(im Namen der SVP-Fraktion): zieht das Standesbegehren zurück.
Beim Lesen des Titels des dringlichen Vorstosses 41.13.01 haben sich einige gedacht, sie seien vielleicht im falschen Parlament, das sei ein Thema für Bundesbern. Dem ist grundsätzlich so, aber zum guten Glück haben wir auch demokratische Mittel als Kantonsparlamentarier, wo wir, wenn nötig, auf die eidgenössische Gesetzgebung einen Einfluss nehmen können. Dieser Vorstoss wurde nicht nur im Kanton St.Gallen eingereicht, sondern auch in weiteren Kantonen. Was wir übersahen oder nicht abschliessend konsultierten war unsere Kantonsverfassung, im wissen, dass diese jede und jeder von uns auswendig kennen müsste. Wir gingen davon aus, dass wir, wie in anderen Kantonen, die Möglichkeit haben, ein Standesbegehren für ein Kantonsreferendum zu stellen. Dies war auch unsere Absicht. Bekanntlich können wir das bei Standesinitiativen, wir wurden aber gestern von der Realität überrascht, dass dies für das Referendum nicht möglich ist. Hier ist gemäss unserer Verfassung in Verbindung mit unserem Kantonsratsreglement unser demokratisches Gedankengut geschnitten, hier hat nämlich die Regierung den höheren Einfluss, als wir als Parlament, auch wenn wir gelegentlich hinnehmen müssen, dass wir die Vorgesetzten der Regierung sind und wie dies auch immer interpretiert wird. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier können aufgrund von Art. 77 der Kantonsverfassung kein Referendum ergreifen, dies kann ausschliesslich und abschliessend die Regierung. Ob dies richtig oder falsch ist, gibt sicherlich Anlass zum diskutieren, denn wir sind vom Volk gewählt und sollten in diesen Fragen mindestens diese Möglichkeit der Regierung haben. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Debatte, das werden wir zu einem anderen Zeitpunkt in diesem Parlament diskutieren. Gemäss unserem Geschäftsreglement könnten wir, basierend auf Art. 110, mit Zustimmung des Parlaments, von dieser Regelung abweichen, im Wissen, dass dies dann verfassungswidrig ist. Wir als Partei der Basisdemokratie möchten ja in keiner Art und Weise verfassungswidrig werden, auch wenn Sie uns noch zustimmen würden.