Geschäft: Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.19.02
TitelKantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung15.8.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt I Ziff. 0 und Abschnitt II Ziff.1 und 4 sowie Anhang vom 17. September 2019
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 29. August 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 14. August 2019
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt I Ziff. 1 bis 4 vom 16. September 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 18. September 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 23. Dezember 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 6. September 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. August 2019
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 19. November 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2019Schlussabstimmung108Zustimmung5Ablehnung7
17.9.2019Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 025Zustimmung90Ablehnung5
17.9.2019Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 124Zustimmung88Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg mit 108:5 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 88:24 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Auch hier kann ich Ihnen gerne das Verhältnis in der Kommission, in der der Antrag ebenfalls gestellt wurde, bekannt geben: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion wurde mit 16:4 Stimmen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In der Tat diskutierte die Regierung einlässlich dieser Frage à-fonds-perdu, Staatsbeitrag oder Darlehen. Man kann im guten Treuen eine unterschiedliche Auffassung haben. Wir haben aus den genannten Überlegungen schlussendlich gesagt, dass man das Finanzierungssystem nicht ändern sollte. Es ist natürlich so, dass die Rückzahlbarzeit nicht gesichert ist. Ansonsten hätten Sie keine Vorlage erhalten, wenn die Rückzahlbarkeit des Darlehens aus Sicht des Kapitalgebers Kantons gesichert wäre. Wir hätten in eigener Kompetenz beschliessen können, das ist jedoch nicht so. Deshalb gibt es diese Vorlage und deshalb ist dieses Darlehen finanzrechtlich gesehen eine Ausgabe. Aus Sicht der rechtlichen Beziehung, öffentlich-rechtliche Anstalt, Spitalverbund 4 und Kanton ist es ein Finanzfluss im Rechtskleid des Darlehens. Das bedeutet wiederum, dass im Grunde genommen diese Schuld beim Spitalverbund 4 nach wie vor in den Büchern vorhanden ist. Wir müssen in der Sanierungsübung die Sache analysieren, es wird auf verschiedenen Ebenen Massnahmen geben müssen, der Transparenz halber sagten wir, dass wir das im Rahmen eines Darlehens abwickeln.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Bucher-St. Margrethen: Nur eine kurze Antwort an Ammann-Waldkirch. Er meinte, es sei fragwürdig, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Ich sagte es bereits im Eintreten, dieser Rat hat schon einmal à-fonds-perdu-Beiträge an eine Spitalinstitution geleistet, es war die geriatrische Klinik und es war ein grosser Beitrag. Auch im Zusammenhang mit dem Ostschweizer Kinderspital sprachen wir über à-fonds-perdu-Beiträge. Es wäre überhaupt nichts Neues und ich bitte Sie, bei den Fakten zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Trotz meiner Fehlbeurteilung bei einem früheren Geschäft versuche ich es nochmals. Wir lehnen diesen und die folgenden Anträge ab und folgen den Anträgen der vorberatenden Kommission. Ich hoffe, dass es trotz oder mit dieser Erklärung ein bisschen kürzer wird. Das ist keine Geringschätzung der Anträge, sondern die Diskussion fand in der vorberatenden Kommission ausführlich statt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir unterstützen die Form des Darlehens. Es geht um Kostenwahrheit, Kostenkontrolle aber auch darum, dass ein à-fonds-perdu-Beitrag als Zeichen verstanden werden kann, dass man überhaupt nicht mehr an die Spitalregion glaubt und dieser Meinung sind wir nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Es wurde in der Kommission sehr ausführlich diskutiert. Die Begründung ist diese: Erstens ist es eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Spitalregionen, eine wird klar bevorzugt. Zweitens wird diese Möglichkeit des Darlehens im Gutachten Rütsche vom 10. Mai 2019 als sehr fragwürdig angesehen und damit sind genügend Gründe vorhanden. Wir wollen keinen Wechsel. Der Kanton sprach ausschliesslich Darlehen und nun plötzlich der Wechsel von einigen Beiträgen zu à-fonds-perdu. Das geht nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Ziff. 1. Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton St.Gallen gewährt der Spitalregion Fürstenland Toggenburg für die Finanzierung des Spitalbetriebs in den Jahren 2019 und 2020 einen Staatsbeitrag von Fr. 9'700'000.–.»

Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt Ihnen, dass wir den Beitrag als à-fonds-perdu-Beitrag ausrichten und nicht als Darlehen. Ein Darlehen an die Spitalregion 4 ist nicht gesichert. Die finanzielle Lage der Spitalregion erlaubt eine Rückzahlung des Darlehens nicht. Für eine nachhaltige Sanierung kann die Rechnung des Spitalverbunds 4 nicht mit zusätzlichen Aufwandpositionen belastet werden, wenn wir sehen, wie schwierig die finanzielle Lage des Spitalverbundes heute und in den nächsten Jahren ist und sein wird.

Wenn der Kantonsrat ein Darlehen beschliesst mit der Absicht, dass dieses zurückbezahlt werden kann, ist das Sand in die Augen der Leute gestreut. Wir geben vor, dass wir ein Darlehen geben, wir wissen, dass eine Rückzahlung wenig realistisch ist.

Zur Erinnerung, Sie hörten Hartmann-Flawil. Der Kanton St.Gallen beschloss im Rahmen der Sparpakete, eine Gewinnabschöpfung bei den Spitälern zu tätigen. Viele Millionen Franken flossen in den Staatshaushalt, damit haben wir unsere Rechnung aufgebessert und es wäre nichts als logisch, wenn wir jetzt, wo die Zeiten nicht mehr so rosig sind, wo wir in schlechten Zeiten als Eigentümerin den Spitälern mit einem Beitrag, der nicht rückzahlbar ist, unter die Arme greifen. Das wäre Verantwortung wahrnehmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 0 (neu) mit 90:25 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde auch in der Kommission gestellt und rege diskutiert. Gerne gebe ich Ihnen das Resultat bekannt: Er wurde mit 15:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Was die Fakten zu diesem Antrag anbelangt, verweise ich Sie bzw. die Mitglieder der vorberatenden Kommission auf die Antworten des Lenkungsausschusses vom 5. April 2019. Wir haben Ihnen dort nochmals detailliert dargelegt, wie der Sachverhalt bezüglich Immobilienübertragung ist. Ich möchte dazu nicht mehr weiter in die Details gehen, die Fakten sind bekannt. Es ist so, dass wir, da hat Ammann-Waldkirch Recht, ein strukturelles Problem haben und weder die Frage der Immobilienübertragung löst alle Probleme noch diese Abschöpfungen aus vergangenen Zeiten, welches einmalige Effekte sind, lösen die Probleme. Wir müssen strukturelle Realitäten erkennen.

Natürlich haben wir in der finanzrechtlich alten Welt einen Kredit beschlossen, wir sind durchs Land gezogen, im Kanton St.Gallen und auch in der Schweiz und informierten alle, dass dies ein Kredit ist, logischerweise sind die Spitäler Mieter und wir sind Vermieter. Als Vermieter brauchen wir jetzt einen Kredit, damit wir investieren können und die Mieter bezahlen uns das wieder. Das ist die ganze Wahrheit. Nun sehen wir, dass wir so oder so ein strukturelles Problem haben, nehmen Sie das zu Kenntnis. Auch wenn wir die Immobilien nicht übertragen hätten, hätten wir ein Thema heute und in den nächsten Monaten. Ich bitte Sie diesen Fokus so zu legen und wie erwähnt die Debatte über Strukturfragen im Sanierungspaket zu führen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Tinner-Wartau: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie sich zu vergegenwärtigen, dass es sich hier um eine Finanzvorlage handelt. Es geht um einen Notkredit und nicht darum, irgendwelche Entscheide, die gefällt worden sind, zurück zu spulen. Wenn ich mich gedanklich damit auseinandersetze, es wird nicht wahrer, wenn die Regierungspräsidentin und Sie als SP-Vertreter wie Drehorgelspieler immer wieder die gleiche Leier spielen. Das bringt uns nicht weiter, ich sagte es in der vorberatenden Kommission ebenfalls: Sprechen wir zur Sache, es geht um einen Notkredit, den wir im Sinn der Anträge der vorberatenden Kommission sprechen wollen. Wir führen hier und heute keine Spitaldebatte, sondern diese wird unser Rat nächstes Jahr im April führen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Hartmann-Flawil: dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Aussagen von Ammann-Waldkirch, der FDP, erstaunen mich: Sie schauen zurück auf die Beschlüsse des Volkes, Sie wollen diese Beschlüsse zu den Bauvorhaben zurücknehmen und Sie wollen neue Tatsachen schaffen. Wenn bei anderen Entscheiden des Kantonsrates zurückgeblickt und eine Bewertung vorgenommen wird, ob das sinnvoll war oder nicht, wehren Sie ab mit den Worten: «Nein das haben wir so beschlossen, das wird nicht mehr abgeändert.» Dabei wäre es gerade für die Spitalversorgung Region 4, insbesondere Spital Wattwil von grosser Bedeutung, denn hier zeigen sich die Problemstellungen, die durch die Immobilienübertragungen eingeführt worden. Dazu der Schritt von den Nutzungsentschädigungen zu den Darlehen.

Der Antrag an die St.Gallerinnen und St.Galler im Jahr 2014 lag bei einem Betrag von 85 Mio. Franken. Sie erinnern sich, der Antrag wurde deutlich angenommen und zwar aus regionalpolitischen Überlegungen. Diese 85 Mio. Franken hatten einen Betrag von 30 Mio. Franken an werterhaltenden Massnahmen. Werterhaltende Massnahmen werden in der Regel, das kennen Sie aus Sicht der Vermieter, werden bei einer Nutzungsentschädigung nicht dazugeschlagen. Jetzt haben wir die Situation, dass diese gesamten 85 Mio. Franken von der Spitalversorgungsregionen 4 übernommen werden müssen. Was der vorhergehende Besitzer, der Kanton als Eigner, nicht tätigte und jetzt werterhaltend investieren müsste, wird dieser Spitalversorgungsregionen 4 ohne Entschädigung überbunden. Es darf nicht Sinn einer Abstimmung und des Wechsels zu den Darlehen sein, dass man das, was man als Eigner zahlen müsste und in den Vorjahren mit dem Bau- und Investitionsstopp nicht gemacht hat, dass man diese 30 Mio. Franken auch überbindet. Darum ist es von grosser Bedeutung, dass wir diese Frage der Nutzungsentschädigung noch einmal anschauen. Ich erinnere daran, in der Kommission wurde ausgeführt, dass die Mehrbelastung etwa ein Drittel dieser 10 Mio. Franken ist, die als Mehrbelastung dazukommen, bzw. weniger Einnahmen ergeben. Es sind rund 3, 3 Mio. Franken, durch diesen Wechsel zum Darlehen die jetzt jährlich zusätzlich dazukommen. Wir können uns doch nicht erlauben, über einen Volksentscheid zu gehen und diese werterhaltenden Massnahmen überbinden.

Lassen Sie mich noch eine kleine Bemerkung machen. Sie beschlossen beim Sparpaket, dass die Spitalregionen Gewinne erzielen müssen und dass diese Gewinne teilweise abgegeben werden müssen. In den letzten Jahren, bis man das im Jahr 2018 nicht mehr konnte, da verzichtete man darauf. In den vier Vorjahren waren es 15 Mio. Franken, die der Kanton St.Gallen als Gewinn abgeschöpft und in den allgemeinen Haushalt überwiesen hat. Jetzt rächt sich das. Wenn man dem richtigen Weg folgen würde, wäre das zusätzliches, freies Eigenkapital der Spitalversorgungsregionen und insgesamt der Spitalverbunde. Wir sind hingegangen und haben diese 15 Mio. Franken abgeschöpft und jetzt kommt das grosse Wehklagen, wenn nachher ersichtlich wird, dass auch Jahre mit Defiziten gibt. Weil die Eigenkapitaldecke insgesamt so schwach ist, haben wir zusätzliche Probleme. Wenn Sie dafür sorgen wollen, dass es unter den Spitalversorgungsregionen eine gewisse Ausgangsgerechtigkeit gibt und die Spitalversorgungsregion 4 für den Investitionsstopp und die werterhaltenden Massnahmen, die sie jetzt namens des Kantons tragen muss, nicht bestrafen wollen, müssen Sie dem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Eine kurze Erwiderung: Vorhin wurde ausgeführt, dass langfristig gedacht die Belastung nicht höher wäre als mit den Nutzungsentschädigungen. Das ist die Frage, darüber können wir uns streiten, müssen aber nicht. Die Frage lautet, was ist jetzt?

Wir haben diese Kredite beschlossen, um die Spitäler zu erneuern. Man wollte eine Attraktivitätssteigerung für diese Spitäler mit diesen Neubauten erreichen, insbesondere z.B. in Wattwil. Was ist nun die Folge? Mit dem ausgelösten Druck, da die Belastung jetzt sehr hoch ist, müsste man den Betrieb herunterfahren und das beisst sich. Wir haben einerseits ein sehr attraktives Spital, gleichzeitig musste der Betrieb heruntergefahren werden und jetzt ist wiederum die Attraktivität nicht gegeben. Es ist im Moment ein Problem, dieses Spital muss sich zunächst in seiner neuen Attraktivität, die wir ihm gegeben haben, etablieren können. Das kann es nicht, weil es so unter Druck ist und die Leistungen ständig herunterfahren muss. Deshalb sollten wir jetzt handeln, mit dieser Rückübertragung. Wir würden dem Spitalverbund damit die nötige Luft verschaffen, mindestens einen Teil der nötigen Luft.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Einerseits sind die Gründe für die Rücknahme für uns im jetzigen Zeitpunkt nicht schlüssig und zweitens kann es nicht sein, dass wir einen Notbeschluss für nur eine Region erstellen. Wenn schon, und wenn es ausgewiesen würde, wäre es im gesamten Spitalpaket zu diskutieren und nicht jetzt, mit einem Überbrückungskredit.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wie befürchtet befinden wir uns in einer Diskussion um Grundsätze der Spitalstrategie. Das ist heute nicht das Thema. Heute geht es lediglich um den Erhalt der Liquidität der Spitalregion 4 und damit das an der Stelle gesagt ist, wir begleiten die Spitalregion 4 mit voller Sympathie und auch Empathie und wollen nur das Beste für diese Region. Gleichwohl kommt für uns eine Rückübertragung der Immobilien, wie in diesem Antrag gefordert, nicht in Frage. Wir stehen zum Entscheid der Immobilienübertragung, dieser war richtig. Zudem ändert sich bei der finanziellen Belastung der Spitalregionen, der Finanzvorsteher erwähnte es, auf einer langen Zeitachse nichts, egal ob die Spitalregionen Eigentümer oder Mieter der Immobilien sind. Nicht zuletzt, so hörten wir es in der vorberatenden Kommission, sind die Belastungen, die auf die Spitalregion aufgrund der Immobilienfrage zukommen, nur ein Teil des Defizits. Die Gesamtsituation wird für die Spitalregion 4 nicht namhaft besser und vor allem das Problem der Liquidität, das ist entscheidend, wird mit diesem Antrag nicht gelöst.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben ein Strukturproblem im Kanton St.Gallen, kein Immobilienproblem. Das ist die grosse Frage. Ergänzend mit diesem Vorschlag sorgen Sie für eine Ungleichbehandlung unter den verschiedenen Spitalregionen, in dem Sie die Immobilien aus Wil zurücknehmen wurde. Drehen Sie nicht das Rad zurück, sondern blicken Sie nach vorn., das wäre der richtige Schritt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Ziff. 0 (neu). Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 0 (neu) wie folgt zu formulieren: «Der Kanton St.Gallen übernimmt die Immobilien der Spitalregion Fürstenland Toggenburg rückwirkend per 1. Januar 2019.»

Es wurde teilweise bereits in den Eintretensvoten darauf eingegangen, wir kommen nun zu dieser Frage der Rückübertragung der Spitalimmobilien. Es gibt etwas, das beschäftigt mich immer wieder in dieser Debatte, die wir hier führen. Was wo gebaut wird, welche Leistungen wo angeboten werden usw. Ich komme in dieser Diskussion immer wieder an den Punkt, an dem ich denke: Ich habe damals, 2014, einem Kredit zugestimmt. Einem Kredit und nicht einem Darlehen. Einem Kredit für die Erneuerung und Erweiterung von Spitalbauten an verschiedenen Standorten. Genau wie ich stimmte ein grosser Teil der Bevölkerung einem solchen Kredit und nicht einem Darlehen zu. Wir gingen davon aus, dass der Kanton und nicht die Spitalverbunde für den Umbau und die Erweiterung der Spitäler zuständig ist, so, wie er es all die Jahre zuvor war. 2016 entschied der Rat plötzlich, die Immobilien auf die Spitalverbunde zu übertragen. Es ging nicht, wie dies Güntzel-St.Gallen in seinem Eintretensvotum sagte, um die Zusammensetzung des Verwaltungsrates oder ob die zuständige Gesundheitschefin darin Einsitz haben sollte, sondern es ging schlicht um die Übertragung der Immobilien. Es gab dafür in der Logik dieses Rates eine gewisse Berechtigung. Man wollte die Spitalverbunde möglichst entpolitisieren, quasi in die Freiheit entlassen, weil in der Freiheit des Marktes, so nach Mehrheitsmeinung dieses Rates sowieso alles besser funktioniert. Deshalb sollten die Spitalverbunde auch für ihre Immobilien selber zuständig sein.

Jetzt frage ich Sie: Was tun wir seit Monaten? Seit Monaten sprechen wir über kaum etwas anderes als über die Spitalstrategie. Seit Monaten sprechen wir darüber, welche Bauten wo gebaut werden sollen. Wir sprechen darüber, dass wir die Lehren aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre und Monate beziehen müssen. Wenn wir darüber sprechen, so müssen wir auch bereit sein, die Lehren hinsichtlich der Immobilienübertragung zu ziehen. Diese Übertragung war ein Fehler. Es ist diese Übertragung, welche die Spitalregion 4 neben anderen Faktoren stark belastet. Als wir 2014 über die Erweiterung und Sanierung der Spitalbauten diskutierten, als es noch um den Kredit ging, sprach man über Nutzungsentschädigungen, dies war damals das geltende System oder der «Mecano», wie hier im Rat auch gerne gesagt wird. Die Spitäler leisteten Nutzungsentschädigungen. Diese hätten sich nach Realisierung der Bauvorhaben auch für den Spitalverbund 4 unbestrittenermassen erhöht, da neben werterhaltende Massnahmen auch wertvermehrende Investitionen vorgesehen waren. 2014 galt ein Zinssatz von 1,6 Prozent. Die Nutzungsentschädigung lag für das Spital Wattwil bei 1,12 Mio. Franken. Gemäss Botschaft der Regierung hätte sich diese nach Fertigstellung auf 2,63 Mio. Franken erhöht unter Annahme des Zinssatzes von 1,6 Prozent. In der Botschaft, und das finde ich sehr interessant, ist explizit festgehalten, dass diese Erhöhung der Nutzungsentschädigung erst nach Abschluss aller Bauarbeiten frühestens 2022 fällig geworden wäre. Heute ist der Zinssatz nochmals deutlich tiefer und es ist davon auszugehen, dass die gemäss Botschaft ab 2022 zu leistende Nutzungsentschädigung erneut tiefer wäre. Wie sieht die Realität aus, nachdem wir die Immobilien übertragen haben? Die Spitalerregion 4, Wattwil und Wil gemeinsam, hatten im Jahr 2016 eine Nutzungsentschädigung von 1,8 Mio. Franken zu leisten. Nachdem der Neubau in Wattwil planmässig oder auch nicht ganz planmässig, wir kennen alle die Geschichte, jedoch mindestens in der Zeit planmässig in Betrieb genommen wurde, lag die Belastung 2018 für Abschreibungen usw. für die Spitalerregion 4 bereits bei 3,4 Mio. Franken. 2019 wird diese bei 4,25 Mio. Franken liegen. Die Mehrbelastung ist jetzt vorhanden und nicht erst 2022, wie 2014 in der Botschaft beschrieben, und sie ist deutlich höher als 2014 in der Botschaft beschrieben.

Wir sagen nicht, dass die Immobilienübertragung das einzige Problem ist, welches die Spitalregion 4 drückt. Sie ist ein Problem und belastet die Spitalverbunde massiv und zwar jetzt. Die neue Immobilie in Wattwil kann sich gar nicht erst bewähren, denn der Druck besteht schon. Wenn wir auf unseren Entscheid zurückkommen, nehmen wir einen Teil dieses Drucks weg. Übernehmen wir diese Immobilien zurück und verschaffen dem Spitalverbund 4 etwas Luft.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungspräsidentin Hanselmann: Wir sehen, es ist kein st.gallisches Problem, wir lesen wöchentlich von Defiziten, die die Spitäler schweizweit erwirtschaften, auch Überbrückungskredite oder Finanzspritzen, je nachdem wie sie benannt werden. Ich erwähne die Stadt Zürich, die das schon einige Jahre tut, oder Baselland sowie Graubünden. Sie kennen, die Problemstellung.

Die ganze Marktsituation und die Lage, in der sich die Spitäler bewegen müssen, veränderte sich in den letzten vier bis fünf Jahren tatsächlich massiv mit dem Tarmedeingriff. CEO René Fiechter zeigte in der vorberatenden Kommission ebenfalls noch einmal auf, was das für das Unternehmen bedeutet. Der zweite Eingriff, ein Ertragsausfall von 1 Mio. Franken oder die Vorgabe, die seit 1. Januar 2019 gilt, ambulant vor stationär die z.B. mit 1,5 Mio. Franken zu Buche schlägt. All das haben wir uns natürlich nicht gewünscht und es ist eine Situation, die wir mit diesem Überbrückungskredit quasi entschärfen können. Es ist wichtig, die Strategieentwicklung voran zu treiben und möglichst rasch kluge Entscheidungen zu treffen, damit diese Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden können. Es ist ein Zeichen, dass wir alle gefordert sind, die Verantwortung wahrzunehmen, schnell zu entscheiden, jedoch anhand von Grundlagen. Im Kanton St.Gallen ist viel passiert in den letzten Jahren. Wir haben neun Akutspitäler zu vier Unternehmen zusammengefasst, vier Gynäkologie- bzw. geburtshilfliche Kliniken geschlossen, aus neun Sterilgutaufbereitungsanlagen eine einzige gemacht usw. Da sich das Marktumfeld schnell verändert hat, braucht es weitere Massnahmen und über diese müssen wir gemeinsam, sachlich und fachlich diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch für die Regierung ist es eine unerfreuliche Vorlage, wir müssen uns nichts vormachen. Es ist eine Vorlage mit Ansage und ich möchte betonen, dass die Regierung die Kommissionen und den Kantonsrat sehr frühzeitig auf dieses Szenario einstimmte. Bereits am 13. März 2019 erwähnte ich in der Finanzkommission, das ist protokolliert, dass möglicherweise eine Übergangsfinanzierung nötig wird. Es wäre der Wunsch gewesen, dass man das in einem Gesamtpaket erledigen kann. Die Entwicklung in diesem Jahr zeigte, dass wir Ihnen korrekterweise bereits jetzt eine Vorlage unterbreiten müssen.

