Geschäft: Missbräuchlicher Pensionskassenbezug, missbräuchlicher Sozialhilfebezug - Situation im Kanton St.Gallen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.60
TitelMissbräuchlicher Pensionskassenbezug, missbräuchlicher Sozialhilfebezug - Situation im Kanton St.Gallen?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.9.2015
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. November 2015
VorstossWortlaut vom 14. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Wortmeldung

Chandiramani-Rapperswil-Jona (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung für die rasche Antwort auf unsere Interpellation.

Es geht hier um den Bezug von Pensionskassen- oder Freizügigkeitsgeldern und anschliessendem Verlassen des Landes sowie späterer Wiederanmeldung bei leeren Kassen.

Zumeist werden dann Ergänzungsleistungen zu einer AHV oder IV verlangt oder der Antrag auf Sozialhilfe wird gestellt. Offenbar kommt das vor, aber nicht allzu häufig – genaue Zahlen fehlen. Das Problem ist eine Gesetzeslücke im Bundesrecht, und Bundesrat Alain Berset hat versprochen, die Bezüge von Vorsorgegeldern zu erschweren. Aber es braucht Zeit, bis dieses Problem gelöst ist.

Auf kantonaler Ebene sollte man den Datenschutz so weit lockern, dass zuständige Behörden besser untereinander kommunizieren könnten, um Missbräuche zu vermeiden. Zudem sollten Karenzfristen eingeführt werden, um Abmeldungen ins Ausland und unmittelbare Wiederanmeldungen zu verunmöglichen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates