Geschäft: Rassistische Hetze unterbinden und Sicherheit von Minderheiten garantieren
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.16.06 |
Titel | Rassistische Hetze unterbinden und Sicherheit von Minderheiten garantieren |
Art | KR Postulat |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 28.11.2016 |
Abschluss | 25.4.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-GRÜ-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): zieht das Postulat zurück. Wie die Regierung selbst feststellt, verletzen Rassismus und rassistische Diskriminierung in allen Erscheinungsformen die Menschenwürde von Opfern. Sie stellen auch eine Bedrohung des sozialen Friedens dar. Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum UNO-Abkommen im Jahr 1994 verpflichtet, jede Form von Rassendiskriminierung zu beseitigen und sie stellt sich in regelmässigen Abständen einer internationalen Überprüfung. Die SP-GRÜ-Fraktion ist deshalb erfreut, dass auch die kantonale Regierung jede Form von Rassismus verurteilt und ausführlich darlegt, alles zu tun, um die Rassismusstrafnorm konsequent durchzusetzen. Wir hoffen, wünschen, erwarten, verlangen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei rassistischer Hetze konsequent gegen die Täter vorgehen. Dazu gehört auch, dass gefährdete Personen und Einrichtungen, wie z.B. die jüdische Gemeinde, besonders geschützt werden. Erfreut sind wir auch, dass die Regierung unserer Argumentation folgt und feststellt, dass am Beginn der Unterbindung rassistischer Hetze und der Garantie der Sicherheit von Minderheiten die Verhinderung von Radikalisierung und Extremismus ansich steht. Der Regierung ist die Radikalisierungs- und Extremismusprävention vor allem auch ausserhalb des Sicherheitsbereichs sehr wichtig. Ausgehend von den Vorschlägen der UNCI-Überprüfungskommission vom Jahr 2014 erarbeitet der Bund zurzeit einen nationalen Aktionsplan zur «Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus». Die Regierung möchte diesen nationalen Aktionsplan abwarten. Die Regierung erwartet vom nationalen Aktionsplan wertvolle lmpulse für die Weiterentwicklung der bereits bestehenden Präventionsmassnahmen. Wir gehen davon aus, dass aus diesem Aktionsplan ein klares Konzept der Regierung zur Prävention erwächst, das nicht nur den islamischen Extremismus, sondern auch die Verhinderung von gewalttätigem Rechtsextremismus und Antisemitismus ins Zentrum stellt. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns beim Geschäft 43.16.05 «Massnahmen zur Prävention von religiöser Radikalisierung» entsprechend einbringen. Mit diesen Erwartungen, klaren Anweisungen und Aufträgen ziehen wir unser Postulat zurück. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt nicht Eintreten auf das Postulat. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |