Geschäft: Prämienverbilligung verbessern - Mittelstand entlasten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.18.23 |
Titel | Prämienverbilligung verbessern - Mittelstand entlasten |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 27.11.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-GRÜ-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.2.2019 | Gutheissung | 71 | Zustimmung | 26 | Ablehnung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.2.2019 | Wortmeldung | Der Titel der Motion klingt vielversprechend und weckt Erwartungen, soll doch der Mittelstand entlastet werden. Die Motion wird aber nicht halten, was sie verspricht, denn ich kann weder aus dem Motionstext noch aus dem Antrag der Regierung erkennen, wie der Mittelstand überhaupt Entlastung finden wird. Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass die finanziellen Folgen dieser Motion einmal mehr die effektiven Steuerzahler sohin die Wirtschaft, der Mittelstand, insbesondere die Gutverdiener zu berappen haben. Insofern möchte ich beliebt machen, bei anderen Debatten nicht eben über diese Sponsoren zu schnöden, insbesondere dann nicht, wenn Sie aufgrund progressiver Steuersätze eben progressiv zur Kasse gebeten werden und im Falle von Steuersenkungen nun mal auch progressiv vom progressiven System profitieren. In der Versicherungsbranche ist eigentlich etwas verpönt, nämlich einfach an der Prämienschraube zu drehen. Wer so vorgeht ist wahrlich kein Versicherungsfachmann. Davon ausgenommen ist jedoch das KVG. Seit Jahren ist ein branchentypisches System feststellbar. Nicht nur bei der Prämienexplosion werden hauptsächlich die Symptome statt die Ursachen bekämpft, auch bei den Medikamenten verhält es sich so. Die meisten bekämpfen nur die Symptome, die wenigsten heilen wirklich. Lange Rede kurzer Sinn: Ich erwarte bei der Umsetzung der Motion, dass, wie es der Titel der Motion festhält, auch der Mittelstand entlastet wird. Dazu erwarte ich klare Statements. Und nebenbei sei Bundesbern angewiesen, endlich mit der Heilung des KVG-Problems vorwärts zu machen, statt es mit weiteren Symptombekämpfungen weiter zu bewirtschaften. Denn wie sagte doch Konrad Adenauer treffen, wer heute den Kopf in den Sand gesteckt wird morgen mit den Zähnen knirschen. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen. Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung auf unsere Motion eintreten und dem Rat so schnell wie möglich eine Vorlage zur Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz vorlegen will. Der Druck auf die Versicherten ist sehr gross, weil trotz steigender Prämien immer weniger Personen in unserem Kanton eine Prämienverbilligung erhalten, obwohl sie einen ausgewiesenen Bedarf hätten und sehr stark unter den steigenden Krankenkassenprämien leiden, die ein Grosses lacht ihr Budget reissen. Entsprechend gross und dringend ist der Handlungsbedarf. Der Kanton St.Gallen erfüllt nämlich ziemlich sicher die bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr. Die verfügbaren Mittel wurden in den vergangenen Jahren derart verknappt, dass nur noch die untersten Einkommen von der Prämienverbilligungen profitieren. So, wie es jetzt ist, kann die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ihre Wirkung als soziales Korrektiv für die Kopfprämien nicht mehr entfalten. Es sind verschiedene Gründe, die zu heutigen untragbaren Situation geführt haben. Die Krankenkassenprämien sind seit dem Jahr 2001 um satte 150 Prozent gestiegen. Der Kanton hat diesen zunehmenden Mittelbedarf aber nicht finanziert, mit der Folge, dass die Versicherten mehr und mehr zur Kasse gebeten werden. Und dann hat sich auch die Verteilung der Gelder verändert, der Anteil der IPV-Ausgaben für die Beziehenden von Ergänzungsleistungen und von Sozialhilfe ist überproportional angestiegen. Dadurch hat sich der Anteil für die ordentlichen Verbilligungen, also für den Mittelstand und für die Familien, sehr stark