Geschäft: III. Nachtrag zum Stipendiengesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.04
TitelIII. Nachtrag zum Stipendiengesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung19.6.2013
Abschluss1.8.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. August 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2015
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Januar 2014
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 25. November 2013
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Schlussabstimmung93Zustimmung19Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion:) Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die Harmonisierung sowohl in formeller, wie materieller Hinsicht.

Nachdem sich der Bund aus dem Ausbildungsbeitragswesen für die Sekundarstufe II zurückgezogen hat, soll mit dem Stipendienkonkordat das Stipendienwesen unabhängig von Wohnort und Region harmonisiert werden. Im Speziellen sind dies formelle Grundlagen wie z.B. die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes, Erstausbildung, Eigen- und Fremdleistung, beitragsberechtigte Person, aber auch materielle Grundlagen in Form von Mindeststandards. Die Autonomie der Kantone für die Bemessung der Stipendien bleibt, abgesehen von den Mindeststandards, weitgehend gewahrt. Die Kantonsverfassung wird mit der Subsidiarität und durch die Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Eltern und Bewerber nicht zuletzt aufgrund eines Antrags des Kantons St.Gallen mit entsprechender Kann-Formulierung gewahrt. Die Kostenneutralität ist allerdings mit Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen, da die Berechnung auf den bisherigen Gesuchszahlen basiert. Die Kosten sind letztlich von der Anzahl der Gesuche abhängig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eine formelle Harmonisierung des Stipendienwesens gilt es unserer Ansicht nach anzustreben, ob mittel Konkordat der richtige Weg ist, bleibt dahingehend umstritten, als wir dem Kantonsrat ein nachfolgendes Mitbestimmungsrecht in dieser Angelegenheit einmal mehr entziehen. Dass es sich um kleine Anpassungen handelt, bestärkt uns nicht in der kritischen Haltung gegenüber Konkordatsbeschlüssen. Die SVP-Fraktion bestreitet die Vorlage aufgrund der überwiesenen Motion nicht. 13 Kantone haben bisher den Beitritt beschlossen. Die beitretenden Kantone verpflichten sich, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihr kantonales Stipendienrecht zu übernehmen. Zusätzlich enthält das Konkordat Mindeststandards für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen, mit welchen unabhängig von Region und Wohnort der Bildungszugang für einkommensschwache Bevölkerungsschichten gewährleistet werden soll. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit anderen Staaten müssen die Gesuchsteller eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren aufweisen und über eine Aufenthaltsbewilligung und eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Die SVP-Fraktion hat eine differenzierte Meinung zu dieser Vorlage und wird sich in der Abstimmung so verhalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die Kommission für Aussenbeziehungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Stipendienkonkordat hat es sich die Kommission für Aussenbeziehungen in der Vergangenheit bereits mehrfach beschäftigt und hatte die Regierung auch aufgefordert, die Vorlage dem Kantonsrat zu unterbreiten. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, reichte die Kommission schliesslich auf die Septembersession 2012 den Kommissionsbericht 22.12.12 ein, mit dem Titel «Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendienkonkordat)». Der Kantonsrat hiess die Motion am 24. September 2012 gut mit dem Zusatz, dass die Umsetzung kostenneutral zu erfolgen habe. Innert recht kurzer Zeit legte das zuständige Bildungsdepartement dem Kantonsrat die Vorlage vor. Vom Präsidium des Rates wurde die Kommission für Aussenbeziehungen als vorberatende Kommission eingesetzt. An der Sitzung vom Montag, 19. August 2013 behandelte die Kommission das vorliegende Geschäft. Anwesend waren: Regierungsratspräsident Kölliker, als Vorsteher des Bildungsdepartementes, Dr. Bernhard Thöny, Dienst für Finanzen und Informatik des Bildungsdepartementes, Franziska Gschwend, Dienst für Recht und Personal des Bildungsdepartementes und Prisca Schädler, Abteilung Stipendien und Studiendarlehen des Bildungsdepartementes.

Das Stipendienkonkordat war bereits am 18. Juni 2009 von der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren verabschiedet worden. Inzwischen haben 13 Kantone den Beitritt beschlossen. Die beitretenden Kantone verpflichten sich, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihr kantonales Stipendienrecht zu übernehmen. Das Stipendienkonkordat sieht verschiedene Harmonisierungen vor, sie beinhalten eine einheitliche Definition von stipendienrechtlichen Begriffen wie Erstausbildung, Eigenleistung, Fremdleistung der Eltern usw. sowie von formellen Kriterien für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen, wie beispielsweise stipendienrechtlicher Wohnsitz oder beitragsberechtigte Personen. Ebenso sind im Konkordat Mindeststandards für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen aufgeführt, mit welchen, unabhängig von Region und Wohnort, der Bildungszugang auch für einkommensschwache Bevölkerungsschichten gewährleistet werden sollen. Dem Konkordatsbeitritt steht auch die Stipendieninitiative des Verbandes der Studierendenschaft gegenüber, welcher mit bedeutend höheren Staatsausgaben rechnet.

Die Kommission für Aussenbeziehungen befürwortet den vorgeschlagenen Konkordatsbeitritt und die daraus resultierenden Gesetzesänderungen. In der Detaildiskussion wurden verschiedene Aspekte und Ausrichtungen der Stipendien erörtert, wie die stipendienberechtigten Personengruppen und Ausbildungen. Ebenfalls zur Sprache kam die Problematik, dass ein Konkordatsbeitritt immer auch ein Souveränitätsverlust zur Folge hat. Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt dem Kantonsrat einstimmig, bei drei Abwesenheiten, auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen und den III. Nachtrag zum Stipendiengesetz einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Da der Vorsteher des Baudepartementes heute kurzfristig früher weg muss, werden wir den Kantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach gleich nach den beiden Vorlagen zum Thema der Stipendien vorziehen und gleich nachher behandeln, wir haben aber weiterhin die Eintretensdebatte offen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion erachtet die schweizweite Harmonisierung der Stipendienwesens in formeller und materieller Hinsicht als notwendig und begrüsst die Botschaft der Regierung. Mindeststandards auch für einkommensschwache Bevölkerungsschichten werden festgelegt, was unserem politischen Wirken bezüglich Chancenausgleich in der Ausbildung entgegenkommt. Es gibt Kritikpunkte, von denen ich im Eintreten zwei erwähnen möchte:

  1. Wir bedauern, dass mit dem Beitritt zum Konkordat im Kanton St.Gallen insgesamt nicht mehr Stipendien ausbezahlt werden, da die Änderungen bei den meisten Punkten zu Mehrausgaben führen und gleichzeitig die Kostenneutralität gewährleistet werden soll, werden die Kürzungen bei den maximal anrechenbaren Schulgeldern kompensiert. Da jedoch nur die Absolventinnen und Absolventen einer Privatschule im Berufbildungsbereich betroffen sind und gleichwertige Angebote an kantonalen Schulen zur Verfügung stehen, dürfte diese Kürzung allenfalls verkraftbar sein. Als wichtig erachten wir, dass die Regierung diese Konsequenzen für den Berufsbildungsverlauf im Einzelfall weiterhin verantwortungsvoll im Auge behält.

  2. Der Kanton St.Gallen steht bei der Anzahl der Stipendienbezügerinnen und -bezüger im schweizweiten Vergleich am Schluss, nicht so bei der Höhe der Stipendien. Mit dem Beitritt zum Konkordat erwarten wir einen Ausgleich, bzw. eine Erhöhung der Stipendienbezügerinnen und -bezüger aus Elternhäusern, welche der Bildung nicht sehr nahe stehen.

Im Namen der SP-GRÜ-Fraktion danke ich der Regierung für den Bericht unter der Berücksichtigung unserer Kritikpunkte, derentwegen wir mit Wehmut zum Beitritt zum Konkordat Ja sagen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir bedanken uns für diese ausgewogene Vorlage und begrüssen, dass die Vorlage folgende Vorteile und Verbesserungen bringt:

  1. Die Begriffe und Definitionen werden interkantonal vereinheitlich.

  2. Sie bringt eine Harmonisierung der Mindeststandards.

  3. Es erfolgt eine grössere Transparenz sowie eine grössere Rechtssicherheit und Gerechtigkeit bezüglich Stipendienausrichtung zwischen den Kantonen.

  4. Eine ausreichende Autonomie der Kantone bleibt erhalten.

  5. Die Umsetzung generiert keine grundsätzlichen Mehrkosten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie haben richtig festgehalten, wir haben eigentlich eine gute Situation im Kanton St.Gallen im Stipendienwesen, was die rechtlichen Grundlagen sowie die Verordnung betrifft, aber auch die gelebte Praxis. Es ist aber so, dass mit diesem Konkordat einige Verbesserungen vor allem in der interkantonalen Zusammenarbeit angestrebt werden können, bzw. realisiert werden können. Mit dieser formellen Harmonisierung schaffen wir Rechtssicherheit. Es geht hier vor allem darum, dass wir die Wohnsitzdefinition über alle Kantone gleich machen, dies gewährleistet, dass Leute, die entsprechend Antrag stellen nicht zwischen Stuhl und Bank fallen, indem sie dann unter Umständen in einem Kanton keine Stipendien beantragen können. Ebenfalls ist eine massvolle materielle Harmonisierung zweckmässig, so wird ein Minimum für Höchststipendien hier definiert. Mit diesem Konkordat befinden wir uns gegenwärtig auch in der Gegenüberstellung mit einer Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde. Diese Initiative würde vorsehen, dass die Zuständigkeit des Stipendienwesens im tertiären Bildungsbereich auf den Bund übergehen würde, der dann auch für die Finanzierung verantwortlich wäre. Man geht davon aus, das steht auch entsprechend in der Vorlage, dass das Mehrkosten von rund 0,5 Mrd. Franken verursachen würde. Demgegenüber besteht ein Gegenvorschlag des Bundesrates, welcher vorsieht, dass nur noch Bundesgelder ausbezahlt werden, wenn die Kantone diesem Konkordat, das wir heute beraten, beitreten. Dieser Nötigung seitens des Bundesrates können wir auch nicht zustimmen. Die Regierung hat beides, Initiative und Gegenvorschlag des Bundesrates abgelehnt. Dieses Konkordat ist eine freiwillige Selbstregulierung der Kantone und ist entsprechend auch unter den Kantonen in gemeinsamer Beratung entstanden. Es wurde bereits erwähnt, wir haben gewährleistet aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Zahlen und natürlich können wir nur einen Blick zurückwerfen und mutmassen, was uns zukünftig erwartet, dass diese Vorlage, bzw. auch die Konsequenzen daraus, kostenneutral sein werden. Dort wo wir Massnahmen ergreifen mussten, weil Sie uns ja diese Kostenneutralität auch ganz klar vorgegeben haben, haben wir dies gemacht, indem wir das anrechenbare Schul- und Studiengeld von Fr. 9'000.- auf Fr. 6'500.- gesenkt haben.

Anpassungen im Stipendengesetz und in der Verordnung werden nur marginal sein, einerseits aufgrund dieses Konkordates, welches wir natürlich inhaltlich nicht besprechen können, weil der Text dazu gegeben und zu übernehmen ist oder generell abzulehnen. Es sind zwei weitere Anpassungen vorgesehen, aber auch diese sind nur marginal, Art. 9 Abs. 2 hier wird die Ausnahmebewilligung aufgehoben, die hat sich in der Praxis nicht bewährt, sie wurde nicht genutzt und Art. 11 eine Abtretungserklärung wird gestrichen.

Was in der Vergangenheit und bis zum heutigen Tag immer wieder aufgekommen ist, ist die Frage des Souveränitätsverlustes für einen Kanton, wenn man sich in ein Konkordat begibt. Hier ist es so, dass Anpassungen innerhalb des Konkordates mit einer Zweidrittelmehrheit der Vereinbarungskantone möglich ist, aber es kann nur die Teuerung angepasst werden. Eine Erhöhung von irgendwelchen Beitragsberechtigten oder Höchst- oder Minimallimiten, kann nicht erfolgen innerhalb der Vereinbarungskantone, sondern das muss wiederum den Kantonen vorgelegt werden und wieder ratifiziert werden. Es ist klar festgehalten in Art. 20 des Konkordates, dass nur die Teuerung angepasst werden kann auf den Höchstansätzen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Antrag zum Konkordatsbeitritt setzt die Regierung einen Beschluss des Kantonsrates um. Das Parlament hatte am 24. September 2012 mit der Gutheissung der Motion 42.12.12 «Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendienkonkordat)» entschieden, dass der Kanton beim Konkordat mitmachen soll. Seit dem NFA beteiligt sich der Bund nur noch marginal an den Stipendienbeiträgen. Umso wichtiger ist es, dass beim Zugang zu Stipendien und bei deren Bemessung nicht allzu eklatante Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen. Ansonsten wäre ein gleichwertiger Zugang zur Bildung je nach Kantonszugehörigkeit nicht mehr gegeben, was zu Ungerechtigkeiten führen würde. Der Kanton St.Gallen verfügt bereits über gute gesetzliche Grundlagen für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen. Dies hat zur Folge, dass der Kanton mit einem Beitritt zum Konkordat einerseits mit ganz wenigen Anpassungen eine konkordatskonforme Regelung und eine kostenneutrale Umsetzung erreicht, andererseits seine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Harmonisierung der Stipendienbeiträge bekräftigen kann.

Die Vorlage berücksichtigt die kostenneutrale Umsetzung, wie sie in der Motion 42.12.12 vom Kantonsrat gefordert wurde. Die jährlichen Mehrkosten von Fr. 650'000.-, wie sie in ersten Entwurf berechnet wurden, hätten unsere Kantonsfinanzen zu arg strapaziert. Deshalb können wir die vorgeschlagene Lösung, das maximale Schulgeld und die Studiengebühren in der Höhe anpassen, und um Fr. 2'500.- zu reduzieren, unterstützen, zumal dies hauptsächlich die privaten Ausbildungen betrifft. Die CVP-EVP-Fraktion setzt sich auch schweizweit für eine Harmonisierung von kantonalen Studienbeiträgen ein. Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Kantone in der Gewährung von Stipendien grosszügig sein sollten, soweit dies der Staatshaushalt zulässt. Grosszügigere Stipendien dienen sowohl bildungspolitischen als auch familienpolitischen Zielen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013