Geschäft: Mitsprache der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule PHSG (Titel der Antwort: Mitsprache der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.43
TitelMitsprache der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule PHSG (Titel der Antwort: Mitsprache der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung21.4.2009
Abschluss23.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Mai 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Antwort der Regierung ist sehr interessant und sehr ausführlich. Die Regierung gibt mir auch ein bisschen recht. Sie ist zwar auch der Meinung, dass das Gesetz die Mitsprache der Konventsvertretung nicht auf beratende Stimme beschränkt und mutmasst, dies scheine auch dem Hochschulrat bekannt zu sein. Der Hochschulrat diskutiere, wie und ob das zu ändern sei. Wie ich informiert bin, hat er das in der Zwischenzeit auch bereits diskutiert.

Es wird langfädig und widersprüchlich erklärt, warum der Hochschulrat nicht sofort eine Änderung beschlossen hat. Verfahrenstechnische Gründe werden geltend gemacht. Das empfinde ich als lächerlich. Zwei kleine Passagen im Statut zu streichen, dafür braucht man Jahre, aber um sie einzufügen, genügten ein paar Monate. Es ist doch ein Witz, dass im Statut steht: «... der Rektor dürfe nicht überstimmt werden». Das ist eine Mitbestimmungsverhinderung für die Konventsvertretungen. Man kann auch nicht argumentieren, es seien zwei Leute jetzt grosszügigerweise als Konventsvertretungen ernannt worden. Das hat doch auf das Mitspracherecht keinen Einfluss. Ich halte das für unglaubwürdig. Es wird auch gesagt, der Rektor und die stimmberechtigten Mitglieder würden je nachdem diesen Konventsvertretungen dann auch einmal das Stimmrecht geben. Das empfinde ich als willkürlich. Überdies geschehe das auch. Das kann ich nun nicht glauben, denn wenn man die Leserbriefe im Januar/Februar verfolgt hat, kann man davon ausgehen, dass nicht von Harmonie und Minne die Rede sein kann. Die besten Kaderleute haben die Schule verlassen nicht weil sie «andere Herausforderungen» suchten, sondern weil sie es nicht mehr aushielten. Die Antwort der Regierung sieht auch Unterschiede zur Universität, wo angeblich weniger Mitsprache gilt. Ich meine aber, dass dort sehr autonom die Institutsleitungen funktionieren. Ausserdem ist an der Universität das Rektorat auf Amtszeit beschränkt. Das gibt ein anderes Verhältnis als ein Rektor auf Lebenszeit. Die Antwort der Regierung ist beunruhigend, die Situation an der PHSG scheint weiterhin nicht glücklich gelöst. Ich muss damit weiter mein Unbehagen mittragen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009