP-Fraktion hätten jetzt auch eingesehen, dass es eine Härtefallregel braucht. Nein, wir die GRÜNE-Fraktion glauben nicht, dass es das braucht, aber es ist aus unserer Sicht ein Kompromiss. Wenn Sie glauben, es sei dermassen wichtig und Sie brauchen um einem Art. 12e auch in der schwachen Variante zuzustimmen, dann ist das selbstverständlich immer noch besser als ohne. Sie können uns glaube, wir können uns durchaus bewegen, die GRÜNE-Fraktion mussten das in den letzten 30 Jahren bitter lernen. Stimmen Sie dem Basler Modell zu. Es ist nicht so, dass wenn jemand mit dem Basler Modell einen Heizungsersatz plant oder realisiert, dass er zuerst einen Berater benötigt. Wenn er von Anfang an seine Firma seines Vertrauens auswählt und eine Anlage montiert, die das Gesetz neu vorschreibt, dann braucht er keinen zusätzlichen Berater. Er braucht im besten Fall einen Berater, wenn er belegen möchte, dass seine Ölheizung immer noch das absolute Nonplusultra ist und er die Bewilligung für eine Öl- oder Gasheizung möchte. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Vizepräsident des kantonalen Hausgeigentümerverbands. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich habe bereits in der Februarsession 2020 zu Art. 12e gesprochen. Damals habe ich appelliert und mitgeholfen, dass dieser in der Kommission nochmals behandelt wird, dass man hier eine Lösung findet und wir haben jetzt eine Lösung auf dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission. Was mich aber wieder stört, das habe ich bereits im Februar gesagt und sage hier nochmals, der Eindruck, der hier bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern vermittelt wird, dass diese nicht ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Es wird gesprochen, dass sie kein Wissen und keine Ahnung haben, was ich entschieden zurückweisen muss. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in diesem Kanton und in der ganzen Schweiz investieren sehr viel, Milliardenbeträge an die Sanierungen und auch in energetischen Sachen. Wenn ich nochmals auf die Diskussion im Februar zurückschaue, Wick-Wil, wo Sie gesagt haben, es gäbe keine Härtefälle bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, dann bin ich ja froh um die einfache Anfrage und danke Güntzel-St.Gallen, dass es 4'200 Härtefälle beim Eigenmietwert bestehen. Ich muss mir nicht vorstellen, wie viele Härtefälle es gäbe, wenn man teure Investitionen tätigen müsste. Da sprechen wir nicht um tausend sondern zehntausende Franken, welche die Mehrinvestitionen kosten. Sie haben damals gesagt, diese Personen gibt es nicht. Ich bin jetzt erstaunt und freue mich natürlich auch, dass auf einmal auch von grüner Seite die Härtefallregelung nicht bestritten wird – das ist auch richtig so. Vor etwa zwei Stunden haben wir über die Eigenproduktion der Stromerzeugung gesprochen. Dort war die Argumentation MuKEn 2014 – das sei die Lösung. Und hier bei Art. 12e der MuKEn-Lösung geht es darum, dass die Kantone und auch die Energiespezialisten hier eine Harmonisierung in den Kantonen tätigen wollen und auf einmal genügt das nicht mehr, auf einmal muss man da viel mehr machen. Da muss ich Ihnen schon sagen, wenn wir jetzt in das Basler Modell wechseln, dann geht es um eine Bevormundung, einen Zwang. Es wird von Marktorientierung gesprochen. Für mich ist Marktorientierung, dass man wählen kann. Zum Beispiel von Blumer-Gossau: Sie haben das auch gemacht ohne, ohne dass ein Gesetz besteht und das werden natürlich auch viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer machen. Es kann doch nicht sein, dass wir hierher gehen und ein Gesetz machen, das verpflichtet eine Beratung zu machen. Wenn die Energieberatung so nicht gut ist, dann geben wir Geld für die Energieagentur aus. Dann kann der Finanzchef bereits die erste Sparmassnahme eintragen, dann braucht es die Energieagentur ja nicht, wenn diese ja einen derart schlechten Job macht. (Satz??) Auch die Firma, in der Wick-Wil tätig ist, die konnte dreimal in der Hauseigentümerverband-Zeitung Wissen vermitteln. Und wenn das Wissen nicht ankommen sollte, was ich nicht glaube, denn wenn ich in meinem Umfeld darüber spreche, dann wird das schon diskutiert und man informiert sich darüber. Es kann also nicht sein, dass das Wissen nicht vorhanden ist. Die Anträge der vorberatenden Kommission sind eine sinnvolle Lösung, gibt Sicherheit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Und ich bitte Sie inständig, nicht immer zu sagen, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Sie nehmen sie wahr und für das werde ich mich weiterhin einsetzen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und GLP ist zuzustimmen. Ich möchte mich dem Votum von Blumer-Gossau anschliessen. Ich habe heute viel gehört über Pragmatismus, machbare Lösungen, gutschweizerische Kompromisse. Widmer-Wil sagt, wir wollen keinen Systemwechsel. Ich frage mich deshalb ernsthaft, ob die grosse Mehrheit der Anwesenden die Stimmen der Klimajugend gehört hat? Wir stehen heute in der Verantwortung für morgen Lösungen zu finden, für unsere Kinder und unsere Enkelkinder. Ich möchte deshalb vor allem die CVP- und die FDP-Fraktion an ihre Wahlversprechen in Bezug auf die Ökologie erinnern. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Präsident des Mieterinnen und Mieterverbands Ostschweiz. Zu Güntzel-St.Gallen: Ich habe meinen Laptop dabei, ich habe die Anträge auch gefunden, obwohl ich ja wie Sie auch eher zu den fossilen Mitgliedern dieses Rates gehören. Ich gehe mit Ihnen in einem Punkt einig, ich freue mich, wenn wir zurückkehren können in unseren angestammten schönen Ratssaal, aber wie Sie alle wissen, zuerst muss die Decke geflickt werden. Für Güntzel-St.Gallen zur Klärung: Es ist ein Antrag der GRÜNE-Fraktion, SP-Fraktion und GLP. Er ist identisch, alle drei Fraktionen möchten das Basler Modell auch für St.Gallen. Zu Dobler-Oberuzwil: Wenn man jetzt neu Öl- und Gasheizungen installiert, so haben diese eine Lebensdauer von etwas 30 Jahren bis zum Jahr 2050. Wenn Sie darauf folgern, dass es dann immer noch reicht, dann ist das falsch. Im Jahr 2050 müssen wir das CO2-Problem gelöst haben und dürfen nicht erst dann damit beginnen. Wir brauchen auch im Kanton St.Gallen das Basler Model. Zu Locher-St.Gallen: Die Vollkostenrechnung ist möglich und wer das noch nicht nachvollziehen kann, muss es lernen. Lernen ist ein permanenter Prozess, der gehört zu unserem Leben. Auch Beraterinnen und Berater gehören dazu. Hier haben wir aber die Wahl, uns für einen zu entscheiden, den wir für fähig halten und darum auch den Preis für sinnvoll ansehen. Ich habe selber Ende des letzten Jahres eine Wärmepumpe eingebaut und musste mich auch etwas beraten lassen, aber zu einem ganz vernünftigen Preis und es war ausserdem sehr spannend. Das ist der Weg, der für uns sinnvoll ist, den müssen wir einschlagen. Zu Widmer-Wil: Ja, wir brauchen den Systemwechsel, den er uns nicht zu trauen will. Wir müssen die Energieträger ersetzen. Öl und Gas sind nicht mehr zukunftsfähig. Sie produzieren CO₂ und da dürfen wir uns durch den tiefen Preis jetzt nicht verführen lassen. Zudem sei es noch einmal erwähnt: Öl und Gas haben wir nicht im eigenen Lande, wir müssen es importieren. Es ist sinnvoller, wenn wir selber produzieren, insbesondere Solarenergie dazu produzieren. Zum Strom: Es ist ja bei uns nicht so, dass für den Dreckstrom brauchen. Wir haben ja die Wasserkraft und leider auch noch etwas Atomkraft, aber Dreckstrom wie das in Europa verschiedener orts noch als Kohle gemacht wird, haben wir ja nicht. Es befreit uns aber nicht davon, dass wir Solarenergie zubauen müssen – das ist nötig. So Sie diesen identischen Anträgen zu, denn was Basel kann und Zürich vorhat, schaffen wir auch: St.Gallen kann es. Sie kennen diesen Spruch. Zählen wir uns doch für einmal zu den Grossen, zu den Fortschrittlichen in diesem Lande und schlagen jetzt genau diesen Weg auch ein. Er ist richtungsweisend, er ist für die Zukunft richtig, er ist mit Blick auf die kommenden Generationen und deren Lebensqualität unerlässlich – Systemwechsel jetzt! | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion ): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Bevor ich zu den verschiedenen Varianten und Modellen Stellung nehme, eine persönliche Vorbemerkung als bald fossiles Mitglied dieses Rates, aber ich muss meiner Überraschung und Enttäuschung Ausdruck geben über die Papierlosigkeit des heutigen Tages. Ich glaubte, wir hätten nicht ganz so lange, wie wir jetzt haben und habe meinen Laptop zu Hause gelassen. Aber selbst wenn ich ihn hier hätte, hätte ich vermutlich Mühe im unübersichtlichen Informationssystem unseres Rates dann noch die Seiten und Anträge zu finden, die seit gestern gekommen sind. Und wenn ich sie gefunden hätte, kann ich nicht sieben parallel lesen. Kehren Sie bitte auf die nächste Sitzung der Junisession zu den normalen Abläufen zurück, dass wenigstens wer will die Anträge auch in Papierform bekommt. Das hat mit Corona-Vorsicht überhaupt nichts mehr zu tun, hier geht es um Demokratie und dass alle die gleiche Ausgangslage und Grundlage haben um zu diskutieren und zu entscheiden. Ich kommen nun trotzdem zum Inhalt oder zu den Varianten und mache, nachdem ich bei einem früheren Votum offen gelegt habe, dass ich Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbands bin, zwischenzeitlich aber andere Sprecher auch ihre Interessen nochmals offen gelegt habe. Ich vertrete selbstverständlich als Sprecher der SVP-Fraktion unsere Wählerinnen und Wähler und damit den gesunden Menschenverstand. In der Sache selber habe ich einleitend erwähnt, und dazu steht die SVP-Fraktion, der Antrag der vorberatenden Kommission ist deutlich besser als es der Antrag der Regierung im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes war. Er geht weiter, er nimmt auf Härtefälle Rücksicht. Zu den Härtefällen Folgendes: Vor einigen Jahren hatten wir bei der Eigenmietwertbesteuerung eine Härtefallklausel gegen den Widerstand von Regierung und gewissen Teilen des Rates beschlossen und wahrscheinlich war jener einfache Anfrager, der jetzt nicht mehr bei uns ist, überrascht über die Antwort auf seine Anfrage. Wie viele Härtefälle es denn beim Eigenmietwert überhaupt gebe. Es ist doch zu beachten, dass im Jahre 2016 rund 4'200 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, und im Jahr 2017 3'500, ich gehe nicht davon aus, dass es soviel Rückgänge gibt, aber vielleicht war Ende letzten Jahres noch nicht alles veranlagt, dass doch etliche 1'000 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von dieser Härtefallklausel Gebrauch machen mussten aufgrund ihrer persönlichen finanziellen Situation. Deshalb bitte ich alle, die sagen, die Langfristrechnungen von Neuinvestitionen seien günstiger, wenn man dieses oder jenes Produkt nimmt und die Wärmepumpen werden sehr oft erwähnt, da bleibe ich dabei, solange der Strom zu drei Viertel aus Dreckstrom in Europa stammt, solange muss niemand sagen, mit einer Wärmepumpe schütze er die Umwelt. Ich stelle noch fest, und das ist mit ein Grund, wenn es dann schon sein muss und Sie unseren Streichungsantrag ablehnen, weshalb wir Sie auch bitten, wenn schon, dann sämtliche Vorgaben oder Möglichkeit ins Gesetz aufzunehmen. Wenn es heisst, man hat kein Vertrauen in die Regierung für die Verordnung, dann muss ich Ihnen sagen, nein, ich habe keines und wir haben es nicht. In der Kommissionssitzung vom 22. Mai 2020 hat uns der damalige Bauchef auch gesagt, man müsse nicht mit einem roten Blatt rechnen. Nun liegt es doch vor und ich bin sehr überzeugt, dass nicht ein anderes Regierungsmitglied diesen Antrag gestellt hat, sondern dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit aus dem gleichen Departement gekommen ist, dem der damaligen Bauchef noch angehörte. Deshalb ist es wichtig, dass wir klar regeln, was Härtefälle sind, welche Möglichkeiten es gibt. Zu den beiden Varianten, wobei ich diese nicht ganz verstanden habe, da diese nicht papierisch vorliegen. Ich habe verstanden, dass der Antrag der GLP und jener der SP-Fraktion und ich weiss nicht, der dritte der GRÜNE-Fraktion ja nicht absolut identisch sind, sie gehen in eine andere Richtung, das habe ich verstanden. Aber so wie ich es verstehe, sind es wieder unterschiedliche Varianten in diese Richtung. Lehnen Sie alle ab. Wenn dieser, von mir selber als Schicksalsartikel bezeichnet, Vorteile hätte, dann müsste ich eine dieser Varianten unterstützen, dann ist die Wahrscheinlichkeit eines Referendums und vor allem eines Obsiegens im Referendum noch grösse. Ich sage aber auch, das sind persönliche Überlegungen, auch unsere Fraktion wird sich nach der heutigen Lesung, bzw. nach den m heutigen Entscheiden im Hinblick auf die zweite Lesung und Schlussabstimmung im September entscheiden, wie wir uns zum Nachtrag zu diesem Gesetz stellen. Aber – und das ist eine Wahrscheinlichkeitsüberlegung –, je mehr Sie am Kompromissvorschlag, und das ist es, Art. 12e gemäss vorberatender Kommission schrauben, und zwar in die falsche Richtung, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit von ablehnenden Stimmen oder eines Referendums. Aber das ist nicht Thema für heute. Ich bitte Sie, entgegen der pragmatischen und taktischen Überlegung, lehnen Sie die Varianten ab und bleiben Sie beim Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission. Ich halte es wie Gemperli-Goldach, ich werde dann zum Streichungsantrag der Regierung nochmals das Wort verlangen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion und der Grünliberalen. (Fraktionsbezeichnungen??) Ich spreche für die GRÜNE-Fraktion und die Gruppe der öko-effizienten Spezialisten. Wir hören es in diesem Saal immer wieder, auch heute diverse Male, es gibt die Dogmaten und die Realisten. Es gibt die, die wissen was Sache ist, es gibt die Träumer und dann gibt es noch viele andere. Was hier veranstaltet wird, ist rein dogmatischer Politik. Weder die vorberatende Kommission, in erster noch in zweiter Sitzung, hat sich ernsthaft mit dem Basler-Modell auseinandergesetzt. Es gibt auch gute Gründe dafür, weshalb sie das nicht getan hat. Man müsste sich unter anderem die Frage stellen, wer vertritt aus welchen Gründen welche Positionen. Das ist ein Grundsatz, den ich mir vor 30 Jahren angeeignet habe, und ich bin niemals schlecht damit gefahren. Wir haben ganz am Schluss von Widmer-Wil gehört: «Stimmen Sie diesem guten Kompromiss zu». Ich habe es vorhin gesagt, es ist kein echter Kompromiss. Die SVP-Fraktion möchte gar nichts in diesem Bereich. Es ist die Lösung der CVP- und FDP-Fraktion. Ich sage es ungern und ich mache es auch ungern: Ich gratuliere der SVP-Fraktion. Sie hat diese beiden Fraktionen im Griff. Wir haben es von Gemperli-Goldach gehört, wir brauchen eine Vorlage, die mehrheitsfähig ist. Das heisst im Klartext, wir machen so viel, bis wir glauben, wir könnten die SVP-Fraktion in einer Abstimmung schlagen. Bravo – SVP! Mutig sein sieht anders aus. Vorausschauend sein sieht anders aus. Und was wir mit diesem Artikel, so wie er jetzt von der vorberatenden Kommission präsentiert wird (Satzteil fehlt). Wenn wir Energie und Umweltpolitik in Zukunft so betreiben möchten, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn uns die kommenden Generationen arg für unser Verhalten kritisieren werden. Die haben auch recht, wenn sie das machen. Jeder muss sich doch hier die Frage stellen, weshalb bieten wir nicht Hand für Lösungen, die in der Regel günstiger sind für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Da gibt es nur einen Grund: Dogmatische Festhalten an Öl und Gas. Und die Argumentation, die ich jetzt heute diverse Male gehört habe, erinnern mich stark an die Diskussion der Eternit- und Aspest-Industrie. CO₂-Emissionen sind nicht problemlo, aus diesem Grund machen wir diese Übung hier. Wir machen diese Übung, weil wir angehalten sind, proaktiv Umweltschutz zu betreiben, und wir betreiben nicht proaktiv Umweltschutz, indem wir möglichst sachte das System, wie wir es in der letzten dreissig Jahren gefahren sind, weiterfahren. Das ist kein Lösungsansatz. Es ist mir klar, dass ich es schwer habe, wenn man Ihnen 30, 40 oder 50 Jahre etwas anderes erzählt hat und heute morgen kippt das und alle sehen, doch wir sollten etwas umdenken. Wir sind angehalten umzudenken. Die Sprecher von SP-Fraktion und GLP haben es deutlich gesa: Sie müssen sich unter anderem entscheiden, ob Sie aus ihrer Sicht, vor allem ganz rechts auch, weiterhin äusserst dubiose Systeme unterstützen möchten, indem Sie für Millionen jährlich wiederkehrend Summen überweisen für Produkte, die wir eigentlich schon längstens nicht mehr kaufen sollten. Diese Frage müssen Sie sich stellen. Mich wundert es, dass insbesondere Fraktionen, die immer wieder sagen: Wir sollten das Inland stärke, wir sollten unsere eigene Produktion stärken, wir sollten unabhängiger werden, wir sollten weniger anföllig sein – Corona hat uns vorgemacht, wie empfindlich unser System reagiert, wenn wir stark vom Ausland abhängig. Wir werden als kleines Land nie in der Lage sein völlig unabhängig zu sein, aber wir wären in der Lage, mit geschickter Politik, da einen wesentlichen Schritt weiterzukommen. Ich möchte an all die appellieren, die meinen, wir seien nicht in der Lage vernünftige Mengen an sauberem Strom in der Schweiz zu produzieren, um danach, wie es Dobler-Oberuzwil wiederholt gesagt hat, den Wechsel zu vollziehen, von dreckigen Strom zu Schweizer Strom oder auch europäischem Strom. Das BFE geht nach konservativer Berechnung davon aus, dass die Schweiz momentan in der Lage wäre, bei aktueller Technik notabene, 130 Prozent des heute verbrauchten Stroms zu produzieren, dann haben Sie die ganze Wasserkraft noch als Reserve. Diese Zahl geht davon aus, dass im Bereich der Optimierung noch nichts passiert ist. Also wenn man behauptet, das sei Wunschdenken und meint, dass das was Basel-Stadt praktiziert im Kanton St.Gallen nicht möglich wäre, der denkt noch in Strukturen, die heute vermutlich nicht mehr zeitgemäss sind. Ich bitte Sie sehr, unterstützen Sie den Antrag der SP-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und GLP. Tragen Sie Verantwortung für das, wofür Sie stehen, nämlich für eine zukunftsorientierte Schweiz, für ein zukunftsorientiertes Europa und für eine zukunftsorientierte Welt. Das sind Sie sich und der kommenden Generationen schuldig. Es bringt überhaupt nichts in diesem Saal Recht zu bekommen. Das einzige was zählt, ist dass wir die Umweltbelastung reduzieren und zwar effektiv und messbar, und dass wir Aufhören von den MuKEn 2014 zu sprechen. Wenn ich Ihnen sage, wie lange es ging, bis die MuKEn 2014 standen, dann sprechen wir von einem System, das zehn Jahre alt ist. Und alle, die sich damit beschäftigen, was auf der Strasse läuft, , dann sprechen wir von einem System. Das ist zehn Jahre alt. Und alle, die sich damit beschäftigen, was auf der Strasse läuft, was die jungen Leute zu Recht von uns verlangen, ist da nicht abgebildet. Ich bitte Sie sehr, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie sich auf für eine Lösung, die echt zukunftsorientiert ist. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich habe eingangs bereits erwähnt, dass wir seitens der CVP-EVP-Fraktion ganz klar für den Vorschlag der vorberatenden Kommission votieren werden. Es wird dann noch eine Diskussion geben zu der Bestimmung F, aber dazu später mehr, dort gibt es ja noch ein rotes Blatt der Regierung. Ich möchte mich aber kurz halten, weil ich eingangs aus unserer Sicht bereits die wichtigsten Punkte erwähnt habe, welche auch dafür sprechen, dass wir uns dem Vorschlag der vorberatenden Kommission anschliessen möchten. Es gilt heute wirklich, dass wir in diesem Rat Mehrheiten beschaffen können. Das sind Mehrheiten, die sich letztlich auch in einer Vorlage finden, die auch mehrheitsfähig bleibt. Ich meine mehrheitsfähig nicht nur hier im Rat, sondern letztlich auch vor dem Hintergrund, dass es auch zu einer Volksabstimmung kommen kann. Wir müssen heute, und das ist zentral, eine Lösung präsentieren, welche sowohl die energiepolitischen Vorgaben ausfüllt aber letztlich auch mit den Vorgaben der Realität, wie Sie viele Bürgerinnen und Bürger erleben, korrespondiert. Wir haben auch in der vorberatenden Kommission einen Vergleich angestellt. Wo stehen wir mit dieser Lösung, die ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen wurde und die dann noch eine Anpassung erfahren hat von der vorberatenden Kommission? In einem kantonalen Vergleich kann man sagen, der Kanton St.Gallen bewegt sich mit dieser Lösung in einem sehr guten Bereich. Man kann mehr machen, es gibt Kantone, die mehr machen, aber die grosse Mehrheit der Kantone übernimmt diese MuKEn im Rahmen der Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, dass man weiterhin auf fossile Energieträger setzen kann, aber dann auch dazu verpflichtet wird, im Rahmen von elf standardisierten Massnahmen Ersatzbereiche oder -massnahmen zu treffen. Das ist eine gute Lösung, weil diese Lösung die Wahlmöglichkeit ermöglicht. Man kann wählen zwischen den Massnahmen, die im Einzelfall situativ sinnvoll sind und trotzdem werden wir der energiepolitischen Zielsetzung gerecht. Wir berücksichtigen auch die Eigentumsfreiheit, wir statuieren nicht ein Verbot zur Benutzung gewisser Technologien. Auch das glaube ich, ist ein Bereich, welcher letztlich nicht Gegenstand von staatlichem und hoheitlichem Handeln sein sollte. Wenn wir diesen Weg soweit erreichen können, dass wir die Wahlfreiheit belassen, dann ist dies letztlich uch der richtige Weg, der wirksame Weg und auch der Weg, der von den Bürgern estimiert wird. Ich möchte auch darauf hinweisen, der gänzliche Verzicht auf fossile Heizsystemen welche mit Gas betrieben werden, ob das wirklich in Zukunft so sinnvoll bleibt, das wird die Zukunft auch noch weisen. Wenn der Biogasanteil schweizweit produziert, verbessert werden kann, dann kann das durchaus auch in der Zukunft eine sinnvolle Alternative bleiben. Wenn wir jetzt sagen, nur eine Technologie sei die Richtige und wir statuieren diese Technologie als Standardlösung, dann ist das, so glauben wir zumindest, nicht der richtige Weg. Wir haben jetzt den Weg, dass die Wahlfreiheit besteht, dass vom Grundsatz her vorgesehen bleibt, dass man ein fossiles Heizsystem möglicherweise nicht ersetzen sollte. Aber wenn man das trotzdem tun will, dann muss man entsprechende Massnahmen ergreifen, und das ist ja genau die Zielsetzung, die verfolgt wird mit dem VI. Nachtrag zum Energiegesetz, dass wir uns verpflichten zu einem energiepolitisch sinnvollen Handeln. Deshalb beantrage ich, das Sie dem Antrag der SP-Fraktion/ GRÜNE-Fraktion und der GLP nicht entsprechen, sondern dem Formulierungsvorschlag der vorberatenden Kommission entsprechend Folge leisten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen von Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen, Art. 12e wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die Bewilligung für den Ersatz des Wärmeerzeugers durch einen fossilen Wärmeerzeuger in bestehenden Bauten wird erteilt, wenn der Einbau eines erneuerbaren Wärmeerzeugers technisch nicht möglich ist oder dieser über den Lebenszyklus nachweislich höhere Vollkosten erwarten lässt. Dabei sind allfällige Fördermittel und beim fossilen Wärmeerzeuger die nach Abs. 2 dieser Bestimmung entstehenden Kosten einzurechnen. Bst. a bis f zu streichen. (Abs. 2) Darf nach Massgabe von Abs. 1 dieser Bestimmung ein fossiles Heizsystem eingebaut werden, ist das Gebäude so auszurüsten, dass der Anteil an nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet. (Abs. 3) Die Vorgabe nach Abs. 2 dieser Bestimmung gilt als erfüllt, wenn: (Abs. 4 [neu]) Die Regierung regelt durch Verordnung: a) Standardlösungen; b) Berechnungsgrundlagen; c) Massnahmen und Verfahren zu deren Anordnung, wenn die Einhaltung der Anforderungen nach Abs. 3 Bst. b dieser Bestimmung nicht mehr gewährleistet ist. (Abs. 5 [neu]) Eine Ausnahmebewilligung von den vorstehenden Vorschriften wird erteilt, wenn besondere Verhältnisse vorliegen oder die Durchsetzung der Vorschrift zu einer unverhältnismässigen Härte führen würde. Wer eine Ausnahmebewilligung beanspruchen will, hat dafür ein Gesuch einzureichen. Von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller können spezifische Nachweise verlangt werden. Die Ausnahmebewilligung kann mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft oder befristet werden. (Artikeltitel) Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz in bestehenden Bauten». Unser Vorschlag ist ein Weg zu einer erneuerbaren und unabhängigen Energieversorgung, der Mietern und Hausbesitzern keinen Rappen Mehrkosten verursacht. Mit dieser Formulierung gibt es also keinen generellen Zwang. Diese Vorgehensweise (mit strengeren Vorgaben – nämlich einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien von 20 Prozent) wird im Kanton Basel-Stadt angewendet und ist auch Teil des Energiegesetzrevisionsvorschlags der Regierung im Kanton Zürich. Viele Käufer von Heizungssystemen sind kaum fähig oder nehmen sich nicht die Zeit eine saubere Vollkostenrechnung zu machen und Investitionen sowie Energie, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Abgaben sauber zu berechnen. Heizungskäufer bzw. Konsumenten können von unerfreulich überhöhten Betriebskosten geschützt werden. Fehlinvestitionen in veraltete Technologien – wie sie viele grossen Energieproduzenten teuer zu stehen kam – können so vermieden werden. Überzeugende Argumente für das erneuerbare Heizungssystem sind neben den geringeren Kosten und dem Klimaschutz insbesondere eine grössere Unabhängigkeit von Erdöl exportierenden Ländern wie Russland und den arabischen Staaten. Holz aus der Region und erneuerbarer Strom stammen praktisch ausschliesslich aus der Schweiz und aus verlässlichen Partnerstaaten im europäischen Binnenmarkt. Von einem Umstieg auf moderne und effiziente Heizsysteme profitieren auch Wirtschaft und das regionale Gewerbe. Die investierten Gelder in erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärme) kommen lokalen Installationsbetrieben zugute und fliessen nicht ins Ausland ab, um Erdöl zu bezahlen. Unter dem Strich profitieren von einem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme also alle im Kanton Wohnenden oder Arbeitenden – sei es durch neue Wertschöpfung, durch tiefere Kosten oder durch saubere Luft. Nun steht die Behauptung im Raum, dass eine Vollkostenrechnung doch nicht möglich ist – es gäbe zu viele unbekannte Parameter und sei sowieso zu kompliziert. Ich kann Ihnen versichern – dem ist nicht so. Für die Berechnung der Vollkosten stellt Energie Schweiz einen Heizkostenrechner zur Verfügung, welcher vom Kanton übernommen werden kann. Wie schon gesagt, der Kanton Basel-Stadt wendet diese Vorgehensweise heute schon an, im Kanton Zürich schlägt die Regierung diesen Weg vor und stösst dabei auf keine grosse Opposition. Auch in der Wirtschaft funktioniert dieses System: Bei Zielvereinbarungen von Grossverbrauchern werden Unternehmen verpflichtet, wirtschaftliche Investitionen zur Reduktion der Emissionen resp. des Energieverbrauchs zu tätigen. Dort gibt der Bund resp. der Kanton Vorgaben zu diesen Parametern vor. Im Einzelnachweis kann das Unternehmen begründen, warum diese Annahmen im spezifischen Fall falsch sind – das hat sich bewährt. Warum sollte also das Prinzip gegenüber den Grossverbauchern nicht auch für Heizungen angewendet werden? Warum werden Unternehmen verpflichtet und Private nicht? Stimmen Sie unserem Antrag zu und leisten Sie damit einen Beitrag zur Transparenz und zur Energiewende – und dies ohne, dass es teurer wird für die Betroffenen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, Art. 12e wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die Bewilligung für den Ersatz des Wärmeerzeugers durch einen fossilen Wärmeerzeuger in bestehenden Bauten wird erteilt, wenn der Einbau eines erneuerbaren Wärmeerzeugers technisch nicht möglich ist oder dieser über den Lebenszyklus nachweislich höhere Vollkosten erwarten lässt. Dabei sind allfällige Fördermittel und beim fossilen Wärmeerzeuger die nach Abs. 2 dieser Bestimmung entstehenden Kosten einzurechnen. Bst. a bis f zu streichen. (Abs. 2) Darf nach Massgabe von Abs. 1 dieser Bestimmung ein fossiles Heizsystem eingebaut werden, ist das Gebäude so auszurüsten, dass der Anteil an nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet. (Abs. 3) Die Vorgabe nach Abs. 2 dieser Bestimmung gilt als erfüllt, wenn: (Abs. 4 [neu]) Die Regierung regelt durch Verordnung: a) Standardlösungen; (Abs. 5 [neu]) Eine Ausnahmebewilligung von den vorstehenden Vorschriften wird erteilt, wenn besondere Verhältnisse vorliegen oder die Durchsetzung der Vorschrift zu einer unverhältnismässigen Härte führen würde. Wer eine Ausnahmebewilligung beanspruchen will, hat dafür ein Gesuch einzureichen. Von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller können spezifische Nachweise verlangt werden. Die Ausnahmebewilligung kann mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft oder befristet werden. (Artikeltitel) Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz in bestehenden Bauten». Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Art. 12e in der Fassung der SP- / GRÜNE- und der GLP anzunehmen. Es ist wichtig, dass wir ein griffiges Instrument haben. Mit diesem Artikel wollen wir eigentlich das Prinzip ändern. Es soll im Grundsatz gelten, dass wir keine neuen Ölheizungen mehr erstellen dürfen. Dazu gibt es aber Ausnahmen. Wir sehen auch, dass es Situationen gibt, wo das nicht anders möglich ist. Gebäudehüllen und Haustechnik sind sehr langlebige Güter, d.h. dass wir nur gerade alle 20 bis 40 Jahre überhaupt die Möglichkeit haben, hier etwas in Richtung Nachhaltigkeit zu tun und diese Situation müssen wir unbedingt nützen. Kommt dazu, dass so wie der Artikel formuliert ist, muss eine Ölheizung ersetzt werden durch eine nicht fossile Heizung, wenn es günstiger ist. Also auch die finanzielle Frage wird da berücksichtigt. Nur wenn es teurer ist, eine fossile Heizung durch eine nicht fossile Heizung zu ersetzen, dann erhält man die Bewilligung für einen neue Ölheizung mit bestimmten Auflagen. Das können Sie in diesem relativ komplizierten Artikel nachlesen. Wir haben auch an die Härtefälle gedacht und haben der Einfachheit halber genau dieselbe Formulierung gewählt wie die Kommission. Das ist also nichts Neues, es steht einfach ein bisschen weiter unten. Es gibt Härtefälle, wo eine nicht fossile Heizung nicht möglich ist, wo der Ersatz von fossilen Heizungen auch relativ schwierig ist – das muss geregelt werden, das sehen wir ein. Es ist aber ebenfalls wichtig, dass die Härtefälle natürlich auf wirkliche Härtefälle beschränkt ist. Mit dieser Formulierung der vorberatenden Kommission können wir laben, wir haben das in unserem Antrag in Art. 5. Ich bitte Sie deshalb, geben Sie diesem marktwirtschaftlichen Ansatz eine Chance. Sie hören richtig, die SP-Fraktion plädiert in diesem Fall für marktwirtschaftliche Regelungen, weil sie günstiger sind. Es kostet uns nicht, schont das Portemonnaie der Bauherrschaft und nützt erst noch unserem Klima – eine Win-win-Situation. Auch wird mit diesem Vorschlag das regionale Gewerbe unterstützt, denn Energie aus Sonne, Holz und Abwärme so wie erneuerbarer Strom stammen praktisch aus der Schweiz. Damit kann die Abhängigkeit von korrupten Staaten wie z.B. Russland oder Saudi-Arabien verringert werden. Die Gefahr dieser Abhängigkeit vom Ausland wurde uns drastisch in einem anderen Bereich jetzt während der Corona-Krise vor Augen geführt. Vergessen Sie nicht, Öl und Gas, diese fossilen Energieträger haben ein hohes Gefahrenpotenzial, bis sie bei uns sind. Es gibt immer wieder Ölschiffe, die irgendwo im Ozean kentern, ganze Küsten verschmutzen, all das würde wegfallen, wenn wir sukzessive von diesen fossilen Heizungen wegkommen. Mit diesem Artikel wollen wir, dass das möglichst rasch vor sich geht, weil unser Klima kann nicht mehr warten. Es ist wirklich 5 nach 12 Uhr. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 02:03:32] Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 12e mit 33:76 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Ich spreche nicht mehr materiell zu diesem Antrag, aber ich habe jetzt von verschiedenen Sprecherinnen und Sprechern von Rückweisung gehört. Es ist in ganz einfacher Streichungsantrag unserer Fraktion. Selbstverständlich werde ich mit dieser Klarstellung keine Meinungsumbildung bewirken können, weil Wimder-Wil schon vor längerer Zeit gesagt hat, die Meinungen sind gemacht. Wenn dem ja so ist, müsste man gar nicht mehr diskutieren, könnte in den Saal kommen und abstimmen. Ich finde es richtig, dass man die eigene Meinung noch vertreten darf, aber für alle die unsicher sind, was sie stimmen: Sie stimmen über eine Streichung nicht über eine Rückweisung ab. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Der Art. 12e ist das eigentliche Kernstück, er wurde als «Schicksalsartikel» bezeichnet. Wenn wir den nicht haben, dann ist der ganze Nachtrag eigentlich nicht das Papier wert. Die Probleme sind gross. Wir haben wirklich ein grosses Problem bezüglich Klimawandel, und wir müssen jetzt einfach handeln. Wir haben auch den klaren Auftrag vom Bund, das Energiegesetz in kantonale Vorschriften umzuschreiben. Bitte belassen Sie den Art. 12e und am liebsten in der Fassung der SP- und GRÜNE-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Art. 12e ist ein Kernartikel des Nachtrags zum Energiegesetz. Diesen zu streichen, kommt für uns nicht in Frage. Wir brauchen klare Rahmenbedingungen im Bereich des Heizungsersatzes. Zum Inhalt möchte ich an dieser Stelle noch nichts sagen, ich werde mich dann später nochmals melden. Zudem bitte ich Sie zu berücksichtigen, der Kantonsrat hat die Kommission beauftragt, die Ausgestaltung von Art. 12e zu beraten. Eine Streichung macht in diesem Sinne wirklich keinen Sinn. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wie erwähnt wurde, sind wir jetzt endlich beim sogenannten «Schicksalsartikel» dieses Gesetzes angelangt. Ich möchte in einem grossen Zusammenhang nochmals sagen, wir haben diesen Artikel in der Kommission sehr ausführlich behandelt. Wir haben insgesamt aus meiner Sicht einen sehr guten Kompromiss gefunden, der allen Anliegen Rechnung trägt, auch in Bezug auf die sogenannte Härtefallklausel. Ich möchte in diesem Sinn sowohl der Kommissionspräsidentin Recht geben als auch meinem Vorredner, dieser Artikel wurde mit 11:4 Stimmen in der Kommission gutgeheissen. Das zeigt, dass es der Kommission gelungen ist, jetzt hier wirklich einen Konsens zu erzielen. Ich ersuche Sie, sämtliche Anträge, die von diesem Kompromiss abweichen würden, natürlich auch den Rückweisungs- bzw. Streichungsantrag der SVP als auch alle anderen folgenden Anträge klar abzuweisen. Die FDP-Fraktion wird so verfahren und bittet Sie, im Sinne, dass wir diesem Gesetz jetzt wirklich zum Durchbruch verhelfen können, dem gleich zu tun. Es gibt eine kleine Ausnahme, die Bestimmung F. Es ist keine Kernbestimmung, aber hier ist die FDP-Fraktion etwas gespalten zwischen dem technologischen Fortschritt, der Erneuerungen und den Gefahren, die sich bieten betreffend Umgehung der Grundsätze dieses Gesetzes in Bezug auf die erneuerbare Energie. Solche Umgehungen dürfen natürlich nicht geschehen, indem man Zertifikate kauft oder sich etwas vom Nachbarhaus anrechnen lässt usw. Das wäre nicht in unserem Sinn. In unserem Sinn wäre der technologische Fortschritt. Hier muss man abwägen, deshalb ist unsere Fraktion in diesem kleinen Detail unterschiedlicher Haltung. Ich bitte Sie aber ansonsten alle Abänderungs- und Streichungsartikel zu diesem Art. 12e abzulehnen, damit wir endlich vorwärtskommen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich spreche zum Streichungsantrag, es wird sich aber nicht vermeiden lassen, dass ich auch bereits Ausführungen tätige, die sich natürlich auch auf die übrigen Anträge beziehen, die zu diesem Artikel gestellt wurden. Für die CVP-EVP-Fraktion ist klar, dass wir den von der vorberatenden Kommission eingebrachten Vorschlag unterstützen möchten. Wir werden auch den Antrag der Regierung in Zusammenhang mit der Streichung des Art. 12e Abs. 1 Bst. f unterstützen, aber dazu dann später sicher noch mehr. Dieser Art. 12e, der heute zur Diskussion steht, orientiert sich grundsätzlich am ursprünglichen Vorschlag der Regierung. Er wurde, wie es Güntzel-St.Gallen bereits erwähnt hat, aber noch massgebend verbessert, auch im Sinne, wie es natürlich der Vorstellung unserer Fraktion entspricht. Man mag vielleicht argumentieren, das wird auch die Argumentation sein, die im Rahmen der verschiedenen Varianten vorgebracht wird, dass die vorgesehene Regelung nicht der grosse Wurf sei und den klimapolitischen Zielen vielleicht nicht ausreichend gerecht werde. Wohl wahr, man hätte bei der Ausformulierung eines Art. 12e Energiegesetz auch weiter gehen können. Aber hier gilt, was auch im politischen Leben gilt: Politik ist die Kunst des Möglichen, so hat es einst Otto von Bismarck zum Ausdruck gebracht. Vielleicht müsste man diese Sentenz sogar entsprechend erweitern: Politik ist die Kunst des Möglichen und auch des Machbaren. Machbar, auch vor dem Hintergrund, dass es auch gilt, Mehrheiten zu beschaffen und letztlich ein Gesetz vorzulegen, welches auch im Rahmen einer möglichen Volksabstimmung Bestand hätte. Ich glaube, es ist für uns alle klar, die Menschen erwartet Antworten auf die drängenden politischen Fragen. Die Energie- und Umweltpolitik, unser Umgang mit den fossilen Energieträgern bleibt sicher in der öffentlichen Wahrnehmung ein wichtiges Thema. Die Menschen wollen Lösungen und nicht eine ideologische Diskussion zu Varianten, welche in ihrer Ausprägung dem parteipolitischem Kalkül folgen. So stellt sich der ausformulierte Antrag der vorberatenden Kommission also ein pragmatischer Weg dar zwischen den Maximalforderungen, die sicher heute auch von ganz links gestellt werden und dem gänzlichen Verzicht auf die Einführung eines Art. 12e, wie es von der SVP-Fraktion verlangt wird. Sachgerecht und inhaltlich richtig präsentiert sich dieser Lösung aber ebenfalls, indem sie die Wahlfreiheit belässt und sich dennoch dem Ziel verpflichtet fühlt, eine Reduktion des CO₂-Ausstosses zu erzielen. Die Wahlfreiheit bezieht sich auf die standardisierten Module und es bringt den Vorteil, dass man pragmatisch und modular entsprechend einen Weg wählen kann. Dieser Weg ist pragmatisch, er ist schweizerisch und er berücksichtigt auch die Eigentumsfreiheit, welche mit der unbedingten Pflicht zum Ersatz von fossilen Heizsystemen durchaus in einem gewissen Widerspruch stehen könnten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 01:38:18] Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Art. 12c Abs. 2 dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 106:7 Stimmen bei 1 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 01:34:53] Der Kantonsrat zieht den Antrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli.-Goldach zu Art. 5c Abs. 1 dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 110:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 01:33:41] Der Kantonsrat stimmt dem Rückkommensantrag Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach zu Art. 12c mit 99:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. Ich kann mich da dem Votum von Wick-Wil anschliessen, das Baudepartement ist froh um die neue Formulierung. Ich denke, diese macht wirklich mehr Sinn, weil das Dach eines Hallenbades schon als Abdeckung gilt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Güntzel-St.Gallen: Ich kann Ihnen versichern, Goldach hat kein Hallenbad und es bestehen im Moment zumindest auch absolut keine Pläne ein entsprechendes Bad zu errichten. Vor diesem Hintergrund kann ich wahrscheinlich mit Fug und Recht behaupten, dass hier keine eigenen Interessen im Spiel sind. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. Der Vorwurf, die Städte hätten das Problem jetzt erkannt und jetzt komme dieser Antrag, ist theoretisch möglich. Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass ein Hallenbad in einer Halle ist, darum heisst es Hallenbad und es gibt meines Wissens kein Hallenbad, das kältere Luft hat als das Wasser. Für mich als Mitglied der vorberatenden Kommission war klar, dass die Halle als Abdeckung gilt und nicht, dass unmittelbar auf dem Wasser noch eine zusätzliche Isolation vor der Isolation sein müsste. Wenn man das noch so präzisieren möchte, habe ich persönlich und auch unsere Fraktion nichts dagegen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion ): Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. Man kann immer klüger werden im Rahmen der Debatte, das gilt nicht nur für den Sprechenden sondern auch für den gesamten Rat. In diesem Sinne ist es sicher so geschickt, wenn wir auf den Art. 12c zurückkommen. Die FDP wird das aus inhaltlichen Gründen unterstützen. Uns wäre es noch viel lieber gewesen, wenn wir diesen Art. 12c gar nicht in dieser Form in der ersten Lesung so eingebracht hätten und wir votieren eigentlich für die Beibehaltung der ursprünglichen Fassung, so wie sie am Anfang vorgesehen war. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. Die Präsidentin der Kommission hatte es ausgeführt, es handelte sich vielleicht etwas um einen Schnellschuss in der Kommission. Diese Präzisierung macht Sinn, deshalb stimmen wir ihr zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. Der Art. 12c, es wurde bereits erwähnt von Lüthi-St.Gallen, welcher im Rahmen der ersten Lesung in den Gesetzesentwurf Eingang gefunden hat, ist nicht praxistauglich. Eine Pflicht zur Abdeckung der Wasserfläche bei Hallenbädern ergibt keinen Sinn, daher ist der Art. 12c Abs. 1 entsprechend anzupassen. Die Voraussetzung, dass eine Bau- und Betriebsbewilligung nur erteilt wird, falls der Betrieb mit erneuerbaren Energiequellen stattfindet, ist sicher sinnvoll. Die Kumulation mit einer Abdeckungspflicht gibt hingegen keinen Sinn. Daher ist eine Anpassung dieses Art. 12c soweit auch notwendig. Eine Abdeckungspflicht bei Freibädern ist vorgesehen. Ich verweise hier eben entsprechend auf den Abs. 2 dieses Artikels in Bezug auf diesen Abs. 2 wird aber die CVP/EVP-Fraktion noch einen eigenständigen Antrag hierzu formulieren. Wichtig für uns ist es aber, diese Regelung wird sich in der Praxis nicht bewähren können. Es ist wirklich wichtig, dass hier eine entsprechende Korrektur stattfinden kann. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | beantragt im Namen von Lüthi-St.Gallen / Gemperli-Goldach, auf Art. 12c zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 12c wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Beheizte Schwimmbäder werden bewilligt, wenn sie ausschliesslich mit erneuerbarer Energie, nicht anders nutzbarer Abwärme oder elektrischer Wärmepumpe betrieben werden. (Abs. 2) Im Freien verfügen sie zudem über eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverluste.» In der ersten Lesung hat der Rat beschlossen, dass beheizte Schwimmbäder neu einerseits mit erneuerbarer Energie, mit nicht anders nutzbarer Abwärme oder mit elektrischer Wärmepumpe betrieben werden müssen und andererseits zusätzlich eine Abdeckung der Wasserfläche gegen den Wärmeverlust vorhanden sein muss. Eine Abdeckung bei Hallenbädern ist jedoch wenig verhältnismässig. Es reicht, wenn eine Abdeckung für Bäder im Freien notwendig ist. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | Art. 12c (Beheizte Schwimmbäder). Kommissionspräsidentin: Art. 12c konnten wir in der Kommission nicht beraten, da er nicht Gegenstand der Rückweisung durch den Kantonsrat war. Es wurde aber in der Kommission angetönt, dass ein solcher kommen würde. Wir haben diesen Antrag zu Art. 12c in der ersten Sitzung hier im Kantonsrat aus der Kommission heraus hier eingebracht. Ich glaube, es entspricht der Wahrheit, wenn ich sage, dass sich die Kommission damals auch nicht ganz sicher war, ob dieser Antrag der Weisheit letzter Schluss ist. Sie hat diesem knapp zugestimmt. Es ist sicher auch im Sinne der Kommission, wenn wir diesen hier nochmals diskutieren können. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zu Art. 5d: zieht den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 5c ist zuzustimmen. Die grosse Mehrheit unserer Fraktion wird dieser Wahlmöglichkeit zustimmen, weil es hier nicht um die Frage ob sondern nur wie man etwas löst geht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die CVP/EVP-Fraktion hat den Vorschlag der Implementierung eines Art. 5c in die kantonale Gesetzgebung vorgeschlagen und ist mit der Formulierung bzw. dem Antrag der vorberatenden Kommission so jetzt auch einverstanden, auch wenn es legistisch vielleicht nicht unbedingt als sinnvoll erscheint, einen Höchstbetrag so im Gesetz zu erwähnen, dies wäre eigentlich im Grundsatz vielmehr auch Gegenstand einer Regelung auf Verordnungsebene, folgt dieser Ansatz in caso natürlich doch einer gewissen Logik indem durch die Festlegung eines Maximalbetrags auch Rechtssicherheit geschaffen wird und der Ersatzbetrag in seiner Höhe so auch definiert und limitiert wird. Ganz grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle nochmals kurz auf Folgendes hinweisen: Bei der Einführung des Art. 5c Energiegesetz handelt es sich nicht wie oft kolportiert um einen Ablasshandel, sondern vielmehr um die Schaffung einer Alternative für den Grundeigentümer, will er auf den Bau einer Eigenstromerzeugungsanlage verzichten. Es handelt sich also um eine Wahlfreiheit und nicht um einen Ablasshandel, da die Pflicht zur ökologischen Handlungsweise in Art. 5b ja bereits statuiert ist. Entsprechend findet ein zutiefst liberaler Gedanke hier seine Berücksichtigung im Gesetz. Überdies entfaltet Art. 5c auch Wirksamkeit, indem er eine Wahlfreiheit belässt und die Möglichkeit schafft, von sinnvollen Varianten, die in der MuKEn, auch entsprechend definiert sind, Gebrauch zu machen, falls sich die Realisierung einer Eigenstromanlage im konkreten Fall als wenig sinnvoll erweist. Hierzu wurden die Beispiele bereits erwähnt: z.B. kann es der Fall sein, weil die Dachneigung keine optimale Nutzung zulässt oder auch weil die Ausrichtung des Hauses für den Gebrauch einer Photovoltaikanlage nicht sinnvoll ist. Genau in solchen Fällen ist es auch im Sinne einer ökologischen Betrachtung besser in den Bau einer wirksamen und grösseren Anlage entsprechend zu investieren. Der Art. 5c hat also auch inhaltlich seine Berechtigung, sowohl vor dem Gedanken seiner iberalen Grundkonzeption, indem er eine Wahlfreiheit belässt und die Auswahl aus Varianten soweit ermöglicht, aber auch die inhaltliche Berechtigung unter Berücksichtigung der Zielsetzung, die wir verfolgen, nämlich eine nachhaltige aber trotzdem auch sinnvolle Energiepolitik zu betreiben. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Beschluss | [verschieben auf relativ 01:12:20] Der Kantonsrat lehnt den Rückkommensantrag Locher-St.Gallen / Güntzel St.Gallen zu Art. 5b mit 77:39 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zum Rückkommen: Nicht jeder, der einen anderen Weg zur Verwirklichung der Umweltschutzanliegen hat, ist gegen den Umweltschutz – das möchte ich einfach festhalten. Wir haben hier nicht einen Gottesdienst der Einheitsmeinungen. Es geht letztlich beim Rückkommen bzw. bei diesem Art. 5b und Art. 5d, den wir zur Diskussion stellen, nur um eine Frage, nämlich um die Frage, ob wir bei der Eigenstromerzeugung auf Eigenverantwortung setzen und das dem einzelnen Grundeigentümer überlassen wollen? Das ist unser Ansatz, ein liberaler freiheitlicher Ansatz. Oder ob wir auf eine gesetzliche Verpflichtung bestehen. Für mich ist es klar als überzeugter Freisinniger und Liberaler, dass ich für Eigenverantwortung bin, deshalb habe ich diesen Antrag zusammen mit Güntzel-St.Gallen gestellt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | zieht den Ordnungsantrag zurück. Ich sehe, dass meine Stunde, die ich angekündigt habe, sich schon bald dem Ende zuneigt. Mein Fraktionschef ist mir ein bisschen zuvor gekommen. Ich habeIhren Voten entnommen, dass mein Ordnungsantrag, der, und das möchte ich sehr betonen, aus formellen Gründen gestellt wurde, keine Chance hat. Ich ziehe ihn im Sinne einer Beschleunigung der Debatte deshalb hiermit zurück. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | lehnt den Ordnungsantrag von Widmer-Wil ab. Ich bitte Sie aber auch, jetzt die Diskussion sachlich und konsequent auf die Artikel zu führen. Es ist jetzt nicht an der Zeit, wieder schwarze Peter zuzuschieben, Wick-Wil. In dieser Frage kann man immer wieder anderer Meinung sein. Jetzt müssen wir sachlich vorwärts politisieren. Die FDP-Fraktion verschliesst sich dieser Diskussion nicht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | lehnt den Ordnungsantrag von Widmer-Wil ab. Wir lehnen diesen Ordnungsantrag ab. Wir sind jetzt da, die Informationen sind vorhanden, wenn die Informationen nicht bei allen Personen angekommen sind, dann kann anschliessend die Baudirektorin noch zur Klärung beitragen. Wir möchten da wo wir können die Entscheide heute fällen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | lehnt den Ordnungsantrag von Widmer-Wil ab. Ich folge der Argumentation von Güntzel-St.Gallen. Es ist absolut korrekt und richtig. Wir können nicht heute über einen Art. 15c abstimmen, wenn wir den Tatbestand des Neubaus nicht definiert haben. Darum müssen wir heute zwingend im Rahmen dieses Rückkommens auch die Diskussion führen, was der Art. 5b beinhaltet. Die inhaltlichen Zusammenhänge sind evident. Es ist wichtig, dass diese Frage auch jetzt geklärt ist. Darum ist es auch folgerichtig, dass das Präsidium sich entschieden hat, die Diskussion über das Rückkommen an dieser Stelle zu führen, weil der inhaltliche Zusammenhang gegeben ist. Art. 5c funktioniert nur, wenn wir die Bedeutung bzw die Formulierung von Art. 5c auch wirklich kennen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Rückkommensantrag und dem neuen Art. 5 Abs. 1 ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes des Kantons St.Gallen. Die erste Lesung der restlichen Vorlage liegt bereits dreieinhalb Monate zurück. Es werden deshalb an dieser Stelle im Namen der SVP-Fraktion einleitend einige Feststellungen gemacht und Zahlen erwähnt, um die Rahmenbedingungen dieser Gesetzesrevision in Erinnerung zu rufen. Die MuKEn 2014 basieren auf dem Irrglauben, dass fossile Heizenergie grundsätzlich umweltzerstörend oder belastend ist und alles elektrisch Betriebene jedoch umweltfreundlich ist. Dies geht aus der extrem positiven Haltung gegenüber Wärmepumpenanlagen hervor. Obwohl heute die Mehrheit des europäischen Strommixes aus Sicht dieser Puristen «dreckiger» Strom ist. Ich komme nicht darum herum auch grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die MuKEn der Erlass einer Gruppierung von Politikern ist, denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt, damit können die MuKEn von sich aus überhaupt keine Rechtswirkung entfalten, und zweitens, dass grundsätzlich die Hoheit in Energiefragen bei den Kantonen liegt. Wenn nun – und das ist das Traurige – selbst der Ständerat sich nicht mehr an diese Kompetenzordnung halten will, wie es beim CO₂-Gesetz den Anschein macht, dann ist das traurig und zu bedauern. Das ist für mich aber kein Grund, dass wir ein Verfassungsgericht einführen. Fehler durch die Politik sind mir lieber als durch die Richter. Aber trotzdem, die MuKEn alleine kommt keine Rechtswirkungen zu. Es sei auch erwähnt, dass heute bereits massgebende und sachliche Analytiker den Hype der Elektromotoren zumindest infrage stellen, wenn auch die graue Energie für die Herstellung der übergrossen und überschweren Batterien für die Elektromobile in die andere Waagschale gelegt wird. Dies speziell auch unter Berücksichtigung der Endlichkeit der besonderen Erden, welche dafür notwendig sind. Ebenso wird nicht in Betracht gezogen, dass die neuesten Öl- und Gasheizungen wesentlich höherer Wirkungsgrade erzielen, wodurch der CO₂-Ausstoss für die gleiche Heizleistung geringer ist, was auch zu deutlichen Reduktionen in den letzten 20 Jahren geführt hat. Stichwortartig aber nicht abschliessend sei darauf hingewiesen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in der Schweiz marginal ist und auch mit ein bisschen Photovoltaik auf den Dächern nicht massiv grösser wir. Dass die in der Schweiz vorhandene Wasserkraft kaum wirtschaftlich besser ausgenutzt werden kann, dies wegen der Opposition jener Kreise, welche auch die fossilen Energieträger vehement ablehnen. Zudem ist die Energieversorgung in unserem Land nicht sichergestellt, was durch grössere Stromausfälle in den letzten Jahren schon mehrmals spürbar war. Dies gefährdet die Glaubwürdigkeit und den Wirtschaftsstandort Schweiz und dazu leisten MuKEn 2040 keinen Beitrag. Noch einige Zahlen zur Erinnerung: Die Landfläche der Schweiz im Verhältnis zur Landfläche des Globus rund 0, 3 ‰. Landfläche des Kantons St.Gallen im Vergleich zum Globus rund 0,015 ‰, Bevölkerung der Schweiz im Verhältnis zur Weltbevölkerung rund 0,11 Prozent, Bevölkerung des Kantons St.Gallen im Verhältnis zur Weltbevölkerung rund 0,065 Prozent. Von Bedeutung ist jedoch die exponentielle Zunahme der Bevölkerung. Die Weltbevölkerung hat sich sechsmal vergrössert seit dem Jahr 1850, fünfmal seit dem Jahr 1900 dreimal seit dem Jahr 1950. Die Schweizer Bevölkerung ist seit 1950 um rund 80 Prozent gewachsen. Das geht nicht spurlos und am Energieverbrauch vorbei. Zum CO₂-Ausstoss gemäss Wikipedia im Jahre 2018 weltweit. Ein Land allein verursacht mehr als einen Viertel des CO₂-Ausstosses. Drei Länder zusammen verursachen bereits mehr als 50 Prozent. Zehn Länder verursachen etwa zwei Drittel des weltweiten CO₂-Ausstosses. 16 Länder rund 75 Prozent oder etwa drei Viertel, und 22 Länder rund vier Fünftel des gesamten CO₂-Ausstosses, 22 von etwa 200 Ländern. Die Schweiz verursacht 0,01 Prozent oder 0,1 ‰ etwa ein Zehntausendstel des weltweiten Ausstosses und beim Kanton St.Gallen ist es etwa ein Hundettausendstel. Diese Zahlen sind kein Grund aus der Sicht der SVP-Fraktion, dass wir nichts unternehmen. Aber es ist Grund genug, die Verhältnismässigkeit zu wahren und zu berücksichtigen, dass auch die Klimahysterie nicht begründet ist. Ich stelle mit Befriedigung fest, dass dank technischer Entwicklungen die Umweltbelastung stark reduziert werden konnte umso mehr sind Verbote der falsche Weg. Anreize zum Sparen sind sinnvoll, wenn dadurch wirklich weitere Verbesserungen erzielt werden können. Es gibt aber auch gute Gründe, nicht weiter zu gehen als die Nachbarländer, wenn die Schweiz wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben will. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass in Deutschland und in Polen weiterhin Kohle nicht nur gefördert, sondern auch zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Ob die Kohle in den kommenden 15 bis 20 Jahren durch andere Energie ersetzt werden kann, wie geplant, ist unsicher, wenn auch in diesen Ländern auf Atomstrom verzichtet werden soll. Die SVP-Fraktion lehnt deshalb weiterhin die Aufnahme von Art. 12e ins Energiegesetz ab, weil diese Bestimmung nicht notwendig ist. Deshalb haben wir nochmals einen Streichungsantrag gestellt, der dann beim entsprechenden Artikel zur Diskussion und zur Abstimmung kommt ist um die Fehlbeurteilung der vorberatenden Kommission bei der zweiten Behandlung zu korrigieren. Noch einige Worte zu Art. 5c bzw. jetzt Art. 5b Rückkommen: Art. 5c war nicht Bestandteil des Entwurfs der Regierung, sondern wurde von der vorberatende Kommission beschlossen mit einem knappen Mehr von 8:7 Stimmen und gab bei der ersten Lesung zu Diskussionen Anlass, ob dies für die Hauseigentümer eine zusätzliche Wahlmöglichkeit biete oder zu einem administrativen Mehraufwand in der Verwaltung führe. Letztlich vergleichbar mit den Abgaben für Parkplätze bei Baugesuchen, wenn solche auf der Liegenschaft nicht erstellt werden können und dürfen. Wie bei der zweiten Beratung in der vorberatenden Kommission mit grosser Mehrheit an dieser Bestimmung festgehalten wurde, wird auch die SVP-Fraktion dieser zusätzlichen Wahlmöglichkeit mehrheitlich zustimmen. Die SVP-Fraktion unterstützt geschlossen Rückkommen auf Art. 5b Abs. 2 sowie den neuen Art. 5d Abs. 1 wie sie als neue Anträge vorliegen. Die Eigenstromerzeugungspflicht soll auf effektive Neubauten beschränkt bleiben und hier, Schmid-St.Gallen, geht es nicht um Neubauten auf der grünen Wiese, sondern es geht um die Frage, ob es sich um echte oder unechte Neubauten handelt. Auch Neubauten in der Stadt in überbautem Gebiet unterstehen dieser Auflage, hingegen nicht Erweiterungen – das ist unsere Ansicht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
4.6.2020 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. Die Regelung von Art. 5b bezieht sich auf Art. 6 des Energiegesetzes und definiert den Tatbestand eines Neubaus, indem auch Anbauten, Aufbauten und Erweiterungen als Neubau gelten, falls sie eine gewisse Grösse, eine gewisse Dimension übersteigen. Die entsprechende Grösse oder Dimension wird in Art. 1.27 MuKEn beschrieben. Erweiterungen bis zu 50 m² Energiebezugsfläche oder bis maximal 1'000 m², falls sich diese Fläche als mehr als 20 Prozent der Energiebezugsfläche des bestehenden Baus darstellt, fallen nicht unter den Tatbestand des Neubaus. Damit sind massvolle Erweiterungen von der Realisierung einer Eigenstromanlage oder auch der Leistung einer Ersatzabgabe wie es Art. 5c vorsieht, befreit. Sollten grössere Erweiterungen gänzlich vom Anwendungsbereich des Art. 5b ausgenommen werden, wie es da Antrag vorsieht, ist die Gefahr gross, dass der Grundgedanke der Vorlage nicht mehr zum Tragen kommt und das Gesetz seiner Wirksamkeit gänzlich verliert. Die isolierte Feststellung eines Neubautatbestands, welche sich auch ausserhalb der MuKEn 2014 bewegt, bliebe auch vor dem Gedanken der beabsichtigten Vereinheitlichung der kantonalen Vorgaben in Bezug auf die Bundeszielsetzungen systemfremd. Die Übernahme der MuKEn 2014 stellt einen Standard dar, welchen es im Sinne einer kohärenten Energiepolitik auch zu berücksichtigen gilt. Die CVP-EVP-Delegation hat sich in der ganzen Debatte für sinnvolle Lösungen eingesetzt, welche auch in sich befähigt bleiben Mehrheiten zu schaffen und unter Umständen sogar auch bei einer Volksabstimmung Bestand haben. Eine Verwässer oder Anpassung der Minimalvorgaben gemäss MuKEn erscheint nicht angezeigt, auch nicht im Sinne der Sache selber. Neubauten auf der grünen Wiese, das ist letztlich ein Anwendungsbereich des Art. 5b, wesentliche Aspekte der Bautätigkeit bilden aber auch Erweiterungen der bestehenden Substanz. Eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Vorhaben wäre kaum im Sinne der energiepolitischen Zielsetzungen, zu welchen sich natürlich auch der Kanton St.Gallen im Rahmen CO2-Gesetzgebung, welche auch im Bund diskutiert wird, zurzeit zu verpflichten hat. Es sei in diesem Sinne auch darauf hinzuweisen, dass mit der Einführung des Art. 5c die Möglichkeit besteht, eine Ersatzabgabe zu leisten, falls die Realisierung keinen Sinn ergibt. Natürlich, man kann durchaus Verständnis haben und auch Sympathie für das Anliegen von Locher-St.Gallen und Güntzel-St.Gallen mitbringen. Darum ist es natürlich letztlich auch wichtig, und das ist auch der Ansatz den wir mitverfolgen wollen, dass die Vorgaben der MuKEn 2014, welche die Vorschriften und Vorgaben definieren in Bezug auf den Befreiungstatbestand, dass diese Vorgaben auch ihren Niederschlag in der Energieverordnung finden. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und damit wird auch Planungssicherheit geschaffen. Die gänzliche Ausnahme von Erweiterungen vom Neubautatbestand wie er im Antrag vorgesehen ist, ist hingegen nicht im Sinne der energiepolitischen Zielsetzungen, welche im Rahmen des VI. Nachtrag zum Energiegesetz verfolgt werben. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
17.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den VI. Nachtrag zum Energiegesetz mit 96:20 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich kann den Unmut der SP- und GRÜNE-Fraktion teilweise nachvollziehen. Es ist aber ein erster Schritt, ein wichtiger Schritt, dass man hier bei Gebäuden eine CO₂-Reduktion hinkriegt. Bei den Neubauten ist das Problem nicht so riesig, aber bei den Altbauten. Ich denke, wie es Gemperli-Goldach gesagt hat, es ist ein Kompromiss, der hier die Mehrheit gefunden hat. Ich denke aber, dass wir weitere wichtige Schritte bei den Massnahmen bezüglich Energiekonzept wirklich umsetzen müssen. Dort werden die Schwerpunkte neben den Gebäuden auch den Verkehr und die Industrie betreffen. Ich denke, das wir da bezüglich CO₂-Reduktion hier im Kanton St.Gallen einen grösseren Nachholbedarf haben, wenn wir dann auch wirklich unsere klima- und energiepolitischen Ziele erreichen wollen. Ich denke, wir sind dann auch darauf angewiesen, dass wir die Massnahmen des Energiekonzepts umfassend und rasch umsetzen. Dabei freue ich mich auf Ihre Unterstützung, wenn es dann auch in der Novembersession um die Kredite geht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag Ammann-Waldkirch auf Schluss der Diskussion mit 90:21 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Ammann-Waldkirch: stellt einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident: Es wurde ein Ordnungsantrag gestellt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Ich bin bekannt als die grüne SVP-lerin aus dem Rheintal und ich bin schon etwas erstaunt über die linke Seite. Dass sich die Erdachse verschiebt, und dass wir hauptsächlich darum eine Klimaerwärmung haben, das ist vielen wohl nicht bekannt. Wir müssen wahrhaftig der Umwelt Sorge tragen, das unterstütze ich, aber das Gesetz geht mir viel zu weit. Es schröpft die Eigenheimbesitzer, welche mit Ach und Krach auf ein Haus gespart haben. Das kann nicht das Ziel sein, mit Ersatzabgaben den Leuten immer mehr Geld aus der Tasche zu ziehen und am Schluss bewirken wir praktisch nichts. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nachdem das Instrument der Würdigung einer Vorlage nun dazu benutzt wurde, insbesondere von grüner und linker Seite, ein eigentliches Eigentümerkritik zu machen, sehe ich mich als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes trotzdem noch bemüssigt, ein paar Worte zu sagen. Es wird so der Eindruck erweckt, dass Haus- und Grundeigentum der grosse Klimaschädiger sei, und dass Haus- und Grundeigentümer ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Das ist nicht der Fall. Es werden jährlich mehrere Milliarden freiwillig in die energetische und klimatische Verbesserung des Haus- und Grundeigentums investiert, das muss hier einfach gesagt sein. Ich lasse diese grossen Bemühungen hier nicht einfach so Schlechtreden. Wir haben eine Diskussion über den Weg zu einer Klimaverbesserung geführt – soll er mit Verboten oder Geboten passieren oder soll er freiwillig passieren? Wir sind nach wie vor für den freiwilligen Weg, und wir werden sicher dann im Rahmen der Diskussion über das CO₂-Gesetz noch einmal über diese Dinge sprechen, aber ich verwahre mich gegen diese Schlechtmacherei und Schlechtrederei. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich möchte einen Teil der Vorlage würdigen. Für einmal kann ich persönlich voll und ganz hinter einer Förderung stehen, denn gemäss diesem Gesetz soll vorab der Rohstoff Holz gefördert werden. Es ist mir sehr wichtig, dass der Rohstoff Holz genügend ins neue Energiekonzept einfliesst. Ich danke allen, die nach vorne schauen und den nachwachsenden Rohstoff Holz, den regionale Rohstoff, entsprechend würdigen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Voten von Schmid-St.Gallen, Wick-Wil und Losa-Mörschwil haben mich herausgefordert. Ich möchte hier etwas festhalten: Wir verabschieden heute ein Energiegesetz. Es wird von grüner Seite immer wieder suggeriert, dass wir etwas ändern können. Natürlich, es ist doch selbstverständlich, dass wir zu unserer Natur Sorge tragen müssen. Aber wir bewegen uns in der Schweiz und auch vor allem im Kanton St.Gallen momentan in einem Bereich, wo wir die letzten paar Prozente massiv verteuern ohne nur ein halbes Grad zu ändern. Und was mich stört – Wick-Wil bringt es in Verbindung mit der Klimajugend, die sagen, dass wir in der Schweiz etwas tun müssen, dann können wir das Klima retten: Was wir haben, ist momentan sicher eine Klimaherausforderung, aber wir haben hauptsächlich ein Klimaaktivistenproblem, die der Realität nicht ins Auge schauen. Ich sage, wir müssen zur Natur schauen, aber wir müssen in Zukunft viel Geld und Kraft aufwenden, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Wir investieren Millionen in diese Klimagesetze, wir schröpfen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, ohne uns darum zu kümmern, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt. Ich glaube, wir müssen das feststellen, es wird etwas wärmer. Ich finde das nicht gut, aber wir können auch die Schweiz komplett abstellen und uns gar nicht mehr bewegen, es wird sich nichts daran ändern. Wir werden in Zukunft in der Schweiz, vor allem die Bergkantone, zum Teil auch der Kanton St.Gallen, überlegen müssen, wie wir die Herausforderung der Erwärmung lösen und nicht Sand in die Augen von Jugendlichen streuen, die das dann zum Teil noch glauben, in dem wir sagen, wir müssen ein Klimagesetz machen und dann wird es besser. Es wird nicht besser und das stört mich. Dieses Klimagesetz werde ich persönlich ablehnen, da bin ich nicht alleine, Wick-Wil wird es vielleicht auch ablehnen – ihm ist es zu zahnlos und mir geht es zu weit. Wir sollten uns in Zukunft überlegen, wie wir den zukünftigen Herausforderungen begegnen und nicht, wie wir uns mit einem Klimagesetz hier ein gutes Gewissen schaffen. Jeder von uns wird diesen Saal verlassen und genau wissen: Wir haben ein Gesetz verabschiedet, aber geändert haben wir nichts. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das vorliegende Gesetz ist letztlich das, was wir in der Schweiz gut können und letztlich auch ein Teil des schweizerischen Erfolgsmodells darstellt, nämlich Kompromisse schliessen und im Rahmen des politisch machbaren einen Konsens zu suchen. Das kann man vielleicht als mutlos bezeichnen. Ich meine vielmehr, es ist an dieser Stelle intelligent, weil mit einem Kompromiss auch die verschiedensten Interessen austariert werden und letztlich in einem Kompromiss auch die Realität dargestellt wird, welche sich nicht auf ein Szenario Schwarz/Weiss reduzieren lässt, sondern auch aus bunteren Farbarrangements besteht. Vergessen wir aber letztlich nichts das Entscheidende: Es gilt in der Demokratie immer, entsprechende Mehrheiten zu schaffen und mit diesem VI. Nachtrag erreichen wir das. Ich gehe davon aus, dass wir auch Mehrheiten im Volk schaffen können. Der Kompromiss berücksichtigt Aspekte der Nachhaltigkeit, aber auch Aspekte der Wahlfreiheit bzw. der Eigentumsfreiheit von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in einer adäquaten Weise. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil: Ich möchte mich den Voten meiner Vorredner anschliessen. Ich bin enttäuscht über dieses Energiegesetz. Ich bin masslos enttäuscht, weil es ist zahnlos, mutlos und zukunftslos. Man könnte meinen, dass wir noch viel Zeit haben. Ich sage Ihnen, wir haben sie nicht. Wir werden die letzte Generation sein, die den Hebel noch rechtzeitig in die richtige Richtung lenken kann. Nicht, dass wir den Klimawandel bzw. die Klimakrise abwenden können, ab wir könnten sie einigermassen abfedern. Aber, statt den Hebel in die Hand zu nehmen, drücken wir uns vor der Verantwortung gegenüber unseren folgenden Generationen. Ich schäme mich und frage mich, wie ich es den Jungen erklären soll. Mit dem jahrelangen Wegschauen und Weghören, mit dem Ignorieren von Fachleuten. Es haben 11'000 Fachleute und Experten im letzten Winter die Klimakrise unterschrieben. Mit diesem Wegschauen, dass diese Klimakrise eine reelle Bedrohung ist, setzen wir dem Prozess kein Ende, wir machen weiter und nehmen diese Klimakrise einfach nicht ernst. Statt Verantwortung zu übernehmen, hängen wir uns weiter an die Pipeline und heizen damit unsere Räume und unser Klima auf. Wir bezahlen jedes Jahr Milliarden Franken an Länder, deren politische Haltung und der Umgang mit Menschenrechten nicht unseren Werten entspricht. Die lächerlichen Promillezahlen, die ich in der Junisession als Gegenargument für ein griffiges Energiegesetz gehört habe, lassen Weitsicht und den Willen zum Handeln vermissen. Ob wir nun ein kleines Land sind oder nicht: Jetzt müssen wir alle handeln. Und wenn auch unsere Grösse nicht entscheidend ist, so können wir mit der Vorbildfunktion Grosses bewirken. Mit diesem Gesetz verpassen wir eine weitere Chance und verschliessen die Augen vor der Tatsache, dass das Klima dringend unsere Unterstützung braucht. Wir haben in den letzten Tagen viel über Unterstützungsbeiträge, Kredite und Massnahmen für in Schieflage geratene Unternehmen besprochen. Unser Planet ist auch in Schieflage geraten, und er hat nicht nur regionale oder nationale Bedeutung, sondern globale. Ich hoffe, das Sie diese Gedanken mitnehmen, wenn Sie nun dieses verwässertes Energiegesetz verabschieden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Wick-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mein Votum richtet sich an die Kritik der Klimajugend. Wie die meisten in diesem Saal wissen oder gelesen haben, ist die Kritik der Klimajugend bezüglich dem Nichtstun oder dem «Zuwenigtun» der politisch Verantwortlichen massiv. Ich habe volles Verständnis für diese Kritik. Die Adressierung könnte oder sollte anders sein. Die Adressierung richtet sich an diese Parteien und an diese Regierungen, die nach wie vor nicht wahrhaben wollen, auf welches Problem wir in einem Tempo zusteuern, das unerträglich ist. Unsere Fraktion wird wohl oder übel diesem schlechten Gesetz, diesem sehr zahnlosen Gesetz, zustimmen, unter dem Motto: «Besser als gar nichts». Nicht mehr und nicht weniger. Ich fordere die Städte und Gemeinden auf, die das so sehen wie wir, dass sie im Bereich ihrer Möglichkeiten Handlungen unternehmen und unterstützen, um den Klimaschutz voranzutreiben, ganz im Sinne der amerikanischen Städte, die sich nicht mehr darum kümmern, was der offizielle amerikanische Staat erzählt. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und bei nächsten Geschäften mehr für den Klimaschutz zu unternehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Entgegen dem Motto eines alt SVP-Bundesrats herrscht in unserer Fraktion keine Freude über diesen Nachtrag. Deshalb eine kurze Beurteilung, eine Würdigung dieser Vorlage ist nicht möglich. Wenn auch gegenüber dem Entwurf Verbesserungen erzielt werden konnten, oder konkreter gesagt, schlechte Bestimmungen etwas entschärft wurden, wird das faktische Verbot fossiler Brennstoffe bei neuen Heizungen als unnötig und die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit und Wahlfreiheit der Eigentümer abgelehnt. Dies erst recht aus folgendem Grund: Nachdem der Rat in erster Lesung entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission Art. 12e, der von der vorberatenden Kommission gestrichen wurde, wieder ins Gesetz aufgenommen hatte, hat sich die vorberatende Kommission nochmals mit der Formulierung befasst und eine Kompromissformulierung verabschiedet. Damals hatte weder der damalige Vorsteher noch der Neuregierungsrat des Baudepartementes opponiert. Trotzdem folgte ein Antrag der Regierung und der Rat hat die Formulierung der vorberatenden Kommission leider wieder verschärft, indem Art. 12 Abs. 1 Bst. f gestrichen wurde.. Dass der VI. Nachtrag zudem überhaupt nicht zur Versorgungssicherheit im Strombereich in der Schweiz und in der Ostschweiz beiträgt, sei am Rande erwähnt. Das Ergebnis ist, dass etwa die Hälfte unserer Fraktion dem Nachtrag zustimmt, um das langwierige Geschäft endlich abzuschliessen, und weil auch nicht klar ist, ob sonst etwas Besseres nachkommen würde. Die andere Hälfte, wir sehen es dann genau bei der Abstimmung, lehnt den Nachtrag ab. Sollte es zu einem Referendum kommen, ist der Ausgang meines Erachtens offen, nachdem Nachträge des Energiegesetzes in den Kantonen Bern und Solothurn vor kurzem gescheitert sind. Die erwähnte Streichung von Bst. f in Art. 12e Abs. 1 könnte sich dabei als Bumerang erweisen – lassen Sie sich überraschen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, für die SP-Fraktion den VI. Nachtrag zum Energiegesetz zu würdigen. Wir werden diesem Nachtrag zustimmen, nicht weil wir begeistert davon sind, sondern weil jeder Schritt in die richtige Richtung unterstützt werden soll. Die Klimaerwärmung ist wegen Corona etwas nach hinten auf der politischen Bühne gerückt, ist aber nach wie vor ein sehr drängendes Problem, das wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln lösen sollten. Bereits eine Erwärmung von durchschnittlich zwei Grad Celsius führt dazu, dass z.B. alle zehn Jahre die Arktis im Sommer eisfrei sein wird und 100 Prozent, also alle Korallenriffe, absterben werden. Bei einer Erwärmung um 1,5 Grad, also nur ein halbes Grad weniger, bleiben immerhin 10 bis 30 Prozent der Korallen erhalten und die Arktis wird nur alle 100 Jahre eisfrei sein. Sie sehen also, dass bereits ein halbes Grad mehr oder weniger Durchschnittstemperatur gravierende Folgen haben kann. Dieser Nachtrag zum Energiegesetz ist angesichts der Grösse der Probleme einfach nicht adäquat. Wir haben es verpasst, ein Verbot von neuen fossilen Heizungen zu erlassen. Wir haben es auch nicht geschafft, dass jeder Hausbesitzer und jede Hausbesitzerin, der oder die eine neue Heizung einbauen muss, die wählt, die über die gesamte Lebensdauer gerechnet am günstigsten kommt. Jeder Hausbesitzer und jede Hausbesitzerin kann nach wie vor eine klimaschädliche fossile Heizung einbauen. Es braucht einzig den Nachweis, dass 20 Prozent erneuerbare Energie während 20 Jahren verwendet wird oder das Haus eine relativ gute Gesamtenergieeffizienz ausweist. Alle Gebäude, die keine Wohnnutzung enthalten, sind überhaupt nicht eingeschränkt. Wir sind nach wie vor sehr enttäuscht, dass der Kantonsrat die Chance für ein griffiges, zukunftsgerichtetes Energiegesetz verpasst hat. Die Freiheit der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wurde höher gewichtet als der Schutz unseres Klimas. So werden wir die Klimaziele von Paris, nämlich die Reduktion der Klimagase auf die Hälfte bis ins Jahr 2030, nicht erreichen können. Aber auch der kleinste Schritt ist besser als nichts und deshalb werden wir heute den vorliegenden Nachtrag unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
17.9.2020 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): In der nächsten Sessionen steht Energie hoch im Kurs. Wir werden unter anderem das neue Energiekonzept beraten. Da die GLP nicht in den vorberatenden Kommissionen mitwirken darf, erlaube ich mir, Ihnen nochmals kurz meine Schlussgedanken, die ich dannzumal im Rahmen des Energienachtrags bereits erwähnt habe, auf den Weg mitzugeben. Aktuell sieht die GLP grossen Handlungsbedarf, zwar nicht unbedingt primär bei der Bereitstellung von mehr kantonalen Fördergeldern, sondern bei der Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen. Im Bereich der Wärme ist der heute in der Schlussabstimmung zu beratende Nachtrag zum Energiegesetz ein elementarer Bestandteil dieser Rahmenbedingungen. Leider haben wir aber aber die eine oder andere Chance verpasst, wirklich fortschrittliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch im Strombereich gilt es, diese Rahmenbedingungen zu diskutieren. Die Eigenstromproduktionsbedarfspflicht auf Neubauten leistet sicher einen wertvollen Beitrag, wenn auch von überschaubarem Mass. Die GLP ist überzeugt, dass der im Bereich des Ausbaus der Stromproduktion von der Regierung eingeschlagene und in der Beantwortung der Interpellation 51.20.10 «Solarstromproduktion im Kanton St.Gallen» dargelegte Weg vom regionalen Ökostromstandardprodukt, der richtige Weg ist. Energieversorger sollen den Solarstrom zu einem fairen Preis von den Produzenten abkaufen und diesen dann in ihre Standardprodukte einspeisen. Heute reicht eine Solarstromvergütung von gerade einmal 9 Rappen pro Kilowattstunde über zehn Jahren schon aus. Damit bezahlen die Stromkonsumenten einen leicht höheren Strompreis, der Steuerzahler wird aber nicht noch zusätzlich belastet. Dies wird sicher im Rahmen des nächsten Energiekonzepts ausführlich diskutiert werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie dies in die Diskussionen mitnehmen. Ich danke Ihnen auch, wenn Sie bei bei den Beratung des Energiekonzepts an die Generation von morgen denken und ein Energiekonzept beschliessen, dass der Generation von morgen zugutekommt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Art. 16b (Gebühren). Güntzel-St.Gallen: In einer Diskussion zwischen der ersten und zweiten Lesung wurde eingebracht, dass dieser Text die Förderung durch Gebühren für Investitionen zur erneuerbaren Energiegewinnung will. Es wurde auch die Meinung vertreten, man könne auch höhere Gebühren verlangen, um das aus diesen Überschüssen zu fördern. Es ist selbstverständlich die Förderung in der umgekehrten Richtung gemeint, dass die Gebühren tendenziell tiefer angesetzt sind oder werden, so dass die Höhe der Gebühren die Investition in erneuerbare Energien nicht benachteiligt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den VI. Nachtrag zum Energiegesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |