Geschäft: Endlich eine vernünftige Praxis im Kanton St.Gallen bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone! (Titel der Antwort: Praxis bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.61
TitelEndlich eine vernünftige Praxis im Kanton St.Gallen bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone! (Titel der Antwort: Praxis bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.11.2008
Abschluss22.4.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. November 2008
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. Januar 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.4.2009Antrag Göldi-Gommiswald auf Diskussion65Zustimmung19Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
22.4.2009Wortmeldung

Wenn man ein Problem nicht lösen will, dann unterstellt man am besten denjenigen, die das Problem zur Sprache bringen, unredliche Argumente - wie Gemperle-Goldach: Man folge Einzelinteressen. Oder wie Fässler-St.Gallen: Man wolle die Rechtsordnung nicht anwenden. Oder wie Bürgi-St.Gallen: Man wolle verhindern, dass rechtskräftige Urteile vollzogen werden. Das ist natürlich nicht der Fall.

Es ist nicht so, dass wir die Einhaltung der Bundesgesetze behindern wollen. Fässler-St.Gallen hat sicher als bekennender Sozialdemokrat die Schriften von Peter Noll gelesen. Wenn Sie das getan haben, und aufgrund Ihrer Berufserfahrung als Rechtsanwalt sollten Sie wissen, dass man nicht einfach dem Gesetz das Verhalten im Einzelfall entnehmen kann, sondern dass es in der Beurteilung Spielräume gibt, dass es Auslegungen braucht, dass den rechtsanwendenden Behörden Ermessen eingeräumt wird. Diese Bereiche, und das wissen Sie genau, kann das Verwaltungsgericht nicht überprüfen, weil das Verwaltungsgericht auf eine blosse Kontrolle der Rechtmässigkeit der Entscheide beschränkt ist. Genau das macht sich das Amt für Raumentwicklung zunutze. Es werden die Spielräume nicht ausgenutzt.

Immer mehr Tatbestände werden bewilligungspflichtig gemacht. Eine solche scharfe Praxis verhindert die Entwicklung des ländlichen Raums. In diesem ländlichen Raum geht es nicht um Neubauten, sondern um die bestehende Bausubstanz, die zum Teil schon seit Jahrhunderten in diesem Raum steht. Es gibt Personen im Amt für Raumentwicklung, die mir direkt ins Gesicht sagten, ja dann brechen Sie doch das Haus, in dem meine Familie 200 Jahre wohnte, einfach ab. Eine noch grössere Ohrfeige hätte man mir nicht verpassen können. Ich hatte das Glück, dass ich in der Lage war, mich zu wehren. Aber viele können sich nicht wehren. Denen möchte ich helfen. Nicht durch Rechtsbeugung, sondern indem man die Gesetze so anwendet, wie man sie auch kann. Die Gesetze können auch flexibel angewandt werden. Wenn ich daran denke, was alles möglich war, als das Projekt Swiss Marina diskutiert wurde. Zum Glück ist das Projekt in der Zwischenzeit gestorben. Aber ich weiss, welche Möglichkeiten man hat, wenn man nur will. Ich möchte an Regierungsrat Haag getreu dem Slogan: «Bürgernah und bundesfern. St Gallen kann es.» appellieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Im Toggenburg befinden sich rund 28 Prozent der Bauten ausserhalb Bauzone. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft trägt zu einer Verschärfung des Themas «Bauen ausserhalb Bauzone» bei. Das Streusiedlungsgebiet ist landschaftstypisch und soll erhalten bleiben. Viele Gebäude haben Renovationsbedarf. Es sind nicht immer nur vermögende Personen, die die Häuser kaufen und umbauen möchten. Vielfach sind es Nachkommen aus den Bauernfamilien, die die Häuser renovieren wollen. Personen, die gerne in den Gemeinden bleiben wollen. Wenn diese aber nicht mehr in der Landwirtschaft tätig sind, wird es schwierig. Wir können nicht erwarten, dass die künftigen Bewohner der Häuser nicht grösser als 1,70 m werden und vermögend sind. Aber vielfach muss genau dies der Fall sein, damit die Häuser noch bewohnbar bleiben.

Als Gemeindepräsidentin mit gemeinsamen Grenzen zu Appenzell A.Rh. bin ich regelmässig damit konfrontiert, dass in Appenzell A.Rh. grosszügiger umgebaut werden kann. Ich habe dadurch auch schon interessierte Hauskäufer und Neuzuzüger an diesen Kanton verloren. Als Mitmotionärin der Standesinitiative des Kantons St.Gallen «Einmal Wohnraum, immer Wohnraum» kann ich aber bestätigen, dass die Standesinitiative vom Baudepartement unterstützt wurde. Es wäre interessant zu wissen, wie der aktuelle Stand der Standesinitiative ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Beim Lesen der Antwort der Regierung wird einem der Eindruck vermittelt, alles sei im Lot: nur wenige Rekurse, dem Gesuchsteller wird sogar geholfen. Aber da kommt der Inhaber einer grossen Holzbaufirma zu mir. Er klagt: Bei jedem Baugesuch ausserhalb der Bauzone kommt zuerst ein Nein aus St.Gallen. Er hat einen verständnisvollen Gemeindepräsidenten oder ein Bausekretariat und nimmt sich einen Anwalt. Siehe da, der Kanton St.Gallen sagt manchmal plötzlich Ja. Ist ein solches Vorgehen bürgerfreundlich und effizient?

Wir reden von Förderung des ländlichen Raumes und vom Energiesparen. Aber es ist nicht einmal möglich, die alten Häuser abzubrechen und etwas Neues, Sinnvolles zu bauen. Wollen wir in ein paar Jahren nur noch Ruinen? Meines Erachtens erfordert dieses Thema auch in gewissen Amtsstellen im Baudepartement ein Umdenken. Der vorhandene Spielraum sollte genutzt werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Vorerst danke ich Ihnen, dass Sie auf den Antrag eingegangen sind und die Diskussion zu diesem Thema gewählt haben. Ich kann Ihnen versichern, das Thema brennt unter den Nägeln der St.Gallerinnen und St.Galler. Ich wiederhole mich diesbezüglich, dass ich mich auch angesprochen fühle als Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission, die in der Antwort der Regierung zitiert wurde. Es trifft zu, dass die Staatswirtschaftliche Kommission in ihrem Bericht 2007 festgehalten hat, dass keine Fehlleistungen bezüglich Rechtsanwendung im Bereich Bauen ausserhalb Bauzonen festgestellt wurden. Es trifft aber ebenso zu, und das gehört eben zur Vollständigkeit, dass der Kanton St.Gallen gemäss Staatswirtschaftlicher Kommission den Spielraum nicht ausschöpfe in der bundesrechtlichen Raumplanung. Der Kanton St.Gallen bemängelte, die Staatswirtschaftliche Kommission sei sehr bundestreu und restriktiv. Damals stellte der Vorsteher des Baudepartements in Aussicht, er werde tatkräftig zu einer Verbesserung beitragen und die Kommunikation werde sorgfältig analysiert. Wenn ich die weitere Entwicklung verfolge, scheint es mir, darauf müssen wir immer noch warten.

Ich könnte Ihnen aus meiner beruflichen Praxis als Gemeindepräsident, aber auch aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Beispiele nennen, wo die Praxis, die Rechtsanwendung in Frage gestellt werden darf, ja muss. Stellvertretend dafür erlaube ich mir ein kleines Beispiel hier anzufügen: Ein Eigentümer plante den Umbau mit der Erweiterung eines ehemaligen Bauernhauses. Nach wochenlanger Prüfung erliess das kantonale Amt eine ablehnende Verfügung mit der Begründung, für ein Fenster fehlten Detailpläne. Eine vernünftige Praxis wäre meiner Ansicht nach eine Bewilligung mit Auflage oder das Nachfordern des Verlangten. Ich erspare Ihnen, weitere Beispiele hier anzufügen, weil ich der Meinung bin, die Einzelbeispiele gehören nicht in den Rat. Was ich aber erwarte, ist, dass die Frage des Vollzugs, des bürgerfreundlichen Vollzugs und in diesem Sinn eben die Praxis spürbar verändert wird. Ich erwarte weniger Technokratie und mehr Vernunft. Regierungsrat Haag, unzählige Bürgerinnen und Bürger warten darauf, dass Sie dieses Versprechen mit einem spürbar bürgerfreundlichen Vollzug einlösen, durch eine vernünftige Praxis bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Das Thema ist zum öffentlichen Ärgernis geworden, die Bevölkerung und insbesondere viele Eigentümer von Liegenschaften ausserhalb Bauzonen erwarten Ihr klares Bekenntnis und eine spürbar vernünftigere und lösungsorientiertere Praxis.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Zu Gemperle-Goldach: Die Raumplanung wird immer mehr regional gedacht. Dies wird auch gefördert. Gemeinden, aber auch der Kanton steht, jedoch indirekt in Konkurrenz zueinander. Der Kanton wie auch die Gemeinden möchten Firmen und Private ansiedeln. Allerdings hat nicht jede Gemeinde den nötigen Platz dafür, möchten doch Gemeinden und auch der Kanton Firmen, Private möglichst in ihre Gemeinden anlocken. Gemeinden können dies leider jedoch nicht immer, weil der nötige Platz dazu fehlt. Die Raumplanung wird regional gedacht. Bei der Ansiedelung von Firmen in der Gemeinde muss allerdings gemeindestrukturiert gedacht werden, aus meiner Sicht ein Widerspruch. Die Raumplanung gehört überdacht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden und beantragt Diskussion.

In ihrer Interpellation bemängelt die CVP-Fraktion, dass das Areg, das Bundesrecht wenn immer möglich so auslegt, dass Baubewilligungen verweigert werden können. Sie fordert endlich eine vernünftige Praxis bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. In ihrer Antwort geht die Regierung jedoch nicht auf die bemängelte Praxis ein. Sie stützt sich stattdessen unter anderem auf den Bericht 2007 der Staatswirtschaftlichen Kommission. Als deren Präsident fühle ich mich angesprochen und verpflichtet, die von der Regierung herausgegriffene Folgerung in den erforderlichen Kontext zu stellen.

Es trifft zu, dass die Staatswirtschaftliche Kommission die Abteilung «Bauen ausserhalb Bauzone» geprüft hat. Sie hat dem Baudepartement damals in den geprüften Punkten auch keine juristischen Fehlleistungen vorgeworfen. Wenn die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation feststellt: «Dabei konnten keine Fehlleistungen bezüglich Rechtsanwendung festgestellt werden», so mag dies juristisch formal korrekt sein. Es beantwortet aber in keiner Weise die mit der Interpellation gestellte Frage bezüglich Praxis und ist zudem aus dem Kontext herausgegriffen. Es trifft nämlich auch zu, dass die Staatswirtschaftliche Kommission eine von Kanton zu Kanton sehr unterschiedliche Anwendung der bundesrechtlichen Raumplanungsgesetzgebung feststellte und in Bezug auf den Vollzug im Kanton St.Gallen im selben Bericht bemängelte, der Kanton St.Gallen schöpfe den Spielraum nicht aus, sondern sei sehr bundestreu, sehr restriktiv. Obwohl das Baudepartement gegenüber der Staatswirtschaftlichen Kommission anlässlich der damaligen Prüfung versprach, «es werde die Kommunikation sorgfältig analysieren und tatkräftig zu einer Verbesserung beitragen», gipfelte - wie wir unterdessen alle wissen - zwischenzeitlich die St.Galler Bundestreue gar im Versuch, Scheiterbeigen zu inventarisieren und Bewilligungsverfahren zu erstellen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Auch die SP-Fraktion ist dafür, dass wir einen bürgerfreundlichen Vollzug haben. Ich denke, es gibt doch noch eine etwas andere Sichtweise als die jetzt geschilderte. Es ist genau das passiert, was ich im Voraus befürchtet habe. Es sind sehr viele Einzelfälle geschildert worden. Wenn ich einen Einzelfall aus meiner Erfahrung schildere, kann ich ihn auch so schildern, dass jeder andere das Gefühl hat, das stimmt.

Es gibt immer auch noch eine andere Sichtweise. Wir haben eine Raumplanung, die seit den 70er-Jahren meines Wissens in Kraft ist und die - das sagen alle Fachleute - eigentlich versagt hat. Wir haben einen Siedlungsbrei vom Genfersee bis zum Bodensee, und eigentlich möchte die Politik und das Bundesrecht, dass wir diesen Siedlungsbrei nicht noch verstärken, sondern verhindern. Das führt zu Massnahmen, welche gewisse Bauvorhaben in ländlichen Gebieten erschwert. Das ist vom Gesetzgeber gewollt und das ist auch richtig.

Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen Raumplanung und Siedlungsplanung mit der Mobilität. Wir beklagen, dass es überall dauernd mehr Verkehr gibt. Im Rat zirkulierte heute ein Postulat, welches einen zusätzlichen Ausbau von Verkehrswegen wünscht. Das hat einen direkten Zusammenhang mit unserer Siedlungspolitik. Diesen Zusammenhang möchten wir nicht wahrhaben, wenn es um das einzelne Objekt geht. Es ist letztendlich die Summe von einzelnen Objekten, welche die Gesamtheit der Auswirkungen aufzeigt.

Ritter-Altstätten hat es gesagt, er möchte eine Entwicklung im Toggenburg. Das möchte ich auch. Ich bin übrigens im Toggenburg auf einem einsamen Bauernhof aufgewachsen. Aber ich möchte keine Entwicklung ausserhalb der Bauzonen, weil wir sonst alle anderen Zielsetzungen im Raumplanungsrecht wieder sabotieren. Aus diesen Gründen braucht es eine breitere Sichtweise. Das Amt für Umwelt setzt letztendlich nur die Vorgaben um, die vom Bundesrecht verlangt werden. Ich kann bestätigen, dass auf diesem Amt sehr gute Arbeit geleistet wird. Ich finde es schwierig, wenn die Mitarbeiter aufgrund von Einzelbeispielen in den Dreck gezogen werden. Ich plädiere für mehr Sachlichkeit in der Diskussion. Ich bin davon überzeugt, dass das Baudepartement dort, wo es Einfluss nehmen kann, zu einem bürgerfreundlichen Vollzug beiträgt. Aber man darf nicht mit lauter Einzelbewilligungen das Raumplanungsgesetz aushebeln.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Wir sollten zuerst abstimmen, ob die Diskussion erwünscht wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Ich habe beim Aufruf dieses Geschäftes übersehen, dass die Diskussion - und das ist von mir als Präsident nicht immer steuerbar - länger dauert. Ich möchte die Diskussion nicht abbrechen. Wir müssen um 17.30 Uhr ein Ende setzen. Die SVP-Fraktion hat einen Termin, und der Austausch mit dem Jugendparlament steht auch an.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt die Diskussion morgen Mittwoch durch.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Wir sollten das Geschäft zu Ende beraten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

ist im Namen der CVP-Fraktion mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Viele Personen in diesem Kanton leiden. Sie leiden, weil sie ihre Grundstücke ausserhalb der Bauzone nicht so nutzen können, wie es das Gesetz an sich zulassen würde. Sie leiden, weil sie bei Bauvorhaben - auch geringfügiger Art - langwierige Kämpfe mit dem Amt für Raumentwicklung ausfechten müssen. Leider auch zunehmend Bauernfamilien, weil selbst auf Bauernhöfen die Schaffung von Wohnraum erschwert und verunmöglicht wird. Ich bin zum Beispiel im Moment in Diskussion mit dem Amt für Raumentwicklung. Es geht dabei um einen Landwirt mit 60 Kühen, der Anspruch auf Wohnraum auf dem entsprechenden Bauernhof hat. Unglaublich, dass solche Diskussionen überhaupt geführt werden müssen. Die Regierung sagt, es bestehe in diesem Bereich kein Anlass, um aufsichtsrechtlich einzugreifen. Das wäre ungefähr genau gleich, wenn ich sagen würde, das Essen schmeckt mir nicht, und dann sagt man mir, aber es ist wenigstens nicht gesundheitsgefährlich.

Das Ziel muss doch eine bürgerfreundliche Verwaltung sein - dazu zählt auch das Amt für Raumentwicklung. Bürgerfreundlich heisst, dass Bauvorhaben so realisiert werden können, wie es heute dem Stand der Technik entspricht. Leider wird dies durch das Amt für Raumentwicklung verhindert, indem man eben den Bestandesschutz bei bestehenden Bauten nur gewährt, wenn sehr wenig verändert wird. Eine Erneuerung des Innenausbaus wird bereits als Aushöhlen des Gebäudes und somit als faktischer Neubau beurteilt. Eine bürgerfreundliche Verwaltung heisst für mich, dass Bagatellen nicht baubewilligungspflichtig sind.

Die Regierung versucht mit Hinweisen auf verschiedene Gerichtsentscheide ihre Praxis zu rechtfertigen, aber wenn man diese Gerichtsentscheide nachliest und sie in Beziehung setzt zur gelebten st.gallischen Praxis, wo effektiv Scheiterbeigen, Maschendrahtzäune, Hagelnetze usw. unter Bewilligungspflicht gestellt werden, dann überzeugt diese Argumentation der Regierung nicht. Wenn die Regierung behauptet, Spielgeräte seien nicht baubewilligungspflichtig, dann lesen Sie z.B. die Verfügung 08/1981 vom 2. Juni 2008. Da wird die Praxis bezüglich Spielgeräte ausserhalb der Bauzone dargelegt und erläutert. Es wundert mich, dass einerseits verfügt wird, und andererseits schreibt die Regierung, gerade solche Tatbestände seien nicht bewilligungspflichtig. Die Regierung sagt, es seien sehr wenige Rechtsmittelverfahren anhängig und diese Rechtsmittelverfahren würden in der Regel gewonnen. Aber versetzen Sie sich in die Lage eines Bauwilligen, da gibt er ein Vorprojekt ein und es wird ihm gesagt, das gehe nicht. Jetzt hat er die Alternative: entweder jahrelange Prozesse zu führen mit einem ungewissen Ausgang, oder er akzeptiert dieses Verdikt. In der Regel wird er die Faust im Sack machen und das Verdikt akzeptieren.

Es gibt für dieses Verhalten und die Wirkungen dieses Verhaltens einen sehr schönen Begriff. Regierungsrätin Karin Keller-Sutter hat ihn im Zusammenhang mit der Diskussion über das Verbandsbeschwerderecht geprägt, nämlich den Begriff der Vorwirkung. Die Vorabklärungen des Amtes für Raumentwicklung und insbesondere die massenhaften negativen Vorbescheide haben eine gewaltige Vorwirkung, die jene sämtlicher Verbände im Rahmen des Verbandsbeschwerderechts bei Weitem übertrifft. Diese Vorwirkung und die Bedeutung dieser Vorwirkung hat Regierungsrätin Karin Keller-Sutter sehr deutlich herausgearbeitet, ich kann auf ihre Ausführungen in diesem Zusammenhang verweisen.

Es wird immer eingewendet, das Bundesrecht gebiete ein solches Verhalten und es gäbe sehr viele Präjudizien. Dazu möchte ich Folgendes sagen:

  1. Das Bundesrecht muss ausgelegt werden.

  2. Das Bundesrecht muss vom Kanton St.Gallen ausgelegt werden.

  3. Nicht jede Handlungsanweisung des Bundesamtes für Raumentwicklung ist Bundesrecht, sondern das sind lediglich Meinungsäusserungen des entsprechenden Amtes.

Vor diesem Hintergrund und unter Zugrundelegung des Begriffes des Vollzugsföderalismus wäre es sehr einfach, im Kanton St.Gallen eine Praxis einzuführen, die sachgerecht und bürgerfreundlich ist. Eine solche Praxis würde z.B. sehr wesentlich zur Entwicklung von Gebieten wie dem Toggenburg oder dem Gasterland oder dem Sarganserland oder den ländlichen Teilen des Rheintals beitragen, wo es sehr viel Bausubstanz ausserhalb der Bauzone gibt. Ich möchte Regierungsrat Haag dringend ersuchen, einer solchen Praxis endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Die Zeit sollte vorbei sein, wo Kämpfe ausgefochten werden wegen irgendwelcher Bagatellen, sondern man sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und bürgerfreundlich entscheiden und bundesrechtliche Handlungsspielräume ausnutzen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt die gestern Dienstag beschlossene Diskussion durch.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Was die Praxis im Kanton St.Gallen anbelangt, brauche ich nichts viel weiter auszuführen. Ritter-Altstätten hat das schon ziemlich eindrücklich gemacht. Ich möchte nur an etwas noch erinnern. Das Schweizerische Raumplanungsrecht ist auf das mittelländische Haufendorf ausgerichtet. Dieser Ausdruck ist nicht meine Erfindung. Es ist ein Ausdruck von Ständerat Carlo Schmid, und er hat recht. Das mittelländische Haufendorf findet man in Aargau, Solothurn, Bern, Freiburg. Aber was diese Kantone und die ländliche Bauweise dieser Kantone von der Ostschweiz unterscheidet, ist die Streubauweise. Die Planung, Bewilligung von Bauten und Umbauten soll dieser Streubauweise Rechnung tragen.

Die Praxis des Amtes für Raumentwicklung ist eine lehrbuchmässige. Jeder Jurist weiss, dass es einen Auslegungsspielraum und einen Ermessensspielraum gibt. Diese Spielräume werden im Kanton St.Gallen nicht oder viel zu wenig genutzt. Ich hoffe, dass die Regierung ihre Führungsaufgabe wahrnimmt. Die Amtsstellen sollen ihre Auslegungs- und Ermessensspielräume nutzen und dazu beitragen, die traditionelle Streubauweise in den ländlichen Gebieten unseres Kantons zu erhalten und zu fördern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Diese Diskussion gibt mir die Gelegenheit, einen Fall zu schildern, der mir Ende letzten Jahres von Betroffenen zugetragen wurde. An dieser Stelle gehe ich nicht auf Details ein, nenne keine Namen, da sich solches grundsätzlich überall in unserem Kanton zutragen könnte. Eine junge Bauernfamilie im Kanton St.Gallen möchte ihr altes noch an den Stall angebautes Wohnhaus durch einen neuen, etwa 15 m vom alten Standort entfernten, zeitgemässen Neubau ersetzen. Das Landwirtschaftliche Zentrum in Flawil, das den Neubau und die nötigen vom Bund verlangten Voraussetzungen für eine Bewilligung beurteilt, stellt in seinem Schreiben zuhanden des Amtes für Raumentwicklung Folgendes fest: Die Voraussetzungen für einen Neubau sind gegeben, das Projekt sei zu bewilligen. Das Areg sieht diese Bedingungen ebenfalls als erfüllt, kommt aber erstaunlicherweise zum Schluss, dieses Projekt nicht zu bewilligen. Die Gründe waren die folgenden: In einem nicht veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1999 sieht es dieses für vertretbar an, wenn die Betriebsleiterwohnung 500 m vom Stall entfernt in der Bauzone liegt. Ausgehend von diesem Entscheid, ist es für das Areg auch richtig, wenn das Wohnhaus mehrere Kilometer vom Betrieb entfernt liegt. Im vorliegenden Fall zwei Kilometer, also viermal weiter. Aufgrund dieser Praxis ist es wirklich zu verstehen, wenn der Bürger das Gefühl hat, das Amt für Raumentwicklung arbeite nicht für die Bevölkerung, sondern gegen die Bürger. Wenn dem nicht so ist, hat das Areg die Möglichkeit zu beweisen. Aber bitte nicht nur mit Worten, sondern mit Taten. Ich möchte hier auch noch erwähnen, dass besagte Gesuchsteller jetzt an der Planung des Umbaus und der Renovation des alten Wohnhauses arbeiten. Dies nicht, weil eine gute Alternativlösung gefunden wurde, sondern einfach, weil sie resigniert feststellen mussten, dass es für sie keine andere Lösung gibt. Ich bitte die betroffenen Stellen, mutigere Entscheide zugunsten unserer Bevölkerung zu treffen, auch auf die Gefahr hin, eine Beurteilung durch das Bundesgericht zu provozieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Ich möchte mich vor allem an die Voten von Gemperle-Goldach und Fässler-St.Gallen anschliessen. Es geht darum, dass die Rechte auf der Bundesebene als Grundlage für Entscheidungen gelten. Der Kanton ist subsidiär zuständig, wenn auf Gemeindeebene private Beziehungen und Interessen zu stark an Gewicht bekommen. Ich bitte das Baudepartement, sich danach auszurichten, was auf gesetzlicher Ebene rechtens ist, auch anzuwenden. Es kann sein, dass in Einzelfällen Ausnahmen betrachtet werden müssen. Aber die Grundausrichtung ist einzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Das übergeordnete Recht des Bundes verhindert dem Kanton, sich raumplanerisch zu entwickeln. Aber die Spitzfindigkeiten, die jetzt an den Tag gelegt werden, sind übertrieben. Es kann doch nicht sein, dass der Kanton Raumhöhen, Treppenbreiten, Abbruch von alten Mauern festlegt. Es darf nicht sein, dass Dörfer und Weiler sich nicht so entwickeln können, um Strukturen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten usw. aufrechterhalten zu können. Ich habe das Gefühl, dass der Kanton die Entwicklungen im ländlichen Raum lähmt, um die Leute in die Agglomerationen zu zwingen. Wohnen soll Wohnen bleiben, und zwar im ländlichen Raum in bestehenden Häusern. Wenn schon leere Ökonomiegebäude und Wohnhäuser nicht mehr genutzt werden dürfen, soll der Kanton uns einmal mitteilen, was wir mit diesen Objekten machen sollen. Sollen wir sie abbrechen oder soll sie der Kanton abbrechen? Zukünftige Ruinen im ländlichen Raum bringen uns auch nicht weiter.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Im Bericht der Rechtspflegekommission 2009 finden sich gewisse Ausführungen zur Problematik der Bauten ausserhalb Bauzonen. Nachdem dieser Bericht noch nicht gedruckt vorliegt, gestatte ich mir, aus dem Vorabdruck gewisse Passagen zu zitieren. Bei der jährlichen Aussprache zwischen der Subkommission Richterwahlen der Rechtspflegekommission und dem Präsidenten der kantonalen Gerichte wurde das Thema «Vollzug von Urteilen» angesprochen, insbesondere der Vollzug von Verwaltungsurteilen. Für einen Rechtsstaat ist es schädlich, wenn das Recht in gewissen Fällen scheinbar nicht durchgesetzt wird. Die Rechtspflegekommission nahm diese Diskussion zum Anlass, dem Vollzug von Urteilen im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit vertiefte Beachtung zu schenken. Im Bereich ausserhalb der Bauzonen hat sich auf der gesetzgeberischen Ebene in den letzten Jahren viel getan. Insbesondere die nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten konnten daraufhin gewerblich gemischt genutzt werden. Dabei waren der Phantasie keine Grenzen gesetzt, was unter diese neue Nutzung subsumiert wurde. Die gesetzlichen Bestimmungen wären gewesen, wurden aber in kurzer Zeit immer wieder geändert. Dies führte verständlicherweise zu einer Verunsicherung bei den Bauherren. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, wenn ohne Rücksicht auf die Bauordnung Bauten ohne entsprechende Baubewilligung erstellt werden. In diesem Zusammenhang stellte das Verwaltungsgericht eindeutig fest, dass Bauherren sich vermehrt über gesetzliche Bestimmungen hinwegsetzen und/oder nicht bereit sind, Bewilligungsentscheide oder Urteile zu akzeptieren. Das Verwaltungsgericht bewertet den Sachverhalt positiv, dass der Kanton bei Bauten ausserhalb der Bauzone konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achtet. So viel aus dem Bericht der Rechtspflegekommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Es wurde der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission angesprochen. Ich war damals der Präsident der Subkommission. Es wurden verschiedene Akteure befragt: die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, der Bauernverband, der Bausekretärenverband und Regionalplanungsgruppen. Die Kommunikation des Areg wurde von hervorragend, alltäglich normal bis recht verbesserungswürdig beschrieben. Das Amt sollte der Kommunikation und der Information grössere Aufmerksamkeit schenken, dies die damalige Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Bauen ausserhalb der Bauzone ist eine sehr heikle Angelegenheit. Damals - wenn ich mich recht erinnere - wurde der Subkommission versichert, dass im Baudepartement maximal 5 Personen den gesamten Überblick über die Lage hätten. Ich frage mich: Sind es heute 10 oder 5 Personen? Oder nur eine Person? Die Triage der Bauten ausserhalb Bauzone wurde ebenfalls bemängelt. Als ein grosses Problem wurden die departementsübergreifenden Fälle genannt. Angesichts der vorangegangenen Diskussion stelle ich fest: Es hat sich nichts geändert. Ich denke, eine Praxisänderung wäre abgebracht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Sie haben dem Vorsteher des Baudepartementes eine gewaltige Schelte verpasst und den Mitarbeitenden des Amtes für Raumentwicklung ebenfalls. Ich habe aufmerksam zugehört. Ich kann Ihnen sagen, ich nehme Ihre Anliegen ernst. Bedürfnisse auch von der ländlichen Bevölkerung nehme ich ernst, nicht erst seit dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission, sondern seit ich in diesem Amt bin.