Wir informierten in der vovoKo am 8. April 2019. An der April- und Junisession erschienen Fragen. Zusammengefasst kann man sagen, wir sprechen vom Kanton als Darlehensgeber, als Kapitalgeber. Es gibt vier Funktionen oder Rollen, die man auseinanderhalten muss. Der Kanton als Darlehensgeber, als Bank der Spitäler, die Rolle als Eigner der Spitäler, wobei wir mit den Defiziten kämpfen, die Rolle als KVG-Finanzierer mit der neuen Spitalfinanzierung mit der halben Milliarde, die wir für die verschiedenen Hospitalisationsleistungen, stationären Angebote für die Spitäler privat, öffentlich, ausserkantonal sowie innerkantonal leisten und die vierte Rolle als Regulator, Erlass der Spitallisten. Es dreht sich hier ausschliesslich um die Rolle des Kantons als Kapitalgeber.

In dieser Situation treten wir mit dieser Vorlage vor den Kantonsrat. Es ist, wie in der Eintretensdebatte gesagt, lediglich eine Liquiditätsspritze, eine Übergangsfinanzierung bis die Restrukturierung greift. Diese Diskussion der Restrukturierung müssen wir mit dem Paket, das wir ihnen vorlegen werden, führen. Wir sind alle gemeinsam gefordert. Deshalb verzichtete die Regierung explizit darauf, irgendwelche Themen in dieser Vorlage zu erwähnen, die einen Kontext mit dieser Restrukturierung haben könnte. Für die Regierung ist deshalb auch klar, dass Anträge, die in Richtung Spitalimmobilienübertragung abzielen per se aus der gesamten Herangehensweise abzulehnen sind. Alle diese Themen können Sie im Rahmen der Sanierung diskutieren. Es kommt hinzu, rein materiell, das führte ich in der Kommission aus, führt die Spitalimmobilienübertragung dazu, dass in der Anfangsphase die Belastung für die Spitäler höher ist als in der alten Welt mit der Nutzungsentschädigung. Auf lange Sicht sieht das jedoch anders aus. Bezogen auf die Spitäler Wattwil und Wil, den Spitalverbund 4, es wurde in der Kommission durch den CEO Herr Fiechter ebenfalls dargelegt, ist es so, dass höhere Anlagenutzungskosten aufgrund der Spitalimmobilienübertragung in einem Bereich vorliegen, der das Defizit nicht auflöst. Wir sprechen von rund 3 bis 3,3 Mio. Franken – so wie ich es auf den Folien von Herrn Fiechter sehe ist das Defizit wesentlich höher. Es wäre eine Scheinlösung, wenn man sagt, dass dann alle Probleme gelöst werden und man gefällte Entscheide rückgängig machen müsste. Wir sind leider tiefer im Defizit. Hinzu kommt: Wir sprechen bei dieser kompletten Finanzierung von Investitionen nicht nur von Bauinvestitionen, sondern wir sprechen auch davon, dass die Spitäler einen genügenden EBITA erwirtschaften müssen, damit sie alle Leistungen im Bereich des Baukostenplans (BKP) 7 bis 9 finanzieren können, das bedeutet alle Apparaturen, Mobilien usw. Beim BKP 7 bis 9 gibt es keinen Unterschied zwischen der alten und der neuen Welt, hier spielt die Spitalimmobilienübertragung keine Rolle. Das ist entscheidend, um die Technologie und die Innovation und somit die Attraktivität der Spitäler zu halten. Wir erwähnen immer, auch an den Bevölkerungsanlässen, ein solider EBITA ist kein Finanzselbstzweck, sondern das ist die Grundlage um überhaupt die nötigen Investitionen im Bereich der Apparaturen, Mobilien aber auch Immobilien schlussendlich finanzieren zu können.

Ich bin froh, dass man im Wesentlichen auf den Kern der Vorlage zielte, auch in dieser Eintretensdebatte. Es geht um die Übergangsfinanzierung und alles weitere, was mit der Sanierung und der Restrukturierung zusammen hängt, wobei wir als Eigner gefordert sind – dort hat die Rolle als Eigner eine entscheidende Bedeutung –, erledigen wir im Rahmen des Restrukturierungspakets.

Sie stellten fest, dass wir keinen Antrag formuliert haben. Mit dieser Anpassung kann die Regierung leben. Allerdings muss ich noch anfügen, sagten wir in der Kommission: Sollten wir aus irgendwelchen Gründen den Zeitplan nicht halten können, sollte die Finanzierungs- oder Liquiditätssituation sich erneut zuspitzen, können wir nicht ausschliessen, dass wir mit dem Budget 2021 irgendetwas ändern müssen. Das wurde durch die Kommission bestätigt, die Kommission will der Politik zurecht ein bisschen Druck machen, damit man die Entscheide nicht hinausschiebt, sondern entsprechend fällt, sodass sie wirksam sind und die Probleme nicht vertagt werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Bucher-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Schweiz kämpfen derzeit viele öffentliche Spitäler mit finanziellen Problemen. Grund dafür ist unter anderem die nicht kostendeckende Finanzierung pro Fall. Längerfristig wird sich die Öffentlichkeit, der Staat, stärker in der Gesundheitsversorgung engagieren müssen, z.B. über die angemessene Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Diese schweizweite Entwicklung war nicht in dem Masse vorhersehbar, als wir in diesem Rat vor ein paar Jahren die Spitalvorlagen berieten. In der Botschaft und bei der Beratung dieser Vorlage zeigte sich damals bereits, dass es Zweifel an der Finanzierbarkeit gibt. Wir erkannten, dass die finanzielle Belastung grenzwertig ist, hauptsächlich in der Spitalregion 4 und dass es dort knapp werden könnte. Leider zeigt sich nun, dass diese Befürchtungen eingetreten sind. Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, war schliesslich die Immobilienübertragung, die wir 2017 beschlossen haben. Inzwischen übertrugen wir auch die Immobilien des Zentrums für Labormedizin und in dieser Botschaft sahen wir klar, dass das frühere System mit den Nutzungsentschädigungen wenn grosse Investitionen anstehen, vorteilhafter ist. Das zeigten Berechnungen der Experten ebenso und das wurde uns in der vorberatenden Kommission auch vom Finanzvorsteher bestätigt.

Wir werden deshalb in der Spezialdiskussion den Antrag stellen, den Hauptgrund für diese finanzielle Situation zu beseitigen und die Immobilien in der Spitalregion 4 zurück zum Kanton zu nehmen. Für den Fall, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet, beantragen wir, dass der Beitrag à-fonds-perdu ausgestaltet wird um keinen unnötigen zusätzlichen Druck auf die Rechnung der Spitalregion auszuüben. Wir sprachen auch in früheren Fällen à-fonds-perdu-Beitrag, es wäre nichts Neues. Diesen Antrag werden wir in der Spezialdiskussion stellen.

Die Notwendigkeit dieser Überbrückungsfinanzierung, die wir heute diskutieren, zeigt, dass jetzt rasche und fundierte Entscheide nötig sind. Die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit den baulichen und betrieblichen Investitionen ist für die Spitalregion 4 enorm. Hinzu kommen die wiederholten Entscheide des Verwaltungsrats zur Schwächung des Standorts Wattwil. Es gibt einen schleichenden Leistungsabbau, Schliessung von Operationssälen usw. Dieses Verhalten des Verwaltungsrats führte dazu, dass sich die Situation noch einmal zuspitzte. Die Unsicherheit des Personals, der Patientinnen und Patienten sowie der Zuweisenden ist gross, was wiederum ein weiterer Hauptfaktor für die finanziellen Probleme ist, da aufgrund dieser Unsicherheit zu tiefe Erträge erwirtschaftet werden. Im Wissen um dieses Aushungern durch den Verwaltungsrat darf unter keinen Umständen von einem Bankrott des Spitals Wattwil gesprochen werden.

Trotz Bedenken traf dieses Parlament den Entscheid, die Neubauten anzugehen und die Investitionen zu tätigen. Es war ein klares politisches Bekenntnis zu den Regionalspitälern und zum Ausbau des Standorts Wattwil. Dieser Beschluss des Parlaments wurde vom Volk in einer Volksabstimmung mit grossem Mehr bestätigt. Der klare Wille der Bevölkerung ist nun ein Auftrag an die Politik, dafür zu sorgen, dass die wohnortnahe Gesundheitsversorgung erhalten bleibt. Die Gesundheitsversorgung gehört zum Service Public, sie ist uns etwas wert und wir sind bereit, die nötigen Gelder dafür zu sprechen. Mit der Überbrückungsfinanzierung bleibt der Weg in die Wattwiler Spitalzukunft weiterhin offen. Die Überbrückungsfinanzierung ist für das Toggenburg ein wichtiger Entscheid. Sie ist ein wichtiges Zeichen und ein nötiger Schritt auf dem Weg in eine dauerhafte Lösung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die zur Behandlung anstehende Botschaft gehört wahrlich nicht zu den Sternstunden der St.gallischen Spitalpolitik. Wer ohne Vernunft und mit wenig Wissen um die grossen und rasanten Fortschritte in allen Bereichen der Medizin keiner klaren Strategie folgt, braucht sich nicht zu wundern. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Unter speziellen Voraussetzungen wurden damals dem Stimmvolk die gigantischen Spitalvorlagen zur Abstimmung unterbreitet. Nebst fraglichen Annahmen wurden auch die wesentlichen Kosten für den Betrieb und die Ausstattung der Bauten ausgeklammert, was immerhin einige 100 Mio. Franken ausmacht. Das Gesundheitsdepartement verpasste bereits im Bericht zu Investitionsplanung der St.gallischen Spitäler 2007 die dringend notwendige Lageanalyse völlig und leitete keinerlei Strukturanpassungen in die Wege. Gemäss «Neuer Zürcher Zeitung» vom 8. Januar 2019 sind in der Schweiz in den letzten 20 Jahren rund 100 Grundversorgerspitäler verschwunden. Im Kanton St.Gallen ist noch nichts geschehen. Unsere Strukturen genügen den qualitativen Anforderungen an die moderne Medizin nicht mehr, das muss man zur Kenntnis nehmen. Die Spitalfinanzierung, die aus dem Departement des Innern des Bundes stammt, setzt den Rahmen und wandte sich erstaunlicherweise bewusst dem Wettbewerbsgedanken zu. Dieser folgt nicht über Preise, sondern ausschliesslich über die Qualität. Unter anderem wird das Ziel verfolgt, Kosten zu sparen, was eine sinkende Baserate bedeutet oder mindestens eine stabile Entwicklung der Pauschalen erreichen. Die Spitäler auf den Spitallisten haben sich dem zu unterziehen und auch die Investitionskosten zu tragen.

Der Spitalverwaltungsrat erledigtet seine Aufgaben, die Politik steht noch davor. Es ist höchste Zeit, ansonsten würden wir heute nicht über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg sprechen, die unter marktwirtschaftlichen Aspekten theoretisch bankrott ist. Seit 2014 schreibt sie rote Zahlen; ohne Gegenmassnahmen ist das Eigenkapital im Jahr 2021 aufgebraucht. Der aktuelle Kontokorrentstand von 25 Mio. Franken spricht eine klare Sprache. Endogene Faktoren für diese negative Entwicklung sind die Inbetriebnahme der Neubauten in Wattwil und der Notfallstation in Wil, ein unterdurchschnittlicher Schweregrad der Krankheitsfälle, ein sehr geringer Anteil von Halbprivat- und Privatpatienten, dies vor allem in Wattwil mit mageren zehn Prozent und hohe Vorhalteleistungen durch zwei kleine Spitäler. Die exogenen Faktoren, die Rahmenbedingungen, sind für alle Spitäler in der Schweiz gleich, nicht kostendeckende Vergütungen im ambulanten Bereich beim Tarmed-Taxpunkt, die Anmerkung sei mir erlaubt, bei den praktizierenden Ärztinnen und Ärzte muss er genügen, zwei Tarmedeingriffe von Bundesrat Alain Berset und die Ambulantisierung von Eingriffen, die weniger Einnahmen bedeuten, jedoch nicht weniger Kosten verursachen.

Wir fordern einen weitergehenden Finanzierungsbedarf in der Spitalbotschaft zu unterbreiten. Das Darlehen soll die Liquidität sicherstellen. Man muss dieser Spitalregion die Zeit geben, die dringend notwendigen und klar schmerzhaften Strukturanpassungen an die Hand nehmen zu können. Dies gilt für alle Spitalregionen, die Spitalregions 5 war die erste, die nun für die fehlenden Strukturanpassungen büssen muss. Die anderen werden noch folgen.

Jene Gemeinden oder Regionen, die sich so vehement für ihr örtliches Spital einsetzen, sollen es übernehmen und betreiben, einschliesslich Defizitgarantie. Ich bin mir bewusst, der Mut würden sie rasch verlieren. Wettbewerb schadet im Übrigen auch den öffentlichen Spitälern nicht und wenn es offenbar private Angebote zum Kauf von Regionalspitälern gibt, sollten diese mindestens geprüft werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der CVP-GLP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir kennen anhand dieses Geschäftes die grundsätzliche Notwendigkeit, die Strategie unseres kantonalen Spitalwesens sorgfältig und ergebnisoffen zu überdenken und entsprechend zu optimieren. Das Projekt «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde: Leistungs- und Strukturentwicklung» wird sich mit dieser Aufgabe befassen und, wie heute Morgen bereits erwähnt, diese Vorlage wird demnächst behandlungsreif.

Bis diese Massnahmen bekannt sind, muss die Liquidität der Spitalregion 4 gesichert werden. Der aktuelle Liquiditätsengpass darf nicht dazu führen, dass strukturelle oder weitere relevante betriebliche Änderungen in der Spitalregion 4 erfolgen, bevor der Strategieprozess abgeschlossen ist. Die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg ist auf eine Übergangsfinanzierung angewiesen. Notwendigkeit und Dringlichkeit sind erwiesen. Ohne die in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen wird die Spitalregion 4 zahlungsunfähig, was für Mitarbeitende aber auch für die Spitalregion, leistungserbringende externe Unternehmungen und die komplette medizinische Versorgung der Bevölkerung dieser Region ein Desaster wäre. Es ist unsere Aufgabe, in dieser schwierigen Situation Verantwortung zu übernehmen und die Zahlungsfähigkeit kurzfristig sicherzustellen.
Es ist uns wichtig, dass für die ersten zwei Jahre die Gelder wie angefordert bereitgestellt werden. Das ist ein Zeichen der Sicherheit aber auch der Solidarität für diese Spitalregion und die Mitarbeitenden. Wir sind nur für zwei und nicht drei Jahre um damit zu signalisieren, dass dieser politische Prozess was die zeitliche Dauer betrifft mit grossem Engagement vorgenommen werden muss.
Bei diesem Geschäft geht es einzig darum, in einer ersten Reaktion die Liquidität in den kommenden zwei bis drei Jahren sicherzustellen. Es ist nicht Aufgabe dieses heutigen Teils der Beratung, die gesamten Fragestellungen rund um die strategische Neuausrichtung unserer Spitalpolitik zu diskutieren, auch wenn ich befürchte, dass genau das hier und jetzt im Ratssaal geschehen kann. Deshalb meine Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen Ratssaal: Beraten wir diese wichtige Vorlage und führen wir keine vorgeschobene Diskussion zur künftigen Spitalstrategie.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Einen à-fonds-perdu-Beitrag lehnen wir ab. Dass es um die Finanzen der Spitalregion 4 schlecht steht, ist schon einige Zeit bekannt. So bezeichnete der Finanzdirektor in dieser Junisession die Situation als dramatisch. Damit war spätestens seit jenem Zeitpunkt klar, dass zusätzliche finanzielle Mittel gesprochen werden müssen – offen war die Höhe des Mittelbedarfs. Wie dem Halbjahresergebnis der St.gallischen Spitäler vor ein paar Tagen zu entnehmen ist, dürften im laufenden Jahr alle vier Regionen mit einem Verlust abschliessen. Das ist Dramatik hoch vier und verlangt dringendst nach Massnahmen und Beschlüssen, die nicht alle freuen werden, die jedoch notwendig sind und von grossen Teilen der Bevölkerung mitgetragen werden, wenn endlich offen und sachlich informiert und begründet wird.

Die Botschaft der Regierung an das Parlament, was die St.gallische Spitalpolitik für die nächsten 20 bis 30 Jahre betrifft, ist überfällig. Ohne zu wissen, was die schon länger in Aussicht gestellte Botschaft enthält, ist der SVP-Fraktion bewusst, dass die Behandlung, Beschlussfassung und allenfalls Volksabstimmung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Deshalb ist nicht auszuschliessen, dass die Regierung für das Jahr 2021 erneut einen Überbrückungskredit beantragen muss. Angesichts der unerfreulichen Zahlen beim Halbjahresabschluss ist vielmehr zu hoffen, dass es nicht Überbrückungskredite bis zur definitiven Beschlussfassung für andere Spitalregionen braucht.

Dieses Notgeschäft ist nicht der richtige Moment, um über Verantwortlichkeiten im St.gallischen Spitalwesen zu diskutieren und zu befinden. Trotzdem seien aber drei Feststellungen erlaubt:

  1. Die in den letzten Wochen von verantwortlicher Stelle im St.gallischen Gesundheitswesen getätigte Aussage, man hätte bei der Behandlung des Pakets von Spitalbauten vor wenigen Jahren diese finanzielle Entwicklung nicht vorhersehen können, ist nicht ehrlich und auch nicht glaubwürdig.
  2. Bereits damals sprach sich unsere Fraktion für eine Bedarfsabklärung vor dem Beschluss über die Bauvorlagen aus, war jedoch bereits in der vorberatenden Kommission deutlich unterlegen. Schade, dass damals der ehemalige Präsident der SP-Schweiz und spätere Regierungsrat im Wallis seine Genossinnen und Genossen im Kanton St.Gallen nicht davon überzeugen konnte, dass 41 Spitäler, wie auch der Neubau der Kantone Wallis und Waadt in Rennaz, welches neu rund 200'000 Einwohner versorgt, die ganze Schweiz abdecken würden.
  3. Die Anträge der SP-GRÜ-Fraktion, die Spitalbauten dem Kanton zurück zu übertragen und sämtliche Defizite der Spitalregionen der laufenden Rechnung des Kantons zu belasten, sind unseriös und klar abzulehnen. Dahinter versteckt sich möglicherweise der Irrglaube, wenn der Kantonsrat nicht einen Eingriff in die Zusammensetzung des Spitalverwaltungsrats vorgenommen hätte, wäre heute alles noch perfekt und niemand wüsste vom finanziellen Desaster.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission tagte am Donnerstag, 29. August 2019 von 8 bis 12 Uhr in St.Gallen. Die vor einiger Zeit bestellte sogenannte «Spitalkommission», die schon mehrfach tagte, beriet zum ersten Mal eine Botschaft und nicht wie bisher reines Aktenstudium und Aufarbeitung der vorliegenden Spitalproblematik zu bewältigen. Es gab personelle Änderungen zu verzeichnen: Für Boppart-Andwil nahm Krempl-Gnädinger-Goldach teil, für Müller-Lichtensteig Widmer-Mosnang, für Hartmann-Walenstadt Gull-Flums, für Noger-St.Gallen Widmer-Wil und für Gschwend-Altstätten Lemmenmeier-St.Gallen. Diese Mitglieder nahmen zusätzlich zu den anderen Mitgliedern an der Kommissionsitzung teil. Eine kurzfristige Abwesenheit traf ebenfalls ein. Seitens Regierung, Staatsverwaltung und Sachverständige waren folgende Personen anwesend: Heidi Hanselmann, Regierungspräsidentin, Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher Finanzdepartement, Flavio Büsser, Generalsekretär Finanzdepartement, René Fiechter, CEO der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg und für das Protokoll Aline Tobler.

Mit dem heutigen, brunstähnlichen Schrei von Warzinek-Mels sind wir bei der Spitaldiskussion angekommenen. Ich wundere mich, dass jetzt Geräusche im Saal vorhanden sind, da es ein wichtiges Thema ist. Als Grundlage für die Beratung diente uns die Botschaft und der Entwurf der Regierung vom 13. August 2019. Die anwesenden Vertreter von Regierung und Spitäler schilderten uns in ihren Voten die Gründe für die Notwendigkeit des Notfallkredites für die Spitalregion 4. Die St.Galler Spitalverbunde sind, wie andere Schweizer Spitäler auch, gezwungen, ihre Strukturen und Leistungsangebote zu überdenken und anzupassen.

Gemäss Liquiditätsplan benötigt die Spitalregion Fürstenland Toggenburg bis Ende des Jahres 2019 rund 6,6 Mio. Franken, bis Ende 2020 weitere 3,1 Mio. Franken und bis Ende des Jahres 2021 zusätzlich 3 Mio. Franken. Total sind das 12,7 Mio. Franken, wie sie unserer Kommission weismachen wollten, nur um ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde beantragte deshalb im Juli 2019 einen à-fonds-perdu-Beitrag von 12,7 Mio. Franken für die Jahre 2019 bis 2021 und 9,7 Mio. Franken für die Jahre 2019 und 2020. Mit diesem Beitrag wäre, ausgehend von den heutigen Annahmen, die Liquidität der Spitalverbunde Fürstenland-Toggenburg bis zum Entscheid über das Projekt gesichert. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Übergangsfinanzierung für diese Spitalregion waren aus Sicht der Kommission gegeben. Es besteht ein grosser Handlungsbedarf, dies trat in der Kommission regelmässig zum Vorschein. Insbesondere kam zu Wort, dass man das Personal in diesen Regionen beachten und nicht vergessen soll, ebenso die Einwohner, die Bevölkerung, die das Spital und die Notfallversorgung dringend benötigen werden. Grossmehrheitlich war man dafür.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 15:4 Stimmen bei 1 Abwesenheit dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019