Geschäft: Rassistische Hetze unterbinden und Sicherheit von Minderheiten garantieren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.16.06
TitelRassistische Hetze unterbinden und Sicherheit von Minderheiten garantieren
ArtKR Postulat
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung28.11.2016
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossRückzug vom 25. April 2017
VorstossWortlaut vom 28. November 2016
AntragAntrag der Regierung vom 7. März 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): zieht das Postulat zurück.

Wie die Regierung selbst feststellt, verletzen Rassismus und rassistische Diskriminierung in allen Erscheinungsformen die Menschenwürde von Opfern. Sie stellen auch eine Bedrohung des sozialen Friedens dar. Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum UNO-Abkommen im Jahr 1994 verpflichtet, jede Form von Rassendiskriminierung zu beseitigen und sie stellt sich in regelmässigen Abständen einer internationalen Überprüfung. Die SP-GRÜ-Fraktion ist deshalb erfreut, dass auch die kantonale Regierung jede Form von Rassismus verurteilt und ausführlich darlegt, alles zu tun, um die Rassismusstrafnorm konsequent durchzusetzen.

Wir hoffen, wünschen, erwarten, verlangen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei rassistischer Hetze konsequent gegen die Täter vorgehen. Dazu gehört auch, dass gefährdete Personen und Einrichtungen, wie z.B. die jüdische Gemeinde, besonders geschützt werden.

Erfreut sind wir auch, dass die Regierung unserer Argumentation folgt und feststellt, dass am Beginn der Unterbindung rassistischer Hetze und der Garantie der Sicherheit von Minderheiten die Verhinderung von Radikalisierung und Extremismus ansich steht. Der Regierung ist die Radikalisierungs- und Extremismusprävention vor allem auch ausserhalb des Sicherheitsbereichs sehr wichtig. Ausgehend von den Vorschlägen der UNCI-Überprüfungskommission vom Jahr 2014 erarbeitet der Bund zurzeit einen nationalen Aktionsplan zur «Bekämpfung von Radikalisierung und

gewalttätigem Extremismus».

Die Regierung möchte diesen nationalen Aktionsplan abwarten. Die Regierung erwartet vom nationalen Aktionsplan wertvolle lmpulse für die Weiterentwicklung der bereits bestehenden Präventionsmassnahmen. Wir gehen davon aus, dass aus diesem Aktionsplan ein klares Konzept der Regierung zur Prävention erwächst, das nicht nur den islamischen Extremismus, sondern auch die Verhinderung von gewalttätigem Rechtsextremismus und Antisemitismus ins Zentrum stellt. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns beim Geschäft 43.16.05 «Massnahmen zur Prävention von religiöser Radikalisierung» entsprechend einbringen. Mit diesen Erwartungen, klaren Anweisungen und Aufträgen ziehen wir unser Postulat zurück.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt nicht Eintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017