ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Es scheint schon merkwürdig, dass die Regierung, genauer bezeichnet die operative Leitung für Strassen- und Brückenbau im Kanton besondere Richtlinien für den Bau von Hauptstrassen und Kreisel sowie für verkehrsberuhigende Massnahmen vorschreiben als andere Kantone. Die VSS Normen finden keine Anwendung. So werden im Kanton Hauptstrassen innerhalb von Ortschaften und nach Wunsch der Gemeindepräsidenten und der Planer des Kantons verbaut. Dies um den Schwerverkehr sowie den öffentlichen Verkehr auf Hauptstrasse zu behindern. Der Bund erlässt Vorschriften über den Bau von Strassenfahrzeugen, die auf allen Hauptstrassen zugelassen sind. Im Kanton werden nach den neuen Richtlinien die Strassen so verschmälert, dass schwere Motorwagen oder ÖV-Busse bereits bei leichten Kurven beim Kreuzen behindert werden. Die Durchfahrt bei Kreiselknoten wird so eingeschränkt, dass bei der Kreiselausfahrt die Reifen am Randstein beschädigt werden wegen zu engen Kurvenradien nicht nach VSS Norm gebaut. Über Kreiselbauten sind keine Richtlinien zu erhalten. Entgegen wie es in der Antwort der Regierung steht. Den Planern fehlt die nötige Vorstellung der schwere Motorwagen länger sind als Personenwagen. Dass die unterschiedlichen Radstände ob gelenkt oder feste Achsen die Länge der Fahrzeugkombinationen und der Fahrzeugüberhang in den Kurven den nötigen Freiraum benötigen. Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei ist für die Signalisation verantwortlich aber nicht für die Strasse- und Kreiselplanung. Sie kann die Signale nur dort aufstellen wo sie der Planer vorgesehen hat. Werden die Mittelinsel zu schmal gebaut, dann müssen sie eben wieder versetzt werden. Wenn so gravierende Fehlplanungen von Fachleuten nicht erkannt werden, dann ist ihre Fachkompetenz schwer anzuzweifeln. Der Punkt 2 verschmälern der Hauptstrasse Nr. 18 ÖV-Linie Rapperswil/Ricken/Wattwil als Beispiel Eschenbach Neuhaus. Die operative planerische Leitung macht sich hier falsche Vorstellungen zur Wichtigkeit von dieser Strasse. Dieser Verbindungsstrasse wird etwa 70 Prozent von Lastwagen in Ortsverkehr und ÖV und für die Anlieferung von Lebensmitteln deren Breite 2,6 m mit Aussenspiegel 3 m aufweisen. Auch beim ÖV wurde deren Länge als Faktor für benötigten Freiraum im Kurven ignoriert. Die Strasse wurde auf 6 m zurückgebaut. Die Tempo 40 km nach VSS Norm bedeutet. Wenn die A43 gesperrt wird wegen einem Unfall wird der Verkehr auf diese Strasse umgeleitet. Die Verschmälerungen wird mit Verkehrssicherheit begründet. Es ist aber das Gegenteil wenn die Strasse noch mehr an eine Hausecke und Kellertreppe und die Übersicht noch verschlechtert wird. Die Glaubwürdigkeit vom Volk an die Regierung und deren Verantwortlichen für die Planung funktioneller Strassen ist nicht mehr vorhanden. Die Probleme sind nicht gelöst.