Geschäft: Perspektiven der Heilpädagogischen Frühförderung im Kanton St.Gallen nach der Beschlussfassung des Sonderpädagogik-Konzeptes

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.90
TitelPerspektiven der Heilpädagogischen Frühförderung im Kanton St.Gallen nach der Beschlussfassung des Sonderpädagogik-Konzeptes
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung30.11.2015
Abschluss29.2.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. Februar 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.2.2016Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

lch danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation.

Positiv nehme ich zur Kenntnis, dass an der HfH genügend Plätze für das Studium Sonderpädagogik mit der Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung zur Verfügung stehen. Die Absicht der Regierung, dass Studienplätze bei Bedarf eingekauft werden könnten, ist ebenfalls zu unterstützen.

Unverständlich für mich ist die Plafonierung der Studienplätze, was nach wie vor einem Numerus clausus gleichkommt. lch wiederhole mich wie bei der lnterpellation 51.15.03 «Mangel an Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton St.Gallen». Die Regierung könnte zur lmageförderung auch ihren Beitrag leisten und

  1. den Numerus clausus für alle Studienrichtungen in Heilpädagogik aufheben und

  2. der Masterstudienlehrgang an der PHSG jährlich anzubieten.

Auch dies bezeichne ich als Bildungsoffensive.

ln der Beantwortung der Regierung wird darauf hingewiesen, dass zur Zeit analog dem Berufsauftrag für die Volksschullehrkräfte auch ein Berufsauftrag für diese Berufsgruppe erarbeitet wird. lch vermisse hier, wie im Titel der Interpellation formuliert ist, die Perspektiven für die Heilpädagogische Frühförderung und hier im Speziellen für die Heilpädagogische Früherziehung.

Die Frage im Klartext: Wann liegt dieser Berufsauftrag vor? Auch der besondere Umstand der sogenannten «Hausfrüherziehung» bedarf einer zwingenden kantonalen Regelung in Bezug auf die Wegentschädigung.

Auch hier fehlen noch Grundlagen. Befremdend scheint mir das Vorgehen, dass die in Aussicht gestellten Leistungsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem Verband der Privaten Sonderschulträger (VPS) bis zum Sommer erarbeitet werden. lst sich die Regierung aber bewusst, dass die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) als Träger einen eigenständigen Verein hat: Heilpädagogischer Dienst St.Gallen-Appenzell-Glarus (HPD). Diese private Trägerschaft erfüllt eine kantonale Aufgabe. Das Bildungsdepartement hat mit dem Schreiben vom 18. November 2008 den HPD als Dienst anerkannt. ln den Statuten vom 7. Mai 2015 sind sowohl Aufgabe und Vereinstätigkeit geregelt. Aus diesem Grunde ist der HPD sowohl für den noch auszuarbeitenden Berufsauftrag wie auch für die Leistungsvereinbarungen für das zuständige Departement der direkte Ansprechpartner. lm Sinne zielführenden Lösungen ist Vernehmlassung als Stellungnahme unerlässlich. lch hoffe schon, dass die entsprechenden Dienststellen solche Anhörungen durchführen werden. Die Lohneinstufung für die Früherzieherinnen ist nach geltendem Recht nachvollziehbar.

Bei Unklarheiten in der Einstufung ich gehe davon aus, dass die Äquivalenzanerkennung nach den Richtlinien der EDK (Beurteilung sur Dossier) ebenfalls zur Anwendung kommt.

Fazit: Zufriedenstellend ist die gegenwärtige Situation nicht und ich überlege mir weitere politische Vorstösse in der Ausgestaltung der lntegration der Heilpädagogischen Frühförderung im Allgemeinen und der Behebung des Mangels an heilpädagogischen Fachpersonen in unserem Schulsystem.

lch bin mit der Antwort nicht zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016