Geschäft: Inakzeptables Tarifverhalten der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem Ostschweizer Kinderspital - eine nicht gerechtfertigte Zusatzbelastung für den Kanton St.Gallen (Titel der Antwort: Inakzeptables Verhalten der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem Ostschweizer Kinderspital - eine nicht gerechtfertigte Zusatzbelastung für den Kanton St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.63
TitelInakzeptables Tarifverhalten der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem Ostschweizer Kinderspital - eine nicht gerechtfertigte Zusatzbelastung für den Kanton St.Gallen (Titel der Antwort: Inakzeptables Verhalten der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem Ostschweizer Kinderspital - eine nicht gerechtfertigte Zusatzbelastung für den Kanton St.Gallen)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung14.9.2015
Abschluss1.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. September 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. Oktober 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort zufrieden.

Vorab ist es mir wichtig offen zu legen, dass ich mit der Generalsekretärin von AllKids, der Allianz der Kinderspitäler der Schweiz, verschwägert bin. AllKids vertritt in Tariffragen die freien Kinderspitäler der Schweiz, das sind unser Ostschweizer Kinderspital, getragen von St. Gallen, den beiden Appenzell, dem Thurgau und dem Fürstentum Liechtenstein, das Universitätskinderspital Zürich und das Universitätskinderspital beider Basel.

Es haben sich erhebliche Tarifprobleme zwischen der lnvalidenversicherung (abgekürzt IV) und den selbständigen Kinderspitälern der Schweiz entwickelt.

ln aller Kürze – was ist geschehen: Die lV ist der Hauptgarant der Kinderspitäler, da die angeborenen Krankheiten als sogenannte «Geburtsgebrechen» über die lV vergütet werden. Die lV beklagt, dass sie für die Kindermedizin seit Einführung der Fallpauschalen 20 Prozent mehr bezahlen müsse. Dieser Vorgang erklärt sich dadurch, dass sich in den Fallpauschalen der Schweregrad einer Erkrankung widerspiegelt. Geburtsgebrechen entsprechen oft komplexen, multimorbiden Krankheitsbildern. Bis 2011 wurde lediglich mit Tagespauschalen abgerechnet ohne Berücksichtigung der Komplexität einer Erkrankung. Trotz korrekter Rechnungslegung durch die Kinderspitäler hat die lV einseitig einen niedrigeren Abrechnungstarif festgelegt. Ausgelöst durch diese lnterpellation erfolgte eine ausführliche Berichterstattung nicht im «St.Galler Tagblatt», aber auch in der «NZZ».

Die Regierung teilt uns mit, dass auch aus Sicht des Gesundheitsdepartementes das Verhalten der IV unverständlich ist. Die Träger des Ostschweizer Kinderspitals haben sich bereit erklärt die Ausfälle, die auf Grund des Verhaltens der lV entstehen zu vergüten. Für den Kanton St.Gallen bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von 0,8 bis 1,0 Mio. Franken je Jahr.

Die Trägerkantone der Kinderspitäler haben sich daher unterdessen an Bundesrat Alain Berset gewandt und zudem die Schweizerische Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingeschaltet.

Wir danken der Regierung für das diesbezügliche Engagement und bitten Sie, am Thema zu bleiben. Neben den doch erheblichen Kosten für unseren Kanton, stellt die Situation einen erheblichen Stresstest für unser Ostschweizer Kinderspital dar.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015