Sowohl ich als auch meine Mitarbeiter machen ihr Bestes. Wir machen unsere Arbeit effizient. Wir wollen den Spielraum nutzen, den wir haben - und das machen wir auch. Man kann aber den Spielraum überstrapazieren. Wir bewilligen z.B. die sogenannten «schrägen Dreizen». Dabei müssen wir aber beide Augen zudrücken, damit wir noch einigermassen glaubwürdig bleiben.

Es ist ein grosses Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons gleich zu behandeln, die Gemeinden gleich zu behandeln und nicht die lautesten Vertreter im Parlament zu bevorzugen. Offenbar ist uns das nicht ganz gelungen, obwohl 85 Prozent der rund 1600 Fälle von Bauten ausserhalb der Bauzone, die das Areg zu bearbeiten hat, werden sofort und schnell bewilligt oder werden in enger Zusammenarbeit zum Teil mit persönlicher wiederholter Beratung von Gemeindepräsidenten und Bauverwaltungen bewilligungsfähig gemacht. Bitte nehmen Sie diesen Sachverhalt zur Kenntnis. Sie habe über die anderen 15 Prozent gesprochen. Ich habe Verständnis für den Ärger, den es in einzelnen Fällen gibt.

Bei Bauten ausserhalb der Bauzone wird das abschliessende Bundesrecht angewandt, mit wenig Spielraum - das wissen alle Gemeindepräsidenten und Juristen. Die Gemeinden sagen dem Betroffenen, sie würden gerne bewilligen, aber der Kanton will nicht. Der Kanton ist der Überbringer der schlechten Nachricht. Ich befinde mich in guter Gesellschaft mit meinen 25 kantonalen Kolleginnen und Kollegen. Alle leiden unter dem restriktiven Raumplanungsrecht. Das Problem ist die Unterscheidung zwischen 24c und d des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Dabei geht es um die Frage, wurde ein Bau vor oder nach 1971 noch landwirtschaftlich genutzt oder nicht. Eine solche Abklärung bedeutet viel Aufwand. Ich möchte Sie daran erinnern, mit dem kantonalen Raumplanungsgesetz von 2000/2001 hatten wir einen grösseren Spielraum. Der Bundesrat hat den Kanton St.Gallen 2003 zurückgepfiffen, weil wir zu grosszügig, zu liberal waren. Ich habe dazumal allen Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten geschrieben, mit dem Hinweis, meldet die pendenten Fälle, der Kanton kann diese noch bewilligen, bis wir nicht mehr dürfen.

Ritter-Altstätten hat im «St.Galler Bauer» sinngemäss gesagt: Ich als Kantonsrat und Jurist muss Ihnen sagen, liebe Bürgerinnen und Bürger, das Raumplanungsgesetz des Bundes ist kein Problem, es liegt an der Einstellung des Vorstehers des Baudepartementes und seiner Mitarbeiter. Wenn dem so wäre, warum hat dann der Kantonsrat eine Standesinitiative überwiesen, um im Bundesrecht eine Änderung zu erreichen?

Es wird immer darauf hingewiesen, dass bei anderen Kantonen - bei identischem Bundesrecht - dies oder jenes möglich ist, im Gegensatz zum Kanton St.Gallen. Ich bitte Sie, bringen Sie mir konkrete Fälle. Ich verspreche Ihnen, den Fall zu prüfen und Ihnen eine Antwort zu geben. Aber ich muss Ihnen sagen, seit drei Jahren habe ich noch keinen einzigen Fall zur Überprüfung erhalten.

Ich nehme die Kritik ernst und teile grundsätzlich Ihren Ärger. Ich versuche einen Weg zu finden zwischen dem festgelegten Bundesrecht mit rechtskonformer Anwendung und der Ausnützung des Spielraumes. Die Votanten haben dem Parlament eine Medaille aufgezeigt über die Missstände im Amt für Raumentwicklung. Die Medaille hat eine ebenso grosse und leuchtende Rückseite. Dürfte ich darüber sprechen, hätte nicht nur jemand vorne im Ratssaal einen roten Kopf, sondern auch verschiedene Personen hinten im Ratssaal. Ich verspreche Ihnen, mich weiterhin einzusetzen, um das Beste zu tun. Bitte «schlagen» Sie die Sache und nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Aufgabe erfüllen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Ich danke Berufskollege und Baujurist Bürgi-St.Gallen für seinen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Ich möchte meinerseits eine Lanze brechen für das Areg. Es gibt in dieser Staatsverwaltung verschiedene schwierige Jobs, aber die Leitung des Amtes für Raumentwicklung ist mit Abstand das schwierigste Amt. Und wieso ist es das? Dieses Amt hat die Aufgabe, die Raumentwicklung, die Prinzipien unseres Raumplanungsgesetzes, gegen Einzelinteressen zu verteidigen. Das ist eine nicht ganz so einfache Aufgabe, wie jetzt auch die Diskussion hier in diesem Raum zeigt. Ich habe Verständnis für jeden, der irgendeine Liegenschaft ausserhalb der Bauzone besitzt und der auf die Idee kommt, nun noch die Scheune auszubauen oder dort noch etwas auszubauen. Auf diese Ideen käme ich auch. Ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür, dass der nicht einsehen will, wieso ihm das nicht erlaubt wird, wenn nur er das macht, dann schadet das den Prinzipien der Raumentwicklung nicht. Das Problem ist eben, wenn alle das machen, dann können wir unser Raumplanungsgesetz beerdigen. Daher ist es so dringend wichtig und notwendig, dass eben diese übergeordneten Prinzipien eingehalten werden und jemand dafür sorgt, dass dies tatsächlich auch geschieht.

Es wird nun ein neuer Begriff in die Auslegung von Gesetzen in die Diskussion eingebracht. Gefordert wird eine bürgerfreundliche Auslegung eines Gesetzes, das erlassen wurde, um übergeordnete Prinzipien zu schützen. Dieses Raumplanungsgesetz wurde erlassen, um den Einzelnen in seiner Handlungs- und Baufreiheit einzuschränken, weil man eingesehen hat, dass wir sonst in der Schweiz, in diesem dicht besiedelten Gebiet, letztendlich auch noch den letzten grünen Flecken überbauen werden. Sie können nun nicht ein Gesetz, das die Aufgabe hat, diese übergeordneten öffentlichen Interessen zu wahren, mit irgendeiner bürgerfreundlichen Auslegung letztendlich «killen». Sie müssen das Gesetz ändern, wenn Ihnen das nicht passt. Sie können nun nicht jene prügeln, die die Aufgabe ernsthaft wahrnehmen, dieses Gesetz vernünftig anzuwenden.

In der Diskussion habe ich keinen einzigen Hinweis darauf erhalten, dass die übergeordneten Instanzen, also z.B. das Verwaltungsgericht, in irgendeinem einzigen Entscheid eine Bewilligung erteilt hätten, die vorher verweigert worden wäre. Also von Vollzugsnotstand, wie er jetzt herbeigeredet wird, kann nicht die Rede sein, sonst gäbe es mindestens ein einziges zitierbares Urteil des Verwaltungsgerichtes. Ich erinnere daran auch, unser Baudepartement wird im Moment von einem FDP-Vertreter geführt. Sein Amtsvorsteher im Areg - wenn ich richtig orientiert bin - gehört der gleichen liberalen Partei an. Also, liberale und bürgerfreundliche Grundsätze, soweit das Gesetz dies zulässt, sind mehr als genügend in diesen Departementen vorhanden. Das Verwaltungsgericht, das auch der Rechtsauslegung verpflichtet ist und nicht den Interessen in erster Linie des einzelnen Bürgers, ist ebenfalls bürgerlich dominiert. Das ist nicht irgendeine Bauverweigerungslobby, die da im Verwaltungsgericht sitzt, sondern Leute, die von uns gewählt wurden, damit sie nach den bewährten Prinzipien unsere Gesetze auslegen, so wie sie der Gesetzgeber erlassen hat. Ich bitte Sie, bei diesem Thema wieder etwas mehr Fairness und mehr Sachlichkeit einzuführen. Wenn Sie mit dem Raumplanungsgesetz nicht einverstanden sind, dann müssen Sie diese Diskussionen in Bern führen und nicht hier im Kantonsratssaal von St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009