Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.18.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung14.12.2017
Abschluss25.11.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2019
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 26. März 2018
ErlassAbstimmungsvorlage vom 13. Juni 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Januar 2018
AntragKommissionsbestellung vom 19. Februar 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 26. März 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Dezember 2018
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 25. November 2018
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.4.2018Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag102Zustimmung2Ablehnung16
13.6.2018Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Der Betrieb des erweiterten Gefängnisses wir nur mit einem erheblichen Stellenausbau möglich sein. Die Kommission hat diese Problematik diskutiert, sodass in der aktuellen Vorlage nicht über die Stellen beraten wird. Dies lässt auch hoffen, wie effektiv die Bestandeshöhe dannzumal sein wird.

Die vorberatende Kommission bekräftigt den Vorschlag der Regierung, die finanziellen Ressourcen für die Stellen zusätzlich vorzusehen. Entsprechend lädt sie die Regierung ein, aufzuzeigen, wie weit die Erhöhung des Sockelpersonalaufwands erforderlich ist. Entsprechend haben Sie unseren Auftrag der Kommission auf dem gelben Blatt vorliegend.

Die vorberatende Kommission beantragt mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für die gute Aufnahme der Botschaft zur Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses in Altstätten und der Zusammenlegung der Staatsanwaltschaft danke ich Ihnen im Namen der Regierung.

Diese Botschaft basiert im Gegensatz zum Neubau der Forensik noch auf dem alten Immobilienprozess. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat darauf richtigerweise hingewiesen. Das heisst, uns liegt hier ein konkretes Bauprojekt vor, das aufgrund eines Architekturwettbewerbs entstanden ist. Die Ermittlung der Anlagekosten basiert auf der im Anschluss durchgeführten Konzeptplanung. Die Erweiterung der heutigen Anlage von 45 Haftplätzen auf neu 126 Plätze, wovon 25 Plätze für die ausländerrechtliche Haft im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum vorgesehen sind, hat ein beträchtliches Volumen und ist in dieser Betriebskonzeption schweizweit einzigartig. Dank dem Konzept von verschiedenen Wohngruppen besteht die Möglichkeit, bei Änderungen der Nachfrage, wenn ich das zu nennen darf, flexibel reagieren zu können und damit die Betriebskosten relativ tief zu halten. Die gesamten Anlagekosten belaufen sich auf 83 Mio. Franken, wovon der Bund einen Beitrag von rund 22,8 Mio. Franken übernehmen wird. Für den Kanton St.Gallen resultiert deshalb ein Kreditbedarf von 60,2 Mio. Franken.

Mit der Realisierung dieses Erweiterungsbaus beabsichtigt die Regierung, die heutigen Kleinstgefängnisse in Gossau, Flums, Widnau und Bazenheid zu schliessen. Darauf wurde auch in Ihren Voten aufmerksam gemacht, das betrachten wir gleich und hier ziehen wir am gleichen Strick.

Diese bestehenden Standorte können wegen ihrer Kleinheit betriebswirtschaftlich bereits schon heute nur suboptimal betrieben werden und es können mit diesem Neubau dann betriebliche Synergien realisiert werden. Diese Konzentration auf dieses neue Gefängnis ist deshalb betriebswirtschaftlich sehr sinnvoll.

Ebenso beabsichtigen wir durch die Zusammenführung aller Personen der Staatsanwaltschaft Altstätten in den erweiterten Räumlichkeiten des neuen Regionalgefängnisses den heutigen Betrieb, der auf mehrere Gebäude verteilt ist, ebenfalls deutlich zu optimieren. Dass dieses Gefängnis nicht nur gebaut werden soll, sondern dass auch Sie mehrheitlich der Ansicht sind, dass es am Ende auch betrieben werden soll, begrüssen wir natürlich. Und dass diese rund 40 Stellen benötigt werden und Sie dem grundsätzlich zustimmen, ist sehr positiv. Die Regierung ist deshalb über den Antrag der vorberatenden Kommission sehr erfreut.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diesem Bauvorhaben mit einem kantonalen Kreditbeschluss von 60 Mio. Franken zustimmen. Vorausgesetzt Sie stimmen dieser Baubotschaft in der Schlussabstimmung anlässlich der kommenden Junisession zu, beabsichtigt die Regierung die Volksabstimmung am 25. November 2018 durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. legt seine Interessen offen als Mitglied im Stadtrat Altstätten.

Die CVP-GLP-Fraktion dankt der Regierung für die sorgfältig erstellte Vorlage und für die Beantwortung verschiedener Fragen, die vor der Kommissionssitzung eingebracht wurden. In der Medienmitteilung der Staatskanzlei wurde erwähnt, dass die aktuelle dezentrale Organisation der Gefängnislandschaft im Kanton St.Gallen erschwerend ist, und dass diese Strukturen eine Erfüllung der gestiegenen Anforderungen für den Gefängnisbetrieb verunmöglicht.

Wir stützen diese Beurteilung, und es ist für uns unbestritten, dass die Strategie vom Kanton sich auf drei Standorte für Gefängnisse zu fokussieren, sinnvoll ist. Der Ausbau des bestehenden Regionalgefängnisses Altstätten von 45 auf 126 Plätze ist nachvollziehbar.

Es ist uns aber auch wichtig, dass nach Bezug des erweiterten Regionalgefängnisses in Altstätten die in der Botschaft erwähnten Standorte Gossau, Flums, Widnau und Bazenheid geschlossen werden. Nur so generieren wir keine unnötigen Kosten in Kleinstgefängnissen. Es ist uns ebenfalls ein wichtiges Zeichen, dass auch das Untersuchungsamt Altstätten im erweiterten Bau zusammengefasst wird. So können Ressourcen genutzt werden.

Die CVP-GLP-Fraktion ist auch der Meinung, dass in Zukunft, wenn immer möglich, der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin zum Insassen reist und nicht der Insasse mit den notwendigen Begleitungen und Sicherheitsvorkehrungen ins Büro der Staatsanwaltschaft, wo auch immer diese sich befinden. Mit diesem Vorgehen können personelle und kostenrelevante Ressourcen ebenfalls optimiert werden.

Weiter steht die Nutzung der Synergien mit dem auf auf der Nebenparzelle geplanten Bundesasylzentrum. Die Schaffung von neu total 52 Zellen zu Gunsten der ausländerrechtlichen Haft mit dem daraus resultierenden Beitrag des Bundes nehmen wir zur Kenntnis. Ob nun die neue Ära des Gefängnisvollzugs mit nicht, wie bisher mit 23 Stunden Einsperrzeit in der Zelle sondern Gruppenvollzug in verschiedenen Abteilungen sinnvoll ist, und ob alle dies für richtig empfinden, werden wir nicht weiter kommentieren.

Fakt ist jedoch, dass diese Grundlage für die Erweiterung und den zukünftigen Vollzug die Basis bildet. Dass die Erweiterung einen höheren Personalbestand braucht, ist für uns klar. Wir möchten hiermit auch ein klares Zeichen setzen, dass die CVP-GLP-Fraktion bei der vor dem Bezug des erweiterten Regionalgefängnisses zu klärenden Personaldiskussion für einen Ausbau der Stellen sein wird. Wie dieser jedoch dann aussieht muss seitens der zuständigen Stelle noch abgeklärt, detaillierter erarbeitet und im Aufgaben- und Finanzplan der Regierung transparent offen gelegt werden.

Die CVP-GLP-Fraktion möchte jetzt nicht eine Personaldebatte lostreten, ohne die genauen Kenntnisse der Motion des erweiterten Regionalgefängnisses zu kennen. Wir unterstützen das Bauprojekt und werden allenfalls im Rahmen der Spezialdiskussion, falls notwendig, einzelne Punkte aus unserer Sicht beleuchten. 

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 26. März 2018 traf sich die vom Kantonsrat bestellte vorberatende Kommission im Regionalgefängnis Altstätten zur Beratung des Geschäfts 35.18.01 «Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten».

Von Seiten des Sicherheits- und Justizdepartementes waren anwesend:

  • Regierungspräsident Fredy Fässler, Vorsteher Sicherheits- und Justizdepartement;

  • Joe Keel, Leiter Amt für Justizvollzug;

  • Petra Hutter, Leiterin des Untersuchungsamtes Altstätten;

  • Hans Eggenberger, Leiter des Regionalgefängnisses Altstätten.

Von Seiten des Baudepartementes waren anwesend:

  • Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher Baudepartement;

  • Werner Binotto, Kantonsbaumeister;

  • Patrik Bünter, Projektleiter.

Von Seiten der Parlamentsdienste waren anwesend:

  • Aline Tobler, Geschäftsführerin;

  • Gerda Göbel-Keller, Stv. Geschäftsführerin.

Lassen Sie mich zuerst noch kurz ein paar technische Äusserungen zu diesem Geschäft machen. Seit dem Jahr 2015 arbeitet der Kanton St.Gallen nach dem neuen Immobilienprozess. Die Regierung hat im Jahr 2015 mit der Einführung des neuen Immobilienprozesses entschieden, welche Projekte nach dem neuen und welche Projekte nach dem alten Verfahren bearbeitet werden.

Die Arbeiten für das vorliegende Projekt waren zu diesem Zeitpunkt schon weit. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Wettbewerbs waren bereits getätigt. Aus diesem Grund wird das vorliegende Bauprojekt nach dem alten Prozess bearbeitet.

Zum Einstieg in die Beratung führte uns Petra Hutter, Leiterin des Untersuchungsamtes Altstätten, sowie Hans Eggenberger durch die Örtlichkeiten, wobei sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission einen Überblick der jetzigen Situation verschaffen konnten.

Gezeigt wurden uns die unbefriedigenden Platzverhältnisse im Erdgeschoss der Staatsanwaltschaft. Patrik Bünter erläuterte das Bauprojekt anhand eines Situationplans. Ergänzend erklärte Joe Keel anhand eines Gebäudeplans die nötigen baulichen Massnahmen.

Hans Eggenberger führte uns durch die Gefängnisräumlichkeiten und erläuterte die Abläufe und die Raumnutzung. Nach der Besichtigung zog sich die Kommission ins Hotel Sonne in Altstätten zur Beratung zurück.

Der Kanton St.Gallen verfügt neben der Strafanstalt Saxerriet, mit 135 Plätzen, und dem Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang, mit 58 Plätzen, die für den offenen Straf- bzw. Massnahmenvollzug für Männern dienen. Im Regionalgefängnis Altstätten sowie in den zusätzlichen sieben Kleingefängnissen existieren insgesamt 140 Plätze. Die dezentrale Organisation erschwert und verunmöglicht die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen in den einzelnen Gefängnissen. In diesen kleinen Einrichtungen können insbesondere die Einhaltung der Trennungsvorschriften, die Möglichkeiten von sozialen Kontakten der Gefangenen untereinander und zur Aussenwelt, eine ausreichende Beschäftigung und die medizinische Betreuung nur unzureichend sichergestellt werden. Die Kleinanlagen können darüber hinaus auch nicht wirtschaftlich geführt werden, da für wenig Gefangene ein 24h-Betrieb mit hohen personellen, baulichen und technischen Sicherheitsanforderungen aufrechterhalten werden muss. Zudem stehen aufwendige bauliche Investitionen an. Die Gefängnisstrategie des Kantons St.Gallen konzentriert sich deshalb neu und langfristig auf drei Standorte. Das bestehende Regionalgefängnis Altstätten soll von 45 auf 126 Plätze ausgebaut werden, wovon elf Abteilungen mit drei unterschiedlichen Haftarten geschaffen werden. Gleichzeitig werden am Vorhaben die dortigen Büroräume des Untersuchungsamtes Altstätten und der Staatsanwaltschaft zusammen geführt und bedarfsgerecht ausgebaut, welche heute an zwei Orten angesiedelt sind. Die vorberatende Kommission hat sich detailliert mit der Gefängnissituation im Kanton und den Haftarten auseinandergesetzt. Auch die Zusammenarbeit mit den umliegenden Kantonen bei der Unterbringung wurden diskutiert, so dass mit anderen Kantonen im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat Synergien und Zusammenarbeiten geschaffen werden könnten, oder auch die ausländerrechtliche Unterbringung für das geplante Bundesasylzentrum auf dem benachbarten Grundstück. Der Ausbaubedarf und das Projekt als solches waren nicht umstritten.

In der Kommission wurde vor allem über die hohe Nutzfläche, der schwierige Bauuntergrund, die Verlegung der Zufahrtsstrasse sowie die nötige Schallschutzwand zum bestehenden Schiessstand diskutiert. Die Kommission hat zum Ausdruck gebracht, dass mit der geplanten Erweiterung die kleinen Gefängnisse in Widnau, Flums, Bazenheid und Gossau aufgehoben werden soll. Die Kommission will entsprechend am geplanten Bauvorhaben von rund 83 Mio. Franken festhalten, wovon 22,8 Mio. Franken durch den Bund finanziert werden.

Folglich beantragt Ihnen die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen Eintreten auf das Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. legt seine Interessen offen als Mitarbeiter der Kantonspolizei.

Vorweg bedanken wir uns für die Zustellung der Botschaft. Die kurz und schlank gehaltenen Ausführungen dienten einer guten Vorbereitung. Ein geordneter und vor allem sicherer Gefängnisvollzug ist für die Bevölkerung, Angestellten und auch Häftlinge von grosser Bedeutung. Der Wunsch, dass ein zusätzlicher Bedarf an Gefängnisplätzen nicht notwendig wäre, das glaube ich wissen aber alle, ist realitätsfremd. Besonders die Bevölkerung der Region Rheintal vertraut darauf, dass mit dem Bau des Gefängnisses die höchstmögliche Sicherheit geschenkt wird. Personen, welche sich nicht an die Rechtsordnung halten, müssen mit einer Strafe sanktioniert werden. Sicherlich wird der grösste Teil der ausgesprochenen Strafen mit einer Busse oder Geldstrafe erledigt. Nicht in allen Fällen genügt dies und einer Gefängnisstrafe kann nicht ausgewichen werden.

Die Botschaft zeigt die Gefängnissituation und die Strategie des Kantons St.Gallen auf. Leider wurde in der Botschaft nicht aufgezeigt, wie die Situation in der Ostschweiz ist. In unmittelbarer Nähe des Kantons St.Gallen befinden sich diverse weitere Haftanstalten. Über die Zusammenarbeit und oder auch Synergienutzung wird im Bericht keine bis wenig Ausführungen gemacht, dies z.B. auch beim Vollzug bei Frauen.

Die Strategie ist für die SVP-Fraktion nachvollziehbar und wünschenswert. Die Verzettlung von Kleingefängnissen über den ganzen Kanton verteilt hat ausgedient, und wir sind überzeugt, dass eine entsprechende Zusammenfassung ohne Verzögerung umgesetzt werden muss. Vorweg gilt festzuhalten, dass die SVP-Fraktion mit der Öffnung des neuen Regionalgefängnisses Altstätten die Schliessung der in der Botschaft genannten Gefängnisse Flums, Widnau, Gossau und Bazenheid fordert.

Im Zusatzpapier von 8. März 2018, welches der Kommission zugestellt wurde, wurden vertiefte Zahlen präsentiert. Innert rund drei Jahren, denn der Wettbewerb wurde etwa im Jahre 2016 gestartet, resultiert aus dem angepassten Projekt eine Steigerung von rund 700 Quadratmetern Nutzfläche. Die Eingabe des Siegerprojekts überstieg das Wettbewerbsmodell und erneute 900 Quadratmetern Nutzfläche wurden zusätzlich aufgeführt, dies resultiert mit 1'600 Quadratmeter gegenüber dem Projekt, welches der Regierung im Jahr 2015 in die Beratung brachte.

Wenn man diese Nutzfläche, die zusätzlichen Quadratmeter, hochrechnet mit den ungefähren Quadratmeterkosten von 5'000 Franken, welche dort ausgewiesen sind, ergibt das Zusatzkosten von etwa 8 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion erlaubt sich, hier wieder einmal darauf hinzuweisen, dass die Regierung bei der Erstellung von Projekten und Bauvorlagen dies genau prüfen soll und Wünschbares von Machbarem trennt.

Für uns war und ist nicht klar, aus welchen Gründen diese Schallschutzwand durch den Kanton bezahlt werden muss.

Dass aber bei der Erstellung des ersten Projekts ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen wurde, welcher mehrheitlich zu Gunsten der Schützen ausfällt, weniger des Kantons, ist nun so und ist einfach zu akzeptieren. Aber dass immer wieder solche Verträge seitens des Kantons erstellt werden und immer noch solche Altlasten vorhanden sind, löst bei uns gewisse Fragen auf. Uns ist bewusst, wer dem neuen Gefängnis zustimmt, weiss auch, dass es dazu Stellen benötigt. Der Faktor, mit welchem die Betreuung aber festgelegt wurde, ist sicher noch zu definieren. Er ist jetzt mit meinem Betreuer zu 1,8 Gefängnisinsassen festgelegt. Dies ist aus unserer Sicht sehr optimistisch.

Die SVP-Fraktion stimmt dem Antrag, welchen die vorberatende Kommission vorgelegt hat, zu. Wir wünschen es, dass diese Diskussion vor her gemacht wird und so eine ergebnisoffene Prüfung zu den neuen Stellen gemacht werden kann. So kann die Zahl entweder nach unten, allenfalls vielleicht nach oben angepasst werden. Dies soll aber vor der Erstellung des neuen Budgets über das Gefängnis gemacht werden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wer baut schon gerne Gefängnisse. Straftaten werden jedoch leider immer wieder begangen und der Kanton St.Gallen hat geeignete Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug zur Verfügung zu stellen. Auch im Sinne eines Schutzes der Bevölkerung vor diesen Straftätern. Genügend Gefängnisplätze sind die Grundvoraussetzung, um den Straf- und Massnahmenvollzug sowie den Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Anforderungen für die Vollzugsanstalten können nicht von den Kantonen frei gewählt werden, sondern müssen nationalen und internationalen Standards entsprechen. Die Zeiten von Wasser, Brot und einer harten Pritsche sind endgültig Geschichte.

Von der 926 Zellenplätzen sind 64 für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie den Strafvollzug vorgesehen. Dies entspricht dem bestehenden Angebot des Regionalgefängnisses Altstätten mit 45 Plätzen und den wegfallenden Gefängnissen Flums und Gossau mit 19 Plätzen. Die neu zu schaffende Abteilung für Jugendliche und Frauen, welche heute fehlt, ist mit zehn Plätzen berücksichtigt. Für die ausländerrechtliche Haft sind 52 Plätze vorgesehen, davon zehn für kurzfristige Unterbringungen. Mit diesen Plätzen werden die bestehenden Gefängnisse werden die bestehenden Gefängnisse Widnau und Bazenheid abgelöst. Die hohe Anzahl von ausländerrechtlichen Haftplätzen wird unter anderem mit dem geplanten Neubau des Bundesasylzentrums in Altstätten begründet. Gleichzeitig werden mit dem Erweiterungsbau die räumlichen Gegebenheiten und Engpässe der Staatsanwaltschaft den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Zusammenführung des Untersuchungsamtes Altstätten von zwei auf neu einen Standort bringt bessere und einfachere Arbeitsabläufe mit sich und wird begrüsst.

Der Sinn und Zweck der Erweiterung des Regionalgefängnisses wird von der FDP-Fraktion nicht in Frage gestellt. Es ist klar für uns, dass die bisherigen Gefängnisse Bazenheid, Flums, Gossau und Widnau gleichzeitig mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus ersatzlos aufgehoben werden. Die Baukosten von 83 Mio. Franken sind sehr hoch und dürfen auf keinen Fall überschritten werden. Ziel muss es sein, den Bau günstiger abzurechnen.

Was allen Kantonsrätinnen und Kantonsräte bewusst sein muss, ist der Umstand, dass die Bauvorlage künftig auch auf den Stellenplan einen grossen Einfluss hat. Das neue Gefängnis löst nämlich einen Mehrbedarf von rund 41,15 Stellen aus. Diese Stellen können nicht innerhalb des bestehenden Personalglobalkredits aufgefangen werden, sondern benötigen dannzumal zusätzliche finanzielle Mittel. Es muss ausgeschlossen werden, dass ein neu gebautes Gefängnis nicht betrieben werden kann, weil zu wenig Personal zur Verfügung steht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Antrag der vorberatenden Kommission.

Die Regierung wird eingeladen, den für den Betrieb des Regionalgefängnisses notwendigen zusätzlichen Personalaufwand in der Aufgaben- und Finanzplan aufzunehmen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie weit die Erhöhung des Sockelpersonalaufwands erforderlich ist.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
23.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage und die Ausführungen von allen Beteiligten anlässlich der Kommissionssitzung zeigen klar auf, dass es zur Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses Altstätten keine Alternativen gibt. Wie alle anderen Kantone hat der Kanton St.Gallen die Pflicht, Gefängnisplätze zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht kommt unser Kanton wohl nach, doch verfügen wir über zu wenig Haftplätze, und diese entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Vor allem in den kleinen, von der Polizei betriebenen Gefängnissen in St.Gallen, Uznach, Gossau und Flums kann ein geordneter Betrieb mit der heutigen Durchmischung von Untersuchungs-, Sicherheits- und Vollzugshäftlingen nur noch mühsam aufrechterhalten werden. Das gleiche gilt für die ursprünglich nicht als Ausschaffungsgefängnisse konzipierten Anstalten in Widnau und Bazenheid. Für die Gefangenenwärter und die im Gefängnisdienst involvierten Polizisten wird die Arbeit immer schwieriger. Die Ansprüche der Justizbehörden, der Rechtsanwälte und der Gefangenen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die ständige Betreuung der Gefangenen während den Nachtzeit ist in den Polizeigefängnissen nicht gewährleistet. Es sind keine Aufsichtspersonen vor Ort und bei nächtlichen Problem müssen der ordentliche Patrouillendienst und der Pikettdienst zu den Gefängnissen ausrücken.

Die SP-GRÜ-Fraktion erachtet es als unumgänglich, dass das von der Regierung und dem Amt für Straf- und Massnahmevollzug mit der Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses Altstätten ausgearbeitete Konzept umgesetzt und so ein zeitgemässer und den heutigen Vorschriften entsprechender Vollzug der verschiedenen Haftarten ermöglicht wird. Es soll beispielsweise ein Untersuchungshäftling nach dem Wegfall der Kollisionsgefahr in den Gruppenvollzug überführt werden können.

Wie die Praxis lehrt, erleichtert das den Vollzug, schränkt Aggressionen ein und senkt als Nebeneffekt auch noch Gesundheitskosten. Wichtig ist auch die vollständige Trennung der ausländerrechtlichen Administrativhaft von der strafrechtlichen Haft. Die von der Polizei betriebenen Gefängnisse in Flums, Widnau, Gossau und Bazenheid müssen geschlossen und einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden. Sie dürfen nicht als Reservegefängnisse bestehen bleiben. Anzustreben ist, dass in den von der Polizei noch weiter geführten Gefängnissen in St.Gallen und Uznach in erster Linie Gefangene während der eigentlichen Strafuntersuchung untergebracht werden. Nach Möglichkeit müssen in Zukunft auch in diesen drei Gefängnissen die gleichen Weisungen gelten wie in Altstätten.

Das baulichen Konzept der Vorlage überzeugt uns. Das Gebäude steht am richtigen Ort und kann Synergien zum geplanten Bundesasylzentrum nützen. Nebst den Angestellten des Gefängnisses erhalten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Untersuchungsamtes Altstätten zeitgemässe Arbeitsräumlichkeiten. Wir begrüssen, dass der Neubau mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet und die Gebäudetechnik so ausgerichtet wird, dass der Bedarf an nichterneuerbarer Energie möglichst klein gehalten werden kann.

Mit dem erweiterten und erneuerten Regionalgefängnis erhalten wir einen zweckmässigen und sicheren Neubau. Der Kreditbedarf zu Lasten des Kantons von 60,2 Mio. Franken ist ausgewiesen. Anzumerken ist, dass, falls der Vorlage nicht zugestimmt werden sollte, die bestehenden Kleingefängnisse weiter betrieben und ebenfalls für viel Geld nachgerüstet werden müssten.

Klar wird in der Vorlage, dass mit der Inbetriebnahme des erweiterten Gefängnisses der Personalaufwand um über 40 Stellen steigen wird. Erfreulicherweise wurde dies anlässlich der Kommissionssitzung und eben vorhin von allen Fraktionen vertreten klar anerkannt. Wer zur Erweiterung und zur Erneuerung des Regionalgefängnisses Altstätten ja sagt, sagt auch ja zu dieser Personalaufstockung. Mit dem Kommissionsauftrag auf dem gelben Blatt wird deshalb der Regierung bereits jetzt aufgefordert, den notwendigen zusätzlichen Personalaufwand in den Aufgaben- und Finanzplan aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
11.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018