reduziert. Obwohl die Bevölkerung seit dem Jahr 2001 stark gewachsen ist, erhalten heute deutlich weniger Versicherte Prämienverbilligung. Bei der ordentlichen IPV ist der Rückgang der Personen frappant. Im Jahr 2002 haben nach über 140'000 Personen Anspruch auf ordentliche IPV A gehabt. Heute sind es noch knapp die Hälfte. Im Budget 2019 stehen dann auch nochmals deutlich weniger Mittel zur Verfügung als im vergangenen Jahr. Der Mittelstand profitiert heute nicht mehr von der IPV. Im Wirksamkeitsbericht der Prämienverbilligung des Bundes werden siebe Modellhaushalte und deren IPV-Einkommensobergrenze berechnet. In St.Gallen ist nur noch einer der sieben Modellhaushalte im mittelständischen Einkommensbereich knapp IPV-berechtigt, in allen anderen Modellen profitiert der Mittelstand nicht von der Prämienverbilligung. Es drängt sich hier also die Frage auf, ob dies mit den Vorgaben des Bundesgerichts in einem kürzlich ergangenen Entscheid zu Prämienverbilligung des Kantons Luzern vereinbar ist. Die Regierung tut also gut daran, das Urteil des Bundesgerichts vom 22. Januar 2019 sehr gut und genau zu analysieren und die richtigen Folgen daraus abzuleiten. Als soziale Ausgleichsmassnahme zu den Steuersenkungen in das Steuervorlage hat dieser Rat beschlossen, die Mittel für die Prämienverbilligung zu erhöhen, was erfreulich und auch nötig ist. Aufgrund aktueller Modellrechnungen ist der Mittelbedarf für die bundesrechtlich vorgegebene Verbilligung von Kinderprämien jedoch höher, weshalb wir ja mit dem AFG soeben noch zusätzliche Mittel beschlossen haben. Damit diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 12 Mio. Franken aber auch wirksam eingesetzt werden können, braucht es zwingend eine Anpassung der gesetzlichen Obergrenze um diesen Betrag, so dass genügend Spielraum für geringe Überschreitungen des Budgets besteht. Die Lage ist zu ernst, als dass man die Probleme bei der IPV noch weiter vor sich herschieben könnte. Eine Gesetzesrevision ist dringend geboten. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Die Motion ist ???. Wir unterstützen das rote Blatt der Regierung im Zusammenhang mit dem Konsens zum XV. Nachtrag des Steuergesetzes. Der Konsens macht eine gesetzliche Anpassungen beim maximalen Höchstvolumen der IPV noch in diesem Jahr nötig. Im Laufe der Beratung wurde auch festgestellt, dass die Verbilligung der Kinderprämien von ursprünglich 4,5 Mio. Franken auf rund 6 bis 7 Mio. Franken ansteigt und so zusätzliche 2 Mio. Franken benötigt werden. Uns freut auch, dass es ein zentrales Anliegen der Regierung ist, so schnell wie möglich eine Vorlage zur Anpassung der Systematik bei der Prämienverbilligung vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die FDP-Fraktion aber dann wohl keinen zusätzlichen linearen Erhöhungen zustimmen können. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen. Die Belastung der privaten Haushalte durch die ausufernden Gesundheitskosten und die stetig steigenden Krankenkassenprämien nimmt seit Jahren zu. Im Kanton St.Gallen erhielten im Jahr 2017 120'000 Personen IPV, doch nimmt der Anteil Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen leider rasant zu. Bei diesen Personen übernimmt die öffentliche Hand nicht nur die Krankenkassenprämien, sondern auch die Franchise und den Selbstbehalt. Zudem bezieht sich die Referenzprämie bei den EL-Beziehen auf die Durchschnittsprämie aller Krankenkassen, d.h. ist man bei einer günstigeren Krankenkasse versichert, bezahlt die öffentliche Hand mehr als zur Deckung der Kosten notwendig wäre. Die Leidtragenden sind die Personen mit niedrigen Einkommen und der Mittelstand. Die ordentliche Prämienverbilligung kommt einem immer kleiner werdenden Kreis zu gute und die durchschnittliche Prämienbelastung hat die Grenze von 15 Prozent des Einkommens mittlerweilen überschritten. Diese Entwicklung betrachtet die CVP-GLP-Fraktion mit grosser Sorge. Aufgrund der ausufernden Gesundheitskosten und der stetig steigenden Prämienbeiträge einfach unbeschränkt mehr Geld für die IPV aufzuwenden ist hingegen nicht zielführend. Die Ausgaben für die IPV haben sich bereits mehr als verdoppelt, von 100 Mio. Franken im Jahr 2001 auf inzwischen 42 Mio. Franken. Das sind gewaltige Summen, die den Staatshaushalt erheblich belasten und auch die Solidarität unter der Bevölkerung zunehmend auf eine Belastungsprobe stellen. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt eine Erhöhung der Mittel für die IPV im Rahmen der genannten 12 Mio. Franken, nicht aber ein unkontrolliertes öffnen der Schleusen. Dies wäre weder finanziell verkraftbar noch packt es das Problem an der Wurzel an, denn der Bund wie auch der Kanton sind aufgerufen, endlich Massnahmen zu ergreifen, die den steilen Anstieg der Gesundheitskosten bremsen. Ich verweise dabei auf die aktuelle Volksinitiative der CVP-GLP für eine Kostenbremse im Gesundheitswesen, aber auch weiterer Massnahmen struktureller und tarifärer Art. Ausserdem besteht Handlungsbedarf bei der Festlegung der Anspruchsberechtigung für die IPV. Im heutigen System gibt es Fehlanreize und Berechnungsansätze, die zu Ungerechtigkeiten führen. Ein eigentlich längst erkanntes Beispiel ist die Bezugnahme auf das mehrere Jahre zurückliegende steuerbare Einkommen oder die Referenzprämie, die für EL-Beziehende höher liegt als für Beziehende von ordentlichen Prämienverbilligungen. Die CVP-GLP-Fraktion hat eine Interpellation eingereicht, die einige dieser Fehlanreize aufzeigt, die es zu korrigieren gilt. Ich komme zum Fazit: Wie sehen im Bereich IPV Handlungsbedarf. Wir unterstützen daher die Gutheissung der offen formulierte Motion. Wir erwarten jedoch, dass die Regierung mehr Willen zeigt, das Problem der stark steigenden Gesundheitskosten anzugehen und die Fehlanreize und Ungerechtigkeiten bei der IPV zu beseitigen, statt einfach immer mehr Mittel zu fordern. Ausserdem erwarten wir von der Regierung, dass sie bei der gesetzlichen Umsetzung im Rahmen der genannten Mehrkosten von 12 Mio. Franken bleibt. Damit können die nötigen Anpassungen an das Bundesrecht finanziert werden. Maximalforderungen, wie Sie die linke Ratsseite immer wieder stellt, lehnen wir ab. Sie würden den Kanton mehr als 100 Mio. Franken kosten und nur davon ablenken, dass die Politik das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht in den Griff bekommt bzw. bekommen will. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | Regierungsrat (in Vertretung von Regierungsrätin Hanselmann): Ich habe ja schon in der Finanzkommission gesagt, dass wenn Sie die Mittel aufstocken, dass wir dann definitiv und klarer Weise eine Anpassung des EG zum KVG machen müssen. Diese Arbeiten sind jetzt ausgelöst. Wir werden Ihnen in diesem Jahr eine Vorlage unterbreiten und Sie werden insofern darüber debattieren müssen. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich logisch, dass die Regierung Ihnen zu dieser Motion eine Gutheissung beantragt, und es ist auch Ihrerseits logisch, dass wenn Sie im AFP die Mittel erhöhen, dass Sie auch dieser Motion entsprechend Folge leisten, sie ist ja auch sehr offen formuliert. Sie gibt uns einen definitiven gesetzlichen Auftrag. Worum ging es beim Bundesgerichtsentscheid Luzern? Dieser kam ja auch noch zwischen Finanzkommission und Session. Das ist eine Entwicklung, die jetzt neu auch noch dazu kommt. Es geht um die Auslegung von Art. 65 des KVG. Dort gibt es zwei Elemente, beide versehen mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Die Kantone müssen zum einen Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämien verbilligen und Familien mit unteren und mittleren Einkommen mindestens 50- und neu 80-prozentige IPV für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Streitgegenstand hier bei diesem Bundesgerichtsentscheid war die Frage: Was ist ein mittleres Einkommen? In diesem Kontext hat das Bundesgericht zwei Schritte unternommen: Es hat zum einen geschaut, wie hoch ist in einem Kanton das so genannte Medianeinkommen. Dann hat man gesagt, zu diesem Medianeinkommen gibt es einen Korridor. 70 Prozent ist die Bandbreite unterhalb dieses Medianeinkommens, 150 Prozent ist die Bandbreite oberhalb dieses Medianeinkommens, also dieser Korridor von 70 bis 150 Prozent. Der Kanton Luzern hatte, er korrigiert nun, auf Grund seiner Finanz- und Steuerpolitik eine sehr spezielle IPV-Strategie. Er ging hin und hat im Grunde genommen so knapp bei 70 Prozent im Verhältnis zum Medianeinkommen die IPV festgelegt. Das Bundesgericht hat gesagt, das geht nicht, wenn man nur so ganz knapp in diesen Korridor eindringt, dann verletzt man die bundesrechtliche Vorschrift. Aber das Bundesgericht, wenn Sie den Entscheid lesen, hat offen gelassen, wo dann wirklich die genaue Schwellenwert sein soll. Das Gerichte hat es offen gelassen, weil der Gesetzgebung bei der Ausgestaltung dieser IPV den Kantonen einen relativ hohen Spielraum eingeräumt hat. In der Analyse, die wir machen, geht es nun darum, zu schauen, wo müssen unsere Schwellenwerte nun platziert werden? Was ist im Gesamtkontext angemessen und dafür werden wir Ihnen natürlich logischerweise in dieser Vorlage auch Auskunft geben müssen. Da wird die Regierung auch noch entsprechende Diskussionen führen müssen. Ich kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie die Auswirkungen nach unserer Beurteilung rein finanziell sein werden. Diese Abklärungen laufen derzeit. Jedenfalls habe ich zur Kenntnis genommen, dass am 28. Januar 2019 bei der Pressekonferenz der SP-Schweiz unser Kanton nicht ins Visier genommen wurde. Das hat mich schon mal beruhigt während den Skiferien, dass ich da zumindest weiss, dass man etwas tun muss, aber dass wir offensichtlich nicht in der ersten Liga der nachlässigen Kantone sind. Zum System: Ich wende mich jetzt an die SVP-Fraktion. Wir haben ja bekanntlich ein Kopfprämiensystem in der Schweiz. Das ist ein Entscheid des KVG und das Korrektiv zur Kopfprämie, und da geht es dann sehr wohl Mittelstand, sind die IPV. Das ist als Gesamtkonzept zu sehen. Das ist nicht eine Versicherungslösung. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, man muss schauen, dass die Gesundheitskosten generell reduziert werden können, dass die IPV-Last nicht noch mehr ansteigt. Aber vom Grundsatz her muss man nun einfach anerkennen, dass man mit dieser Reform vor etwas 15 Jahren bewusst die IPV installiert hat, um das Korrektiv bzw. den sozialen Ausgleich zu schaffen zum Kopfprämiensystem, das wir in der Schweiz haben. Es ist eine Aufgabe der Kantone. Die Kantone haben aber auch einen erheblichen Spielraum. Das war auch Wunsch des Gesetzgebers des Bundes. Allerdings, und das macht uns Sorgen, ist natürlich auch der Druck auf den Gesetzgeber Bund immer stärker. Das Beispiel, dass wir hier nun diskutieren, die Kinderprämien, das ist ein klassischer Fall. Wir hatten im Bundesparlament einen Vorstoss, das Parlament hat diese Anpassung von 50 auf 80 Prozent gemacht und bezahlen können es die Kantone. 4 bis 5 Mio. Franken war unsere erste Schätzung, 6 bis 7 Mio. Franken ist unsere aktualisierte Schätzung und aufgrund dieser Differenz haben Sie auch vorhin die 2 Mio. Franken beschlossen. Dieser Druck auf den Bundesgesetzgeber, der dann zulasten der kantonalen Haushalte legiferiert, der ist im Auge zu behalten und diese Diskussion werden wir weiterführen müssen, auch generell, wie sieht die Aufgabenteilung aus in diesem Land, da wird dann noch ein Grossprojekt sein, das wir von der Konferenz der Kantonsregierungen gewillt sind gemeinsam mit dem Bundesrat im dritten Quartal dieses Jahres zu starten. Ich danke Ihnen, wenn Sie jetzt diese Motion überweisen. Sie werden sich damit sehr rasch wieder befassen müssen, wenn Sie den Gesetzesentwurf der Regierung auf dem Tisch haben. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | Vizeratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |