Geschäft: Suchtpräventionskonzept des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.17.06
TitelSuchtpräventionskonzept des Kantons St.Gallen
ArtKR Bericht
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung15.6.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 19. Februar 2018
AntragKommissionsbestellung vom 27. November 2017
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22. Januar 2018
BotschaftBericht der Regierung vom 17. Oktober 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2018Antrag der CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge73Zustimmung37Ablehnung10
19.2.2018Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge102Zustimmung5Ablehnung13
19.2.2018Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge39Zustimmung69Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge mit 73:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Auch in der vorberatenden Kommission wurde diese Diskussion sehr ausführlich geführt, ebenfalls mit den Voten, die wir soeben von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes gehört haben. Die vorberatende Kommission hat den Antrag mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Regierungsrätin Hanselmann: Es wurde gesagt, dass besonnenes Agieren angebracht sei. M.E. hat man mit der Prävention in unserem Kanton schon immer sehr besonnen agiert. Wir haben viele Drittmittel, die wir zugunsten der Prävention investieren können. Es wird fokussiert auf verschiedene Themenfelder, beispielsweise Übergewicht und Ernährung. Das Übergewicht stagniert seit drei Jahren. Zu Müller-Lichtensteig: Derartiges fällt nicht einfach so vom Himmel, sondern da steckt harte Arbeit dahinter. Wir wissen alle, was das bedeutet. In diesem Zusammenhang ist interessant, was letzte Woche an einer Zusammenkunft mit den Verbänden der Spitäler (H+) diskutiert wurde. Es ging darum, dass wir schweizweit einen Rücklauf von Patientinnen und Patienten haben und woher dies rührt. Als GDK wollten wir wissen weshalb. Wir hatten diese Aussprache mit rund zwölf Spitzenvertretern von H+. Diese haben darauf hingewiesen, dass offensichtlich eine konsequente Prävention und Gesundheitsförderung zu greifen beginne. Das habe ich zum erstenmal gehört. Des einen Leid, des andern Freud. Ich glaube, wenn sich dieser Trend fortsetzt, dann bringt er insgesamt nicht nur Qualität für die betroffenen Menschen, sondern auch massive Kosteneinsparungen für alle Kantone.

Ich wiederhole: Wir haben 100 Prozent Jugendschutz als Auftrag im Suchtgesetz. Da können wir nicht einfach tun und lassen, wie und was wir wollen und diese 100 Prozent allenfalls irgendwie anders einsetzen. 50 Prozent sind für die Tabakprävention aus dem Tabakpräventionsfonds. Hier ist ebenfalls klar, wofür man dieses Geld einsetzen muss. Deshalb gilt: Wenn man mehr Leistung will, hat das seinen Preis, wie überall. Man kann auch nicht in einem Laden sagen, man wolle mehr Produkte zum gleichen oder einem niedrigeren Preis. Das funktioniert nicht, auch bei der Prävention nicht. Mehr Leistung kostet mehr.

Die digitale Plattform belastet den Staatshaushalt nicht. Dafür könnte der Alkoholzehntel benutzt werden. Aber hier gibt es auch klare Kriterien, dass dieses Geld nicht einfach für irgendetwas eingesetzt werden kann. Für diese Plattform wäre es allerdings möglich. Am 13. Februar 2018 habe ich in der Presse gelesen, dass Gamesucht nun als Krankheit anerkannt ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist darauf hin, dass diese Krankheit in Zukunft ein grosses Problem sein wird. Jetzt kann man sagen, wir packen es zu Beginn an und unternehmen etwas dagegen, oder aber wir warten, bis sie uns dann überrollt.

Der Kantonsrat hat der Regierung einen klaren Auftrag gegeben, dass sie ein umfassendes Suchtpräventionskonzept erarbeite. Dieses haben wir nun dargelegt. Dass man die Massnahmen diskutiert, das ist sehr gut und wichtig, aber das Unmögliche zu verlangen, mit gleich viel Geldern mehr für die Bevölkerung zu tun, ist schlichtweg nicht angebracht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann legt seine Interessen offen als Mitarbeiter von «Klangwelt Toggenburg» zu 30 Prozent.

Ich hätte nie gedacht, dass ich im Kantonsrat einmal mit meinem Vorgesetzten, dem Stiftungsratspräsidenten von «Klangwelt Toggenburg», streiten muss. Über die Kosten könnten wir jetzt des Langen und Breiten diskutieren, es kommt alles einmal zurück in Form von geringeren Gesundheitskosten in der Zukunft; ich kann das nur wiederholen. Von wegen Vernetzung und Koordination: Es gibt viele gute Player. Hier setzen u.a. diese neuen 2,4 Stellen an: Sie koordinieren die verschiedenen Akteure und Player besser untereinander. Sie schauen, was doppelspurig geführt wird, was man weglassen kann und was nicht. Es wird sicher zu einer Verbesserung der Koordination der vielen guten Akteure führen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Müller-Lichtensteig zu Kündig-Rapperswil-Jona: Auf dieses persönliche Niveau lasse ich mich nicht ein.

Zu Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: «Vorbeugen ist besser als heilen». Wenn wir vorausschauen, dann sehen wir, wie es Dudli-Oberbüren gesagt hat, ein Loch in der Staatskasse. Ich erinnere an ein vormaliges Sparpaket, bei dem im Bereich Prävention Mittel gestrichen wurden. Es ist gut absehbar, dass das in Zukunft genau wieder passieren wird, nämlich, dass wir jetzt Mittel sprechen, die später wieder gestrichen werden. Später heisst in zwei Jahren.

Noch etwas, was wir gerne vergessen: Es gibt den Kanton, und dieser ist ein Akteur im gesamten System. Dann gibt es die Schulen, und diese leisten gute Arbeit. Dann gibt es die Heime, die Spitex-Organisationen und die Verbände, auch sie leisten gute Arbeit. Es gibt die Beratungsstellen in den Regionen, die ebenfalls Präventionsarbeit machen. Schliesslich gibt es noch private und humanitäre Organisationen, die ebenfalls gute Arbeit leisten. Die CVP-GLP-Fraktion sieht die Aufgabe des Kantons darin, all diese Arbeiten zu koordinieren, aber nicht, sie alle selber auszuführen. In diesem Sinn haben wir den Auftrag formuliert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Kündig-Rapperswil-Jona zu Müller-Lichtensteig: Ich erlaube mir eine Wiederholung meines Ratskollegen Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann und das Aufzählen der Namen jener Parlamentsmitglieder, welche wirklich fundiert, umfassend und gut gesprochen haben: Raths-Thal, Brunner-Schmerikon und Warzinek-Mels. Warzinek-Mels, der für die Ärztegesellschaft gesprochen hat, sagt alles viel besser aus als was ich von Ihnen gehört habe.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Raths-Thal: Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich selber hatte noch nie ernsthafte Suchtprobleme. Aber diejenigen Menschen, die wirklich Suchtprobleme haben und v.a. auch das familiäre Umfeld von betroffenen Menschen würden es sicherlich begrüssen, wenn in die Prävention von Suchtmitteln weiterhin gezielt investiert würde. Beim jetzigen Suchtpräventionskonzept ist vieles schon gegeben, und das, was an staatlichen Mitteln zusätzlich gefordert wird, sind Fr. 318'000.– je Jahr. Dieser Betrag ist sehr gut investiertes Geld. Ich bin tief davon überzeugt, dass diese zusätzliche finanzielle Unterstützung mittel- bis langfristig positive Folgen für den Kanton oder für den Gemeindehaushalt haben wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Begründung von Müller-Lichtensteig stimmt nur zum Teil. In der vierseitigen Zusammenfassung der vorberatenden Kommission auf S. 3 unten gibt es gewisse Sachen, die mit bestehenden Geldern bereits gemacht werden können. Ich zitiere diese Punkte:

  • St.Galler Suchtpräventionsfachtag;

  • Lücken in der Vernetzung der Akteurinnen und Akteure schliessen;

  • Zusammenarbeit zwischen den Departementen betreffend Suchtprävention;

  • digitale Plattform ‹Suchtprävention› bereitstellen;

  • Eltern von Kleinkindern besser unterstützen;

  • Massnahmen bei Glücksspielsucht und Online-Geldspielen unterstützen;

  • überregionale Zusammenarbeit stärken;

  • Wirkung analysieren, Monitoring.

Es stimmt aber nicht, dass man dies alles mit den vorhandenen finanziellen Mitteln, wir sprechen von 1,5 Stellen, bewerkstelligen kann. Wie wollen wir all diese neuen Süchte damit bekämpfen? Wir können doch nicht sagen, dass es zwar jetzt die Sucht im Alter, den Medikamentenmissbrauch, die Sucht mit den Online- und digitalen Medien gibt, und dies alles soll mit den 1,5 Stellen bewältigt werden. Das geht nicht. Unbestritten ist ja, dass Suchtprävention Staatsaufgabe im Sinne einer gesunden Bevölkerung ist. Raths-Thal und Brunner-Schmerikon haben dies wunderbar erklärt, da muss gar nichts mehr ergänzt werden. Suchtprävention muss uns etwas wert sein. Wir sprechen hier Fr. 318'000.–, 60 Rappen je Person im Kanton.

Was ich am Vorgehen der CVP-GLP-Fraktion nicht ganz verstehe: Es ging im Jahr 2006 mit einer Motion los, 2012 wurde der Antrag konkretisiert, und im Jahr 2013 hiess der Kantonsrat den Antrag gut. Im Oktober letzten Jahres lag endlich der Bericht vor, und wir tagten dann im Januar. Und das alles soll jetzt für die Katz sein, alles, was bisher gemacht wurde? Wir wissen zwar jetzt, dass es mehr Prävention braucht und dass mehr Süchte vorhanden sind. Aber zahlen werden wir dafür nicht, alles muss mit den 1,5 Stellen gemacht werden. So läuft das doch nicht. Das, was die SVP-Fraktion zum AFP gesagt hat, kann man diskutieren, aber einfach zu sagen, dass kein Geld gesprochen wird und man alles mit den bestehenden Leuten machen solle, finde ich nicht in Ordnung. «Vorbeugen ist besser als heilen» sagt ein altes Sprichwort. Was Warzinek-Mels gesagt hat, hat mich sehr gefreut. Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist kurzfristig gedacht, wir aber sollten langfristig denken.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Müller-Lichtensteig beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion eine neue Ziff. 3 mit folgendem Wortlaut: «das Suchtpräventionskonzept ohne Erhöhung der finanziellen Mittel und mit den vorhandenen Ressourcen umzusetzen.».

Ich habe bereits in der Eintretensdiskussion ausführlich darüber berichtet, wie wir uns diese weiteren geforderten finanziellen Mittel für die Suchtprävention vorstellen. Durch den Verzicht auf neue Verwaltungsaufgaben, wie das Monitoring, die Konzentration auf die Kernaufgabe der Koordination sowie den gezielten Mitteleinsatz, reichen die vorhandenen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Aufgaben. Zusätzlich kann auf eine neue Internetplattform verzichtet werden und die finanziellen Aufwände aus dem Alkoholzehntel können für andere Aufgaben eingesetzt werden. Diese Internetplattform ist nicht notwendig, weil bereits entsprechende nationale Plattformen bestehen. Schliesslich betreiben viele andere Organisationen wie die Gemeinden, Schulen, Heime und Private Suchtprävention. Es geht darum, dass diese Massnahmen und diese verschiedenen Projekte miteinander koordiniert werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Ziff. 3. Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die in Aussicht gestellten Massnahmen des Suchtpräventionskonzepts haben in zweierlei Hinsicht finanzielle Konsequenzen. Laut Bericht der Regierung können Suchtrisiken mit vergleichsweise geringen Kosten erkannt, vermindert und vermieden werden; Investitionen in Präventionsmassnahmen seien rentabel. Es existieren Berechnungen, weshalb sich Suchtprävention lohnt. So komme jeder Franken, der in die Tabakprävention investiert werde, volkswirtschaftlich 41-mal zurück in Form von weniger Krankheiten und weniger Absenzen am Arbeitsplatz. Beim Alkohol sei das Verhältnis 1:23. Studien im Bereich der frühen Förderung ergeben zwar ein sehr uneinheitliches Bild. Hier ist von einem Faktor zwischen 1:2,5 und 1:16,6 die Rede. Bei einer derart markanten Heterogenität ist einzuhaken. Man kann nun die Auffassung vertreten, mehr Einsatz generiere automatisch auch mehr Ertrag. So simpel funktioniert die Welt aber doch nicht, und angesichts der stark divergierenden Daten hinsichtlich des Ertrags bisheriger Präventionsinvestitionen ist besonnenes Agieren angebracht. Der im Bericht der Regierung erwähnte Synthesebericht «Ökonomische Evaluation von Präventionsmassnahmen in der Schweiz» bringt es auf den Punkt. Daraus ein Zitat aus der abschliessenden Kernbotschaft: «Neue Präventionsmassnahmen sollten auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden und ihr Nutzen sollte gegen ihre Kosten abgewogen werden.» So weit zu den erzielten und weiteren möglichen Kosteneinsparungen.

Doch nun zu den Aufwendungen: Kürzlich verabschiedete die Regierung den AFP 2019–2021. Ich zitiere daraus: «Die negativen Rechnungsergebnisse der Planjahre sind hauptsächlich auf das Aufwandwachstum bei den Staatsbeiträgen (...) sowie auf den Anstieg der Abschreibungen (...) zurückzuführen.» Für die Jahre 2019 bis 2021 ist mit einem kumulierten operativen Ergebnis von gut minus 200 Mio. Franken zu rechnen. Einmal mehr holt uns die Vergangenheit ein. Darüber hinaus scheint man sich wenig Gedanken über weitere neue Staatsausgaben zu machen. Auch der Kanton St.Gallen betreibt bereits griffige Suchtprävention und ist dabei gar weitaus erfolgreicher als der Durchschnitt aller Kantone. Er zählt landesweit zu den Spitzenreitern. Insofern sei an die Äusserungen der Regierung zum AFP 2019–2021 erinnert, wonach bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen sind. Eine solche Prüfung und insbesondere eine konkrete Kompensation ist gegenständlich nicht bekannt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag zu Ziff. 2 der Aufträge der vorberatenden Kommission mit 102:5 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das meiste wurde bereits in der Eintretensdiskussion gesagt. Vielleicht noch zur Ergänzung: Die Plattform würde nicht aus Steuergeldern bezahlt, sondern aus dem Alkoholzehntel.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Ziff. 2. Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Zu dieser Thematik braucht es eine gesamtheitliche Überlegung, ansonsten besteht die Gefahr, dass ohne Koordination weitere solche Plattformen aufgebaut werden. Es entstehen unnötige Doppelspurigkeiten. Ohnehin stellt sich die Frage, weshalb die kantonale Homepage diese Aufgabe nicht übernehmen kann. Ein Blick ins Internet zeigt, dass man ziemlich rasch auf die Plattformen «Alter und Sucht» oder «Sucht im Alter» stösst. Diese wurden im Bericht jedoch nicht erwähnt. So zeigt schon diese einfache Internetrecherche auf, dass es verschiedene bereits bestehende Plattformen gibt, die vielleicht miteinbezogen werden könnten. Es würde dazu eine strategische Überlegung brauchen, wie man auch mit anderen Themen umgeht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag zu Ziff. 1 der Aufträge der vorberatenden Kommission mit 69:39 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Ähnlich intensiv wurde dieser Antrag in der vorberatenden Kommission diskutiert. Die vorberatende Kommission hat ihm mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Deshalb entstand das gelbe Blatt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Hasler-St.Gallen zu Lehmann-Rorschacherberg: Im Sinne einer kleinen Korrektur möchte ich anfügen, dass wenn ich den Antrag der vorberatenden Kommission lese, es hier nicht nur um den digitalen Teil der Präventionsstrategien geht. Das ist mitnichten der Fall. Wenn ich mir den Bericht anschaue, ist da auch die Rede davon, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Aktualität bezüglich Tabak, Alkohol, Cannabis usw. es nicht möglich ist, diese Süchte zugunsten neuer Themen nicht mehr zu bearbeiten.

Womit wir es hier zu tun haben, ist, dass das Suchtkonzept uns nun sagt, dass wir einen Fokus setzen sollen. Dieser liegt nun tatsächlich beim Digitalen, ich beziehe mich dabei auf Abschnitt 12.2 des Berichts. Das ist das gesamte Handlungsfeld, da ist nicht nur der digitale Teil enthalten. Es geht hier um eine zielgruppenspezifische Arbeit, welche für die 10- bis 15-Jährigen ganz anders aussieht als für die Älteren. Die Präventionsarbeit gerade im Bereich der klassischen stofflichen Süchte ist eine ganz andere, die aber genauso nötig ist. Was mich persönlich ein bisschen irritiert, ist die Aussage, dass man alles mit dem gleichen Geld finanzieren kann. Noch einmal, wir sprechen hier von einer klar zielgruppenspezifisch anderen Arbeit. Es ist eine ganz andere Arbeit, ob man mit 10- oder 15-Jährigen arbeitet. Es ist eine andere Belastung, es sind andere theoretische Grundlagen, es sind andere Massnahmen. Es irritiert mich ein bisschen, wenn man daran festhalten will, die Altersbegrenzung aufzuheben und den Fokus aufzutun, aber gleichzeitig darf nicht mehr Geld gesprochen werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Lehmann-Rorschacherberg (im Namen einer Minderheit der CVP-Gruppe): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich spreche hier für einen kleinen Teil der CVP, der anders denkt. Dieser vorliegende Antrag muss etwas genauer angeschaut werden, denn so wie er jetzt dasteht, ist er etwas verwirrend. Wichtig ist dabei die Ziff. 2 in der Fussnote, welche auf das Handlungsfeld «Digitale Medien» verweist. Es geht hier nicht um alle Präventions- und Handlungsmassnahmen in jeder Altersgruppe, sondern es geht nur um das Handlungsfeld der digitalen Medien, welches auf S. 37 im Bericht beschrieben ist.

Es ist wichtig, dieses Handlungsfeld nicht nur auf das Alter der 10- bis 15-Jährigen zu beschränken. Ich arbeite in diesem Berufsfeld, und es ist ein Problem, das vor 10 Jahren noch nicht bestand. Damals musste der Kantonsrat diese Thematik noch nicht als Suchtprävention diskutieren. Wir alle wissen, wie sich dieses Feld in den letzten 10 Jahren verändert hat und sich weiter verändern wird. Es beschränkt sich ganz sicher nicht einfach auf die Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen. Schon sieben Prozent der vier- bis fünfjährigen Kinder haben laut einer «miniKIM-Studie» einen eigenen Fernseher in ihrem Schlafzimmer, über den sie selber verfügen können, wie und wann sie wollen. Über 50 Prozent der 6- bis 13-Jährigen haben Spielkonsolen und Handys. Ich weiss aus Erfahrung, welche Probleme wir damit schon heute in den Schulen haben. Es gibt Mobbing über Handys, Sexbilder, welche über Handys weitergeleitet werden, Probleme mit pornografischen Filmchen usw. Hier gibt es enorme Arbeit zu leisten, denn diese Entwicklung macht nicht vor einer bestimmten Altersgruppe halt.

An uns liegt auch die Verantwortung der nächsten Generation gegenüber. Es geht nicht an wegzuschauen und zu sagen, dass dies uns alles nichts angehe und man abwarten könne, bis es schlimmer wird. Wir wissen heute, dass es ein Problem ist, und wir wissen, dass wir Prävention leisten können. Wir haben bei jeder Prävention gesehen, dass es besser ist, bei den Jüngeren anzufangen, z.B. bei der Sprache. Es macht Sinn, schon bei den ganz kleinen Kindern die Sprache zu fördern. Genauso verhält es sich auch mit den neuen Medien. Bedenken wir, was es kostet, ein einziges Kind in eine Suchtklinik stecken zu müssen, weil es keine Sozialkontakte mehr pflegen kann, weil es nicht mehr sozialisierbar ist. Das kostet im Monat Fr. 15'000.–, Prävention ist wesentlich günstiger. Die Aufhebung der Altersbeschränkung heisst nicht, dass alles teurer wird. Das vorgegebene Preisgefüge bleibt trotz der Massnahme weiterhin bestehen, diese Fr. 106'000.– werden nicht aufgelöst, sondern bleiben bestehen. Wir geben nur den Fachleuten den Spielraum, dort anzusetzen, wo es am nötigsten ist. Ist das bei einem siebenjährigen Kind der Fall, dann machen wir das dort, und wenn es einen Berufs- oder Kantischüler betrifft, dann müssen wir auch dort noch Prävention leisten. Geben wir den Fachleuten die Kompetenzen, die Prävention dort einzusetzen, wo sie am wichtigsten ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Genau diese erwähnte Zielgruppe zu bearbeiten, ist ein Vorschlag von Fachleuten, weshalb eine Ausweitung nicht zielführend ist. Es braucht hier eine Konzentration auf das Wesentliche. Mit der angestrebten Öffnung werden die Mittel nicht mehr zielführend eingesetzt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Ziff. 1. Steiner-Kaltbrunn: Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Prävention macht Sinn für die Altersgruppen von 10 bis 15 Jahren, d.h. von der vierten Primar- bis zur dritten Oberstufenklasse, so wie das die Regierung in ihrem Bericht vorschlägt. Die vorberatende Kommission schlägt nun vor, die Suchtprävention nicht nur auf die Altersgruppe von 10 bis 15 Jahren zu beschränken. Wollen wir das wirklich? Oder wo sollen denn die Grenzen sein? Mit der vorgeschlagenen Formulierung öffnen wir der Suchtprävention die Türen nach unten, d.h. für jüngere Kinder als Viertklässler bis hin zu Kindergärtlern oder gar noch jünger, und nach oben für ältere als in der dritten Oberstufenklasse. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist nach Ansicht der SVP-Fraktion nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, denn damit öffnen wir Tür und Tor für die Schaffung neuer Personalstellen und folglich Mehrausgaben für den Staatshaushalt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.



Louis-Nesslau, Ratspräsident: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission für Aufträge.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Regierungsrätin Hanselmann: Ich möchte gerne auf einige, auch kritische Voten eingehen. Raths-Thal hat gerade gesagt, was Investition in die Prävention bedeutet. Ich sage es noch etwas anders: Hört man auf, im Fluss der Prävention zu rudern, dann treibt man zurück. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Kanton St.Gallen in verschiedenen Bereichen gut dasteht. Die Prävention greift offensichtlich, was eine gute Botschaft ist. Sobald man aber nicht mehr dranbleibt, wird man zurückkatapultiert. Ich erwähne dazu die Fluortabletten für die Zähne der Kinder als einziges, sehr eindrückliches Beispiel: In den 1960er-Jahren hatte jedes Kind durchschnittlich rund neun Löcher. Heute haben die Schweizer Kinder kein Loch mehr. Um trotzdem noch bei den Zähnen bleiben zu können, macht man kosmetische Korrekturen. Wenn man die Fluortabletten oder auch das Einbürsten von Gelee absetzt, was man vor rund zehn Jahren getan hat, dann steigt die «Lochgefährdung» wieder deutlich an. Das Gleiche gilt auch für die Tabak- oder Alkoholprävention. Lässt man da locker, dann wird man zurückgedrängt. Das wollen wir keinesfalls. Wir wollen den guten Platz behalten. Die 100 Prozent Jugendschutz, die wir zur Verfügung stellen können, sind im Bereich des Alkohols eingesetzt, was übrigens auch ein Auftrag des Suchtgesetzes ist. Deshalb können wir da nicht nach Belieben variieren. Wir können auch nicht einfach einen Basar machen und sagen, hier oder da einige Prozent weniger zu geben, denn 100 Prozent sind für den fünftgrössten Kanton der Schweiz nicht viel. Es ist wichtig, dass wir beim Tabak und beim Alkohol dranbleiben. Beim Tabak kommt das Geld aus dem Tabakpräventionsfonds, und deshalb können wir da nicht beliebig etwas anderes damit finanzieren.

Des Weiteren möchte ich noch an den Auftrag erinnern. Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, ein umfassendes Suchtpräventionskonzept zu erarbeiten, das die Tendenzen aufnimmt. Wenn nun aus den Reihen des Kantonsrates genau dies zum Vorwurf erhoben wird, dann greift das zu kurz. Wir haben gehört, dass eine Problemlast-Bewertung gemacht worden ist und alle Akteure und Akteurinnen miteinbezogen worden sind. Man hat vor Ort nachgefragt, wo es Lücken gibt. Wollte man eine systematische Erhebung der Finanzflüsse und der Präventionsangebote bei allen niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, bei allen Ligen, wie z.B. der Krebsliga und Lungenliga, bei weiteren Akteuren wie der Diätberatung usw. machen, dann hätte dies das vorliegende Konzept gesprengt. Der Auftrag hätte dann anders lauten müssen.

Die Regierung hat einen Lenkungsausschuss ins Leben gerufen. Daran nahmen auch Gemeindepräsidenten teil. Es wurde nie darauf hingewiesen, dass es eine grosse Lücke gäbe; im Gegenteil, es wurde unterstützend gesagt, dass man die Sache mit einer sogenannten Problemlast-Analyse bewerkstellige. Suchtfachstellen, d.h. an der Front arbeitende Akteure und Akteurinnen, haben darauf hingewiesen, wo sie Lücken haben. Diese Lücken haben wir im Konzept auch aufgezeigt. Das Gesundheitsdepartement arbeitet eng mit Fachleuten und Verbandsvertretern aus den Bereichen Sucht, Medizin, Pflege, Pädagogik, Psychiatrie und Prävention zusammen. Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis dieser Zusammenarbeit.

Die einen sagen, dass wir die Wirksamkeit aufzeigen sollen, die anderen wollen dafür kein Geld ausgeben. Vielleicht ist das auch wieder eine Abschätzung, wo die Gelder fliessen sollen, aber ohne Monitoring würde die Politik kein Geld sprechen, zu Recht nicht. Es ist legitim zu wissen, wo was wirkt. Noch ein Wort zur Vernetzung und Kooperation: Unsere Fachleute haben mit Akteuren anderer Kantone gesprochen und diskutiert. Sie haben diese Vernetzungen für das Suchtpräventionskonzept nicht nur aufgeschrieben, sondern gelebt. In diesen Gesprächen wurde darauf hingewiesen, dass eine digitale Informatikplattform sehr wichtig wäre, damit man den Leuten, v.a. den älteren, mit einigen wenigen Klicks ermöglichen könnte, schnell das richtige Angebot zur richtigen Zeit zu finden, und zwar in unserem Kanton. Diese Betroffenen sollten nicht zuerst die Angebote von Zürich erhalten, sondern im Kanton St.Gallen raschestmöglich zum Resultat gelangen. Interessant ist, dass derartige Plattformen überall sonst gutgeheissen werden, man sie z.B. in der Bildung sogar fordert, aber in der Suchtprävention – hier werden sie übrigens von den Betroffenen selbst gefordert – sollen sie nun keine Rolle spielen. Interessant an dieser Massnahme ist übrigens, dass sie den Staatshaushalt nicht einmal belastet, sondern aus dem Alkoholzehntel bezahlt wird, und diesen kann der Kanton St.Gallen abholen. Man kann aber nicht einfach dieses Geld abholen und es für etwas anderes verwenden. Das geht nicht, denn es gibt klare Kriterien, wofür diese Gelder einzusetzen sind.

Nochmals zum Auftrag: Am 25. Februar 2013 hatte die SVP-Fraktion im Zusammenhang mit dem Geschäft 40.12.05 folgenden Antrag eingereicht: «Die Regierung wird eingeladen, das Suchtpräventionskonzept so auszugestalten, dass die angeordneten Massnahmen mit den aktuell vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen geleistet werden können. (...)». Dieser Antrag wurde mit 76:35 Stimmen abgelehnt, weil sich der Rat gesagt hat, dass er ein umfassendes Konzept mit den zusätzlichen Kosten will. Es ist nicht möglich, mehr zu wollen und nicht mehr zu bezahlen. Ich glaube, diese gut 318'000 Franken sind gut investiertes Geld. Sie kommen der persönlichen Gesundheitsentwicklung zugute oder werden in der Entwicklung der Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen fassbar. Damit können auch Kosten gespart werden. Nochmals: Es geht nicht, mehr zu machen, ohne Gelder zu erhalten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Raths-Thal: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Massnahmen zur Suchtprävention sind Investitionen in die Zukunft. Das vorliegende Suchtpräventionskonzept wurde von Praktikern erarbeitet und wird in der Praxis Wirkung erzielen. Prävention darf auch etwas kosten. Der Erfolg ist nicht von heute auf morgen messbar, sondern ergibt sich erst längerfristig gesehen. In diversen anderen Bereichen wird Geld in Prävention investiert. Ich denke da auch an die Gefahrenkarte bei Hochwasser usw. Gesunde Menschen entlasten den Staatshaushalt nachhaltig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der kantonalen Ärztegesellschaft): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gerne nehme ich im Namen der kantonalen Ärztegesellschaft Stellung: Die kantonale Ärztegesellschaft begrüsst den Bericht und das ausgearbeitete Konzept. Sucht betrifft nicht nur die süchtige Person, sondern auch das direkte Umfeld gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial. Aber auch gesamtgesellschaftlich gesehen haben Suchterkrankungen grossen Einfluss. Durch Sucht ausgelöste gesundheitliche Probleme verursachen unter Berücksichtigung von beispielsweise Arbeitsunfähigkeit und Invalidität soziale Kosten in Milliardenhöhe. Diverse Studien haben gezeigt, dass mit jedem in die Präventionsarbeit investierten Franken ein Vielfaches gespart werden kann. Neben dem finanziellen Aspekt hat Prävention natürlich zum Ziel, gefährdete Menschen vor Suchtverhalten zu bewahren und somit das einzelne menschliche Schicksal positiv zu beeinflussen.

Der vorliegende Bericht orientiert sich an wissenschaftlichen Arbeiten, nimmt diese sehr gut auf und führt zu konkreten Handlungsfeldern, die seitens der kantonalen Ärztegesellschaft vollumfänglich unterstützt werden. Gerade die Vernetzung der zahlreichen Akteure und die Koordination der schon heute vielfältigen Angebote erscheinen sinnvoll und sollen umgesetzt werden. Ebenso begrüsst die kantonale Ärztegesellschaft den 7-Jahres-Aktionsplan Suchtprävention mit u.a. einer Fokussierung auch auf neue Süchte, wie Onlinesucht oder problematisches Verhalten mit den sogenannten neuen Medien.

Auch die Berücksichtigung des Medikamentenmissbrauchs muss als dringlich bezeichnet werden, da in diesem Handlungsfeld bisher kaum Präventionsmassnahmen bestehen, obwohl viele gefährdet oder bereits erkrankte Menschen in allen Altersgruppen und sozialen Schichten auszumachen sind. Die Ärzteschaft steht bereit, gerade auch in diesem Themenfeld Hand zu bieten, bzw. wir meinen, dass die Ärzteschaft in eine entsprechende Präventionsarbeit einbezogen werden muss.

Abschliessend wiederhole ich mich, die kantonale Ärztegesellschaft begrüsst den Bericht und die daraus abgeleiteten Massnahmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es hat auch Zeit gebraucht, wenn wir die Historie anschauen, jetzt ist der Bericht da und wir finden ihn gut.

Der Kanton möchte die Prävention verbessern, besser koordinieren, und es wurde klar gesagt und auch von niemandem bestritten, dass sich Prävention immer lohnt. Das investierte Geld kommt nicht immer in derselben Sekunde zurück. Aber auf längerfristige Sicht mit weniger Kranken und Süchtigen kommt das Geld indirekt wieder zu uns zurück.

Die Handlungsfelder finden wir klar und verständlich aufgezeigt. In der Vernehmlassung gingen unglaubliche 85 Prozent positive Rückmeldungen ein. Also von allen Seiten war da positives Echo zu lesen. Das Konzept finden wir zukunftsorientiert und diese Chancen sollten wir nutzen.

Bis jetzt, und da muss ich natürlich Müller-Lichtensteig vehement widersprechen, hat es in der Prävention 150 Stellenprozente, die da arbeiten dürfen, und davon, da kann man vielleicht ein paar Prozente schrauben, sind 100 Prozent für den Jugendschutz eingestellt und 50 Prozent für die Tabakprävention, etwas anderes gibt es im Moment bei uns gar nicht. Es gibt Jugendschutz und Tabakprävention – super, aber das reicht nicht. Die Kommission hat nie bestritten, dass in der letzten Zeit neue Süchte hinzugekommen sind. Es ist keine Verlagerung, es sind neue dazugekommen, sie wurden mehrfach genannt: Prävention digitale Medien, Medikamentenmissbrauch und Sucht im Alter, um die drei wichtigsten zu nennen. Und jetzt möchte man das mit den bestehenden Mitteln, mit diesen 1,5 Stellen, die zur Verfügung stehen, bestreiten und Sucht im Alter bekämpfen. Ich weiss nicht, was wir diesen Leuten, die dort arbeiten, zutrauen. Sie haben 150 Stellenprozente und sollen jetzt auf einmal siebenmal so viele Sachen erledigen. Ich komme darauf beim Antrag der CVP-GLP-Fraktion noch zurück.

In der Kommission war es unbestritten, dass wir die Sache eigentlich gut finden, aber Geld sprechen, das wollen dann doch nicht alle. Prävention lohnt sich, es kommt x-fach zurück, die Zahl wurde jetzt noch nicht erwähnt. Für die, die den Bericht noch nicht genau gelesen haben: Man spricht in der Tabakprävention von 41-facher Retourkraft, die das bringt, und bei Alkoholprävention kommt jeder Franken rund 23-mal zurück; also wenn man 100 Franken investiert, kommt das 20-fach zurück in sinkenden Gesundheitskosten, weil weniger Personen süchtig werden. Und deshalb, weil wir das einfach eine gute Sache finden und es von niemandem bestritten wird, sind wir für Eintreten. Zu den Anträgen äussere ich mich später.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Auftrag 1 der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Dem Auftrag 2 der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Bedeutung der Präventionsarbeit ist im Grundsatz völlig unbestritten, darum ist es notwendig, dass sich auch der Staat darum kümmert, sei es direkt mit Kampagnen durch staatliche Einrichtungen oder durch die Unterstützung von privaten Organisationen und Stiftungen, die sich damit beschäftigen.

Im Bericht wird zu Recht erwähnt, dass eine der besten und wirksamsten Faktoren zur Vorbeugung von Suchtproblemen aller Art das Erziehungsverhalten der Eltern gegenüber ihren Kindern ist. Auch der Schule fällt eine wichtige Rolle zu und die Anstrengungen dafür beginnen bereits in den Spielgruppen, was sehr sinnvoll ist. Wir wissen aber auch, dass die Schule Fehlentwicklungen, die im Elternhaus ihre Ursachen haben, nicht wirklich korrigieren kann. Darum ist es wichtig, dass die Präventionsbemühungen ausserhalb des Erziehungsbereichs auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden für verschiedene Altersgruppen und Suchtproblematiken.

Der Bericht will eine Übersicht geben über die unzähligen Einrichtungen, die Präventionsarbeit leisten. Gleichzeitig heisst es im gleichen Bericht, dass eine detaillierte Beschreibung von allen, die im Bereich der Suchtprävention tätig sind, nicht möglich sei und den Rahmen eines solchen Konzepts sprengen würde. Das ist der erste Schwachpunkt des Berichts. Ein echtes Suchtpräventionskonzept müsste zwingend eine Auslegeordnung enthalten, die zeigt, wer was und wie macht und wie die Finanzierung dieser Aktivitäten geregelt ist. Das fehlt im Bericht.

Ein zweiter Schwachpunkt des Berichts steht im Zusammenhang mit der Hauptschwierigkeit der Präventionsarbeit an sich, nämlich die Wirksamkeit der Vorbeugung zu beurteilen. Gemäss dem Bericht ist die Wirksamkeit der Prävention erwiesen, aber die verwendeten Beispiele betreffen eine Studie, die nur Bereiche beschreibt, in denen die Entwicklung eindeutig messbar ist, weil sie stark auf die Preisgestaltung reagieren. Das ist z.B. der Fall beim Nikotin- und Alkoholkonsum. Deshalb geht der Bericht zu weit, wenn er diese Studie als Referenzstudie für die Wirksamkeit der Prävention im Allgemeinen angibt.

Die Grundlage für ein ganzheitliches Suchtkonzept müsste neben der detaillierten Übersicht aller Akteure der Präventionsarbeit eine Analyse der Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen sein. Der Bericht der Regierung umgeht dies aber. Man verlangt mehr Mittel, anstatt den Schwerpunkt auf die Analyse der Wirksamkeit zu setzen und um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Bezeichnend dafür sind die vier Handlungsfelder, die aufgezählt werden, darunter das wichtigste, der Bereich Wirkungsverstärkung, Monitoring und Qualität, der jedoch an letzter anstatt an erster Stelle steht.

In Bezug auf die Anträge hat die SVP-Fraktion beschlossen, den Auftrag 1 der vorberatenden Kommission abzulehnen. Der Auftrag 2 wird von der Fraktion unterstützt. Grundsätzlich ist die SVP-Fraktion gegen die Gewährung von zusätzlichen Mitteln. In Bezug auf das Eintreten: Wir werden trotz seiner Mängel auf den Bericht eintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten, unter Vorbehalt der Zustimmung zum Antrag der CVP-GLP-Fraktion.

Der Bericht gibt eine gute Übersicht über Ausgangslage und Nutzen von Suchtprävention, den Rahmen sowie Handlungsfelder und mögliche Massnahmen. Wir vermissen im Bericht eine Übersicht über alle Akteure und Träger von Präventionsarbeiten, die Zuständigkeiten, Geldflüsse und verschiedene Programme und Projekte, die bereits laufen.

Die wichtigsten Positionen der CVP-GLP-Fraktion einleitend: Die Arbeit der Akteure im Bereich der Prävention wirkt und wird sehr geschätzt. Der Kanton kann sich auf die Koordination bei der Präventionsarbeit konzentrieren. Die vorhandenen Ressourcen sind gezielter einzusetzen für konkrete Präventionsarbeit und neue Themenfelder. Durch die Konzentration sind keine zusätzlichen Steuermittel notwendig.

Die Ausgangslage im Kanton St.Gallen ist gut. Ganz offensichtlich funktioniert die Präventionsarbeit. Die CVP-Delegation sieht den Nutzen von Prävention. In vielen Bereichen hat sich die Situation in den letzten Jahren massgeblich verbessert. Dementsprechend zu würdigen ist die Arbeit der involvierten Stellen und des engagierten Personals. Die CVP-GLP-Fraktion sieht den Kanton St.Gallen im Bereich Prävention als Koordinationsstelle, und bei der Koordination hat man sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Finanzielle Mittel sind möglichst umfassend für direkt vor Ort stattfindende Präventionsarbeit zur Verfügung zu stellen. Möglichst wenig der Mittel sollen für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. Es braucht eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und weiteren Akteuren. Die Gemeinden beispielsweise sind für Präventionsarbeit im Schulbereich zuständig und der Kanton kann sich hier zurücknehmen. Ganz allgemein bestehen bereits heute viele Präventionsangebote auf allen Ebenen. Man kann in einer vorsichtig-kritischen Beurteilung zum Schluss kommen, dass mit den bestehenden Massnahmen noch effektiver Prävention betrieben werden könnte.

Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sind Konzentrationen und Abgrenzungen notwendig. Eine bessere Vernetzung, eine zielgerichtete Kommunikation und eine verstärkte Koordination haben aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion Priorität.

In den letzten Jahren haben sich, wie der Bericht aufzeigt, die Problemlagen bezüglich Sucht zudem ganz offensichtlich verschoben. Stärker ins Gewicht fallen Themen wie Sucht im Alter, Medikamentenmissbrauch oder neue Medien. Die Regierung legte einen Katalog an Handlungsfeldern vor. Bei diesen Aufzählungen fällt auf, dass innerhalb der bestehenden Organisation Kapazitäten vorhanden sind für weitere Aktivitäten. Diese vorhandenen Ressourcen sollen gezielter für neue Themen eingesetzt werden, wie sie im Bericht ausgeführt worden sind: Sucht im Alter, Medikamentensucht oder substanzungebundene Abhängigkeit für die Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen. Zusätzliche Stellen müssen dafür nicht geschaffen werden. Gerade für die drei aufgeführten Bereiche gibt es bereits heute unzählige Angebote und Akteure, die professionell mit diesen Themen umgehen.

Beispiele für ältere Personen sind Heime, Spitex-Organisationen, Hausärzte und Pro Senectute. Diese sind tagtäglich mit Suchtproblemen im Alter konfrontiert. Sie leisten sehr gute Arbeit vor Ort, sind professionell unterwegs und brauchen wenig Unterstützung durch kantonale Stellen. Im Bedarfsfall können sie z.B. auf die Unterstützung ihrer Branchenverbände zurückgreifen. Reicht dies nicht aus, gibt es weitere Anlaufstellen wie die regionalen Suchtberatungsstellen oder die Wissensplattform «Alter und Sucht».

Im Bericht fehlt im Weiteren eine Strategie, wie die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und dem Bund verbessert werden soll. Synergien sind zu nutzen. Z.B. ist es nicht zielführend, dass der Kanton St.Gallen eine eigene Internetplattform aufbaut. Es wurden ganz offensichtlich keine Gespräche mit anderen Kantonen geführt, ob ein ähnlicher Bedarf besteht. Zudem ist z.B. nicht ersichtlich, weshalb die bereits erwähnte Wissensplattform «Alter und Sucht» nicht ausreicht oder eine Kooperation mit der Zürcher Plattform «Sucht im Alter» von der Suchtprävention nicht möglich ist. Diese jährlichen Mittel von Fr. 57'000.– im Aufbau bzw. Fr. 29'000.– für den Betrieb könnten viel sinnvoller für die bereits erwähnten neuen Themen eingesetzt werden. Letztlich stellt sich insgesamt die Frage, wie der Kanton mit Plattformen umgeht. Eigentlich sollte die Website des Kantons als Plattform dienen. Wenn diese den Zweck nicht erfüllt, ist die Thematik gesamtheitlich zu prüfen, um festzulegen, welche anderen Themen einer solchen Plattform bedürfen und wo die Zusammenarbeit mit Privaten, anderen Kantonen oder dem Bund möglich ist.

Deshalb wird die CVP-GLP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen und hat einen zusätzlichen Antrag gestellt zur gänzlichen Streichung der Plattform. Nicht unterstützen wird die CVP-GLP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, beim Handlungsfeld «Kinder und Jugendliche» die Altersbeschränkung aufzuheben. Diese Massnahme wurde von Fachleuten erarbeitet. Offensichtlich wurde diese Zielgruppe identifiziert. Eine Ausweitung der Zielgruppe ist nicht sinnvoll. Wie bereits erwähnt, braucht es beim ganzen Geschäft eine Konzentration auf das Wesentliche.

Zusammengefasst vertritt die CVP-GLP-Fraktion die Meinung, dass der Kanton sich auf die Koordination konzentriert und die Akteure ihre Aufgaben autonom erledigen, die vorhandenen Ressourcen gezielt eingesetzt werden für neue Themen und nicht für Verwaltungsaufgaben, die Plattformthematik gesamtheitlich angegangen werden soll oder ganz darauf verzichtet werden soll. Durch diese Konzentration sind genügend Ressourcen vorhanden.

Aus diesem Grund hat die CVP-GLP-Fraktion ein graues Blatt vorbereitet, welches verlangt, dass mit den vorhandenen Steuermitteln im Bereich der Suchtprävention gearbeitet werden soll. Unter Vorbehalt der Zustimmung zu diesem grauen Blatt spricht sich die CVP-GLP-Fraktion für Eintreten aus. Sollte das graue Blatt nicht begrüsst werden, dann werden wir auf den Bericht nicht eintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Brunner-Schmerikon (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir stimmen heute ab über Eintreten auf das Suchtpräventionskonzept, welches seinen Anfang im Jahre 2006 nahm. Dieses Konzept, das breit abgestützt erarbeitet wurde, hat alle betroffenen Stellen in die Arbeit miteingebunden. Die Gemeinden sowie die Parteien wurden zu einer Vernehmlassung eingeladen. Die Antworten wurden bei vielen als positiv bewertet.

Die FDP-Fraktion steht für Fortschritt. Fortschritt heisst vorwärts gehen. Dieses Konzept hat wichtige Schritte erarbeitet, die in der Suchtprävention dringend angegangen werden müssen. Diverse Punkte, die noch Fragen aufwarfen, wurden in der Kommissionssitzung geklärt und aufgenommen.

Das Gesundheitswesen verschlingt Milliarden. Davon verursachen Süchte und deren Folgen einen namhaften Teil. Prävention kann Menschen aufklären, unterstützen und den Zugang zu schneller, kompetenter Hilfe ermöglichen. Sucht ist verantwortlich für organische und psychische Schädigungen. Menschen rutschen in die Isolation ab und verwahrlosen. Arbeitsausfälle bis zur totalen Arbeitsunfähigkeit, Gefährdung einer guten Kinderbetreuung, fehlende Erziehung, Stürze von alten und betagten Menschen, Verkehrsunfälle usw. Sucht betrifft nicht nur den Betroffenen selbst, sondern sein ganzes Umfeld.

Wenn wir mit gezielter Prävention nur einige dieser Faktoren reduzieren können, haben wir ein Vielfaches eingespart. Selbstverständlich kann Prävention nicht direkt gemessen werden, erst langfristig wird durch die sinkende Anzahl Krankheitsfälle die Wirkung sichtbar.

Bezüglich des ersten Auftrags der vorberatenden Kommission sind wir der Meinung, dass die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen gelten und nicht auf bestimmte Alterssegmente reduziert werden soll.

Bezüglich des zweiten Auftrags der vorberatenden Kommission sind wir der Auffassung, dass vorhandene digitale Lösungen bereits auf strategischer Ebene aufeinander abgestimmt und vernetzt werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich am 22. Januar 2018 zur halbtägigen Beratung des Berichts «Suchtpräventionskonzept des Kantons St.Gallen» getroffen. Der Ursprung dieses Geschäfts geht auf die Novembersession des Jahres 2006 zurück. Der Rat hat damals in dem von der SP-GRÜ-Fraktion ursprünglich als Motion eingereichten Vorstoss 43.06.17 «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention» als Postulat mit folgendem Wortlaut gutgeheissen: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, mit welchen Massnahmen eine wirksame und nachhaltige Suchtprävention gewährleistet werden kann. Mit in die Prüfung miteinzubeziehen sind auch die Kostenüberlegungen.» Nachdem der verlangte Bericht 40.12.05 «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention» vorlag, stellte die vorberatende Kommission am 19. Dezember 2012 folgenden Antrag: «Der Kantonsrat lädt die Regierung ein, ein Suchtpräventionskonzept gemäss Bericht zu konkretisieren und dabei auch den substanzenunabhängigen Süchten die gebotene Beachtung zu schenken sowie die Kostenfolge der im Konzept noch zu priorisierenden Massnahmen aufzuzeigen.» Der Kantonsrat hiess diesen Antrag mit grosser Mehrheit im Februar 2013 gut.

Sie sehen eine grössere Vorgeschichte, die zu diesem Geschäft geführt hat. Bei der Beratung dieses Geschäfts durften wir seitens des Gesundheitsdepartementes die Departementsvorsteherin Regierungsrätin Heidi Hanselmann, die Leiterin Amt für Gesundheitsvorsorge, Karin Faisst, den Leiter Zepra Prävention und Gesundheitsförderung Stefan Christen und die Fachbereichsleiterin Sucht und Sexual Health Martina Gadient bei uns begrüssen.

Im Weiteren hat die Kommission Prof. Martin Hafen von der Hochschule Luzern eingeladen. Er konnte uns einen vertieften Einblick in die Suchtthematik und deren Umgang in anderen Kantonen verschaffen.

Nebst den eigentlichen Beratungsunterlagen wurde die Kommission mit diversen Studien und ergänzenden Unterlagen, die im Bericht erwähnt sind, bedient.

Das Konzept hat keine gesetzliche Anpassung zur Folge. Mit den im Konzept beschriebenen Handlungsfeldern und Massnahmen werden im Wesentlichen folgende fünf Ziele erreicht:

  1. Vermeidung von Doppelspurigkeiten und Ineffizienz;

  2. Festlegung einer kohärenten Vorgehensweise;

  3. Schliessung bestehender Angebots- und Vernetzungslücken;

  4. sinnvolle Aufgabenteilung;

  5. Synergie durch eine zentrale Koordinationsstelle.

Im Grundsatz befürwortet die Kommission den Bericht der Regierung. In einem der Handlungsfelder soll die Suchtprävention insbesondere für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren verstärkt werden. Hier beantragt die vorberatende Kommission, auf die Altersbegrenzung zu verzichten. Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen soll unabhängig vom Alter entsprochen werden. Die geplante Schaffung einer digitalen Suchtpräventionsplattform wird von der vorberatenden Kommission begrüsst. Sie beantragt aber, dass auf strategischer Ebene geklärt wird, welche digitalen Plattformen bereits im Einsatz sind. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Plattformen unkoordiniert nebeneinander bestehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass hier Synergien zu nutzen sind.

Keine Mehrheit in der Kommission fand der Antrag, der die für die neuen Massnahmen vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Mittel komplett streichen wollte. Es wird aber klar zum Ausdruck gebracht, dass die vorhandenen Mittel optimal einzusetzen sind und keine Doppelspurigkeiten finanziert werden.

Der Antrag der Kommission lautet wie folgt: Die vorberatende Kommission, in deren Auftrag und Name ich zu Ihnen spreche, beantragt Ihnen, auf den Bericht einzutreten und die Aufträge auf dem gelben Blatt zu unterstützen.

Ich bitte Sie, vorerst auf diesen Bericht einzutreten und ihn anschliessend gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018